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Schaupadkung
Die itriiiduiig betrifft eine Schaupackung mit an der
Rückseite befestigtem, hochklappbarem und in dieser Stellung feststellbarem Deckel
für mehrere übereinanderliegetlde Gegenstände, die zugleich als Versandpackung sowie
als Verkaufsbehälter verwendet werden kann.
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Derartige Verkaufsbehälter bezwecken auf der einen Seite eine zweckmäßige
und billige Verpackung der Ware, andererseits eine Zurschaustellung der Artikel
in demselben Behälter, wobei durch offenen und Umschlagen des Deckels der Inhalt
teilweise sichtbar wird und auf diese Weise eine Werhen-irkung erzielt werden kann.
Ein wesentlicher Nachteil derartiger bisheriger Verkaufsbehälter ist der daß die
in dem geöffneten Behälter befindliche Ware nur von einer Seite, nämlich der Oberseite,
sichtbar ist. Wenn es sich also um die Verpackung von Markenartikeln handelt, ist
lediglich die obere Seite dieser Originalpackung sichtbar, während die Seitenflächen
und insbesondere die Stirnseite, auf denen häufig werbewirksame und dem Artikel
eigentümliche Warenzeichen od. dgl. angebracht sind, verdeckt sind. Bei derartigen
Verpackungen kommen also nur einige Teile einer geringen Zahl von Originalpackungen
zur Wirkung.
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Dieser Nachteil wird durch die Schaupackung nach der Erfindung dadurch
behoben, daß in dem Deckel mindestens einer der zur Schau zu stellenden Gegenstände
durch die senkrechten Wände des Deckels festklemmbar ist. Damit die Packung gleichzeitig
zum Versand dienen kann, wird zweck-
mäßigerweise ein Teil der Stirn-
und Seitenflächen der Schaupackung, der in seiner Höhe den entsprechenden Flächen
der Originalpackung entspricht, mit dem Deckel verbunden, so daß die Originalpackungen
in den Deckel einlegbar sind und beim Öffnen des Deckels mit ihm angehoben werden
können.
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Vorteilhafterweise kann an der Rückseite der Packung eine zur Seite
klappbare Stütze für den Deckel aus einem mit seinen Enden an der Rückseite befestigten
und rechteckig umgebogenen Kartonstreifen vorgesehen sein, die am oberen Ende Einschnitte
zum Halten des Deckels in einer bestimmten Schräglage besitzt. In dem aufgeklappten
Schaubehälter sind dann mindestens zwei Originalpackungen, vorzugsweise aber zwei
Lagen von Originalpackungen, mit ihren oberen Seiten sichtbar, wobei die eine von
beiden etwas nach hinten geneigt ist, wadurch eine erhöhte Werbewirkung erzielt
wird.
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Als Verschluß für die Schaupackung während des Versandes ist am Deckel
oder am Unterteil eine abreißbare Lasche vorgesehen, die in den Unterteil bzw. den
Deckel einsteckbar ist. Durch einfaches Herausziehen dieser Lasche und Abreißen
kann die Packung nach dem Versand geöffnet und in eine Schaupackung verwandelt werden.
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Vorteilhafterweise werden die Seiten- und Stirnwand des unteren Teiles
sowie des Deckels von einem Gürtel gebildet und wird die an dem Oberteil des Deckels
angeordnete Lasche so ausgebildet, daß sie in den unteren Teil des Gürtels einsteckbar
ist und bis fast zu dem Boden reicht.
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Dadurch wird eine bequem zu öffnende Packung geschaffen, die einfach
und billig herstellbar ist.
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Man kann an der Stirnseite, wenn mehrere Lagen von Originalpackungen
vorgesehen sind, denjenigen Teil des Gürtels, der einer Lage der Originalpackungen
entspricht, ausschneiden, so daß diese Lage frei liegt und bequem beim Verkauf herausgenommen
werden kann.
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Vorteilhafterweise kann man die Seitenwände und den Deckel der Schaupackung
derart bedrucken bzw. verarbeiten, daß die Darstellung der Originalpackungen unter
Freilassen notwendiger Zwischenräume wiederholt wird und die ganze Packung den Eindruck
eines Stapels von Originalpackungen macht.
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In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Schaupackung nach
der Erfindung beispielsweise dargestellt.
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Fig. I ist eine schaubildliche Darstellung der aufgeklappten Packung;
Fig. 2 ist ein Schnitt durch die versandfertige Packung, in der der Deckel und die
Stütze in aufgeklapptem Zustand in gestrichelten Linien angedeutet sind; Fig. 3
ist eine Draufsicht auf die aufgeklappte Stütze; Fig. 4 ist eine Draufsicht auf
die fast zusammengelegte Stütze, wobei in Fig. 3 und 4 jeweils nur ein Teil der
Rückwand dargestellt ist.
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Die Schaupackung besteht aus einem Zuschnitt, der den Deckel 1 sowie
die Vorderseite 2 und die Rückseite 3 des Deckels, ferner die Rückseite A des unteren
Teiles, den Boden 5 und eine kurze Lasche 6 an der Vorderseite bildet. An der Vorderseite
des Deckels ist eine Lasche 7 vorgesehen, die leicht abgerissen werden kann, da
sie an der Stelle, wo sie in den Vorderteil des Deckels übergeht, perforiert ist.
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Die Seitenwände und die Stirnwand werden durch zwei Gürtel 8 und
9 gebildet, die je mit Laschen an der Rückwand der Packung, die durch die Zuschnitteile
3 und 4 gebildet wird, befestigt sind. Die Gürtel 8 und 9 sind so bemessen, daß
sie der Höhe der Originalpackungen, z. B. IO und II, entsprechen, wobei, da bei
dem Ausführungsbeispiel drei Lagen solcher Originalpackungen vorgesehen sind, der
Gürtel 9 also die doppelte Höhe hat. An der Stirnseite ist dieser Gürtel so ausgeschnitten,
daß die obere Lage des unteren Teiles der Packung nur an den Seitenwänden verdeckt
ist.
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Der vordere Teil 2 des Deckels ist unter die Stirnseite des Gürtels
8 gesteckt. Ebenso liegt die Lasche 6 am Boden 5 unter der Stirnseite des Gürtels
9. Zwischen die Lasche 6 und den Gürtel g ist die Lasche 7 gesteckt, die bis fast
an den Boden der Packung reicht. Der Deckel der Packung ist um eine Nut I2 zwischen
den Zuschnitteilen 3 und ß schenkbar und kann in seiner aufgeklappten Stellung durch
eine Stütze I3 gehalten werden. Diese Stütze besteht aus einem viermal genuteten
Streifen, der an der Rückwand 4 befestigt ist. Diese Stütze, im allgemeinen Frosch
genannt, kann seitlich zusammengelegt werden und ist an der Oberseite mit Ausschnitten
versehen, in die der Deckel sich bei einer gewünschten Neigung hineinlegen kann.
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Zum Versand kann die Schaupackung mit eingesteckter Lasche 7 und
zusammengelegter Stütze I3 verwendet werden. Beim Öffnen wird lediglich der Deckel
angehoben, wobei gleichzeitig die Lasche 7 aus dem unteren Teil herausgezogen wird.
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Sie kann dann abgerissen werden und der Deckel in die aufgeklappte
Stütze I3 zurückgelegt werden.
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Die Packung ist dann zur Schaustellung sowie zum Verkauf bereit. Wie
aus Fig. I ersichtlich, ist der Gürtel entsprechend den Originalpackungen bedruckt
bzw. beklebt, so daß der Eindruck eines Stapels an Originalpackungen erweckt wird.
Dabei müssen die entsprechenden Aufdrucke mit einem Zwischenraum angebracht sein,
wie dies ebenfalls aus der Zeichnung ersichtlich ist.
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Wenn mehr als drei Lagen von Originalpackungen vorgesehen sind, so
kann auch die oberste Lage des unteren Teiles der Packung herausgenommen werden
und in einer besonderen Haltevorrichtung vor der Packung aufgebaut werden.