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Schaltungsanordnung für Prüfrelais in Fernmeldeanlagen Gegenstand
der Erfindung ist eine Schaltungsanordnung für die in Fernmeldeanlagen, z. B. Wählvermittlungsanlagen,
üblichen Prüfrelais. In Wählvermittlungsanlagen liegen diese Relais im allgemeinen
an einem besonderen Prüfarm des Wählers, über den sie wahlweise an eine der Prüfleitungen
geschaltet werden, die über mehrere Wähler vielfach geschaltet und mit einem die
Belegung des nachfolgenden Schaltglieds bewirkenden Schaltmittel verbunden sind.
Sie haben die Aufgabe, unter Belegung des folgenden Schaltglieds dessen weitere
Belegungen durch andere Wähler in Form der sogenannten Sperrung der Prüfleitung
zu verhindern und darüber hinaus, entweder den Wähler stillzusetzen und den Verbindungsweg
durchzuschalten oder nur den Verbindungsweg durchzuschalten bzw. seine Durchschaltung
vorzubereiten.
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Die Sperrung erfolgt bekanntlich durch Änderung des Potentials der
Prüfleitung mit der Wirkung, daß die Prüfrelais nachfolgend auf diese Leitung aufprüfender
Wähler Fehlstrom bekommen, also nicht ansprechen können. Bekannt sind Schaltungsanordnungen,
bei denen das Prüfrelais mit hochohmiger Wicklung aufprüft, durch eigenen Kontakt
(Sperrkontakt) seine hochohmige Wicklung kurzschließt und sich über eine niederohniige
Wicklung im Belegungsstromkreis hält. Andere Prüfrelais können über ihre hochohmige
Wicklung parallel zu dieser niederohmigen Wicklung nicht ansprechen.
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Für den reibungslosen Betrieb der Wählvermittlungsanlagen ist diese
Funktion von besonderer Bedeutung, insofern als sie sicherstellen muß, daß keine
Doppelverbindungen infolge Doppelprüfens, d. h. infolge gleichzeitiger Durchschaltung
mehrerer Wähler auf den gleichen Ausgang zustande kommen können. Da die Potentialänderung,
insbesondere die Betätigung des Sperrkontakts eine gewisse Zeit in Anspruch
nimmt,
während der die Gefahr des Doppelprüfens besteht, trachtet man danach, diesen kritischen
Zeitabschnitt durch Verwendung schnell schaltender Prüfrelais, einzuengen. Die Wahrscheinlichkeit
für das Zustandekommen einer Doppelverbindüng_wird damit verringert; indessen nicht
vollkommen ausgeschlossen. Insbesondere ist diese Maßnahme wirkungslos, falls der
Prüf- und Sperrvorgang zwar vom einzelnen Wähler individuell vorbereitet; aber von
einem zentralen, auf mehrere Wähler wirkenden Schaltglied ausgelöst wird, wie dies
z. B. bei den Leitungswählern bestimmter bekannter Wählvermittlungssysteme der Fall
ist. Hier besteht die Möglichkeit, daß zwei oder mehrere Leitungswähler gleichzeitig
denselben Teilnehmeranschluß ansteuern und infolge der zentralen Einleitung des
Prüfvorgangs gleichzeitig auf diesen Anschluß durchschalten. Vermindert wird diese
Wahrscheinlichkeit nur durch die fertigungstechnisch bedingte Streuung der Ansprechzeiten
der verschiedenen Prüfrelais. In diesem Sinne sucht man die Wahrscheinlichkeit noch
weiter herabzusetzen, indem -man den zentral gegebenen Prüfanreiz nicht direkt,
sondern über Schaltmittel, deren Ansprechzeiten besonders starb streuen und die
den Wählern individuell zugeordnet sind; auf die Prüfrelais wirken läßt. ,Auch in
diesem Fall bleibt immer noch eine gewisse Wahrscheinlichkeit für das Zustandekommen
von Doppelverbindungen bestehen.
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In ähnlich gelagerten Fällen sucht man diesem Nachteil dadurch zu
begegnen, daß man den zentralen Prüfanreiz zeitlich verteilt an die einzelnen Prüfrelais
weiterleitet. Diese Lösung erfordert einen erheblichen schaltungstechnischen Aufwand,
der nur dann gerechtfertigt ist, wenn die Gefahr des Doppelprüfens ganz besonders
groß ist und sich anders nicht beseitigen läßt.
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Die Schaltungsanordnung gemäß der Erfindung vermeidet diese Nachteile
dadurch, daß das Prüfrelais im Prüfstromkreis mit niederohmiger . Prüfwicklung auf
die hochohmige Wicklung des Belegungsrelais des folgenden Schaltglieds aufprüft
und der Widerstand der Prüfwicklung in Abhängigkeit von dem des Belegungsrelais
so gewählt ist, daß die Prüfwicklungen höchstens Fehlstrom erhalten, wenn mehrere
Prüfrelais gleichzeitig auf das gleiche Belegungsrelais auf--prüfen.
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Ein Ausführungsbeispiel. zeigt die Fig. i. Mit L ist in dieser Figur
die xmit dem hochohmigen Belegungsielais M verbundene Prüfader einer vielfach geschalteten
Verbindungsleitung bezeichnet, auf die die Prüfrelais P i und P 2 zweier Wähler
mit ihren niederohmigen Wicklungen P i II bzw. P 2 II aufprüfen. Der jeweilige Prüfstromkreis
verläuft über Kontakte i y bzw. 2 y bekannter Schaltmittel, die entweder während
der Dauer der Belegung der Wähler geschlossen sind oder erst nach Einstellung der
Wähler, von einem zentralen Schaltglied gesteuert, geschlossen werden. Spricht Relais
Pi im Belegungsstromkreis über +, Kontakt i y, Wicklung P i II, Prüfader L, Relais
M, - an, so kann das Relais P ä parallel zu P i nachträglich nicht mehr ansprechen,
da infolge des hohen Widerstands des Belegungsrelais M die über die durch die parallel
liegenden Wicklungen P111
und P2II gebildete Stromverzweigung sich einstellenden
Teilströme kleiner als der Ansprechstrom der Relais sind. Erfindungsgemäß werden
die Prüfwicklungen so dimensioniert, daß die Teilströme höchstens gleich dem Fehlstrom
der Relais sind. Um dies zu ermöglichen und um die Sicherheit der Prüfung bzw. Sperrung
zu gewährleisten, wird das Verhältnis zwischen Ansprech- und Fehlstrom der Relais
erfindungsgemäß dadurch verkleinert, daß die Relais während des Prüfvorgangs über
eine Gegenwicklung P i I bzw. P2I gegensinnig zu den jeweiligen Prüfwicklungen erregt
werden. Der Einfluß der Gegenerregung muß durch eine entsprechende Erhöhung der
Amperewindungszahl der Prüfwicklung kompensiert werden. Das kann auf zwei Wegen
erreicht werden: entweder wird die Windungszahl der Prüfwicklung so weit erhöht,
däß der Ansprechstrom unverändert bleibt, dann wird der Fehlstrom größer, die Differenz
zwischen beiden Strömen also kleiner, oder die Windungszahl wird beibehalten, dann
ist ein größerer Ansprechstrom erforderlich; gleichzeitig steigt aber auch der Fehlstrom,
während die Differenz der beiden Ströme im wesentlichen unverändert bleibt. In beiden
Fällen wird also das Verhältnis zwischen Ansprech- und Fehlstrom kleiner. Im vorliegenden
Anwendungsfall wird zweckmäßig der erstgenannten Möglichkeit entsprechend die Windungszahl
der Prüfwicklung erhöht.
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Die Gegenwicklungen P i I bzw. P 2 1 werden- durch Schließen
der Kontakte i x bzw. 2 x entsprechender Schaltmittel zumindest im Zeitpunkt der
Prüfeinleitung und zweckmäßig nicht länger, als für den Prüfvorgang erforderlich,
erregt. In diesem Fall wird die Haltesicherheit der Prüfwicklungen nur vorübergehend
verringert. Diese wird im übrigen erfindungsgemäß dadurch erhöht, daß die Amperewindungszahl
für das Halten der Prüfrelais bei deren Ansprechen erhöht wird. Zu diesem Zweck
sind Hilfswicklungen P i IIIl bzw. P2III1 vorgesehen, die nach dem Beispiel der
Fig. i in einem eigenen Stromkreis liegen und durch Schließen der Kontakte i p i
bzw. i p 2 der j eweiligen Prüfrelais und der Kontakte ix bzw. 2z entsprechender
Schaltmittel gleichsinnig zur Prüfwicklung P i II bzw. P 2II erregt werden. Die
Kontakte i z bzw. 2z sind entweder während der Dauer der Belegung der Wähler oder
zumindest vom Zeitpunkt der Prüfeinleitung an bis zum Auslösen der Wähler geschlossen.
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Die Hilfswicklungen können auch nach Fig.2. PIII2, parallel zur Prüfwicklung
PII durch Kontakt 2 P des Prüfrelais an die Prüfleitung geschaltet werden. Unter
Umständen genügt die durch Abschaltung der Gegenerregung erfolgende Verstärkung
der Erregung der Prüfwicklung allein, um deren Haltesicherheit im erforderlichen
Mäße zu erhöhen. In diesem Fall wird die Gegenwicklung zweckmäßig durch einen eigenen
Kontakt 3p des Prüfrelais ausgeschaltet. Darüber hinaus kann die Anordnung auch
so getroffen werden, daß die Gegenwicklung nach erfolgter Prüfung umgepolt und weiter
als Hilfswicklung ausgenutzt wird.
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Hinsichtlich der Belegungsrelais M ist dem Erfindungsgedanken entsprechend
nur zu fordern, daß diese Relais im Vergleich zu den Prüfwicklungen der Prüfrelais
hinreichend hochohmig sind, um die Fehlstrombedingung
der letzteren
zu erfüllen. Dabei ist es für die Erfindung unwesentlich, ob die wirksame Wicklung
dieser Relais den ganzen Widerstand bildet oder ob zu dieser Wicklung ein reiner
Wirkwiderstand in Reihe zugeschaltet wird.
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Dagegen ist es zweckmäßig, diese Relais von vornherein mit ihrem vollen
Widerstand an die Prüfleitung zu schalten und nicht, wie in manchen Fällen üblich,
ihren Widerstand erst nach erfolgter Prüfung bzw. in Abhängigkeit von darauffolgenden
Schaltvorgängen in dem zugehörigen Schaltglied zu erhöhen.
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Gemäß der Erfindung wird bei der Prüfung kein Sperrkontakt des Prüfrelais
betätigt. Prüfung und Sperrung erfolgen vielmehr zu gleicher Zeit; die Sicherheit
gegen Doppelprüfen wird nicht wie bei den bisher üblichen Schaltungsanordnungen
durch einen schaltzeitlichen Abstand zwischen Prüfung und Sperrung verringert.
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Prüfen zwei Wähler genau gleichzeitig auf den gleichen Ausgang, so
kann keines der beiden Prüfrelais ansprechen, da beide Fehlstrom erhalten. Ist dies
bei Wählern der Fall, die in freier Wahl einen nicht belegten Ausgang suchen und
die individuell fortgeschaltet werden, so werden sie im allgemeinen im Verlauf ihrer
Weiterschaltung so weit außer Tritt geraten, daß ihre Prüfrelais auf verschiedenen
Ausgängen ansprechen können. Eine Doppelverbindung kommt auf jeden Fall nicht zustande.
Handelt es sich um einen Leitungswähler, so wird die trotz der zeitlichen Streuung
der Betätigung der die Prüfstromkreise schließenden Schaltmittel (Kontakte =y bzw.
2 y) verbleibende Wahrscheinlichkeit einesDoppelprüfens gleichfalls restlos beseitigt.
In den Fällen, in denen es auf Grund der Eigenart der bisher bekannten Prüfrelaisschaltungen
zu einer Doppelverbindung kommen konnte, kommt gemäß der Erfindung überhaupt keine
Verbindung zustande, da keines der Prüfrelais anspricht. Die Teilnehmer werden dadurch
gezwungen, einzuhängen und ihre Verbindung von neuem aufzubauen. Es tritt kein Zeitverlust
wie im Fall einer Doppelverbindung auf, wo es erfahrungsgemäß längerer Zeit bedarf,
bis die Teilnehmer erkannt haben, daß eine solche vorliegt, und bis sich einer von
ihnen oder beide entschließen, einzuhängen und den Anruf zu wiederholen. Handelt
es sich um zählpflichtige Gespräche, so wurden im Fall einer Doppelverbindung überdies
beide Teilnehmer mit einer Gesprächsgebühr belastet, obwohl einer, wenn nicht beide,
ihr Gespräch überhaupt nicht durchführen konnten. Darüber hinaus konnte eine Doppelverbindung
immer zu einem ungewollten Bruch des Fernsprechgeheimnisses führen. Diese schwerwiegenden
Nachteile werden durch die vorliegende Anordnung ohne besonderen schaltungstechnischen
Aufwand vollkommen beseitigt. Die Anwendung der vorliegenden Schaltungsanordnung
ist nicht auf Wählvermittlungsanlagen beschränkt. Sie ist auch in Handvermittlungsanlagen
von Vorteil, wenn es gilt zu verhindern, daß durch unbeabsichtigte oder vorsätzliche
Bedienungsfehler der Vermittlungsbeamtin, z. B. durch gleichzeitiges Stecken zweier
verschiedener Verbindungsschnüre oder Legen zweier verschiedener Abfrage- oder Verbindungsschlüssel,
Doppelverbindungen oder unzulässige Verbindungen zwischen verschiedenen Sprechwegen
hergestellt werden.