DE830526C - Anordnung zur UEberwachung einer Schallaufzeichnung - Google Patents
Anordnung zur UEberwachung einer SchallaufzeichnungInfo
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Description
- Anordnung zur Überwachung einer Schallaufzeichnung Zur Aufzeichnung von Meldungen, Gesprächen u. dgl. sind verschiedene Verfahren gebräuchlich, von denen sich besonders das magnetische Aufzeiehnungsverfahren auf Bändern oder Drähten eingeführt hat. Das Verfahren bietet insbesondere die Möglichkeit, auch über Fernmeldeleitungen ankommende Nachrichten in der gleichen einfachen Weise aufzuzeichnen, zu speichern und gegebenenfalls auf Wunsch über die gleiche oder eine andere Fernmeldeleitung nach geraumer Zeit wiederzugeben.
- In vielen Fällen ist es erforderlich, eine Kontrolle darüber zu erhalten, ob die Aufzeichnung wirklich zustande gekommen ist. Die einfachste Lösung dieser Aufgabe: die aufgezeichnete Nachricht vom Absender wieder abhören zu lassen, ist in dem Augenblick nicht mehr möglich, in dem infolge starker Belegung der Fernmeldeleitungen oder infolge der Bauart des Aufzeichnungsgerätes, das einen Rücklauf des Aufzeichnungsträgers nicht erlaubt, eine Wiederholung der Nachricht unmittelbar nach der Durchgabe .sich verbietet.
- Die Erfindung betrifft eine Anordnung zur Überwachung einer Schallaufzeichnung, bei der auch ohne Wiederholung der Nachricht in jedem Augenblick der Durchgabe festgestellt werden kann, ob die Aufzeichnung wirklich zustande gekommen ist oder nicht. Gemäß der Erfindung sind eine Vorrichtung zum Abhören der Aufzeichnung vom Aufzeichnungsträger in der Nähe der Aufzeichnungsstelle und Mittel vorgesehen, die den laufenden Vergleich der der Aufzeichnungsvorrichtung zugeführten und der durch die Abhörvorrichtung abgenommenen Leistung ermöglichen. Zweckmäßig wird die der Aufzeiehnungsvorrichtung zugeführte, über die (Fern-)Leitung ankommende elektrische Leistung mit einer über die Abhörvorrichtung gewonnenen elektrischen Leistung verglichen. Zur Durchführung des Vergleichs sind verschiedene Verfahren möglich. So lassen sich insbesondere Brückenmethoden und Brückenschaltungen der verschiedensten Art zu diesem Zweck verwenden. Besser ist es, zum Vergleich der :beiden Leistungen Relais zu verwenden, die mit derartiger Ansprechverzögerung arbeiten, daß die infolge der räumlichen Anordnung von Aufzeichnungs- und Abhörstelle auftretenden zeitlichen Verschiebungen der Amplitudenwerte der beiden miteinander verglichenen Leistungen nicht zur Wirkung kommen. Es empfiehlt sich trotzdem, Aufzeichnungs- und Abhörstelle unmittelbar nebeneinander anzuordnen, so daß die Laufzeit des Aufzeichnungsträgers zwischen diesen beiden Stellen möglichst klein gehalten wird, namentlich mit Rücksicht auf die Empfindlichkeit der verwendeten Relais, voll der naturgemäß die Empfindlichkeit der überwachungsanordnung abhängt. Zweckmäßig werden die den Relaiswicklungen zugeführten Ströme gleiA-gerichtet, so daß einfache Gleichstromrelais Verwendung finden können. Im einfachsten Fall genügt ein einziges Relais mit zwei gegeneinander geschalteten Wicklungen, die ein Ansprechen des Relais dann hervorrufen, wenn nur eine von ihnen Strom führt, während die Wirkung ausbleibt, wenn beide stromlos sind oder beide gleichzeitig Strom führen. Besser ist es, wenigstens ein hochempfindliches Relais für die über die Leitung ankommende elektrische Leistung vorzusehen, das dann unmittelbar an diese Leitung angeschlossen werden und gegebenenfalls über Schaltkontakte weitere Schaltmittel betätigen, insbesondere die Wicklung eines Differentialrelais, einschalten kann. Auf diese Weise wird mit Sicherheit nicht nur der Ausfall der Aufzeichnung auf dem Aufzeichnungsträger, sondern auch jede Störung in der Aufzeichnungsvorrichtung, also z. B. in dem dort vorhandenen Verstärker, angezeigt.
- Durch die Betätigung der Anzeigevorrichtung können in an sieh bekannter Weise die verschiedensten Alarme ausgelöst werden. Zweckmäßig wird ein elektrisches Signal auf die ankommende Leitung geschaltet, so daß sämtliche an der Leitung liegenden Sendestellen von der aufgetretenen Störung benachrichtigt werden können. Zur Vergrößerung der Ansprechverzögerung der Überwachungsanordnung können auch weitere Relais zwischengeschaltet werden.
- Der für die Überwachung erforderliche Hörkopf und der gegebenenfalls dabei vorgesehene Verstärker lassen sich gleichzeitig für eine Abhöranordnung verwenden, mit der die aufgezeichnete Nachricht während der Aufzeichnung z. B. von eitler Bedienungsperson mit abgehört werden kann. Ferner kann man diese Abhöranordnung dazu benutzen, einen zusätzlich auf den Aufzeichnungsträger gegebenen Überwachungston mit abzuhören, auszusieben und auf die Fernmeldeleitung zu geben, so daß an dessen Vorhandensein die Betriebsfähigkeit der Anlage von den Gebestellen aus unmittelbar erkannt werden kann. Unter Umständen genügt es, die ja infolge der Laufzeit des Bandes zwischen
Relais spricht an und schaltet über den Kontakt d einen Wechselstromgenerator G auf den Übertrager (,`G und auf die Leitungen zu den einzelnen Gebestellen. Um Daueralarm zu erzielen, trifft man die Anordnung so, daß ein weiteres Relais über d erregt wird, das seinerseits erst den Generator G auf die Leitung schaltet und sich über einen weiteren Kontakt selbst hält.Aufsprech- und Abhörstelle etwas verspätet ab- gehörte Nachricht selbst wieder auf die Leitung zu geben und dadurch einen künstlichen Nachhall zu erzeugen, der die Betriebsfähigkeit der Anlage ebenfalls unmittelbar den Gebestellen anzeigt. Eine sehr wichtige Anwendung für eine Anord- nung gemäß der Erfindung ergibt sich im Bahn- betrieb:,die von einer Zugmelde- bzw. Zugfolgestelle durchgegebenen Zugmeldungen werden auf diese Weise mit Sicherheit registriert, wobei jede Zug- meldesteile die Gewähr für die richtige Registrie- rung ihrer Meldung hat. In der Zeichnung sind einige Ausführungsbei- ' spiele einer Anordnung gemäß der Erfindung im Schaltbild dargestellt, und zwar zeigt Fig. t ein vereinfachtes Schaltschema einer gan- zen Anlage, wobei die Überwachungsanordnung mit einem Relais arbeitet, das zwei gegeneinander ge- schaltete Wicklungen besitzt; in Fig. a ist das Prinzipschalt@bild einer Über- wachungsanordnung mit einem hochempfindlichen Relais für die ankommende Leistung gezeigt, das über einen Schaltkontakt eine der Wicklungen eines anderen Relais schaltet, und in Fig.3 und q. endlich eine Anordnung mit zwei hochempfindlichen Relais, die über zwei zur An- sprechverzögerung zwischengeschaltete einfache Re- lais die Alarmgabe auslösen. In Fig. r sind drei durch Fernleitungen Ft und F2 miteinander verbundene Gebestellen A, I3 und C für Nachrichten gezeigt. Die zur Vermeidung von Störungen symmetrisch ausgeführte Fern- leitung ist über Übertrager C'A, ÜB und üc an die eigentlichen Geber IVA, :LIB und -IIC angeschlossen. Dieüberwachungsanordnung ist in derGebestelleA eingerichtet, in der auch die Aufzeichnungsvorrich- tung sich befindet. Über den Übertrager L'V ist ein Verstärker hl an die Leitung angeschlossen, der einerseits über den Sprechkopf S die Nachricht auf den Aufzeichnungsträger 7' gibt, andererseits die Wicklung Dl eines Relais speist, dessen zweite Wicklung D2 über einen Verstärker L'2 mit der Ab- hörstelle H am Aufzeichnungsträger T in Verbin- dung steht. Wird nicht gesprochen, so fließt über Dl und D2 allenfalls ein kleiner Anodenreststrom (je nach Anschluß der Relais in den Verstärkern über Röhren, Trockengleichrichter o. dgl.). Das Relais D spricht also nicht an. Beim Empfang einer Nachricht und bei ihrer Aufzeichnung durch den intakten Empfänger fließen durch beide gegenein- andergeschaltete Relaiswicklungen Dl und D2 gleich große Ströme. Die Ströme sind in Wirklichkeit nicht exakt gleich groß, da zwischen der Aufsprech- stelle S und der Abhörstelle H ein nicht beliebig verrmgerbarer Abstand besteht. Infolge der An- sprechverzögerung der Relais kann die dadurch entstehende, namentlich beim Beginn und am Ende einer Nachricht auftretendeUngleiclheit der Ströme durch die Relaiswicklungen hier außer Betracht bleiben. Auch in diesem Fall spricht das Relais also nicht an. Versagt der Antrieb des Aufzeich- nungsträgers T oder reißt dieser selbst, so wird nur noch die Wicklung Dl vom Strom durchflossen, das - In Fig. z ist lediglich ein Teil der Stelle A einer Anordnung gemäß Fig. i dargestellt. Die über den Übertrager ÜV ankommende Sprechleistung wird über einen Gleichrichter Gl einem kochempfindlichen Relais L zugeführt. Der Verstärker V1 und der Sprechkopf S sind erst dahinter angeordnet. Das Relais L schaltet über den Kontakt l die Wicklung Dl eines Relais ein, das im übrigen so ausgebildet ist und die gleiche Wirkung erzeugt wie das entsprechende Relais der Anordnung nach Fig. i. Auf diese Weise wird erzielt, daß auch der Ausfall des Verstärkers hl eine Auslösung des Alarms verursacht, während bei der Anordnung nach Fig. i der Ausfall des Verstärkers hi nicht angezeigt wird, weil bei seinem Versagen beide Relaiswicklungen Dl und D2 stromlos werden.
- Die Anordnung, die in Fig. 3 dargestellt ist, enthält zwei kochempfindliche Relais L und K, die beziehungsweise über die Gleichrichter Gll und G12 an die zu dem Verstärker hl führende Leitung und an eine von der Abhörstelle H kommende Leitung angeschlossen sind. Die beiden Relais schalten über Kontakte l und k zwei weitere Relais A und B ein, die mit Ansprechverzögerung arbeiten und beim Ansprechen nur eines der beiden Relaiskontakte a oder b den Generator G an die Leitung F1 schalten. Mit dieser Anordnung läßt sich auch erreichen, daß eine Störung, soweit sie den Stromkreis des Relais L .betrifft, also die Betriebsfähigkeit der Aufzeichnungsanordnung selbst nicht berührt, entweder gar nicht oder in anderer Weise angezeigt wird als eine Störung in den übrigen Teilen der Aufzeichnungsanordnung. Fällt nämlich nur das Relais L aus, während das Relais K nach wie vor angezogen bleibt (weil ja nach Voraussetzung die Aufzeichnungsvorrichtung selbst in Ordnung sein soll), so legt der Kontakt b der Kreuzschaltung um, der Alarm würde also über die Kontakte a1 und b2 ausgelöst. In allen anderen Störungsfällen bleibt A erregt und B wird stromlos, so daß der Stromlauf in der Kreuzschaltung über a2 und bi erfolgen würde. Man kann nun entweder durch besondere, beispielsweise optische Signaleinrichtungen, die in die Leitungsstrecken zwischen den Kontakten a und b eingefügt werden, anzeigen, welcher Teil der Gesamtanordnung infolge einer Störung den Alarm ausgelöst hat, oder man kann durch einfaches Weglassen der Verbindung von a1 nach b2 bzw. durch weitere in bestimmten Fällen ansprechende Schaltmittel in dieser Verbindung die Auslösung eines Alarms in diesem Fall überhaupt unterdrücken. Schließlich läßt sich noch durch Einschalten von Stromquellen verschiedener Art in die Verbindungen a1 b2 und a2 b1, also z. B. Generatoren für Tonfre(llienzeii \verschiedener Höhe, auch eine henachrichtigung der übrigen Stellen (B und C) an der Fernmeldeleitung erreichen, die anzeigt, an welcher Stelle der Anordnung die Störung aufgetreten ist und ob sie das wirkliche Zustandekommen der Aufzeichnung verhindert.
- In Fig. 4 ist eine zusätzliche Anordnung gezeigt, mit der die beiden verschiedenen Störungsfälle getrennt angezeigt und getrennt abgeschaltet werden können. Wenn das B-Relais infolge einer Störung nicht anspricht, wenn also die Aufzeichnung selbst gestört ist, so legt der Kontakt a allein von i nach 2 um und bringt über a, bi das Relais C2, das sich über den Kontakt c2 selbst hält und den Generator G über den Überträger ÜG auf die Leitung schaltet. In diesem Fall werden also sämtliche Gebestellen über die Leitung den Alarm erhalten. Durch Drücken der Taste T2 kann der Alarm nach Beseitigung der Störung abgeschaltet werden. Fällt nur das L-Relais aus, so schaltet der Kontakt b allein um, und über die Relaiskontakte a1, cl und b2 wird das Relais Cl erregt, das über den Kontakt cl' den Wecker W einschaltet und sich über den Kontakt cl" selbst hält. Dieser Alarm wird also nur in der Stelle wirksam, in der der Wecker W vorgesehen ist, so daß von dort aus die Instandsetzung derAnordnung veranlaßt werden kann. Der Betrieb von den Gebestellen her wird davon nicht berührt und kann ungestört weitergehen. Die Taste T1 dient zur Abschaltung' dieses Alarms.
Claims (1)
- PATENTANSPRÜCHE: i. Anordnung zur Überwachung einer Schallaufzeichnung, dadurch gekennzeichnet, daß eine Vorrichtung zum Abhören der Aufzeichnung vom Aufzeichnungsträger in der Nähe der Aufzeichnungsstelle und Mittel vorgesehen sind, die die der Aufzeichnungsvorrichtung zugeführte mit der durch die Abhörvorrichtung abgenommenen Leistung zu vergleichen gestatten. z. Anordnung nach Anspruch i, dadurch gekennzeichnet, daß Mittel vorgesehen sind, welche die der Aufzeichnungsvorrichtung zugeführte elektrische Leistung mit einer über die Abhörvorrichtung ,gewonnenen elektrischen Leistung zu vergleichen gestatten. 3. Anordnung nach Anspruch i oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß dieAbhörvorrichtung gleichzeitig dazu verwendet ist, die aufgezeichnete Nachricht während der Aufzeichnung akustisch wiederzugeben. 4. Anordnung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Abhörvorrichtung dazu benutzt ist, einen zusätzlich auf den Aufzeichnungsträger gegebenen Überwachungston abzuhören und nach Aussiebung aus dem abgehörten Frequenzband auf die ankommende Fernmeldeleitung zu geben. 5. Anordnung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Abhörvorrichtung dazu benutzt ist, die abgehörte Nachricht selbst wieder auf die ankommende Fernmeldeleitung zu geben. 6. Anordnung nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß zum Vergleich der beiden Leistungen Relais vorgesehen sind, die mit derartiger Ansprechverzögerung arbeiten, daß die infolge der räumlichen Anordnung von Aufzeichnungs- und Abhörstelle auftretenden zeitlichen Verschiebungen der Amplitudenwerte der beiden miteinander verglichenen Leistungen nicht zur Wirkung kommen. 7. Anordnung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß Gleichrichter für die den Relais zugeführten Ströme vorgesehen sind. B. Anordnung nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß ein Relais mit zwei gegeneinandergeschalteten Wicklungen zum Vergleich der beiden Leistungen vorgesehen ist. 9. Anordnung nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens ein hochempfindliches Relais für .die der Aufzeichnungsvorrichtung zugeführte elektrische Leistung vorgesehen ist, das über Schaltkontakte weitere Schaltmittel betätigt. io. Anordnung nach einem der Ansprüche i bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß Alarmvorrichtungen vorgesehen sind, die bei Ungleichheit der beiden miteinander verglichenen Leistungen ansprechen. i i. Anordnung nach einem der Ansprüche 6 bis io, dadurch gekennzeichnet, daß die Auslösung der Alarmvorrichtung über zwei über Kreuz geschaltete Kontakte zweier Relais erfolgt, die ihrerseits über Kontakte zweier hochempfindlicher Relais geschaltet werden. 12. Anordnung nach Anspruch io oder ii, dadurch gekennzeichnet, daß die Alarmgabe in der Weise erfolgt, daß alle Gebestellen über den Ausfall der Aufzeichnungsvorrichtung unterrichtet werden. 13. Anordnung nach Anspruch i i, dadurch gekennzeichnet, daß über die über Kreuz geschalteten Kontakte der beiden Relais eine Signalisierung je nach Art der aufgetretenen Störung in verschiedener Weise erfolgt. 14. Anordnung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß über die über Kreuz geschalteten Kontakte der beiden Relais die Alarmgabe in der Weise erfolgt, daß eine nur die Überwachungs-, nicht aber die Aufzeichnungsanordnung außer Betrieb setzende Störung an anderer Stelle angezeigt wird als eine Störung der Aufzeichnungsanordnung. 15. Die Verwendung einer Anordnung nach einem der Ansprüche i bis 14 zur Aufzeichnung von über Drahtleitungen aus größerer Entfernung ankommenden Nachrichten. 16. Die Verwendung einer Anordnung nach einem der Ansprüche i bis 14 für den Zugmeldedienst im Bahnbetrieb.
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