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DE8134301U1 - Sicherheitsgurtanordnung mit automatischem gurtaufroller - Google Patents

Sicherheitsgurtanordnung mit automatischem gurtaufroller

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Publication number
DE8134301U1
DE8134301U1 DE19818134301 DE8134301U DE8134301U1 DE 8134301 U1 DE8134301 U1 DE 8134301U1 DE 19818134301 DE19818134301 DE 19818134301 DE 8134301 U DE8134301 U DE 8134301U DE 8134301 U1 DE8134301 U1 DE 8134301U1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
belt
backrest
pawl
locking
drum
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired
Application number
DE19818134301
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
GM Deutschland Holdings GmbH
Original Assignee
Adam Opel GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Adam Opel GmbH filed Critical Adam Opel GmbH
Priority to DE19818134301 priority Critical patent/DE8134301U1/de
Publication of DE8134301U1 publication Critical patent/DE8134301U1/de
Expired legal-status Critical Current

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Description

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Die Neuerung betrifft eine Sicherheitsgurtanordnung mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Schutzanspruches 1.
Bei heute üblichen Sicherheitsgurten an umklappbaren Rückenlehnen, wie sie sich vornehmlich an Fondsitzbänken von Kraftfahrzeugen befinden, sind verschiedentlich die automatischen Gurtaufroller an der Rückenlehne befestigt. Diese Anordnung hat gegenüber der ebenfalls üblichen Gurtaufrolleranbringung an der Karosserieseitenwand gewisse Handhabungsvorteile beim Umklappen der Rückenlehne, weil die Gurtbänder aus dem Schwenkbereich der Lehne genommen sind und beim Umklappen nicht mehr stören.
Ein entscheidender Nachteil bei derartigen Sicherheitsgurtanordnungen ist jedoch, daß ihre Zuve lässigkeit von der einwandfreien Rückenlehnen-Verriegelung abhängt. Eine unkontrollierte Fehlverriegelung der Rückenlehne macht den Sicherheitsgurt im Unfallzeitpunkt praktisch wertlos.
Eine bekannte Sicherheitsgurt-Aufwickelvorrichtung (DE-OS 29 27 159) versucht das geschilderte Problem durch eine bei Nichteinrastung der Lehnenverriegelungsvorrichtung in Sperrrichtung betätigte, das Abwickeln des Gurtbandes von der Aufwickelvorrichtung verhindernde Arretiervorrichtung zu lösen, die eine in eine Verzahnung an der Wickelwelle der Aufwickelvorrichtung eingreifende Sperrklinke aufweist, die · von einem Betätigungsgestänge beim Einrasten der Lehnenverriegelungs'Orrichtung entgegen einer Feder außer Sperreingriff bringbar ist.
Die der Neuerung zugrunde liegende Aufgabe besteht darin, eine Sicherheitsguitanordnung mit automatischem Gurtaufroller für mit uinklappbarer Rückenlehne versehene Fahrzeugsitze zu schaffen, mit deren Hilfe der oben geschilderte Nachteil vermieden werden kann und die einfach im Aufbau und zuverlässig in der Wirkung ist.
Neuerungsgemäß wird diese Aufgabe rait den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruches 1 gelöst. Dadurch, daß die Gurttrommel für die Dauer der Entriegelung der Rückenlehne ständig blockiert ist, wird der Gurtbenutzer auf diesen Umstand aufmerksam gemacht. Erst wenn die Rückenlehne sicher verriegelt ist, also bei voller Auflage der Rückenlehne an den korrespondierenden Rückenlehnenwiderlagern, entriegelt die weitere Sperrvorrichtung die Gurttrommel und gibt den Gurtauszug frei. Der Sicherheitsgurt ist also nur dann benutzbar, wenn die Rückenlehnenverriegelung; ordnungsgemäß eingerastet ist.
Weitere Einzelheiten und vorteilhafte Ausbildungen der Neuerung sind in den Unteransprüchen erläutert.
Drei Ausführungsbeispiele der Neuerung sind in den Zeichnungen dargestellt und anschließend näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine Teilansicht des Innenraumes eines
Personenkraftfahrzeuges mit umklappbarer Rückenlehne des Hintersitzes,
Fig. 2 in Seitenansicht bzw. im Vertikalschnitt die in Fig. 1 mit A bezeichnete Einzelheit in vergrößerter Darstellung (Schnitt II - II in Fig. 1),
Fig. 3 eine Teilansicht einer hinteren Sitzbank mit Rückenlehne in perspektivischer und teilweise scheraatischer Darstellung mit einem weiteren Ausführungsbeispiel
Fig. 4 ein weiteres Ausführungsbeispiel
analog der Darstellung von Fig. 2.
In dem Kraftfahrzeug bezeichnet 1 eine Fondsitzbank mit nach vorn umklappbarer Rückenlehne 2, die mit zwei allgemein mit 3 bezeichneten automatischen Dreipunkt-Sicherheitsgurtanordnungen ausgerüstet sind. Jede Sicherheitsgurtanordnung wird durch ein einteiliges Gurtband gebildet, das mit einem Ende im Bereich des Fahrzeugbodens bei 4 an der Karosserie verankert ist und dessen anderes Ende in einem in der Rückenlehne untergebrachten selbsttätigen Gurtaufroller 6 mündet. Das Gurtband erfährt hierbei eine Umlenkung an der Schloßzunge 7 und gliedert sich daher in einen Becken-3' und einen Schultergurt 3". Dia Schloßzunge ist mit einem am Fahrzeugboden 8 über ein kurzes Gurtstück 9 verankerten (nicht dargestellt) Gurtschloß 10 verriegelt.
Selbsttätige Gurtaufroller sind an sich bekannt (DE-AS 14 80 244, DE-OS 15 06 100, DE-OS 14 56 125). Sie halten den Sicherheitsgurt im angelegten Zustand stets straff gespannt, gestatten aber dennoch sein Nachgeben durch Ablaufen des Gurcbandes von der Gurttrommel, wenn z.B. der mit dem Gurt angeschnallte Fahrzeuginsasse sich langsam nach vorn bewegt. Selbsttätige Gurtaufroller verschaffen also einerseits den angeschnallten Fahrzeuginsassen einen gewissen Bewegungsspielraum, andererseits darf der Sicherheitsgurt jedoch bei einer starken Verzögerung des Fahrzeuges, bei der der Fahrzeuginsasso nach vorn geschleudert wird, nicht ablaufen, sondern er soll den Fahrzeuginsassen sicher in seiner Stellung halten. Zu diesem Zweck sind selbsttätige Gurtaufroller mit einer Sperrvorrichtung versehen, die ein Ablaufen des Gurtes von der Gurttromrael bei einer starken Geschwindigkeitsänderung (Verzögerung) verhindern. Die Sperrvorrichtung kann hierbei (gurtbandsensitiv) auf spontanen Gurtauszug reagieren derart, daß ein scharfer Zug die Zähne eines mit der Gurttrommel verbundenen Sperrrades gegen die hammerförmig ausgebildete Seite einer federbelasteten Sperrklinke schlagen und deren andere Seite einrasten läßt, wodurch weiterer Gurtauszug verhindert wird, und / oder sie kann (fahrzeugsensitiv) direkt auf
— ο —
Fahrzeugverzögerung ansprechen dei'art, daß ein durch starke Fahrzeugverzögerung aus einer senkrechten Lage gebrachtes Pendel die unter dem Sperrad angeordnete Sperrklinke zum Eingriff bringt und dadurch ebenfalls den Gurtauszug sperrt.
Zur Rückenlehnenverriegelung dient je ein am oberen seitlichen Ende des RUckeniehnenrahmens neben dem Gurtaufroller 6 befestigtes Schloß, das jeweils mit einem karosserieseitig festgelegten Schließbolzen 11 zusammenwirkt und durch Betätigung des Knopfes 12 entriegelbar ist. In den Darstellungen ist das Verriegelungsschloß der besseren Übersicht halber und weil es bekannt ist und nicht zur Neuerung gehört nicht dargestellt. Der Schließbolzen 11 bildet somit den karosserieseitigen Teil der Verriegelung zur lösbaren Fixierung der Rückenlehne 2 in ihrer zurückgeklappten normalen (aufrechten) Betriebsstellung, in der der Schließbolzen von einem Verriegelungshaken des Schlosses umgriffen ist.
Da die Gurtaufroller 6 in die Rückenlehne integriert sind, bedarf es einer besonderen Maßnahme, die Gurttrommel sicher in Sperrstellung zu halten solange die Schließbolzen 11 nicht vollständig im Schloß eingerastet sind. Zu diesem Zweck ist neben der bekannten im Gurtaufroller vorhandenen gurtbandsensitiv und / oder fahrzeugsensitiv mit dem Sperrad 13 der Gurttrommel zusammenwirkenden Sperrklinke (nicht dargestellt) eine weitere federbelastete Sperrklinke 14 (Fig. 2) im Gurtaufrollergehäuse IS bei 16 schwenkbar gelagert und mit Hilfe einer Drehfeder 17 im Eingriff mit dem Sperrad 13 gehalten. Die als zweiarmiger Winkelhebel ausgebildete Sperrklinke 14 durchgreift mit ihreai abgewinkelten Ende 18 das Gurtaufrollergehäuse, tritt aus der Rückenlehnenrückwand 19 hervor und berührt ein karosserieseitig befestigtes Anschlagblech 20, welches als Anschlag für die Rückenlehne in ihrer aufrechten Stellung diente Solange nun - wie in Fig. 2 ersichtlich - die Rückenlehne ihre aufrechte Stellung noch nicht erreicht hat (Abstand X)
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und folglich das Rückenlehnenschloß mit dem Schließbolzen noch nicht vollständig verrastet ist, solange wird der Sperrzahn 14' der Sperrklinke 14 durch die Feder 16 im Eingriff mit dem Sperrad zur Blockierung der Gurttrommel gehalten. Das Gurtband kanr also nicht von der Trommel abgespult werden, so daß der Gurtbenutzer bei dem vergeblichen Bemühen des Gurtband zum Anlegen des Sicherheitsgurtes aus dem Gurtaufroller auszuziehen, auf die nicht vollständige Rückenlehnenverriegelung aufmerksam gemacht wird. Die Rückenlehne muß also in Pfeilrichtung 21 noch um das Maß des Abstandes X bis zur vollständigen Anlage am Anschlagblech 20 und damit vollständigen Schloßverriegeiung weitergeschwenkt werden, damit die Sperrklinke entgegen der Haltekraft der Feder 17 außer Eingriff vom Sperrad 13 gelangt und die Blockierung der Gurttromrael dadurch aufgehoben wird.
In der alternativen Ausführung nach Fig. 3, in der gleiche oder äquivalente Teile mit gleichen Bezugszahlen wie in den anderen Figuren bezeichnet sind, ist die zusätzliche Sperrklinke 14 außerhalb des Gurtaufrollergehäuses am Rückenlehnenrahmen um die Achse 22 schwenkbar gelagert. Der den Sperrzahn 14' tragende Hebelarm durchgreift das Gurtaufrollergehäuse für den Eingriff des Sperrzahnes in das mit der Gurttrommel verbindende Sperrad 13 und ist unter der Wirkung eines an der Sperrklinke angreifenden (nicht dargestellten) Federelementes in ständigem Eingriff mit dem Sperrad 13 gehalten, solange die Rückenlehne - wie vorher beschrieben - ihre aufrechte Lage nicht vollständig eingenommen hat und infolgedessen das Rückenlehnenschloß nicht vollständig mit dem Schließbolzen 11 verrastet ist. Erst bei vollständiger Rückenlehnenverriegelung ist die Sperrklinke 14 entgeger Federkraft außer Eingriff mit dem Sperrrad 13 gebracht und die Blockierung der Gurttrommel aufgehoben. Als Anschlag (20) für das freie Hebelende 18 zur Auslenkung der Sperrklinke 14 in dieser Situation einer eindeutig und zuverlässig verriegelten Rückenlehne dient
der karosserieseitig festgelegte Schließbolzen 11, welcher an der Kante 23 der Sperrklinke 14 angreift. Die Darstellung in Fig. 3 entspricht etwa der Darstellung ncch Fig. 2 einer um das Abstandsmaß X nicht vollständig in ihre aufrechte Stellung gelangten Rückenlehne.
In der weiteren alternativen Ausbildung der nach Fig. 4 sind gleiche oder äquivalente Teile mit gleichen, jedoch um 100 erhöhten Bezugszahlen bezeichnet. Im oberen Bereich der Rückenlehne 102 sind an jeder einer Karosserieseitenwand zugeordneten Seite der selbsttätige Gurtaufroller 106 und darunter das Schloß 25 der Rückenlehnenverriegelung untergebracht, welches mit dem karosserieseitig festgelegten Schließbolzen 111 zum Arretieren oder Lösen der Rückenlehne in bzw. aus ihrer aufrechten Lage zusammenwirkt. Die im Gurtaufrollergehäuse 115 schwenkbar bei 116 gelagerte, als Winkelhebel ausgebildete, Sperrklinke 114, ist mit ihrer Sperrnase 114' in Eingriff mit dem Sperrad 113 der Gurttrommel solange die Rückenlehnenverrieffelung nicht eingerastet ist. Zu diesem Zweck -».st das abgewinkelte Ende 118 der Sperrklinke über eine Stange 26 gelenkig mit der Gabelfalle 24 des Schlosses verbunden. Erst wenn das Rückenlehnenschloß vollständig eingerastet ist, d.h. wenn die Gabelfalle 24 den karosserieseitigen Schließbolzen umschließt, ist auch die Sperrklinke 114 mit Hilfe der Stange 26 um den Drehpunkt 116 so weit geschwenkt, daß die Sperrnase 114* außer Eingriff mit dem Sperrad 113 gebracht ist (gestrichelte Lage). Erst in diesem Falle ijt der Sicherheitsgurt benutzbar.
- 10 -
Zusammenfassung:
Bei einer Sicherheitsgurtanordnung mit automatischem Gurtaufroller in Fahrzeugen, mit verscfrwenkbarer Sitzrückenlehne, die in aufrechter Stellung über Verriegelungselemente lösbar an der Karosserie festgelegt ist und den Gurtaufroller trägt, soll, damit der Sicherheitsgurt im Unfallzeitp'onkt seine Funktion erfüllen kann, eine Fehlverriegelung der Rückenlehne iür den Gurtbenutzer erkennbar gemacht werden» Zu diesem Zweck ist außer der dem Gurtauf rc Her eigenen Sperrvorrichtung für die Gurttrommel eine weitere Sperrvorrichtung vorgesehen, die unabhängig von der sensorgesteuerten Sperrvorrichtung die Gurttrommel blockiert, solange rie Rückenlehne nicht zuverlässig verriegelt ist und deren Sperrzahn erst bei vollständiger Verriegelung der Rückenlehne mit der Karosserie oder sinem karosseriefesten Teil mit die Blockierung der Gurttrommel aufhebender Wirkung auslenkbar ist.
20

Claims (1)

12. Januar 1983
Aninelderin: Adam Opel Aktiengesellschaft, Rüsselsheim
Sicherheitsgurtanordnuing mit automatischem Gurtaufroller
S chut zansprüche
G 81 34 301.9
Sicherheitsgurtanordnung, insbesondere aus einem Scbulter- und Beckengurt bestehende D^eipunktgurtanordnungi mit automatischem Gurtaufroller in Fahrzeugen, insbesondere kraftfahrzeugen, mit verschwenkbarer Sitzrückenlehne, die in aufrechter Stellung über Verriegelungselemente lösbar an der Karosserie festgelegt ist und den Gurtaufroller trägt, von den. das Gurtband über ein Gurtschloß zu den weiteren Verankerungsstellen im Fahrzeug geführt ist und der zur Blockierung der Abrollbewegung des Gurtbandes beim Fahrzeugaufprall eine gurtbandsensitiv und/oder fahrzeugsensitiv wirkende Sperrvorrichtung besitzt, bestehend aus einem mit der Gurttrommel gekuppelten Sperrad und einem mit diesem zusammenwirkenden Sperrzahn sowie einer weiteren Sperrklinke, die unabhängig von der sensorgesteuerten Sperrvorrichtung die Gurttrommel blockiert i solange die Rückenlehne nicht zuverlässig verriegelt ist und deren Sperrzahn erst bei vollständiger Verriegelung der Rückenlehne mit der Karosserie oder einem karosseriefesten Teil mit die Blockierung der Gurttrommel aufhebender Wirkung auslenkbar ist,
dadurch gekennzeichnet, daß die Sperrklinke (14) mit Sperrzahn (14') im Gurtaufroller (15) angeordnet und als zweiarmiger Winkelhebel ausgebildet ist, wobei das winklig abgebogene Hebelarmende einen die Rückenlehnen-Rückwand durchgreifenden Anschlag (18) bildet, der beim Zurückklappen der Rückenlehne (2) zur Anlage an das Rückenlehnenwiderlager (20) für die aufrechte Lehnenstellung bringbar ist.
Sicherheitsgurtanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß eine vorgespannte Drehfeder (17^ vorgesehen ist, die am Schwenklager (16) äer Sperrklinke (14) und am den Sperrzahn (141) tragenden Hebelarm angreift und bei entriegelter Rückenlehn2 (2) (Schwenklage) die Sperrklinke (14) stets in Eingriff mit dem Sperrad (13) hält.
Sicherheitsgurtanordnung nach Anspruch 1 und einem oder mehreren der übrigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Sperrklinke (14) mit ihrem Schwenklager (22) außerhalb des Gurtaufrollers (15) am Rückenlehnenrahmen angeordnet ist un der Sperrzahn (14!) durch eine Öffnung im Gurtaufrollergehäuse (15) in an sich bekannter Weise mit dem Sperrad (13) der Gurttrommel in Wirkverbindung steht.
Sicherheitsgurtanordnung nach Anspruch 1 und einem oder mehreren der übrigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Sperrklinke (114) mit einem winklig abgebogenen Hebelarraende (118) über eine Stange (26) mit der Gabelfalle (24) des in der Rückenlehne (102) angeordneten Rückenlehnenschlosses (25) gelenkig verbunden ist.
DE19818134301 1981-11-25 1981-11-25 Sicherheitsgurtanordnung mit automatischem gurtaufroller Expired DE8134301U1 (de)

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DE8134301U1 true DE8134301U1 (de) 1983-03-31

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DE (1) DE8134301U1 (de)

Cited By (4)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE4001119A1 (de) * 1990-01-17 1991-07-18 Bayerische Motoren Werke Ag Sicherheitsgurtanordnung an der ruecksitzbank eines kraftfahrzeuges
DE29803764U1 (de) * 1998-03-04 1998-05-14 Audi Ag, 85057 Ingolstadt Umklappbare Rückenlehne eines Fahrzeugsitzes mit einer Lehnen-Verriegelungsvorrichtung und einer Sicherheitsgurt-Aufrollvorrichtung
DE102006003652B3 (de) * 2006-01-26 2007-05-16 Faurecia Autositze Gmbh Kraftfahrzeugsitz mit sitzintegriertem Sicherheits-Schultergurt
DE102011113923A1 (de) * 2011-09-21 2013-03-21 GM Global Technology Operations LLC (n. d. Gesetzen des Staates Delaware) Kraftfahrzeug mit einem Fahrzeugsitz und einer dem Fahrzeugsitz zugeordneten Sicherheitsgurteinrichtung

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DE102011113923A1 (de) * 2011-09-21 2013-03-21 GM Global Technology Operations LLC (n. d. Gesetzen des Staates Delaware) Kraftfahrzeug mit einem Fahrzeugsitz und einer dem Fahrzeugsitz zugeordneten Sicherheitsgurteinrichtung

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