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Schuhwerk Die Erfindung bezieht sich auf einen Schuh, bei dem die
Gehsohle aus zwei oder mehreren Einzelteilen besteht, die aus Natur- oder Kunststoffen
und einem elastischen Material, wie z. B. Stahl, bestehen. Dabei kann die Gehsohle
ein- oder mehrteilig ausgebildet sein. Die Verbindung der Sohlenteile miteinander
zur Gehsohle kann auf mechanischem Wege, durch Nieten, Klammern, Pressen, und auf
chemischem Wege, durch Kitten, Leimen o. dgl., erfolgen. Das gleiche gilt für die
Verbindung des Oberleders mit der neuen Gehsohle. Hierbei wird die Verbindung zwischen
Schuhoberteil und der Gehsohle über die Metallsohle vorgenommen, die für diesen
Zweck besondere Auf- oder Ansätze erhalten kann, an denen das Schuhoberteil mit
der Gehsohle fest und wetterbeständig verbunden wird. Die Befestigung der Metallsohle
z. B. an einer einteiligen Holzsohle mittels Niete, Schrauben oder Stifte wird derart
vorgenommen, daß die Niete in entsprechende einander gegenüberliegende Bohrungen
der Metall- und Holzsohle eingeschlagen werden oder durch Metallklammern, die durch
entsprechende Bohrungen der Metall- und Holzsohle hindurchgeführt sind, die beiden
Sohlenteile durch Umschlagen der Klammerenden in Ausnehmungen der Holzsohle fest
miteinander verbunden werden. Ebenso können auch Schweiß- oder Lötverbindungen mit
Einschaltung von Zwischengliedern oder ohne solche vorgenommen werden.
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Zur Befestigung des Oberleders mit der Gehsohle wird auf die Metallsohle
z. B. ein Metallaufsatz wetterfest aufgebracht, der längs seines Randes mit Bohrungen
versehen ist, die entsprechenden Bohrungen im Oberleder gegenüberliegen. Durch die
Bohrungen werden Drahtschnüre o. dgl. gezogen, die von Sohlenteil zu Sohlenteil
absatzweise verknüpft sein können, so daß bei Zerreißen eines Fadens nur der gerissene
Teil neu zu knüpfen ist. Die Verbindung zwischen Oberschuh und Gehsohle kann durch
einen Lederstreifen erfolgen, dessen eine Kante innen mit der Metallsohle, z. B.
durch Niete, und dessen andere
Kante an das Oberleder aufgenäht
oder aufgekittet ist. Alle Arten der Befestigung zwischen der Metall-und Holzsohle
sowie zwischen der neuen Gehsohle und dem Oberleder sind so einfach, daß jeder Laie
nach Ablaufen des untersten Sohlenteils eine neue Laufsohle an die Metallsohle ohne
großen Aufwand an Zeit und Werkzeugen anbringen kann. Ebenso kann auch jeder noch
brauchbare Oberschuh benutzt werden, um mittels der neuen Sohle einen brauchbaren
guten Schuh herzustellen. Der neue Schuh hat den Vorteil der Billigkeit, da z. B.
eine Holzsohle nach Abnutzung praktisch unbeschränkt oft durch eine neue Holzsohle
ersetzt werden kann, ohne daß hierbei das Oberleder in Mitleidenschaft gezogen wird.
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In den Abb. i bis 4 sind Ausführungsformen für die Verbindung der
Sohlenteile zur Gehsohle und für die Verbindung des Oberleders mit der Gehsohle
zum fertigen Schuh dargestellt.
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In der Abb. i bezeichnet i eine Holzsohle, 2 eine elastische Stahlsohle
und 3 ein Niet, mittels dessen die beiden Sohlenteile zur Gehsohle verbunden sind.
Die Metallsohle besitzt eine Ausnehmung für die Aufnahme des Nietkopfes 4 und die
Holzsohle unten eine entsprechende für die Aufnahme des Nietkopfes 5. Beide Sohlenteile
besitzen je eine gegenüberliegende Bohrung, durch welche der Niet 4 durchgeführt
und die Verbindung der Sohlenteile zur Gehsohle vorgenommen wird.
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In Abb. 2 ist die Verbindung der Sohlenteile mittels Metallklammern
dargestellt. Die Metallsohle ist mit einer Ausnehmung für die Aufnahme der Metallklammer
12 versehen und mit Bohrungen io und ii, durch die die Klammer 12 durchgeführt wird.
Gegenüber den Bohrungen io und ii in der Metallsohle befinden sich entsprechende
Bohrungen. in der Holzsohle und außerdem die erweiterte Ausnehmung i3. Die Enden
der Metallklammer 12 werden durch die Bohrungen io und ii in die Ausnehmung 13 der
Holzsohle durchgeführt und ihre Enden nach der Mitte zu umgeschlagen. Für eine sichere
Befestigung einer Ganzsohle genügen fünf bis sieben Klammern. Ist die Holzsohle
abgelaufen, 'so werden die Enden der Klammern zurückgebogen, die Holzsohle abgeschlagen
und eine neue mit denselben oder neuen Klammern wieder an der Metallsohle befestigt.
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Nach Abb. 3 wird die Verbindung der Sohlenteile durch T-Eisen 14 und
Seiteneisen 16 mittels des Niets 15 vorgenommen. Das T-Eisen 14 ist auf der unteren
Seite der Metallsohle aufgeschweißt und hat außerdem in einer entsprechenden Ausnehmung
der Holzsohle ein Lager. T-Eisen 14 und Seiteneisen 16 besitzen einander gegenüberliegende
Bohrungen, durch welche mittels Niet 15 die Verbindung der Sohlenteile erfolgt.
Die Enden der Seiteneisen 16 werden in der Holzausnehmung in Richtung der Pfeile
umgeschlagen.
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Abb. 4 zeigt, wie ein Lederansatz 2o mit der einen Kante 21 mittels
konischen Niets 25 an der Metallsohle 2 befestigt und mit der anderen Kante 22 an
dem Oberleder 23 aufgekittet oder aufgenäht ist. Die Gummisohle i ist unter Zwischenschaltung
einer Leinwandauflage 24 mit wasserfestem Kitt auf die Metallsohle 2 aufgepreßt.
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Aus den Ausführungsbeispielen ist ersichtlich, daß das Wesentliche
der Erfindung darin besteht, mittels zweier Sohlenteile einen von der Gehsohle unabhängigen
Schuh zu schaffen, wobei die beiden Sohlenteile durch mechanische oder chemische
Befestigungsmittel so miteinander verbunden sind, daß nach Ablauf der unteren Gehsohle
ein Ersatz derselben oder nach Verbrauch des Oberleders ein Ersatz desselben in
einfacher Weise möglich ist.