-
Fördervorrichtung für Stapeltafeln Die Erfindung bezieht sich auf
eine Fördervorrichtung für Stapeltafeln od. dgl., wie diese beim Transport im Hafenbetrieb
verwendet werden.
-
Man kennt bereits Fördervorrichtungen, bestellend aus einem rohrförmigen
Gehäuse, an dessen Ende federnde Haken vorgesehen sind, welche um einen Stützbalken
der Stapeltafel greifen können. Bei dieser bekannten Vorrichtung sind am rohrförmigen
GehäuseAugen oder ähnliche Organe vorgesehen, in welchen ein Haken einer Hebevorrichtung
befestigt werden kann. Diese bekannten Vorrichtungen haben aber den Nachteil, daß
bei dem geringsten Stoß od. dgl. das Gehäuse infolge der runden Form eine Kippbewegung
macht, auch weil die Augen für die Haken am Gehäuse befestigt sind. Es kommt dann
auch manchmal vor, daß, wenn die Stapeltafel mit dem federnden Haken mit einem Hindernis
in Berührung kommt, der Haken sich von dem Balken löst und die Last auf der Stapeltafel
verschiebt, wodurch ernste Unfälle verursacht werden können.
-
Die Erfindung hat den Zweck, eine Fördervorrichtung für Stapeltafeln
zu schaffen, wobei obige Nachbeile beseitigt sind.
-
Erfindungsgemäß wird solches dadurch erzielt, daß das Gehäuse einen
rechtwinkligen oder einen annähernd rechtwinkligen Querschnitt hat, in welchem Gehäuse
genau passende, unter Federwirkung stehende Führungen vorgesehen sind, an welchen
die Haken befestigt sind, während jeder Haken Mittel zur Befestigung eines Hakens
od. dgl. einer Hebevorrichtung trägt.
-
Bei derAusführung gemäß .der Erfindung greifen die Zugkräfte also
an den Haken an, wodurch die
Gefahr der Lockerung der Haken um den
Stützbalken der Stapeltafel bedeutend geringer wird, während mit Rücksicht auf den
rechtwinkligen Querschnitt des Gehäuses die Gefahr des Kippens des Gehäuses praktisch
beseitigt ist.
-
Damit vermieden wird, daß die unter Federwirkung stehenden Führungen
zu weit aus dem Gehäuse gezogen werden, wodurch also die Feder nach einiger Zeit
ihre Federkraft verliert, ist jede Führung mit einer Längsrille versehen, in welcher
sich ein an dem Gehäuse befestigter Vorsprung erstrecken kann, derart, daß der Hub
der Führung in dem Gehäuse begrenzt wird.
-
Eine vorzugsweise Ausführung ist diejenige, bei welcher die Führung
einen Schlitz besitzt, in welchen ein an den Wänden des Gehäuses befestigter Niet
eingreift.
-
Wenn durch Umstände die Fördervorrichtung demontiert werden muß, genügt
es, den fraglichen Niet auszubohren oder in anderer Weise zu entfernen, wobei die
beiden Führungen mit den daran befestigten Haken ohne weiteres aus -dem Gehäuse
gezogen werden können.
-
In der Zeichnung wird die Erfindung beispielsweise erläutert.
-
Fig. i zeigt teilweise einen horizontalen Durch schnitt bzw. eine
Ansicht der Fördervorrichtung gemäß der Erfindung; Fig. 2 zeigt teilweise einen
vertikalen Längs-bzw. Querschnitt.
-
Die Fördervorrichtung gemäß der Erfindung besteht hauptsächlich aus
einem Gehäuse i, welches einen rechtwinkligen Querschnitt hat. Dieses Gehäuse kann
aus beliebigem, leicht zu verarbeitendem Material bestehen, z. B. Aluminium, was
auch eine bedeutende Gewichtsersparung gibt, so daß das Ganze leicht hantiert werden
kann. Im Gehäuse sind' die Führungen 2 genau passend vorgesehen, so daß-diese in,
der Längsrichtung des Gehäuses verstellt werden können. Die Führung :2 ist mit einem
hakenförmigen Teil 3 versehen, welcher um den Stützbalken einer Stapeltafel greifen
kann. Zur Verstärkung des Winkels des hakenförmigen Teiles 3 ist eine Verstärkung
4 vorgesehen, so daß verhindert wird, daß die darauf wirkenden Kräfte das hakenförmige
Teil 3 ausbiegen können. Die Führungen sind gegenseitig mittels einer Feder 5 verbunden,
welche versucht, die Führungen innerhalb des Gehäuses zueinander zu ziehen. Die
Verbindung der Feder mit jeder der Führungen kann in sehr einfacher Weise mit einem
Stift, einem Bolzen oder einem anderen entsprechenden Mittel stattfinden.
-
An der Führung ist außer dem Haken 3 ein Satz Ohren 6 vorgesehen,
in welchen eine Bohrung 7 angebracht ist. Die Ohren 6 stehen in einiger Entfernung
voneinander, so daß dazwischen ein freier Raum entsteht, in welchem ein Haken oder
ein Auge eines Stahlkabels angeordnet werden -kann. Wenn durch die Bohrung 7 ein
Bolzen mit einer Mutter gesteckt wird, kann ein Haken oder ein Auge eines Stahlkabels
an dem Haken 3 befestigt werden. Jede Führung ist mit einem Schlitz versehen, welcher
mit einem am Gehäuse i angeordneten Vorsprung zusammenarbeiten kann, wodurch die
nach außen gerichtete Bewegung der Führung aus dem Gehäuse i heraus begrenzt wird.
Dadurch kann die Lebensdauer der Feder 5 bedeutend verlängert werden.
-
In dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist in den Führungen 2 ein
durchlaufender Querschlitz 9 vorgesehen und in .diesen Schlitz eingreifend ein Niet
8 angeordnet, wobei auf einer Seite der Wandung des Gehäuses der Nietkopf hervorstehen
kann, während auf der anderen Seite die Nietung versenkt erfolgt. Durch diesen Niet
und durch Anwendung . des Schlitzes 9 ist die Bewegung der Führung :2 also begrenzt.
-
Wenn unter Umständen die Fördervorrichtung gemäß der Erfindung demontiert
werden muß, genügt es, den versenkten Teil des Niets 8 wegzubohren, so daß dieser
leicht aus dem Gehäuse entfernt werden kann, wonach ohne weiteres die Führungen
mit den daran befestigten Haken außerhalb des Gehäuses gebracht werden können.
-
Das Kippen des Gehäuses mit den daran befestigten Haken 3, welche
mit einer großen Ebene gegen den .Stützbalken einer Stapeltafel anliegen, kann nicht
stattfinden, während auch durch die Befestigung des. Hakens der Hebevorrichtung
in den Ohren 6 eine bedeutend bessere Kräfteverteilung erreicht wird, und es kommt
deshalb auch nicht mehr vor, daß die Halten 3 sich durch Stoß von dem Stützbalken
der Stapeltafel lockern.