DE1511151C - Transport und Schaupackung fur Klein gegenstände - Google Patents
Transport und Schaupackung fur Klein gegenständeInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Transport- und Schaupackung für auf am Kopf gelochte Trägerplatten,
insbesondere auf beschrifteten Kartons befestigte Kleingegenstände, die aus einem rechteckigen Boden,
je einer rechteckigen Vorder- und Rückwand sowie aus zwei einander gegenüberliegenden Seitenwänden
besteht, wobei ein Teil der Vorderwand mit Ausnahme eines an den Boden angrenzenden Stückes
entlang Aufreißlinien entfernbar ist.
Eine bekannte Packung dieser Art ist quaderförmig gestaltet. Sie dient in geschlossenem Zustand als
Transportverpackung. Aus dieser Transportverpakkung kann eine Schaupackung gebildet werden, wenn
man den Teil der Vorderwand entlang den Aufreißlinien entfernt. Diese bekannte Packung hat jedoch
den Nachteil, daß man vor dem Entfernen des Teiles der Vorderwand nicht erkennen kann, welchen Inhalt
die Packung hat.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Transport- und Schaupackung der eingangs geschilderten
Gattung zu verbessern, und zwar hauptsächlich hinsichtlich einer universelleren Verwendbarkeit.
Erreicht ist dieses Ziel erfindungsgemäß in vorteilhafter Weise dadurch, daß an einer von Seitenwänden
in Form von rechtwinkligen Dreiecken flankierten, geneigten Vorderwand innerhalb ihres entfernbaren
Teiles und nahe ihrem oberen Rande eine Sichtöffnung vorgesehen ist, in deren Höhe an der Rückseite
eine sich V-förmig frei nach oben auslaufende Ausnehmung angeordnet ist.
Die Ausbildung des Erfindungsgegenstancles in Form einer keilförmig nach oben verjüngenden Pakkung
hat den Vorteil, daß man darin besonders gut solche Kleingegenstände aufnehmen kann, die auf am
Kopf gelochten Trägerplatten an deren unterem Ende befestigt sind. Trotzdem lassen sich solche keilförmige
Packungen mit Seitenwänden in Form von rechtwinkligen Dreiecken in normalen Kartons verpacken, weil
man durch gegenläufiges Aufeinanderlegen zweier Keilpackungen jeweils eine Doppelpackung in
Quaderform schaffen kann.
Der weitaus wichtigere Vorteil ist aber darin zu sehen, daß man die neue Packung nicht nur günstig
für den Transport sowie als Schaupackung in Form eines sogenannten »stummen Verkäufers« verwenden
kann. Vielmehr ist man nunmehr in der Lage, die in der Packung enthaltenen, am Kopf gelochten Trägerplatten
für die zu verkaufenden und zur Schau zu stellenden Kleingegenstände als Patronenpackung zu verwenden.
Unter einer Patronenpackung ist zu verstehen, daß man die gesamte Packung mitsamt den
darin untergebrachten, am Kopf gelochten Trägerplatten gleichzeitig an einem Nagel od. dgl. aufhängen
kann. Man entfernt zu diesem Zweck einen Teil der Vorderwand und führt die Packung so über den
Nagel, daß dieser durch die Ausnehmung der Rückwand, durch die Löcher der Trägerplatten und durch
die Sichtöffnung der Vorderwand hindurchtritt. Man kann dann die Packung selbst einfach nach unten
abziehen, weil die V-förmig erweiterte Ausnehmung in der Rückwand frei nach oben ausläuft und die
Vorderwand zumindest teilweise entfernt ist. Die neue Packung ist somit vielseitiger verwendbar als die
bekannte Packung der eingangs geschilderten Gattung.
Es ist an sich nicht neu, Verpackungen zu verwenden, die sich keilförmig nach einer Richtung verjüngen
und Seitenwände in Form von rechtwinkligen Dreiecken haben. Diesen bekannten Packungen fehlen
aber alle sonstigen Merkmale des Erfindungsgegenstandes.
In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel des Erfindungsgegenstandes dargestellt. Es zeigt
F i g. 1 eine Ansicht der Vorderwand der geschlossenen Packung,
F i g. 2 eine Rückansicht der Packung nach Fig. 1,
Fig. 3 eine Seitenansicht der Packung nach
ίο Fig. 1 mit weggeschnittener Seitenwand, um den
Packungsinhalt sichtbar zu machen,
Fig. 4 eine perspektivische Ansicht der geschlossenen
Packung ohne Inhalt und
F i g. 5 eine Draufsicht auf den Zuschnitt, der zur Herstellung der Packung nach den F i g. 1 bis 4 dient.
Die in den F i g. 1 bis 4 dargestellte Packung dient zur Aufnahme von auf beschrifteten Kartons 10
od. dgl. befestigten Kleingegenständen 11, beispielsweise Ausrüstungsgegenständen für die Kleiderfabrikation,
wie Schnallen für Miederbänder und Hosen. Die einzelnen Kartons tragen eine Markenbezeichnung,
Bestellnummer, Angaben über Größe und Verwendungszweck u. dgl. und sind mit einem Langloch
10 α ausgerüstet, um sie an einem Nagel od. dgl. aufhängen zu können. Wenn beispielsweise zehn solcher
Kartons mit an ihrem unteren Ende befestigten Kleingegenständen hintereinander aufgereiht werden, so
benötigen ihre unteren Teile wesentlich mehr Raum als ihre oberen Teile. Diesem unterschiedlichen
Raumbedarf trägt die Packung Rechnung.
Die Packung weist einen rechteckigen Boden 1, je eine Vorder- und Rückwand 2, 3 und zwei Seitenwände
4, 5 auf. Die Vorderwand 2 und die Rückwand 3 sind rechteckig ausgebildet und erstrecken
sich keilförmig von der Bodenfläche aus nach oben, so daß ihre oberen Kanten sich berühren. Die beiden
Seitenwände 4, 5 haben die Form je eines rechtwinkligen Dreiecks, dessen kleinere Kathete an den Boden
1 angrenzt, dessen größere Kathete an die Rückwand 3 angrenzt und dessen Hypotenuse an die Vorderwand
2 angrenzt.
Die Vorderwand 2 weist im oberen Teil eine viereckige Sichtöffnung 8 auf, durch welche hindurch
man einen Teil der Beschriftung der Kartons 10 erkennen kann. Im unteren Teil der Vorderwand 2 ist
eine Fingereingriffs-Öffnung 9 vorhanden, die einerseits
durch die halbkreisförmige Kante 13 und anderseits durch die Kante 12 begrenzt ist. Die Rückwand 3
weist an ihrer oberen Kante 6 eine im wesentlichen V-förmige Ausnehmung 14 auf, die nach oben frei
ausläuft.
Die Packung ist aus einem Kartonzuschnitt hergestellt, der in Fig. 5 dargestellt ist. In dieser
Figur sind Begrenzungskanten und Schneidelinien dick, Faltlinien dünn und Aufreißlinien gestrichelt
dargestellt. Zwischen der Vorderwand 2 und den beiden dreieckigen Seitenwänden 4 und 5 sind
Faltlinien 15,16 und Aufreißlinien 17,18 in Form von Perforierungen vorgesehen. Seitlich der Sichtöffnung
8 sind Aufreißlinien 17,18 durch Schneidelinien 17 a, 18 a ersetzt. Die Kante 12 ist durch
Schneidelinien 12 α bis zu den Aufreißlinien 17,18 verlängert. An die Seitenwand 4 schließt sich über
eine Faltlinie 19 die Rückwand 3 an und an diese über eine Faltlinie 20 ein Dreiecklappen 21. Der Boden
1 ist über eine Faltlinie 22 mit der Seitenwand 4 verbunden. An den Boden schließt sich über eine
Faltlinie 23 ein Einstecklappen 24 an. Außerdem sind
mit dem unteren Ende der Rückwand 3 über eine Faltlinie 25 ein Bodenlappen 26 und mit dem unteren
Ende der Vorderwand 2 über die Faltlinie 27 ein Bodenlappen 28 verbunden. Mit der Vorderwand 2
ist ferner über eine doppelte Faltlinie 7 ein Lappen 36 verbunden, der eine Ausnehmung 37 aufweist.
Zwischen dem Boden 1 und dem Bodenlappen 26 ist eine Schneidelinie 29 vorgesehen.
Senkrecht zur Faltlinie 25, welche die Rückwand mit dem Bodenlappen 26 verbindet, sind ferner symmetrisch
zur Längsmitte je zwei Schneidelinien 30 bzw. 31 angeordnet. Ferner ist im oberen Teil der
Rückwand 3 quer zu den Faltlinien 19 und 20 je eine kurze doppelte Schneidelinie 32 vorgesehen.
Der Lappen 36 könnte auch weggelassen werden. Er verhindert, daß das Füllgut durch die Oberseite
der Packung teilweise austreten kann. Anderseits erschwert er möglicherweise die später erwähnte Verwendung
der Packung als Patronenpackung.
Die Packung wird aus dem Zuschnitt dadurch gebildet, daß man die Vorder- und Rückwand 2, 3 sowie
die Seitenwände 4, 5 und die Lappen 21, 36 um die Faltlinien bzw. Aufreißlinien 7,15,16,17,18,19,
20 umbiegt, derart, daß der Lappen 21 von der Seitenwand 5 überdeckt wird und der Lappen 36 gegen
die Innenseite der Rückwand 3 anliegt. Der Lappen
21 kann dann mit der Seitenwand verbunden, z. B. verklebt werden. Die zu verpackenden Kartons 10 mit
den Gegenständen 11 werden nun durch die Bodenöffnung eingeführt. Hierauf werden die beiden Bodenlappen
26, 28 um die Faltlinien 25 bzw. 27 eingefaltet, dann der Boden 1 um die Faltlinie 22 eingefaltet
und zugleich der Einstecklappen 24 um die Faltlinie 23 rechtwinklig gefaltet und unter die Seitenwand 5
gesteckt, mit der er verklebt werden kann. Die Packung ist damit vollendet.
Die Packung hat folgende Verwendungszwecke:
a) Als Transportpackung: Dabei werden je zwei Packungen derart gegenläufig mit den Vorderwänden
gegeneinandergelegt, daß sie sich zu einem quaderförmigen Körper ergänzen, wobei
eine Mehrzahl solcher Körper in einen Behälter verpackt werden kann;
b) als Schaupackung für Verkaufszwecke: Zu diesem Zweck wird ein Finger in die Eingriffs-Öffnung
9 eingeführt und der obere Teil der Vorderwand 2 am Lappen der Kante 12 erfaßt und längs den Aufreißlinien 17,18 abgerissen
und entfernt. Die Packung kann nun mit dem Boden 1 z. B. auf einen Verkaufstisch gestellt
werden. Die einzelnen Kartons 10 sind gut sichtbar und können einzeln herausgenommen werden;
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c) als sogenannte Patronenpackung: Diese gestattet, sämtliche Kartons 10 gleichzeitig an einem
Haken oder einem Nagel aufzuhängen. Zu diesem Zweck wird ein Finger in die Sichtöffnung 8
eingeführt und der oberhalb der Sichtöffnung 8 liegende Teil der Seitenwand längs den Aufreißlinien
17,18 aufgerissen. Die Packung wird dann mit der Rückwand 3 derart gegen den Haken
oder Nagel geführt, daß dieser in die V-förmige Ausnehmung 14 und gleichzeitig in alle Langlöcher
10 α der Kartons eingreifen kann. Hierauf wird die leere Packung nach unten gezogen,
während die Kartons 10 am Haken oder Nagel hängen bleiben. Es ist auch möglich, bei in
einen Haken oder Nagel eingehängten Kartons die Packung ohne vorheriges Einreißen der Aufreißlinien
17,18 nach unten abzuziehen. Das Einreißen der Linien 17,18 erfolgt dann selbsttätig.
Die Schneidelinien 30 bzw. 31 mit den Faltlinien 33 bzw. 34 gestatten bei der fertigen Packung das
Einbiegen eines größeren bzw. von zwei kleineren Stützstegen. In den Fig. 3 und 4 ist der mittlere,
größere Stützsteg mit 35 bezeichnet. Diese Stege dienen zum Ausgleich von Dickenunterschieden der zu
verpackenden Gegenstände. Die gleiche Packung kann dadurch für Gegenstände verschiedener Dicke
verwendet werden, wobei der Dickenunterschied durch die in das Innere der Packung eingeklappten
Stege 35 ausgeglichen werden kann, so daß die Kartons 10 mit den Gegenständen 11 immer satt in der
Packung sitzen.
Die quer zu den Faltlinien 19 und 20 verlaufenden doppelten Schneidelinien 32 gestatten bei der fertigen
Packung das Einbiegen von kleinen Winkeln, so daß in den beiden hinteren Längskanten der Packung je
eine kleine Kerbe entsteht (vgl. Fig. 4). In diese kann ein die Packung umspannender Gummiring eingelegt
werden, der bei abgetrennter Vorderwand die Kartons 10 in der Packung sichert.
Die beschriebene Packung wird zweckmäßig aus einem in der ganzen Masse gleichfarbig durchgefärbten
Material, vorzugsweise Karton hergestellt. Dadurch weisen auch die Schneidelinien und Kanten die
gleiche Färbung auf, was bei ein- oder beidseitig bedrucktem Karton nicht der Fall wäre.
Die über das Patentbegehren hinausgehenden Teile der Beschreibung dienen nur der Erläuterung und
sind nicht Gegenstand der vorliegenden Erfindung.
Claims (1)
- Patentanspruch:Transport- und Schaupackung für auf am Kopf gelochte Trägerplatten, insbesondere auf beschrifteten Kartons befestigte Kleingegenstände, die aus einem rechteckigen Boden, je einer rechteckigen Vorder- und Rückwand sowie aus zwei einander gegenüberliegenden Seitenwänden besteht, wobei ein Teil der Vorderwand mit Ausnahme eines an den Boden angrenzenden Stückes entlang Aufreißlinien entfernbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß an einer von Seitenwänden (4, 5) in Form von rechtwinkligen Dreiecken flankierten, geneigten Vorderwand (2) innerhalb ihres entfernbaren Teiles und nahe ihrem oberen Rande eine Sichtöffnung (8) vorgesehen ist, in deren Höhe an der Rückseite eine sich V-förmig frei nach oben auslaufende Ausnehmung (14) angeordnet ist.Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
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