DE810546C - Verfahren zur Verhinderung einer Fleckenbildung auf schallabsorbierenden Wand- und Deckenbekleidungen - Google Patents
Verfahren zur Verhinderung einer Fleckenbildung auf schallabsorbierenden Wand- und DeckenbekleidungenInfo
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Classifications
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- E—FIXED CONSTRUCTIONS
- E04—BUILDING
- E04B—GENERAL BUILDING CONSTRUCTIONS; WALLS, e.g. PARTITIONS; ROOFS; FLOORS; CEILINGS; INSULATION OR OTHER PROTECTION OF BUILDINGS
- E04B1/00—Constructions in general; Structures which are not restricted either to walls, e.g. partitions, or floors or ceilings or roofs
- E04B1/62—Insulation or other protection; Elements or use of specified material therefor
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Description
- Verfahren zur Verhinderung einer Fleckenbildung auf schallabsorbierenden Wand- und Deckenbekleidungen Vorlie-ende Erfindung bezieht :ich auf ein neuartiges Verfahren zur Verhinderung einer frühzeitigen Fleckenbildung auf schallabsorbierenden \\'and- und Deckenbekleidungen, welch letztere insbesondere in Form eines mörtelartigen Baustoffes auf Wände, Decken und sonstige Bauträger aufgetragen werden. Solche akustischen Baustoffe von steinartigem Aussehen und baufähiger Festigkeit, die durch eine von der Oberfläche durch die gesamte Masse durchgehende typische Porosität gekennzeichnet sind und die in der Hauptsache aus Glas- oder anderen mineralischen Fasern und einem Bindemittel, das die Fähigkeit besitzt, die besagten Fasern zusammenzukleben, bestehen, zeigen, falls sie ohne die erfinderische Erkenntnis und ohne Beachtung der nachstehend gekennzeichneten Lösung auf Bauträger beliebiger Art und beliebigen Materials aufgetragen werden, durchweg schon nach kurzem Zeitverlauf auf ihren Oberflächen sehr unschön wirkende Fleckenbildungen, Schmutzränder usw., die den Fachleuten schon viel Schwierigkeiten und Reklamationen bereitet haben. Charakteristische Merkmale dieser unerklärlichen Fleckenbildungen waren ihre unnatürliche Größe und ihre Häufigkeit im Auftreten. Wenn,ein normaler Putz an den Fugen von z. B. mit Isolierplatten verkleideten Wänden oder an den Fugenstellen von Steindecken o. dgl. Staubverschmutzungen zeigt, so sind diese Verschmutzungen in der gleichen Stärke der sie verursachenden Fugen. Eine Behebung solcher Mißstände ist einfach und allgemein handwerklich bekannt.
- Im Gegensatz hierzu wurde überraschenderweise festgestellt, daß bei den oben angeführten tonabsorbierenden Baustoffen ganz andere und von der Praxis abweichende Erscheinungen auftraten. Übera 11 dort, wo hinter dem akustischen Baustoff auch nur ein kleiner Hohlraum war, der bei allen anderen Bäustoffen in der Praxis als vollkommen unbedenklich erachtet wurde (wie z. B. Haarrisse, Putzrisse, Querschnittshölzer, Nagellöcher, kleine Astlöcher usw.), zeigten sich schon meist nach 2 bis 3 Wochen an diesen Stellen inißfarbene Flecken verschiedener Größe, die so störend und auffällig waren, daß eine Erneuerung des Wandbelages notwendig wurde, ohne aber hierdurch eine prinzipielle Beseitigung dieser Mängel erzielt zu haben. Diese Flecken sind um ein Vielfaches größer als die unter diesen Flecken als Ursache anzusehenden vorhandenen Unebenheiten des Bauträgers. Es steht außerhalb jeden Kriteriums, daß feinste Staubteilchen durch den porösen Oberflächenbelag eindringen und sich in den Unebenheiten des undurchlässigen Bauträgers festsetzen, die dann wieder durch atmosphärische Einflüsse, Temperaturschwankungen, Schwitzwasser o. dgl. von innen nach außen an die Oberfläche gedrückt bzw. gespült werden und sich dort kondensierend zuerst als nasse und später als getrocknete Schmutzflecken niederschlagen.
- In richtiger Erkenntnis der Ursachen solcher der Einführung von tonabsorbierenden Wandverkleidungen geschilderter Art hindernd entgegenstehender Mängel wird nun erfindungsgemäß auch in überraschender Weise die richtige Lösung zur absoluten und immer wirksamen Beseitigung dieser Mängel aufgezeigt.
- Der Übelstand kann also nicht, wie es allgemein im Bereiche der fachmännischen Fertigkeit liegen würde, durch bestimmte Behandlungsweise des akustischen Baustoffes, sondern nur durch eine spezielle Vorbehandlung des diesen Baustoff aufnehmenden Bauträgers beseitigt werden.
- Das Wesen der Erfindung wird demgemäß darin erblickt, die Oberflächen des als Bauträger dienenden Wand- oder Deckenmaterials 'vor dem Auftragen des akustischen Mörtelbelages beschriebener Art nach zweckentsprechenden Verfahren durch Glattstriche, Gipsauflagen, geleimte Leinenbahnen, Lackstriche, Sperrholzverschalungen o. dgl. derart zu glätten, daß auch die geringsten Hohlräume auf der Oberfläche des Bauträgers in Wegfall kommen. Dies kann erfindungsgemäß auch dadurch erreicht werden, daß zwischen Bauträger und akustischem Belag an Unebenheiten aufweisenden Stellen zweckentsprechende luftundurchlässige, starre oder biegsame Zwischenschichten aus beliebigen Materialien eingesetzt werden, die eine beidseitige innige Verbindung mit dem Bauträger sowie dem akustischen Material ermöglichen. Solche Zwischenlagen können sowohl aus glatten Preßplatten als auch aus hiegsamen, z. B. wachstuchähnlichen, Stoffen o. dgl. bestehen. Bei Zementwänden wird ein feiner Zementglattstrich oder Gipsstrich genügen, Holzfaserplatten versieht man zweckmäßig auch mit einem glatten Gipsüberzug, während die Stöße solcher und anderer Leichtbau- und Sperrholzplatten mit stark geleimten Leinenstreifen überklebt werden. Die Schnittseiten von Holzdübeln werden z. B. mit einer Lackschicht versehen. Bei Holzwänden ist darauf zu achten., daß im Holz vorhandene Vertiefungen, Astlöcher u. dgl. mit Holzzement oder ähnlichen Stoffen ausgefüllt und geglättet werden. Bei vorspringenden Formen der Bauträger, wie z. B. bei Säulen, Balken usw., ist ganz besonders auf das Vorhandensein solcher kleinen Unebenheiten zu achten, da an solchen Stellen die Ablagerung von zirkulierenden Staubkörnchen besonders stark erfolgt.
- Die Art der gemäß der erfinderischen Erkenntnis durchzuführenden Vorbehandlungen der verschiedenen Bauträger soll natürlich dem fachmännischen Ermessen jedes einzelnen überlassen bleiben. Der Verschiedenartigkeit der Materialien von Bauträgern sowie des akustischen Baustoffes muß hinreichend Rechnung getragen werden. In jedem Falle muß aber der Bauträger der erfinderischen Vorbehandlung unterworfen werden.
Claims (2)
- PATENTANSPRÜCHE: t. Verfahren zur Verhinderung einer frühzeitigen Fleckenbildung auf schallabsorbierenden Wand- und Deckenbekleidungen, die in der Hauptsache aus Glas- oder anderen mineralischen Fasern, einem Quell- und einem Bindemittel bestehen und als akustischer Baustoff in Form von einem mehr oder minder starken Verputz aufgetragen werden, dadurch gekennzeichnet, daß die Oberflächen des als Bauträger dienenden Wand- oder Deckenmaterials vor dem Auftragen des akustischen Belages nach zweckentsprechenden Verfahren zur Beseitigung auch der geringsten Unebenheiten geebnet und geglättet werden.
- 2. Verfahren zur Verhinderung einer frühzeitigen Fleckenbildung auf schallabsorbierenden Wand- und Deckenbekleidungen nach Anspruch r, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dem Bauträger und dem aufzutragenden akustischen Baustoff luftundurchlässige, starre oder biegsame Zwischenschichten mit glatten Oberflächen aus zweckentsprechenden Materialien vorgesehen werden, die eine beidseitige-innige Verbindung einerseits mit dem Bauträger und andererseits mit dem akustischen Baustoff gestatten.
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1948
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