DE814059C - Bodenbearbeitungsmaschine mit Rillenscheiben zum Erzeugen von Pflanzrillen - Google Patents
Bodenbearbeitungsmaschine mit Rillenscheiben zum Erzeugen von PflanzrillenInfo
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- A01C—PLANTING; SOWING; FERTILISING
- A01C5/00—Making or covering furrows or holes for sowing, planting or manuring
- A01C5/06—Machines for making or covering drills or furrows for sowing or planting
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Bodenbearbeitungsmaschine mit Rillenscheiben zum Erzeugen
von Pflanzrillen und bezweckt die Schaffung einer solchen Maschine, welche einerseits ein verhältnismäßig
geringes Gewicht in ihrer Gesamtheit aufweist und trotzdem sowohl dem Wachstum der
Pflanzen günstige als auch für das Pflanzen selbst gute Rillen erzeugt und andererseits in ihrer
Wirkungsweise den jeweiligen Bodenverhältnissen ίο durch leichtgemachtes Einstellen anpaßbar ist.
Bodenbearbeitungsmaschinen mit Rillenscheiben zum Erzeugen von Pflanzrillen sind bereits bekannt.
Bei diesen bekannten Bodenbearbeitungsmaschinen bestehen die Rillenscheiben aus schweren Vollscheiben,
welche ein großes Gewicht der Maschine bedingen, die im Hinblick auf die aufzunehmenden
Beanspruchungen und das beim Verfahren außer Betrieb zu tragende Scheibengewicht nicht leichter
ausgeführt werden kann, und das Hantieren mit den Scheiben erschwert. Außerdem sinken die Scheiben
bei weicheren Böden infolge der fehlenden Anpassungsmöglichkeit an die jeweiligen Bodenverhältnisse
zu tief in den Boden ein und erzeugen keine einwandfreien Pflanzrillen, wobei letzteres durch
die Scheibenform mitbedingt ist.
Nach der Erfindung sind die Scheiben als Hohlkörper ausgebildet, und vor allem das Fahrzeuggewicht
bewirkt gegebenenfalls unter Vorsehung
von Zusatzbelastungen das Einsinken der Rillenscheiben in den Boden. Durch die, anscheinend dem
Streben nach einer Rillenbildung zuwider laufende Scheibenausbildung wird erreicht, daß die Scheiben
ein reines Rillenformwerkzeug sind, dessen Wirkung in die Tiefe vor allem vom Fahrzeuggewicht
abhängig ist und infolgedessen in weiten Grenzen geregelt und den jeweiligen Bodenverhältnissen angepaßt
werden kann. Als Zusatzbelastung wirken
ίο auch die Bedienungspersonen, die auf der Maschine
ihren Platz haben. Außerdem erfährt das gesamte Gewicht der Maschine eine Verringerung, was nicht
nur zu einer Verringerung der zum Fortbewegen der Maschine notwendigen Kraft führt, sondern auch
der Gefahr eines die Benutzung der Maschine hemmenden Einsinkens der Räder bei weichem Boden
steuert. Daneben ergibt sich durch ihr leichtes Gewicht eine leichte Verstellbarkeit der Rillenscheiben,
falls eine solche vorgesehen wird, die mit einer
ao Schonung der hierzu notwendigen Triebwerkteile
verbunden ist.
Zweckmäßig weisen die Rillenscheiben zylindrische Nabenkörper auf, die sanft in die Scheibenflanken
übergehen. Die Folge hiervon ist, daß die
»5 Scheiben während des Rillenziehens sich mit den
Mantelflächen der Nabenkörper auf dem Boden abwälzen und damit eine Auflockerung der oberen
Rillenränder verhindern, was den erzeugten Rillen einen Schutz vor einem Einfallen verleiht. Der
sanfte Übergang der zylindrischen Nabenkörper in die Scheibenflanken verhindert das Entstehen
scharfer, leicht abbröckelnder Rillenkanten.
Eine weitere Verbesserung der Rillenbildung wird erzielt, wenn der Scheitelwinkel der Scheiben 25
bis 300 beträgt. Auf diese Weise wird bewirkt, daß sich eine gewünschte Verfestigung des Bodens an
den Seitenflächen der Scheiben ergibt, die das Anwachsen der Pflanzen verbessert, während an dem
Übergang der Seitenflächen zur Feldoberfläche eine Anstauung der Erde eintritt. Außerdem werden
durch die schiebende und gleitende Bewegung der Scheibe gegenüber den Erdkrumen in den Rillenwänden
Risse hervorgerufen, die infolge ihrer Kapillarwirkung das Heranführen von Feuchtigkeit
zur Pflanze begünstigen.
Die so verbesserte Rillenformung läßt sich trotz dem Haftungsbestreben der feuchten Erde an Werkzeugen
dadurch gewährleisten, daß die Oberfläche der Scheiben veredelt, so beispielsweise mit einem
geeigneten Metallüberzug versehen ist. Eine solche Oberflächenveredelung setzt die Benetzbarkeit herab,
wodurch das Festkleben von feuchtem Erdreich sehr weitgehend verhindert ist, und verhütet das
Auftreten eines ein Ankleben von Erde begünstigenden Rostes. Die Oberflächenveredelung kann
auch bei anderen Bodenbearbeitungswerkzeugen angewandt werden.
Die Rillenscheiben sind bei der erfindungsgemäßen Maschine in Einzelanordnung vorgesehen
und haben entgegen der Wirkung einer nachgiebig belastenden Abstützung Spiel in ihrer Höhenlage.
Die Einzelanordnung und die nachgiebig belastende Abstützunghaben den Vorteil, daß jede der Scheiben
für sich der jeweiligen an ihr vorhandenen Bodenbeschaffenheit und den Hindernissen im Boden ohne
Rückwirkungen auf benachbarte Scheiben Rechnung tragen kann. Hierbei kann die nachgiebige Abstützung
in ihrer Belastungsgröße einstellbar sein, um eine Verfeinerung der der Bodenbeschaffenheit
angepaßten Wirkungsweise zu erzielen. Die Ausbildung der Scheiben als Hohlkörper ermöglicht
eine solche Einzelanordnung, ohne daß die Hantierung mit den Scheiben eine übermäßige Er- *
schwerung erfährt. Die Einzelanordnung ist deshalb von besonderer Wichtigkeit, weil die Maschine auch
sehr breit mit verhältnismäßig vielen Rillenscheiben ausgeführt werden kann und bei großen Breiten
mit unterschiedlichen Bodenbeschaffenheiten und Bodenhindernissen innerhalb der Maschinenbreite
gerechnet werden muß. Auch ermöglicht die Einzelanordnung, die eine oder andere Rillenscheibe ohne
Beeinträchtigung der Wirkung der anderen Rillenscheiben außer Wirkung zu setzen. Hierbei gewährleistet
das geringe Scheibengewicht, daß sich die Scheiben auch bei einer Verringerung des sie belastenden
Druckes, wie es z. B. der Fall ist, wenn einzelne Scheiben Bodenvertiefungen durchfahren
müssen, auf dem Boden noch abwälzen.
Auch der auf die Rillenscheiben wirkende Gewichtsanteil der Maschine ist vorteilhaft nach der
Erfindung in seiner Größe veränderbar. Da bei der erfindungsgemäßen Maschine im wesentlichen nur
das Maschinengewicht die Rillenscheiben in den Boden eindrückt und die Rillenscheiben als Hohlscheiben
kein Gewicht von Bedeutung haben, ergibt sich hierdurch eine einfache Möglichkeit, die Größe
des das Einsinken der Scheiben in den Boden bewirkenden Druckes entsprechend den Bodenverhältnissen
zu regeln. Die Übertragung des Maschinengewichtes auf die Rillenscheiben kann ' hierbei über einen auf die Scheiben wirkenden
Hebel veränderlicher Länge erfolgen, der an das Fahrgestell angelenkt ist. Je nach der Hebellänge
ist die die Scheiben in den Boden eindrückende Kraft mehr oder weniger groß.
Im einzelnen lassen sich die Rillenscheiben an in Höhenrichtung schwenkbar am Fahrgestell angelenkten
Lenkern anbringen und Stellhebel am Fahrgestell vorsehen, die mit ihrem schwenkenden Ende
auf einer Rückenkurve der Lenker gleiten, deren Krümmungsmittelpunkt bei herabgeschwenkten
Lenkern mit dem Schwenkpunkt der Stellhebel zusammenfällt. Auf diese Weise ergibt sich eine einfache
Steuerungs- und Einstellmöglichkeit der Rillenscheiben. Das geringe Scheibengewicht und
das demzufolge bei einer Verstellung zu betätigende geringe Gewicht wirken schonend auf den Verstellmechanismus
und lassen das Verstellen ohne besondere Kraftanstrengung zu. Durch das Verschwenken
der Stellhebel ändert sich der Hebelarm iao zum Anlenkungspunkt der Lenker und hiermit auch
der über die Stellhebel auf die Lenker und von diesen auf die Rillenscheiben übertragene Anteil
am Gewicht der Maschine.
Es empfiehlt sich, das auf der Kurve aufruhende Ende der Stellhebel abzufedern. Damit ergibt sich
eine Kombination von Höhenspiel, nachgiebig belastender Abstützung und Einstellvorrichtung,
welche eine vorteilhafte bauliche Vereinfachung bedeutet.
Das dem Schwenkpunkt der Lenker zugewandte Kurvenende geht vorteilhaft in einen nach der Kurve
zu offenen Haken über, und die Enden der Stellhebel weisen eine zum Eingreifen in den Haken
geeignete Form auf. Hierdurch können die Rillenscheiben mit den Stell'hebeln vom Boden abgehoben
werden, indem die Stellhebel beim Zurückschwenken mit ihrem auf der Kurve ruhenden Ende zum Eingriff
in den Haken gelangen und beim weiteren Schwenken die Lenker über den Haken mitnehmend
hochschwenken.
Hat der Anlenkungspunkt der Lenker am Fahrgestell eine geringere Höhenlage als das dem Fahrgestell
zugewandte Kurvenende, dann entspannt sich die auf die Kurve wirkende Feder der Stellhebel
unter Hochschwenken der Lenker. Die Stellhebelenden können gegabelt sein und in der Gabel eine
Spurrolle tragen, die sich auf die Lenker in deren Kurve aufsetzt. Die Spurrolle gibt den Stellhebelenden
eine Führung an den Lenkern und sichert den Angriff der Stellhebel an letzteren. Auch wird
die Stellhebelanordnung stabiler und das Verstellen durch die Reibungsminderung erleichtert.
Von Vorteil ist es auch, den die Rückenkurve aufweisenden Teil der Lenker etwa von der Anbringungsstelle
der Rillenscheiben aus frei ausladen zu lassen. Hierdurch greifen die Stellhebel
an den Lenkern an einem mit dem Wachsen der Eingriffstiefe der Rillenscheiben sich gegenüber den
Rillenscheiben vergrößernden Hebelarm an. Es erfahren die Höhenausschläge der Rillenscheiben
während des Rillenziehens eine Übersetzung auf die nachgiebige Abstützung, was es zuläßt, eine weichere
Federung bzw. eine Federung geringerer Rückstellkraft je Einheit des Federhubes zu verwenden, wodurch
die Maschine wiederum feinfühliger arbeitet. Das Arbeiten der Rillenscheiben erfährt eine Erleichterung,
wenn den Rillenscheiben ein Vorschar oder ein Kufenschar zur Rillenverformung vorgeordnet
ist.
Eine Erweiterung der Anwendungsmöglichkeit der Maschine läßt sich dadurch erzielen, daß die
Rillenscheiben abnehmbar und die Lenker auch zum Anbringen anderer Bodenbearbeitungswerkzeuge
eingerichtet sind. Ein solches anderes Bodenbearbeitungswerkzeug kann beispielsweise ein Pflanzlochstechstern
sein.
Die Zeichnung veranschaulicht ein Ausführungsbeispiel der Erfindung.
Abb. ι läßt eine Rillenscheibe im Schnitt erkennen.
Abb. 2 zeigt eine Seitenansicht des für die Erfindung wesentlichen Maschinenteils.
Abb. 3 gibt die Maschine in rückwärtiger Stirnansicht, teilweise im Schnitt, wieder.
Abb. 4 verdeutlicht die Maschine in Seitenansicht, mit Pflanzlochstechsternen versehen.
Die Maschine besitzt ein Fahrgestell mit vier Rädern r, welches in bekannter Weise von Pferden
oder von einem Traktor gezogen werden kann. Das vordere lenkbare Fahrgestell ist nicht dargestellt.
Gemäß Abb. 2 und 3 sind als Bodenbearbeitungswerkzeuge die Rillenscheiben 2 vorgesehen. Letztere
sind als Hohlscheiben ausgebildet, wie es Abb. 1 herausgezeichnet erkennen läßt. Sie weisen zylindrische
Nabenkörper 3 auf, die einen sanften Übergang 4 in die Scheibenflanken haben. Der Scheitelwinkel
5 der Scheiben beträgt 25 bis 300. Die Oberfläche der Scheiben ist veredelt.
Jede Scheibe ist an einem Lenker 6 angebracht, der bei 7 schwenkbar am Fahrgestell angelenkt ist,
so daß die Lenker in Höhenrichtung auf- und abschwenken können. Auf dem Rücken der Lenker
ist eine Kurve 8 vorgesehen, deren Mittelpunkt bei in Arbeitsstellung befindlichen Lenkern mit dem
Schwenkpunkt der Stellhebel 10 zusammenfällt. Die g0
Kurve geht an dem dem Fahrgestell zugewandten Ende in einen Haken 9 über, dessen Öffnung der
Kurve zugewandt ist. Von der Anbringungsstelle der Scheiben aus ladet der mit der Kurve versehene
Teil des Lenkers frei aus. An der Kurve 8 greift eine nachgiebige Abstützung an. Die Abstützung
ist durch die Stellhebel 10 gebildet, welche eine Spurrolle 11 tragen, die in der Kurve auf dem Lenker
aufsitzt. Die Spurrollen sind in einer Gabel 12 gelagert, die ihrerseits an dem teleskopartig aus- go
schiebbaren Teil 13 der Lenker befestigt sind. Eine im Inneren der Stellhebel angeordnete Feder 17 ist
bestrebt, den Teil 13 auszuschieben, und drückt so die Rolle gegen die Kurve. Der Rollendurchmesser
und die Hakenöffnung sind so aufeinander abgestimmt, daß die Rolle in den Haken eingreifen kann.
Durch die Schaltklinken 14 können die Stellhebel in den einzelnen Stellungen festgelegt werden.
Vor den Rillenscheiben kann abnehmbar ein Vorschar angeordnet sein. Auch die Rillenscheiben sind ioo
abnehmbar. In Abb. 4 sind die Rillenscheiben abgenommen und an ihrer Stelle Pflanzlochstechsterne
15 an den Lenkern angebracht, die bei 16 zum ·
Anbringen der Pflanzlochstechsterne eingerichtet sind. Naturgemäß können auch die Befestigungsstellen
der Rillenscheiben dem Anbringen anderer Bodenbearbeitungswerkzeuge dienen.
Die Betätigung der Rillenscheiben erfolgt in folgender Weise:
In Abb. 2 ist die vordere Rillenscheibe in der Arbeitsstellung gezeigt. Zum Abheben der Scheibe
wird der Stellhebel nach Lösen der Schaltklinke 14 in die bei der hinteren Rillenscheibe ersichtliche
Stellung geschwenkt. Hierbei wandert die Spurrolle 11 auf der Kurve 8 in den Haken 9. Auf dem Wege
zum Haken ändert sich die Belastung der Lenker durch die federnde Abstützung, da sich der Hebelarm
verkürzt, an dem die Abstützung angreift. Demzufolge ändert sich der über die Stellhebel und
Lenker auf die Rillenscheiben wirkende Anteil an dem Gewicht der Maschine. Durch Feststellen der
Zwischenstellungen auf dem Schwenkweg kann die Belastung in veränderlichen Größen eingestellt
werden. Wird der Stellhebel nach dem Eintritt der Spurrolle in den Haken weiter geschwenkt, dann
wird der Lenker mit nach oben geschwenkt und die
Rillenscheibe abgehoben. Das Absenken der Rillenscheiben geht in umgekehrter Weise vor sich.
Claims (17)
- PATENTANSPRÜCHE:i. Bodenbearbeitungsmaschine mit Rillenscheiben zum Erzeugen von Pflanzrillen, dadurch gekennzeichnet, daß die Rillenscheiben (2) als Hohlkörper ausgebildet sind und das Fahrzeuggewicht nötigenfalls unter Vorsehung von Zusatzbelastungen das Eindringen der Rillenscheiben (2) in den Boden bewirkt.
- 2. Bodenbearbeitungsmaschine nach Anspruch i, dadurch gekennzeichnet, daß die Rillenscheiben (2) sanft in die Scheibenflanken übergehende zylindrische Nabenkörper (3) aufweisen.
- 3. Bodenbearbeitungsmaschine nach Anspruch ι und 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Scheitelwinkel der Scheiben (2) etwa 25 bis 300ao beträgt.
- 4. Bodenbearbeitungsmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Oberfläche der Scheiben (2) mit einem Metallüberzug versehen ist.
- 5. Bodenbearbeitungsmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Scheiben (2), in Einzelanordnung vorgesehen, entgegen der Wirkung einer nachgiebig belastenden Abstützung (17) Ausschlag in ihrer Höhenlage haben.
- 6. Bodenbearbeitungsmaschine nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Belastungsgröße der Abstützung (17) einstellbar ist.
- 7. Bodenbearbeitungsmaschine nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der auf die Scheiben wirkende Gewichtsteil der Maschine in seiner Größe veränderbar ist.
- 8. Bodenbearbeitungsmaschine nach An-Spruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Übertragung des Maschinengewichts auf die Rillenscheiben ein am Fahrgestell angelenkter auf die Scheiben (2) wirkender Hebel (10) veränderlicher Länge dient.
- 9. Bodenbearbeitungsmaschine nach Anspruch 5 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Rillenscheiben (2) an in Höhenrichtung schwenkbar am Fahrgestell angelenkten Lenkern(6) angebracht sind und Stellhebel (10) am Fahrgestell mit ihrem einen Ende auf einer 50 Rückenkurve (8) der Lenker (6) mit bei herabgeschwenkten Lenkern in den Schwenkpunkt der Stellhebel fallendem Krümmungsmittelpunkt gleiten.
- 10. Bodenbearbeitungsmaschine nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß das auf der Kurve aufruhende Ende der Stellhebel (10) abgefedert ist.
- 11. Bodenbearbeitungsmaschine nach einem der Ansprüche 9 oder 1 o, dadurch gekennzeichnet, daß das dem Schwenkpunkt der Lenker (6) zugewandte Kurvenende in einen nach der Kurve zu geöffneten Haken (9) übergeht und die Enden der Stellhebel eine zum Eingreifen in den Haken geeignete Form aufweisen.
- 12. Bodenbearbeitungsmaschine nach Anspruch 10 und 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Anlenkpunkt (7) der Lenker (6) am Fahrgestell eine geringere Höhenlage als das dem Fahrgestell zugewandte Kurvenende mit dem Haken (9) hat.
- 13. Bodenbearbeitungsmaschine nach einem der Ansprüche 9 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Stellhebelenden gegabelt sind und in der Gabel (12) eine sich auf die Lenker (6) in deren Kurve (8) aufsetzende Spurrolle (11) tragen.
- 14. Bodenbearbeitungsmaschine nach einem der Ansprüche 9 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Stellhebel (10) mit einer, ihre einzelnen Stellungen festlegenden Schaltklinke (14) ausgerüstet sind.
- 15. Bodenbearbeitungsmaschine nach einem der Ansprüche 9 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß der die Rückenkurve (8) aufweisende Teil der Lenker (10) etwa von der Anbringungsstelle der Rillenscheiben (2) aus frei ausladet.
- 16. Bodenbearbeitungsmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß auf der dem Fahrgestell zugewandten Seite der Rillenscheibe (2) ein Vorschar zweckmäßig abnehmbar vorgeordnet ist.
- 17. Bodenbearbeitungsmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Rillenscheiben (2) abnehmbar und die Lenker (6) auch zum Anbringen anderer Bodenbearbeitungswerkzeuge eingerichtet sind.Hierzu 1 Blatt ZeichnungenΘ 1532 9.
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1948
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