DE8134301U1 - Sicherheitsgurtanordnung mit automatischem gurtaufroller - Google Patents
Sicherheitsgurtanordnung mit automatischem gurtaufrollerInfo
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Description
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Die Neuerung betrifft eine Sicherheitsgurtanordnung mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Schutzanspruches 1.
Bei heute üblichen Sicherheitsgurten an umklappbaren Rückenlehnen,
wie sie sich vornehmlich an Fondsitzbänken von Kraftfahrzeugen befinden, sind verschiedentlich die automatischen
Gurtaufroller an der Rückenlehne befestigt. Diese Anordnung hat gegenüber der ebenfalls üblichen Gurtaufrolleranbringung
an der Karosserieseitenwand gewisse Handhabungsvorteile beim Umklappen der Rückenlehne, weil die Gurtbänder
aus dem Schwenkbereich der Lehne genommen sind und beim Umklappen nicht mehr stören.
Ein entscheidender Nachteil bei derartigen Sicherheitsgurtanordnungen
ist jedoch, daß ihre Zuve lässigkeit von der einwandfreien Rückenlehnen-Verriegelung abhängt. Eine unkontrollierte
Fehlverriegelung der Rückenlehne macht den Sicherheitsgurt im Unfallzeitpunkt praktisch wertlos.
Eine bekannte Sicherheitsgurt-Aufwickelvorrichtung (DE-OS 29 27 159) versucht das geschilderte Problem durch eine bei
Nichteinrastung der Lehnenverriegelungsvorrichtung in Sperrrichtung betätigte, das Abwickeln des Gurtbandes von der
Aufwickelvorrichtung verhindernde Arretiervorrichtung zu lösen, die eine in eine Verzahnung an der Wickelwelle der
Aufwickelvorrichtung eingreifende Sperrklinke aufweist, die · von einem Betätigungsgestänge beim Einrasten der Lehnenverriegelungs'Orrichtung
entgegen einer Feder außer Sperreingriff bringbar ist.
Die der Neuerung zugrunde liegende Aufgabe besteht darin, eine Sicherheitsguitanordnung mit automatischem Gurtaufroller
für mit uinklappbarer Rückenlehne versehene Fahrzeugsitze zu schaffen, mit deren Hilfe der oben geschilderte
Nachteil vermieden werden kann und die einfach im Aufbau und zuverlässig in der Wirkung ist.
Neuerungsgemäß wird diese Aufgabe rait den kennzeichnenden
Merkmalen des Anspruches 1 gelöst. Dadurch, daß die Gurttrommel für die Dauer der Entriegelung der Rückenlehne
ständig blockiert ist, wird der Gurtbenutzer auf diesen Umstand aufmerksam gemacht. Erst wenn die Rückenlehne sicher
verriegelt ist, also bei voller Auflage der Rückenlehne an den korrespondierenden Rückenlehnenwiderlagern, entriegelt
die weitere Sperrvorrichtung die Gurttrommel und gibt den Gurtauszug frei. Der Sicherheitsgurt ist also nur dann
benutzbar, wenn die Rückenlehnenverriegelung; ordnungsgemäß eingerastet ist.
Weitere Einzelheiten und vorteilhafte Ausbildungen der Neuerung sind in den Unteransprüchen erläutert.
Drei Ausführungsbeispiele der Neuerung sind in den Zeichnungen dargestellt und anschließend näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 eine Teilansicht des Innenraumes eines
Personenkraftfahrzeuges mit umklappbarer Rückenlehne des Hintersitzes,
Fig. 2 in Seitenansicht bzw. im Vertikalschnitt die in Fig. 1 mit A bezeichnete Einzelheit in
vergrößerter Darstellung (Schnitt II - II in Fig. 1),
Fig. 3 eine Teilansicht einer hinteren Sitzbank mit Rückenlehne in perspektivischer und teilweise
scheraatischer Darstellung mit einem
weiteren Ausführungsbeispiel
Fig. 4 ein weiteres Ausführungsbeispiel
analog der Darstellung von Fig. 2.
In dem Kraftfahrzeug bezeichnet 1 eine Fondsitzbank mit nach vorn umklappbarer Rückenlehne 2, die mit zwei allgemein
mit 3 bezeichneten automatischen Dreipunkt-Sicherheitsgurtanordnungen
ausgerüstet sind. Jede Sicherheitsgurtanordnung
wird durch ein einteiliges Gurtband gebildet, das mit einem Ende im Bereich des Fahrzeugbodens bei 4 an der Karosserie
verankert ist und dessen anderes Ende in einem in der Rückenlehne untergebrachten selbsttätigen Gurtaufroller 6
mündet. Das Gurtband erfährt hierbei eine Umlenkung an der Schloßzunge 7 und gliedert sich daher in einen Becken-3'
und einen Schultergurt 3". Dia Schloßzunge ist mit einem am Fahrzeugboden 8 über ein kurzes Gurtstück 9 verankerten
(nicht dargestellt) Gurtschloß 10 verriegelt.
Selbsttätige Gurtaufroller sind an sich bekannt (DE-AS 14 80 244, DE-OS 15 06 100, DE-OS 14 56 125). Sie halten
den Sicherheitsgurt im angelegten Zustand stets straff gespannt, gestatten aber dennoch sein Nachgeben durch
Ablaufen des Gurcbandes von der Gurttrommel, wenn z.B. der mit dem Gurt angeschnallte Fahrzeuginsasse sich langsam
nach vorn bewegt. Selbsttätige Gurtaufroller verschaffen also einerseits den angeschnallten Fahrzeuginsassen einen
gewissen Bewegungsspielraum, andererseits darf der Sicherheitsgurt
jedoch bei einer starken Verzögerung des Fahrzeuges, bei der der Fahrzeuginsasso nach vorn geschleudert
wird, nicht ablaufen, sondern er soll den Fahrzeuginsassen sicher in seiner Stellung halten. Zu diesem Zweck sind
selbsttätige Gurtaufroller mit einer Sperrvorrichtung versehen, die ein Ablaufen des Gurtes von der Gurttromrael bei
einer starken Geschwindigkeitsänderung (Verzögerung) verhindern. Die Sperrvorrichtung kann hierbei (gurtbandsensitiv)
auf spontanen Gurtauszug reagieren derart, daß ein scharfer Zug die Zähne eines mit der Gurttrommel verbundenen Sperrrades
gegen die hammerförmig ausgebildete Seite einer federbelasteten Sperrklinke schlagen und deren andere Seite
einrasten läßt, wodurch weiterer Gurtauszug verhindert wird, und / oder sie kann (fahrzeugsensitiv) direkt auf
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Fahrzeugverzögerung ansprechen dei'art, daß ein durch starke
Fahrzeugverzögerung aus einer senkrechten Lage gebrachtes Pendel die unter dem Sperrad angeordnete Sperrklinke zum
Eingriff bringt und dadurch ebenfalls den Gurtauszug sperrt.
Zur Rückenlehnenverriegelung dient je ein am oberen seitlichen Ende des RUckeniehnenrahmens neben dem Gurtaufroller
6 befestigtes Schloß, das jeweils mit einem karosserieseitig festgelegten Schließbolzen 11 zusammenwirkt und durch
Betätigung des Knopfes 12 entriegelbar ist. In den Darstellungen ist das Verriegelungsschloß der besseren Übersicht
halber und weil es bekannt ist und nicht zur Neuerung gehört nicht dargestellt. Der Schließbolzen 11 bildet
somit den karosserieseitigen Teil der Verriegelung zur lösbaren Fixierung der Rückenlehne 2 in ihrer zurückgeklappten
normalen (aufrechten) Betriebsstellung, in der der Schließbolzen von einem Verriegelungshaken des Schlosses umgriffen
ist.
Da die Gurtaufroller 6 in die Rückenlehne integriert sind, bedarf es einer besonderen Maßnahme, die Gurttrommel sicher
in Sperrstellung zu halten solange die Schließbolzen 11 nicht vollständig im Schloß eingerastet sind. Zu diesem
Zweck ist neben der bekannten im Gurtaufroller vorhandenen gurtbandsensitiv und / oder fahrzeugsensitiv mit dem
Sperrad 13 der Gurttrommel zusammenwirkenden Sperrklinke (nicht dargestellt) eine weitere federbelastete Sperrklinke
14 (Fig. 2) im Gurtaufrollergehäuse IS bei 16 schwenkbar gelagert und mit Hilfe einer Drehfeder 17 im Eingriff mit
dem Sperrad 13 gehalten. Die als zweiarmiger Winkelhebel ausgebildete Sperrklinke 14 durchgreift mit ihreai abgewinkelten
Ende 18 das Gurtaufrollergehäuse, tritt aus der
Rückenlehnenrückwand 19 hervor und berührt ein karosserieseitig befestigtes Anschlagblech 20, welches als Anschlag
für die Rückenlehne in ihrer aufrechten Stellung diente Solange nun - wie in Fig. 2 ersichtlich - die Rückenlehne
ihre aufrechte Stellung noch nicht erreicht hat (Abstand X)
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und folglich das Rückenlehnenschloß mit dem Schließbolzen noch nicht vollständig verrastet ist, solange wird der
Sperrzahn 14' der Sperrklinke 14 durch die Feder 16 im Eingriff mit dem Sperrad zur Blockierung der Gurttrommel
gehalten. Das Gurtband kanr also nicht von der Trommel abgespult werden, so daß der Gurtbenutzer bei dem vergeblichen
Bemühen des Gurtband zum Anlegen des Sicherheitsgurtes
aus dem Gurtaufroller auszuziehen, auf die nicht vollständige Rückenlehnenverriegelung aufmerksam gemacht
wird. Die Rückenlehne muß also in Pfeilrichtung 21 noch um das Maß des Abstandes X bis zur vollständigen Anlage am
Anschlagblech 20 und damit vollständigen Schloßverriegeiung
weitergeschwenkt werden, damit die Sperrklinke entgegen der Haltekraft der Feder 17 außer Eingriff vom Sperrad 13
gelangt und die Blockierung der Gurttromrael dadurch aufgehoben
wird.
In der alternativen Ausführung nach Fig. 3, in der gleiche oder äquivalente Teile mit gleichen Bezugszahlen wie in
den anderen Figuren bezeichnet sind, ist die zusätzliche Sperrklinke 14 außerhalb des Gurtaufrollergehäuses am
Rückenlehnenrahmen um die Achse 22 schwenkbar gelagert. Der den Sperrzahn 14' tragende Hebelarm durchgreift das
Gurtaufrollergehäuse für den Eingriff des Sperrzahnes in das mit der Gurttrommel verbindende Sperrad 13 und ist unter
der Wirkung eines an der Sperrklinke angreifenden (nicht
dargestellten) Federelementes in ständigem Eingriff mit dem Sperrad 13 gehalten, solange die Rückenlehne - wie vorher
beschrieben - ihre aufrechte Lage nicht vollständig eingenommen hat und infolgedessen das Rückenlehnenschloß nicht
vollständig mit dem Schließbolzen 11 verrastet ist. Erst bei vollständiger Rückenlehnenverriegelung ist die Sperrklinke
14 entgeger Federkraft außer Eingriff mit dem Sperrrad 13 gebracht und die Blockierung der Gurttrommel aufgehoben.
Als Anschlag (20) für das freie Hebelende 18 zur Auslenkung der Sperrklinke 14 in dieser Situation einer
eindeutig und zuverlässig verriegelten Rückenlehne dient
der karosserieseitig festgelegte Schließbolzen 11, welcher an der Kante 23 der Sperrklinke 14 angreift. Die
Darstellung in Fig. 3 entspricht etwa der Darstellung ncch Fig. 2 einer um das Abstandsmaß X nicht vollständig in
ihre aufrechte Stellung gelangten Rückenlehne.
In der weiteren alternativen Ausbildung der nach Fig. 4 sind gleiche oder äquivalente Teile mit gleichen,
jedoch um 100 erhöhten Bezugszahlen bezeichnet. Im oberen Bereich der Rückenlehne 102 sind an jeder einer Karosserieseitenwand
zugeordneten Seite der selbsttätige Gurtaufroller 106 und darunter das Schloß 25 der Rückenlehnenverriegelung
untergebracht, welches mit dem karosserieseitig festgelegten Schließbolzen 111 zum Arretieren oder Lösen
der Rückenlehne in bzw. aus ihrer aufrechten Lage zusammenwirkt. Die im Gurtaufrollergehäuse 115 schwenkbar bei 116
gelagerte, als Winkelhebel ausgebildete, Sperrklinke 114, ist mit ihrer Sperrnase 114' in Eingriff mit dem Sperrad
113 der Gurttrommel solange die Rückenlehnenverrieffelung nicht eingerastet ist. Zu diesem Zweck -».st das abgewinkelte
Ende 118 der Sperrklinke über eine Stange 26 gelenkig mit der Gabelfalle 24 des Schlosses verbunden. Erst wenn das
Rückenlehnenschloß vollständig eingerastet ist, d.h. wenn die Gabelfalle 24 den karosserieseitigen Schließbolzen
umschließt, ist auch die Sperrklinke 114 mit Hilfe der Stange 26 um den Drehpunkt 116 so weit geschwenkt, daß die
Sperrnase 114* außer Eingriff mit dem Sperrad 113 gebracht ist (gestrichelte Lage). Erst in diesem Falle ijt der
Sicherheitsgurt benutzbar.
- 10 -
Zusammenfassung:
Bei einer Sicherheitsgurtanordnung mit automatischem Gurtaufroller
in Fahrzeugen, mit verscfrwenkbarer Sitzrückenlehne,
die in aufrechter Stellung über Verriegelungselemente
lösbar an der Karosserie festgelegt ist und den Gurtaufroller trägt, soll, damit der Sicherheitsgurt im Unfallzeitp'onkt
seine Funktion erfüllen kann, eine Fehlverriegelung der Rückenlehne iür den Gurtbenutzer erkennbar
gemacht werden» Zu diesem Zweck ist außer der dem Gurtauf rc Her eigenen Sperrvorrichtung für die Gurttrommel
eine weitere Sperrvorrichtung vorgesehen, die unabhängig von der sensorgesteuerten Sperrvorrichtung die Gurttrommel
blockiert, solange rie Rückenlehne nicht zuverlässig verriegelt
ist und deren Sperrzahn erst bei vollständiger Verriegelung der Rückenlehne mit der Karosserie oder sinem
karosseriefesten Teil mit die Blockierung der Gurttrommel aufhebender Wirkung auslenkbar ist.
20
Claims (1)
12. Januar 1983
Aninelderin: Adam Opel Aktiengesellschaft, Rüsselsheim
Sicherheitsgurtanordnuing mit automatischem
Gurtaufroller
S chut zansprüche
G 81 34 301.9
G 81 34 301.9
Sicherheitsgurtanordnung, insbesondere aus einem Scbulter- und Beckengurt bestehende D^eipunktgurtanordnungi
mit automatischem Gurtaufroller in Fahrzeugen, insbesondere kraftfahrzeugen, mit verschwenkbarer
Sitzrückenlehne, die in aufrechter Stellung über Verriegelungselemente lösbar an der Karosserie festgelegt
ist und den Gurtaufroller trägt, von den. das Gurtband über ein Gurtschloß zu den weiteren Verankerungsstellen
im Fahrzeug geführt ist und der zur Blockierung der Abrollbewegung des Gurtbandes beim
Fahrzeugaufprall eine gurtbandsensitiv und/oder fahrzeugsensitiv
wirkende Sperrvorrichtung besitzt, bestehend aus einem mit der Gurttrommel gekuppelten
Sperrad und einem mit diesem zusammenwirkenden Sperrzahn sowie einer weiteren Sperrklinke, die unabhängig
von der sensorgesteuerten Sperrvorrichtung die Gurttrommel
blockiert i solange die Rückenlehne nicht
zuverlässig verriegelt ist und deren Sperrzahn erst bei vollständiger Verriegelung der Rückenlehne mit der
Karosserie oder einem karosseriefesten Teil mit die Blockierung der Gurttrommel aufhebender Wirkung auslenkbar
ist,
dadurch gekennzeichnet, daß die Sperrklinke (14) mit Sperrzahn (14') im Gurtaufroller (15) angeordnet und
als zweiarmiger Winkelhebel ausgebildet ist, wobei das winklig abgebogene Hebelarmende einen die Rückenlehnen-Rückwand
durchgreifenden Anschlag (18) bildet, der beim Zurückklappen der Rückenlehne (2) zur Anlage an das
Rückenlehnenwiderlager (20) für die aufrechte Lehnenstellung
bringbar ist.
Sicherheitsgurtanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß eine vorgespannte Drehfeder
(17^ vorgesehen ist, die am Schwenklager (16) äer
Sperrklinke (14) und am den Sperrzahn (141) tragenden
Hebelarm angreift und bei entriegelter Rückenlehn2 (2) (Schwenklage) die Sperrklinke (14) stets in Eingriff
mit dem Sperrad (13) hält.
Sicherheitsgurtanordnung nach Anspruch 1 und einem
oder mehreren der übrigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Sperrklinke (14) mit
ihrem Schwenklager (22) außerhalb des Gurtaufrollers (15) am Rückenlehnenrahmen angeordnet ist un der
Sperrzahn (14!) durch eine Öffnung im Gurtaufrollergehäuse
(15) in an sich bekannter Weise mit dem Sperrad (13) der Gurttrommel in Wirkverbindung steht.
Sicherheitsgurtanordnung nach Anspruch 1 und einem oder
mehreren der übrigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Sperrklinke (114) mit einem winklig abgebogenen Hebelarraende (118) über eine
Stange (26) mit der Gabelfalle (24) des in der Rückenlehne (102) angeordneten Rückenlehnenschlosses (25)
gelenkig verbunden ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19818134301 DE8134301U1 (de) | 1981-11-25 | 1981-11-25 | Sicherheitsgurtanordnung mit automatischem gurtaufroller |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19818134301 DE8134301U1 (de) | 1981-11-25 | 1981-11-25 | Sicherheitsgurtanordnung mit automatischem gurtaufroller |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE8134301U1 true DE8134301U1 (de) | 1983-03-31 |
Family
ID=6733304
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19818134301 Expired DE8134301U1 (de) | 1981-11-25 | 1981-11-25 | Sicherheitsgurtanordnung mit automatischem gurtaufroller |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE8134301U1 (de) |
Cited By (4)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE4001119A1 (de) * | 1990-01-17 | 1991-07-18 | Bayerische Motoren Werke Ag | Sicherheitsgurtanordnung an der ruecksitzbank eines kraftfahrzeuges |
| DE29803764U1 (de) * | 1998-03-04 | 1998-05-14 | Audi Ag, 85057 Ingolstadt | Umklappbare Rückenlehne eines Fahrzeugsitzes mit einer Lehnen-Verriegelungsvorrichtung und einer Sicherheitsgurt-Aufrollvorrichtung |
| DE102006003652B3 (de) * | 2006-01-26 | 2007-05-16 | Faurecia Autositze Gmbh | Kraftfahrzeugsitz mit sitzintegriertem Sicherheits-Schultergurt |
| DE102011113923A1 (de) * | 2011-09-21 | 2013-03-21 | GM Global Technology Operations LLC (n. d. Gesetzen des Staates Delaware) | Kraftfahrzeug mit einem Fahrzeugsitz und einer dem Fahrzeugsitz zugeordneten Sicherheitsgurteinrichtung |
-
1981
- 1981-11-25 DE DE19818134301 patent/DE8134301U1/de not_active Expired
Cited By (4)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE4001119A1 (de) * | 1990-01-17 | 1991-07-18 | Bayerische Motoren Werke Ag | Sicherheitsgurtanordnung an der ruecksitzbank eines kraftfahrzeuges |
| DE29803764U1 (de) * | 1998-03-04 | 1998-05-14 | Audi Ag, 85057 Ingolstadt | Umklappbare Rückenlehne eines Fahrzeugsitzes mit einer Lehnen-Verriegelungsvorrichtung und einer Sicherheitsgurt-Aufrollvorrichtung |
| DE102006003652B3 (de) * | 2006-01-26 | 2007-05-16 | Faurecia Autositze Gmbh | Kraftfahrzeugsitz mit sitzintegriertem Sicherheits-Schultergurt |
| DE102011113923A1 (de) * | 2011-09-21 | 2013-03-21 | GM Global Technology Operations LLC (n. d. Gesetzen des Staates Delaware) | Kraftfahrzeug mit einem Fahrzeugsitz und einer dem Fahrzeugsitz zugeordneten Sicherheitsgurteinrichtung |
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