DE8135618U1 - Möbelscharnier mit einer am Möbelstück befestigbaren Befestigungsplatte - Google Patents
Möbelscharnier mit einer am Möbelstück befestigbaren BefestigungsplatteInfo
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Description
• · · I
Esslingen, 2. Dez. 1981 G 8687 - dls
Hetal-Werke Franz Hettich GmbH & Co., 7297 Alpirsbach
Möbelscharnier mit einer am Möbelstück befestigbaren Befestigungsplatte
Die Erfindung betrifft ein Möbelscharnier mit einer am Möbelstück befestigbaren Befestigungsplatte, insbesondere
ein aus einem am Möbelkorpus od. dgl. befestigbaren korpussei tigen Scharnierteil und einem an einer Türe, Klappe od.
dgl. befestigbaren türseitigen Scharnierteil bestehendes Scharnier, dessen Scharnierteile über Scharnierlenker miteinander
verbunden sind und bei dem das korpusseitige Scharnierteil einen auf einer Befestigungsplatte lösbar
und verstellbar sitzenden Scharnierarm besitzt, wobei in der Befestigungsplatte Befestigungslöcher zum Durchgreifen
von Befestigungsmitteln angeordnet sind.
Bei der Montage eines solchen Scharniers wird in der Regel so vorgegangen, daß zunächst die Befestigungsplatte am
Möbelkorpus und sodann das restliche Scharnier mit seinem Scharnierarm an der Befestigungsplatte angebracht wird.
Dabei werden zum Befestigen der Platte am Möbelkorpus in diesem vorgefertigte Bohrungen verwendet, die üblicherweise
in einer ohnehin vorhandenen vertikalen Lochreihe enthalten sind. Während des Einbringens von Befestigungsschrauben muß
jedoch, sind keine weitergehenden Vorkehrungen getroffen,
die Befestigungsplatte von Hand an Ort und Stelle gehalten werden. Dies ist umständlich und zeitraubend und somit kostspielig,
was vor allem im Hinblick darauf von großem Nachteil ist, daß es sich hier um eine industrielle Montage innerhalb
einer Serienfertigung von Möbelstücken handelt.
Man könnte zwar daran denken, die Befestigungsplatte nicht mittels Schrauben, sondern mit Hilfe von an sie angeformten
Zentrier- und Befestigungsvorsprüngen zu befestigen, die in die Bohrungen am Möbelkorpus eingetrieben werden. Dies
läßt sich jedoch nur bei Befestigungsplatten aus Kunststoff oder Metallguß verwirklichen und erfordert dazuhin, will man
ein Ausreißen im Laufe der Zeit vermeiden, die Anwendung von
Leim od. dgl.
Demgegenüber werden heutzutage insbesondere aus Stabilitätsgründen Scharniere so weit wie möglich aus Stahlblech gefertigt,
wobei es sich bei der genannten Befestigungsplatte
um ein durch Stanzen und Biegen hergestelltes Formteil handelt. Bei einer solchen Befestigungsplatte wäre das Anformen
von Zentrier- und Befestigungsvorsprüngen mit einem nicht zu vertretenden Aufwand verbunden, so daß hier bis jetzt auf
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die geschilderte Weise vorgegangen wird, d. h. daß die Befestigungsplatte
mit Befestigungslöchern ausgebildet wird, durch die hindurch Schrauben in die Bohrungen am Möbelkorpus
eingedreht werden.
Die vorliegende Erfindung hat sich deshalb die Aufgabe gestellt, ein Scharnier der eingangs genannten Art zu schaffen,
das auch bei Ausbildung der Befestigungsplatte als Metallblechteil einfach zu montieren ist, wobei die hierfür erforderlichen
Maßnahmen billig in der Herstellung sein sollen.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß insbesondere
für eine aus Metallblech bestehende Befestigungsplatte jedem Befestigungsloch ein gesonderter Kunststoff-Spreizdübel
zugeordnet ist, der mit seiner Dübelpartie an der Befestigungsseite der Befestigungsplatte vorsteht und
mit seiner Kopfpartie das Loch durchgreift sowie am Lochrand axial unverschieblich befestigt ist.
Die Gestehungskosten für den Kunststoffdübel sind sehr niedrig,
und auch der mit seiner Befestigung am Lochrand verbundene Aufwand ist gering, auf jeden Fall geringer als der Zeitaufwand,
der seither bei der Montage der Befestigungsplatte am Möbelkorpus durch das Halten von Hand benötigt worden ist.
Dabei kann der Dübel bereits beim Scharnierhersteller an der Befestigungsplatte befestigt werden, was gleichzeitig während
eines anderen, ohnehin erforderlichen Arbeitsgangs geschehen
kann, ζ. B. während des Einschraubens einer Verbindungsschiaube
für den Scharnierarm. Die mit den Kunststoffdübeln versehene
Befestigungsplatte läßt sich mit einem Schlag in den Bohrungen des Möbelkorpus' fixieren, v/onach man, ohne daß
die Befestigungsplatte von Hand gehaltenverden müßte, die
Befestigungsschrauben einbringt, die die Dübelpartien der Dübel aufspreizen und somit einen äußerst festen Halt der
Befestigungsplatte am Möbelkorpus gewährleisten; ein Ausreißen ist praktisch nicht möglich.
Eine besonders einfache und schnelle Befestigung des Dübels an der Befestigungsplatte erhält man dadurch, daß die Kopfpartie
des Dübels über eine Rastverbindung mit dem Lochrand verbunden ist. Dabei kann die Kopfpartie des Dübels zwei im
der Dicke der Befestigungsplatte entsprechenden Abstand angeordnete Radialflansche besitzen, deren Außendurchmesser größer
als der Lochdurchmesser ist und zwischen die der Umfangsrand des Loches greift. Auf diese Weise erhält man einen
beidseitigen Anschlag und eine sichere axiale Fixierung.
Entspricht der Außendurchmesser des zwischen den Radialflanschen angeordneten Bereichs der Kopfpartie dem Lochdurchmesser,
ist auch eine sichere radiale Fixierung gegeben.
Des weiteren kann man zweckmäßigerweise die Kopfpartie des Dübels in radialer Richtung elastisch federnd ausbilden, z.B.
indem bei einer bevorzugten Ausführungsform die Kopfpartie des Dübels durch Axialschlitze in über den Umfang verteilte
Federelemente unterteilt ist. Hierdurch erzielt man eine u
sehr einfache Steck-Rast-Verbindung,und es genügt ein leichter
axialer Druck auf den Dübel, damit die Kopfpartie am Lochrand einrastet. Das Einstecken des Dübels und seine Ver- 5
rastung wird dadurch noch erleichtert, daß die dem jeweils '
anderen Radialflansch abgewandte Außenseite mindestens eines Radialflansches, zweckmäßigerweise des endseitigen Radialflansches,
in axialer Richtung vom Lochrand weg sich verjüngend ausgebildet ist. Auf diese Weise gleitet der Radial-
B flansch unter allmählichem elastischem Nach-innen-Drücken i
der Federelemente durch das Loch.
Aus Stabilitätsgründen kann man vorsehen, daß die Axialschlitze mit Umfangsabstand zu den in axialer Richtung nachfolgenden
Spreizschlitzen der Dübelpartie angeordnet sind.
Um das Einführen der Befestigungsschraube zu erleichtern, kann die Kopfpartie des Dübels am Innenumfang endseitig eine 1
Aufweitung besitzen.
Eine weitere vorteilhafte Maßnahme besteht schließlich darin, daß die Lochbereiche der Befestigungsplatte von der Befestigungsseite
her gesehen zweckmäßigerweise um etwa die Dicke des zugewandten Radialflansches vertieft sind. Somit stören 1
die an der Befestigungsseite der Befestigungsplatte anliegen- | den Radialflansche die Anlage der Befestigungsplatte am Möbelkorpus
nicht.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nun anhand der Zeichnung im einzelnen beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 die Seitenansicht der korpusseitigen Befestigungsplatte
eines Möbelscharniers in schematischer Darstellung, wobei die übrigen Scharnierteile ge
strichelt und die Seitenwand scwie die Tür eines Möbelstücks strichpunktiert angedeutet sind;
Fig. 2 die Seitenansicht der Befestigungsplatte in gesonderter, vergrößerter Darstellung,
Fig. 3 die Draufsicht der Befestigungsplatte gemäß Fig. 2 in Richtung gemäß Pfeil III in Fig. 2 gesehen,
Fig. 4 die Seitenwand eines Möbelstücks in Teildarstellung und
Fig. 5 den einen Spreizdübel enthaltenden Bereich der Befestigungsplatte zusammen mit der Seitenwand
des Möbelstücks im Schnitt gemäß der Linie V-V in Fig. 3 in Teildarstellung.
Fig. 1 zeigt strichpunktiert eine Seitenwand 1 eines Möbelstücks sowie eine Möbeltüre 2, Klappe od. dgl., die an der
Seitenwand 1 mittels eines mit Ausnahme der Befestigungsplatte 4 gestrichelt angedeuteten Scharniers 3 angelenkt ist
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und in Fig. 1 sich in ihrer Offenstellung befindet. In der
Schließstellung liegt die Türe 2 vor der Stirnseite der Seitenwand 1 und bildet mit dieser einen rechten Winkel. Diese
Stellung ist, da derartige Scharniere der Art nach an sich schon lange bekannt sind, nicht eingezeichnet.
Das Scharnier 3 ist von außen her unsichtbar und besteht aus einem am Möbelkorpus 1 zu befestigenden korpusseitigen Scharnierteil
5 sowie aus einem an der Türe 2 anzubringenden türseitigen Scharnierteil 5a. Dabei umfaßt das korpusseitige
Scharnierteil 5 einen als beidseitig abgekantetes Blechteil mit U-förmigem Querschnitt ausgebildeten Scharnierarm 6 sowie
die Befestigungsplatte 4, die eine an die Gestalt des Scharnierarms
6 angepaßte, im Querschnitt ebenfalls U-förmige und sich in Scharnierlängsrichtung erstreckende Führungspartie 7
aufweist, auf die der Scharnierarm 6 aufgesetzt ist, der die Führungspartie 7 seitlich umgreift. Zum Verspannen des Scharnierarms
6 mit der Führungspartie 7 der Befestigungsplatte 4 dient eine ein Langloch in der Obervand des Scharnierarms 6
durchgreifende und in die Führungspartie 7 eingeschraubte Verbindungsschraube 8. Ferner ist eine in die Oberwand des
Scharnierarms 6 eingeschraubte Abstützschraube 9 vorhanden, die sich endseitig auf der Oberseite der Führungspartie 7
abstützt und mit deren Hilfe der Abstand zwischen dem Scharnierarm 6 und der Seitenwand 1 verstellt werden kann. Dabei
muß nach jeder Verstellung die Verbindungsschraube 8 neu
angezogen werden. Am dem türseitigen Scharnierteil 5a abgewandten Ende weist die Führungspartie 7 der Befestigungs-
platte 4 einen Bereich 10 geringerer Höhe auf, an dem eine quer zur Scharnierlängsrichtung gerichtete Rillung 11 vorhanden
ist, die in Eingriff mit der zugewandten, nach unten gezogenen Stirnwand des Scharnierarms 6 steht, so daß dieser
in Längsrichtung nicht verrutschen kann. Da die Verbindungsschraube, wie erwähnt, ein Langloch im Scharnierarm 6 durchgreift,
ist auch eine Längsverstellung des Scharnierarms 6 möglich, wobei seine äußere Stirnwand stets in eine Rille
der Rillung 11 eingreift.
Der Scharnierarm 6 ist an seinem der Türe 2 zugewandten Ende offen und weist hier zwei Scharnierachsen 12, 13 in Gestalt
von mit den Seitenschenkeln des abgekanteten Scharnierarms 6 vernieteten Zapfen auf. Dabei ist der die eine Scharnierachse
12 tragende Bereich des Scharnierarms 6 zur Türe 2 hin vorspringend ausgebildet.
In die Türe 2 ist eine Ausnehmung 14 eingelassen, in die ein Scharniertopf 15 des türseitigen Scharnierteils 5a eingesetzt
ist. Dieses trägt ebenfalls zwei Scharnierachsen 16, 17 in
Gestalt von Zapfen. Diese beiden türseitigen Scharnierachsen 16, 17 bilden zusammen mit den korpusseitigen Scharnierachsen
12, 13 ein die Türe 2 beim überführen in die dargestellte Offenstellung
vom Möbelkorpus abhebendes Gelenk-Viereck. In der nicht dargestellten Schließstellung taucht der mit der korpus
seitigen Scharnierachse 12 versehene Bereich des Scharnierarms 6 in eine Aussparung des Scharniertopfes 15 ein.
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Die Verbindung der beiden Scharnierteile 5, 5a wird durch einen inneren Scharnierlenker 18 und einen äußeren Scharnierlenker
19 hergestellt, die an den Scharnierachsen 12, bzw. 13, 17 gelagert sind und aus Bandeisen bestehen.
Die Befestigungsplatte 4 besteht aus Stahlblech und ist im wesentlichen durch Stanzen und Biegen hergestellt. Sie enthält
an zentraler Stelle die in Längsrichtung durchgehende Führungspartie 7 mit U-förmigem Querschnitt, wobei vom die
Oberseite der Führungspartie bildenden Quersteg des U seitliche Schenkel 20, 21 abstehen, an denen die Seitenschenkel
des Scharnierarms 6 von außen her anliegen. An den beiden Stirnenden der Führungspartie 7 steht jeweils eine rechtwinklige
Abkantung 22 bzw. 23 nach unten hin ab. Die Ober—
j seite der Führungspartie 7 geht von ihrem erhöhten Bereich, an dem die Verbindungsschraube 8 und die Abstützschraube 9
angeordnet sind, über einen Schrägbereich 24 in den erniedrigten Bereich 10 mit der Rillung 11 über.
An jeden seitlichen Schenkel 20 bzw. 21 der Führungspartie schließt sich unter Bildung eines rechten Winkels ein Befestigungslappen
25 bzw. 25a an, der beim Ausführungsbeispiel etwa Dreieck-Gestalt besitzt. In jedem Lappen 2 5, 25a
ist ein Befestigungsloch 27 zum Durchgreifen von Befestigungsmitteln vorhanden. Dabei ist jedem Befestigungsloch 27
ein gesonderter Kunststoff-Spreizdübel 28 zugeordnet, der sich aus einer Kopfpartie 29 und einer sich hieran axial
anschließenden Dübelpartie 30 (Fig. 5) zusammensetzt. Dabei
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durchgreift die Kopfpartie 29 das Befestigungsloch 27 der Befestxgungsplatte 4 und ist am Lochrand 31 axial unver-.
schieblich befestigt. Die Dübelpartie 30 steht an der Befestigungsseite 34 der Befestxgungsplatte 4 rechtwinkelig
vor.
Zum Befestigen der Kopfpartie 29 am Lochrand 31 ist eine Rastverbindung vorgesehen, wobei die Kopfpartie 29 einen
endseitigen Radialflansch 32 und einen zur Dübelpartie 30 hin versetzten inneren Radialflansch 33 besitzt. Die beiden
Radialflansche 32, 33 sind in einem der Dicke der Befestxgungsplatte bzw. des zugehörigen Befestigungslappens 25, 25a
entsprechenden Abstand zueinander angeordnet,und ihr Außendurchmesser
ist größer als der Durchmesser des Befestigungsloches 27. Zwischen den beiden Radialflanschen 32, 33 ist
- der Lochrand 31 gelagert, so daß sich eine axial unverrückbare Befestigung ergibt. Ferner entspricht der Außendurchmesser
des die beiden Radialflansche verbindenden bundartigen Zwischenbereichs der Kopfpartie 29 dem Durchmesser des Befestigungsloches
27, so daß auch kein seitliches Spiel vorhanden ist.
Die Kopfpartie 29 des Dübels ist in radialer Richtung elastisch federnd ausgebildet, indem sie durch Axialschlitze
36 in über den Umfang verteilte Federelemente 37 unterteilt ist. Beim Ausführungsbeispiel sind vier solche Axialschlitze
36 und somit auch vier Federelemente 37 vorhanden (siehe auch Fia. 3). Die Axialschlitze 36 erstrecken sich etwa über
die gesamte Länge der Kopfpartie 29 und sind in Umfangsrichtung gesehen mit Abstand zu den beiden einander entgegengesetzten
Spreizschlitzen 38 der Dübelpartie 30 angeordnet, die in axialer Richtung den Axialschlitzen der Kopfpartie
nachfolgen und die Dübelpartie 30 in üblicher Weise in zwei Spreizpartien unterteilen. Auf diese Weise wird ein möglichst
großer Materialverbund zwischen der Kopfpartie und der Dübelpartie erreicht. Eine fluchtende Anordnung der Axialschlitze
36 und der Spreizschlitze 38 würde eine Materialschwächung bedeuten und könnte ein Abbrechen der Dübelpartie bei Belastung
bewirken.
Insbesondere aus Fig. 5 geht ferner hervor, daß die Außenseite 39 des endseitigen Radialflansches 32 in axialer Richtung
vom Lochrand 31 weg sich verjüngend ausgebildet ist. Durch diese Maßnahme wird die Montage des Kunststoff-Spreizdübels
an der Befestigungsplatte erleichtert. Hierzu wird der Dübel mit seiner Kopfpartie 29 voran gegen die Befestigungsseite
34 der Befestigungsplatte gelegt und sodann eingedrückt, wobei die abgeschrägte Flanschaußenseite 39 unter
elastischem Zusammendrücken der Federeiemente 37 an der zugewandten
Lochkante entlanggleitet, bis der endseitige Radialflansch 32 in das Befestigungsloch 27 eindringt. Nach Durchdringen
des Befestigungsloches schnappt die Kopfpartie 29 bzw. deren Federelemente 37 wieder elastisch nach außen, und
der Lochrand 31 rastet in die von den beiden Ringflanschen begrenzte Ringnut an der Kopfpartie ein. In entsprechender
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Weise könntze man auch die der Dübelpartie zugewandte Außenseite
des inneren Radialflansches 33 abschrägen, wenn man den Dübel von der anderen Seite her in die Befestigungsplatte
einstecken will. Auch ein Abschrägen beider Radialflansche ist möglich. Die dargestellte Ausführungsform ist jedoch
deswegen günstig, da der endseitige Flansch einen größeren Abstand zur Basis 40 der zungenartigen Federelemente 37 besitzt,
so daß hier die elastische Auslenkung größer ist.
Die Kunststoff-Spreizdübel 28 werden bereits werksseitig bei
der Scharnierherstellung eingesetzt, z. B. in einem Arbeitsgang mit dem Einbringen der Verbindungsschraube 8. Der Möbelhersteller
drückt dann die Kopfpartien der Dübel in Sackbohrungen 41 einer an der Möbelwand 1 ohnehin vorhandenen
Lochreihe (siehe Fig. 4) ein, so daß die Befestigungsplatte bereits zu diesem Zeitpunkt örtlich fixiert ist. Die erwähnte
Lochreihe dient ansonsten zum Einsetzen von Trägern für Fachböden od. dgl. Nach dem Fixieren aer Befestigungsplatte
wird diese mittels Schrauben 42 fest mit der Möbelwand 1 verbunden, die in die Dübel 28 eingeschraubt werden, deren
durch die Spreizschlitze 38 getrennte Spreizpartien auseinanderspreizen, so daß die gerillte Außenseite der Dübelpartie
fest gegen die Wandung der Sackbohrung 41 gepreßt wird. In einem weiteren Verfahrensschritt wird dann der Scharnierarm
6 zusammen mit dem türseitigen Scharnierteil 5a, das bereits mit der Türe 2 verbunden ist, auf der Befestigungsplatte
4 befestigt, indem die Verbindungsschraube 8 mit ihrem
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Kopf durch das im Durchmesser vergrößerte Ende des zugeordneten Langloches in der Oberwand des Scharnierarms 6 eingeführt
wird.
Um das Einführen der Befestigungsschrauben 42 zu erleichtern, besitzt die Kopfpartie 29 des Dübels am Innenumfang
endseitig eine trichterförmige Aufweitung 43, die bis zur Basis 40 der zungenartigen Federelemente 37 reicht.
Aus Fig. 5 ist noch eine weitere Maßnahme ersichtlich: Der innere Radialflansch 33 liegt im montierten Zustand
zwischen der Möbelwand 1 und der Befestigungsseite 34 der Befestigungsplatte. Damit nun durch diesen Radialflansch
die Anlage der Befestigungsplatte an der Möbelwand nicht gestört wird, sind die Lochbereiche der Befestigungsplatte
4 von der Befestigungsseite 34 her gesehen zweckmäßigerweise um etwa die Dicke des zugewandten Radialflansches 33
vertieft. Dies ergibt einen leicht gewölbten Verlauf der Befestigungslappen 25, 25a im Bereich der Befestigungslöcher.
Claims (10)
1. Möbelscharnier mit einer am Möbelstück befestigbaren
Befestigungsplatte, insbesondere aus einem am Möbelkorpus od. dgl. befestigbaren korpusseitigen Scharnierteil und einem
an einer Türe, Klappe od. dgl. befestigbaren türseitigen Scharnierteil bestehendes Scharnier, dessen Scharnierteile
über Scharnierlenker miteinander verbunden sind und bei dem das korpusseitige Scharnierteil einen auf einer Befestigungsplatte
lösbar und verstellbar sitzenden Scharnierarm besitzt, wobei in der Befestigungsplatte Befestigungs-1
löcher zum Durchgreifen von Befestigungsmitteln angeordnet sind, dadurch gekennzeichnet, daß insbesondere für eine aus
Metallblech bestehende Befestigungsplatte (4) jedem Befestigungsloch (27) ein gesonderter Kunststoffspreizdübel (28)
zugeordnet ist, der mit seiner Dübelpartie (30) an der Befestigungsseite (34) der Befestigungsplatte (4) vorsteht
und mit seiner Kopfpartie (29) das Loch (27) durchgreift
sowie am Lochrand (31) axial unverschieblich befestigt ist.
2. Scharnier nach Anspruch 1, dadurch gekennzexchnet,
daß die Kopfpartie (29) des Dübels (28) über eine Rastverbindung mit dem Lochrand (31) verbunden ist.
3. Scharnier nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Kopfpartie (29) des Dübels (28) zwei im der
Dicke der Befestigungsplatte (4) entsprechenden Abstand angeordnete Radialflansche (32, 33) besitzt, deren Außendurchmesser
größer als der Lochdurchmesser ist und zwischen die der Umfangsrand (31) des Loches greift.
4. Scharnier nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet,
daß der Außendurchmesser des zwischen den Radialflanschen
(32, 33) angeordneten Bereichs (35) der Kopfpartie (29) dem
Lochdurchmesser entspricht.
5. Scharnier nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet,
daß die Kopfpartie (29) des Dübels (28) in radialer Richtung elastisch federnd ausgebildet ist.
6. Scharnier nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Kopfpartie (29) des Dübels (28) durch Axialschiitze
(36) in über den Umfang verteilte Federelemente (37) unterteilt ist.
7. Scharnier nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet,
daß die Axialschlitze (36) mit Umfangsabstand zu den in axialer Richtung nachfolgenden Spreizschlitzen (38) der Dübelpartie
(30) angeordnet sind.
8. Scharnier nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die dem jeweils anderen Radialflansch
(33) abgewandte Außenseite (39) mindestens eines Radialflansches (32), zweckmaßigerweise des endseitigen Radialflansches
(32), in axialer Richtung vom Lochrand (31) weg sich verjüngend ausgebildet ist.
9. Scharnier nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Kopfpartie (29) des Dübels (28) am
Innenumfang endseitig eine Aufweitung (43) besitzt.
10. Scharnier nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Lochbereiche der Befestigungsplatte
(4) von der Befestigungsseite (34) her gesehen zweckmäßigerweise um etwa die Dicke des zugewandten Radialflansches (33)
vertieft sind.
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE8135618U1 true DE8135618U1 (de) | 1982-04-15 |
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ID=1329424
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE8135618U Expired DE8135618U1 (de) | Möbelscharnier mit einer am Möbelstück befestigbaren Befestigungsplatte |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE8135618U1 (de) |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE3717376A1 (de) * | 1987-05-22 | 1988-12-01 | Grass Alfred Metallwaren | Verstellbare grundplatte fuer scharniere |
-
0
- DE DE8135618U patent/DE8135618U1/de not_active Expired
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE3717376A1 (de) * | 1987-05-22 | 1988-12-01 | Grass Alfred Metallwaren | Verstellbare grundplatte fuer scharniere |
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