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Verfahren zum Herstellen eines Garnes bzw. eines Gewebes aus aufschließbaren
Fasern Spinnfähige Fasern aller Art, die von Natur in Pflanzenstengel oder Blätter
eingebettet sind, müssen vor der Verarbeitung aus ihrer Umhüllung gelöst werden.
Das geschieht entweder auf rein mechanischem Wege durch eine Aufeinanderfolge von
Brech-, Schwing- und Hechelprozessen oder eine Kombination mechanischer mit chemischbakteriellen
Vorgängen, z. B. Degummieren oder Rösten. Im letztgenannten Fall entsteht eine Faser
großer Reinheit und Feinheit, gleichzeitig aber ein Gewichtsverlust durch Lösen
von z. B. Pektinstoffen, ferner durch Faserverkürzung u. dgl. Bei rein mechanischem
Aufschluß ist die Faserausbeute besser. Sein Nachteil besteht darin, daß die Grünfasern
grob und daher nur für grobe Garne geeignet sind. Außerdem besteht die Gefahr des
Nachröstens, d. h. einer nicht überwachbaren nachträglichen Auflösung der Fasern.
Man hat darum den mechanischen durch einen chemischen Aufschluß beim Vorgarn oder
spätestens beim Feingarn ergänzt und damit zwar den Verlust durch kurze Fasern ausgemerzt,
die chemischen Verluste aber durch z. B. Röste und später Bleiche nicht ändern können.
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Bei der Verarbeitung aller Fasern der genannten Art, gleichgültig,
wie sie aufgeschlossen sind, hat sich ferner das Verstrecken des Faserbandes in
der bisher üblichen Form als nachteilig erwiesen. Die Strecke hat das vorgelegte
Band auseinanderzuziehen. Sie soll ferner dieses Band vergleichmäßigen,
weshalb
man bei jedem Streckdurchgang mehrere Bänder miteinander vereinigt (doppelt). Schließlich
hat sie bei den aufschließbaren Fasern im Gegensatz z. B. zu den tierischen Haaren
die Aufgabe, den Hechel- oder Kardiereffekt fortzusetzen: und zu vollenden, indem
sie die grobe mechanische Faser weiter aufspaltet und verfeinert. Diese Forderungen
stehen zum Teil im Widerspruch zueinander. Die dem Hecheln :oder Kämmen verwandte
Arbeit der Strecke erfordert dichte Nadelkämme und möglichst viele Streckdurchgänge.
Wiederholter Durchlauf der Faserbänder ermöglicht auch eine vermehrte Anzahl von
Doppelungen. Mit jedem Streckdurchgang und jedem Faserverzug steigt aber nach der
Erfahrung die Ungleichmäßigkeit eines Bandes, und zwar besonders bei Anwendung der
erwähnten Nadeldichte. Daher muß man sich für einen günstigsten Wert der Gleichmäßigkeit
unter Verwendung der bis jetzt für aufschließbare Fasern allein üblichen einfachen
Strecke auf zwei bis drei Durchgänge beschränken, d. h. auf weitgehende Faserverfeinerung
verzichten. Dieser Verzicht macht sich in einer Beschränkung des Nummernbereiches
geltend, am stärksten dann, wenn die Faser rein mechanisch aufgeschlossen wurde.
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Demgegenüber unterscheidet sich das Verfahren zum Verspinnen aufschließbarer
Fasern nach der vorliegenden Erfindung dadurch, daß die Fasern kardiert werden und
dann das gebildete Band auf Doppelnadelfeldstrecken verstreckt und anschließend
ausgesponnen wird.
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Die vorliegende Erfindung betrifft ferner eine andere Möglichkeit
zum Behandeln aufschließbarer Fasern, die sich dadurch auszeichnet, daß die Fasern
zunächst auf mechanischem Wege gewonnen, dann zu Garnen versponnen, diese zu einem
Gewebe verarbeitet und in diesem dann die Fasern auf chemischem oder biologischem
Wege aufgeschlossen werden. Die Verstreckung auf der Doppelnadelstabstrecke kann
mit der chemischen oder biologischen. Aufschließung im Gewebe ver= Bunden werden.
Mit dem -chemischen oder biologischen Aufschluß der Fasern im Gewebe kann auch zugleich
eine Bleichung verbunden werden.
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Die Erfindung sieht zur überwindung der bisherigen Nachteile mehrere
Mittel vor. An erster Stelle steht eine verbesserte mechanische Faseraufteilung
durch eine das Faserband im Streckfeld von unten und oben gleichzeitig fassende
Benadelung, wie sie z. B. in der Doppelnadelstabstrecke verwirklicht ist. Durch
sie steigt bei jedem Streckdurchgang die kämmende Wirkung des Streckfeldes auf das
Doppelte an. Da das zweiseitige Nadelfeld im Gegensatz zum einseitigen alle Fasern
erfaßt und dadurch in an sich bekannter Weise die Gleichmäßigkeit des Verzuges verbessert,
kann ohne Schaden für die Gleichmäßigkeit des Faserbandes die Zahl der Streckdurchgänge
auf z. B. vier erhöht und damit die die Faser verfeinernde Arbeit der Nadeln z.
B. auf das Dreifache gesteigert werden. Umgekehrt kann man, wenn die gewünschte
Garnstärke das erlaubt, bei noch ausreichender Verfeinerung und genügender Doppelung
die Zahl der Streckdurchgänge unter das sonst übliche Maß senken, also z. B. von
zwei auf einen. Verwendet man das Doppelnadelfeld nach der vorliegenden Erfindung
bei der nur mechanisch aufgeschlossenen Faser, so erhöht sich die Garnnummer, zu
der sie auszuspinnen ist, über das bisher übliche Maß, z. B. bei Flachs auf Nm =:2o.
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Ein weiteres Merkmal der Erfindung ist das, daß auf den mechanischen
Aufschluß der Fasern erst im fertigen Gewebe ein chemischer oder biologischer Aufschluß
folgt, der vorzugsweise mit einem mehr oder weniger kräftigen Aufhellen der Faser
nach einem der bekannten Verfahren verbunden werden kann. Dabei ist vorzugsweise
an die Verwendung von Garnen gedacht, die auf der Doppelnadelstabstrecke vorbereitet
sind, weil sich damit auf einfache Weise verhältnismäßig feine Gewebe herstellen
lassen. Für gröbere Gewebe genügen auch Garne, die nach einem beliebigen anderen
Spinnverfahren aus rein mechanisch aufgeschlossener Faser gesponnen sind.
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Der chemische oder biologische Faseraufschluß im Gewebe nach der vorliegenden
Erfindung bietet zwei Vorteile: Erstens verliert die mechanisch vorbehandelte im
Garn und Gewebe fest eingebundene Faser nur einen Teil des anhaftenden Pflanzenleims
und gibt daher eine größere Ausbeute usw. Zweitens erhöht dieser Gewichtsverlust
die Feinheit der Garne. Das bedeutet gleichzeitig, daß der Drehungsgrad sinkt, und
zwar unter die Werte, die spinntechnisch zu verwirklichen sind. Dadurch entstehen
ungewöhnlich dichte Gewebe, wie sie bisher für dasselbe Quadratmetergewicht nur
durch dichtes Einschlagen sehr viel feinerer Garne zu verwirklichen waren.
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Für ein weißliches Hanfgewebe aus Garnen von der Nm = io und mit einem
metrischen Drehungsgrad von 0,69 ist nach der Erfindung z. B. folgendes Arbeitsverfahren
anzuwenden: ioo kg grüner Hanfbast werden auf einem der bekannten Wergveredelungssysteme
durch einen kombinierten Brech- und Schwingvorgang weitgehend von den Lignocelluloseeinlagerungen
befreit. Die grüne Faser wird mit Wasser angefeuchtet und auf einer Karde zu einem
Faserband verarbeitet. Das Faserband wird dann auf zwei aufeinanderfolgenden Doppelnadelstabstrecken
gestreckt, vergleichmäßigt, in der Faser verfeinert und hierauf auf einer Feinspinnmaschine,
die mit einem Hochverzugsstreckwerk ausgerüstet ist, zu einem Garn der Nm = 7,5
bei einem metrischen Drehungsgrad von o,8 ausgesponnen. Dieses grüne Garn wird auf
dem Webstuhl mit einer Einstellung von z. B. 72 Fäden je io cm in Kette und Schuß
zu einem Gewebe von etwa Zoo g/qm verwebt.
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Das erhaltene Gewebe aus grünem Garn, das in der Faser noch die Intercellularsubstanzen
enthält, wird nun mit einer 5o/oigen Natronlauge 1/2 Stunde lang unter Druck gekocht,
danach gespült, getrocknet, kalandert und gemangelt und dabei auf die ursprüngliche
Breite gestreckt.
Bei diesem Vorgang hat die Faser vor allen Dingen
an der Oberfläche der Garne einen großen Teil der Intercellularsubstanzen und gleichzeitig
durch Oxydation des Lignins einen erheblichen Teil der Farbstoffe verloren. Durch
den Gewichtsverlust ist die Garnnummer auf die gewünschte Feinheit von io gestiegen
und der Drehungsgrad auf unter 0,7 gesunken.