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Kraftwagen Die Erfindung bezieht sich auf einen Kraftwagen mit als
Hohltragplatte ausgebildetem, verwindungssteifem, aus ebenen Blechen und Profilen
bestehendem Fußboden, dessen Deckbleche gegeneinander abgestützt sind und bei dem
die Abstände der die Deckbleche gegeneinander abstützenden, nur in der Längsrichtung
sich erstreckenden und im wesentlichen über die ganze Länge der Hohltragplatte durchlaufenden
Längsstege kleiner oder nicht wesentlich größer sind als die Dicke der Hohltragplatte,
sowie mit an die Längsstege angeschlossenen hohlen und nur an die inneren Längsstege
der Hohltragplatte von unten her starr angeschlossenen Motorträgern mit ebenen Seitenwänden
nach dem Hauptpatent. Die Verbesserung besteht darin, daß die hohlen Motorträger
in Querrichtung gegeneinander durch für andere Zwecke vorhandene, mit ihnen biegungs-und
scherfest verbundene und außerhalb der hohlen Tragplatte liegende, annähernd geschlossene
Hohlkörper versteift sind. Dies hat den Vorteil, daß ohne Aufwand besonderer Gewichts-
oder Baustoffe eine gute Ouerversteifung der Motorträger erreicht wird, so daß diese
nur schmal zu sein brauchen und der Raum zwischen den Motorträgern auch nicht durch
besonders eingebaute Teile beengt wird.
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Es sind zwar schon an die versteifte Vorderwand von Motorwagen angebaute
hohle oder einwandige Motorträger bekannt, die einerseits durch
die-einfache
Vörderwand des Wagens und andererseits durch eine einwandige Querverbindung am vorderen
Ende der Motorträger gegeneinander versteift sind, aber diese einwandigen Querverbindungen
bewirken keine Erhöhung der Biegungsfestigkeit der Motorträger in Querrichtung,
da sie selbst keine wesentliche Biegungsfestigkeit aufweisen. Bekannt sind auch
Motorträger in Gestalt kegelförmiger Rohre, die gleichzeitig als Brennstoftbehälter
dienen und an die versteifte Vorderwand des Wagens angeschlossen sind. Diese Rohre
sind dabei durch ein dünnes Querrohr verbunden, das aber nur die Brennstoffräume
miteinander verbinden soll und keine wesentliche Festigkeit aufweist. Am vorderen
Ende dieser Motorträger ist auch eine im Grundriß geknickte rohrförmige Querverbindung
bekannt, die aber nur zum Tragen eines Lagers dient und zur Querversteifung der
Motorträger nicht -wesentlich beitragen kann.
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Eine vorteilhafte Ausführungsform ergibt sich, wenn als Querversteifung
das Fahrerhaus in Form eines fast allseitig geschlossenen Kastens ausgebildet und
auf dem Motorträger annähernd in voller Breite scherfest befestigt ist. Dies ergibt
eine sehr gute Querversteifung des Motorträgers, die keinen zusätzlichen Baustoff
beansprucht.
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Mit Vorteil ist im Fahrerhaus eine hohlkörperförmige Sitzbank eingebaut
und mit dem Boden des Fahrerhauses und den Motorträgern scherfest verbunden, so
daß auch dadurch die Motorträger in Querrichtung gegeneinander versteift werden.
Auch zu dieser Aussteifung ist kein zusätzlicher Baustoff notwendig, und der durch
die Sitzbank gebildete Hohlraum kann gleichzeitig als Schlafkoje für den Fahrer
oder zur Unterbringung von Werkzeug oder Lasten ausgenutzt werden.
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Eine weitere vorteilhafte Ausführungsform ergibt sich, wenn die Motorlängsträger
durch einen oder mehrere rohrförmige Träger von -großem Durchmesser in Querrichtung
gegeneinander versteift sind, .die. gleichzeitig zur Aufnahme von Brennstoffbehältern
bzw. Brennstoff und zur Abstützung des Gelenkwellenlagers u. dgl. dienen, so daß
auch zu dieser Abstützung kein zusätzlicher Baustoff nötig ist. Solche Querrohre,
die etwa auf halber Höhe der Motorträger angeordnet werden, steifen besonders hohe
Motorträger gegen seitliches Umkippen gut aus.
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Eine weitere vorteilhafte Ausführungsform ergibt sich, wenn der Auspufftopf
an den hinteren Enden der Motorträger scherfest befestigt ist, so daß er gleichzeitig
als Querversteifung für die Motorträger dient.
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Die Zeichnung zeigt ein Ausführungsbeispiel des Kraftfahrzeugrahmens
nach der Erfindung. Es zeigt Fig. i einen Längsschnitt des Rahmens mit Motorträgern,
Fig. 2 einen Grundriß dazu, ohne oberes Deckblatt, Fig: 3 einen Schnitt nach Fig.
2 und Fig. 4 einen Schnitt durch ein Brems- bzw. Kupplungshebellager. Die den eigentlichen
Fahrzeugrahmen bildende Bodenplatte i besteht gemäß dem Patent 854 158 aus den vorzugsweise
ebenen Blechen 2 und 3, die durch zwischen ihnen angeordnete, eng gesetzte Längsversteifungen
4. und äußere Seitenbleche 4o, 41, 42 miteinander verbunden sind. In der Querrichtung
wird die Bodenplatte i durch zwei kastenförmige Träger 5, 6 von beispielsweise trapezförmigem
Querschnitt versteift, die gleichzeitig zur Aufnahme des Federbockträgers für die
Aufhängung der Hinterachse dienen.
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Zwischen ihnen ist in der Fahrzeuglängsrichtung ein kastenförmiger
Hohlbaukörper 7, 35 angeordnet, der zur Aufnahme der von der Anhängerkupplung 33
ausgeübten Kräfte dient.
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Die Querträger 5, 6 und der Längsträger 7, 35 sind in ihrem Innern
mit Versteifungsblechen versehen, die vorzugsweise zusätzlich noch durch Sicken
ausgesteift sind und zur Gewichtsverminderung Durchbrechungen 8, 9 aufweisen.
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Die Fahrzeugbodenplatte i ist im Bereich der Hinterräder 39 mit einer
Aussparung 24 versehen, deren Wände gleichzeitig als Versteifung wirken. Die Aussparung
24 wird durch je ein kreisförmig gewölbtes Blech 25 abgedeckt, das in Zusammenwirkung
mit den Seitenflächen 43, 44 der Querversteifungen 5 und 6 den Kotflügel für die
Hinterräder 39 bildet.
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Im Bereich von Führerhaus io und Motor ii greifen an der Hinterseite
der den Rahmen bildenden Platte i zwei Motorträger 12, 13 an, die an ihrem hinteren
Ende mit ihren Außenwänden 26, 27 bzw. 28, 29 mit den Längsversteifungen 4 der Bodenplatte
i verbunden sind.
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Die Motorträger 12, 13 sind erfindungsgemäß mit der vorderen Stirnfläche
14 der Platte i durch ein Versteifungsblech 15 durch Niete oder Schrauben scherfest
verbunden, das einen Teil des kastenförmigen Führerhauses io bildet. Sie sind ferner
in der Querrichtung durch einen kastenförmigen Träger 16 versteift, der gleichzeitig
als Träger für den Kühler bzw. Ventilator dient. An den Motorträgern 12, 13 sind
Federböcke 17, 18 zur Aufnahme der Vorderachse befestigt. An ihrem hinteren Ende
sind die Längsträger 12, 13 mit rohrförmigen Querversteifungen i9, 2o versehen,
die gleichzeitig zur Aufnahme des Brennstoffbehälters und zur Abstützung des Gelenkwellenlagers
36 dienen.
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Die rohrförmigen Querversteifungen- können auch als nicht durchgehende,
lediglich im Innern der beiden Längsträger angebrachte Buchsen ausgebildet sein,
wie dies beispielsweise bei dem in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiel
der Erfindung hinsichtlich der vorderen Querversteifung i9 der Fall ist.
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An den rückwärtigen Stirnenden 22 der Motorträger 12, 13 ist ein gleichzeitig
als Versteifung dienender Auspufftopf 23 quer zur Fahrzeuglängsachse scherfest angebracht.
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Eine zusätzliche Querversteifung erfährt der Motorträger 12 dadurch,
daß die Bedienungsorgane 46 des Motors bzw. Getriebes, der Bremsen od. dgl.
mittels
rohrförmiger Einsätze 31 durch ihn hin= durchgeführt sind.
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Das auf die Motorträger 12, 13 aufgesetzte Führerhaus ist als allseitig
geschlossener Kasten io ausgebildet, der mit einem Ausschnitt 32 für den Durchtritt
der Schalthebel 30 usw. versehen ist. Das Führerhaus kann mit einem kastenförmigen
quer zur Fahrzeugrichtung sich erstreckenden Hohlraum 34 versehen sein, der unter
oder hinter dem Führersitz 37 angeordnet ist und als Schlafkoje oder Ruheraum für
den Wagenführer bzw. das Begleitpersonal dient und mit den Motorträgern scherfest
verbunden ist, um diese in Querrichtung zu versteifen.