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Winkelverstellbare Kappenverbindung Besonders bei der sogenannten
stempellosen Abbaufront werden im Strebausbau bei der Kohlengewinnung unter Tage
Vorpfändekappen benutzt, welche mit den bereits durch einen Stempel abgestützten
Kappen derart steif verbunden werden, daß sie einem wenn auch geringen Hangendendruck
gewachsen sind. Auf eine solche Verbindung von Kappen bezieht sich die vorliegende
Erfindung. Die neue Kappe soll insbesondere eine Winkelverstellung der beiden zu
verbindenden Kappen gewährleisten, aus leicht herzustellenden Teilen bestehen und
insbesondere auch die Aufgabe erfüllen, daß sie, nachdem auch die vorgebaute Kappe
mit dem Fortschreiten des Kohlenabbaues durch einen Stempel abgestützt ist, derart
gelöst werden kann, claß die bis dahin starr miteinander verbundenen Kappen sich
urabhängig voneinander bewegen können.
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Die Anwendung der neuen Verbindung ist vorgesehen vorzugsweise bei
solchen Kappen, welche Seitenrippen haben und die Möglichkeit bieten, daß Verbindungselemente
in die Räume zwischen diesen Seitenrippen eingreifen, wodurch eine biegungssteife
Verbindung erreicht wird. Die Verbindung durch über die Kappenenden greifende Laschen
vorzunehmen, wurde bereits vorgeschlagen, ebenso eine Verbindung der beiderseits
der Kappenenden liegenden Laschen durch waagerechte Rundbolzen vorzunehmen, die
durch die Kappen gestreckt sind.
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Gemäß der Erfindung wird nun eine winkelverstellbare Verbindung bei
Kappen mit Seitenrippen unter
Zuhilfenahme beiderseits der Kappenenden
angebrachter Laschen dadurch erreicht, daß eine der Laschen in zwischen den Seitenrippen
liegende Räume bei einer Kappe formschlüssig eingreift, so daß eine gegenseitige
Verdrehung dieser Kappe mit, der betreffenden Lasche nicht möglich ist, und
in einem zwischen den Stirnseiten der Kappe verbleibenden Raum ein Querkeil liegt,
dessen Eindringtiefe die Winkelstellung der Kappen bestimmt.
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Bei der Anwendung auf Hohlprofilkappen wird die Erfindung in der Weise
angewendet, daß ein in den Hohlraum der einen Kappe formschlüssig eingreifender
Stempel eine Abdeckplatte für die Stirnseite dieser Kappe bildet, gegen den sich
der Querkeil abstützt. Als solcher kann ein Flachrundkeil mit zweidimensionaler
Keilsteigung Verwendung finden. Das Widerlager des Querkeils befindet sich in der
Abdeckplatte. Um die mit dem in den Hohlraum eingreifenden Stempel ausgerüstete
Kappe auch in einer um i8o° versetzten Stellung benutzen zu können, befinden sich
als Widerlager des Querkeils geeignete Aussparungen sowohl in der oberen als auch
in der unteren Hälfte der Abdeckplatte und sind mit untereinander entgegengesetztem
Steigungswinkel versehen.
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Die Ausbildung der Laschen, die mittels waagerechter, durch die Kappen
gesteckter Rundbolzen befestigt sind, kann in weiterer Ausbildung der Erfindung
nach einem älteren Vorschlage so erfolgen, daß die eine Lasche mit diesen Rundbolzen
zu einem Bügel vereinigt ist und die andere Lasche mit schlüssellochartigen Öffnungen
über halsartige Einschnürungen der freien Bolzenenden geschoben werden kann, wobei
durch das Eigengewicht der aufgeschobenen Lasche die Verriegelung erfolgt.
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Nähere Einzelheiten der Erfindung seien erläutert an Hand der Zeichnung,
auf der Abb. i das verwendete Kappenprofil im Querschnitt, Abb.2 eine Seitenansicht
des Endes derjenigen Kappe zeigt, bei der die Stirnseite durch einen in die Hohlform
eingesetzten Stempel abgedeckt ist; Abb. 3 zeigt in Seitenansicht, Abb. 4 in Draufsicht
die Kappenenden mit der hergestellten Verbindung; Abb. 5 ist ein Schnitt durch die
eine Lasche entsprechend V-V von Abb.4; Abb. 6 ist ein senkrechter Querschnitt der
Kappenverbindung entsprechend der Schnittlinie VI-VI von Abb. 4; Abb.7a bis 7c zeigen
verschiedene Ansichten des Querkeils.
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WieAbb. i erkennen läßt, bildet das Profil derKappe ein mit der längeren
Seite aufrecht gestelltes Rechteck, bei welchem durch die oberen Seitenrippen i,
Mittelrippen 2 und die unteren Rippen 3 Aussparungen 4 in den Seitenwänden gebildet
werden; ein Innenhohlraum 5 hat ebenfalls rechteckigen Querschnitt.
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In diesen Innenhohlraum 5 greift bei dem in Abb. 2 dargestellten Kappenende
formschlüssig der als U-förmiger Ansatz ausgebildete Teil 6 eines Stempels ein,
der darin durch Stifte 7 unverlierbar gehalten ist und eine Abdeckplatte 8 trägt,
welche sich vor den vollen Querschnitt der Kappe, auch vor die darin vorgesehenen
Aussparungen 4 und den Hohlraum 5 legt. Ein Flacheisen 9 bildet zusammen mit den
beiden Rundbolzen io und ii einen Bügel, der zusammen mit der auf die freien Enden
der Rundbolzen io und ii gesteckten Lasche 12 die Verbindung der Kappen herstellt.
Die Rundbolzen io und ii greifen durch dafür vorgesehene Öffnungen der beiden Kappen.
An dem Teil 9 befinden sich auf der Höhe der einen, in den Abb. 3 und 4 rechten
Kappe Vorsprünge 13, welche auf der einen Seite in die Aussparungen 4 des Kappenprofils
formschlüssig eingreifen, derart, daß der Bügel steif mit dieser Kappe verbunden
ist.
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Die Verbindung des Bügels mit der Lasche 12 erfolgt in der Weise,
daß schlüssellochartige Öffnungen 14 der Lasche 12 vorgesehen sind, die mit ihrem
unteren Teil gerade über die Köpfe 15 der Rundbolzen io und ii gestreift werden
können; sitzt die Lasche mit ihren Öffnungen auf den halsartigen Verengungen 2o
der Rundbolzen io und il, so fällt sie infolge des Eigengewichtes so weit herab,
daß die oberen engeren Ränder der Öffnungen 14 die Bolzen dicht umschließen und
durch die Bolzenköpfe 15 ein Abrutschen ausgeschlossen wird.
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Ein Keil 16 mit zweidimensionaler Steigung greift in eine Aussparung
17 der Abdeckplatte 8 ein, deren Form der Keilsteigung angepaßt ist. Eine weitere
Aussparung entgegengesetzter Steigung ist im oberen Teil derAbdeckplatte 8 vorgesehen.
Auf das andere Kappenende, welches der Abdeckplatte 8 gegenüberliegt, ist ein Blech
ig aufgesetzt, das im senkrechten Querschnitt mit der Abdeckplatte 8 übereinstimmt
und die Aussparungen 4 und den Hohlraum 5 auch dieser Kappe überdeckt.
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Während der stempelförmige Teil mit der Abdeckplatte 8 ebenso wie
das Blech ig gewöhnlich fest mit den Kappenenden verbunden sind, sind der Bügel,
Flacheisen 9 mit Rundbolzen io und ii, und die Lasche 12 mit dem Keil 16 diejenigen
Elemente, welche bei der Herstellung der Kappenverbindung angebracht und wieder
entfernt werden, wenn die Verbindung aufgehoben werden soll. Es sei angenommen,
daß die in Abb.3 und 4 rechts liegende Kappe bereits durch einen Stempel unterbaut
und fest abgestützt ist und die in diesen Abbildungen links liegende Kappe steif
mit dieser verbunden werden soll. Die Vorbaukappe wird unter Wahrung eines Zwischenraumes,
der durch die Entfernung der den Rundbolzen io und i i entsprechenden Öffnungen
in den Kappen gegeben ist, stirnseitig vor die bereits am Hangenden befindliche
Kappe gesetzt, der Bügel in beide Kappen eingeschoben, die Lasche 12 in der oben
erläuterten Weise aufgehängt und dadurch zunächst eine formsteife Verbindung zwischen
den Elementen g, 10, 11, 12 und der bereits am Hangenden befindlichen Kappe geschaffen.
Um die Achse des Bolzens io ist jetzt noch eine Drehbewegung der vorzubauenden Kappe
gegenüber der anderen Kappe und den Verbindungselementen möglich. Nunmehr wird der
Keil 16 so weit eingetrieben, daß die Winkelstellung der Vorbaukappe dem Verlauf
des Hangenden entspricht.
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Soll dieVerbindung gelöst werden, so wird die Lasche 12 angehoben,
über die Köpfe 15 der Bolzen io und ii abgestreift und der aus den Teilen 9, io,
ii bestehende Bügel abgezogen und der Keil 16 herausgeschlagen.
Diese
Elemente können jetzt beim Fortschreiten des Baues im Streichen zum Anbau einer
weiteren Kappe benutzt werden.
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Die Anordnung gemäß der Erfindung schafft insbesondere bei Hohlprofilkappen
eine einfache, leicht zu montierende und wieder abzunehmende, winkelverstellbare
Verbindung.