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Befestigungsmittel für Feldbahnschienen auf Stahlschwellen Die vorliegende
Erfindung betrifft eine Verbesserung der den Gegenstand des Hauptpatents
812 256 bildenden Befestigungsmittel, bei denen auf der einen Schienenseite
in Schwellenausschnitte, Schienenfuß- und entsprechende Schwellenteile maulartig
umfassende, einteilige Schienenhaken angeordnet sind, während sich auf der anderen
gegenüberliegenden Seite des Schienenfußes ebenfalls in gleichgroßen Schwellenausschnitten
mit in diese eingreifenden :lnsätzeii versehene, als hfutter dienende Gegenstücke
mit Klemmplatten und Klemmplattenkopfschrauben befinden. Erfindungsgemäß werden
diese Klemmittel dadurch weiter ausgebildet, daß sie zum Erreichen einer besseren
und sicheren Anlage am Schienenfuße bzw. an der Schwellendecke mit Verbreiterungen.
:\brundungen oder Ansätzen versehen sind. Die Schienenhaken werden stets nur von
oben in die Schwellenausschnitte eingesetzt, und zwar bei der einen Schwellen- bzw.
Schienenseite innen und bei der gegenüberliegenden Schwellen- bzw. Schienenseite,
außen.
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Beim Gleismontieren werden die Schienenhaken sinngemäß in die Schwellenausschnitte
eingesetzt tind unter die beiden Schienenfüße geschoben. Durch einige leichte Hammerschläge
gegen die Stirnseite der Stahlschwelle werden die beiden Schienenhaken, deren den
Schienenfuß und Schwellenteil umfassenden Flächen leicht gewölbt sind, keilartig
vorgetrieben, bis das gegenüberliegende Langloch der Stahlschwelle zur Aufnahme
des als Mutter dienenden Gegenstückes frei wird. Alsdann wird dasselbe ebenfalls
in den Schwellenausschnitt eingesetzt, die normale Klemmplatte mit dem ebenfalls
in
das Langloch passenden hinteren Zapfen aufgesetzt und mittels der Klemmplattenkopfschraube
durch entsprechendes Anziehen derselben ein festes Anpressen des Schienenfußes auf
den Schwellenboden erreicht. Bei Verwendung der Schienenhaken ist natürlich immer
Voraussetzung, daß genormtes, einheitliches Schienen- und Schwellenmaterial verwendet
wird und insbesondere die Schwellenlochung der Schienenfußbreite entspricht, was
übrigens auch bei der bisher üblichen Klemmplattenbefestigung der Fall sein sollte,
wenn eine ordnungsgemäße Schienenbefestigung gewährleistet sein soll. Die Klemmplattengröße
muß normalerweise dem Schwellenlangloch angepaßt sein, damit die Klemmpiattetileiste
am Schienenfuße anliegt und diesen am Verschieben hindert. Die breiten Auflageflächen
der von unten in die SchAvellenausschnitte einzuführenden als Mutter dienenden Gegenstücke
verhindern das Durchbiegen des Schwellenbodens beim festen Anziehen der Klemmplattenkopfschrauben,
deren Gewinde bzw. Ende innerhalb des Gegenstückes liegt und somit gegen Beschädigungen
geschützt ist. Die im Schwellenausschnitt sitzenden Ansätze oder beliebig langer
Ansatz sind so bemessen, daß ein Verdrehen des Gegenstückes auch bei festgerosteten
Klemmplattenkopfschrauben niemals möglich ist, wenn diese angezogen oder gelöst
werden. Wenn die Ansätze oder der Ansatz um ein geringes Maß den Schwellenboden
überragen, kann das Gegenstück durch einfaches Einkerben oder durch Ankörnung derselben
b7-w. durch die dadurch herbeigeführte Ansatzverbreiterung an den Oberflächen, eingehängt
angeordnet werden. Es besteht weiterhin die Möglichkeit zur Aufhängung des Gegenstückes
im Schwellenausschnitt, wenn die Ansätze bei entsprechender Ausbildung auf je einer
Seite gegenüberliegend mit einer Nut zum Eingreifen in den Schwellenboden versehen
werden. Es ist dann nach dem Einsetzen des Gegenstückes nur eine leichte Verdrehung
desselben notwendig, um dasselbe in den Ausschnitt einzuhängen oder wieder herauszunehmen.
Der hinter dem Gegenstück im Langloch sitzende Klemmplattenzapfen riegelt sodann
das Gegenstück ab und verhindert somit ein Herausfallen desselben. Damit der den
Schwellenausschnitt überragende Teil der Ansätze am Schienenfuße nicht mit der Klemmplattenleiste
in Berührung kommt, wird bei Verwendung von einhängbaren Gegenstücken die Klemmplattenleiste
entsprechend ausgearbeitet, so daß der ausgeklinkte Teil das Anpressen der Klemmplatte
auf den Schienenfuß nicht hindert.
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In der Zeichnung sind Ausführungsbeispiele der Erfindung dargestellt,
und zwar zeigt Fig. i einen Querschnitt durch den Schienenstrang im Bereich der
Schienenbefestigung, wobei auf der einen Seite des Schienenfußes ein Schienenhaken
und auf der gegenüberliegenden Seite eine mehrteilige Klemmplattenbefestigung gemäß
Erfindung ist, Fig. 2 einen Schnitt parallel zum Schienenstrang durch den Schienenhaken,
Schienenfuß und Schwellenboden in Richtung A-B, Fig. 3 eine Draufsicht auf die Stahlschwelle,
wobei der Schienenbaken an der Schwellendecke geschnitten ist, Fig. 4 den hinteren
Teil des Schienenhakens, wobei der Oberteil desselben um ein gewisses Maß länger
ist als der untere Teil, falls derselbe im Profil gewalzt wird, Fig. 5 einen Querschnitt
in Richtung C-D, Fig. 6 einen Schnitt durch die mehrteilige Klemmplattenbefestigung
mit eingeschraubter durchschnittenen Kopfschraube und geschnittenen Klemmplattenzapfen
sowie den Umrißlinien des als Mutter dienenden Gegenstückes und der Klemmplatte,
Fig. 7 wie bei Fig. 6, jedoch mit den Schwellenboden übergreifenden Ansätzen zum
Zwecke der Aufhängung des Gegenstückes im Schwellenausschnitt; Fig. 8 zeigt einen
Schnitt durch die Stahlschwelle und Ansicht des eingehängten, montierten bzw. mit
der Kopfschraube fest verbundenen Gegenstückes, parallel zum Schienenstrang.
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Die Schiene i sitzt mit ihrem Schienenfuße 2 auf der Stahlschwelle
3, die beiderseitig des Schienenfußes mit den Ausschnitten ,4 und 5 versehen ist.
Durch den Ausschnitt auf der einen Seite Fig. i greift der Schienenhaken6, der den
Schienenfuß 2 und einen Teil des Schwellenbodens 3 umklammert.
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Wie aus Fig.2 hervorgeht, ist die Breite des Schienenhakens der normalen
Schwellenlochung angepaßt. Die Verbreiterung io am Oberteil des Schienenhakens ist
vorgesehen, um ein Durchrutschen desselben beim Einsetzen in den Schwellenausschnitt
zu verhindern. Den gleichen Zweck erfüllt die Verlängerung i i (Fig. :4), falls
der Schienenhaken im Profil gewalzt wird.
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Vorsorglich ist der hintere Unterteil 9 (Fig. i und 4) des Schienenhakens
abgewinkelt verlängert, damit dieser Teil nach erfolgter Montage unter den Schwellenboden
zu liegen kommt und somit ein evtl. Kippen des hinteren Hakenteils ausgeschlossen
wird. Der Schienenhaken wird stets von oben in den Schwellenausschnitt eingesetzt
und auch wieder herausgenommen. Durch die leicht gewölbten Flächen, die den Schienenfuß
und den Schwellenboden umfassen, lassen sich bei der Montage bzw. beim Auftreiben
der Schienenhaken, was durch leichte Hammerschläge gegen die Stirnseite der Stahlschwelle
geschieht, geringe Maßdifferenzen beim Schienenfuße und Sch-,vellenboden leicht
überwinden und gestatten dadurch die Schienenhaken so weit vorzutreiben, bis die
gegenüberliegenden Schwellenausschnitte bei den aufgesetzten Schienen zur Aufnahme
der als -Mutter dienenden Gegenstücke vollständig Freiliegen.
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Die mehrteilige Klemmplattenbefestigung gemäß Fig. i und 5 bis 8,
besteht aus dem von unten mit den Ansätzen oder durchgehendem Ansatz 13 in den Schwellenausschnitt
eingreifenden Gegenstücke 12 bzw. 22, das auch lose, angeheftet oder eingehängt
angeordnet werden kann, der Klemmplatte 15 und der Klemmplattenkopfschraube 20.
Wenn die Ansätze den SchNvellenboden tim ein geringes Maß
überragen,
kann durch leichte Kerbschläge bzw. Ankörnung an der Oberfläche eine Querschnittverbreiterung
erzielt werden, damit das Gegenstück im Schwellenausschnitt angeheftet bleibt. Das
Gegenstück kann auch gemäß Fig. 7 und 8 bei entsprechender Ausbildung der Ansätze
von unten leicht eingesetzt und durch eine geringe Verdrehung eingehängt und wieder
herausgenommen werden. Im letzteren Falle muß jedoch vorher die Klemmplatte 15,
die mit ihrem Zapfen 18 das Gegenstück abriegelt und vor dem Herausfallen schlitzt,
weggenommen werden.