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Verfahren und Vorrichtung zum Entladen von stückigem Gut aus Fahrzeugen
Das
Entladen stückigen Gutes von Straßen- und Schienenfahrzeugen erfolgt bisher in der
Regel, falls nicht von Kränen Gebrauch gemacht werden soll und auch ein Ausschippen
nicht erwünscht ist, durch Auskippen. Der Nachteil dieses Entladungsverfahrens besteht
darin, daß es nur an den Fahrzeugen vorgenommen werden kann, die über hierzu besonders
ausgebildete Einrichtungen verfügen und unter Umständen teure Transporteinrichtungen
benötigen.
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Außerdem hat aber in besonderen Gewerbezweigen das Auskippen von Wagenladungen
besondere Nachteile. Dies gilt vor allem für das Ausladen von Zuckerrüben, weil
das Entleeren von Hand, wie es bisher im allgemeinen vorgenommen wird, von den sogenannten
Prozentemachern beobachtet wird, die den Anteil der Ladung an Schmutz feststellen,
der naturgemäß entsprechend der Bodenbeschaffenheit des Rübenfeldes und der Größe
und Formgebung der Rüben starken Schwankungen unterliegt. Entlädt man die Fahrzeuge
mittels Kippvorrichtung, so ist es nicht einwandfrei möglich, den Prozentgehalt
an Schmutzteilen festzulegen, weil nur gewisse Teile der Ladung dem Prozentemacher
zu Gesicht kommen und die Ermittlung eines Mittelwertes auf diese Weise verhindert
ist.
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Gegenstand der Erfindung ist, ein Verfahren und im Anschluß daran
eine Vorrichtung, die es erlaubt, ohne Handarbeit eine Entladung der ankommenden
Fahrzeuge, ohne Rücksicht auf ihre Bauart, auch bei stückigem Ladegut vorzunehmen,
bei der eine Überwachung der Beschaffenheit der Ladung in ihren Einzelteilen ohne
weiteres möglich ist und ohne daß der Entladungsvorgang allzulange währt. Die Erfindung
bezieht sich dabei in erster Linie auf ein Entladeverfahren und eine Vorrichtung,
die für die Zucker-
rübenindustrie geeignet sind und dabei wiederum
in erster Linie auf das Entladen von Straßenfahrzeugen, wie Karren, Pferdefuhrwerken
und Lastkraftwagen sowie deren Anhänger, ohne sich indessen hierauf zu beschränken.
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Gemäß der Erfindung wird vorgeschlagen, die Entladung in der Weise
vorzunehmen, daß eine vorzugsweise waagerecht liegende Schnecke nach Öffnen einer
Seitenwand des Fuhrwerkes von oben nach unten langsam fortschreitend in das Gut
eingeführt und danach vorzugsweise von der einen Stirnwand bis zur gegenüberliegenden
Stirnwand kurz oberhalb der Ladefläche seitlich bewegt wird. Die Schnecke kann dabei
keine ortsfesten seitlichen Wandungen haben. Die Führung des Gutes wird anfangs
durch die eine der herausgenommenen benachbarten Wand gebildet sowie durch das unterhalb
und auf der anderen Seite der Schnecke befindliche Gut, während bei Absenken der
Schnecke das Gut von der Seite zu nachrutscht und auch von oben gefördert wird und
die Schnecke sich danach von der einen Seite zur anderen Seite bewegt und bei seitlicher
Arbeit den gesamten Wagen entlädt. Die Schmutzanteile können bei dieser kontinuierlichen
Entladung ausgezeichnet festgelegt werden.
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Eine Vorrichtung zur Ausübung des erfindungsgemäßen Verfahrens möge
beispielsweise durch einen fahrbaren Portal- oder Bockkran dargestellt werden, wobei
dieser entweder auf Schienen, vorzugsweise aber auf Raupen, bei kleineren Ausführungen
auch auf Rädern beweglich sein möge. Dieser Portal- oder Bockkran, der in Sonderfällen
naturgemäß auch durch eine andere Kranform ersetzt werden mag und auch nicht unbedingt
fahrbar zu sein braucht, soll vor allen Dingen eine Laufkatze bekannter Konstruktion
haben, an der aber an Stelle einer Winde und eines Kranhakens eine nach unten absenkbare
und in der Waagerechten um mindestens go Grad schwenkbare Schnecke angeordnet ist.
Die Höheneinstellung der Schnecke mag dabei über eine Hubspindel oder auf andere
Weise z. B. auch über Winden oder pneumatische Vorrichtungen möglich gemacht werden,
und die Schwenkbewegung soll deshalb um mindestens go Grad vorzunehmen sein, damit
beim Einfahren eines Fuhrwerkes unter das Portal die Möglichkeit besteht, eine seitliche
Wand aus dem Fuhrwerk herausnehmen.
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Der Winkel von go Grad stellt also keineswegs eine bindende Angabe
dar. Seine Größe richtet sich vielmehr nach den jeweiligen Verhältnissen. Es soll
gegebenenfalls auch möglich sein, diesen Schwenkwinkel in Teilbeträgen einzustellen.
Ferner kann eine Einstellmöglichkeit der Schnecke in der Waagerechten erwünscht
sein und vorgesehen werden.
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Die Schnecke möge über eine Rutsche o. dgl. das Gut in eine Transportvorrichtung
geben, welche die weitere Beförderung übernimmt. Diese Transportvorrichtung ist
parallel zur Portalöffnung vorzusehen bzw. der Kran entsprechend zur Transportvorrichtung
einzustellen. Die Vorrichtung mag innerhalb oder außerhalb, zumindest aber seitlich
der Öffnung, angeordnet sein, um dem Fuhrwerk den nötigen Platz zu belassen.
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Gemäß weiterer Ausbildung der Erfindung soll das Transportband als
Zubringerband zu einem bereits vorhandenen Transportmittel, z. B. zu einem zur Rübenschwemme
führenden Haupttransportband ausgebildet sein. Dies empfiehlt sich allein aus Gründen
der Höhenanordnung der Teile gegeneinander und ihrer seitlichen Abstände, da es
oft nicht möglich ist, die Rutsche von der Kante des Fuhrwerkes bis auf das weiter
entfernt gelegene Transportband zu verlegen. Man kann durch Einschalten des Zubringerbandes
sowohl jede Höhenlage überbrücken als auch die Schnecke als empfindlichstes Teil
der Vorrichtung möglichst klein halten.
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Die Rutsche soll in besonderer Weise ausgebildet sein, so daß sie
an Stelle der herauszunehmenden Seitenwand des Fuhrwerkes tritt und zwei vorzugsweise
einstellbare Leitwände aufweist, die gegebenenfalls in die Seitenwand des Fuhrwerkes
eingehängt werden können, oder aber auch mit der Rutsche selbst verbunden sein mögen.
Es ist indessen auch möglich, besondere Fuhrwerke mit einer Seite oder Hinterklappe
zu versehen, die unmittelbar als Rutsche in diesem Sinne ausgebildet ist, die entsprechende
Länge aufweist und mit den seitlichen Leitwänden versehen ist.
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Schließlich soll noch ein rechtwinklig zum Zubringerband angeordnetes
und entsprechend ausgebildetes Querband vorgesehen sein, das entweder heb- und senkbar
oder hochschwenkbar sein soll und in hochgehobenem oder ausgeschwenktem Zustand
die Durchfahrt freigibt, so daß z. B. ein nach hinten zu entladen der Wagen oder
Karren eingefahren werden kann, während nach dem Einfahren das Band gesenkt und
die hintere Klappe geöffnet werden kann.
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In der Zeichnung ist schematisch ein Beispiel für eine Ausführungsform
der Erfindung dargestellt, und zwar zeigt Abb. I eine erfindungsgemäße Entladungsvorrichtung
in der Vorderansicht; Abb. 2 gibt eine Aufsicht zur Abb. 1 wieder; Abb. 3 enthält
eine Darstellung des Quertransportbandes entsprechend der Ansicht gemäß Abb. I und
Abb. 4 eine Ansicht dieses Teiles in Richtung des Pfeiles IV der Abb. 3.
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Der Portalkran 10 gemäß Abb. 1 ist mit zwei Raupenbändern II versehen
und mittels eines nicht dargestellten Elektromotors fahrbar. Er trägt auf seiner
Brücke 12 eine Laufkatze I3, die an ihrem Ende einen Fahrmotor 14 hat. Eine in der
Laufkatze gelagerte, ausziehbare Spindel 15 wird über einen Hubmotor6 betätigt.
An ihrem unteren Ende befindet sich ein Gerüst I7 zur Aufnahme der Schnecke I8.
Auf dem Gerüst ist ein Motor 19 zum Schwenken der Schnecke8 angeordnet, während
gleichfalls am Gerüst ein weiterer Motor 20 zur Drehung der Schnecke dient. Das
Wagengestell ist bei 21 angedeutet und nach der linken Seite zu geöffnet. An der
offenen Seite ist eine Rutsche 22 aufgelegt, die mit Leitwänden 23 ausgestattet
ist. Diese liegt auf dem Rand 24 eines Zubringerbandes 25 auf, das, wie aus Abb.
2 ersichtlich, auf ein zur Schwemme führendes Transportband 26 entlädt. Dieses Transportband
befindet sich außerhalb des Portals. Gemäß Abb. 3 ist dem Zubringerband 25 ein Querband
27 bei-
geordnet, das um den Lagerpunkt 28 schwenkbar ist und mittels
Winde 29 über den Seilzug 30 angehoben werden kann.