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Sich selbsttätig beim Auftreten von Störungen ausschaltende Kupplung,
insbesondere für Anlagen zur Herstellung von Rohren Die vorliegende Erfindung bezieht
sich vornehmlich auf Anlagen zur Herstellung von Rohren beispielsweise auf Anlagen
zur Herstellung geschweißter Rohre, wobei sich die Erfindung insonderheit auf eine
der hier gebräuchlichen Kupplungen erstreckt.
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Bei Anlagen zur Herstellung von Rohren, beispielsweise bei Anlagen
zur Herstellung geschweißter Rohre aus einem endlosen Rohrstreifen, kommt es zuweilen
vor, daß in der Weiterverarbeitung der von dem endlosen Rohrstrang abgetrennten
Rohre eine Stockung eintritt, die Fortbewegung der Rohre also eine Blokkierung erfährt.
Um in solchen Fällen das Getriebe der Bearbeitungsmaschinen vor Beschädigungen zu
schützen, hat man vor das Getriebe eine Abscherkupplung eingebaut, und zwar sitzt
die Kupplung auf der zum Steuern der die Rohre festhaltenden Spannstöcke dienenden
Welle, die das Fortbewegen der Rohre vor und nach der Bearbeitung in einem voneinander
abhängigen bestimmten Verhältnis betätigt. Tritt nun eine Blockierung in der Fortbewegung
der Rohre ein, so werden die die beiden Kupplungshälften miteinander verbindenden
und in Abscherbüchsen gelagerten Abscherstifte abgeschert und damit die Verbindung
zu den Steuerungen der Anlage unterbrochen. Es muß alsdann die Anlage zwecks Behebung
der Störung stillgesetzt werden, um hiernach nach Wiedereinschaltung der Kupplung
erneut in Gang gesetzt zu werden.
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Um nun die Anlage wieder in Gang setzen zu können, müssen bei den
bisher verwendeten Abscherkupplungen zunächst die alten Abscherstifte aus den Bohrungen
der Kupplungshälften entfernt werden. Hierzu ist es notwendig, die beiden Kupplungshälften
so gegeneinander in Stellung zu bringen, daß deren Bohrungen hintereinanderliegen,
damit die abgeschertenVerbindungsstifte herausgeschlagen werden können.
Erst
nach Entfernen der alten Abscherstifte können neue Abscherstifte eingesetzt werden,
und es kann alsdann die Anlage wieder in Gang gesetzt werden. Dieses Entfernen der
alten und Einsetzen der neuen Abscherstifte nimmt eine geraume Zeit in Anspruch,
während der die Anlage für die anschließende Rohrbearbeitung ausfällt. Ein weiterer
Zeitverlust tritt bei den bisher gebräuchlichen Abscherkupplungen dadurch ein, daß
beim Einsetzen der Abscherstifte die treibende Kupplungshälfte auf den Nullpunkt
gebracht, also um 36o' gedreht werden muß. Dies ist unbedingt erforderlich, da sonst
das Festspannen der Rohre mit dem Lösen und weiteren Fortbewegen derselben nicht
übereinstimmt, was aber Grundbedingung für das Arbeiten der Automaten ist. Um die
Kupplungshälfte in die Nullpunktstellung zu bringen, wird vielfach aus Bequemlichkeit
mit der Hand an deren Antriebsriemen gezogen, der diese Tätigkeit ausführende Arbeiter
faßt also mit der Hand in einen Teil des Antriebes hinein. Er setzt sich dabei der
Gefahr schwerer Verletzungen aus, wenn beispielsweise der den Gewindeschneidautomaten
bedienende Arbeiter aus Unachtsamkeit den Automaten vorzeitig einschaltet.
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Alle vorerwähnten Nachteile werden vermieden, wenn man an Stelle einer
Abscherkupplung zwischen Getriebe und Steuerung eine Kupplung einschaltet, die sich
bei einer Blockierung der Fortbewegung der weiterzuverarbeitenden Rohre zwar ebenfalls
selbsttätig ausschaltet, jedoch ohne daß dabei Teile der Kupplung zerstört werden
und ersetzt werden müssen. Dabei schaltet sich die Kupplung zur gegebenen Zeit wieder
selbsttätig ein, und zwar erst dann, wenn die beiden Kupplungshälften die für das
Arbeiten der Steuerung erforderliche Nullpunktstellung zueinander eingenommen haben.
Um dies mit einfachen Mitteln zu erreichen, sieht die Erfindung an genannter Stelle
eine Kupplung vor, deren beide Kupplungshälften ungleiche ineinanderfassende, das
selbsttätige Aus- und Einrücken ermöglichende Klauen aufweisen, wobei die eine der
Kupplungshälften in bekannter Weise derart unter dem Einfluß einer Feder steht,
daß sie ständig stirnseitig gegen die andere Kupplungshälfte gedrückt wird. Hierdurch
ist ständig das Bestreben der Einschaltung der Kupplung gegeben, die Einschaltung
erfolgt aber erst dann, wenn die Klauen der beiden Kupplungshälften die hierzu erforderliche
und die Einschaltung ermöglichende Nullpunktstellung zueinander eingenommen haben.
Gegenstand der Erfindung ist daher bei Anlagen zur Herstellung von Rohren, beispielsweise
bei Anlagen zur Herstellung geschweißter Rohre, die von der Steuerwelle der Rohrspannstöcke
getragene, sich selbsttätig ausschaltende Kupplung, wobei die Erfindung darin besteht,
da.ß die ineinanderfassenden Klauen der beiden Kupplungshälften eine die Einschaltung
der Kupplung erst dann ermöglichende Ausführung besitzen, wenn die beiden Kupplungshälften
die für die Wiederingangsetzung der Anlage notwendige Nullpunktstellung zueinander
eingenommen haben. Bei einer derartigen Kupplung können beispielsweise die beiden
Kupplungshälften mit zwei oder mehreren ungleichen ineinanderfassenden Klauen versehen
sein, deren Berührungsflächen eine das selbsttätige Aus- und Einrücken ermöglichende
Ausbildung in Form von Abschrägungen, Kurven o. dgl. besitzen, wobei die eire der
Kupplungshälften ständig gegen die andere Kupplungshälfte angedrückt wird.
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In der Zeichnung ist in einem Ausführungsbeispiel in Abb. i ein Längsschnitt
der Kupplung und in Abb. 2 eine Stirnansicht einer Kupplungshälfte veranschaulicht.
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Die Kupplung besteht aus den beiden Hälften i und 2 sowie aus der
Druckbüchse 3 mit hierum liegender Feder 4, mittels der die Kupplungshälfte i ständig
gegen die Kupplungshälfte 2 gedrückt wird. Von den Kupplungshälften ist die Hälfte
2 fest auf der sie tragenden Welle aufgekeilt, während die Kupplungshälfte i auf
der sie tragenden Welle längs verschieblich ist. Stirnseitig tragen die beiden Kupplungshälften
i und 2 je zwei ungleiche Klauen, 5 und 6 bei Hälfte i, die ineinanderfassen und
deren Berührungsflächen 7 und 8 eine das selbsttätige Aus- und Einrücken der Kupplung
ermöglichende Formgebung besitzen, beispielsweise mit Abschrägungen, Kurven o. dgl.
versehen sind, wobei im Falle der Abschrägung diese zweckmäßig 45 ° beträgt.
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Tritt eine Blockierung in der Weiterbearbeitung der Rohre ein, so
gehen die beiden Kupplungshälften i und 2 durch Abgleiten der Klauen voneinander
unter Spannung der Feder 4 auseinander, und die Kupplung ist ausgeschaltet. Die
Anlage wird stillgesetzt, und die Störung kann behoben werden. Nach deren Behebung
und Wiedereinschaltung der Automaten dreht sich zunächst die Kupplungshälfte 2,
und die Kupplungshälfte i drückt infolge des Drucks der Feder 4 selbsttätig ein,
was aber, wie gesagt, immer erst dann erfolgen kann, wenn die beiden Kupplungshälften
iund2 in der Nullpunktstellung zueinander stehen, da erst dann die Klauen der Kupplungshälften
passend gegenüberstehen und dann ineinanderfassen können.
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Die Vorteile in der Anwendung der neuen Kupplung liegen einmal darin,
daß beim Ausrücken der Kupplung keine Teile beschädigt werden und daher auch keine
Teile erneuert zu werden brauchen, so daß an Werkstoff und vor allem an Zeit gespart
wird. Die Anlage unterliegt bei einer Stockung in der Weiterbearbeitung der Rohre
nur einer kurzen Unterbrechung, die für die Behebung der Störung notwendig ist,
eine längere Unterbrechung, die bisher das Entfernen der alten und Einsetzen der
neuen Abscherstifte erforderte, kommt also in Fortfall. Die bei der neuen Kupplung
notwendige Unterbrechung beträgt also nur einen Bruchteil der bisherigen Unterbrechung.
Schließlich können keine der bisher sehr häufigen Unfälle mehr eintreten, da keiner
der Arbeiter mehr zwischen die Anlage zu klettern braucht, um die Kupplung wieder
gebrauchsfähig zu gestalten. Auch braucht der Arbeiter nicht mehr mit der Hand an
dem Antriebskeilriemen zu ziehen, um für die Wiedereinschaltung der Kupplung deren
Hälften in die Nullpunktstellung zueinander zu bringen, was bei den bisherigen Abscherkupplungen
sehr häufig geschah und wodurch schwere, den Arbeiter zum Invaliden machende Unfälle
verursacht wurden.
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Die Kupplung ist in ihrer Verwendung nicht auf Anlagen zur Herstellung
von Rohren beschränkt, sondern
überall dort verwendbar, wo gleiche
oder ähnliche Verhältnisse vorliegen, wo es also darauf ankommt, daß beim Vorliegen
mehrerer hintereinandergeschalteter Arbeitsgänge die Kupplung sich erst dann selbsttätig
einschaltet, wenn die verschiedenen Arbeitsgänge zum Zwecke eines harmonischen Arbeitens
der Gesamtanlage im Einklang zueinander stehen, beispielsweise bei Drehbänken o.
dgl.