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DE29803764U1 - Umklappbare Rückenlehne eines Fahrzeugsitzes mit einer Lehnen-Verriegelungsvorrichtung und einer Sicherheitsgurt-Aufrollvorrichtung - Google Patents

Umklappbare Rückenlehne eines Fahrzeugsitzes mit einer Lehnen-Verriegelungsvorrichtung und einer Sicherheitsgurt-Aufrollvorrichtung

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DE29803764U1
DE29803764U1 DE29803764U DE29803764U DE29803764U1 DE 29803764 U1 DE29803764 U1 DE 29803764U1 DE 29803764 U DE29803764 U DE 29803764U DE 29803764 U DE29803764 U DE 29803764U DE 29803764 U1 DE29803764 U1 DE 29803764U1
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DE
Germany
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backrest
control lever
locking
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spring
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Expired - Lifetime
Application number
DE29803764U
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English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Audi AG
Original Assignee
Audi AG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
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Priority to DE29803764U priority Critical patent/DE29803764U1/de
Publication of DE29803764U1 publication Critical patent/DE29803764U1/de
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60NSEATS SPECIALLY ADAPTED FOR VEHICLES; VEHICLE PASSENGER ACCOMMODATION NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60N2/00Seats specially adapted for vehicles; Arrangement or mounting of seats in vehicles
    • B60N2/24Seats specially adapted for vehicles; Arrangement or mounting of seats in vehicles for particular purposes or particular vehicles
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    • B60N2/36Seats specially adapted for vehicles; Arrangement or mounting of seats in vehicles for particular purposes or particular vehicles convertible for other use into a loading platform
    • B60N2/366Seats specially adapted for vehicles; Arrangement or mounting of seats in vehicles for particular purposes or particular vehicles convertible for other use into a loading platform characterised by the locking device
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60RVEHICLES, VEHICLE FITTINGS, OR VEHICLE PARTS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60R22/00Safety belts or body harnesses in vehicles
    • B60R22/18Anchoring devices
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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Description

IG 3442
Beschreibung
Umklappbare Rückenlehne eines Fahrzeugsitzes mit einer Lehnen-Verriegelungsvorrichtung und einer Sicherheitsgurt-Aufrollvorrichtung
Die Erfindung betrifft eine umklappbare Rückenlehne eines Fahrzeugsitzes mit einer Lehnen-Verriegelungsvorrichtung und einer Sicherheitsgurt-Aufrollvorrichtung nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Bei einer gattungsgemäßen Rückenlehne eines Fahrzeugsitzes, insbesondere eines Fond£Sitzes (DE-OS 29 27 159), ist die Sicherheitsgurt-Aufrollvorrichtung an der umklappbaren Rückenlehne befestigt und umfaßt eine das Abwickeln des Gurtbandes verhindernde Gurtband-Arretiervorrichtung.
Die Lehnen-Verriegelungsvorrichtung umfaßt einen an der Rückenlehne schwenkbar gelagerten, durch eine Hakenfeder in Verriegelungsrichtung federbelasteten Verriegelungshaken. Dieser ist beim Hochklappen der Rückenlehne in die Gebrauchsstellung mit dem Hakenteil durch eine Hakenteil-Einlaufschräge über ein karosserieseitiges Halteelement in die Verriegelungsstellung einhakbar. Durch eine Handbetätigung ist das Hakenteil gegen die Kraft der Hakenfeder aushakbar und zum Umklappen der Rückenlehne entriegelbar.
Weiter weist die Lehnen-Verriegelungsvorrichtung eine Lehnen-Verriegelungserkennung auf. Diese umfaßt ein Steuergestänge mit einem durch eine Steuerhebelfeder federbelasteten Steuerhebel, der karosserieseitig ab-
stützbar und dadurch betätigbar ist. Die Gurtband-Arretiervorrichtung ist mittels des Steuerhebels und weiterer Teile des Steuergestänges als Steuerhebelwegübertragung betätigbar, dergestalt, daß die Gurtbandabwicklung nur bei ordnungsgemäß in der Gebrauchsstellung verriegelter Rückenlehne freigegeben ist.
Diese Vorrichtung bewirkt, daß die Sicherheitsgurt-Aufrollvorrichtung (Gurtautomat) gesperrt bleibt, wenn die Rückenlehne nicht ordnungsgemäß eingerastet und in der Gebrauchsstellung verriegelt ist. Andernfalls kann ein Sicherheitsgurt wegen Blockierung der Aufrollvorrichtung nicht ausgezogen und angelegt werden, was einen deutlichen Hinweis auf eine nicht korrekte Verriegelung der Rückenlehne gibt. Dadurch wird vermieden, daß bei nur scheinbar eingerasteter Verriegelung die Sitzlehne beim Auftreten von in Fahrtrichtung verlaufenden Beschleunigungskräften, insbesondere durch Gurtkräfte nachteilig nach vorne geklappt wird, da ein Gurtbenutzer erst nach ordnungsgemäßer Verriegelung der Lehne den Gurt anlegen kann.
Als Lehnen-Verriegelungserkennung ist hier ein federbelasteter Steuerhebel in der Art eines Steuerstößels verwendet, der gegen die Kraft einer Rückstellfeder in der korrekt verriegelten Lehnenposition an einem karosserieseitigen Halteelement anliegt und verstellt ist. Dieser Steuerstößel übernimmt zugleich in Verbindung mit weiteren Gestängeteilen die Betätigung der Gurtband-Arretiervorrichtung. Dazu weist die Gurtband-Arretiervorrichtung eine in eine Verzahnung der Wickelwelle der Aufwickelvorrichtung eingreifende Sperrklinke auf, die von dem Steuergestänge entgegen der Kraft einer Feder außer Sperreingriff bringbar ist. Ein solches Betätigungsgestänge ist besonders bei großen Abständen zwischen einer Lehnen-Verriegelungsvorrichtung und einer Sicherheitsgurt-Aufrollvorrichtung aufwendig und ggf. störanfällig. Solche großen Abstände liegen insbesondere zwischen einer Sicherheitsgurt-Aufrollvorrichtung eines Mittelplatzes
einer Fondrückenlehne und den jeweils seitlich an der Fondrückenlehne angebrachten Lehnen-Verriegelungsvorrichtungen vor.
Es ist auch bereits vorgeschlagen worden, bei einer nicht ordnungsgemäß verriegelten Fondrückenlehne eine dort für einen Mittelsitzplatz angebrachte Sicherheitsgurt-Aufrollvorrichtung zu blockieren (DE-GM 94 02 767).
Zudem ist es bekannt, bei nicht ordnungsgemäß verriegelter Fondrückenlehne als Zeichen für die nicht korrekte Verriegelung ein zugeordnetes Gurtschloß zu verriegeln (DE 29 33 157 C2).
Weiter ist eine Vorrichtung zur Entriegelung und Verriegelung der Rücksitzlehne eines Kraftfahrzeugs bekannt (DE 94 02 768 Ul), mit der beide jeweils seitlich an der Rücksitzlehne angebrachten Verriegelungsvorrichtungen durch ein einziges Betätigungsmittel betätigbar sind, wobei eine gegenseitige Kopplung der Verriegelungsvorrichtungen durch Bowdenzüge hergestellt ist. Eine Sicherheitsgurt-Aufrollvorrichtung ist damit nicht verbunden.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine gattungsgemäße, umklappbare Rückenlehne eines Fahrzeugsitzes mit einer Lehnen-Verriegelungsvorrichtung und einer Sicherheitsgurt-Aufrollvorrichtung so weiterzubilden, daß einfach und funktionell eine Blockierung der Sicherheitsgurt-Aufrollvorrichtung bei nicht ordnungsgemäß verriegelter Rückenlehne möglich ist, insbesondere bei größeren Abständen zwischen der Lehnen-Verriegelungsvorrichtung und der Sicherheitsgurt-Aufrollvorrichtung.
Diese Aufgabe wird mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
Gemäß Anspruch 1 ist der Steuerhebel schwenkbar gelagert und läuft mit einer Steuerhebel-Einlaufschräge gegen die Kraft der Steuerhebelfeder bei
ordnungsgemäß in der Gebrauchsstellung verriegelter Rückenlehne auf ein karosserieseitiges Teil, bevorzugt auf das Halteelement auf. Durch dieses Auflaufen erfolgt gegenüber einer Grundstellung des Steuerhebels ein Schwenkweg, der über die angeschlossene Steuerhebelwegübertragung für die Betätigung der Gurtband-Arretiervorrichtung verwendet wird. Die aufgelaufene und gegenüber der Grundstellung verschwenkte Stellung des Steuerhebels ist somit eine Erkennung der ordnungsgemäßen Verriegelung der Rückenlehne, bei der die Gurtbandabwicklung freigegeben ist. In allen anderen Stellungen des Steuerhebels ist dagegen die Gurtbandabwicklung blockiert, wodurch das Anlegen eines Gurtes nicht möglich ist und ein Gurtbenutzer den deutlichen Hinweis erhält, zuerst die Rückenlehne ordnungsgemäß zu verriegeln.
Die vorgeschlagene Verwendung eines schwenkbaren Steuerhebels ist besonders vorteilhaft in Verbindung mit einem einfachen und preiswerten, federbelasteten Verriegelungshaken einsetzbar. Auch ein solcher allgemein bekannter Verriegelungshaken führt bei der Verriegelung eine Schwenkbewegung durch. Die Stellung des Verriegelungshakens ist jedoch in der ordnungsgemäß eingehakten und verriegelten Position regelmäßig die selbe wie in der entriegelten Position bei etwas verschwenkter und nicht verriegelter Rückenlehne, was gerade den für einen Gurtbenutzer kritischen Zustand darstellt. Eine Verschwenkung gegenüber dieser Hakenposition tritt lediglich unmittelbar vor der Verhakung beim Auflaufen der Haken-Einlaufschräge auf das Halteelement ein. Die Stellung des Verriegelungshakens und davon abgeleitete Betätigungskräfte sind somit für die Blockierung der Gurtbandabwicklung bei nicht korrekter Lehnenverriegelung nicht geeignet, da sowohl im verriegelten als auch entriegelten Zustand die gleiche Hakenposition vorliegt. Daher ist erfindungsgemäß zusätzlich zum Verriegelungshaken der schwenkbare Steuerhebel vorgesehen, der auf das Halteelement aufläuft und dort gerade nicht in seine vorhergehende Ausgangsstellung einhakt, so daß die ausgelenkte Position des
Steuerhebels eine sichere Erkennung für eine korrekte Lehnenverriegelung darstellt und zudem der Steuerhebelweg für eine Betätigung der Gurtbandarretierung verwendbar ist.
Eine solche Anordnung ist bei sicherer Funktion einfach herstellbar und montierbar.
In einer konkreten Ausführungsform gemäß Anspruch 2 ist der Verriegelungshaken auf einer Betätigungswelle drehfest angebracht, wobei die Betätigungswelle schwenkbar an der Rückenlehne gelagert ist. Zudem ist auf der Betätigungswelle der Steuerhebel schwenkbar gehalten, wobei die Betätigungswelle vorzugsweise achsparallel zur Lehnenklappachse angeordnet ist. Damit ist über die Betätigungswelle der Verriegelungshaken von seiner Verriegelungsstellung in die Entriegelungsstellung betätigbar und zudem ist eine Relatiwerstellung zwischen dem Verriegelungshaken und dem Steuerhebel möglich, die für eine Betätigung der Gurtband-Arretiervorrichtung verwendbar ist.
Vorzugsweise wird nach Anspruch 3 dazu am Steuerhebel ein Anschlagteil angebracht, das durch die Kraft der Steuerhebelfeder am Verriegelungshaken anliegt. Bei Betätigung des Verriegelungshakens wird dann entsprechend bei anliegendem Anschlagteil der Steuerhebel mitbewegt. Nur bei auf das Halteelement aufgelaufenem Steuerhebel hebt das Anschlagteil vom Verriegelungshaken ab, so daß dann eine Relativbewegung zur Betätigung der Gurtband-Arretiervorrichtung vorliegt. Dadurch ergibt sich eine einfache und kompakte Anordnung, die gemäß Anspruch 4 noch dadurch gefördert wird, daß die Hakenfeder und die Steuerhebelfeder Schenkelfedern sind. Diese sind um die Betätigungswelle angeordnet und stützen sich jeweils mit einem Schenkel in Hakenschließrichtung am Verriegelungshaken und am Steuerhebel und mit dem anderen Schenkel fest an einem Lehnenrahmenteil ab.
Das karosserieseitige Halteelement kann nach Anspruch 5 als einfacher, U-förmiger Haltebügel ausgebildet sein mit einem U-Basisteil, das parallel zur Betätigungswelle liegt und an dem sowohl der Verriegelungshaken einhakt als auch der Steuerhebel aufläuft.
Nach Anspruch 6 steht an der Betätigungswelle drehfest ein Gabelhebel in Richtung der Lehnenoberseite ab. In gleicher Richtung verläuft eine von der Lehnenoberseite mit einem Drehgriff betätigbare Drehwelle, die mit einem abgekröpften Wellenteil in die Gabel des Gabelhebels eingreift. Damit ist eine gut zugängliche und sichere Entriegelung der Lehnenverriegelung mit dem Drehgriff möglich, dergestalt, daß die Betätigungswelle zur Entriegelung des Verriegelungshakens gegen die Kraft der Hakenfeder und ggf. der Steuerhebelfeder schwenkbar ist.
In einer besonders bevorzugten Ausführungsform nach Anspruch 7 wird als Steuerhebelwegübertragung ein Bowdenzug verwendet. Dabei sind mit dem Verriegelungshaken versetzt zur Wellenachse und mit dem Steuerhebel versetzt zur Schwenkachse unmittelbar oder mittelbar jeweils ein Bowdenzugdraht oder eine Bowdenzughülle des Bowdenzüge verbunden. Da damit der Bowdenzug insgesamt bei der Verstellung des Verriegelungshakens und/oder des Steuerhebels mitbewegt wird, ist er in diesem Bereich beweglich zu halten. Beispielsweise kann dies durch eine Anordnung in einem lehnenfesten Schlauch erfolgen. Die Betätigung der Gurtbandarretierung wird durch die gegenseitige Verstellung der Bowdenzugteile entsprechend dem Relativschwenkweg zwischen dem Verriegelungshaken und dem Steuerhebel durchgeführt.
Eine unmittelbare Verbindung des Bowdenzugdrahts und der Bowdenzughülle mit dem Verriegelungshaken bzw. dem Steuerhebel ist aus Platzgründen schwierig. Daher wird mit den Merkmalen des Anspruchs 8 eine entlang der Betätigungswelle versetzte Verbindung vorgeschlagen. Dazu
• * jj * · ♦·· ·
weist der Steuerhebel einen Zugdrahtwinkel auf, der achsversetzt durch eine Brücke mit dem Steuerhebel verbunden und mit diesem zusammen auf der Betätigungswelle schwenkbar gelagert ist. Das Ende des Bowdenzugdrahts ist dabei am Zugdrahtwinkel eingehängt.
Weiter ist drehfest mit der Betätigungswelle ein von dieser abstehendes Distanzstück verbunden, an dem achsversetzt in einer Kurbelanordnung ein Hüllenabstützwinkel angelenkt ist, der mit einem Winkelschenkel unter den Zugdrahtwinkel geführt ist. An diesem Hüllenabstützwinkel ist die BowdenzughüUe verbunden und gegenüber dem Zugdrahtwinkel abgestützt.
Bei dieser Anordnung wird somit der Bowdenzugdraht entsprechend dem Steuerhebel und die BowdenzughüUe entsprechend dem Verriegelungshaken bewegt. Wenn der Verriegelungshaken und der. über den Anschlag anliegende Steuerhebel gemeinsam ohne Relativbewegung verstellt werden, wird zwar der Bowdenzug in diesem Bereich insgesamt bewegt, jedoch ohne Relativbewegung zwischen dem Bowdenzugdraht und der BowdenzughüUe.
Ein solcher Fall ohne Relativbewegung liegt in der umgeklappten, entriegelten Lehnenstellung vor. Dabei ist die Gurtbandabwicklung blockiert. Bei einem betätigten Verriegelungshaken oder wenn dieser auf das Halteelement aufgelaufen ist, jedoch nicht eingehakt ist, sind zwar der Verriegelungshaken und der Steuerhebel gemeinsam verschwenkt, weisen jedoch keinen Relativweg zueinander auf, so daß die Gurtbandabwicklung auch in diesem Fall blockiert ist. Nur wenn der Verriegelungshaken ordnungsgemäß eingehakt und der Steuerhebel dabei auf das Halteelement aufgelaufen ist, ergibt sich gegeneinander ein Relativweg, der auch in einen Relativweg zwischen dem Bowdenzugdraht und der BowdenzughüUe umgesetzt und für die Freigabe der Gurtbandabwicklung verwendet wird.
Für eine Betätigung der Gurtband-Arretiervorrichtung wird mit Anspruch eine an sich bekannte Anordnung aus einer Verzahnung an der Wickelwelle und eine dort eingreifende und steuerbare Sperrklinke vorgeschlagen, wobei die Sperrklinke bevorzugt mit dem Bowdenzug betätigbar ist. Es können aber auch andere, an sich bekannte Blockiereinrichtungen, beispielsweise unter Verwendung von federbelasteten Sperrstiften verwendet werden. Anstelle einer Blockierung der Gurtbandabwicklung oder zusätzlich dazu kann auch eine an sich bekannte Sperrung des Gurtschlosses als Hinweis auf eine nicht korrekte Lehnenverriegelung verwendet werden.
Besonders vorteilhaft ist gemäß Anspruch 10 die erfindungsgemäße Anordnung in Verbindung mit einer umklappbaren, bevorzugt geteilten Fondsitzbanklehne einsetzbar, wobei die Sicherheitsgurt-Aufrollvorrichtung im oberen Lehnenbereich eines Mittelsitzplatzes angeordnet ist. Aufgrund des großen Abstandes zwischen der Lehnen-Verriegelungsvorrichtung und der Sicherheitsgurt-Aufrollvorrichtung ist hier eine an sich bekannte Gestängebetätigung unzweckmäßig.
Anhand einer Zeichnung wird die Erfindung näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine schematische Rückansicht einer umklappbaren Rückenlehne eines Fahrzeugsitzes mit einer Lehnen-Verriegelungsvorrichtung und einer Sicherheitsgurt-Aufrollvorrichtung,
Fig. 2 einen Schnitt entlang der Linie A-A der Fig. 1,
Fig. 3 eine schematische, auseinandergezogene Darstellung einer Lehnen-Verriegelungsvorrichtung in einer Verriegelungsposition,
Fig. 4 eine schematische, auseinandergezogene Darstellung einer Lehnen-Verriegelungsvorrichtung beim Übergang von der Verriegelungsposition in eine Freigabeposition, und
Fig. 5 eine schematische, auseinandergezogene Darstellung einer Lehnen-Verriegelungsvorrichtung in einer Freigabeposition bei nach vorne geklappter Rückenlehne.
In der Fig. 1 ist eine als geteilte Fondsitzbanklehne ausgebildete umklappbare Rückenlehne 1 schematisch dargestellt. Diese Rückenlehne 1 umfaßt eine Lehnen-Verriegelungsvorrichtung 2 und eine Sicherheitsgurt-Aufrollvorrichtung 3, die in einem oberen Lehnenbereich 4 eines Mittelsitzplatzes 5 angeordnet ist. Die Lehnen-Verriegelungsvorrichtung 2 ist über einen in der Fig. 1 lediglich schematisch angedeuteten Bowdenzug 6 mit einer Gurtband-Arretiervorrichtung der Sicherheitsgurt-Aufrollvorrichtung 3 verbunden. Diese Gurtband-Arretiervorrichtung, die hier nicht dargestellt ist, besteht aus einer an sich bekannten Anordnung aus einer Verzahnung an der Wickelwelle und einer dort eingreifenden und steuerbaren Sperrklinke, die mit dem Bowdenzug 6 betätigbar ist.
In der Fig. 2, die einen Schnitt entlang der Linie A-A der Fig. 1 darstellt, ist eine schematische Seitenansicht der Lehnen-Verriegelungsvorrichtung 2 im montierten Zustand in der Rückenlehne 1 gezeigt. Der Aufbau und die Wirkungsweise der Lehnen-Verriegelungsvorrichtung 2 ist insbesondere anhand der Fig. 3 bis 5 ersichtlich, die die Lehnen-Verriegelungsvorrichtung 2 aus Übersichtsgründen in auseinandergezogener Form sowie in unterschiedlichen Funktionspositionen zeigen.
In der Fig. 3 ist die Lehnen-Verriegelungsvorrichtung 2 in einer Verriegelungsposition 7 dargestellt. Die Lehnen-Verriegelungsvorrichtung 2 umfaßt einen Verriegelungshaken 8, der auf einer Betätigungswelle 9 drehfest an-
10
gebracht ist. Diese Betätigungswelle 9 ist achsparallel zur Lehnenklappachse angeordnet und schwenkbar an der Rückenlehne 1 gelagert. Zudem ist auf der Betätigungswelle 9 ein Steuerhebel 10 schwenkbar gelagert.
Am Steuerhebel 10 ist ein Anschlagteil 11 angebracht. Der Verriegelungshaken 8 ist durch eine Hakenfeder 12 und der Steuerhebel 10 durch eine Steuerhebelfeder 13 federbelastet. Die Hakenfeder 12 und die Steuerhebelfeder 13 sind jeweils als Schenkelfedern ausgebildet, die um die Betätigungswelle 9 angeordnet sind und sich jeweils mit einem Schenkel am Verriegelungshaken 8 und am Steuerhebel 10 sowie mit dem anderen Schenkel fest an einem Lehnenrahmenteil 14 abstützen.
Wie dies der Fig. 3 weiter zu entnehmen ist, ist mit der Betätigungswelle 9 ein Gabelhebel 15 drehfest verbunden. Dieser Gabelhebel 15 steht in Richtung der Lehnenoberseite ab. Wie dies aus den Fig. 2 und 3 zu entnehmen ist, verläuft in gleicher Richtung eine von der Lehnenoberseite aus mit einem Drehgriff 16 betätigbare Drehwelle 17, die mit einem abgekröpften Wellenteil 18 in eine Gabel 19 des Gabelhebels 15 eingreift
Wie dies der Fig. 3 weiter zu entnehmen ist, weist der Steuerhebel 10 einen Zugdrahtwinkel 20 auf, der achsversetzt durch eine Brücke 21 mit dem Steuerhebel 10 verbunden und mit diesem zusammen auf der Betätigungswelle 9 schwenkbar gelagert ist.
Weiter ist mit der Betätigungswelle 9 ein von dieser abstehendes Distanzstück 22 drehfest verbunden. An diesem Distanzstücke 22 ist achsversetzt in einer Kurbelanordnung ein Hüllenabstützwinkel 23 angelenkt, der mit einem Winkelschenkel 24 unter den Zugdrahtwinkel 20 geführt ist. An diesem Hüllenabstützwinkel 23 ist eine Bowdenzughülle 25 des Bowdenzüge 6 angeordnet und gegenüber dem Zugdrahtwinkel 20 abgestützt, wo-
bei ein Ende eines Bowdenzugdrahts 26 am Zugdrahtwinkel 20 eingehängt ist.
Wie dies den Fig. 2 und 3 weiter zu entnehmen ist, ist im Bereich der Lehnen-Verriegelungsvorrichtung 2 ein U-förmiger Haltebügel 27 als karosserieseitiges Halteelement ausgebildet. Dieser U-förmige Haltebügel 27 ist parallel zur Betätigungswelle 9 ausgerichtet.
Die Funktion der Lehnen-Verriegelungsvorrichtung und deren Zusammenwirken mit der Sicherheitsgurt-Aufrollvorrichtung 3 wird nachfolgend anhand der Fig. 3 bis 5 näher erläutert:
In der Fig. 5 ist die Rückenlehne 1 nach vorne geklappt, so daß die Lehnen-Verriegelungsvorrichtung 2 in einem gewissen Abstand von dem U-förmigen Haltebügel 27 in einer Freigabeposition 29 angeordnet ist. In dieser. Freigabeposition 29 liegt der Steuerhebel 10 mit seinem Anschlagteil 11 durch die Federbelastung mittels der Steuerhebelfeder 13 an dem Verriegelungshaken 8 an. Dabei ist der Verriegelungshaken 8 vorzugsweise an einem Anschlag abgestützt, was hier jedoch nicht dargestellt ist.
Wird nun die Rückenlehne 1 in ihre in der Fig. 2 dargestellte Gebrauchsstellung hochgeklappt, so wird die Lehnen-Verriegelungsvorrichtung 2 und damit der Verriegelungshaken 8 in dem Bereich des U-förmigen Haltebügels 27 bewegt. Dieser Verriegelungshaken 8 ist, wie dies in der Fig. 3 dargestellt ist, mit einem Hakenteil 31 durch eine Hakenteil-Einlaufschräge 30 über das U-Basisteil 28 in der Verriegelungsposition 7 einhakbar. Gleichzeitig läuft der Steuerhebel 10 mit einer Steuerhebel-Einlaufschräge 32 gegen die Kraft der Steuerhebelfeder 13 auf das U-Basisteil 28 auf. Durch dieses Auflaufen findet eine Verschwenkung des Verriegelungshakens 8 relativ zu dem Steuerhebel 10 statt, wobei das Anschlagteil 11 von dem Verriegelungshaken 8 abgehoben wird. Da der Bowdenzugdraht 26 durch seine An-
bindung an dem Zugdrahtwinkel 20 entsprechend dem Steuerhebel 10 und die Bowdenzughülle 25 durch ihre Anbindung über den Hüllenabstützwinkel 23 an dem Distanzstück 22 entsprechend dem Verriegelungshaken 8 über die Betätigungswelle 9 bewegt wird, wird der Relativweg zwischen Verriegelungshaken 8 und Steuerhebel 10 entsprechend in einen Relativweg zwischen dem Bowdenzugdraht 26 und der Bowdenzughülle 25 umgesetzt. Dabei bewegt sich der Hüllenabstützwinkel 23 entsprechend dem Pfeil 37 in Fig. 4. Dieser Relativweg zwischen dem Bowdenzugdraht 26 und der Bowdenzughülle 25 bewirkt eine Betätigung der Sperrklinke der Gurtband-Arretiervorrichtung und damit eine Freigabe der Gurtbandabwicklung.
Bei einer nicht erfolgten Verriegelung des Verriegelungshakens 8 mit dem U-Basisteil 28 ist dieser entsprechend dem Steuerhebel 10 verschwenkt und auf dem U-Basisteil 28 aufgelaufen. In dieser Position weisen der Verriegelungshaken 8 und der Steuerhebel 10 keinen Relativweg zueinander auf, so daß auch der Bowdenzug 6 insgesamt mitbewegt wird, d. h. ohne einen Relativweg zwischen dem Bowdenzugdraht 26 und der Bowdenzughülle 15. Durch diese Mitbewegung des Bowdenzüge 6 bei der gemeinsamen Verstellung des Verriegelungshakens 8 und des Steuerhebels 10 ist er in diesem Bereich beweglich zu halten. Dies kann beispielsweise durch eine Anordnung in einem lehnenfesten Schlauch erfolgen. Eine Freigabe der Gurtbandabwicklung erfolgt hier nicht. Dadurch ist das Anlegen des Gurtes nicht möglich und ein Gurtbenutzer erhält den deutlichen Hinweis, daß er die Rückenlehne 1 ordnungsgemäß zu verriegeln hat.
Die Entriegelung der Lehnen-Verriegelung ist in der Fig. 4 dargestellt. Durch ein Drehen des Drehgriffs 16 wird die Drehwelle 17 entsprechend dem Pfeil 33 und der Gabelhebel 15 entsprechend dem Pfeil 34 verschwenkt. Über den Gabelhebel 15 wird die Betätigungswelle 9 entsprechend dem Pfeil 35 verschwenkt, wodurch der Verriegelungshaken 8 von
dem U-Basisteil 28 entgegen der Federkraft der Hakenfeder 12 entsprechend dem Pfeil 36 abgehoben wird. Dadurch gelangt der Verriegelungshaken 8 zur Anlage an dem Anschlagteil 11 des Steuerhebels 10, so daß Verriegelungshaken 8 und Steuerhebel 10 beim nach vorne klappen der Rückenlehne 1 und Loslassen des Drehgriffs 15 durch die Federkraft der Steuerhebel 13 in die in der Fig. 5 dargestellte Freigabeposition 29 bewegt werden. Eine Relativbewegung zwischen dem Verriegelungshaken 8 und dem Steuerhebel 10 und damit eine Relativbewegung zwischen dem Bowdenzugdraht 26 und der Bowdenzughülle 25 findet hier ebenfalls nicht statt, so daß die Gurtbandabwicklung nicht freigegeben wird.

Claims (10)

IG 3442 Ansprüche
1. Umklappbare Rückenlehne eines Fahrzeugsitzes mit einer Lehnen-Verriegelungsvorrichtung und einer Sicherheitsgurt-Aufrollvorrichtung, wobei
die Sicherheitsgurt-Aufrollvorrichtung an der umklappbaren Rückenlehne befestigt ist und eine das Abwickeln des Gurtbandes verhindernde Gurtband-Arretiervorrichtung aufweist, und
die Lehnen-Verriegelungsvorrichtung einen an der Rückenlehne schwenkbaren, durch eine Hakenfeder federbelasteten Verriegelungshaken aufweist, der beim Hochklappen der Rückenlehne in die Gebrauchsstellung mit dem Hakenteil durch eine Hakenteil-Einlaufschräge über ein karosserieseitiges Halteelement in die Verriegelungsstellung einhakbar ist und durch eine Handbetätigung gegen die Kraft der Hakenfeder aushakbar ist, und
die Lehnen-Verriegelungsvorrichtung weiter eine Lehnen-Verriegelungserkennung aufweist, die einen lehnenseitigen, verstellbaren und karosserieseitig abstützbaren, durch eine Steuerhebelfeder federbelasteten Steuerhebel umfaßt, der über eine Steuerhebelwegübertragung die Gurtband-Arretiervorrichtung betätigt, dergestalt, daß die Gurtbandabwicklung nur bei ordnungsgemäß in der Gebrauchsstellung verriegelter Rückenlehne freigegeben ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Steuerhebel (10) schwenkbar gelagert ist und mit einer Steuerhebel-Einlaufschräge (32) gegen die Kraft der Steuerhebelfeder (13) bei ordnungsgemäß in der Gebrauchsstellung verriegelter Rückenlehne (1) auf ein karosserieseitiges Teil, bevorzugt auf das Halteelement (27) aufläuft und mit dem dadurch erfolgten Schwenkweg über die Steuerhebelwegübertragung die Gurtband-Arretiervorrichtung betätigbar ist.
2. Umklappbare Rückenlehne nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß der Verriegelungshaken (8) auf einer Betätigungswelle (9) drehfest angebracht ist und die Betätigungswelle (9) schwenkbar gelagert ist, und
daß auf der Betätigungswelle (9) der Steuerhebel (10) schwenkbar gehalten ist, wobei die Betätigungswelle (9) achsparallel zur Lehnenklappachse angeordnet ist.
3. Umklappbare Rückenlehne nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Steuerhebel (10) ein Anschlagteil (11) aufweist, das durch die Kraft der Steuerhebelfeder (13) am Verriegelungshaken (8) anliegt, wodurch bei einer Betätigung des Verriegelungshakens (8) entsprechend der Steuerhebel (10) mitbewegt wird, und das nur bei auf das Halteelement (27) aufgelaufenem Steuerhebel (10) für eine Relativbewegung zwischen dem Steuerhebel (10) und dem Verriegelungshaken (8) von diesem abgehoben ist.
4. Umklappbare Rückenlehne nach Anspruch 2 oder Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Hakenfeder (12) und die Steuerhebelfeder (13) Schenkelfedern sind, die um die Betätigungswelle (9) angeordnet sind und die sich jeweils mit einem Schenkel in Hakenschließrichtung am Verriegelungshaken (8) und am Steuerhebel (10) und mit dem anderen
3
Schenkel lehnenseitig fest abstützen.
5. Umklappbare Rückenlehne nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Halteelement ein U-förmiger Haltebügel (27) ist mit einem U-Basisteil (28], das parallel zur Betätigungswelle (9) liegt.
6. Umklappbare Rückenlehne nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
daß an der Betätigungswelle (9) drehfest ein Gabelhebel (15) in Richtung der Lehnenoberseite absteht,
daß in gleicher Richtung eine von der Lehnenoberseite mit einem Drehgriff (16) betätigbare Drehwelle (17) verläuft, die mit einem abgekröpften-Wellenteil (18) in die Gabel (19) des Gabelhebels (15) eingreift, dergestalt, daß bei einer Betätigung des Drehgriffs (16) die Betätigungswelle (9) zur Entriegelung des Verriegelungshakens (8) gegen die Kraft der Hakenfeder (12) und gegebenenfalls der Steuerhebelfeder (13) schwenkbar ist.
7. Umklappbare Rückenlehne nach einem der Ansprüche 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß als Steuerhebelwegübertragung ein Bowdenzug (6) verwendet ist, wobei mit dem Verriegelungshaken (8) versetzt zur Wellenachse und mit dem Steuerhebel (10) versetzt zur Schwenkachse unmittelbar oder mittelbar jeweils ein Bowdenzugdraht (26) oder eine Bowdenzughülle (25) des im Bereich der Lehnen-Verriegelungsvorrichtung (2) insgesamt beweglichen Bowdenzugs (6) verbunden sind, so daß durch den Relativschwenkweg zwischen dem Verriegelungshaken (8) und dem Steuerhebel (10) eine Verstellung des Bowdenzugs (6) und damit eine Betätigung der Gurtbandarretierung erfolgt.
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8. Umklappbare Rückenlehne nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet,
daß der Steuerhebel (10) einen Zugdrahtwinkel (20) aufweist, der achsversetzt durch eine Brücke (21) mit dem Steuerhebel (10) verbunden ist und auf der Betätigungswelle (9) zusammen mit dem Steuerhebel (10) schwenkbar gelagert ist, wobei das Ende des Bowdenzugdrahts (26) am Zugdrahtwinkel (20) eingehängt ist, und
daß drehfest mit der Betätigungswelle (9) ein von dieser abstehendes Distanzstück (22) verbunden ist, an dem achsversetzt in der Art einer Kurbel ein Hüllenabstützwinkel (23) angelenkt ist, der mit einem Winkelschenkel (24) unter den Zugdrahtwinkel (20) absteht und an dem die Bowdenzughülle (25) gegenüber dem Zugdrahtwinkel (20) abgestützt und verbunden ist.
9. Umklappbare Rückenlehne nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Gurtband-Arretiervorrichtung eine in eine Verzahnung an der Wickelwelle eingreifende Sperrklinke aufweist, die bevorzugt durch den Bowdenzug (6) betätigbar ist.
10. Umklappbare Rückenlehne nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die umklappbare Rückenlehne (1) eine bevorzugt geteilte Fondsitzbanklehne ist und die Sicherheitsgurt-Aufrollvorrichtung (3) im oberen Lehnenbereich (4) eines Mittelsitzplatzes (5) angeordnet ist.
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