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Eiserner Strebausbau Der Zweck der Erfindung ist die Entwicklung eines
baulich einfachen und ohne er'heblic'he körperlidhe Anstrengung einsatzfähig= eisernen
Strebausbaues unter Verwendung von rahmenartigen .Ausbauelementen.
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Das wesentliche Kennzeichen des Ausbauelementes gemäß der Erfindung
besteht darin, draß zwei oder mehr gegeneinandergeneigte Stempel, deren Köpfe weiter
voneinander entfernt sind als der Fuß, mit einer auf Zug beanspruchten Kappe und
einer auf Druck beanspruchten Sohlenschiene zu einem im wesentlichem trapezförmigen
Rahmen vereinigt sind. Als Kappe verwendet die Erfindung vorzugsweise ein oder mehrere
Drahtseile, die zwischen den Stempelköpfen ausgespannt gehalten werden. Nach einem
weiteren Merkmal kann die Kappe auch aus zwei auf die Stempelköpfe wirkenden starren
Druckkörpern und einem oder mehreren von diesen starren Druckkörpern gehaltenen
Drahtseilen bestehen.
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Im Fall der Verwendung von Drahtseilen als Kappe wird eines oder mehrere
der Sbempelau.flager auf ,der Sohlenschiene verschiebbar angebracht, so daB durch
geeignete Verschiebung der Stempelauflager die Stützhöhe des Ausbauelementes dem
jeweiligen Verlauf des Hangenden
angepaßt ,und die Kappe vor dem
Versetzen des Ausbauelementes genügend gesenkt werden kann.
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Wenn man bei dem erfindungsgemäßen rahmenartigen Ausbauelement als
Kappe eine Stahlschiene benutzt, was unter Umständen auch möglich ist, kann man
auch das Auflager für den Stempelkopf an der Kappenschiene verschiebbar anordnen,
um die Höhenlage der Kappenschiene zu verändern.
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In der Zeichnung ist in A,`bb. i ein erfindungsgemäßes Ausbauelement
mit einem einzelnen Drahtseil als Kappe in Seitenansicht dargestellt, teilweise
auch gesctmitten,. in.
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Abb. 2 ein Ausbauelement mit doppeltem Drahtseil in Seitenansicht
und in Abb. 3 in Oberansicht; Abb. 4 schließlich zeigt die Anwendung der Erfindung
bei einem Ausbauelement mit Stahlschiene als Kappe.
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Das in Abb. i wiedergegebene rahmenartige Ausbauelement wird gebildet
von den Stempeln 1,_2, die am Kopf etwas seitlich abgebogen sind, wie bei 3 angedeutet.
In dien Stempelköpfe sind Bohrungen für ein Drahtseil 4 angeordnet, dessen Ende
in geeigneter Weise bei 5 an den Stempelköpfen befestigt ist. Die Stempel ruhen
in Auflagern 6, 7, die ihrerseits verschiebbar auf einem schlittenartigen, U-förmigen
Fuß- oder Sohlenteil 8 angeordnet sind.
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Zwischen dem als Kappe verwendeten Drahtseil 4 und dem Hangenden wird
ein am Drahtseil verschiebbar befestigter Verzug 9 vorgesehen, dessen Stärke dem
durch die Belastung bedingten bogenförmigen Verlauf des Drahtseiles 4 angepaßt ist.
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\\'ie aus Abb. i ersichtlich, sind die Stempel 1, 2 gegeneinandergeneigt,
so daß der gesamte Ausbaurahmen im wesentlichen trapezförmig ist.
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Bei der Ausführungsform nach den Abb. 2 und 3 liegen die Köpfe der
Stempel io, i i gegen das Hangende unter Vermittlung von starren Druckkörpern 12
an, in welchen die Stempel io, i i schwenkbar angreifen. Als Kappe wird hier ein
endloses Drahtseil 13 benutzt, das um die Druckstücke 12 herum geführt ist, und
auf dem das Hangende unter Vermittlung des Verzuges 14 ruht. Die Auflager 15 sind
ebenfalls verschiebbar, wie bei Abb. i erläutert, auf der Sohlenschiene 16 angeordnet.
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Bei der dargestellten Anordnung wird also die Kappe im wesentlichen
auf Zug und die Sohlenschiene im wesentlichen auf Druck beansprucht. Die Sohlenschiene
braucht natürlich nicht die Form eines geraden Schlittens zu haben, wie in Abb.
i und 2 angedeutet, sondern es genügt, die Auflager oder Stempelfüße in solcher
Weise zu verbinden, daß durch die Verbindungsmittel Druckkräfte von clem einen auf
den anderen Stempelfuß übertragen werden können.
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Die Stempel des erfindungsgemäßen Ausbaurahmens können an sich beliebiger
Art sein. Man kann also etwa die übliche bei Überschreitung einer gewissen Höchstbelastung
sich zusammenschiebenden Stahlstempel benutzen. Es ist aber auch möglieh, die bei
steigendem .Gebirgsdruck notwendige Nachgiebigkeit dies Ausbaues dadurch zu erreichen,
,daß man die Auflager 6, 7, 15 der Stempel horizontal gegen, irgendeinen Widerstand
verschiebbar ausbildet, wobei z. B.- auch die Abscherung von Flacheisen od. dgl.
zur Aufnahme der entstehenden Druckkräfte ausgenutzt werden kann.
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Wenn man, wie Abb. 4 zeigt, als Kappe eine Stahlschiene 2o benutzt,
werden vorteilhaft die Auflager 21 für die Stempelköpfe verschiebbar an der Kappenschiene
angebracht. Das eine Ende der Stahlschiene 2o kann,dabei über den der Abbaufront
zugewandten Stempel genügend vorkragen, um eine insbesondere für den mechanischen
Abbau wünschenswerte;stempelfreie Abbaufront zu bilden. Dem gleichen Zweck dient
auch das starre Druckstück 12 bei der, Ausführungsform nach Abb. 2 und 3.
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Die Eigenart dies erfindungsgemäßen Ausbaues macht es auch möglich,
den Ausbaurahmen auf der einen Seite mit einem nachgiebigen Grubenstempel und auf
dir arideren Seite mit einem oder mehreren starren Stempeln auszurüsten, da ein
Nachgeben dies einen Stempels sich von selbst in einem entsprechenden Absinken des
ganzen Ausbaurahmens auswiekt, wobei sich die #Neigung- der, @arlderen Stempel entsprechend
verstärkt.
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Um das erfindungsgemäße Ausbauelement gegen das Hangende mit der erforderlichen
Vorspannung auszudrücken, können in dem Sohlenbeil 8 Spannmittel vorgesehen werden,
die auf die Stempellager 6, 7, 15 wirken und dieselben auseinander= spreizen. In
ähnlicher Weise sind gegebenenfalls die Auflager 21 bei der Ausführungsform nach
Abb. 4 mit Spannmitteln zu versehen, um sie gegeneinanderzudrücken. In .beiden Fällen
wird, wie ohne weiteres verständlich, eine starke Anpressung der Kappe gegen das
Hangende erzielt.
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Wenn das Ausbauelement mit Fortschreiten der Abbaufront versetzt 'wenden
muß, werden zweckmäßig die Auflager 6, 7, 15, 21 verstellt, so daß sich die Kappe
senkt. Darauf kann der ganze Rahmen mittels des Sohlenschlittens 8 od. dgl,. vorgezogen
werden.
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Um die Standfestigkeit des Rahmens zu erhöhen, können mehrere Rahmen
gelenkig oder starr miteinander verbunden werden.