DE803440C - Stuetze zum Schraeglegen von stabfoermigen Gegenstaenden, z.B. Tabakpfeifen - Google Patents
Stuetze zum Schraeglegen von stabfoermigen Gegenstaenden, z.B. TabakpfeifenInfo
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- DE803440C DE803440C DEP24447D DEP0024447D DE803440C DE 803440 C DE803440 C DE 803440C DE P24447 D DEP24447 D DE P24447D DE P0024447 D DEP0024447 D DE P0024447D DE 803440 C DE803440 C DE 803440C
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-
- A—HUMAN NECESSITIES
- A24—TOBACCO; CIGARS; CIGARETTES; SIMULATED SMOKING DEVICES; SMOKERS' REQUISITES
- A24F—SMOKERS' REQUISITES; MATCH BOXES; SIMULATED SMOKING DEVICES
- A24F9/00—Accessories for smokers' pipes
- A24F9/14—Stands or supports for tobacco pipes
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Description
- Stütze zum Schräglegen von stabförmigen Gegenständen, z. B. Tabakpfeifen Bei stabförmigen kleinen Gegenständen, @vie ärztliche, besonders zahnärztliche Instrumente, Federhalter und Füllfederhalter, Zigarren- und Zigarettenspitzen und Tabakpfeifen, ist es aus verschiedenen Gründen erforderlich oder zweckmäßig, beim Ablegen der Gegenstände eine Berührung des einen Endes mit der Fläche der Unterlage zu vermeiden. Bei ärztlichen Instrumenten z. B. darf das mit Körperteilen des Kranken in Berührung kommende Ende des Instrumentes beim Ablegen aus hygienischen Gründen die Auflagefläche nicht berühren. Deshalb werden sie meist an die Kante der Fläche gelegt, derart, daß das eine Ende frei übersteht. Es ergibt sich dann die Gefahr des Herunterfallens. Bei Federhaltern sowie Zigarren- und Zigarettenspitzen mit einer brennenden Zigarre oder Zigarette wird meist der gleiche Ausweg angewendet, mit der Folge, daß die Möbelkante mit Tinte beschmutzt bzw. angesengt wird, wenn nicht überhaupt der Gegenstand auf den Boden fällt. Bei Federhaltern wird oft diese Vorsicht nicht einmal beachtet, so daß beim Ablegen auf die Unterlage Tintenflecke entstehen. Bei den noch als Beispiel erwähnten kurzen Tabakpfeifen (Shagpfeifen) soll das Mundstück sowohl aus hygienischen Gründen für den Raucher als auch zur Vermeidung des Auslaufens von angesammeltemTabaksaft undSpeichel so stehen, daß der Rauchkanal in Richtung des Pfeifenkopfes schräg nach unten verläuft. Zu diesem besonderen Zweck sind zwar bereits Stützen bekannt, die jedoch nicht allgemein verwendbar sind. Durch die Erfindung ist eine allgemein für den genannten Zweck verwendbare Stütze geschaffen, die sich in einfacher Weise an jedem in Betracht kommenden Gegenstand anbringen läßt, insbesondere auch abnehmbar festzuklemmen ist, dabei die Handhabung des Gegenstandes nicht behindert und bei runden Gegenständen auch ein Rollen auf der Unterlage unmöglich macht.
- Erfindungsgemäß besteht die Stütze aus einem mit dem Gegenstand schwenkbar verbundenen Bügel, dessen freier Teil gegenüber der Anlenkstelle aus der Bügelebene abgewinkelt und am abgewinkelten Teil entsprechend dem Umfang des Gegenstandes ausgewölbt ist.
- Vorteilhaft ist der Bügel an einem Ring klappbar angelenkt und dieser Ring an einer Stelle offen, so daß er, sich spreizend, federt.
- Der Bügel ist im besonderen in seinen Endlagen federnd gesperrt und legt sich bei Nichtgebrauch dicht an die Fläche des Gegenstandes.
- Zweckmäßig besteht der Bügel aus Federstahl und bildet einen offenen Ring; dessen Enden in der Scharnieröse sitzen. Für Tabakpfeifen ist vorteilhaft der Bügel an dem Ring des Mundstückansatzes der Pfeife angelenkt.
- Auf der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Stütze nach der Erfindung dargestellt.
- Fig. i ist eine Vorderansicht der Stütze; Fig. 2 ist eine Seitenansicht zu Fig. i ; Fig. 3 ist ein Schnitt nach der Linie III-III der Fig. i ; Fig.4 zeigt eine als Pfeifenring ausgebildete Stütze im Längsschnitt; Fig.5 zeigt in Seitenansicht die Stütze nach Fig. 4 in Verbindung mit einer Pfeife.
- Die Stütze besteht aus dem Ring i und dem Bügel 2, der in einer Scharnieröse 3 am Ring schwenkbar gelagert ist. Der Ring ist an einer Stelle, zweckmäßig der Scharnieröse 3 gegenüber bei 4, unterbrochen, so daß er federnd geweitet werden kann, um sich unterschiedlichen Stärken der Gegenstände anpassen zu können. Die Scharnieröse 3 ist mit Nasen 5 versehen, die nach beiden Seiten schräg in Richtung des Ringes i verlaufen. Der ringförmige Bügel 2 ist innerhalb der Scharnieröse ebenfalls offen, so daß die Schenkel über die Nasen 5 federn können und er in seinen beiden Endlagen, die mit strichpunktierten Linien angedeutet sind, gesperrt wird. Hierbei verschieben sich die beiden Zapfen 6 des Bügels innerhalb der Scharnieröse. Der den Zapfen 6 gegenüberliegende Teil des Bügels ist abgewinkelt und bildet einen Bogen 7, der der Umfangsform des Gegenstandes angepaßt sein kann. Beim Gebrauch wird der Bügel e der Stütze in eine solche Lage geklappt, daß die Schenkel und die Wölbung an der Oberfläche des Gegenstandes liegen und die Enden des Bogens nach außen gerichtet sind, die sich beim Ablegen des Gegenstandes auf die Unterlage stÜtzen. Dadurch wird eine Schräglage des Gegenstandes bewirkt, und das eine Ende steht von der Unterlage ab. Bei Nichtgebrauch der Stütze wird der Bügel um igo° geschwenkt, wobei er sich dicht an die Oberfläche des Gegenstandes, der mit strichpunktierten Linien angedeutet ist, schmiegt und nicht hinderlich ist.
- Nach den Fig.4 und 5 ist der Bügel an einem Pfeifenring angelenkt. Fig. 5 zeigt eine Pfeife, die bei ausgeschwenktem Bügel e auf eine Unterlage gestellt ist und infolgedessen die gewünschte Schräglage einnimmt. Der Bügel kann auch bei anderen Gegenständen unmittelbar an diesen angelenkt sein.
Claims (5)
- PATENTANSPRÜCHE: i. Stütze zum Schräglegen von stabförmigen Gegenständen, z. B. Tabakpfeifeh, gekennzeichnet durch einen in Längsrichtung des Gegenstandes klappbaren, mit diesem gelenkig verbundenen Bügel, der an seinem freien Teil mit einem aus der Bügelebene abgewinkelten Bogen versehen ist.
- 2. Stütze nach Anspruch i, dadurch gekennzeichnet, daß der Bügel (2) an einem Ring (i) angelenkt ist.
- 3. Stütze nach Anspruch i, dadurch gekennzeichnet, daß der Bügel (2) in seinen Endlagen gesperrt ist.
- 4. Stütze nach Anspruch i, dadurch gekennzeichnet, daß der Bügel (2) aus Federdraht besteht und einen offenen Ring bildet, dessen Enden (6) in der Scharnieröse (3) liegen.
- 5. Stütze nach Anspruch i, dadurch gekennzeichnet, daß der Bügel (2) an dem Ring (8) des Mundstückansatzes einer Tabakpfeife angelenkt ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DEP24447D DE803440C (de) | 1948-12-11 | 1948-12-11 | Stuetze zum Schraeglegen von stabfoermigen Gegenstaenden, z.B. Tabakpfeifen |
Applications Claiming Priority (1)
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Publications (1)
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| DE803440C true DE803440C (de) | 1951-04-02 |
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Family Applications (1)
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|---|---|---|---|
| DEP24447D Expired DE803440C (de) | 1948-12-11 | 1948-12-11 | Stuetze zum Schraeglegen von stabfoermigen Gegenstaenden, z.B. Tabakpfeifen |
Country Status (1)
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| DE (1) | DE803440C (de) |
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1948
- 1948-12-11 DE DEP24447D patent/DE803440C/de not_active Expired
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