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Waschen von Kohle oder Erzen in Rinnen Die Erfindung betrifft eine
Vorrichtung zum Waschen und Nachwaschen von Kohle und Erzen im Schüttgutzustand
mittels Anschwemmablagerung in Waschrinnen, insbesondere Anlagen, bei denen die
zu trennenden Stoffe der Wirkung fließender Flüssigkeitsströme ausgesetzt sind.
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Für das Auswaschen von Teilchen hängen die Neigung, die Länge und
insbesondere die Breite der Waschrinne von der Art des zu reinigenden Gutes, der
Durchsatzmenge und der maximalen Größe der größten Teilchen ab, und es sind Einrichtungen
zum Abscheiden spezifisch schwerer Stoffe an solchen Rinnen vorgesehen.
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Die unterschiedlichen Größen der Teilchen der zu reinigenden Güter
weisen häufig ihrer Natur nach Merkmale auf, die ein getrenntes Auswaschen der verschiedenen
Teilchenarten wünschenswert machen, um den hüttentechnischen Anforderungen gerecht
zu %verden.
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Es ist bisher bekannt, in solchen Fällen verschiedene Schwemmablagerungsrinnen
oder Waschanlagen, und zwar für gewöhnlich zwei solcher Anlagen miteinander zu verbinden,
um die getrennte Reinigung des nach den verschiedenen Teilchengrößen unterteilten
Gutes durchzuführen.
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Es ist auch bekannt, daß, falls man Schüttgut auswäscht, bei dem die
Teilchengröße innerhalb verhältnismäßig weiter Dimensionsgrenzen schwankt, nicht
alle Größenkategorien gleichmäßig gut gereinigt werden.
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In Waschanlagen mit Schwemmablagerung, bei denen getrennte Reinigung
für die verschiedenen
Teilchenkategorien vorgesehen ist, und zwar
insbesondere im Fall geringer stündlicher Durchsätze, kommt es ferner häufig vor,
daß die Breite der Rinnen nicht der Menge oder Art des zu behandelnden Materials,
sondern der Maximalgröße der in den betreffenden Rinnen zu behandelnden Teilchen
angepaßt werden muß. Es ist allgemein bekannt, daß die Breite der Rinnen zumindest
ein feststehendes Mehrfaches der Maximalgröße der zu behandelnden Teilchen betragen
muß, sofern vermieden werden soll, daß sich im Bett Fäulnis ausbildet oder daß Stockungen
in der Bewegung des zu behandelnden Gutes auftreten. Man mußte also kostspielige
Anlagen mit breiten Waschrinnen und breiten Förderrädern und einer Stundenkapazität
vorsehen, die in gar keinem Verhältnis zu den tatsächlich zu bewältigenden Durchsätzen
stand.
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Auch ist der Wasserverbrauch pro Tonne behandelten Erzes bei Waschanlagen
mit Schwemmablagerung eine Funktion der Rinnenbreite. Daraus ergab sich, daß die
Waschanlagen Wassermengen und daher Kraft verbrauchten, die in keinem vernünftigen
Verhältnis mehr zu der '-Senge des gereinigten Gutes standen.
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In der Rinnenwäsche gemäß der Erfindung «-erden die verschiedenen
Teilchengrößen gemäß den. gestellten Anforderungen gereinigt, wobei die Breite der
Rinnen aber nicht mehr allein von der Maximalgröße der zu behandelnden Teilchen
abhängt.
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Die Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, daß eine breite Waschrinne
vorgesehen ist, die mit zumindest zwei Einrichtungen ausgerüstet ist, um' spezifisch
schwere Stoffe abzuscheiden, wobei das leichte Gut auf ein Klassiersieb entladen
wird, das in zumindest zwei Kornklassen unterteilt. Es folgt eine zweite Vorwaschrinne
geringerer Breite, die mit einer oder mehreren Einrichtungen zum Abtrennen spezifisch
schwerer Stoffe und zur nochmaligen Behandlung einer der Größen der unterteilten
Teilchen ausgerüstet ist. Ferner besitzt die Anlage eine breite Rinne zum Nachwaschen
der spezifisch schweren Stoffe, die mit zwei oder mehr Einrichtungen zum Abscheiden
von spezifisch schwerem Material ausgerüstet ist und von wo das leichte Produkt
auf das Klassiersieb zurückgebracht wird, um zusammen mit den leichten Produkten
behandelt zu werden, die aus der ersten Waschrinne entleert werden. Der breiten
Nachwaschrinne ist eine enge Nachwaschrinne vorgeschaltet, die mit einer Einrichtung
zum Abscheiden , spezifisch schwerer Stoffe ausgerüstet ist und mit den kleinen
Teilchen der spezifisch schweren Materialien beschickt wird, die durch ein Klassiersieb
für die spezifisch schweren Produkte hindurchgegangen sind, und zwar für diejenigen
spezifisch schweren Produkte, die durch die an der breiten N achwaschrinne vorgesehene
erste Einrichtung für die Abscheidung spezifisch schwerer Stoffe abgeschieden worden
waren.
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In den Zeichnungen ist Abb. i ein Grundriß der allgemeinen Anordnung
für eine Ausführungsform der Waschanlage; Abb. 2 ist eine Teilansicht eines Teils
der in Abb. i gezeigten Anlage. Das zu behandelnde Gut, das beispielsweise eine
von den kleinen Teilchen befreite Rohkohle oder Förderkohle sein kann, wird bei
A dem oberen Teil der ersten Waschrinne i zugeführt, um dort durch Schwemmablagerung
unter Einfluß eines fließenden Flüssigkeitsstromes behandelt zu werden. Diese Rinne
i besitzt eine von dem größten Durchmesser der zu behandelnden Teilchen und von
der zu reinigenden Tonnage abhängige passende Breite und ist mit mindestens zwei
Vorrichtungen 2 und 2° zum Abscheiden der spezifisch schweren Stoffe ausgerüstet.
Die praktisch von den spezifisch schweren Stoffen befreite Rohkohle geht dann über
einen Rost 3 mit Stangen oder einem Drahtnetz oder Drahtsieb, wo sie von der Schwemm-
und Waschflüssigkeit teilweise befreit wird, ehe sie auf ein Sieb 4 zum Klassieren
der gewaschenen Kohle geführt wird.
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Das Klassiersieb 4 unterteilt die gewaschene Kohle in mindestens zwei
Kornklassen. Je nach Marktlage und Art der zu behandelnden Kohle wird ein Teil derselben
bei B als Handelsprodukt abgeschieden, während ein anderer Teil oben auf eine zweite
Waschrinne 5 geführt wird, die mit einer Abscheidevorrichtung 2b ausgerüstet ist.
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Die Waschrinne 5 behandelt in der Regel die Teilchen, welche durch
das Sieb 4 gehen und ist in ihrer Breite der Größe und Menge derselben angepaßt.
Die auf dieser Rinne vorgesehene Abscheidevorrichtung 2b führt das spezifisch schwere
Gut, welches am unteren Ende der Waschrinne i erhalten wird, fort, während das gereinigte
Gut bei C ausgetragen wird.
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Der Flüssigkeitsstrom zum Fördern des Gutes in der Waschrinne 5 wird
durch einen Hahn 6 geregelt, der in der das obere Ende dieser Waschrinne 5 mit dem
Aufnahmetrichter verbindenden Rohrleitung angeordnet ist. Dieser Aufnahmetrichter
für die Flüssigkeit ist, wie in Abb. 2 ersichtlich, unterhalb des Rostes 3 angeordnet.
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Die Produkte aus den Abscheideeinrichtungen 2° und 2b für die spezifisch
schweren Produkte werden zum nochmaligen Waschen auf den oberen Teil der Waschrinne
i gehoben. Die aus der Waschrinne i durch die Abscheidevorrichtung 2 abgeschiedenen
spezifisch schweren Stoffe werden einer breiten Nachwaschrinne 7 zugeführt, deren
Breite ebenfalls der Größe und der Durchsatzmenge des nachzuwaschenden Gutes angepaßt
ist. Die Rinne 7 ist mit drei Vorrichtungen 2c, 2d und 2e für das
Abscheiden der spezifisch schweren Bestandteile ausgerüstet. Das am unteren Ende
D der Waschrinne 7 wiedergewonnene leichte Gut wird oben auf das Klassiersieb 4
aufgebracht, um es zusammen mit den aus der Waschrinne i stammenden leichten Produkten
zu klassieren.
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Die Abscheidevorrichtung 2e entfernt die spezifisch schweren Stoffe,
die auf den oberen Teil eines Klassiersiebs 8 gehoben werden, welches sie in zwei
Kornklassen unterteilt, von denen das grobe Korn bei E endgültig aus der Anlage
ausgetragen und das kleine Korn in eine zweite Nachwaschrinne 9 geführt wird, die
mit einer einzigen Einrichtung 2f
für das Abscheiden der spezifisch
schweren Teile ausgerüstet ist.
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Auch die l@reite der Nachwaschrinne g ist der Korngröße und der Durchsatzmenge
des Gutes angepaßt. In dieser Rinne wird das durch das Sieb 8 hindurchgegangene
Gut gewaschen bei F mittels der Abscheidevorrichtung 2f ausgetragen.
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Die Abscheidevorrichtung2d steht mit einer Hebevorrichtung in Verbindung,
die die Stoffe mittlerer Dichte dem Kopf der Rinne 7 zuführt, wo sie nochmals gewaschen
werden. Die AbscheidevorrichtUng 2e trägt die gegebenenfalls in der Kohle enthaltenen
gemischten Stoffe bei G aus der Waschanläge aus. Diese Anordnung der Waschanlage
verkörpert im Vergleich mit bekannten Anlagen zum Waschen mittels Scliwenimal>lagerung
verschiedene neue Gesichtspunkte.
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In bekannten Anlagen zum Waschen mit Hilfe von Schwemmablagerung,
bei denen Kohleteilchen entsprechend ihren Durchmessern getrennt behandelt werden,
benutzt man für die Behandlung großer Teilchen manchmal Rinnen übermäßiger Breite
bei häufig geringem Stundendurchsatz.
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Gemäß der Erfindung dagegen werden in den breiten Rinnen I und 7 große
und kleine Teilchen zusammen behandelt, und die Durchsatzmenge rechtfertigt vollkommen
die Rinnenbreiten, die der Reinigungsheliandlung der größten Kohleteilchen angepaßt
sind. Auch der Verbrauch an Waschwasser oder Trennflüssigkeit und der entsprechende
Kraftbedarf für das Pumpen dieses Wassers sind den Anforderungen einer einzigen
breiten Waschrinne angepaßt im Gegensatz zu den Anforderungen, die sich für eine
breite und eine enge Rinne ergeben würden.
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Das gleiche gilt für die Abmessungen z. B. der Förderschalen der Becher"verke.
für die in gewissem Umfang die Größe der zu hebenden Teilchen berücksichtigt werden
muß.
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Ferner erfolgt bei den bekannten Schwemmablagerungs-Wasciianlagen,
bei denen die Kohleteilchen entsprechend ihren Durchmessern getrennt behandelt werden,
das Waschen der großen Teilchen und insbesondere das Nachwaschen der großen spezifisch
schweren Teilchen ohne Einwirkung kleiner Schieferteilchen, deren günstiger Einfluß
für die Schwemmablagerung von großen Teilchen bekannt ist.
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Gemäß der Erfindung dagegen begleiten die kleinen spezifisch schweren
Teilchen die großen Teilchen in den M'aschrinnen, insbesondere für das Nachwaschen,
da in dieser letzteren Rinne bei geeigneter Einstellung der Ausscheidungsvorrichtutig
2f nach Wunsch die kleinen spezifisch schweren Teilchen in den oberen Teil der Rinne
7 für nochmaliges Waschen zurückgebracht werden können. Diese kleinen spezifisch
schweren Teilchen sind nötig, um eine vollständige Trennung von den größten Teilchen
großer Dichte zu erzielen.
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Die Verwendung der Schwemmablagerungsrinnen 5 und 9 macht die Behandlungen
der beiden Teilchenkategorien vollständig voneinander unabhängig.