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DE8008732U1 - Vorrichtung zum anhaengen eines betonfertigteiles an ein hebezeug - Google Patents

Vorrichtung zum anhaengen eines betonfertigteiles an ein hebezeug

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DE8008732U1
DE8008732U1 DE19808008732 DE8008732U DE8008732U1 DE 8008732 U1 DE8008732 U1 DE 8008732U1 DE 19808008732 DE19808008732 DE 19808008732 DE 8008732 U DE8008732 U DE 8008732U DE 8008732 U1 DE8008732 U1 DE 8008732U1
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DE
Germany
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bolt
securing bolt
iii
connecting piece
hoist
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DE19808008732
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Description

Vorrichtung zum Anhängen eines Betonfertigteils an ein Hebezeug
Die Erfindung bezieht sich gattungsgemäß auf eine Vorrichtung zum Anhängen eines Betonfertigteils an ein Hebezeug, bestehend aus einem zum Einbetonieren in das Betonfertigteil eingerichteten Ankerbolzen mit Schaft und Verbindungskopf und aus einem daran anschließenden, balligen Anschlußstück, von dem ein Manipulierarm vorkragt, wobei das Anschlußstück eine kreisbogenförmig geführte Schlitznut aufweist, die im Querschnitt der Form des Verbindungskopfes angepaßt sowie an einem Ende mit einer Einführungsausnehmung für den Verbindungskopf versehen ist, während der Schaft des Ankerbolzens in der Schlitznut geführt ist, wobei ferner das Anschlußstück im Bereich seiner Mitte eine Gelenkbohrung aufweist, die orthogonal zur Ebene der Schlitznut verläuft und in die ein Anhängeschäkel für das Anschlagen des Hebezeugs gelenkig eingesetzt ist, wobei endlich die Schlitznut im Bereich der Einführungsausnehmung durch einen verstellbaren Sicherungsbolzen verschließbar ist.
Bei der bekannten gattungsgemäßen Vorrichtung (DE-PS 27 08 788) ist der Anhängeschäkel ein üblicher, im wesentlichen U-förmiger Schäkel, mit einem bogenförmigen Teilstück, welches in der Gelenkbohrung arbeiten soll, und mit zwei angeschlossenen, gegenüber dem bogenförmigen Teilstück langen Schenkeln. Diese sind durch ein Querstück vereinigt, an dem das Hebezeug angreifen soll, wobei dieses Querstück im allgemeinen mit den Schenkeln verschweißt ist. Im einzelnen ist
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im übrigen bei der bekannten Ausführungsform die Anordnung so getroffen, daß das Anschlußstück eine zentrale Gelenkbohrung aufweist, die orthogonal zur Ebene der Schlitznut und durch deren Krümmungsmittelpunkt verläuft und in die der Anhängeschäkel für das Anschlagen des Hebezeugs gelenkig eingesetzt ist, daß die Schlitznut sich, einschließlich der Einführungsausnehmung, lediglich über 90° erstreckt und im Bereich der Einführungsausnehmung durch einen heb- und senkbaren Sicherungsbolzen verschließbar ist, der in einer als Sekante an der Gelenkbohrung vorbeilaufenden Sicherungsbolzenausnehmung des Anschlußstückes geführt ist, daß der Manipulierarm als Einstellhebelarm für die Einführungsausnehmung der Schlitznut ausgebildet ist sowie sich etwa orthogonal zur Achse des Sicherungsbolzens erstreckt und durch den Anhängeschäkel hindurchbewegbar ist, und daß endlich an den Sicherungsbolzen - mittelbar oder unmittelbar - ein Zugmittel angeschlossen ist. Die bekannte Ausführungsform hat sich an sich bewährt. Insbesondere genügt sie bei ordnungsgemäßem Gebrauch allen Anforderungen. Bei unsachgemäßem Gebrauch im Zusammenhang mit dem Aufnehmen oder Absetzen eines Betonfertigteils kann es jedoch vorkommen, daß sich der Anhängeschäkel gegenüber dem Anschlußstück, welches den Verbindungskopf eines Ankerbolzens aufgenommen hat, unkontrolliert so verschiebt, daß sich in der Gelenkbohrung nicht das zugeordnete Teilstück des Schäkels, sondern einer der Schenkel befindet. Wird dann das Hebezeug betätigt und das Betonfertigteil aufgenommen, so kann es an Bauteilen der Vorrichtung zu Beanspruchungen kommen, für die die Vorrichtung insgesamt bzw. bezüglich der einzelnen Bauteile nicht ausgelegt ist.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine gattungsgemäße Vorrichtung so weiter auszubilden, daß bei Betätigung der Vorrichtung eine unkontrollierte Verschiebung des Anhängeschäkels gegenüber dem Anschlußstück nicht mehr auftreten kann.
Zur Lösung dieser Aufgabe lehrt die Erfindung, daß der Anhängeschäkel als Stegschäkel ausgeführt ist,
dessen Steg ein Gelenkauge und ein Anhängeauge trennt,
und daß das Anschlußstück mit seinem Manipulierarm durch das Gelenkauge hindurchschwenkbar ist. - Bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung unterbricht der Steg gleichsam die langen Schenkel des bei der bekannten Ausführungsform U-förmigen Schäkels, und zwar derart, daß die eingangs beschriebene unkontrollierte Verschiebung nicht mehr stattfinden kann. Es versteht sich von selbst, daß das Hebezeug stets am Anhängeauge angeschlagen wird. Zweckmäßigerweise wird die erfindungsgemäße Vorrichtung im einzelnen so gestaltet, daß mit einem möglichst kleinen Gelenkauge gearbeitet werden kann. Um mit einem möglichst kleinen Gelenkauge arbeiten zu können, geht die j Erfindung aus von derjenigen bekannten Ausführungsform, bei der der Manipulierarm im wesentlichen tangential an das Anschlußstück angeformt und aus zwei Manipulierarmwangen aufgebaut ist. Im Zusammenhang hiermit lehrt die Erfindung, daß der Sicherungsbolzen bogenförmig ausgeführt und im Anschlußstück in einer bogenförmigen Ausnehmung geführt sowie bei der Entsicherungsbewegung zwischen die Manipulierarmwangen einführbar ist. Im Gegensatz zu der be-
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kannten Ausführungsform, bei der der Sicherungsbolzen als gerader Bolzen ausgeführt ist, der in Entsicherungsstellung vorkragt, wird bei dieser Ausführungsform der Erfindung erreicht, daß der Sicherungsbolzen in entsicherter Stellung gleichsam zwischen den Manipulierarmwangen verschwunden ist. Darüber hinaus kann der Manipulierarm selbst sehr kurz ausgeführt werden, er braucht praktisch kaum weiterzureichen als es zur Kaschierung des Sicherungsbolzens in seiner Entsicherungsstellung erforderlich ist. Im Ergebnis kann also mit einem im Durchmesser sehr kleinen Gelenkauge gearbeitet werden, wobei nichtsdestoweniger der Anhängeschäkel im Bereich des Gelenkauges weder mit dem Manipulierarm noch mit dem Sicherungsbolzen kollidiert. Damit ein so ausgebildeter und geführter Sicherungsbolzen nicht verkantet, lehrt die Erfindung weiterhin, daß die bogenförmige Ausnehmung für den Sicherungsbolzen einen parallel zur Schwenkachse des Sicherungsbolzens langgestreckten, zum Beispiel ovalen Querschnitt aufweist, wobei der Sicherungsbolzen entsprechend geformt oder aus zwei parallelen Sicherungsbolzenbögen zusammengesetzt ist. Gerade die Ausführungsform aus zwei Sicherungsbolzenbögen bringt einen weiteren Vorteil, weil die Enden dieser Sicherungsbolzenbögen in Sicherungsstellung im Seitenbereich des Verbindungskopfes des Ankerbolzens liegen und dort besonders sicherungswirksam sind. Es versteht sich von selbst, daß der Sicherungsbolzen seinerseits zusätzlich arretiert werden kann, und zwar sowohl in Sicherungsstellung als auch in Entsicherungsstellung. Das kann mit üblichen Arretierungsmitteln geschehen, die ihrerseits ebenfalls durch Zugmittel oder dergleichen betätigbar sein können. Das kann aber auch mit Rastausnehmungen geschehen, in die der Sicherungsbolzen
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einrastet. - Eine Fernbetätigungseinrichtung kann wie üblich angeschlossen werden.
Im folgenden wird die Erfindung anhand einer lediglich ein Ausführungsbeispiel darstellenden Zeichnung ausführlicher erläutert. Es zeigen in schematischer Darstellung
Fig. 1 die Ansicht einer erfindungsgemäßen Vorrichtung mit zugeordnetem Ankerbolzen in Laststellung,
Fig. 2 einen Schnitt in Richtung A-A durch den Gegenstand nach Fig. 1,
Fig. 3 ausschnittsweise eine andere Ausführungsform des Gegenstandes der Fig. 1, teilweise aufgebrochen, und
Fig. 4, 5 und 6 den Gegenstand der Fig. 1 und 2 in verschiedenen Funktionsstellungen.
Die in den Figuren dargestellte Vorrichtung dient zum Anhängen eines Betonfertigteils an ein Hebezeug. Sie besteht in ihrem grundsätzlichen Aufbau aus einem zum Einbetonieren in das Betonfertigteil eingerichteten Ankerbolzen 1 mit Schaft 2 und Verbindungskopf 3 und aus einem daran anschließbaren, balligen Anschlußstück 4. Von dem balligen Anschlußstück 4 kragt ein Manipulierarm 5 vor. Das Anschlußstück 4 besitzt fernerhin eine kreisbogenförmig geführte Schlitznut 6, welche im Querschnitt der Form des Verbindungskopfes 3 angepaßt
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ist. Sie ist an einem Ende mit einer Einführungsausnehmung 7 für den Verbindungskopf 3 versehen, während der Schaft 2 des Ankerbolzens 1 in der Schlitznut 6 geführt ist. Das Anschlußstück 4 weist im Bereich seiner Mitte eine Gelenkbohrung 8 auf. Diese verläuft orthogonal zur Ebene der Schlitznut 6. In die Gelenkbohrung 8 ist ein Anhängeschäkel 9 für das Anschlagen des schon erwähnten Hebezeugs gelenkig eingesetzt. Die Schlitznut 6 erstreckt sich im Ausführungsbeispiel aber auch nach bevorzugter Ausführungsform der Erfindung, einschließlich der Einführungsausnehmung 7, lediglich etwa über 90°. Sie ist im Bereich der Einführungsausnehmung durch einen heb- und senkbaren Sicherungsbolzen 10 verschließbar.
Insbesondere aus der Fig. 1 entnimmt man, daß der Anhängeschäkel als Stegschäkel 9 ausgeführt ist, dessen Steg 11 ein Gelenkauge 12 und ein Anhängeauge 13 trennt. Aus einer vergleichenden Betrachtung der Fig. 4 bis 6 wird deutlich, daß das Anschlußstück 4 mit seinem Manipulierarm 5 durch das Gelenkauge 12 hindurchschwenkbar ist. Das Gelenkauge 12 besitzt im Ausführungsbeispiel und nach bevorzugter Ausführungsform der Erfindung einen Durchmesser D, der etwa dem des balligen Anschlußstückes 4 entspricht. Dieser Durchmesser D ist im übrigen deshalb besonders klein, weil der Sicherungsbolzen 10 bogenförmig ausgeführt und im Anschlußstück 4 in einer bogenförmigen Ausnehmung 14 geführt ist sowie bei seiner Entsicherungsbewegung zwischen die Manipulierarmwangen 15 einführbar ist, die einen Hebelarm definieren, der im wesentlichen tangential an das Anschlußstück 4 angeformt ist. In Fig. 3 wurde dargestellt, daß die bogenförmige Ausnehmung 14 für den Sicherungsbolzen 10 parallel zur
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Schwenkachse des Sicherungsbolzens 10 einen langgestreckten, ζ. Β. ovalen Querschnitt aufweisen kann und folglich einen entsprechend geformten Sicherungsbolzen 10 führen kann. Dieser ist im Ausführungsbeispiel aus zwei parallelen Sicherungsbolzenbögen 10a, 10b zusammengesetzt. - Arretierungseinrichtungen für den Sicherungsbolzen 10 sind zweckmäßig, wurden aber nicht gezeichnet.
In den Fig. 4, 5 und 6 entspricht die Fig. 4 praktisch der Fig. 2. Sie zeigt die erfindungsgemäße Vorrichtung mit aufgenommener Last in Form eines Betonfertigteils. Fig. 5 erläutert die Zusammenhänge nach Absetzen der Last. Über geeignete Zugmittel wird einerseits der Manipulierarm 5 und damit das angeformte Anschlußstück 4 in Richtung des eingezeichneten Pfeiles bewegt, andererseits der Sicherungsbolzen 10 gezogen, der jedenfalls zwischen den Manipulierarmwangen 15 gleichsam verschwindet und folglich die Schwenkbewegung des Anschlußstückes 4, bei der sich der Manipulierarm 5 durch das Gelenkauge 12 hindurchbewegt, nicht beeinträchtigen kann. Fig. 6 zeigt die Verhältnisse unmittelbar nach Abnehmen des Anschlußstückes 4 vom Verbindungskopf 3 des Ankerbolzens 1. Betrachtet man die Fig. 4, 5 und 6 in umgekehrter Reihenfolge, so erkennt man die Zusammenhänge, die zum Aufsetzen des Anschlußstückes 4 auf den Verbindungskopf 3 eines Ankerbolzens 1 erforderlich sind.
In Fig. 2 ist die Ausnehmung 14 für den Sicherungsbolzen 10 mit einer Vertiefung 16 versehen. Auf der anderen Seite ist ein Hocker 17 vorgesehen. Die Anordnung ist insgesamt so getroffen, daß der Sicherungsbolzen 10 mit seiner Kante 18 in der Vertiefung 16 gehalten ist j
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und gleichsam angehoben werden muß. um gelöst zu werden. Entsprechend läßt sich die Ausführungsform nach Fig. 5 einrichten.
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Claims (5)

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    i Andrejewski, Honke & Partner Patentanwälte I I Diplom-Physiker ! Dr. Walter Andrejewski I Diplom-Ingenieur ί ! Dr.-Ing. Manfred Honke I I ο Diplom-Physiker I Dr. Karl Gerhard Masch j I Anwaiteakte: 4300 Essen 1, Thenterplatz 3, Postf. 10 02 54 i I 54 754/R- 3. Juli 1984 i 1 Gebrauchsmusteranmeldung G 80 08 732.7 j Dr.-Ing. Ernst Haeussler I Grashofstraße 47 I 4300 Essen-Bredeney j Vorrichtung zum Anhängen eines Be tonfertigteils an ein Hebezeug Schutzansprüche: 1. Vorrichtung zum Anhängen eines Betonfertigteils an ein Hebezeug, bestehend aus einem zum Einbetonieren in das Betonfertigteil einge richteten Ankerbolzen mit Schaft und Verbindungskopf und aus einem daran anschließenden, balligen Anschlußstück, von dem ein Manipu lierarm vorkragt, wobei das Anschlußstück eine kreisbogenförmig ge führte Schlitznut aufweist, die im Querschnitt der Form des Verbin dungskopfes angepaßt sowie an einem Ende mit einer Einführungsaus- nehmung für den Verbindungskopf versehen ist, während der Schaft .■',.■Ι,: ',.-·. -;■■■;." .
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    des Ankerbolzens in der Schlitznut geführt ist, wobei ferner das Anschlußstück im Bereich seiner Mitte eine Gelenkbohrung aufweist, die orthogonal zur Ebene der Schlitznut verläuft und in die ein Anhängeschäkel für das Anschlagen des Hebezeugs gelenkig eingesetzt ist, wobei endlich die Schlitznut im Bereich der Einführungsausnehmung durch einen verstellbaren Sicherungsbolzen verschließbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Anhängeschäkel als Stegschäkel (9) ausgeführt ist,
    dessen Steg (11) ein Gelenkauge (12) und Anhängeauge (13) trennt,
    und daß das Anschlußstück (4) mit seinem Manipulierarm (5) durch das Gelenkauge (12) hindurchschwenkbar ist.
  2. 2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Gelenkauge (12) einen Durchmesser (D) aufweist, der etwa dem des balligen Anschlußstückes (4) entspricht.
  3. 3. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 2 in der Ausführungsform, bei der der Manipulierarm im wesentlichen tangential an das Anschlußstück angeformt und aus zwei Manipulierarmwangen aufgebaut ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Sicherungsbolzen (10) bogenförmig ausgeführt und im Anschlußstück (4) in einer bogenförmigen Ausnehmung (14) geführt sowie bei der Entsicherungsbewegung zwischen die Manipulierarmwangen (15) einführbar ist.
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  4. 4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die bogenförmige Ausnehmung (14) für den Sicherungsbolzen (10) einen parallel zur Schwenkachse (16) des Sicherungsbolzens (10) langgestreckten, ζ. B. ovalen Querschnitt aufweist und der Sicherungsbolzen (10) entsprechend geformt oder aus zwei parallelen Sicherungsbolzenbogen (10a, 10b) zusammengesetzt ist.
  5. 5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Sicherungsbolzen (10) seinerseits zumindest in gesicherter Stellung arretierbar ist.
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