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DE29822052U1 - Reinigungskopf - Google Patents

Reinigungskopf

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Publication number
DE29822052U1
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DE
Germany
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cleaning
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holding elements
cleaning element
holding element
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE29822052U
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English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Alfred Kaercher SE and Co KG
Original Assignee
Alfred Kaercher SE and Co KG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
Application filed by Alfred Kaercher SE and Co KG filed Critical Alfred Kaercher SE and Co KG
Priority to DE29822052U priority Critical patent/DE29822052U1/de
Publication of DE29822052U1 publication Critical patent/DE29822052U1/de
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Description

A 54 647 u Alfred Kärcher GmbH & Co.
z-248 Alfred-Kärcher-Straße 28-40
9. Dezember 1998 D - 71364 Winnenden
REINIGUNGSKOPF
Die Erfindung betrifft einen Reinigungskopf zum Aufbringen von Dampf und zum Saugen mit einem Rahmen, an dem Halteelemente zum Fixieren eines Reinigungselements angeordnet sind.
Ein derartiger Reinigungskopf ist beispielsweise aus der EP 0 567 044 bekannt, in der eine Bodendüse für ein Hartflächenbodenreinigungsgerät offenbart wird. An dieser Bodendüse sind an einer Oberseite Halteelemente angeordnet, die mit einem um die Bodendüse gewickelten Tuch in Eingriff bringbar sind.
Die Anwendung derartiger Reinigungsköpfe in Verbindung mit heißen Dampf erzeugenden Reinigungsgeräten hat zur Folge, daß das Reinigungselement durch eine Dampfbeaufschlagung sehr heiß werden kann. Bei Reinigungsköpfen der eingangs beschriebenen Art ist es jedoch unabdingbar, das Reinigungselement zu berühren, wenn es ausgetauscht werden soll. Damit Verletzungen, insbesondere Verbrennungen einer Bedienperson vermieden werden, muß vor dem Auswechseln so lange gewartet werden, bis das Reinigungselement entsprechend abgekühlt ist.
Es ist dementsprechend Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen Reinigungskopf der eingangs beschriebenen Art derart zu verbessern, daß auch das heiße Reinigungselement einfach und sicher ausgewechselt werden kann.
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Diese Aufgabe wird bei einem Reinigungskopf der gattungsgemäßen Art dadurch gelöst, daß mindestens zwei der Halteelemente von einer Lösestellung in eine Arbeitsstellung bringbar sind, daß an den Halteelementen das in der Lösestellung abnehmbare Reinigungselement in der Arbeitsstellung am Reinigungskopf fixierbar ist, daß das Reinigungselement für jedes Halteelement mindestens eine Halteelementaufnahme aufweist, daß die Halteelemente in der Lösestellung an das Reinigungselement anlegbar sind und mit den Halteelementaufnahmen außer Eingriff stehen, und daß die Halteelemente beim Übergang von der Lösestellung in die Arbeitsstellung in eine Zwischenstellung bringbar sind, in der die Halteelemente mit den Halteelementaufnahmen in Eingriff bringbar sind.
Mit einem derartigen Reinigungskopf ist es möglich, das Reinigungselement auszuwechseln, ohne daß die Bedienperson das Reinigungselement berühren muß. Es genügt, wenn der Reinigungskopf mit seinen Halteelementen an das Reinigungselement angelegt und diese dann aus der Lösestellung, beispielsweise durch Bewegen des Reinigungskopfes in Richtung auf das Reinigungselement hin, in die Arbeitsstellung überführt werden, wodurch das Reinigungselement am Reinigungskopf fixiert wird. Dabei ist es insbesondere wichtig, daß die Halteelemente mit den Halteelementaufnahmen außer Eingriff stehen, wenn sich die Halteelemente in der Lösestellung befinden. Dies ermöglicht es, den Reinigungskopf am Reinigungselement in einer gewünschten Weise zu positionieren und
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erst dann die Halteelemente von der Lösestellung in die Arbeitsstellung zu überführen. Während dieser Bewegung der Halteelemente greifen letztere in die Halteelementaufnahmen ein.
In umgekehrter Weise kann das Reinigungselement von dem Reinigungskopf entfernt werden. Ein bei den bereits bekannten Reinigungsköpfen notwendiges Berühren des Reinigungselements ist überflüssig, da die Halteelemente derart bewegbar sind, daß sie in der Lösestellung mit den Halteelementaufnahmen außer Eingriff stehen, also vollständig von diesen entfernt sind.
Dabei kann es besonders vorteilhaft sein, wenn das Reinigungselement in einer Ruhestellung, in der keine äussere Kraft auf das Reinigungselement einwirkt, flächenhaft ausgedehnt ist und wenn eine von zwei großen Seitenflächen des Reinigungselementes als Reinigungsfläche ausgebildet ist. Eine solche flächenhafte Ausdehnung ist günstig, wenn große ebene Flächen mit dem Reinigungskopf zu bearbeiten sind. Die Reinigungsfläche erleichtert die Bearbeitung zusätzlich, insbesondere dann, wenn sie speziell gestaltet und auf den zu behandelnden Untergrund abgestimmt ist. Außerdem ist es durch diese Ausgestaltung möglich, daß sich das Reinigungselement in der Arbeitsstellung der Halteelemente ebenfalls in seiner Ruhestellung befinden kann. Auf diese Weise kann es ohne zusätzliche Krafteinwirkungen am Reinigungskopf gehalten werden.
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Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform kann vorgesehen sein, daß das Reinigungselement einen Kraftspeicher aufweist, daß in dem Kraftspeicher eine zu einer Verformung des Reinigungselementes aus der Ruhestellung heraus angewandte Kraft speicherbar ist und daß das Reinigungselement durch die im Kraftspeicher gespeicherte Kraft in die Ruhestellung bringbar ist. Diese Ausgestaltung erleichtert zusätzlich das Entfernen des Reinigungselementes vom Reinigungskopf. Der Kraftspeicher führt dazu, daß sich das Reinigungselement bevorzugt in seiner Ruhestellung befindet. Jegliche Krafteinwirkung auf das Reinigungselement hat zur Folge, daß bei einer Wegnahme dieser Krafteinwirkung das Reinigungselement zwangsweise in seine Ruhestellung zurückgeführt wird. Befindet es sich in der Arbeitsstellung der Halteelemente in seiner Ruhestellung und wird es durch das Überführen der Halteelemente von der Arbeitsstellung in die Lösestellung verformt, so führt der Kraftspeicher dazu, daß das Reinigungselement selbständig seine Ruhestellung einnimmt, in der die Halteelementaufnahmen mit den in der Lösestellung befindlichen Halteelementen außer Eingriff stehen. Das Reinigungselement ist so vom Reinigungskopf lösbar, ohne daß es berührt werden muß.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn der Kraftspeicher durch einen eine vorgegebene Steifigkeit aufweisenden Werkstoff des Reinigungselements gebildet wird. Denkbar wären beispielsweise auch zusätzliche, mit dem Reinigungselement verbundene Kraftspeicher, wie z.B. Blattfedern oder ein elastischer Rahmen, der das Reinigungs-
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element in seiner flächenhaften, beispielsweise rechteckigen Form hält. Durch die Auswahl des eine bestimmte Steifigkeit aufweisenden Werkstoffs kann auf derartige Zusatzbauteile verzichtet werden.
Grundsätzlich kann vorgesehen sein, daß das Reinigungselement gas- und/oder dampfdurchlässig ist. Auf diese Weise ist es möglich, durch das Reinigungselement hindurch den Dampf auf die zu behandelnde Fläche aufzubringen und gleichzeitig durch das Reinigungselement hindurch Schmutz und Schmutzwasser abzusaugen. Die Durchlässigkeit kann beispielsweise durch ein entsprechendes, Poren aufweisendes Material gewährleistet werden, wie dies beispielsweise bei Textilien, insbesondere bei gewebten der Fall ist.
Günstig kann es sein, wenn die Haiteelementaufnahmen auf der anderen großen, eine Rückseite des Reinigungselements bildenden Seitenfläche angeordnet sind. Dadurch steht die gesamte Reinigungsfläche zum Reinigen zur Verfügung. Die Halteelementaufnahmen sind auf diese Weise für die Halteelemente frei zugänglich, wenn das Reinigungselement mit der Reinigungsfläche nach unten auf der zu behandelnden Fläche aufliegt. Diese Anordnung erweist sich insbesondere dann als günstig, wenn das Reinigungselement an dem Reiniguhgskopf fixiert werden soll.
Vorteilhaft ist es, wenn die Halteelementaufnahmen durch Taschen gebildet werden, deren Öffnungen einander gegenüberliegend angeordnet sind. Durch diese Anordnung
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wird es möglich, daß die Halteelemente in die Halteelementauf nahmen eingreifen und beim Übergang von der Lösestellung in die Arbeitsstellung zumindest partiell in entgegengesetzter Richtung voneinander weg bewegt werden können. Eine seitliche Bewegung des an den Halteelementen des Reinigungskopfs fixierten Reinigungselements wird aufgrund dieser Anordnung unmöglich.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung kann vorgesehen sein, daß das Halteelement in der Arbeitsstellung formschlüssig in die Halteelementauf nähme eingreift. Das formschlüssige Eingreifen der Halteelemente führt zu einer eindeutigen Zuordnung von Reinigungselement und Halteelementen, wodurch das Reinigungselement unbeweglich am Reinigungskopf fixiert wird und im wesentlichen spielfrei jeder Bewegung des Reinigungskopfes zwangsweise folgt.
Günstig ist es, wenn der Querschnitt des Halteelementes zu dem mit der Halteelementaufnahme in Eingriff bringbaren Ende hin abnimmt. Aufgrund dieser Ausgestaltung wird das Eingreifen der Halteelemente in die Halteelementauf nahmen in der Zwischenstellung erleichtert, denn das Halteelement füllt nicht den gesamten Querschnitt der Halteelementaufnahme aus. Dies kann erst dann der Fall sein, wenn, wie beispielsweise bei einem formschlüssigen Eingreifen, sich das Halteelement in der Arbeitsstellung befindet. Insgesamt wird das Eingreifen und Lösen der Halteelemente von dem Reinigungselement wesentlich erleichtert.
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Vorteilhafterweise kann vorgesehen sein, daß ein Längsschnitt des Halteelementes im wesentlichen keilförmig ist. Durch eine solche Keilform ergibt sich ein sich verringernder Querschnitt des Halteelements zu dem mit der Halteelementaufnähme in Eingriff bringbaren Ende hin. Das Einführen des Halteelements in die Halteelementauf nähme wird dadurch wesentlich erleichtert.
Grundsätzlich kann vorgesehen sein, daß die Halteelemente Durchbrechungen aufweisen, die im wesentlichen quer zu einer Grundfläche des Halteelementes verlaufen. Dadurch kann der Dampf durch die Halteelemente hindurchtreten und das Reinigungselement beaufschlagen. Außerdem wird so auch das Absaugen durch die Halteelemente hindurch möglich.
Gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung kann vorgesehen sein, daß mindestens ein HaI-teelement um eine Schwenkachse schwenkbar am Rahmen gelagert ist. Eine solche schwenkbare Lagerung ermöglicht einen Verzicht auf ein kompliziertes Getriebe zum Überführen der Halteelemente von der Lösestellung in die Arbeitsstellung und umgekehrt. Beispielsweise kann die Überführung der Halteelemente von einer Stellung in die andere dadurch realisiert werden, daß die in der Lösestellung befindlichen Halteelemente an das Reinigungselement angelegt werden, und der Reinigungskopf in Richtung auf das Reinigungselement hin bewegt wird. Dadurch werden die Halteelemente zwangsweise verschwenkt und in die Arbeitsstellung überführt.
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Günstig ist es dabei, wenn die Schwenkachse des Halteelements in einer durch den Reinigungskopf festgelegten Ebene liegt und quer zu einer Längsachse des Reinigungskopfes verläuft. Das Halteelement bildet demnach beispielsweise einen länglichen Flügel, dessen mit der Halteelementaufnahme in Eingriff bringbares Ende einen größtmöglichen Radius während einer Bewegung des Halteelements beschreibt. Dies ermöglicht es, die Halteelementaufnahmen ausreichend groß zu gestalten, um eine sichere Fixierung des Reinigungselements am Reinigungskopf zu gewährleisten.
Besonders vorteilhaft kann es sein, wenn für beide Halteelemente eine am Reinigungskopf mittig angeordnete gemeinsame Schwenkachse vorgesehen ist. Diese symmetrische Anordnung der beiden Halteelemente erleichtert das Einführen und das Lösen des Reinigungselements vom Reinigungskopf. Außerdem reduziert die gemeinsame Schwenkachse den konstruktiven und fertigungstechnischen Aufwand.
Grundsätzlich kann vorgesehen sein, daß eine mindestens zweiteilige Verriegelungsvorrichtung vorgesehen ist zum Fixieren des Halteelements in der Arbeitsstellung, daß mindestens ein Teil der Verriegelungsvorrichtung an dem Halteelement und daß mindestens ein anderer Teil der Verriegelungsvorrichtung an dem Rahmen angeordnet ist. Mit der Verriegelungsvorrichtung lassen sich folglich die Halteelemente in der Arbeitsstellung fixieren, wodurch gleichzeitig das mit diesen in Eingriff stehende
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Reinigungselement am Reinigungskopf fixiert wird, beispielsweise in seiner Ruhestellung.
Günstig ist es dabei, wenn die Verriegelungsvorrichtung einen Verriegelungsvorsprung und einen mit diesem in Eingriff bringbaren, durch ein Betätigungsglied bewegbaren Verriegelungsarm aufweist. Der bewegbare Verriegelungsarm kann außerdem federnd vorgespannt sein, so daß er stets in einer Verriegelungsstellung befindlich ist, wenn das Betätigungsglied nicht betätigt wird. Durch das Betätigungsglied kann der Verriegelungsarm bewegt werden, wodurch dieser außer Eingriff mit dem Verriegelungsvorsprung gebracht wird. In diesem Zustand kann das Halteelement von der Arbeitsstellung in die Lösestellung überführt werden. Somit muß zum Auswechseln des Reinigungselements zunächst das Betätigungsglied betätigt werden.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung kann vorgesehen sein, daß ein gemeinsames Betätigungselement zur Betätigung aller Betätigungsglieder vorgesehen ist. Für den Fall, daß mehrere bewegbare Halteelemente vorgesehen sind, kann durch das Betätigungselement in einem einzigen Schritt die Freigabe der Halteelemente aus der Arbeitsstellung erreicht werden.
Günstig ist es, wenn mindestens ein in der Arbeitsstellung unter Spannung stehendes Kraftspeicherelement vorgesehen ist zum Bewegen der Halteelemente aus der Arbeitsstellung in die Lösestellung. Das Lösen des Reinigungselements vom Reinigungskopf wird hierdurch zusatz-
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lieh erleichtert, denn das Kraftspeicherelement führt zu einer zwangsweisen Überführung der Halteelemente von der Arbeitsstellung in die Lösestellung. Folglich müssen keine zusätzlichen äußeren Kräfte aufgewendet werden, um die Halteelemente in die Lösestellung zu bringen.
Vorteilhafterweise kann vorgesehen sein, daß das Kraftspeicherelement mit beiden Halteelementen verbunden ist. Bei dieser Ausgestaltung reicht ein einziges Kraftspeicherelement aus, um die Halteelemente in die Lösestellung zu überführen. Es können jedoch auch mehrere Kraftspeicherelemente vorgesehen sein.
Besonders günstig ist es, wenn das Kraftspeicherelement durch eine Feder gebildet wird. Federn sind leicht herzustellen, insbesondere aus einem Material, das heißdampf beständig ist. Außerdem kann in Abhängigkeit der benötigten Kraft eine Federkonstante der Feder besonders leicht eingestellt werden.
Grundsätzlich kann vorgesehen sein, daß der Rahmen im wesentlichen durch einen flachen Quader gebildet wird und daß eine der beiden Grundflächen offen ist. Ein Quader bietet die Möglichkeit, beispielsweise an seiner offenen Grundfläche ein dieser entsprechendes Reinigungselement aufzunehmen oder dort anzuordnen. Ferner sind rechteckige Grundflächen bei Reinigungsköpfen besonders zur Reinigung großer Flächen vorteilhaft.
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Dabei kann vorgesehen sein, daß die offene Grundfläche des Rahmens in der Arbeitsstellung im wesentlichen von den Halteelementen bedeckt ist. Durch diese Ausgestaltung wird die Stabilität des Reinigungskopfes erhöht. Ferner kann dadurch ein gleichmäßiger Druck vom Reinigungskopf auf das Reinigungselement übertragen werden.
Außerdem kann vorgesehen sein, daß der Reinigungskopf einen Sauganschluß aufweist. Durch einen beispielsweise vom Reinigungskopf abstehenden Sauganschluß ergibt sich die Möglichkeit, diesen an ein Sauggerät anzuschließen und den Reinigungskopf als Saugkopf zu verwenden.
Darüber hinaus kann es vorteilhaft sein, wenn an dem Reinigungskopf ein Dampfanschluß angeordnet ist, der mit auf die Halteelemente hin gerichteten Dampfaustrittsöffnungen in Verbindung steht. Durch den Dampfanschluß kann heißer Dampf von einem Dampferzeuger zu den Dampfaustrittsöffnungen geleitet werden, durch die hindurch heißer Dampf die Halteelemente und insbesondere das daran fixierte Reinigungselement beaufschlagen kann.
Die nachfolgende Beschreibung einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung dient im Zusammenhang mit der Zeichnung der näheren Erläuterung. Es zeigen:
Figur 1: eine Längsschnittansicht eines Reinigungskopfes beim Anlegen an ein Reinigungselement ;
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Figur 2: einen Längsschnitt durch einen Reinigungskopf mit in der Arbeitsstellung befindlichen Halteelementen und daran fixiertem Reinigungselement;
Figur 3: einen Querschnitt längs einer Linie 3-3 aus Figur 2; und
Figur 4: eine teilweise durchsichtige Draufsicht auf einen Reinigungskopf.
In den Figuren 1 bis 4 ist ein insgesamt mit dem Bezugszeichen 1 versehener Reinigungskopf dargestellt, an dem ein insgesamt mit dem Bezugszeichen 2 versehenes Reinigungselement fixierbar ist.
Der Reinigungskopf 1 besteht im wesentlichen aus einem wannenförmigen Rahmen 3, der im Querschnitt trapezförmig und dessen Grundfläche 48 offen ist. Der Rahmen 3 wird auf seiner geschlossenen Seite von einer Haube 4 umgeben, die im Bereich der Rahmenseitenflächen 5 und 6 des Rahmens 3 sowie einem Randbereich 7 einer Rahmenoberseite 8 formschlüssig anliegt. Ansonsten wölbt sich die Haube 4 ausgehend von einer elliptischen Grundfläche symmetrisch von der Rahmenoberseite 8-weg.
Von diesem gewölbten Bereich erstreckt sich parallel zu einer schmalen Seite der Rahmenoberseite 8 nach hinten weg ein mit diesem verbundener, im Querschnitt kreisförmiger Sauganschluß 9, auf den ein um etwa 135° abgewinkelter Verbindungsstutzen 10 fluiddicht und drehbar
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aufgesteckt ist. Der Verbindungsstutzen 10 weist an seinem dem Reinigungskopf 1 abgewandten Ende eine Saugöffnung 11 und eine an einer Außenseite des Verbindungsstutzens parallel verlaufende Dampfleitung 13 mit endseitigem Dampfanschluß 12 auf. Über die Saugöffnung 11 und den Dampfanschluß 12 kann beispielsweise ein nicht dargestelltes Hartflächenbodenreinigungsgerät angeschlossen werden, welches einen Dampferzeuger und einen Naß-/Trockensauger in einem Gerät kombiniert.
Der Dampfanschluß 12 steht über die Dampfleitung 13 mit nicht dargestellten Dampfaustrittsdüsen in der Rahmenoberseite 8 in Verbindung, die in Richtung auf die Grundfläche 48 des Rahmens 3 hin offen sind und durch die heißer Dampf austritt.
In die im Querschnitt im wesentlichen symmetrische Haube 4 sind an deren Längsseiten zwei Lippenaufnahmen 14 bzw. 15 entlang ihrer gesamten Länge angeordnet, die ebenfalls nach unten gerichtet offen sind. In diese Lippenaufnahmen 14 und 15 sind jeweils zwei Wischlippen 16 und 17 eingesetzt, die in ihrer Ruhestellung seitlich an der Rahmenstirnkante 18 anliegen und über diese vorstehen.
Quer zu den Lippenaufnahmen 14 und 15 verläuft eine mittig in Bohrungen in schrägen Seitenwänden 19 und 20 des Rahmens 3 symmetrisch an diesem angeordnete Lagerwelle 21. Ander Lagerwelle sind zwei identische Haltebügel 22 drehbar gelagert, die im Längsschnitt keilförmig sind. Jeder Haltebügel 22 ist mit nicht dargestell-
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ten Durchbrechungen durchsetzt, die im wesentlichen quer zu einer Oberseite 58 und einer Unterseite 57 des Haltebügels 22 verlaufen. Zur Lagerung an der Lagerwelle 21 weisen die Haltebügel 22 jeweils zwei mit einer Bohrung 23 versehene Lagerböcke 24 auf, die an einer Stirnfläche 49 des Haltebügels 22 angeordnet sind. Ein lagerfernes Bügelende 25 des Haltebügels 22 weist eine, ausgehend von einer rechteckigen Grundform des Haltebügels 22, abnehmende Breite auf.
Im Bereich eines lagerwellensextigen Endes des Haltebügels 22 sind an dem Haltebügel 22 parallel zur Lagerwelle 21 verlaufende Haltestifte 26 angeordnet. Die Haltestifte 26 der beiden Haltebügel 22 sind über eine Spiralfeder 27 miteinander verbunden. An einem der Lagerböcke 24 ist ein Winkelbegrenzer 28 in Form eines in Richtung auf die Rahmenoberseite 8 hin abstehenden Vorsprungs angeordnet. Dieser Winkelbegrenzer 28 schlägt in einer Lösestellung der Haltebügel 22 an eine seitliche Ausnehmungsfläche 29 einer in Richtung auf die Haube 4 hin zurückgesetzten quaderförmigen Ausnehmung 30 in der Rahmenoberseite 8 an.
Weiterhin ist der Haltebügel 22 mit zwei Rastböcken 31 versehen, die über einen parallel zu einer von dem Bügelende 25 zur Stirnfläche 49 hin vorgegebenen Längsrichtung des Haltebügels 22 verlaufenden Raststeg 32 verbunden sind. Auf der Rahmenoberseite 8 sind in einem zwischen diesem und der gewölbten Haube 4 befindlichen Hohlraum 33 zwei Hebellager 34 angeordnet, die aus zwei Hebelböcken 35 gebildet sind, die wiederum über eine
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Hebelwelle 36 miteinander verbunden sind, welche parallel zur Längsrichtung der Wischlippen 16 bzw. 17 verläuft. An diesen Hebellagern 34 ist ein im wesentlichen U-förmiger Lösehebel 37 gelagert, der in jedem Seitenarm 38 eine Lagerbohrung 39 aufweist, die von der Hebelwelle 36 durchsetzt wird. Im Übergangsbereich vom Seitenarm 38 auf einen Quersteg 41 des Lösehebels 37 ist eine jeweils Trittfläche 40 angeordnet, die im wesentlichen parallel zur Rahmenoberseite 8 verläuft.
Ein freies Ende des Seitenarms 38 ist mit einem im wesentlichen rechtwinklig abstehenden Vorsprung 42 versehen, an den sich eine Rastnase 43 in Form eines auf den Quersteg 41 hin gerichteten Vorsprungs anschließt, so daß der Seitenarm 38, der Vorsprung 42 und die Rastnase 43 eine im wesentlichen U-förmige Anordnung bilden. In Verlängerung des Seitenarms 38 über die Lagerbohrung 39 hinaus erstreckt sich ein im Querschnitt im wesentlichen halbkreisförmiger Federvorsprung 44, dessen eines Ende 45 in eine Richtung parallel zum Seitenarm 38 weist. Das Ende 45 stößt gleichzeitig an eine Innenfläche 46 der Haube 4 an.
Das eingangs erwähnte Reinigungselement 2 ist im wesentlichen rechteckig und flach, und weist eine Steifigkeit auf, die es im wesentlichen in dieser flachen Stellung hält. Eine Unterseite des Reinigungselements 2 ist als eine Reinigungsfläche 51 ausgestaltet. Eine Rückseite 52 ist an den seitlichen Enden 53 mit aufgesetzten rechteckigen Taschen 54 versehen, deren Öffnungen 55 einander gegenüberliegen.
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Im folgenden soll anhand der Figuren 1 bis 4 erläutert werden, wie das Reinigungselement 2 an den Reinigungskopf 1 angelegt bzw. wieder entfernt werden kann.
Zum Anlegen des Reinigungselements 2 wird dieses üblicherweise auf eine zu reinigende Bodenfläche 56 mit der Reinigungsfläche 51 nach unten gelegt. Anschließend wird der Reinigungskopf 1 zum Fixieren des Reinigungselements 2 vorbereitet. Hierfür wird zunächst auf die Trittfläche 40 gedrückt, wodurch der Lösehebel 37 um die Hebelwelle 36 verschwenkt wird. Während dieser Schwenkbewegung gibt die Rastnase 43 den Raststeg 42 des Haltebügels 22 frei und gleichzeitig wird der Federvorsprung 44 an der Innenfläche 46 der Haube 4 entlanggeführt und zusammengedrückt. Dies hat zur Folge, daß nach Loslassen der Trittfläche 40 der Lösehebel 37 wieder in seine Ausgangsstellung verschwenkt wird.
Die in der durch den Lösehebel 37 verriegelten Stellung befindlichen Haltebügel 22, deren Unterseiten 57 in der Arbeitsstellung im wesentlichen parallel zur Rahmenoberseite 8 verlaufen, werden nun durch die auf die Haltebügel 22 wirkende Gewichtskraft sowie die Federkraft der Spiralfeder 27 aus dem Rahmen 3 heraus zwangsweise verschwenkt, bis die Winkelbegrenzer 28 an der Ausnehmungsflache 29 anschlagen. Die Haltebügel 22 stehen dann V-förmig vom Rahmen 3 ab und befinden sich jetzt in ihrer Lösestellung, wie dies in Figur 1 zu sehen ist.
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In der Lösestellung werden die Haltebügel 22 an das Reinigungselement 2 herangeführt, und zwar derart, daß die Bügelenden 25 die Rückseite 52 berühren und sich zwischen den Öffnungen 55 der Taschen 54 befinden. Im folgenden wird der Reinigungskopf 1 in Richtung auf das Reinigungselement 2 hin bewegt, wodurch die Haltebügel 22 zwangsweise wieder in ihre Arbeitsstellung verschwenkt werden, in der die Unterseiten 57 parallel zur Rahmenoberseite 8 verlaufen. Während dieser Bewegung gelangen die Bügelenden 25 in einer Zwischenstellung in den Bereich der Öffnungen 55 und werden in die Taschen 54 hineingeschoben. Durch das Heranführen des Reinigungskopfes 1 an das Reinigungselement 2 wird die Spiralfeder 27 von ihrem im wesentlichen entspannten Zustand in der Lösestellung in einen vorgespannten Zustand in der Arbeitsstellung überführt. Kurz bevor die Haltebügel 22 ihre Arbeitsstellung erreicht haben, stößt eine an der Rastnase 43 ausgebildete Gleitfläche 47 an den Raststeg 32 an, wodurch der Lösehebel 37 erneut verschwenkt wird. Erreicht der Haltebügel 22 die Arbeitsstellung, wird der Lösehebel 37 in seine Ausgangsstellung aufgrund der Vorspannung des zusammengedrückten Federvorsprungs 44 zurückbewegt.
Die Haltebügel 22 sind nun in ihrer Arbeitsstellung verriegelt. Das Reinigungselement befindet sich an den Haltebügel 22 fixiert in seiner Ruhestellung. Der an das nicht dargestellte Reinigungsgerät angeschlossene Reinigungskopf 1 kann nun mit heißem Dampf versorgt werden, der durch die Austrittsdüsen das Reinigungsele-
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ment 2 beaufschlagt und zur Reinigung der Bodenfläche 56 verwendet werden kann.
Zum Austauschen des Reinigungselements 2 kann nun, im Gegensatz zu bekannten Reinigungsköpfen, das Reinigungselement 2 ausgetauscht werden, ohne dieses mit den Händen zu berühren. Dazu wird wiederum die Trittfläche 40 gedrückt, und die in ihrer Arbeitsstellung verriegelten Haltebügel 22 freigegeben. Aufgrund der Schwerkraft und der Federkraft der Spiralfeder 27 werden die Haltebügel 22 in ihre Lösestellung überführt. Das an den Haltebügeln 22 fixierte Reinigungselement verformt sich zunächst ebenfalls V-förmig, wie die beiden Haltebügel 22. Aufgrund seiner Steifigkeit ist das Reinigungselement 2 jedoch bestrebt, seine Ruhestellung einzunehmen. Dies bedeutet, daß die Rückstellkraft des Reinigungselements 2 stetig zunimmt je weiter aus dem Reinigungskopf 1 heraus die Haltebügel 22 verschwenkt sind und das Reinigungselement 2 zwangsweise in die Ruhestellung überführt, wodurch es von den Bügelenden 25 heruntergleitet und diese freigibt. Auf diese Weise kann das aufgrund der Erhitzung durch den heißen Dampf, verschmutzte Reinigungselement vom Reinigungskopf 1 mühelos entfernt werden.

Claims (24)

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    SCHUTZANSPRÜCHE
    Reinigungskopf zum Aufbringen von Dampf und zum Saugen mit einem Rahmen, an dem Halteelemente zum Fixieren eines Reinigungselements angeordnet sind, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens zwei der Halteelemente (22) von einer Lösestellung in eine Arbeitsstellung bringbar sind, daß an den Halteelementen (22) das in der Lösestellung abnehmbare Reinigungselement (2) in der Arbeitsstellung am Reinigungskopf (1) fixierbar ist, daß das Reinigungselement (2) für jedes Halteelement (22) mindestens eine Halteelementaufnähme (54) aufweist, daß die Halteelemente (22) in der Lösestellung an das Reinigungselement (2) anlegbar sind und mit den Halteelementaufnahmen (54) außer Eingriff stehen, und daß die Halteelemente (22) beim Übergang von der Lösestellung in die Arbeitsstellung in eine Zwischenstellung bringbar sind, in der die Halteelemente (22) mit den Halteelementauf nahmen (54) in Eingriff bringbar sind.
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  2. 2. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Reinigungselement (2) in einer Ruhestellung, in der keine äußere Kraft auf das Reinigungselement (2) einwirkt, flächenhaft ausgedehnt ist und daß eine von zwei großen Seitenflächen (51, 52) des Reinigungselementes (2) als Reinigungsfläche (51) ausgebildet ist.
  3. 3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Reinigungselement (2) einen Kraftspeicher aufweist, daß in dem Kraftspeicher eine zu einer Verformung des Reinigungselementes (2) aus der Ruhestellung heraus angewandte Kraft speicherbar ist und daß das Reinigungselement (2) durch die im Kraftspeicher gespeicherte Kraft in die Ruhestellung bringbar ist.
  4. 4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Kraftspeicher durch einen eine vorgegebene Steifigkeit aufweisenden Werkstoff des Reinigungselements (2) gebildet wird.
  5. 5. Vorrichtung nach einem voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Reinigungselement (2) gas- und/oder dampfdurchlässig ist.
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  6. 6. Vorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Halteelementaufnahmen (54) auf der anderen großen, eine Rückseite des Reinigungselements (2) bildenden Seitenfläche (52) angeordnet sind.
  7. 7. Vorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Halteelementaufnahmen durch Taschen (54) gebildet werden, deren Öffnungen (55) einander gegenüberliegend angeordnet sind.
  8. 8. Vorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Halteelement (22) in der Arbeitsstellung formschlüssig in die Halteelementaufnähme (54) eingreift.
  9. 9. Vorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Querschnitt des Halteelementes (22) zu dem mit der Halteelementauf nähme (54) in Eingriff bringbaren Ende (25) hin abnimmt.
  10. 10. Vorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ein Längsschnitt des Halteelementes (22) im wesentlichen keilförmig ist.
    • ·
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  11. 11. Vorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Halteelemente (22) Durchbrechungen aufweisen, die im wesentlichen quer zu einer Grundfläche (57) des Halteelementes (22) verlaufen.
  12. 12. Vorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein Halteelement (22) um eine Schwenkachse (21)
    schwenkbar am Rahmen (3) gelagert ist.
  13. 13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet,
    daß die Schwenkachse (21) des Halteelements (22) in einer durch den Reinigungskopf (1) festgelegten Ebene liegt und quer zu einer Längsachse des Reinigungskopfes (1) verläuft.
  14. 14. Vorrichtung nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, daß für beide Halteelemente (22)
    eine am Reinigungskopf (1) mittig angeordnete gemeinsame Schwenkachse (21) vorgesehen ist.
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  15. 15. Vorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eine mindestens zweiteilige Verriegelungsvorrichtung (34, 37) vorgesehen ist zum Fixieren des Halteelements (22) in der Arbeitsstellung, daß mindestens ein Teil der Verriegelungsvorrichtung (34, 37) an dem Halteelement (22) und daß mindestens ein anderer Teil der Verriegelungsvorrichtung (34, 37) an dem Rahmen (3) angeordnet ist.
  16. 16. Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Verriegelungsvorrichtung (34, 37) einen Verriegelungsvorsprung (32) und einen mit diesem in Eingriff bringbaren, durch ein Betätigungsglied (38) bewegbaren Verriegelungsarm (42, 43) aufweist.
  17. 17. Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß ein gemeinsames Betätigungselement (41) zur Betätigung aller Betätigungsglieder (38) vorgesehen ist.
  18. 18. Vorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein in der Arbeitsstellung unter Spannung stehendes Kraftspeicherelement (27) vorgesehen ist zum Bewegen der Halteelemente (22) aus der Arbeitsstellung in die Lösestellung.
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    • ·
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  19. 19. Vorrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß das Kraftspeicherelement (27) mit beiden Halteelementen (22) verbunden ist.
  20. 20. Vorrichtung nach Anspruch 18 oder 19, dadurch gekennzeichnet, daß das Kraftspeicherelement durch eine Feder (27) gebildet wird.
  21. 21. Vorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Rahmen (3) im wesentlichen durch einen flachen Quader gebildet wird und daß eine der beiden Grundflächen (8, 48) offen ist.
  22. 22. Vorrichtung nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß die offene Grundfläche (48) des Rahmens (3) in der Arbeitsstellung im wesentlichen von den Halteelementen (22) bedeckt ist.
  23. 23. Vorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Reinigungskopf (1) einen Sauganschluß (9, 11) aufweist.
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  24. 24. Vorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an dem Reinigungskopf
    (1) ein Dampfanschluß (12) angeordnet ist, der mit auf die Halteelemente (22) hin gerichteten Dampfaustrittsöffnungen in Verbindung steht.
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