DE8138719U1 - Fußbodenbelagelement - Google Patents
FußbodenbelagelementInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Fußbodenbelagelement für einen Heizleiter enthaltenden Fußboden.
Bei Fußbodenheizungen sind in einem Estrich, der sich unterhalb eines Fußbodenbelages (Fliesen, Parkett, Teppich
u.dgl. befindet, Heizleiter, z.B. elektrische Heiakabel oder wassergefüllte KunststoiVrohre angeordnet. Bei Warmwasser-Fußbodenheizungen
treten dabei Temperaturen von etwa maximal 60", bei elektrischen Fußbodenheizungen Temperaturen bis
maximal etwa 80* auf, und diese Temperaturen muß der Fußbodenbelag w>e auch der Estrich ohne temperaturbedingte Schaden
aushalten. Treten infolge einer falschen Bedienung der
a * ata»
• M a a
Heizanlage oder weil Regler ausfallen in dem Fußboden Temperaturen
auf, die höher als die zuvor erwähnten Temperaturen sind, so treten insbesondere in Estrichen Schaden in Form
von Rissen auf. Die Behebung dieser Schaden ist sehr teuer, weil sich der durch Überhitzung entstehende Schaden in der
Regel über die ganze von dem Heizleiter beheizte Fußbodenfläche erstreckt und daher stets die ganze beheizte Fläche
des Fußbodens, d.h. der Estrich und der Fußbodenbelag, Q) erneuert werden muß. In der Praxis entsteht oft Streit
darüber, ob das Schadhafterden des Fußbodens auf Überschreiten
der Heiztemperatur oder aber auf eine nicht fachgerechte Verlegung des Fußbodens zurückzuführen ist.
Aus dem DE-GM 79 29 876 ist eine Wärmeplombe für Heizestriche bekannt, die als Träger einen Kronendeckel, d.h. einen
Flaschenverschlußdeckel, aufweist, welcher innenseitig mit einer Farbe beschichtet ist, die sich bei bestimmten Temperaturen
farblich verändert. Der Kronendeckel weist dabei einen zur Verankerung in einem Estrich geeigneten Zackenrand
auf.
^- Obwohl es mit dieser bekannten Wäraeplombe an sich möglich
ist, nach Schadhaftwerden eines Fußbodens zu beweisen, ob der Schaden auf eine Überhitzung des Fußbodens zurückgeht,
so weist doch diese bekannte Wärmeplombe den Nachteil auf, daß sie unkontrolliert in den Estrich einsinken kann, außerdem
können sich an dem Zackenrand oder der Innenseite des Kronendeckels Luftblasen ausbilden, die eine korrekte Funktion
des Indikatorelementes beeinträchtigen.
Die bekannte Wärmeplombe hat aber vor allem den Nachteil,
daß zu ihrem Auffinden ein großer Fußbodenbereich aufgestemmt werden muß, wodurch mit hoher Wahrscheinlichkeit
irreparable Schäden an der Fußbodenheizung entstehen, während die Wärmeplombe an sich nur dazu dienen soll, die
Schuldfrage bei auftretenden Schäden klären zu helfen, ohne daß diese Schäden jeweils so groß sein müssen, daß der
gesamte Fußboden ohnehin aufgestemmt werden muß.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, Fußbodenbelagelemente
bekannter Art dahingehend weiterzubilden, daß mit ihrer Hilfe und ohne den Fußboden über Gebühr beschädigen
zu müssen, Temperaturmessungen am Estrich unterhalb des Fußbodenbelagelementes vorgenommen werden können.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß ein
Indikatorelement am Fußbbodenbelagelement angeordnet ist.
Die der Erfindung zugrundeliegende Aufgabe wird damit vollkommen gelöst, weil durch die Verbindung von Fußbodenbelagelement
und Indikatorelement ein Zugang zu dem Indikator \t) .möglich ist, ohne größere Schäden zu verursachen. Andererseits
ist das Indikatorelement aber am Fußbodenbelagelement doch so gut gesichert, daß es nicht betrügerisch ausgebaut
oder verändert werden kann, wenn Schäden am Fußboden aufgetreten sind, da das Auswechseln eines kompletten Fußbodenbelagelementes,
insbesondere wenn dieses zunächst mit anderen Elementen als Ganzes verlegt wurde, ohne Hinterlassung von
für einen Fachmann sichtbaren Spuren nicht möglich ist.
• · 4 • « I *
Außerdem ermöglicht aas erfindungagemäße Fußbodenbelagelement
eine definierte Temperaturmessung an der Grenzfläche
j$ zwischen Estrich und Fußbodenbelag, so daß auch bei Rissen,
die nur im Fußbodenbelag, beispielsweise in Fliesen oder Parkett, auftreten, nachgewiesen werden kann, ob die Fliesen
bzw. das Parkett auf eine zu hohe Temperatur erhitzt wurden, während bei der bekannten Wärmeplombe, die tief in den
Estrich eingesunken sein kann, ein derartiger Rückschluß
f\ dann nicht möglich ist, wenn die Wärmeplombe beispielsweise
in die unmittelbare Nähe des Heizleiters eingesunken ist.
Das Indikatorelement kann sich an der Oberseite des Fußbodenbelagelementes,
wie z.B. eines Parkettstabs oder einer Fliese, befinden. Wenn das Indikatorelement das optische
Erscheinungsbild des Fußbodenbelags stören würde, so wird es zweckmäßigerweise an der Unterseite des Belags angeordnet.
Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung kann das Indikatorelement,
sofern es relativ dünn ausgebildet ist, beispielsweise nur eine Dicke von 0,5 mm aufweist, an der
Unterseite des Fußbodenbelagelementes, z.B. eint." Fliese
\J oder einer Teppichbodenbahn, angebracht sein, insbesondere
angeklebt sein. Im Fall von starren Fußbodenbelagelementen, beispielsweise einer Fliese, sorgt dabei ggf. der verwendete
Kleber dafür, daß das minimal über die Unterseite der Fliese vorstehende Indikatorelement beim Verlegen nicht stört.
Ein derartiges dünnes Indikatorelement kann bei einer Ausführungsform
der Erfindung eine mit einer Indikatorsubstanz versehene Kunststoffolie sein, die zum Schutz zwischen dünne
Kunststoffschichten eingesiegelt ist.
Bei einer anderen A.usführungsform der Erfindung befindet
sich das Indikatorelement innerhalb einer an der Unterseite
eines Parkettstabs, einer Fliese o.dgl. Fußbodenbelagelement angeordneten Aussparung. Dies bringt den Vorteil mit sich,
daß das Indikatorelement eine durch die Höhe der Aussparung bestimmte Dicke aufweisen kann. Auch ist es dadurch leichter
möglich, zu verhindern, daß die nach unten weisende Fläche des Indikatorelementes mit dem Kleber, der zum Aufkleben
beispielsweise der Fliese dient, in Berührung kommt, wenn dies für die nachträgliche Überprüfung des Indikatorelementes
unerwünscht ist.
Die in Form eines Anstrichs vorliegende Indikatorsubstanz kann auch auf die Wandung der Aussparung aufgebracht sein.
Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung ist ein die Indikatorsubstanz
enthaltender Temperaturmeßstreifen in der Aussparun angeordnet.
Das Indikatorelement ist gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung zum Schutz vor Beschädigungen, die beim
Aufbrechen des Fußbodpn'oelages zwecks Prüfung erfolgen
können, ggf. auch zum Schutz gegen Beschädigungen durch Bestandteile des zum Aufkleben des Fußbodenbelags verwendeten
Klebers, gekapselt, also mit einer schützenden Umhüllung versehen.
Gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung kann das Indikatorelement in der Aussparung vergossen sein, wobei
entweder die Vergußmasse und ggf. auch die Wandung der Aussparung die schützende Umhüllung bilden, oder aber der
Indikator ist in einer schützenden Umhüllung angeordnet und durch die Vergußmasse lediglich in der Aussparung befestigt.
Wenn das Indikatorelement, wie bevorzugt, nicht an der
Oberseite des Fußbodenbelags angeordnet ist, so ist das Indikatorelement vor Beeinflussung sicher und es findet nur
derjenige das Indikatorelement, der im Besitze des Planes ist, auf dem die Lage des Indikatorelementes vermfc'kt ist.
Im allgemeinen genügt es, für den Fußboden eines einzigen Raumes lediglich ein einziges Indikatoreleme.it, insbesondere
einen einzigen Parkettstab oder eine einzige Fliese, die ein derartiges Indikatorelement aufweist, vorzusehen.
Es reicht aus, wenn der Anzeigebereich des Indikatorelementes sich lediglich über den Temperaturbereich erstreckt, in
dsm das Überschreiten der höchst zulässigen Temperatur nicht auf andere Weise festgestellt werden kann, etwa dadurch, daß
bei gleichzeitig auftretenden starken Beschädigungen des Estrichs festgestellt werden kann, daß die Isolierung elektrischer
Heizleiter verschmort ist.
Bei einer Ausführungsform der Erfindung weist das Indikatorelement
einen Träger auf, der aus einem Metall besteht, auf r ( das übliche Metalldetektoren ansprechen. Die Größe des
Trägers, der im einfachsten Fall aus einem dünnen Aluminiumblech oder Stahlblech besteht, darf dabei aus Gründen der
Ansprechempfindlichkeit der Metalldetektoren fticht allzu
klein bemessen sein. Solche Metalldetektoren sind im Handel erhältich und dienen hauptsächlich dem Auffinden von unter
Putz verborgenen elektrischen Leitungen oder Wasserleitungen.
Die Erfindung wird im folgenden anhand der Zeichnung in Ausführungsbeispielen erläutert. Es zeigen:
?ig. 1 einen schematischen Querschnitt durch einen Teil
eines heizbaren Fußbodens mit einer entsprechend der Linie I-I in Fig. 2 geschnittenen Fliese eines
Fliesenbelages mxt Indikatorelement;
Fig. 2 eine Unteransicht der Fliese nach Fig. 1 ",
Fig. 3 das bei der Fliese nach Fig. 1 und 2 verwendete j-·* Indikatorelement gegenüber diesen Figuren ver
größert, in schematischer läarstellung;
Fig. 4 die Unteransicht eines Parkettstabes mit einem Ind ikatorelement;
Fig. 5 ein zum Aufkleben auf die Unterseite einer Fliese, eines Parkettstabes, eines Teppichbodenabschnitts
o.dgl. geeignetes Indikatorelement.
In Fig. 1 ist im Inneren eines Estrichs 1, der einen Fliesenbelag
trägt, von dem lediglich eine Fliese 2 gezeigt ist, ein elektrisch beheizter Heizleiter 3 verlegt. Die Fliese 2
O weist in ihrem mittleren Bereich an der Unterseite eine
Aussparung 5 auf, in der ein Indikatorelement 20 fest angeordnet
ist. Die Unterseite des Indikatorelementes 20 reicht nicht bis zur Unterseite der Fliese 2. Es wird somit verhindert,
daß das Indikatorelement 20 irgendwelchen mechanischen Belastungen, die von oben wirken, ausgesetzt ist, da die
Aussparung 5 das Indikatorelement 20 überwölbt.
Das Indikatorelement 20 weist gemäß Fig. 3 einen die Indikatorsubstanz
aufweisenden Indikatorstreifen 21 auf, der ! zwischen zwei Kunststoffschichten 22 eingesiegelt ist. Das
■ * t · is at*
•81 '··*
\ Indikatorelement 20 ist in der Aussparung 5 durch einen
I geeigneten Klebstoff oder eine Vergußmasse befestigt. Das
j" Indikatorelement 20 ist mechanisch so stabil, daß es eine
\ beim Herausnehmen der Fliese 2 zwecks Prüfung möglicherweise
\ erfolgende Zerstörung der Fliese 2 übersteht.
i Wie Fig. 4 zeigt, muß die Aussparung nicht die in Fig. 2
I gezeigte etwa quadratische Grundflächenform haben, sondern - s~s sie kann auch länglich sein wie bei einer Aussparung 25, die
II ' an der Unterseite eines Prrkettstabes 26 aus Holz vorgesehen
I ist und die ein nicht genauer dargestelltes Indikatorele-
I ment 20 enthält. Die Indikatorelemente zeigen das Über-
I schreiten einer Temperatur von etwa 100° C durch eine Farb-
; änderung an.
1 Die Aussparungen 5 bzw. 25 werden zweckmäßig bei der Herstellung
der Fliesen 2 bzw. Parkettstäbe 26 hergestellt. Das
i Indikatorelement 20, 27 kann auch von dem den Fußbodenbelag
Γ' verlegenden Handwerker in der Aussparung 5 bzw. 25 befestigt
!< werden.
O Die Kantenlänge der Fliese 2 beträgt etwa 15 cm, ihre Dicke
etwa 10 mm, die Aussparung 5 ist im Beispiel etwa 2 mm bis
I 5 mm hoch und 2 cm lang \ind breit. Die Kunststoffschichten
I 22 sind durchsichtig. Eine Markierung an der Oberseite der
I das Indikatorelement 20 bzw. 227 enthaltenden Fliese 2 bzw.
I des Parkettstabs 26 kann das Auffinden des Indikators 20
I bzw. 27 erleichtern.
,i Das in Fig. 5 gezeigte Indikatordlement 40 weist einen
ι- Träger 41 aus einem im wesentlichen rechteckigen dünnen
Aluminiumblech von 0,5 mm Stärke auf. Dieses trägt auf
seiner in Pig. 5 nach oben weisenden Seite einen Papierstreifen 34, der vier kreisrunde Fenster 35 auf v/ei st, durch
die hindurch vier schichtförmige Indikatoren 36 bis 39 mit unterschiedlichen Ansprechtemperaturen sichtbar sind. Der
Papierstreifen 34 trägt auch eine nicht dargestellte Beschriftung, aus der hervorgeht, daß im Ausführungsbeispiel
die sehichtföfmigen Indikatoren 36 bis 39 sich bei einer
Temperatur von 54' G, 65* C, 76* C bzw. 87" C von weiß nach
>. schwarz verfärben. Der Papierstreifen 34 ist mit dem Trä-
^- ger 41 durch eine in der Zeichnung nicht sichtbare durchsichtige
und widerstandsfähige Kunststoffschicht verbunden und durch diese gegen Beschädigung geschützt. An der Unterseite
des Trägers 41 ist eine selbsthaftende Kleberschicht angebracht, die durch ein Wachspapier geschützt ist. Das
Indikatorelement 40 kann somit leicht an der Unterseite eines Fußbodenbelägelementes angeklebt werden.
Der Träger 4I ist etwa 55 m lang und 33 m breit, der Papierstreifen
34 ist 44 mm lang und 20 mm breit, die einzelnen Fenster für die Indikatoren 35 bis 39 haben einen Durchmesser
von 5 mm.
Claims (6)
- t · ro
ι · ·• r «■ ·Az.: G 81 58 719-9 Stuttgart, den 22.11.1985Ana,: Cempro AG P 3998 W/LöSchutzansprüche^ 1. Fußbodenbelagelement für einen Heizleiter (3) enthaltenden Fußboden, dadurch gekennzeichnet, daß ein Indikatorelement (20; 40) am Fußbodenbelagelement (2; 26) angeordnet ist. - 2. Fußbodenbelagelenient nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Indikatorelement (20; 40) an der Unterseite des Fußbodenbelagelementes (2; 26) angeordnet ist.
- 3· Fußbodenbelagelement nach einem der Ansprüche 1 oder2, dadurch gekennzeichnet, daß es ein Parkettstab (26)( ) oder eine Fliese (2) ist und daß das Indikatorelement(20; 40) innerhalb einer an der Unterseite des Parkettstabs (26) oder der Fliese (2) angeordneten Aussparung (5; 25) angeordnet ist.
- 4. Fußbodenbelagelement nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Indikatorelement (20; 40) in der Aussparung (5; 25) vergossen ist.
- 5. fußbodenbelagelement nach einem der Ansprüche 1 "bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Indikatorelement (20; 40) angeklebt ist.• · C ·ί" 6. Fußbodenbelagelement nach einem der Ansprüche 1 "bis 5,fc ι dadurch gekennzeichnet, daß das Indikatorelement (20)i gekapselt ist.7. Fußbodenbelageleiaent nach einem der Ansprüche 1 bis
- 6, I dadurch gekennzeichnet, daß das Indikatorelement (40)einen Träger (41) aufweist, auf dem ein Indikator (36, 37, 38, 39) angeordnet ist.8. Fußbodenbelagelement nach Anspruch 7, dadurch gekenn- ) zeichnet, daß der Indikator (36, 37, 38, 39) in Formί eines Anstrichs auf dem Träger (41) angebracht ist.?. Fußbodenbelagelement nach einem der Ansprüche 7 oder \ 8, dadurch gekennzeichnet, daß auf dem Träger (41)mehrere auf das Überschreiten unterschiedlicher Temperaturen ansprechende Indikatoren (36, 37, 38, 39)ί angeordnet sind,10. Fußbodenbelagelement nach einem der Ansprüche 7 bis 9, Γ\ dadurch gekennzeichnet, daß der Träger (41) aus einemMetall besteht, auf das übliche Metalldetektoren ι ansprechen.11. Pußbodenbelagelement nach einem der Ansprüche 1 bis 10 mit einer Markierung,, dadurch gekennzeichnet, daß die Markierung oberhalb des Indikatorelementes (20; 40) angeordnet ist.
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