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DE8111232U1 - "reinigungskopf zur reinigung von planen flaechen" - Google Patents

"reinigungskopf zur reinigung von planen flaechen"

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Publication number
DE8111232U1
DE8111232U1 DE19818111232 DE8111232U DE8111232U1 DE 8111232 U1 DE8111232 U1 DE 8111232U1 DE 19818111232 DE19818111232 DE 19818111232 DE 8111232 U DE8111232 U DE 8111232U DE 8111232 U1 DE8111232 U1 DE 8111232U1
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DE
Germany
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cleaning head
cleaning
holding members
head according
holder
Prior art date
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Expired
Application number
DE19818111232
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Alfred Kaercher SE and Co KG
Original Assignee
Alfred Kaercher SE and Co KG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Alfred Kaercher SE and Co KG filed Critical Alfred Kaercher SE and Co KG
Priority to DE19818111232 priority Critical patent/DE8111232U1/de
Publication of DE8111232U1 publication Critical patent/DE8111232U1/de
Expired legal-status Critical Current

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  • Cleaning Implements For Floors, Carpets, Furniture, Walls, And The Like (AREA)

Description

HOEGER, STELLRECHT#&:
P A T E N T A N1 W A U ?Τ· >&*.-.
■ * * ■ t ι
UHLANDSTRASSE 14 c D 7000 STUTTGART 1
A A4 457 u Anmelder: Firma Alfred Kärcher
u ~ 123 GmbH & Co.
26.2.1981 Leutenbacherstr. 30-40
7057 Winnenden
te Beschreibung: |,
Reinigungskopf zur Reinigung von planen Flächen
Die Neuerung■ betrifft einen Reinigungskopf zur Reinigunc von planen Flächen mit einem luft- und flüssigkeitsdurchlässigen, den Kopf auf seiner Arbeitsfläche bedeckenden Reinigungsbelag, mit Sprühdüsen zur Zufuhr einer Peinigungsflüssigkeit in einem Bereich des Belags und mit einer Absaugung zur Entfernung der Reinigungsflüssigkeit aus dem besprühten Belag.
Derartige Reinigungsköpfe sind beispielsweise aus der DE-OS 26 28 450 sowie der DE-OS 2 6 40 924 bekannt. Im Rahmen der deutschen Patentanmeldung P 30 24 113.5 ist weiterhin ein solcher Reinigungskopf vorgeschlagen worden, bei welchem der matten- oder vliesartige Reinigungsbelag dadurch am Reinigungskopf befestigt wurde,daß an dessenVorder- und Rückseite federnde Halteglieder angeordnet sind, die die senkrecht nach oben umgeschlagenen Endbereiche des Reinigungsbelags federnd gegen die Vorder- und Rückseite des Reinigungskopfes pressen.
" III!
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Es ist Aufgabe der vorliegenden Neuerung einen solchen Reinigungskopf derart weiterzuentwickeln, daß eine noch einfachere und sichere Befestigung des Reinigungsbelages am Reinigungskopf mit vergleichweise einfachen konstruktiven Mitteln ermöglicht wird.
Diese Aufgabe wird bei einem Reinigungskopf der eingangs beschriebenen Art neuerungsgemäß dadurch gelöstp daß an der Unterseite des Reinigungskopfes eine Haltevorrichtung für den flächigen
Reinigungsbelag vorgesehen ist, die plattenförmige Halteglieder mit quer zur Vorschubrichtung verlaufenden Kanten umfaßt, daß die Halteglieder bei eingelegtem Reinigungsbelag flächig an den parallel zu der zu reinigenden Fläche verlaufenden Haltegliedern anliegen und seine Endbereiche um die Kanten herumgeschlagen sind, so daß die umgeschlagenen Endbereiche auf der der zu reinigenden Fläche abgewandten Seite der Halteglieder anliegen, daß die Halteglieder bei eingelegtem Reinigungsbelag diese umgeschlagenen Endbereiche gegen den Reinigungskopf drücken und daß die Halteglieder zum Auswechseln des Reinigungsbelags zumindest im Bereich der Kanten vom Reinigungskopf entfernbar sind, so daß die Endbereiche des Reinigungsbelages um die Kanten herumlegbar sind.
Diese Haltevorrichtung ist besonders einfach bedienbar, denn es genügt zum Einlegen eines Reinigungsbelages, die Halteglieder vom Reinigungskopf zu entfernen, den Reinigungsbelag um die Kanten der Halteglieder herumzulegen und die Halteglieder wieder in die Betriebsstellung am Reinigungskopf zu bringen. Dadurch werden die um die Kanten herumgelegten Endbereiche des Reinigungsbelages gegen den Reinigungskopf
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gedrückt, so daß der Reinigungsbelag an der Unterseite des Reinigungskopfes parallel zu der zu reinigenden Fläche fixiert wird, wobei durch die Anlage des Reinigungsbelages an den Haltegliedern eine Unterstützung des Reinigungsbelages parallel zu der zu reinigenden Fläche erfolgt.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist vorgesehen, daß die Halteglieder durch den vorderen und den hinteren Bereich einer durchgehenden, parallel zu der zu reinigenden Fläche am Reinigungskopf gehaltenen Platte gebildet werden, die lösbar an der Unterseite des Reinigungskopfes befestigbar ist. Es ergibt sich bei dieser Ausführungsform eine konstruktiv besonders einfache Ausgestaltung der Haltevorrichtung.
Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform eines Reinigungskopfes sind die beiden Halteglieder an ihren?, der Kante gegenüberliegenden Ende um eine parallel zu dieser verlaufende Achse verschwenkbar am Reinigungskopf gelagert und in der in den Reinigungskopf eingeschwenkten Betriebsstellung fixierbar, in welcher sie parallel zu der zu reinigenden Fläche verlaufen. Bei dieser Ausführungsform ergibt sich der zusätzlich Vorteil, daß der horizontale Abstand der Kanten der beiden Halteglieder im ausgeschwenkten Zustand geringer ist als im eingeschwenkten Betriebszustand, so daß der um die Kanten der ausgeschwenkten Halteglieder herumgelegte Reinigungsbelag beim Einschwenken der Halteglieder automatisch gespannt wird.
Es kann dabei vorgesehen sein, daß die beiden Halteglieder durch einen elastischen Kraftspeicher in die eingeschwenkte Stellung verschwenkt werden, beispielsweise durch eine koaxial zur Schwenkachse angeordnete Torsions- oder Schraubenfeder.
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Weiterhin kann vorgesehen sein, daß die Halteglieder in der Betriebsstellung durch eine Druckknopfverbindung lösbar mit dem Reinigurigskopf verbindbar sind. Es ergibt sich hier eine konstruktiv sehr einfache und sichere Befestigung der rialteglieder in der Betriebsstellung.
In diesem Falle ist es günstig, wenn der Reinigungskopf seitliche Öffnungen aufweist, um die Halteglieder zum Lösen vom Reinigungskopf zugänglich zu machen. Beispielsweise können in seitlich am Reinigungskopf angeordneten Abdichtleisten derartige Ausnehmungen vorgesehen sein.
Vorzugsweise sind die Halteglieder in der Betriebsstellung durch eine Rastverbindung lösbar mit dem Reinigungskopf verbindbar .
Dabei ist es vorteilhaft, wenn zum Lösen der Haltegliecer mindestens ein den Reinigungskopf durchsetzender, gegen die Halteglieder vorschiebbarer Stempel i~. Reinigungskopf gelagert ist.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist vorgesehen, daß der Stempel am Halteglied befestigt ist und selbst in einer der Betriebsstellung der Halteglieder entsprechenden Position am Reinigungskopf einrastbar ist. Beispielsweise kann der Stempel eine Einschnürung aufweisen, in welche ein federnder Vorsprung des Reinigungskopfes lösbar einrasten kann.
Zur Fixierung des Reinigungsbelages an den Haltegliedern kann vorgesehen sein, daß die Kanten, um die der Reinigungsbe-
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lag herumlegbar ist, spitze Fixiervorsprünge tragen.
Beispielsweise können diese Kanten gezackt ausgeführt
sein.
Bei einem Reinigungskopf der eingangs beschriebenen Art mit
mindestens einem um eine quer znr Vorschubrichtung verlaufende Achse schwenkbar am Reinigungskopf gelagerten Halter
für eine Abstreifleiste aus flexiblem Material, die zwischen
einer ersten Stellung, in welcher die Abstreifleiste auf j
der zu reinigenden Fläche aufliegt, und einer zweiten Flä- j ehe, in der die Abstreifleiste von der zu reinigenden Flä- |
•ξ ehe abgehoben ist,verschwenkbar ist, kann vorteilhafterweise >
vorgesehen sein, daß der Halter in seiner ersten Stellung '■ durch eine elastische Schnappverbindung mit dem Reinigungs- J1 kopf fixierbar ist. Vorzugsweise weist dazu der Halter eine Ausnehmung auf, in die in der ersten Stellung ein ver- '( schieblich im Reinigungskopf gelagerter Fixierkörper federnd ;, eingreift. Günstig ist es, wenn der Fixierkörper derart: am | Reinigungskopf gelagert ist, daß er den Halter elastisch ge- |
gen einen die zweite Stellung definierenden Anschlag drückt. I
3ei einer bevorzugten Ausführungsform ist vorgesehen, daß J der Halter L-förmigen Querschnitt aufweist, dessen senk=· j
rechter, nach unten weisender Schenkel die Abstreifleiste ? trägt, während sich der waagerechte Schenkel im wesentlichen
auf der Oberseite des Reinigungskopfes befindet, daß der >■
Fixierkörper ein im Reinigungskörper in waagerechter Rieh- f-
tung federnd gegen den senkrechten Schenkel verschiebbarer Ά
Bolzen ist, daß der senkrechte Schenkel auf seiner aero \
Bolzen zugewandten Seite die Ausnehmung für den Bolzen tragt i. und daß der Bolzen beim Hochschwenken des Halters an der | Innenseite des dann schräg zur Bolzenverschieberichtung an- |
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geordneten senkrechten Schenkels anliegt und diesen dadurch, weiterzuschwenken sucht. In diesem Falle kann das freie Ende des waagerechten Schenkels in der zweiten Stellung am Reinigungskopf anschlagen, so daß dadurch die zweite Stellung definiert wird.
Vorteilhaft ist es, wenn sich die Schwenkachse des Halters und die Verschiebebahn des Bolzens bzw. deren Verlängerung schneiden.
Bei einem Reinigungskopf der eingangs beschriebenen Art mit mindestens einer quer zur Verschieberichtung am Reinigungskopf gehaltenen, flexiblen Abstreifleiste, die auf der-dem Reinigungskopf zugewandten Seite eine durchgehende scharfe Kante und auf der gegenüberliegenden Seite senkrechte, bis zur Unterkante reichende Rippen aufweist, kann vorgesehen sein,· daß die Rippen aus einem harten, abriebfesten Material bestehen, während die /vbstreifleiste im Bereich der durchgehenden Kante aus flexiblem, weicherem Material besteht, Dadurch wird sichergestellt, daß die Rippen, die sich normalerweise schnell abnützen, eine hohe Standzeit erhalten, während die Abstreifleiste auf der gegenüberliegenden, dem Abstreifen von Flüssigkeit dienenden Ende aufgrund der Verwendung eines flexiblen, weichen Materials eine gute Abstreifwirkung zeigt.
Vorteilhaft ist es, wenn die Rippen auf die Abstreifleiste aufgeklebt sind.
Bei einer bevorzugten Ausgestaltung ist vorgesehen, daß sich die Rippen von der unteren Kante nur über einen Teilbereich der Leistenhöhe erstrecken, so daß zwischen Leistenhalterung und Rippen ein flexibler Leistenbereich angeordnet ist.
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Die vorstehend beschriebenen -vorteilhaften Ausgestaltungen der !feuerung; sind insbesondere in gemeinsamer Anwendung geeignet, zu einer verbesserten Handhabung und einer gesteigerten Reinigungswirkung eines gattungsgemäßen Reinigungskopfes sowie zu einer einfacheren konstruktiven Ausgestaltung eines solchen Reinigungskopfes beizutragen. Es versteht sich jedoch/ daß die beschriebenen Merkmale teilweise auch für sich allein vorteilhafte Wirkungen in dieser Richtung zeigen, also nicht unbedingt nur in Kombination miteinander ■ einsetzbar sind.
Die nachfolgende Beschreibung bevorzugter Ausführungsfornen der Neuerung dient im Zusammenhang mit der Zeichnung der näheren Erläuterung. Es zeigen:
Figur 1 eine Draufsicht auf einen Reinigungskopf;
Figur 2 eine Unteransicht des Reinigungskopfes der Figur 1;
Figur 3 eine Längsschnittansicht des Reinigungskopfes der Figuren 1 und 2;
Figur 4 eine Ansicht ähnlich Figur 3 eines abgewandelten Ausführungsbeispieles eines Reinigungskopfes;
Figur 5 eine Ansicht ähnlich Figur 3 eines weiteren abgewandelten Ausführungsbeispiels eines Reinigungskopfes;
Figur 6 eine Teilansicht ähnlich Figur 2 eines weiteren bevorzugten Ausführungsbeispieles eines Reinigungskopfes ;
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Figur 7 eine Schnittansicht längs Linie 7-7 in Figur 6;
Figur 8 eine Ansicht ähnlich Figur 3 eines weiteren bevorzugten Ausführungsbeispiels eines Reinigungskcpfes;
Figur 9 eine vergrößerte ..Teilansicht eines Reinigungskopfes der Figur 8 in Richtung des Pfeiles A und
Figur 10 eine schaubildliche Ansicht einer neuerungsgemäßen Abstreifleise.
Der im wesentlichen quaderförmig aufgebaute Reinigungskopf 1 weist im Inneren zu seiner Vorder- und seiner Rückseite führende Saugleitungen 2 auf, die an der Vorder- bzw. Rückseite im Bereich der unteren Kante ins Freie münden. Die Saugleitungen 2 stehen über ein in bekannter Weise drehbar an der Oberseite des Reinigungskopfes gelagertes Saugrohr 3 mit einer in der Zeichnung nicht dargestellten Saugquelle in Verbindung.
Ein im mittleren Bereich des Reinigungskopfes quer zur Vorschubrichtung verlaufender Sprühkanal 4 ist mit mehreren zur Unterseite hin offenen Sprühöffnungen 5 verbunden, durch welche eine dem Sprühkanal 4 in aus der Zeichnung nicht ersichtlicher Weise zugeführte Sprühflüssigkeit gegen die zu reinigende Fläche 6 gesprüht werden kann.
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Im Bereich zwischen den Ausmündungen der Saugleitung 2 und \ den Sprühöffnungen 5 erstrecken sich quer über die Gesamtbreite des Reinigungskopfes Ausnehmungen 7 und 8, die seitlich durch bis zur Unterkante des Reinigungskopfes herabreichende, vorzugsweise flexible Dichtleisten 9 begrenzt sind.
In jeder Ausnehmung 7 ist ein plattenförmiges Halteglied 10 I'
t bzw. 11 an seinem den Sprühöffnungen 5 benachbarten Ende um &
eine quer zur Vorschubrichtung des Reinigungskopfes verlau- j
fende horizontale Achse 12 bzw. 13 verschwenkbar gelagert. J
Die plattenförmigen Halteglieder 10 erstrecken sich über die |
qesamte Breite der Ausnehmungen bis kurz vor das der Schwenk- I
achse gegenüberliegende Ende der Ausnehmungen, in diesem Be- i
reich enden die plattenförmigen Halteglieder in einer parallel |
zur Drehachse verlaufenden Kante 14 bzw. 15, die in dam dar- I
gestellten Ausführungsbeispiel gezackt ausgebildet ist. |
Die Halteglieder sind in einer eingeschwenkten Stellung, im Ϊ
'i folgenden als Betriebsstellung bezeichnet, fixierbar, in denen | sie im wesentlichen parallel zu der zu reinigenden Fläche 5 verlaufen. Zu diesem Zweck sind auf der dem Reinigungskopf zugewandten Seite der Halteglieder Druckknöpfe 16 bzw. 17 vorgesehen, die mit entsprechenden Gegenstücken 18 bzw. 19 an der Unterseite des Reinigungskopfes 1 zusammenwirken (Figur 3).
Wie ebenfalls aus Figur 3 ersichtlich wird, weisen die seitlichen Dichtleisten 9 im Kantenbereich der Halteglieder Ausnehmungen 20 auf, durch die die mittels Druckknopf fixierten Halteglieder gefaßt und nach unten verschwenkt werden, so •daß sichdie Druckknopfverbindung löst.
Um den matten-oder vliesförmigen Reinigungsbelag 21 am
litt CC
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Reinigungskopf zu befestigen, werden beide Halteglieder 10 und 11 unter Lösung der Druckknopfverbindung nach unten verschwenkt, so daß die Kanten 14 bzw. 15 aus den Ausnehmungen 7 bzw. 8 heraustreten. Der Reinigungsbelag 21 wird mit seinen Endbereichen 22 um die Kanten 14 und 15 herumgelegt und die Halteglieder werden darauf wieder in die Ausnehmungen 7 und 8 eingeschwenkt, bis die Druckknopfverbindung wieder hergestellt ist. Dadurch werden die um die Kanten herumgeschlagenen Endbereiche 22 des Reinigungsbelags 21 gegen die Oberseite 24 bzw. der Ausnehmungen 7 und 8 gepreßt, so daß der Reinigungsbelag 21 an der Unterseite des Reinigungskopfes sicher gehalten ist. Dabei ist vorteilhaft, daß durch das Einschwenken ■ · der Halteglieder der horizontale Abstand der Kanten 14 und 15 vergrößert wird, so daß der Reinigungsbelag 21 beim Einschwenken gespannt wird. Der Reinigungsbelag ruht nunmehr flächig an der Unterseite der plattenförmigen Haltegliecer und im mittleren Bereich des Reinigungskopfes an einem die beiden Ausnehmungen 7 und 8 voneinander trennenden, die Sprühöffnungen 5 aufnehmenden Vorsprung 25, so daß eine flächige, parallel zu der zu reinigenden Fläche 6 verlaufende Unterstützung für den Reinigungsbelag 21 gegeben ist.
Bei dem in Figur 4 dargestellten, ähnlich aufgebauten Ausführungsbeispiel betragen gleiche Teile dieselben Bezugszeichen. Zum Verschwenken der plattenförmigen Halteglieder aus der Betriebsstellung in die Auswechselstellung sind im Reinigungskopf senkrechte Bohrungen 26 vorgesehen, in denen je ein Stempel 27 in senkrechter Richtung verschieblich gelagert ist. Durch erweiterte Flansche 28 und 29 sind die Stempel 27 unverlierbar in den Bohrungen 26 gehalten. Durch einen Druck auf die auf der Oberseite des Reinigungskopfes hervorstehenden Enden der Stempel 27 werden diese gegen die Oberseite der Halteglieder gedrückt, so daß die Druckknopfverbindung gelöst
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werden kann. Es ist also in diesem Ausführungsbeispiel nicht mehr notwendig, die.Halteglieder seitlich von Hand herunterzuklappen.
Eine ähnliche Vorrichtung ist im Ausführungsbeispiel der Figur 5 vorgesehen; auch bei diesem Ausführungsbeispiel tragen entsprechende Teile dieselben Bezug'szeichen.
Die Stempel 27 sind bei diesem Ausführungsbeispiel verschwenkbar an den Haltegliedern angelenkt,und sie weisen eine Einschnürung 30 auf, die mit einer den Stempel umgebenden Feder 31 zusammenwirken kann. Die in Figur 9 in Draufsicht dargestellte Feder hat die Form eines länglichen Ovals, welches vom Stempel 27 durchsetzt wird, so daß das Oval aufgebogen wird. Dadurch liegt die Feder elastisch an der Außenfläche des Stempels an und tritt in die. Einschnürung 30 ein, sobald diese in der. Bereich der Feder gelangt. Die Feder ist am Reinigungskopf in einer bestimmten Höhe fixiert.
In Betriebsstellung (Figur 5 , rechte Seite ) befindet sich die Feder 31 in der Einschnürung 30, so daß der Stempel 27 in Längsrichtung fixiert ist. Das entsprechende Halteglied vrird dadurch in der im wesentlichen horizontalen Betriebsstellung gehalten.
Durch einen Druck auf den auf der Oberseite des Reinigungskopfes hervorstehenden Stempel kann dieser nach unten verschoben werden, wobei der obere Teil des Stempels die Feder 31 elastisch aufbiegt. Insgesamt erhält man so eine federnde Rastfixierung der Halteglieder in der Betriebsstellung.
In dem in den Figuren 6 und 7 dargestellten Ausführungsbeispiel eines Reinigungskopfes, bei dem wiederum entsprechende Teile dieselben Bezugszeichen tragen, werden die beiden
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schwenkbaren Halteglieder durch eine die Lagerwelle 12, 13 der Halteglieder koaxial umgebende Torsionsfeder 33 in die Betriebsstellung verschwenkt, wobei an der Oberseite 23 bzw. der Ausnehmungen 7 und 8 Anschläge 34 bzw. 35 vorgesehen sind, h welche die Betriebsstellung der Halteglieder definieren.
Ί Bei diesem Ausführungsbeispiel werden beide Halteglieder gegen
J: die Kraft der Torsionsfedern aus der Betriebsstellung in die
jji Auswechselstellung verschwenkt, in dieser Stellung kann der
'si Reinigungsbelag ausgewechselt werden, anschließend verschwenken
j die Halteglieder unter der Wirkung der Torsionsfedern selbst-
' tätig in die Betriebsstellung und fixieren den Reinigungsbelag
f. in dieser Stellung.
γ In dem in Figur 8 dargestellten Ausführungsbeispiel, in dem
f wieder entsprechende Teile dieselben Bezugszeichen trager.,
\. ist als Haltevorrichtung für den Reinigungsbelag eine sich
!■ über beide Ausnehmungen 7 und 8 erstreckende Platte 36 vergesehen, die in dem Bereich des Vorsprurgs 2 5 eine Ausnehmung ;' 37 aufweist. An der 0 berseite dieser Platte 36 sind zwei Stempel 27 befestigt, die in derselben Weise wie die Stempel 27 beim Ausführungsbeispiel der Figur 5 Einschnürungen 30 auf- ; weisen, in die am Reinigungskopf gehaltene, ovale Federn 31
einschnappen können (Figuren 8 und 9) .
Die Platte 36 weist an gegenüberliegenden Enden ebenfalls gezackte Kanten 14 und 15 auf, um die der Reinigungsbelag 21 herumgefaltet ist, wie dies bei den schwenkbaren Haltegliedern der vorstehend beschriebenen Ausführungsformen der Fall ist.
Zum Einlegen eines neuen Reinigungsbelages wird die Platte durch einen Druck auf beide Stempel 2 7 nach unten vom Reinigungskopf entfernt, wobei die Platte vollständig nach unten
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herausgezogen werden kann. Sobald ein neuer Reinigungsbelag aufgelegt und mit seinen Endbereichen um die Kanten herumgeschlagen ist, wird die Platte von unten her wieder in den Reinigungskopf eingeschoben, wobei die Stempel 27 mit ihren abgerundeten oberen Enden 38 die ovalen Federn 31 aufbiegen und sie durchdringen, bis diese Federn wieder in die Einschnürung 30 einrasten; die Platte 36 befindet sich dann mit dem auf gelegtai.Reinigungsbelag 21 in der Betriebsstellung. f
Die vorstehend beschriebenen Ausführungsbeispiele eines Rei- I
nigungskopfes tragen zusätzlich an der Vorderseite und an «
der Rückseite des Reinigungskopfes L-fcrmige Halter 40 und |
41, die um eine quer zur Vorschubrichtung verlaufende Achse -|
42 bzw. 43 verschwenkbar am Reinigungskopf gelagert sine. >
Ein erster Schenkel 44 trägt eine sich in seiner Verlängerung '
erstreckende, quer über die gesamte Breite des Reinigungskopfes ]
reichende Abstreifleiste 46, während der andere Schenkel 45 ]
an seinem freien Ende einen abgeschrägten Anschlagsbereich 4 7 \
aufweist. I
In einer ersten Stellung (Figur 4, linke Seite) liegt der \ eine Schenkel 4 5 an der Oberseite des Reinigungskopfes an, ί so daß der die Abstreifleiste tragende Schenkel 44 sich im ι wesentlichen senkrecht vor der Stirnseite des Reinigungskopfes befindet. Die Abstreifleiste 46 wird dadurch mit ihrer.Unterseite 48 gegen die zu reinigende Fläche gedrückt.
In einer zweiten Stellung (Figur 4, rechte Seite) ist der -j L-förmige Halter derart verschwenkt, daß der schräge Anschlags-? bereich 4 7 flächig an der Oberseite des Reinigungskopfes an- [ liegt, so daß der die Abstreifleiste tragende Schenkel 44 jj schräg verläuft; die Abstreifleiste 4 6 ist daher von der zu | reinigenden Fläche abgehoben. 1
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Zur Fixierung des L-förmigen Halters in der ersten bzw. der zweiten Stellung ist im Reinigungskopf 1 in einer horizontalen Sacklochbohrurig 4 9 ein Bolzen 50 verschieblich gelagert. Zwischen dem Boden der Bohrung 4 9 und dem Bolzen befindet sich eine Druckfeder 51, welche den Bolzen 50 aus der Bohrung 4 9 herauszutreiben sucht. Wenn sich der Halter 4 0 in der ersten Stellung befindet, schiebt die Druckfeder 51 den Bolzen 50 in eine Ausnehmung 52 auf der dem Reinigungskopf zugewandten Seite des Schenkels 44, so daß der Halter in dieser Stellung fixiert ist. Der Bolzen 50 ist an seinem dem Halter zugewandten Ende abgerundet, so daß der Halter unter einer gewissen Krafteinwirkung aus der ersten Stellung in die zweite verschwenkt werden kann; dabei wird der Bolzen 50 gegen die Wirkung der Druckfeder 51 ein wenig in die Bohrung 4 9 eingeschoben, so daß er beim Beginn der Schwenkbewegung aus der Ausnehmung 52 austreten kann. Beim weiteren Verschwenken gleitet der B olzen 50 mit seinem freien Ende an der Innenseite des Schenkels 44 entlang und unterstützt somit die Verschwenk-'bewegung des Halters 40 in die zweite Stellung (Figur 4, rechte Seite), bis der Halter seine zweite Stellung erreicht, die durch das Anschlagen des Bereiches 4 7 an der Reinigungskopfoberseite definiert ist. Durch den Bolzen 50 bleibt der Halter in dieser Stellung fixiert. Er kann jedoch unter Einschieben des Bolzens 50 und damit gegen die Wirkung der Druckfeder 51 in die erste Stellung zurückverschwenkt v/erden, bis der Bolzen 50 wieder in die Ausnehmung 52 einschnappt, so daß wieder eine Fixierung der ersten Stellung erreicht ist.
Diese Ausgestaltung ermöglicht es, den Halter sowohl in der ersten als auch in der zweiten Stellung bleibend zu fixieren, ihn jedoch leicht von einer Stellung in die andere überführen zu können. Vorteilhaft ist dabei insbesondere, daß der Bolzen 50 in der Bohrung 4 9 in keiner Weise fixiert werden
Il I I I I
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muß, da der Halter ein vollständiges Austreten des Bolzens aus der Bohrung 4 9 verhindert.
Eine besonders vorteilhafte Anordnung ergibt sich dann, wenn der Verschiebeweg des Bolzens oder seiner Verlängerung die Drehachse 42 bzw. 43 des Halters schneidet, so daß der Bolzen kein Drehmoment auf den Halter ausübt, wenn sich dieser in der ersten Stellung befindet.
Die in dem Halter 40 gehaltene Abstreifleiste 46 ist in Figur 10 vergrößert dargestellt. Auf äer dem Reinigungskopf zu-' gewandten Seite weist sie eine durchgehende scharfe Kan-ce auf, auf der gegenüberliegenden Seite trägt die Abstreifleiste senkrechte Rippen 56, die sich von der Unterseite der Abstreifleiste soweit erstrecken, daß zwischen den Rippen 56 einerseits und der Einspannung der Abstreifleiste im Halter 40 andererseits ein rippenfreier Bereich 57 verblaibt. Die Abstreifleiste besteht insgesamt aus einerrt flexiblen und relativ weichen Material, beispielsweise aus Gummi, während die Rippen 56 aus einem härteren, verschlei3armen Material bestehen. Beispielsweise können die Rippen 56 auch insgesamt auf dem flexibleren Material der Abstreifleiste aufgeklebt sein.
Im Betrieb wird durch den rippenfreien, flexiblen Bereich gewährleistet, daß sich die Abstreifleiste beim Verschieben des Reinigungskopfes verschwenken kann, wie dies beispielsweise aus Figur 3 ersichtlich ist. Dadurch gelangt auf der einen Seite des Reinigungskopfes die glatte, scharfe Kante 55 in Berührung mit der zu reinigenden Fläche; diese Kante dient dem Abstreifen von Flüssigkeiten von der zu reinigenden Fläche. Auf der anderen Seite wird die Abstreifleiste derart verbogen, daß die verschleißarmen Rippen auf der zu reinigen-
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den Fläche zur Auflage kommen. Dadurch entstehen zwischen der Abstreifleiste einerseits und der zu reinigenden Fläche andererseits im Bereich zwischen den Rippen Durchlässe, durch welche Luft angesaugt werden kann. Durch die Verwendung des härteren, verschleißarmen Materials haben die Rippen eine wesentlich höhere Standzeit als bei herkömmlichen Abstreifleisten; trotzdem bleibt durch die spezielle Forin gebung der Abstreifleiste die Biegbarkeit der Abstreifleiste im Bereich 57 voll erhalten. Auch die Abstreifwirkung der weichen, anschmiegsamen, durchgehenden Kante 55 wird in keiner Weise beeinträchtigt.
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Claims (20)

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    26. 2. 1981 Leutenbacherstr« 30-4
    7057 Winnenden
    Schutzansprüche
    . Reinigungskopf zur Reinigung von planen Flächen mit einem luft- und flüssigkeitsdurchlässigen, den Kopf auf seiner Arbeitsfläche bedeckenden Reinigungsbelag, mit Sprühdüsen zur Zufuhr einer Reinigungsflüssigkeit in einen Bereich des Belags und mit einer Absaugung zur Entfernung der Reinigungsflüssigkeit aus dem besprühten Belag,
    dadurch gekennzeichnet,
    ,;, daß an der Unterseite des Reinigungskopfes (1) eine
    Haltevorrichtung für den Reinigungsbelag (21) vorgesehen ist, die plattenförmige Halteglieder (10,11; 36) mit quer zur Vorschubrichtung verlaufenden Kanten (14,15) umfaßt, daß die Halteglieder (10,11;36)bei eingelegtem Reinigungsbelag (21) flächig an den parallel .zu der zu reinigenden Fläche (6) verlaufenden Haltegliedern anliegen und seine Endbereiche (22) um die Kanten (14, 15) herumgeschlagen sind, so daß die umgeschlagenen Endbereiche (22) auf der der zu reinigenden Fläche (6) abgewandten Seite der Halteglieder (10,11; 36) anliegen, daß die Haltegiieder (10,11; 36) bei eingelegtem Reinigungsbelag (21) die umgeschlagenen Endbereiche (22) gegen den Reinigungskopf (1) drücken und daß die
    j Halteglieder (10,11,-36) zum Auswechseln des Reinigungs
    belags (21) zumindest im Bereich der Kanten (14,15) vom
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    Reinigungskopf (1) entfernbar sind, so daß die Endbereiche (22) des Reinigungsbelages (21) um die Kanten (14,15) herumlegbar sind.
  2. 2. Reinigungskopf nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Halteglieder durch den vorderen und den hinteren Bereich einer durchgehenden, parallel zu der zu reinigenden Fläche (6) am Reinigungskopf (1) gehaltenen Platte (36) gebildet werden, die lösbar an der Unterseite des Reinigungskopfes (1) befestigbar ist.
  3. 3. Reinigungskopf nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Halteglieder (10,11) an ihrem der Kante (14, 15) gegenüberliegenden Ende um eine parallel zu äieser verlaufenden Achse (12 bzw. 13) verschwenkbar am Reinigungskopf (1) gelagert sind und in der in den Reinigungskopf (1) eingeschwenkten Stellung fixierbar sind, in welcher sie parallel zu der zu reinigenden Fläche (6) verlaufen.
  4. 4. Reinigungskopf nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Halteglieder (10, 11) durch einen elastischen Kraftspeicher (33) in die eingeschwenkte Stellung verschwenkt werden.
  5. 5. Reinigungskopf nach einem der Ansprüche 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Halteglieder (10, 11) in der Betriebsstellung durch eine Druckknopfverbindung (16, 17; 18, 19) lösbar mit dem Reinigungskopf (1) verbindbar sind.
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  6. 6. Reinigungskopf nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Reinigungskopf seitliche öffnungen (20) aufweist, um die Halteglieder (10,11; 36) zum Lösen vom Reinigungskopf (1) zugänglich zu machen.
  7. 7. Reinigungskopf nach einem der Ansprüche 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Halteglieder (10, 11; 36) in der Betriebsstellung durch eine Rastverbindung lösbar mit dem Reinigungskopf (1) verbindbar sind.
  8. 8. Reinigungskopf nach einem der Ansprüche 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß zum Lösen der Halteglieder (10, 11 ; 36) mindestens ein den Reinigungskopf (1) durchsetzender, gegen die Halteglieder vorschiebbarer Stempel (27) im Reinigungskopf (1) gelagert ist.
  9. 9. Reinigungskopf nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Stempel (27) am Halteglied (10,11; 36) gehalten ist und selbst in einer der Betriebsstellung der HS-lteglieder entsprechenden Position am Reinigungskopf (1.) einrastbar ist.
  10. 10. Reinigungskopf nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Stempel (27) eine Einschnürung (30) aufweist, in welcher ein federnder Vorsprung (31) des Reinigungskopfes (1) lösbar einrasten kann.
  11. 11. Reinigungskopf nach einem der voranstellenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Kanten (14,15) um die der Reinigungsbelag herumlegbar ist, spitze Fixiervorsprünge tragen.
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  12. 12. Reinigungskopf nach Anspruch 1 mit mindestens einem um eine quer zur Vorschubrichtung verlaufende Achse schwenkbar am Reinigungskopf gelagerten Halter für eine Abstreifleiste aus flexiblem Material; die zwischen einer ersten Stellung, in welcher die Abstreifleiste auf der zu reinigenden Fläche aufliegt, und einer zweiten Fläche, in der die Abstreifleiste von der zu reinigenden Fläche abgehoben ist, verschwenkbar ist,
    dadurch gekennzeichnet, daß der Halter (40,41) in seiner ersten Stellung durch eine elastische Schnappverbindung (50, 51, 52) mit dem Reinigungskopf (1) fixierbar ist.
  13. 13. Reinigungskopf nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Halter (40, 41) eine Ausnehmeung (52) aufweist, in die in der ersten Stellung ein verschieblich im Reinigungskopf (1) gelagerter Fixierkörper (50) federnd eingreift .
  14. 14. Reinigungskopf nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Fixierkörper (50) derart am Reinigungskopf (1) gelagert ist. daß er den Halter (40, 41) elastisch gegen einen die zweite Stellung definierenden Anschlag (47) drückt.
  15. 15. Reinigungskopf nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß der Halter (40, 41) einen L-fÖrmigen Querschnitt aufweist, dessen senkrecht nach unten weisender Schenkel (44) die Abstreifleiste (46) trägt, während sich der waagerechte Schenkel (45) im wesentlichen auf der Oberseite des Reinigungskopfes (1) befindet, daß der Fixierkörper ein im
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    Reinigungskopf (1) in waagerechter Richtung federnd gegen den senkrechten Schenkel (44) verschiebbarer Bolzen (50) ist, daß der senkrechte Schenkel (44) auf seiner dem Bolzen (50) zugewandten Seite eine Ausnehmung (52) für den Bolzen (50) trägt und daß der Bolzen (50) beim Hochschwenken des Halters (40, 41) an der Innenseite des dann schräg zur Bolzenverschieberichtung angeordneten senkrechten Schenkels (44) anliegt und diesen dadurch weiter zu schwenken sucht.
  16. 16. Reinigungskopf nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß das freie Ende des waagerechten Schenkels (45) in der zweiten Stellung am Reinigungskopf (1) anschlägt.
  17. 17. Reinigungskopf nach einem der Ansprüche 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Schwenkachse (43, 42) des Halters (40 bzw. 41) und die Verschiebebahn des Bolzens (50) bzw. deren Verlängerung schneiden.
  18. 18. Reinigungskopf nach Anspruch 1 mit mindestens einer quer zur Vorschubrichtung am Reinigungskopf gehaltenen flexiblen Abstreifleiste, die auf der dem Reinigungskopf zugewandten Seite eine durchgehende scharfe Kante und auf der gegenüberliegenden Seite senkrechte, bis zur Unterkante reichende Rippen aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß die Rippen (56) aus einem harten, abriebfesten Material bestehen, während die Abstreifleiste (46) im Bereich der durchgehenden Kante (55) aus flexiblem, weicherem Material besteht.
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  19. 19·. Reinigungskopf nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Rippen (56) auf die Abstreifleiste (46) aufgeklebt sind.
  20. 20. Reinigungskopf nach Anspruch 18 oder 19, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Rippen (56) von der unteren Kante nur über einen Teilbereich der Leistenhöhe erstrecken, so daß zwischen Leistenhalterung (40, 41) und Rippen (56) ein flexibler Leistenbereich (57) angeordnet ist.
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