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Zylinderschloß Die Erfindung bezieht sich auf Zylinderschlösser mit
durch einen Stechschlüssel einzustellenden radialen Stiftzuhaltungen und insbesondere
auf Einbauzylinderschlösser, sog. Einbausicherungen für Türschlösser, mit mehreren
Reihen von Zuhaltungsstiften. Bei den bekannten Einbauzylinderschlössern mit zwei
oder drei Reihen von Zuhaltungen hat der Schlüssel sowohl auf seinem in den Schließzylinder
eingreifenden Teil als auch auf einem anschließenden Teil seines außerhalb des Zylinders
bleibenden Schaftes entweder einen flachen oder einen T- oder kreuzförmigen
Querschnitt. Höchstens ein dem Griff unmittelbar benachbarter Schaftteil ist zylindrisch
gestaltet. Bei Zylinderschlössern mit nur einer Zuhaltungsreihe hat der Schlüssel,
der hier regelmäßig bis zum Griff eingesteckt wird, auf seiner ganzen Länge einen
flachen, meist profilierten Querschnitt. Dementsprechend ist im Schließzylinder
ein flacher oder ein T- oder kreuzförmiger Schlüsselkanal ausgespart. Gemäß
der Erfindung werden Zylinderschlösser der obenerwähnten Art mit einem Schlüssel
ausgestattet, der auf seinem in den Zylinder eingreifenden und die Kerben zum Einstellen
der Zuhaltungen aufweisenden Teil einen runden Querschnitt hat. Dieser Schlüssel
wird in einem als runde Bohrung ausgeführten' Schlüsselkanal des Schließzylinders
geführt. Die Anwendung eines solchen Schlüssels stößt insofern auf eine Schwierigkeit,
als der runde Querschnitt des Schlüsselkanals zur Folge hat, daß die die Zuhaltungsstifte
führenden Bohrungen nach dem genannten Kanal hin vollständig offen sind und deshalb
die Einwärtsbewegung der Zuhaltungen nicht mehr ordnungsmäßig begrenzt ist. Diese
Schwierigkeit wird erfindungsgemäß dadurch überwunden, daß die Zuhaltungsstifte
und die sie führenden Bohrungen des Schließzylinders in der Nähe ihres inneren Endes
auf einen kleineren Durchmesser abgesetzt sind. Hierdurch entstehen an den Stiften
und den Bohrungswandungen kleine Schultern, welche
die Einwärtsbewegung
der Zuhaltungsstifte genau begrenzen, so daß ein ordnungsmäßiges Arbeiten des Zylinderschlosses
gewährleistet ist. Damit der runde Schlüssel bei seiner Drehung den Schließzylinder
sicher mitnimmt, kann er auf seiner von Kerben freien Seite mit einer Längsrippe
versehen sein, die in eine Längsnut an der Wandung des runden Schlüsselkanals eingreift.
Hat der Schlüssel einen außerhalb des Schließzylinders bleibenden Schaft, dann kann
dieser gleichfalls einen runden, gegebenenfalls aber auch einen anderen vollen Querschnitt
haben.
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Durch die neue Ausbildung werden im Vergleich zu den bekannten Zylinderschlössern
mit radialen Stiftzuhaltungen wesentliche Vorteile erzielt. Zunächst hat der einen
runden Querschnitt aufweisende Schlüssel eine erheblich größere Biege- und Verdrehungsfestigkeit
als die bekannten Schlüssel mit flachem, T- oder kreuzförmigem Querschnitt.
Es kann deshalb nicht mehr vorkommen, daß der Schlüssel dann, wenn der Riegel des
Türschlosses sich klemmt und deshalb das Drehen des den Riegelmitnehmer tragenden
Schließzylinders auf einen erhöhten Widerstand stößt, verbogen oder verwunden wird.
Ferner ist die Herstellung von Schloß und Schlüssel insofern verbilligt, weil sowohl
der runde Schlüsselkanal als auch der runde Schlüssel einfacher zu bearbeiten sind
als ein profilierter Flachschlüssel oder ein Schlüssel von T- oder kreuzförmigem
Querschnitt. Dabei bietet der runde Schlüsselkanal noch den wesentlichen Vorteil,
daß die zu seiner Bearbeitung verwendeten Räumwerkzeuge kräftiger und damit dauerhafter
ausgeführt werden können als bisher.
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In der Zeichnung ist die Erfindung in einem Ausführungsbeispiel in
vergrößertem Maßstab dargestellt. Dabei zeigt Fig. i eine Vorderansicht, Fig. 2
einen Längsschnitt nach der Linie A -A in Fig. 3, Fig. 3 einen Querschnitt
nach der Linie B-B in Fig. 2, Fig.4 und 5 Wiederholungen der Fig.2 bei eingestecktem
Schlüssel, Fig. 6 eine Seitenansicht und Fig.7 einen Querschnitt des Schlüssels
nach der Linie C-C in Fig. 6.
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Dem dargestellten Beispiel ist eine sog. Einbausicherung, d. h. ein
zum Einbau in ein Türschloß bestimmtes Zylinderschloß zugrunde gelegt. Dieses besitzt
ein den Außenzylinder bildendes Gehäuse i von etwa kreuzförmigem Querschnitt und
einen darin gelagerten Innen- oder Schließzylinder 2. Letzterer ist gegen axiales
Verschieben einerseits durch einen kleinen Bund, anderseits durch eine an ihm angeschraubte
Kreisscheibe 3 gesichert, die mit einem Vierkantloch einen zentralen vierkantigen
Ansatz des Zylinders umfaßt und einen als Riegelmitnehmer oder Schließbart dienenden
Arm 4 aufweist. Zum Sperren des Schlosses sind drei Reihen von geteilten Zuhaltungsstiften
5 vorgesehen, die in radialen Bohrungen von Zylinder 2 und Gehäuse i verschiebbar
geführt sind und unter Wirkung von Federn 6 stehen. Die Zuhaltungsstifte 5 werden
durch einen in einen zentralen Schlüsselkanal 7, 8 des Schließzylinders 2 eingeführten
Stechschlüssel 8, 9 eingestellt, der an drei Seiten mit den inneren Enden der Stifte
zusammenwirkende Kerben io hat. Der Schlüssel wird, je nachdem, ob seine Einführung
von der einen oder anderen Seite geschieht, unterschiedlich tief eingeschoben. Dementsprechend
sind seine Kerben io in spiegelbildlicher Anordnung doppelt vorhanden, wie dies
an sich bekannt ist.
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Bei dem Schloß nach der Erfindung ist der Schlüssel sowohl an seinem
außerhalb des Schlosses bleibenden Schaft 8, als insbesondere an seinem in den Schlüsseleinführungskanal
7 eingreifenden Teil 9 zylindrisch gestaltet, und die mit den Zuhaltungen zusammenwirkenden
Kerben io sind in den Zylindermantel des Schlüssels eingefräst. Dementsprechend
ist der Schlüsselkanal 7 als zylindrische Bohrung ausgeführt. Damit der Schlüssel
den Schließzylinder 2 mitnehmen kann, ist er an seinem in das Schloß eingreifenden
Teil 9 oben, d. h. dort, wo sich keine Kerben befinden, mit einer längs verlaufenden
Rippe 13 versehen, die, wie gezeigt, einen rechteckigen, gegebenenfalls aber auch
einen rundlichen Querschnitt haben kann. Für den Eingriff der Rippe 13 hat die Wandung
des Schlüsselkanals 7 eine Längsnut 14. Die Rippe 13 ist ungefähr in der Mitte ihrer
Länge in der Höhe abgesetzt, wodurch ein Anschlag ii zur Begrenzung der Einstecktiefe
des Schlüssels gebildet ist. Dieser Anschlag wirkt mit einer Nase 12 zusammen, die
am Innenrand der den Schließbart 4 tragenden Scheibe 3 sitzt und in die Nut 14 des
Schlüsselkanals 7 eingreift.
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Der Schlüssel könnte an seinem in den Drehzylinder eingreifenden Teil
9 die gleiche Stärke haben wie an seinem außerhalb des Schlosses bleibenden Schaft
B. Im Hinblick darauf, daß der erstgenannte Teil einer genauen Bearbeitung bedarf,
die beim zweitgenannten nicht nötig ist, empfiehlt es sich jedoch, den in das Schloß
eingreifenden Teil gegenüber dem Schaft im Durchmesser etwas abzusetzen. In jedem
Falle hat der Schlüssel auf seiner ganzen Länge, also auch an dem in das Schloß
eingreifenden Teil einen verhältnismäßig großen, vollrunden Querschnitt und dementsprechend
eine große Festigkeit, insbesonders auch gegen Verdrehungsbeanspruchungen. Wegen
des verhältnismäßig großen Schlüsselquerschnittes ist die lichte Weite des dafür
im Schließzylinder ausgesparten Kanals 7 etwas größer als der übliche Durchmesser
der Zuhaltungsstifte 5, so daß die letztere führenden Bohrungen nach dem Schlüsselkanal
hin vollständig offen sind. Um gleichwohl die Einwärtsbewegung der Zuhaltungsstifte
zuverlässig und genau zu begrenzen, sind die Stifte 5 sowie die dafür vorgesehenen
Bohrungen des Schließzylinders 2 - an ihren inneren Enden auf einen etwas kleineren
Durchmesser abgesetzt. Dadurch sind an den Stiften und den Bohrungswandungen Schultern
15 gebildet, welche die Einwärtsbewegung der Zuhaltungsstifte begrenzen. Durch das
Absetzen der inneren Enden wird die Sicherheit gegen Abscheren der Zuhaltungsstifte
nicht beeinträchtigt, weil das Sperren des Schließzylinders durch die den größeren
Durchmesser aufweisenden Teile der Stifte geschieht.
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Im Rahmen der Erfindung sind Abänderungen des dargestellten Beispiels
sowie andere Ausführungsformen und Anwendungen möglich. So könnte das Zylinderschloß,
statt wie gezeigt zwei, gegebenenfalls auch drei Zuhaltungsstifte in jeder Reihe
haben. Ferner
könnten an Stelle von drei nur zwei Reihen von Zuhaltungen
vorhanden sein. Auch bei Zylinderschlössern mit nur einer Stiftereihe kann die Erfindung
mit Vorteil angewendet werden. Ferner ist sie außer bei sog. Einbausicherungen bei
anderen Zylinderschlössern, z. B. solchen anwendbar, die außen am Gehäuse eines
Türschlosses zu befestigen sind. Die Zuhaltungsstifte könnten, statt, wie im Beispiel
angenommen, zweiteilig, gewünschtenfalls auch dreiteilig sein, um die Anwendung
von Haupt- und Gruppenschlüsseln zu ermöglichen. Die am Schlüssel durch das Absetzen
seines Teiles 9 gebildete Schulter kann dazu benutzt werden, beim Einführen des
Schlüssels von der der Scheibe 3 des Riegelmitnehmers abgekehrten Seite die Einstecktiefe
zu begrenzen. Der außerhalb des Schließzylinders bleibende Schaft des Schlüssels
braucht nicht notwendigerweise die gleiche runde Querschnittsform aufzuweisen wie
der Schlüsselteil 9, vielmehr könnte er davon abweichen und beispielsweise
einen vollen ovalen oder vielkantigen Querschnitt haben.