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DE9002514U1 - Batteriebetriebener Bohr- und/oder Schlaghammer - Google Patents

Batteriebetriebener Bohr- und/oder Schlaghammer

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Publication number
DE9002514U1
DE9002514U1 DE9002514U DE9002514U DE9002514U1 DE 9002514 U1 DE9002514 U1 DE 9002514U1 DE 9002514 U DE9002514 U DE 9002514U DE 9002514 U DE9002514 U DE 9002514U DE 9002514 U1 DE9002514 U1 DE 9002514U1
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DE
Germany
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holder
handle
hand tool
battery housing
tool according
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE9002514U
Other languages
English (en)
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Robert Bosch GmbH
Original Assignee
Robert Bosch GmbH
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Publication date
Application filed by Robert Bosch GmbH filed Critical Robert Bosch GmbH
Priority to DE9002514U priority Critical patent/DE9002514U1/de
Publication of DE9002514U1 publication Critical patent/DE9002514U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B23MACHINE TOOLS; METAL-WORKING NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B23BTURNING; BORING
    • B23B45/00Hand-held or like portable drilling machines, e.g. drill guns; Equipment therefor
    • B23B45/02Hand-held or like portable drilling machines, e.g. drill guns; Equipment therefor driven by electric power
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B25HAND TOOLS; PORTABLE POWER-DRIVEN TOOLS; MANIPULATORS
    • B25FCOMBINATION OR MULTI-PURPOSE TOOLS NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; DETAILS OR COMPONENTS OF PORTABLE POWER-DRIVEN TOOLS NOT PARTICULARLY RELATED TO THE OPERATIONS PERFORMED AND NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B25F5/00Details or components of portable power-driven tools not particularly related to the operations performed and not otherwise provided for
    • B25F5/02Construction of casings, bodies or handles

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Drilling And Boring (AREA)

Description

R. 23308
1.3.1990 Bl/Sm
ROBERT BOSCH GMBH, 7000 Stuttgart 10
Batteriebetriebener Bohr- und/oder Schlaghammer Stand der Technik
Die Erfindung geht aus von einem Bohr- und/oder Schlaghammer nach der Gattung des Anspruchs 1. Aus der DE-A 35 02 449 ist bereits ein solcher Akkubohrhammer, der ein an einer Konsole des Bohrhammers befestigtes, spezielles Batteriegehäuse für aufladbare Batterien aufweist. Das spezielle Batteriegehäuse ist sowohl in seiner Form als auch bezüglich seiner Befestigungselemente speziell an den vorgesehenen Akkubohrhammer angepaßt, und nur für diesen verwendbar. Das Akkugehäuse weist zwei separate Verriegelungshebel auf, die um einen Stift drehbar angeordnet sind und jeweils unter der Kraft einer Spiralfeder stehen. Diese Befestigungselemente haben einen relativ hohen Platzbedarf innerhalb des Batteriegehäuses und erfordern einen erhöhten Fertigungsaufwand.
Vorteile der Erfindung
Der erfindungsgemäße Bohr- und/oder Schlaghammer mit den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 1 hat demgegenüber den Vorteil, daß ein handelsübliches, auch bei anderen akkubetriebenen Gerätes verwendbares Batteriegehäuse einsetzbar ist, das ohne Änderungen an dem vorhandenen Batteriegehäuse einfach und sicher an dem Hammer
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gehalten ist. Ein selbstrastendes, an der Halterung des Hammers für das Batteriegehäuse befestigtes Halteelement gewährleistet auch bei schweren Batteriegehäusen und bei während des Betriebs des Hammers auftretenden Erschütterungen eine sichere Fixierung des Batteriegehäuses. Das Entnehmen des Batteriegehäuses erfolgt auf einfachen Daumendruck der Bedienungsperson.
Durch die in den Ansprüchen 2ff aufgeführten Maßnahmen sind vorteilhafte Weiterbildungen und Verbesserungen des im Anspruch 1 angegebenen Hammers möglich. Besonders vorteilhaft ist es, wenn gemäß Anspruch 2 als Halteelement ein einfaches Federblech verwendet wird, das eine abgewinkelte Haltelasche aufweist. Ein solches einfach zu fertigendes und billiges Element vereinigt sowohl die Haltefunktion als auch die Funktion eines Schwenkgliedes zum Entriegeln des Batteriegehäuses. Die Anordnung der Handhabe zur Entriegelung vollständig innerhalb der Außenkontur der Halterung gemäß Anspruch 3 oder 4 stellt sicher, daß sich das Haltelement beim Anstoßen oder unbedachten Berühren des Gerätes nicht selbständig entriegelt. Die einfache Bedienung der Handhabe gemäß Anspruch 5 kann mit dem Daumen oder einem einzelnen Finger erfolgen, wobei die übrigen Finger den Bohrhammer an einem umgreifbaren Steg gemäß Anspruch 6 festhalten können. Dies ermöglicht eine gefahrlose Entnahme des Batteriegehäuses mit nur zwei Händen. Die Anordnung einer federnden Zunge zur Befestigung der Handhabe an dem Halteelement gemäß Anspruch 7 stellt eine besonders einfache und kostengünstige Montage des gesamten Halteelements sicher. Ebenfalls der leichten Montage und der Kostensenkung in der Fertigung dient die Befestigung des eingespannten Endes des Halteelements gemäß Anspruch 8. Anspruch 9 eröffnet eine besonders einfache und sichere Befestigung der Halterung für das Batteriegehäuse am Maschinengehäuse. Die Ergänzung des Handgriffs durch die Halterung für das Batteriegehäuse gemäß Anspruch 10 zu einem geschlossenen Spatenhandgriff erhöht die Handlichkeit insbesondere bei Handbohrwerkzeugen.
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Zeichnung
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert. Figur 1 zeigt eine teils geschnittene Seitenansicht des Hammers, Figur 2 einen Querschnitt mit einem Batteriegehäuse und Figur 3 zeigt ein Halteelement im Detail.
Beschreibung des Ausführungsbeispiels
Ein Bohrhammer 1 weist ein etwa zylindrisches Maschinengehäuse 2 aus Kunststoff auf, das in normaler Halteposition der Maschine, wie in Figur 1 dargestellt, am unteren Ende einen pistolenartigen Handgriff 3 aufweist. Am Ende des Handgriffs 3 ist eine Öse 4 angebracht. Unmittelbar neben der Öse 4 befindet sich am Ende des Handgriffs 3 eine Öffnung 5 zum Einführen eines elektrischen Kabels 6 zur Stromversorgung eines nicht gezeigten, mit niedriger Spannung, vorzugsweise 12 V, betriebenen Motors. An das Maschinengehäuse 2 ist unten eine zweischalige Halterung 7 aus Kunststoff für ein Batteriegehäuse 8 mit aufladbaren Akkumulatoren angebaut. Eine der Halbschalen 9 weist einen die Öse 4 des Maschinengehäuses 2 durchdringenden Stift 10 auf, in den von der zweiten Halbschale aus eine Schraube einschraubbar ist. Die Halterung 7 ist andererseits durch zwei in Schlitze 12 des Maschinengehäuse 2 eingreifende Laschen 13 an dem Maschinengehäuse 2 gehalten. Die beiden Halbschalen 9 der Halterung 7 sind durch Schrauben miteinander verbunden. Das relativ schwere Batteriegehäuse ist über die Halterung 7 somit etwa mittig im Schwerpunkt der Handwerkzeugmaschine angeordnet wie dies auch bei dem Bohrhammer gemäß DE-A 35 02 449 der Fall ist. Der pistolenartige Handgriff 3 wird durch die Halterung 7 zu einem geschlossenen Spatenhandgriff ergänzt.
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Auf seiner dem Maschinengehäuse 2 abgewandten Seite ist die Halterung 7 offen. Sie weist ferner einen von ihrer offenen Seite her zugänglichen Führungsteil 14 auf, in den ein Teil des Batteriegehäuses 8 einschiebbar ist. Nach den drei dem Handgriff 3 abgewandten Seiten ist das Batteriegehäuse an parallel zu seinem Anschlußteil 15 verlaufenden Führungsflächen 16 bis 18 geführt. Auf der dem Handgriff 3 zugewandten Seite ist eine Führungsfläche 19 ausgebildet, die von einem Rücksprung 20 unterbrochen ist. Dieser ermöglicht ein Einführen des Batteriegehäuses 8 schräg zu den Führungsflächen 16 und 19 (siehe in Fig. 1 gestrichelt eingezeichnetes Batteriegehäuse). Die Führungsflächen 17 und 18 weisen Kontaktfedern 21 zur Kontaktierung des Batteriegehäuses an seinen stromführenden Kontaktblechen 23 auf. Die Kontaktfedern 21 sind mit dem Kabel 6 verbunden.
Im Anschluß an den Rücksprung 20 setzt sich die Führungsfläche 19 bis zum Ende der Halterung 7 fort. Das Batteriegehäuse 8 weist im Anschluß an seinen verjüngten Anschlußteil 15 einen allseits geschlossenen Hauptteil 24 auf, der in eingebauten Zustand lediglich mit seiner Seitenfläche 25 an der Führungsfläche 19 der Halterung anliegt. Der Hauptteil 24 kann vollständig glattwandig ausgebildet sein und benötigt zur Befestigung in der Halterung 7 keinerlei besondere Formgebung. In die Halterung 7 ist als Halteelement ein elastisches Federblech 26 mit seinem einem Ende 27 eingespannt. Das Ende 27 ist etwa rechtwinklig umgebogen und in eine L-förmige Aussparung 28 der Halterung 7 eingesetzt. Das Federblech 26 erstreckt sich in Längsrichtung etwa parallel zu der Seitenfläche 25 des Batteriegehäuses 8. An seinem dem eingespannten Ende 27 gegenüberliegenden Ende 29 weist das Federblech 26 zwei einstückig verbundene abgewinkelte Haltelaschen 30 auf. Die Haltelaschen 30 umgreifen bei eingesetztem Batteriegehäuse 8 in entspanntem Zustand des Federblechs 26 den Hauptteil 24 und verhindern ein Herausgleiten
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des Batteriegehäuses 8 entlang der Führungsfläche 19. Damit ist das Batteriegehäuse 8 seitlich an den vier Führungsflächen 16 bis 19 gehalten, liegt in Richtung auf den Bohrhammer 1 an einer Kante 31 der Halterung 7 an, und wird in entgegengesetzter Richtung nach unten von den Haltelaschen 30 gehalten. Auf das Ende 29 des Federblechs 26 ist eine Handhabe 33 aus Kunststoff aufgeschoben. Zur sicheren Befestigung der Handhabe 33 weist das Halteelement 26 eine federnde Zunge 34 auf, die in eine Rastnut 35 an der Handhabe 33 einrastbar ist (siehe Figur 3). Die Handhabe 33 ist vollständig innerhalb der Außenkontur der Halterung 7 in einer Mulde am unteren Ende der Halterung 7, insbesondere an einem von der Hand der Bedienungsperson umgreifbaren Steg 36 angeordnet.
Die Montage der Halterung 7 für das Batteriegehäuse 8 erfolgt in einfacher Weise dadurch an dem Bohrhammer 1, daß die Halbschale 9 mit dem Stift 10 an das Maschinengehäuse 2 angelegt wird, wobei der Stift 10 in die Öse 4 eingeschoben wird und die Lasche 13 in den Schlitz 12 eingesetzt wird. Daraufhin wird das Federblech 26 mit bereits eingesetzter Handhabe 33 in die L-förmige Aussparung 28 der ersten Halbschale 9 eingeführt. Nach dem Auflegen der zweiten Halbschale auf die erste werden beide Halbschalen miteinander verschraubt. Soll nun das Batteriegehäuse 8 eingesetzt werden, ergreift die Bedienungsperson den Bohrhammer zweckmäßigerweise am Steg 36 der Halterung 7 und schiebt das Batteriegehäuse 8 mit seinem Anschlußteil 15 vorneweg in die nach unten offene Halterung 7 ein. Das Batteriegehäuse 8 wird dabei zunächst schräg gegenüber der Führungsfläche 19 angesetzt und richtet sich beim weiteren Hineinschieben beim Entlanggleiten an dem gebogenen Rücksprung 20 parallel zur Führungsfläche 19 aus. Die Haltelaschen 30 des Halteelements 26 werden dabei von der Seitenfläche 25 des Batteriegehäuses 8 ins Innere der Halterung 7 gedrängt wobei sich das Federblech 26 durchbiegt (in Fig. 1 gestrichelt eingezeichnet).
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Die Haltelaschen 30 springen beim vollständigen Einführen des Batteriegehäuses 8, wenn dieses an die Kante 31 anstößt, selbsttätig wieder hervor und verriegeln das Batteriegehäuse 8. Dieses ist nun in seiner Einbaulage auch bei starken Erschütterungen des Bohrhammers sicher gehalten und kann sich nicht selbständig lösen.
Wenn das Batteriegehäuse zum Laden aus der Halterung 7 entnommen werden soll, ergreift die Bedienungsperson mit einer Hand den Hammer 1 an dem Steg 36 und drückt mit dem Daumen die Handhabe 33 ins Innere der Halterung 7 bzw. des Stegs 36, so daß sich das Federblech 26 abbiegt. Dabei treten die Haltelaschen 30 in die Halterung 7 zurück. Die Bedienungsperson ergreift das Batteriegehäuse 8 mit ihrer zweiten Hand und zieht es aus der Halterung 7 heraus.
Die Erfindung ist außer bei Bohrgeräten auch bei anderen Handwerkzeugmaschinen wie Stich- oder Kreissägen, Fräsen, Winkelschleifern u.a. anwendbar. Dabei kann die Halterung für das Batteriegehäuse auch in das Maschinengehäuse integriert bzw. mit diesem einstückig sein.

Claims (10)

R. 23308 1.3.1990 Bl/Sm ROBERT BOSCH GMBH, 7000 Stuttgart 10 Ansprüche
1. Batteriebetriebene Handwerkzeugmaschine, insbesondere
Bohr- und/oder Schlaghammer mit einem Maschinengehäuse und einer Halterung für ein Batteriegehäuse, das in der Halterung geführt und an dieser lösbar befestigt ist, dadurch gekennzeichnet, daß ein handelsübliches Batteriegehäuse (8) ohne bewegliche Teile von einem selbstverriegelnden, das Batteriegehäuse umgreifenden Halteelement (26) in seiner Einbaulage in der Halterung (7) gehalten wird.
2. Handwerkzeugmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Halteelement aus einem an einem Ende (27) fest eingespannten elastischen Federblech (26) besteht, das an seinem anderen Ende (29) mindestens eine winkelartig hervorstehende Haltelasche (30) aufweist.
3. Handwerkzeugmaschine nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Halteelement (26) mit einer Handhabe (33) verbunden ist, die vollständig innerhalb der Außenkontur der Halterung (7) angeordnet ist.
4. Handwerkzeugmaschine nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Handhabe (33) in einer gegen ungewolltes Berühren geschützten Mulde am - in normaler Halteposition der Handwerkzeugmaschine unteren Ende der Halterung (7) angeordnet ist.
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5. Handwerkzeugmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Federblech (26) bei einfachem Druck auf seine Handhabe (33) in eine Lage versetzbar ist, in der es das Batteriegehäuse (8) frei gibt.
6. Handwerkzeugmaschine nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Handhabe (33) im Bereich eines von der Hand der Bedienungsperson umgreifbaren Stegs (26) der Halterung (7) angeordnet ist.
7. Handwerkzeugmaschine nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Halteelement (26) eine federnde Zunge (34) zur Befestigung der Handhabe (33) aufweist, die in eine Rastnut (35) an der Handhabe (33) einrastbar ist.
8. Handwerkzeugmaschine nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Halteelement (26) an seinem eingespannten Ende (27) ebenfalls umgebogen ist und in eine L-förmige Aussparung (28) in der Halterung
(7) einschiebbar ist.
9. Handwerkzeugmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sein Maschinengehäuse (2) am Handgriff (3) eine Öse (4) hat und die Halterung (7) für das Batteriegehäuse
(8) einen die Öse (4) durchgreifenden Stift (10) aufweist.
10. Handwerkzeugmaschine mit zylindrischem Gehäuse, in dem Motor und Getriebe angeordnet sind, und mit pistolenartigem Handgriff, insbesondere nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß dieser durch eine Halterung (7) zu einem Spatenhandgriff, der sich unter dem zylindrischen Gehäuse (2) erstreckt, ergänzt wird.
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