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Die Erfindung betrifft eine Flüssigkeitsspeicheranlage, bei der ein
allseitig geschlossener flexibler Behälter in einer offenen Grube angeordnet ist
und bei der der Zwischenraum zwischen dem Behälter und den Grubenwänden mit einer
Trägerflüssigkeit befüllbar ist.
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Es ist eine Flüssigkeitsspeicheranlage bekannt (USA.-Patentschrift
2211958), die aus einer nach oben offenen Grube besteht, in der sich stets eine
den Boden bedeckende, von der zu speichernden Flüssigkeit verschiedene Flüssigkeit
befindet und die mit einer das Austreten der zu speichernden Flüssigkeit durch die
Seitenwände verhindernden Auskleidung versehen ist. Diese aus Folienmaterial bestehende
Auskleidung ist mittels Pflöcken und Seilen am oberen Rand der Grube und am Boden
der Grube befestigt. Zur Abdeckung der Grube und damit der gespeicherten Flüssigkeit
ist eine ebenfalls aus Folienmaterial bestehende Plane vorgesehen, die durch einen
zur Beschwerung dienenden und mit ihrem Rand verbundenen Ring auf der zu speichernden
Flüssigkeit gehalten wird.
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Abgesehen davon, daß die Betriebssicherheit dieser bekannten Anlage
zu wünschen übrigläßt, da entstehende Gase in unkontrollierter Weise zwischen der
oberen Abdeckung und den Seitenwänden austreten können, muß bei dieser Anlage als
Nachteil in Kauf genommen werden, daß die beiden Flüssigkeiten direkt aneinandergrenzen
und außerdem durch den nicht zu vermeidenden Spalt zwischen Abdeckung und Seitenwänden
Verunreinigungen in die zu speichernde Flüssigkeit gelangen können, und daß die
Verwendung von schwachem und daher preiswertem Folienmaterial für die Auskleidung
ausgeschlossen ist, da auf Grund der erforderlichen Vertäuung der Auskleidung am
oberen Rand der Grube und am Boden der Grube erhebliche Kräfte punktförmig an den
Befestigungsstellen angreifen und außerdem an der Auskleidung Ösen oder sonstige
Befestigungseinrichtungen angebracht werden müssen. die nur dann dauerhaft an dem
Folienmaterial befestigt werden können, wenn dieses eine ausreichende Festigkeit
bzw. Stärke besitzt.
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Es ist ferner eine Flüssigkeitsspeicheranlage bekannt (USA.-Patentschrift
3 052 380), die aus einem in einer Grube angeordneten, allseitig geschlossenen Behälter
aus flexiblem Folienmaterial besteht. Dabei ist ein am Boden der Grube mündendes
Rohr vorgesehen, das dazu dient, im Falle der Entleerung des Behälters Wasser zuzuführen,
das den Boden des Behälters nach oben drücken soll. Bei leerem Behälter ist die
Grube im wesentlichen mit Wasser gefüllt, das dann während des Fülloorgangs entsprechend
der Zuführung von zu speichernder Flüssigkeit abgezogen wird. Im gefüllten Zustand
liegt der aus flexiblem Folienmaterial bestehende Behälter an den Wänden der Grube
an.
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Die Folge davon ist, daß als Folienmaterial ein relativ starkes und
damit teueres Material verwendet werden muß, um sicherzustellen, daß es bei gefülltem
Behälter den Beanspruchungen standhält, die sich auf Grund des Vorhandenseins der
Vorrichtung zur Wasserzuführung am Boden der Grube, und insbesondere auf Grund der
Unebenheiten der Grube selbst ergeben. Sind nämlich am Boden der Grube oder an ihren
Wänden relativ spitze Vorsprünge oder lochartige Ausnehmungen vorhanden, so treten
an diesen Stellen bei gefülltem Behälter besonders hohe
Beanspruchungen des Folienmaterials
auf, das demgemäß entsprechend stark dimensioniert werden muß.
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Ziel der Erfindung ist die Schaffung einer auch für sehr große Mengen
geeigneten, außerordentlich betriebssicheren Flüssigkeitsspeicheranlage mit einem
aus extrem schwachem und damit besonders preiswertem Folienmaterial bestehenden
flexiblen Behälter.
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Ausgehend von einer Flüssigkeitsspeicheranlage der eingangs angeführten
Gattung wird diese Aufgabe dadurch gelöst, daß die Trägerflüssigkeit im Zwischenraum
dauernd vorhanden und ihre Menge so bemessen ist, daß bei jedem Füllungsgrad des
Behälters zwischen den Wänden des Behälters und den entsprechenden Wänden der Grube
eine die gegenseitige Berührung dieser Wände im wesentlichen verhindernde Flüssigkeitsschicht
vorhanden ist.
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Durch die erfindungsgemäßen Maßnahmen wird sichergestellt, daß die
auf den Behälter einwirkenden Belastungen optimal gering sind, da bei allen Betriebsbedingungen
eine weitgehende Kompensation der an den Behälterwänden angreifenden Kräfte erfolgt.
Schädliche Auswirkungen von in der Grube gegebenenfalls vorhandenen Unebenheiten
werden durch das Vorhandensein der Trägerflüssigkeitsschicht verhindert, Außerdem
gewährleistet die Kräftekompensation an den Behälterwänden ein einfaches Glätten
von eventuell in den Behälterwänden vorhandenen Falten.
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Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung ist in an
sich bekannter Weise ein den Höhenstand der Trägerflüssigkeit zwischen Grubenwand
und Behälter begrenzender Überlauf vorgesehen, der vom Boden der Grube ausgeht.
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Sollte im Falle der Speicherung einer feuergefährlichen Flüssigkeit
in dem Behälter ein Leck auftreten, so wird durch diesen Überlauf sichergestellt,
daß die feuergefährliche Flüssigkeit nicht aus der Grube abgeführt, sondern innerhalb
der Grube auf der Oberfläche der Trägerfiüssigkeit gesammelt wird.
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Gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung ist in bekannter
Weise eine die Grubenwände und den Grubenboden bedeckende flüssigkeitsdichte Auskleidung
vorgesehen.
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Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist
die in bekannter Weise aus flexiblem Folienmaterial bestehende Auskleidung mit einem
Ventil versehen, durch das eine die Grube umgebende Flüssigkeit in die Grube fließen
kann, wenn ihr Höhenstand über dem der Trägerflüssigkeit liegt.
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Dadurch wird sichergestellt, daß beispielsweise im Falle eines übermäßigen
Ansteigens des Grundwassers kein Abheben der Auskleidung vom Boden der Grube erfolgt.
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Vorzugsweise ist zwischen den Seitenwänden des Behälters und den
Grubenwänden wenigstens ein starres, sich nach oben erstreckendes durchlöchertes
Rohr vorgesehen, dessen oberes Ende für die Entnahme von Proben der Trägerflüssigkeit
zugänglich ist.
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Diese Rohre ermöglichen einerseits ein einfaches Prüfen der Dichtheit
des Behälters und erleichtern andererseits das Hochsteigen der Trägerflüssigkeit
an den Seitenwänden des Behälters.
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Sind in der Behälterdecke Gasablaßventile angebracht, so sind diese
gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung mit Schwimmern ausgerüstet.
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Dadurch wird vermieden, daß durch das Gewicht der Gasabl aß ventile
eine Beanspruchung des Folienmaterials auftritt, die eine stärkere Dimensionierung
dieses Materials erforderlich machen würde.
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Aus entsprechenden Gründen ist bei Vorhandensein einer Inspektionsbrücke
diese einerseits am Grubenrand und andererseits auf einem auf der Speicherflüssigkeit
schwimmenden Floß abgestützt. Die Inspektionsbrücke trägt vorzugsweise auch das
Rohr zur Behälterspeisung.
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Schließlich ist gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung
der Erfindung im Inneren des Behälters wenigstens ein sich zwischen der Decke und
dem Boden erstreckendes flexibles Rohr vorgesehen, das zur Ableitung des Regenwassers
von der Behälteroberfläche in den Bereich unter dem Behälter dient und so schwer
ist, daß die Decke des Behälters muldenförmig nach unten gezogen wird.
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Dadurch wird sichergestellt, daß sich auf der Decke des Behälters
keine Wasseransammlungen ausbilden, die zu einer Beanspruchung des Behältermaterials
führen könnten.
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Weitere Einzelheiten und Vorteile der Erfindung werden im folgenden
an Hand der Zeichnung erläutert, deren einzige Figur eine Querschnittsdarstellung
einer Ausführungsform einer Flüssigkeitsspeicheranlage gemäß der Erfindung zeigt.
Die Anlage ist dabei in gefülltem Zustand dargestellt.
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Nach der Zeichnung weist die Flüssigkeitsspeicheranlage eine in Draufsicht
rechteckige, im Erdreich vorgesehene GrubelS auf. Der obere Bereich der Grube 15
wird von Wällen 16 gebildet, die aus dem beim Ausschachten der Grube erhaltenen
Erdreich bestehen. Die Seitenwände der Grube sind zur Gewährleistung einer ausreichenden
Festigkeit in geeigneter Weise nach außen geneigt ausgeführt.
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Die Grube 1S ist mit einer Auskleidung 17 aus einem wasserundurchlässigen
Folienmaterial versehen, deren Randteile zur Verankerung und zum Schutz der Folie
in dem Erdwall 16 eingebettet sind.
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Die Auskleidung 17 kann aus relativ billigen Materialien wie Polyäthylen,
Polyvinylchlorid oder Butylkautschuk bestehen. Für die Auskleidung kann gegebenenfalls
ein von der gespeicherten Flüssigkeit nicht angreifbares Material verwendet werden.
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In der Grube 15 befindet sich eine bestimmte Menge einer Trägerflüssigkeit,
wie z. B. Regenwasser, Flußwasser, Leitungswasser oder Seewasser. Diese Trägerflüssigkeit
bildet eine Schicht 23, die ausreichend tief ist, um alle Unebenheiten des Grubenbodens,
an den sich die Auskleidung 17 anschmiegt, auszugleichen.
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Die Grube 15 dient zur Aufnahme eines flexiblen Behälters 10, der
in Draufsicht rechteckig ist. Der Behälter 10 weist eine Decke 11, Seitenwände 12
und eine Bodenwand 13 auf. Der Behälter besteht aus flexiblem Folienmaterial, das
von dem beispielsweise zu speichernden Öl und von der Trägerflüssigkeit nicht angegriffen
wird. Es kann z. B. Nylontextilgut, das mit Synthesekautschuk überzogen ist, verwendet
werden, wenn es sich bei dem Öl um eine Benzinfraktion handelt.
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Da die Seitenwände des Behälters abgestützt sind, können für diese
Wände schwächere Materialien verwendet werden als bei bekannten flexiblen Behältern
mit nicht gestützten Seitenwänden.
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Im Falle der Speicherung von Benzin kann die Bodenwand z. B. aus
Nylon bestehen, das mit einem
Copolymer aus Polyvinylchlorid und Nitrilkautschuk
überzogen ist.
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An den Bodenrändern der Seitenwände 11 ist ein Wulst 14 vorgesehen,
der einen Ballast, z. B. feuchten Sand, enthaltendes Rohr einschließt. Der Ballast
dient lediglich dazu, den BehälterlO in einer definierten Lage zu halten. Ist die
Dichte der gespeicherten Flüssigkeit angenähert gleich derjenigen der Trägerflüssigkeit,
so ist kein Ballast erforderlich.
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Die Decke 11 des Behälters 10 weist eine Mehrzahl schwerer, mit Öffnungen
versehener Flansche 20 auf, die die oberen Enden von flexiblen Rohren 21 zur Abführung
von Regenwasser bilden. Die unteren Enden der Rohre 21 sind dicht mit den Rändern
von Öffnungen 22 in der Bodenwand 13 verbunden und münden in die Trägerflüssigkeitsschicht
23. Das Gewicht der Flansche 20 bedingt, daß die Decke 11 des Behälters muldenförmig
nach unten gezogen wird.
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Dadurch fließt das sich auf der Decke 11 befindende Regenwasser in
die Rohre 21 und gelangt zur Schicht 23. Ohne Einrichtungen zur Abführung des Regenwassers
würden sich auf der Decke 11 Pfützen bilden, die auf Grund ihres Gewichts möglicherweise
zu einer Beschädigung der Decke 11 führen könnten.
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Alle Gase, die gegebenenfalls in dem Behälter 10 eingeschlossen sind,
können durch Einwegeablaßventile (nicht gezeigt) abgeführt werden, die in mit Radialöffnungen
versehenen Schwimmern 31 angebracht sind und über Ablaßrohre 34 und Flammfallen
32 das Austreten der Gase ermöglichen. Jeder Schwimmer31 weist radiale Öffnungen
auf, so daß unterhalb der Decke 11 eingeschlossene Gase austreten können, ohne daß
die Gefahr besteht, daß die Öffnungen durch Falten in dem Material der Decke 11
versperrt werden.
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Der Behälter 10 ist mit einem Floß 38 versehen, das an der Decke
11 befestigt ist. Das Floß 38 besteht aus einem unteren Teil, der von hohlen Stahlteilen
gebildet wird, sowie einem oberen Teil aus Stahlblech-Laufplatten. Die beiden Teile
liegen jeweils an der Decke 11 an und sind miteinander mittels Bolzen verbunden,
die sich durch die Decke 11 des Behälters 10 erstrecken. Der untere Teil des Floßes
liefert einen die Belastung der Decke kompensierenden Auftrieb.
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Das Floß 38 trägt eine Inspektionsbrücke 39, die sich von den Erdwällen
16 zu dem Floß 38 erstreckt, sowie das Rohr 26 zur Speisung des Behälters. Das Rohr
26 endet in einem Verbindungsflansch 27, der durch das Floß 38 und die obere Wand
des Behälters 10 hindurchtritt.
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Es ist offensichtlich, daß auch mehrere dem Floß 38 entsprechende
Anordnungen vorgesehen und durch Brücken miteinander verbunden sein können.
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Die Auskleidung 17 ist am Boden der Grube 15 mit einer Öffnung 39
versehen, von der ein tSberlaufrohr 25 ausgeht. Die Höhe des offenen Endes des Überlaufrohrs
25 legt den größten Höhen stand der Trägerflüssigkeit in der Grube bei gefülltem
Behälter fest. Im Falle eines längeren starken Regens wird somit das in die Trägerflüssigkeitsschicht
23 geleitete überflüssige Regenwasser über das Überlaufrohr 25 abgeführt. Damit
wird auch sichergestellt, daß der Behälter 10 nicht durch zusätzlich zur Trägerflüssigkeit
zugeführtes Wasser angehoben wird. Das offene Ende 24 des Überlaufrohrs 25 liegt
so weit unter der' oberen Ende der Auskleidung 17, daß die Trägerflüssigkeit, die
z. B. aus Wasser besteht, nicht über die
Auskleidung 17 ansteigen
und sodann in die Erdfälle 16 sickern und diese beschädigen kann. Eine erfindungsgemäße
Flüssigkeitsspeicheranlage kann mit einem Überlaufrohr oder mit mehreren Oberlaufrohren25
versehen sein. Die senkrechte Höhe der Überlaufrohre kann dabei so eingestellt werden,
daß die Verhältnisse der Dichten der gespeicherten Flüssigkeit und der Trägerflüssigkeit
berücksichtigt werden.
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Die Auskleidung 17 weist ferner etwa in Höhe des Grubenbodens eine
Öffnung36 auf, die durch eine Scharnierklappe 37 aus einem wasserfesten, flexiblen
Folienmaterial verschlossen ist. Öffnung 36 und Klappe 37 bilden ein Ventil, das
normalerweise durch die Trägerflüssigkeit bzw. das Wasser in der Schicht 23 geschlossen
gehalten wird. Steigt die Höhe des Wasserspiegels in dem umgebenden Erdreich über
die größte Wasserhöhe in der Grube 15 an, so besteht die Gefahr, daß die Auskleidung
17 von dem Boden der Grube 15 abgehoben wird. Bevor dies eintritt, wird jedoch das
Ventil 36, 37 durch den Druck des Wassers in dem Erdreich geöffnet, so daß ein Ausgleich
derFlüssigkeitsstände innerhalb und außerhalb der Auskleidung 17 erfolgen kann und
auf diese Weise die auf die Auskleidung 17 einwirkenden anhebenden Kräfte beseitigt
werden. Sodann schließt das Ventil wieder. Die Öffnung 36 und die Klappe 37 sind
über dem Boden der Grube 15 so angeordnet, daß bei einem Versagen der Klappe 37
unter Schließen der Öffnung 36 bei einem Abfallen des Wasserspiegels im Erdreich
unter dem Höhenstand der Wasserschicht 23 immer noch eine ausreichende Trägerflüssigkeitsmenge
in der Schicht 23 vorliegt, um eine Berührung zwischen der Bodenwand 13 und der
Auskleidungl7 an dem Boden der Grube 15 zu verhindern.
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Ist es auf Grund örtlicher Gegebenheiten unwahrscheinlich, daß Grundwasser
in die Grube 15 eindringt oder die Trägerflüssigkeit aus der Grube austritt, z.
B. weil das Erdreich bereits mit Wasser durchtränkt oder vollständig undurchlässig
ist, so kann die Auskleidung 17 in Fortfall kommen. Gegebenenfalls kann die Grube
15 mit Beton, Asphalt oder Ton ausgekleidet werden, wobei in diesen Fällen kein
Ventil 36, 37 erforderlich ist.
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Es soll nunmehr der Betrieb der Flüssigkeitsspeicheranlage gemäß
der Erfindung näher erläutert werden. Wenn der Behälter 10 leer ist, liegt die obere
Wand oder Decke 11 auf der Bodenwand 13. Diejenigen Teile des Behälters 10, die
nicht abgelassene Gase wie Luft enthalten, schwimmen auf der z. B. aus Wasser bestehenden
Trägerflüssigkeitsschicht 23> während andere Teile teilweise oder vollständig
untergetaucht sind.
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Es sei nun angenommen, daß die Dichte der zu speichernden Flüssigkeit,
die z. B. aus Öl besteht, geringer als die Dichte des Wassers außerhalb des Behälters
ist. Wenn das Öl in den Behälter 10 gepumpt wird, verteilt es sich in dem Behälter,
und die obere Wand oder Decke 11 wird relativ zur Bodenwand 13 angehoben. Der BehälterlO
schwimmt schließlich auf der Wasserschicht 23. Beim weiteren Füllen des Behälters
wird Wasser aus der Wasserschicht 23 in den Bereich zwischen den Seitenwänden 12
des Behälters und der Auskleidungl7 an den Grubenwänden 15 verdrängt, so daß der
hydrostatische Wasserdruck in diesem Bereich den hydrostatischen Öldruck in dem
Behälter 10 ausgleicht. Es
muß darauf hingewiesen werden, daß die Menge des Wassers,
die dabei zwischen die Seitenwände 12 und die Auskleidung 17 eintreten wird, sehr
gering ist.
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Selbst bei mit Öl gefülltem Behälter 10 ist daher die aus der Schicht
23 verdrängte Wassermenge so gering, daß imVerlauf der Füllung praktisch keineAnderung
des Abstandes zwischen der Bodenwand 13 und dem Boden der Grube 15 erfolgt. Auf
Grund dieser Tatsache treten in der Bodenwand 13 praktisch keinerlei Beanspruchungen
auf.
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Um ganz sicherzustellen, daß das Wasser aus der Schicht 23 in den
Bereich zwischen den Seitenwänden 12 des Behälters 10 und der Auskleidung 17 verdrängt
werden kann, kann eine Anzahl kurzstückiger Rohre oder Stangen 19 vorgesehen werden,
die sich unter den Wulst 14 erstrecken und Kanäle für das Wasser ausbilden.
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Vorzugsweise ist entsprechend der Zeichnung auch eine Mehrzahl durchlöcherter
Rohrel8 mit gegenseitigem Abstand zwischen den Seitenwänden 12 des Behälters 10
und der Auskleidung 17 angeordnet.
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Die starren Rohre 18 liegen mit ihren unteren Enden an dem Boden der
Grube auf und können an ihren oberen Enden an den Wänden der Grube befestigt sein.
Das aus der Schicht 23 in den Bereich zwischen den Seitenwänden 12 des Behälters
10 und der Auskleidung 17 verdrängte Wasser tritt in die Rohre 18 ein, so daß der
Höhenstand des Wassers in den Rohrenl8 gleich der Höhen stand außerhalb der Rohre
18 ist.
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Tritt infolge eines Lecks Öl aus dem Behälter 10 aus, so breitet
sich ein Ölfilm über der Oberfläche des Wassers zwischen den Seitenwänden 12 des
Behälters und der Auskleidung 17 aus, und dieser Film kann durch Probenentnahme
aus dem Wasser in den starren Rohren 18 oder aus der Luft unmittelbar über dem Wasser
festgestellt werden. Weist ein Behälter keinen Ballastwulst 14 auf, so gewährleisten
die Rohre 18 auch bei Fehlen der bereits erwähnten Rohr- oder Stangenstücke 19 eine
Verbindung zwischen der Wasserschicht23 und dem Bereich zwischen den Seitenwänden
12 des Behälters 10 und der Auskleidung 17.
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Wenn der Behälter gefüllt ist, so sind die nach außen gerichteten
Kräfte, die auf die Seitenwände 12 einwirken, in der Höhe der Decke 11 null und
nehmen nach unten hin zu.
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Im Bereich zwischen der Decke 11 und dem Flüssigkeitsspiegel der
verdrängten Trägerflüssigkeit wirken den nach außen gerichteten Kräften die Reaktionskräfte
von Wänden und Rohren entgegen.
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Anschließend werden die durch den hydrostatischen Druck des Öls in
dem Behälter bedingten und nach außen auf die Seitenwände gerichteten Kräfte in
nach unten zunehmendem Maße durch die durch den hydrostatischen Druck der Trägerflüssigkeit
bedingten, nach innen gerichteten Kräfte, kompensiert. In der Höhe der Bodenwand
13, wo die hydrostatischen Drücke des Öls und des Wassers gleich sind, werden die
nach außen gerichteten Kräfte vollständig durch die nach innen gerichteten Kräfte
kompensiert.
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Da die Seitenwände des Behälters auf ihrer gesamten Höhe gestützt
sind, können sie aus einem Material gefertigt sein, das mechanisch relativ schwach
ist.
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Auch Unebenheiten der Grubenwände erfordern kein stärkeres Material,
da diese Unebenheiten einerseits zumindest zum Teil durch die Flüssigkeitsschicht
ausgeglichen werden und andererseits die auf die Seiten
wände des
Behälters einwirkenden Kräfte auf Grund der weitgehenden Kräftekompensation sehr
gering sind. Dadurch können beim Füllen des Behälters auch alle gegebenenfalls vorhandenen
Falten in den Behälterwänden leicht geglättet werden.
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Das Material der Bodenwand kann mechanisch sehr schwach sein, da
diese Wand praktisch nur mit Flüssigkeiten in Berührung steht und die hydrostatischen
Kräfte gegenüberliegender Seiten abgeglichen sind. Praktisch stellt die Bodenwand
nur eine Membran dar, die die Trägerflüssigkeit von dem gespeicherten Produkt trennt.
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Wird der Behälter 10 geleert, so sinkt die obere Wand 13 nach unten,
während die Seitenwändel2 zusammenfallen und sich falten und die Regenwasserableitrohre
21 ebenfalls gebogen werden. Bei praktisch leerem Behälter 10 besteht die Möglichkeit,
daß die obere Wand 11 zusammen mit der Bodenwand 13 Öltaschen abschließt. Dies ist
ungünstig, da es dann nicht möglich ist, das gesamte Öl aus dem Behälter 10 zu entfernen.
Außerdem wäre selbst bei scheinbar leerem Behälter stets eine potentielle Feuergefahr
gegeben. Es kann daher eine Anzahl von Rohren oder Stangen aus Material mit praktisch
der gleichen Dichte wie derjenigen des Öls in dem Behälter 10 so angeordnet sein,
daß sie radial benachbart von einer Stelle unter dem Auslaßverbindungsflansch 27
ausgehen. Bei der in der Zeichnung dargestellten Ausführungsform sind durchlöcherte
Rohre 29 aus Polyäthylen vorgesehen, um eine Verbindung der Auslaßöffnung des Behälters
mit verschiedenen Behälterbereichen sicherzustellen. Durch die spezielle Wahl der
Dichte des Materials der Rohre 29 werden Belastungen der Bodenwand 13 vermieden.
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Die Flüssigkeitsspeicheranlage gemäß der Erfindung kann zur Lagerung
beliebiger Flüssigkeiten, wie z. B. von Trinkwasser, verwendet werden. Beim Speichern
von Trinkwasser kann es zweckmäßig sein, Seewasser als Trägerflüssigkeit zu verwenden,
so daß die Dichte der Trägerflüssigkeit über derjenigen der gespeicherten Flüssigkeit
liegt. Die Grube 15 und der Behälter 10 können selbstverständlich auch beispielsweise
quadratisch oder kreisförmig ausgebildet sein.
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Ferner kann die Grube 15 sowohl vollständig unterhalb der Erdoberfläche
(z. B. in einer natürlichen Vertiefung) als auch oberhalb der Erdoberfläche vorgesehen
sein. Selbstverständlich kann die Flüssigkeitsspeicheranlage auch durch eine Leitung
gefüllt und geleert werden, die unter dem Behälter 10 liegt und in einem Verbindungsflansch
endet, der an der Bodenwand 13 befestigt ist, wobei in diesem Fall das Floß 38 in
Fortfall kommen kann, wenn es nicht für andere Zwecke benötigt wird. Bei dieser
Anordnung wird vorzugsweise eine selbsttragende Zuführungsleitung verwendet, um
örtliche Belastungen in der Bodenwand 13 zu vermeiden.
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Durch die spezielle Ausgestaltung der Flüssigkeitsspeicheranlage
gemäß der Erfindung braucht das für den Behälter verwendete Folienmaterial lediglich
mechanisch so fest zu sein, daß es die Belastungen aufnehmen kann, die möglicherweise
während der Herstellung, der Handhabung und des Transportes auftreten. In einigen
Fällen ist eine Reißfestigkeit von nur 22 kg/Zoll Breite ausreichend, es werden
jedoch bevorzugt Materialien mit einer Reißfestigkeit in einem Bereich von 68 bis
136 kg/Zoll Breite, z. B.
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113 kg/Zoll Breite, verwendet, wobei bei diesem letzteren Wert eine
ausreichende, das Begehen des Be-
hälters zulassende mechanische Festigkeit gegeben
ist. Derartige Reißfestigkeitswerte unterscheiden sich beträchtlich von entsprechenden
Werten bekannter flexibler Behälter, die bei 225 bis 450 kg/Zoll Breite liegen.
Außerdem ist es mittels bisher gebräuchlicher Verfahren schwierig, Verbindungsstellen
zwischen benachbarten Teilen des flexiblen Folienmaterials mit einer Reißfestigkeit
von mehr als 450kg/Zoll Breite auszubilden, so daß selbst dann, wenn mechanisch
festeres Material in wirtschaftlicher Weise angewandt werden könnte, die Gesamtfestigkeit
der vorbekannten Behälter hierdurch keine Verbesserung erfahren würde.
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Es sei ferner noch darauf hingewiesen, daß ein bei einer erfindungsgemäßen
Flüssigkeitsspeicheranlage verwendeter Behälter mit einem Fassungsvermögen von 15000
mm im leeren Zustand nur etwa 8 t zu wiegen braucht. Wenn auch bei der vorstehend
beschriebenen Ausführungsform die Grube für die Aufnahme des Behälters durch Aushub
erhalten wurde, so ist doch offensichtlich, daß auch jede natürliche Vertiefung
im Erdboden ausgenutzt werden und auch eine bleibend oder vorübergehend transportabel
ausgeführte Anordnung als der Grube entsprechende Einrichtung verwendet werden kann.