DE852049C - Vorrichtung zum Docken von Wasserfahrzeugen jeder Art - Google Patents
Vorrichtung zum Docken von Wasserfahrzeugen jeder ArtInfo
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Classifications
-
- B—PERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
- B63—SHIPS OR OTHER WATERBORNE VESSELS; RELATED EQUIPMENT
- B63B—SHIPS OR OTHER WATERBORNE VESSELS; EQUIPMENT FOR SHIPPING
- B63B35/00—Vessels or similar floating structures specially adapted for specific purposes and not otherwise provided for
- B63B35/34—Pontoons
-
- B—PERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
- B63—SHIPS OR OTHER WATERBORNE VESSELS; RELATED EQUIPMENT
- B63B—SHIPS OR OTHER WATERBORNE VESSELS; EQUIPMENT FOR SHIPPING
- B63B71/00—Designing vessels; Predicting their performance
-
- B—PERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
- B63—SHIPS OR OTHER WATERBORNE VESSELS; RELATED EQUIPMENT
- B63C—LAUNCHING, HAULING-OUT, OR DRY-DOCKING OF VESSELS; LIFE-SAVING IN WATER; EQUIPMENT FOR DWELLING OR WORKING UNDER WATER; MEANS FOR SALVAGING OR SEARCHING FOR UNDERWATER OBJECTS
- B63C1/00—Dry-docking of vessels or flying-boats
- B63C1/02—Floating docks
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Description
- Vorrichtung zum Docken von Wasserfahrzeugen jeder Art Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Docken von Wasserfahrzeugen, z. B. See- und Binnenschiffen sowie Flugbooten. Zum Trockensetzen derartiger Fahrzeuge ist es bekannt, Schwimmdocks in verschiedenen Formen zu verwenden. Diese bekannten Docks haben den Nachteil, daß sie mit ihrer Gesamtanlage an das gedockte Schiff so lange gebunden sind, bis dieses instand gesetzt und wieder ausgedockt ist. Um bei kleineren bis mittleren Wasserfahrzeugen die gleiche Maschinenanlage auch zum Docken und Instandsetzen weiterer Schiffe verwenden zu können, bevor das erste Schiff wieder ausgedockt ist, hat man ein Schwimmdock gebaut, das als Hebewerk dient. In diesem auch als Mutterdock bezeichneten Hebewerk befindet sich jeweils ein Schwimmponton, auf dem das zu dockende Schiff ruht. Der Schwimmponton ist infolge seiner eigenen Wasserverdrängung imstande, das gedockte Schiff unabhängig vom Hebewerk über. Wasser zu halten. Auf diese Weise kann man mit nur einem Hebewerk bei beliebig vielen abkuppelbaren Pontons ebensoviele Schiffe docken.
- Diese bekannte Dockvorrichtung hat wiederum den Nachteil, daß die Dockgrube im Hafenbecken verhältnismäßig tief sein muß, da sie dem Tiefgang sowohl des zu dockenden Schiffes als auch zusätzlich des Hebewerkes und, des Tragpontons entsprechen muß. Außerdem ist auch der Werkstoffaufwand bei dieser bekannten Dockvorrichtung noch ziemlich groß.
- Um beide Nachteile weitgehend zu vermeiden, ist vorgeschlagen worden, den abkuppelbaren Tragponton nicht innerhalb des Hebewerkes, sondern seitlich davon in etwa gleicher Höhe gelenkig anzuordnen. Auf diese Weise wird erreicht, daß der größte Gesamttiefgang der Anlage wesentlich geringer wird, womit auch gleichzeitig eine Werkstoffersparnis verbunden ist, die namentlich bei Spezialfahrzeugen, z. B. Flugbooten, bedeutend sein kann. Diese Dockungseinrichtung bedeutet eine wesentliche Verbesserung des Hebewerkprinzips, da das Mutterdock nicht mehr in seiner Größe von den Abmessungen der zu dockenden Schiffe abhängig ist, sondern seine Dimensionierung nur noch von den beiden Aufgaben bestimmt wird, nämlich das angekuppelte Tragponton mit dem Schiff zu stabilisieren und zu heben. Allerdings muß hierbei das Mutterdock bzw. der Stabilisierungskörper die Heb- und Senkbewegungen des Pontons jeweils mitmachen. Dadurch verlangt auch das Mutterdock eine seinem Gewicht entsprechende Pumparbeit.
- Die Erfindung bezweckt, diese Abhängigkeit des Mutterdocks bzw. Stabilisierungskörpers von den lotrechten Bewegungen des Tragpontons zu beseitigen und damit die Pumparbeit für die Gesamtanlage erheblich zu verringern. Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, daß der Tragponton mittels Lenker, vorzugsweise eines Parallelogrammlenkers, an dem Stabilisierungskörper angeschlossen ist. Dadurch, daß das Mutterdock an den lotrechten Bewegungen des Tragpontons nicht mehr teilnimmt, wird die Höhe des Mutterdocks und damit sein Gewicht wesentlich geringer. Ein weiterer Vorteil ergibt sich dadurch, daß die Dockgrube nur noch den Abmessungen des Tragpontons zu entsprechen braucht, während der Stabilisierungskörper bei seinem geringen Tiefgang keine besondere Ausbaggerung des Hafenbeckens mehr erfordert.
- Auf der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung schematisch dargestellt, und zwar zeigt Abb. i die Dockvorrichtung im Aufriß und Abb. 2 dieselbe im Grundriß.
- Es bezeichnet i den stabilisierenden Schwimmkörper, der aus drei wasserdichten Einzelschwimmern 2, 3 besteht, die untereinander durch Fachwerk 4 verbunden sind. Auf dem in der Mitte gelegenen Schwimmer 3 befindet sich das Führerhaus 5. An den beiden symmetrisch angeordneten Schwimmern a befinden sich die im Grundriß dreieckförmigen Parallelogrammlenker 6, die aus statischen Gründen durch Streben 7 versteift werden . können. Die mit Abstand übereinander angeordneten Lenker 6 sind durch gelenkig angeschlossene Verbindungsglieder 8 miteinander verbunden. Die Parallelogrammlenker 6 können in jeder gewünschten Lage durch eine Hebevorrichtung, z. B. einen Flaschenzug 9, gehalten werden, der an einem am Stabilisierungskörper 2 angebrachten kranartigen Ausleger io befestigt ist. An den freien Enden der Lenker 6 wird der jeweils zum Docken benutzte Tragponton i i an den Punkten 12, 13 abnehmbar angeschlossen; die Form des Pontons ii ist der Größe und Gestalt des zu dockenden Fahrzeuges angepaßt. An der Anlenkungsseite des Pontons i i sind zwei Einstiegschächte 14 vorgesehen, die auch bei abgesenktem Ponton i i aus dem Wasser ragen. Diese Einstiegschächte dienen gleichzeitig als Festpunkte zum Zentrieren des zu dockenden Fahrzeuges.
- Bei Verwendung von Pumpen zum Lenzen des Pontons i i, die ohne Selbstansaugung arbeiten, sind an dem Stabilisierungskörper i an geeigneter Stelle besondere wasserdichte Pumpenschächte 15 angebracht, in denen die notwendigen Lenzpumpen in einer Wassertiefe stehen, die der tiefsten Stellung des abgesenkten Tragpontons i i entspricht. Die Pumpenschächte 15 sind zweckmäßig abnehmbar eingerichtet, so daß sie bei Instandsetzungsarbeiten oder bei Dockung des Stabilisierungskörpers i entfernt werden können. Die Verbindung zwichen den Pumpenschächten 15 und dem Innern des Pontons i i geschieht durch bewegliche Leitungen, die den Bewegungen des Pontons i i beim Heben und Senken desselben folgen können.
- Beim Docken eines Fahrzeuges wird der Tragponton i i auf die dem Schiffstiefgang entsprechende Wassertiefe durch Fluten der Pontonzellen abgesenkt, wie durch die gestrichelte Lage des Pontons i i angedeutet ist. Alsdann wird das zu dockende Fahrzeug auf den Ponton verholt und darauf fixiert. Durch anschließendes Auspumpen der Pontonzellen wird der Tragponton i i mitsamt dem darauf befindlichen Fahrzeug gehoben und letzteres auf diese Weise trockengesetzt. Sobald das Tragpontondeck mit einem gewissen Freibord aus dem Wasser ragt, hat es genügend Eigenstabilität, so daß es von den Lenkern 6 abgekuppelt und für sich verholt werden kann. Der Stabilisierungskörper i ist nunmehr zum Anschluß des nächsten Pontons frei.
- Der Stabilisierungskörper i kann gegebenenfalls aus einem zusammenhängenden Schwimmer bestehen.
Claims (4)
- PATENTANSPRÜCHE: i. Vorrichtung zum Docken von Wasserfahrzeugen jeder Art, die aus einem Hebewerk und einem seitlich daran angelenkten abkuppelbaren Tragponton besteht, dadurch gekennzeichnet, daß die gelenkige Verbindung zwischen Tragponton (i i) und dem. Hebewerk (i) aus einem Lenkersystem, vorzugsweise einem Gelenkparallelogramm (6) besteht, das eine Bewegung des Tragpontons (i i) in den Lotrechten gegenüber dem Hebewerk (i) ermöglicht.
- 2. Vorrichtung nach Anspruch i, dadurch gekennzeichnet, daß das Gelenkparallelogramm (6) mittels einer am stabilisierenden Schwimmkörper (i) vorgesehenen Hebevorrichtung (9, io) in jeder gewünschten und der Schwimmlage des Tragpontons (i i) entsprechenden Höhe gehalten werden kann.
- 3. Vorrichtung nach Anspruch i und 2, dadurch gclreunzcichnet, claß nahe den Anlenkungspunkten (12, 13) des Tragpontons besondere I?iilstiegschä chte (14) vorgesehen sind, die gegebenenfalls zum Fixieren des zu dockenden Wasserfahrzeuges dienen. .
- 4. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dali am stabilisierenden Schwimmkörper (1) vorzugsweise abnehmbar eingerichtete Pumpenschächte (15) angeordnet sind. Angezogene Druckschriften: Handbuch der Ingenieurwissenschaften, ,4. Auf]., 3. Teil, 1I. Bd., Leipzig IgI2, S. 538/39 britische Patentschrift Nr. 2736/1871.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DEG2300D DE852049C (de) | 1942-11-15 | 1942-11-15 | Vorrichtung zum Docken von Wasserfahrzeugen jeder Art |
Applications Claiming Priority (1)
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| DEG2300D DE852049C (de) | 1942-11-15 | 1942-11-15 | Vorrichtung zum Docken von Wasserfahrzeugen jeder Art |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
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| DE852049C true DE852049C (de) | 1952-10-09 |
Family
ID=7116657
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DEG2300D Expired DE852049C (de) | 1942-11-15 | 1942-11-15 | Vorrichtung zum Docken von Wasserfahrzeugen jeder Art |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE852049C (de) |
-
1942
- 1942-11-15 DE DEG2300D patent/DE852049C/de not_active Expired
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