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Geteiltes Durchschreibegerät Es sind Durchschreibegeräte bekannt,
bei welchen die eigentlichen Klemmvorriehtungen meistens mit der Schreibplatte starr
verbunden, zum Teil aber auch von dieser trennbar angeordnet sind. Die Klemmvorrichtungen
dienen einerseits zum Festhalten der auf der Schreibplatte liegenden Formulare,
andererseits zur Aufnahme bzw. zum Halten der mit diesen Formularen in verschiedenen:Höhenlagen
als Original mitzuschreibenden Kontenblätter.
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Diese Einrichtungen haben den Nachteil, daß sie bei den verschiedenen
Durchschreibesystemen stark in der Ausführung voneinander abweichen und auch nicht
so gebaut sind, daß die durch ihre Klemmteile überdeckten Formularränder übereinstimmen.
Dadurch wird eine einheitliche größere Gesamtfabrikation vereitelt. Hinzukommt,
daß nicht bei allen Durchschreibeverfahren Kontenblätter mitzuschreiben sind, da
solche durch Streifenlisten und Karten, auf welche die Streifen aufgeklebt werden,
ersetzt sind. In diesen Fällen ist also eine Klemmvorrichtung für die Kontenblätter
nicht erforderlich.
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Zweck der Erfindung ist es nun, ein Durchschreibegerät zu schaffen,
das sich den in der Praxis vorkommendenFällen weitgehend anpaßt, und zwar dadurch,
daß die Einspannvorrichtung des Gerätes in zwei Teile zerlegt ist: i. in eine solche
Einrichtung, die nur die auf der Schreibplatte einzuspannenden Formulare festhält
(in weiteren Ausführungen als Grundeinspannung bezeichnet), und 2. in eine solche
zusätzliche Einrichtung, die nur zum Einspannen der Kontenblätter dient, die aber
in einfacher und leichter Weise mit der erstgenannten Einrichtung verbunden werden
kann, so daß beide Einrichtungen zusammen eine vollständige
Durchschreibevorrichtung
ergeben. Diese soll dabei in jeder Hinsicht anpassungsfähig sein, und zwar an die
Grundplattenhöhe und -breite und damit an die Größe der auf der Schreibplatte liegenden
Formulare, was insbesondere bei den für Lohndurchschreibebuchhaltungen sehr häufig
vorkommenden Sonderanfertigungen wesentlich ist, an den Zeilenabstand der erwähnten
Grundformulare, möglichst an deren im Handel vorkommende Einspannränder, an das
in Frage kommende Durchschreibeverfahren mit Kontenblättern oder mit Streifenlisten,
an die Farbpapierhöhe, die teils so gewählt wird, dA sie über den gesamten Schreibraum
reicht, teils aber auch so, daß sie nur einen Teil des Schreibraumes überdeckt,
um unliebsame und ungewollte Beschmutzungen durch das zu lange Farbpapier zu vermeiden,
an die Dicke des. auf der Schreibplatte liegenden Schriftgutes; was insbesondere
dann wesentlich ist, wenn auf der Grundplatte auch schuppenförmig liegende Formulare
einzuspannen sind.
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Die Konstruktion soll möglichst einfach, leicht und materialsparend,
billig in der Herstellung und bequem zu handhaben sein.
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Dies wird z. B. in folgender Weise erreicht: Für die Grundplatte kommt
zunächst eine Einspannvorrichtung in Frage, die im Lauf der Zeit für die Schuppentafeln
gemäß Patent 481488 entwickelt und bekanntgeworden sind; denn diese Art der
Einspannung hat sich als zweckmäßig und in Bedienung und Herstellung als. einfach
erwiesen, sie benötigt wenig Einspannraum und paßt sich der Dicke der eingelegten
Formulare an. Da ihre Befestigung an der Schreibplatte nur- durch einige Schrauben
erfolgt, kann sie für sich in größerer Serie hergestellt werden und im Bedarfsfall
an eine Schreibplatte der erforderlichen Breite befestigt werden.
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Zunächst ist diese bekannte Einrichtung beschrieben, damit der Zusammenhang'
mit der Zusatzvorrichtung für die Kontenblätter klar wird. Diese Grundeinspannung-
ist in den Fig. z und 2 dargestellt, und zwar zeigt die Fig. i a das obere Ende
in Draufsicht, die Fig. i b. das untere Ende in Draufsicht, die Fig. 2 einen Schnitt
in Linie A-A.
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Die Einspannvo@rrichtung setzt sich zusammen aus einer Winkelschiene
b, die zur Versteifung gegen die Spannung der federnden Spannschiene g und als Anschlag
für die- einzumontierende Schreibplatte c, dient. Sie besteht ferner aus der Anschlag-und
Deckschiene c sowie aus der federnden Schiene d, die im entspannten Zustand etwas
nach oben vorgebogen ist. Die Schienen b und c reichen über die gesamte Höhe der
Schreibplatte und sind: mit dieser so verschraubt oder vernietet, daß die Schiene
b mit ihrem größeren. Schenkel unterhalb, die Schiene c dagegen oberhalb der Grundplatte
a liegt. Die Befestigungslöcher e sind so angeordnet, daß auf der einzumontierenden
Schreibplatte zwischen den Löchern und dem linken Rand der Grundplatte ein möglichst
breiter Rand verbleibt. Sie sind deshalb, wie die Figur zeigt, auf der Deckschiene
exzentrisch gebohrt. Die Schiene c dient nicht nur zur Befestigung der Grundplatte,
sondern auch als Anschlag für die auf diese einzulegenden Formulare. Sie trägt an
ihren beiden Enden je ein Böckchen f1 und f2, unter welche die Enden der federnden
Spannschiene geschoben werden. Dadurch wird diese gestreckt und, gespannt und drückt
ihrer ganzen Länge nach auf die darunterliegenden Formularränder. Damit sich die
Federschiene d nicht seitlich unter den Böckchen f1 und f2 herausschieben kann,
sind diese an ihren freien Enden etwas nach unten gezogen, wobei kleine Anschläge
fi' und f2 entstehen. Außerdem ist die Spannschiene d selbst mit zwei Anschlägen
g1 und g2 versehen, die ein Verschieben der eingespannten Schiene in ihrer Längsrichtung
verhindern.
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Das Ein- oder Auslegen der Spannschiene erfolgt in der Weise, daß
man sie zunächst mit ihrem oberen Ende unter das Böckchen f1 einführt und den Anschlag
g1 an das Böckchen f 1 herandrückt und nun an der unteren Seite der Schiene d diese
unter das Böckchen f2 einschiebt bzw. umgekehrt.
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Werden als-Grundplatten, wie dies. häufig bei Lohn- und Gehaltsbuchhaltungen
der Fall ist, Schuppentafeln nach Patent 481-488 verwendet, so paßt sich die federnde
Schiene dadurch, daß sie sich etwas mehr nach oben biegt, der Dicke des eingelegten
Schriftgutes an. Gerade diese. letzte Ausführung hat den großen Vorteil, daß die
einzulegenden Lohnbeutel weder paketartig untereinander zu liegen brauchen, was
ein Vorarbeiten oder Nacharbeiten und ein Zusammenliegenlassen zusammengehöriger
Lohnschreibzeilen unmöglich macht, noch daß die Beutel, um sie schuppenförmig aufreihen
zu können, geklebt oder gelocht werden müssen. Bei der beschriebenen Einrichtung
mit Schuppentafeln können unter der Voraussetzung, daß genügend solche gleichzeitig
verwendet werden, alle Formulare so lange beieinander in der ursprünglichen Lage
liegenbleiben, bis evtl. Ergänzungen. oder Korrekturen vorgenommen sind. Außerdem
können die Formulare nicht nur zeilenweise horizontal, sondern auch spaltenweise
vertikal beschriftet werden, was zur Erledigung von Vorarbeiten und für evtl. Arbeitsteilung
sehr praktisch sein kann. Außerdem ermöglicht diese Art der Einspannung, auch ein
Schuppenformular aus der gesamten Schuppenlage herauszunehmen, was sich z. B. bei
vorzeitigem Austritt von Arbeitnehmern als zweckmäßig erwiesen, hat.
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Zu dieser bekannten Einspannvorrichtung soll nun als Gegenstand der
Erfindung ein einfaches Zusatzgerät treten, um sie zu einem vollständigen Durchschreibegerät
zu ergänzen.
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In den Fig. 3 bis 5 ist ein derartiges Zusatzgerät dargestellt, und
zwar zeigt Fig. 3 das Gerät in Draufsicht, Fig. 4 das Gerät in Ansicht von der Einspann-Seite,
Fig. 5 das Gerät im Schnitt B-B, wobei die vorbeschriebene Grundplatteneinspannung@
gleichfalls
mitgezeichnet ist, um die Zusammenhänge beim eingelegten
Zusatzgerät zu zeigen.
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Das Zusatzgerät besteht aus einem messerartig wirkenden, dünnen Blech
i, auf dem die Anschlagschiene k für die Kontenblätter sowie die Vorrichtung zum
Festhalten der letzteren angebracht sind. Die zur linken Blechkante parallele Anschlagschiene
k ragt oben und unten erheblich über die eigentliche Länge des Zusatzgerätes hinaus
und dient dort zusammen mit dem gleichfalls verlängerten schmalen Blechstreifen
als Anschlag, der insbesondere auch dann sich als zweckmäßig erweist, wenn z. B.
die unterste Zeile des Lohnkontenblattes zufälligerweise mit der obersten Zeile
der Grundliste oder wenn die oberste Zeile des Kontenblattes mit der untersten Zeile
der Lohnliste zusammentrifft. Damit auch das Überragen der Schiene k über die Schreibplatte
möglich ist, ist die Schiene k so auf dem Blech befestigt; daß sie bei Verschiebung
des Zusatzgerätes nach oben oder unten in die Grenzlagen rechts an den Söckchen
f1 und f2 vorbeigleiten kann.
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Unmittelbar neben der Anschlagschiene k befindet sich die Klemmschiene
i, die durch den Hebel m angehoben werden kann und in der Ruhelage durch die Federn
n1 und 7a2, die unten an dem Steg o befestigt sind, auf das Blech i herabgedrückt
wird. Der Hebel m sitzt locker oben auf dem Steg o, wobei die Schraube p sowohl
als Drehpunkt als auch zur Befestigung des Hebels dient. Damit sich der Zusatzapparat
beim Herunterdrücken. des Hebels in nicht hochhebt, sondern nur die Schiene Z, ist
unten auf dem Steg o ein Gegendruckhebel q befestigt, der beim Gegeneinanderdrücken
der beiden Hebel den Apparat nach unten drückt. Außerdem trägt der Steg o zwei Einstellschrauben
r1 und r2, die eine dreifache Aufgabe zu erfüllen haben: Sie verhindern ein Herabdrücken
des Steges bei Benutzung des Hebels m; sie schützen das Zusatzgerät in der Betriebslage
vor einem Herausschieben oder Verdrehen dadurch, daß. sie bis auf die Schiene c
der Grundeinspannung herabgeschraubt werden; sie ermöglichen es, auch Farbpapierstreifen
mit geringer Höhe unter das Blech i einzuspannen. Es geschieht dies dadurch, daß
man zunächst bei gelockerten Schrauben r1 und r2 auf den Hebel m (nicht aber auf
den Hebel q) drückt. Dadurch hebt sich das Blech i an seiner nicht eingespannten
Seite so weit von der Unterlage ab, daß man bequem den Farbpapierstreifen mit seinem
linken Rand unter das Blech i schieben kann. Nun stellt man die beiden Schrauben
r1 und r2 wieder so ein, daß sie auf der Schiene c aufstehen, wodurch das Blech
i so stark nach unten gepreßt wird, daß das Farbpapier fest eingespannt wird.
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Wie aus der Fig. 5 ersichtlich ist, geschieht die Befestigung des
Zusatzgerätes dadurch, daß man das Blech i bei eingelegten Grundformularen unmittelbar
unter die Feder d einschiebt und an der Schiene c zum Anschlag bringt. Dadurch,
daß, das Zusatzgerät bzw. das Blech i nicht über die ganze Höhe der Grundeinspannung
reicht, kann es in gleicher Ausführung für Tafeln verschiedener Höhen verwendet
werden, wodurch eine Anfertigung in größerer Serie möglich ist.
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Um die Kontenblätter zeilengerecht zu den. auf der Schreibplatte liegenden
Formularen einzuspannen, werden auf der Klemmschiene Zeilenausschnitte des Grundformulars
t unter durchsichtigen Celluloidschutzstreifen s befestigt. Damit nun das Zusatzgerät
in die passende Höhenlage gebracht wird, wird die oberste Zeile dieses Streifens
auf das obere Ende des Klemmhebels l gelegt und damit auch in die Höhe des oberen
Randes des Steges v1, der nun beim Einstellen des Zusatzgerätes so liegen muß, daß
er auf entsprechende Marken aa trifft, die auf der Schiene c so ang,bracht sind,
daß sie sich mit Zeilen der Grundliste decken. Werden nun die Zeilen der Kontenblätter
an die Zeilen des Streifens t angelegt, so müssen sie bei richtig eingelegtem Zusatzgerät
genau über den Zeilen der Grundliste liegen, so daß ein zeilengerechtes Durchschreiben
dadurch gewährleistet ist.
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Da sich die beschriebene Grundeinspannung auch sehr gut zum Aufhängen
von Formularen, Zeichnungen, Pausen u. dgl. auch nebeneinander eignet, werden zur
Erhöhung der serienmäßigen Anfertigung in den kleineren Schenkel der Schiene b Schraublöcher
eingebohrt, in die sich Haken etwa nach S1 einschrauben lassen zum, horizontalen
Aufhängen. Es kann aber auch nur die obere Bohrung z1 mit einem Haken S2 versehen
werden, der zur Aufhängung verschiedener Schuppentafeln an einer Stange r (nebeneinander)
dienen kann. Die Breite des kleineren Schenkels der Schiene b kann dabei für eine
Numerierung der Tafeln verwendet werden. Eine derartige Aufhängung und Registrierung
der Tafeln nebeneinander dürfte sich namentlich bei Baufirmen, die viele Tafeln
gleichzeitig verwenden, empfehlen.
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Daß das Zusatzgerät auch erheblich einfacher sein kann, zeigt die
Fig.6. Hier ist der obere Teil eines solchen dargestellt. Diese Ausführung kann
in Frage kommen, wenn das-Kontenblatt eine passende Perllochung am linken Rand erhält.
In diesem Fall braucht das. Blechw nurAufreihstiftex zu erhalten und evtl. an passender
Stelle zwei etwas größere Knöpfe y zum leichten Ein- und Ausschieben des Bleches
unter die federnde Schiene d. Gegenüber den Einrichtungen, bei welchen auch die
Grundlisten eine Perllochung aufweisen und alle Formulare auf der gleichen Zapfenreihe
aufgelegt werden, hat das Verfahren mit dem Zusatzgerät nach Abb.6 den Vorteil,
daß die Grundlisten und das Farbpapier nicht gelocht zu werden brauchen, wodurch
sie einerseits eine größere Stabilität am linken Rand erhalten, andererseits im
abgelegten Zustand nicht so leicht einreißen. Außerdem fällt bei der Herstellung
der Arbeitsgang für die Perllochung fort.