DE8400085U1 - Schutzhuelle fuer Schallplatten - Google Patents
Schutzhuelle fuer SchallplattenInfo
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Description
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Schutzhülle für Schallplatten
t>ie Erfindung betrifft eine Schutzhülle für
■ Schallplatten, wobei die Schutzhülle etwa recht-
tckig ausgebildet ist und eine Kantenlänge von
fctwa 31 cm aufweist und aus mindestens zwei auftinandergelegten
Papier- bzw. Kartonplatten gebildet ist, die mindestens an drei Randkanten durch
'■; falzränder und/oder Klebstoff verbunden sind.
j- ts ist bisher üblich, daß wertvolle Schallplatten,
insbesondere Langspielplatten in einen aus Karton
bestehenden Schutzumschlag eingeschoben werden, Welcher Schutzumschlag außenseitig bedruckt ist
lind an einer Randkante eine passende Einschuböffnung
tür die entsprechende Schallplatte bildet. Darüber hinaus ist es auch üblich, daß die Schallplatte
!licht unmittelbar in diese Schutzhülle eingeschoben Ifird, sondern ein weiterer aus leichtem Karton
oder Papier bestehender Schutzumschlag vorgesehen ist, in welchen die Schallplatte eingeschoben werden
kann, wonach die Schallplatte zusammen mit dem
Schutzumschlag in die Schutzhülle einschiebbar 1st.
lie Produktionseinrichtungen bei den Herstellern
»on Schallplatten sind auf die Maße der Lang-6pielschallplatten
und die Maße der entsprechenden Verpackungen abgestellt. Darüber hinaus ist das
gesamte Vertriebssystem dieser Firmen von der Herstellung bis zum Vertrieb in den Einzelhandelsfachgeschäften
oder dergleichen auf die besondere Abmessung dieser Langspielschallplatten bzw. deren Hüllen abgestellt. Nun sind seit
fciniger Zeit sogenannte Compact Disks marktliblich,
bei denen die Abtastung mittels Laserstrahl erfolgt und deren Oberfläche durch eine
geeignete Versiegelung geschützt ist. Derartige Schallplatten werden bisher in aufwendigen
Kunststoffverpackungen angeboten, wobei diese Kunststoffverpackungen, die der Größe der je-Veiligen
Platte angepaßt sind, also etwa 12 cm Kantenlänge aufweisen, in Ladenlokalen erheblich
diebstahlgefährdet sind, da sie wegen ihrer
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geringen Größe leicht unbemerkt eingesteckt und gestohlen werden können. Aus diesem Grunde
ist man dazu übergegangen, daß diese aufwendigen Kunststoffverpackungen in Kartonagen verpackt
werden, die etwa die halbe Größe einer normalen Langspielplatte aufweisen. Hierdurch ist zwar
eine gewisse Diebstahlerschwernis erreicht, jedoc ist der Verpackungsaufwand ganz erheblich und eir
wesentlicher Kostenfaktor. Darüber hinaus ist weder die Kunststoffverpackung als solche noch
der Umkarton derart ausgebildet, daß er in das bisherige Produktions- und Vertriebsschema für
Langspielschallplatten passen würde.
Hiervon ausgehend liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Schutzhülle für Schallplatte!
der eingangs bezeichneten Art zu schaffen, die einerseits einen verbesserten Diebstahlschutz
darstellt und andererseits in das bisherige Produktions- und Vertriebsschema passen, nach
welchem Langspielplatten mit einem Durchmesser von etwa 31 cm hergestellt und vertrieben werden
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Zur Lösung dieser Aufgabe schlägt die Erfindung
vor, daß beide Kartonplatten eine kreisförmige
Plattenaufnahmevertiefung aufweisen, die
deckungsgleich zu der jeweils anderen angeordnet
sind, und die eine Plattenaufnahmevertiefung eine
halbkreisförmige Ausnehmung aufweist, die
mindestens die Hälfte der Plattenaufnahmevertiefung
ausmacht.
Gemäß der Erfindung ist die Schutzhülle nun nicht
vor, daß beide Kartonplatten eine kreisförmige
Plattenaufnahmevertiefung aufweisen, die
deckungsgleich zu der jeweils anderen angeordnet
sind, und die eine Plattenaufnahmevertiefung eine
halbkreisförmige Ausnehmung aufweist, die
mindestens die Hälfte der Plattenaufnahmevertiefung
ausmacht.
Gemäß der Erfindung ist die Schutzhülle nun nicht
mehr mit einem randseitigen Einschub ausgebildet, ^ wobei die Schallplatte lediglich durch die Rand- Jj
kanten der Schutzhülle lagerichtig gehaltert wird, |
sondern alle Randkanten der Schutzhülle sind ge- f>
schlossen und beide, die Schutzhülle bildenden ^i
Kartonplatten weisen eine kreisförmige Platten- v;
aufnahmevertiefung auf, die deckungsgleich und
koaxial zueinander angeordnet sind, wobei die
eine der beiden Plattenaufnahmevertiefungen eine
halbkreisförmige Ausnehmung aufweist, durch
welche die in der Schutzhülle befindliche Schall-
koaxial zueinander angeordnet sind, wobei die
eine der beiden Plattenaufnahmevertiefungen eine
halbkreisförmige Ausnehmung aufweist, durch
welche die in der Schutzhülle befindliche Schall-
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platte entnommen werden kann. Die Entnahme erfolgt also aus der Fläche der einen Kartonplatte
heraus und nicht mehr durch eine randseitig vorgesehene Öffnung.
Diese Ausbildung, die ansich auch für Langspielplatten vorteilhaft sein kann, hat insbesondere
bei den obengenannten Compact Disks-Platten erhebliche Vorteile. Die entsprechenden
Plattenaufnahmevertiefungen sind bei äußerlich gleichen Abmessungen der Schutzhülle jeweils auf
das bestimmte kleinere Plattenmaß abgestimmt, eo daß bei der größten üblichen Verpackungsart,
tiämlich der Größe von Langspielplattenverpackungen,
auch kleinere Schallplatten in derartige Schutzhüllen eingebracht werden können und diese lagesicher
gehaltert und exakt positioniert sind. Durch diese Ausbildung ist einerseits eine Ver-·
einnheitlichung des Produktions- und Vertriebsschemas erreicht, so daß ein einheitliches
Schema für den Vertrieb von Langspielplatten und von Compact Disks möglich ist, wobei anderer-
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seits auch eine Diebstahlerschwernis bezüglich der Platten mit kleinerer Abmessung erreicht
ist, da die großen Schutzhüllen nicht so leicht unbemerkt in Ladenlokalen gestohlen werden
können.
In Weiterbildung schlägt die Erfindung vor,
AaQ der Durchmesser der Plattenaufnahmevertiefung
etwa 12 cm beträgt.
Diese Ausbildung ist für die Anordnung von
Compact Disks-Platten in der Schutzhülle geeignet und vorteilhaft.
Da üblicherweise diese Schutzhüllen nochmals in eine übliche äußere Schutzhülle eingeschoben
werden sollen, welche bedruckt werden kann, ist die Anordnung der Plattenaufnahmevertiefungen
in einer der Plattendicke entsprechenden Ausbildung insofern nachteilig, als sich diese eingeprägten Vertiefungen durch
die Umverpackung, welche hochwertig bedruckt
ist, eindrücken können, so daß dort unschöne Verformungen entstehen. Um diesen Effekt zu
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mindern, oder sogar vollständig zu beseitigen, wird vorgeschlagen, daß zwischen die Kartonplatten eine weitere Kartonplatte eingelegt
und dort gehaltert ist, welche eine zu den Plattenaufnahmevertiefungen der beiden Deck-Platten
kongruente und koaxiale Plattenauf nahmeausnehmung aufweist·
Die zwischen die beiden Kartonplatten eingefügte weitere Kartonplatia hat dabei etwa die
Stärke einer einzusetzenden Schallplatte, so daß die Einprägetiefe der Plattenaufnahmevertiefunge
in den anderen Platten sehr gering gehalten werden kann und dennoch eine lagerichtige
Anordnung sichergestellt ist. Darüber hinaus dient diese zwischengelegte Kartonplatte mit
dem entsprechenden Kreisausschnitt auch dazu, die eingelegte Schallplatte randseitig vollständig
zu umgeben und so zur Lagesicherung beizutragen.
Vorteilhafter Weise wird vorgeschlagen, daß
die Kartonplatten aus einem einstückigen Karton gebildet und mit jeweils einer gemeinsamen Faltkante
versehen sind.
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Damit die eingelegte Compact Disk -Platte auch optisch gut sichtbar ist, wird vorgeschlagen,
daß die ohne halbkreisförmige bzw. ohne Plattenaufnahmeausnehmung ausgebildete
Kartonplatte eine kreisförmige Ausnehmung geringeren Durchmessers als der Plattenaufnahmeausnehmung
entspricht aufweist.
Diese Ausbildung ist durch die besondere Eigenart der Compact Disk -Platten möglich, daß deren
Oberfläche keine Beschädigung durch Berühren oder dergleichen erfahren kann, weil die Oberfläche
versiegelt ist. Bei einer üblichen, mit Rillen versehenen Schallplatte wäre eine derartige
Ausnehmung wegen der manuellen Zugänglichkeit bezüglich der Lebensdauer der Schallplatte
nicht nützlich.
Zum oben schon beschriebenen Zweck, daß die Umverpackung keine Druckstellen durch die Plattenauf
nahmevertiefungen bekommt, wird weiter vorgeschlagen, daß die Plattenaufnahmevertiefungen
mindestens annähernd flächenbündig in der jeweiligen Kartonebene angeordnet sind.
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Cine weiterhin der Lagesicherung und der Befestigung
der Kartonplatten aneinander dienende
Weiterbildung besteht darin, daß die Kartonflatten jeweils mindestens annähernd vollständig
lim die Plattenaufnahmeausnehmung und die Plattenfcufnahmevertiefung
mindestens auf einer einer Anderen Kartonplatte zugewandten Fläche mit feiner etwa ringförmig angeordneten Klebeschicht
lind weiteren, parallel zu mindestens zwei parallelen Randkanten verlaufenden, unterschiedlichen
Abstand von diesen aufweisenden Klebfechichten versehen sind.
fcum Schutz der eingelegten Schallplatte kann
förderlich sein, daß an den Karton zuschnitt eine Weitere gleichgroße Kartonplatte angeschnitten
ist, die die Deckplatte für die mit der halbkreisförmigen Öffnung versehene Kartonplatte
bildet.
dadurch ist zudem möglich, daß diese zusätzlich
angeschnittene Deckplatte anstelle der bisher üblichen mit Einschub versehenen Umhüllungen
treten kann.
- 14 -
Alternativ oder zusätzlich kann vorteilhaft sein, wenn eine weitere ansich bekannte Schutzhülle
aus zwei Kartonplatten mit randseitiger Einschuböffnung auf die Schutzhülle geschoben ist, die diese
vollständig bedeckt.
Die Erfindung ist nachstehend anhand eines Ausführungsbeispieles
beschrieben und im einzelnen dargestellt.
Es .: e i g t:
Es .: e i g t:
Fig. 1 eine Schutzhülle nach vorliegender Erfindung in Vorderansicht,
Fig. 2 desgleichen in Rückansicht;
Fig. 3 einen Kartonanschnitt zur Bildung der Schutzhülle gemäß Fig. 1 und 2 vor dem
Falten;
Fig. 4 den Kartonzuschnitt nach Fig. 3 nach erstmaligem Falten;
Fig. 5 einen Schnitt gemäß Schnittlinie V-V in Figur 1.
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Die Schutzhülle für Schallplatten ist im wesentlichen rechteckig ausgebildet und weist die bei
Langspielplatten übliche Kantenlänge von etwa 31 cm auf. Sie besteht aus mindestens zwei
aufeinandergelegten Papier- bzw. Kartonplatten, wobei im Ausführungsbeispiel drei solche Platten
vorgesehen sind. Die vier Randkanten der so gebildeten Schutzhülle sind sämtlich geschlossen,
so daß eine Plattenentnahme durch die Randkanten ausgeschlossen ist.
Die in der Zeichnung vordere Kartonplatte 1 weist ebenso wie die hintere Kartonplatte 2 eine
kreisförmig ausgeprägte Plattenaufnahmevertiefung
3 bzw. 4 auf, welche Vertiefungen 3, 4 zueinander deckungsgleich und koaxial angeordnet sind.
Dies ist insbesondere aus Figur 1, 2 und 5 ersichtlich. Die eine Plattenaufnahmevertiefung 4 in
der voriieren Platte 1 weist eine halbkreisförmige
Ausnehmung 5 auf, die die Hälfte der gesamten Plattenaufnahmevertiefung 4 ausmacht. Der Durchmesser
der Plattenaufnahmevertiefung 3 bzw. 4
beträgt etwa 12 cm, entspricht also dem Maß,
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welches üblicherweise sogenannte Compact Disk Schallplatten aufweisen. Im Ausführungsbeispiel ist
zwischen die beiden Kartonplatten 1 und 2 eine
weitere Kartonplatte 6 eingefügt, welche eine zu
den Plattenaufnahmevertiefungen 3,4 der beiden Deckplatten 1,2 kongruente und koaxiale Plattenaufnahmeausnehmung 7 aufweist. Die Kartonplatten 1,2,6 sind
aus einem einstückigen Karton gebildet, wie besonders
gut aus Figur 3 und 4 ersichtlich. Die Kartons sind
jeweils mit einer gemeinsamen Faltkante 8 bzw. 9 ver- f| sehen. Die hintere Kartonplatte 2 weist zudem eine Ά
zwischen die beiden Kartonplatten 1 und 2 eine
weitere Kartonplatte 6 eingefügt, welche eine zu
den Plattenaufnahmevertiefungen 3,4 der beiden Deckplatten 1,2 kongruente und koaxiale Plattenaufnahmeausnehmung 7 aufweist. Die Kartonplatten 1,2,6 sind
aus einem einstückigen Karton gebildet, wie besonders
gut aus Figur 3 und 4 ersichtlich. Die Kartons sind
jeweils mit einer gemeinsamen Faltkante 8 bzw. 9 ver- f| sehen. Die hintere Kartonplatte 2 weist zudem eine Ά
kreisförmige Ausnehmung 10 auf, die geringeren f
Durchmesser als die Plattenaufnahmeausnehmung 3 bzw. U
als die einzulegende Compact Disks-Platte hat. ν
Die Plattenaufnahmevertiefungen 3 und 4 liegen etwa |
flächenbündig in der jeweiligen Kartonebene, so daß Ij
keine erheblichen Überstände aus der Kartonebene : erzeugt sind. Desweiteren sind, wie insbesondere aus ■;?
den Figuren 3 und 4 ersichtlich, die Kartonplatten : 1 und 6 jeweils auf einer Seite vollständig um die
Plattenaufnahmeausnehmung 7 bzw. die Plattenaufnahmevertiefung 4 mit einer ringförmig angeordneten Klebeschicht 11, 12 sowie mit weiteren Klebeschichten 13 ;
Plattenaufnahmeausnehmung 7 bzw. die Plattenaufnahmevertiefung 4 mit einer ringförmig angeordneten Klebeschicht 11, 12 sowie mit weiteren Klebeschichten 13 ;
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- 17 -
versehen, welche parallel zu den Randkanten und nahe der Randkanten verlaufend angeordnet sind.
Auf diese Weise sind die einzelnen Platten 1,2, sehr einfach lagerichtig und fest miteinander zu
verbinden.
Die in die Schutzhülle einzulegende Schallplatte wird von der vorderen Platte 1 her in die halbkreisförmige
Öffnung 5 eingeschoben, wobei sie eich an dem Rand der Plattenaufnahmevertiefung 3
abstützt und in der Endlage zwischen der Plattenausnahmevertiefung
und der Plattenaufnahmevertiefung 3 angeordnet ist. Randseitig ist die Platte dann
vom Rand der Ausnehmung 7 der mittleren Platte Umgeben. Zur Entnahme der Platte aus der Schutzhülle
wird von der hinteren Platte 2 her manuell gegen die der Öffnung 5 gegenüberliegende Seite
der Platte gedrückt, so daß diese aus der Ebene der Platte 1 nach vorn heraussteht. Sie kann dann vom
Benutzer sehr leicht entnommen werden, indem sie gemäß Zeichnungsfigur 1 nach oben herausgezogen wird.
Die Erfindung ist nicht auf das Ausführungsbeispiel be-
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schränkt, sondern im Rahmen der Offenbarung vielfach variabel.
Alle neuen, in der Beschreibung und/oder Zeichnung offenbarten Einzel— und !Combinations —
■erkmale werden als erfindungswesentlich angesehen,
Claims (9)
1. Schutzhülle für Schallplatten, wobei die Schutzhülle
etwa rechteckig ausgebildet ist und eine Kantenlänge von etwa 31 cm aufweist und aus
mindestens zwei aufeinandergelegten Papierbzw, Kartonplatten gebildet ist, die mindestens
an drei Randkanten durch Falzränder und/oder Klebstoff verbunden sind, dadurch gekennzeichnet,
daß beide Kartonplatten (1,2) eine kreisförmige
Plattenaufnahmevertiefung (3,4) aufweisen, die
deckungsgleich zu der jeweils anderen angeordnet sind, und die eine Plattenaufnahmevertiefung (4)
eine halbkreisförmige Ausnehmung (5) aufweist, die mindestens die Hälfe der Plattenaufnahmevertiefung
(4) ausmacht.
Postscheckkonto: Dortmund 26334-460
Bankkonto: Commerzbank A.G. Lüdenscheid (BLZ 45840026) Nr. 6234612
■ a » ι s
2. Schutzhülle nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Durchmesser der Plattenaufnahmevertiefung
(3,4) etwa 12 cm beträgt.
3. Schutzhülle nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß zwischen die Kartonplatten (1,2) eine weitere Kartonplatte (6) eingelegt und dort gehaltert ist, welche eine zu den
Plattenaufnahmevertiefungen (3,4) der beiden Deck-Platten (.1,2) kongruente und koaxiale
Plattenaufnahmeausnehmung (7) aufweist.
4. Schutzhülle nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Kartonplatten
(1,2,6) aus einem einstückigen Karton gebildet und mit jeweils einer gemeinsamen Faltkants
versehen sind .
5. Schutzhülle nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die ohne halbkreisförmige
bzw. ohne Pla ttenaufnahmeausnehmung
ausgebildete Kartonplatte (2) eine kreisförmige Ausnehmung (10) geringeren Durchmessers
• I
• I
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als der Plattenaufnahmeausnehmung (3) entspricht
aufweist.
6. Schutzhülle nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Plattenaufnahmevertiefungen
(3,A) mindestens annähernd flächenbündig in der jeweiligen Kartonebene
angeordnet sind.
7. Schutzhülle nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Kartonplatten
(1,2,6) jeweils mindestens annähernd vollständig um die Plattenaufnahmeausnehmung und die
Plattenaufnahmevertiefung (3,4) mindestens auf einer
einer anderen Kartonplatte zugewandten Fläche mit einer etwa ringförmig angeordneten Klebeschicht
(11) und weiteren, parallel zu mindestens zwei parallelen Randkanten verlaufenden, unterschiedlichen
Abstand von diesen aufweisenden Klebschichten (13) versehen sind.
8. Schutzhülle nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß an den Karton—
»■ I t · · · · ta ·
zuschnitt eine weitere gleichgroße Kartonplatte angeschnitten ist, die die Deckplatte für die
mit der halbkreisförmigen Öffnung versehene Kartonplatte (1) bildet.
9. Schutzhülle nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß eine weitere, ansich
bekannte Schutzhülle aus zwei Kartonplatten mit randseitiger Einschuböffnung auf die Schutzhülle
geschoben ist, die diese vollständig bedeckt.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19848400085 DE8400085U1 (de) | 1984-01-04 | 1984-01-04 | Schutzhuelle fuer Schallplatten |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19848400085 DE8400085U1 (de) | 1984-01-04 | 1984-01-04 | Schutzhuelle fuer Schallplatten |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE8400085U1 true DE8400085U1 (de) | 1984-03-01 |
Family
ID=6762130
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19848400085 Expired DE8400085U1 (de) | 1984-01-04 | 1984-01-04 | Schutzhuelle fuer Schallplatten |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE8400085U1 (de) |
-
1984
- 1984-01-04 DE DE19848400085 patent/DE8400085U1/de not_active Expired
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