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DE8008068U1 - Datentraeger mit einem ersten und einem zweiten rand und eine zufallsinformation tragenden linienartigen spur - Google Patents

Datentraeger mit einem ersten und einem zweiten rand und eine zufallsinformation tragenden linienartigen spur

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DE8008068U1
DE8008068U1 DE19808008068 DE8008068U DE8008068U1 DE 8008068 U1 DE8008068 U1 DE 8008068U1 DE 19808008068 DE19808008068 DE 19808008068 DE 8008068 U DE8008068 U DE 8008068U DE 8008068 U1 DE8008068 U1 DE 8008068U1
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Germany
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DE19808008068
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Description

Hermann Stockburger Hans-Georg Winderlich
30. April 1984
BESCHREIBUNG
Die Erfindung betrifft einen Datenträger gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1 sowie eine Vorrichtung zur Kennzeichnung und/oder Identifizierung von solchen Datenträgern unter Verwendung einer in einer linienartigen Spur auslesbaren Zufallsinformation.
Aus der DE-OS 26 35 795 ist ein Datenträger mit einer flächig verteilten Zufallsinformation in Form von Magnetfasern bekannt. Zur Identifizierung wird eine streifenförmige Abtastspur verwendet. Damit die streifenförmige Spur möglichst exakt eingehalten wird, sind seitliche Anschläge oder eine Selbstzentrierungseinrichtung für den Magnetkopf mittels entsprechender Markierungen auf dem Datenträger vorgesehen. Aus der DE-OS 28 29 778 ist ein Datenträger bekannt, bei dem eine linienartige Spur aus einem Material, welches eine zu der daran angrenzenden Umgebung auf dem Datenträger abweichende Eigenschaft aufweist, als Grundlage für die Identifizierung aufgebracht wird. In beiden Fällen hängt das Ausmaß der Reproduzierbarkeit der Kennzeichnung und/oder Identifizierung des Datenträgers aufgrund der in der Spur vorhandenen Informationen davon ab, wie genau die Erfassung der Daten tatsächlich in der vorgegebenen Spur erfolgt. Die auslesbare Spur weist bei den bekannten Datenträgern stets eine gewisse Ausdehnung seitlich zur Spurrichtung auf. Selbst bei einer genauen Justierung der Datenerfassungseinrichtung zu der Spur aufgrund der ursprünglichen Anordnung der Spur führt beim späteren Wiederidentifizieren etwa aufgrund von Änderung des Feuchtigkeitsgehaltes des Datenträger oder aufgrund der Änderung der Temperatur desselben zu Abweichungen, die zu Meßfehlern führen.
Aufgabe der Erfindung ist es, einen Datenträger der eingangs | beschriebenen Art zu schaffen, bei dem eine exakte Kennzeich- |
Ά nung und/oder Identifizierung mit einer einfachen Meßeinrich- f
tung möglich wird. Ferner soll eine Vorrichtung zur Kenn- $
zeichnung und/oder Identifizierung solcher Datenträger ge- ||
schaffen werden, bei der insbesondere auch Meßfehler etwa §
U aufgrund der Ausdehnung des Datenträgers infolge von Feuch- i
tigkeitsänderung oder Temperaturänderung vermieden werden f
sollen. f{
Diese Aufgabe wird durch einen Datenträger der eingangs be- | schriebenen Art gelöst, welcher gemäß der Erfindung dadurch
gekennzeichnet ist, daß eine linienartige Spur in der Mitte
zwischen zwei seitlichen Rändern des Datenträgers vorgesehen
ist. Dadurch wird erreicht, daß die Spur wesentlich enger
als bei den bekannten Datenträgern gemacht werden kann, da | Toleranzen beim Abstand der Spur vom Rand unberücksichtigt | bleiben können, da die Spur auch bei Änderung ihrer Gesamt- § breite etwa aufgrund eines Feuchtwerdens des Datenträgers |
stets in der Mitte zwischen den beiden Seitenrändern ver- |
bleibt. I
Die Vorrichtung zur Kennzeichnung und/oder Identifizierung $ solcher Datenträger weist einen Karteneinzugsmechanismus $
und eine Datenerkennungseinrichtung auf und ist gemäß der |
Erfindung gekennzeichnet durch eine Einrichtung zum Ausrich- |
ten des Datenträgers mit dessen beiden Seitenrändern symme- |
trisch zu der Datenerkennungseinrichtung. Damit wird er- \
reicht, daß eine in der Mitte zwischen den beiden seitlichen \
I Rändern liegende linienartige Spur stets auf die Mitte zen- g triert ausgerichtet ist, unabhängig von den momentanen tat- 1 sächlichen Ausdehnungen des Datenträgers. |
(Es folgen Seite 6 ff der ursprünglichen Beschreibung.)
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Die Einrichtung kann ein Element zum Verformen des Datenträgers in einen nichtebenen Querschnitt aufweisen. Dadurch erhalten insbesondere Datenträger aus weniger stabilem Material für das Angreifen der Einrichtung zum Ausrichten eine wesentliche Verbesserung der Stabilität.
Im weiteren wird die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die Figuren beschrieben. Von den Figuren zeigen:
Fig. 1 eine Draufsicht auf einen Datenträger;
Fig. 2 eine perspektivische Ansicht einer Ausführungsform, teilweise in weggebrochener Darstellung;
Fig. 3 einen Schnitt entlang der Linie III-III in Fig. 2;
Fig. 4 einen Schnitt entlang der Linie IV-IV in Fig. 2; und
Fig. 5 eine perspektivische Ansicht einer weiteren Ausführungsform, teilweise in weggebrochener Darstellung.
In Figur 1 ist ein als Karte, beispielsweise Scheckkarte oder Ausweiskarte ausgebildeter Datenträger 1 gezeigt. Er weist in üblicher Weise einen Aufdruck 2 auf, der lediglich in einem Bereich um die Mitte des Datenträgers herum angedeutet ist,der sich aber über die gesamte Fläche des Datenträgers erstrecken kann. Der Aufdruck besteht aus einer Vielzahl von Strichen und Linien und/oder Punkten und ist vorzugsweise mehrfarbig ausgeführt. Die einzelnen Farbkomponenten sind in separaten Druckvorgängen aufgebracht. Im oberen Bereich des Datenträgers ist eine magnetische Taktspur 5 vorgesehen, die Taktmarkierungen aufweist, welche die auf einer Spur abzutastenden Stellen kennzeichnet.
Auf der unteren Seite des Datenträgers ist eine magnetische Protokollspur 7 vorgesehen, auf die Kenndaten von aus einer Spur auszuwertenden Stellen aufgezeichnet werden.
Als auszuwertender Bereich wird die genau in der Mitte zwischen den beiden seitlichen Rändern 3 und 4 liegende linienartige Spur 8 gewählt. Diese erstreckt sich durch das von dem Aufdruck 2 erzeugte Muster. Es handelt sich dabei um eine angenommene Linie, die ansonsten nicht sichtbar ist, da zu dem bereits vorhandenen Aufdruck keine zusätzlichen Informationen für die Funktion der linienartigen Spur erforderlich sind. Als Zufallsinformation werden die bei jedem Aufdruck entstehenden individuellen Merkmale von Unterschieden im Druck bzw. von Unterschieden in der Übereinstimmung der für einen mehrfarbigen Druck übereinander ausgeführten mehreren Drucke verwendet. Die Spur 8 kann dabei wirklich linear ausgebildet sein, so daß in der Spur eine Vielzahl von diskreten Werten ermittelbar ist, die nicht durch eine seitliche Ausdehnung der Spur in ihren Niveaus eingeebnet werden. Durch die Anordnung der Spur 8 genau in der Mitte zwischen den beiden seitlichen Rändern 3 und 4 befindet sich die Spur 8 unabhängig voneiner eventuell durch Temperaturänderung oder Feuchtigkeitsänderung des Kartenmaterials bewirkten Ausdehnung oder Zusammenziehung des Kartenmaterials bewirkten Änderung der Gesamtabmessung der Karte stets in der Mitte, so daß eine Abtastung, die auf die Mitte der Karte ausgerichtet ist, ein vollständig reproduzierbares Auslesen der diskreten Werte aus der Spur 8 ermöglicht. Die aus der Spur ausgelesenen Daten können zur Kennzeichnung des Datenträgers im On-Line-Betrieb zusätzlich zu etwa auf den Datenträger sichtbar aufgedruckten weiteren Kennzeichnungsmerkmalen
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an einen zentralen Speicherplatz gegeben oder für den Off-Line-Betrieb vorzugsweise in kodierter Form in der Protokollspur 7 aufgezeichnet werden. Die Identifizierung erfolgt später bei der Benutzung des Datenträgers durch Vergleich der in der im zentralen Speicher eingegebenen bzw. der Protokollspur 7 eingetragenen Daten mit den aus der linienartigen Spur 8 ausgelesenen Daten. Die Zufallsinformationen in der linienartigen Spur 8 sind praktisch nicht reproduzierbare diskrete Werte. Auf diese Weise ist es auch unmöglich, einen zweiten Datenträger anzufertigen, der in der linienartigen Spur 8 die gleiche Folge diskreter Zufallsinformationen aufweist wie ein erster Datenträger.
Der Datenträger weist im Bereich der Spur liegende Ausnehmungen 9, 10 auf, die in dem gezeigten Ausführungsbeispiel als kreisrunde Löcher ausgebildet sind. In diese sind entsprechend geformte Einsatzteile 11, 12 einsetzbar. Die Einsatzteile weisen auf ihrer Oberfläche jeweils Muster auf. Die Einsatzteile sind beispielsweise auf einer hier nichtgezeigten Basisplatte aufgebracht und erheben sich über die von der Basisplatte gebildete Auflagefläche um eine Höhe, die der Stärke des Datenträgers entspricht. Die Einsatzteile sind auf der Basisplatte um ihre Mittanachse drehbar und beispielsweise mittels auf der Basisplatte und an den Einsatzteilen vorgesehener Markierungen von einem Benutzer reproduzierbar einstellbar. Im Fall der Benutzung wird der Datenträger auf die Basisplatte aufgesetzt, so daß die Oberfläche von Einsatzteilen und Datenträger eine abgeglichene Ebene bilden. Die Kennzeichnung der Spur 8 erfolgt dann unter Berücksichtigung der von dem Benutzer durch vorheriges Einstellen erzeugten individuellen Kennzeichnung durch die Einsatzteile 11, 12. Vorzugsweise werden die Ausnehmungen 9, 10 symmetrisch zu der in
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der Mitte liegenden Spur 8 angeordnet, so daß auch die von den Einsatzteilen auszuwertende Spur stets mit der Spur 8 zusammenfällt und somit der gleiche Genauigkeitsgrad erzielt wird.
In Figur 2 ist eine Station 13 gezeigt, in die der Datenträger eingezogen und zur Kennzeichnung und/oder Identifizierung ausgelesen bzw. kodifiziert wird. Die Station 13 weist einen beispielsweise durch Befestigung an einem Gesamtrahmen 15 ortsfest angeordneten Tragerahmen 14 zur Aufnahme des Datenträgers 1 auf. Wie am besten aus Figur 3 ersichtlich ist, ist der Tragrahmen in seinen seitlichen Außenabmessungen schmaler als der Datenträger 1, so daß die beiden seitlichen Ränder 3, 4 des Datenträgers über den Tragrahmen seitlich hervorstehen.
Die Station 13 weist eine Einrichtung 16 zum Ausrichten des Datenträgers auf. Diese umfaßt zwei in der Auflageebene des Tragrahmens 14 in Richtung der Pfeile 17, 18 hin- und herbewegbare zur Bewegungsrichtung senkrecht ausgerichtete Seitenwände 19, 20. Die Seitenwände sind an ihren jeweiligen Stirnenden am oberen Ende mit Hilfe von Gelenken 21, 22 mit jeweils einem Ende von Scherenarmen 23, 24; 25, 26 verbunden. Die Scherenarme 23, 24; 25, 26 sind mit ihrem jeweils anderen Ende über ein Gelenk 261; 27 mit mit dem Rahmen verbundenen festen Lagerböcken 28, 29 schwenkbar verbunden. An den unteren Enden der Stirnseiten sind die Seitenwände 19, 20 über entsprechende Gelenke 30, 31 mit zweiten Scherenarmen 32, 33; 34 verbunden. Die unteren an den vorderen und rückwärtigen Stirnflächen angreifenden Scherenarmpaare 32, 33; 34 sind an ihren den Gelenken gegenüberliegenden Enden um auf einer gemeinsamen Drehachse liegende Achsbolzen 35 schwenkbar gelagert. Die Scherenarme sind alle gleich lang, so daß Scherenarme und Seitenwände zusammen einen parallelogrammartigen Aufbau bilden.
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Die Achsbolzen sind jeweils in einem Führungsschlitz 36, 36" auf- und abbewegbar. Der Führungsschlitz liegt in einer Linie 37, die senkrecht zu der Auflagefläche auf dem Tragrahmen 14 ausgerichtet ist und durch die Drehpunkte der Gelenke 26 bzw. 27 verläuft.
Eine mit ihren beiden Enden in dem Gesamtrahmen 15 gelagerte Betätigungswelle 38 greift mittels eines Zugfedernpaares 39, 40 an den unteren Scherenarmpaaren 32, 33; 34, 34' an. Durch Schwenken der Betätigungswelle in Richtung des Pfeiles 41 werden, wie aus den Figuren 2 und 3 ersichtlich ist, die Achsbolzen 35, 35' in den Führungsschlitzen 36, 36· nach unten bewegt. Ferner sind Druckfedern 42 vorgesehen, die einen oberen Auflagepunkt auf den Gelenken 26, 27 besitzen und unter Auflagepunkten 43, an den Scherenarm angreifen, wodurch die Scherenarme in die in den Figuren 2 und 3 gezeigte geöffnete Ausgangsstellung vorgespannt werden.
Ober dem Tragrahmen 14 ist eine senkrecht zur Auflageebene des Tragrahmens bewegbare Druckplatte 45 vorgesehen.
Der Tragrahmen weist an seinen beiden den Seitenwänden 19, 20 zugewandten Rändern 46, 47 nahe bei dem vorderen und bei dem hinteren Datenträgerende in einem Abstand angeordnete Bolzen 48, 49, 50 auf. Diese sind mittels Druckfedern 51, 51' in die gezeigte über die Ränder hervorstehende Position vorgespannt. In der Druckplatte 45 sind auf jeder Seite etwa in der Mitte zwischen den jeweiligen Bolzen 48, 49 Bolzen 52, 53 vorgesehen, die mittels Druckfedern 54 so nach unten vorgespannt sind, daß sie in der gezeigten Weise zu den Rändern 46, 47 hin aus der Druckplatte hervorstehen.
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Unter dem Tragrahmen 14 ist ein beispielsweise mittels einer Spindel 55 antreibbarer Schlitten 56 mit einem Sensor 57 einer Datenerkennungseinrichtung vorgesehen, der so angeordnet ist, daß der darauf angeordnete Sensor auf einer Bahn läuft, die parallel zur Auflagefläche des Tragrahmens 14 und gleichzeitig senkrecht zur Bewegungsrichtung der Seitenwände 19, 20 ausgerichtet ist und durch die Linie 37 verläuft.
Im Betrieb wird der Datenträger 1 gegebenenfalls zusammen mit einem Einsatzteile 11, 12 tragenden Basisrahmen zunächst mittels eines bekannten Greifers in die Station zwischen Tragrahmen und Druckplatte eingezogen oder von außen hineingeschoben. Handelt es sich um einen formstabilen Datenträger, dann wird beim Einschieben desselben die Federkraft der Druckfedern 51, 54 so überwunden, daß die Bolzen in die Ränder des Tragrahmens bzw. in die Druckplatte wenigstens teilweise zurückgeschoben werden, so daß der Datenträger hindurchpaßt. Sobald ein Sensor 58 feststellt, daß der Datenträger in Längsrichtung über dem Tragrahmen 14 eine vorgegebene Stellung erreicht hat, also insbesondere weit genug eingezogen bzw. eingeschoben worden ist, gibt der Sensor ein Signal an eine Steuereinrichtung 59, welche eine Schwenkung der Betätigungswelle 38 in Richtung des Pfeiles 41 auslöst.
Dadurch werden die Achsbolzen 35 im vorderen und hinteren Führungsschlitz 36, 36' nach unten und somit die Seitenwände 19, 20 in Richtung der Pfeile 17, 18 auf den Datenträger 1 soweit zubewegt, bis diese mit den seitlichen Rändern 3, 4 des Datenträgers 1 in Berüfrung gelangen. Sie richten den Datenträger 1 einmal mit dessen seitlichen Rändern 3, 4 parallel zu den spannbackenartigen Seitenwänden 19, 20 aus, und gleichzeitig wird erreicht, daß sie die in der Mitte befindliche linienartige Spur 8 des Datenträgers 1 so ausrichten, daß diese senkrecht zur Bewegungsrichtung der Seitenwände 19, 20 liegt und durch die Linie 37 verläuft. Die Federkraft
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der Zugfedern 39, 40 ist so gewählt, daß zwar der Datenträger mit seinen seitlichen Rändern zu den Seitenwänden 19, 20 ausrichtbar ist, daß aber eine Beschädigung des Datenträgers vermieden wird. Ist der Ausrichtvorgang beendet, so wird über die Steuereinrichtung 59 die Druckplatte 45 zum Tragrahmen hin bewegt, wodurch der Datenträger 1 auf den Tragrahmen und somit in die mit der Auflagefläche des Tragrahmens zusammenfallende Ebene gedrüctt: wird. Dadurch ist sichergestellt, daß die linienartige Spur 8 jetzt senkrecht zur Richtung der Bewegung der Seitenwände 19, 20 und in der Auflageebene des Tragrahmens 14 liegt und die Linie 37 schneidet.
Damit ist sichergestellt, daß der Sensor 57 der Datenerkennungseinrichtung unabhängig von Änderungen in der Ausdehnung des Datenträgers auf einfache Weise stets genau die linienartige Spur 8 abtastet.
Ist der Datenträger nicht wie in dem oben beschriebenen Beispiel in sich formstabil sondern etwa aus dünnem Karton oder aus Papier gebildet, dann wird die Kraft der Druckfeder 51, 54 nicht überwunden, sondern der Datenträger wird in der aus den Figuren 2 und 4 ersichtlichen Weise durch Nachobendrücken seiner Endbereiche durch die Bolzen 48, 49, 50 und Nachuntendrücken des dazwischenliegenden Bereiches mittels der Bolzen 52, 53 so verformt, daß seine seitlichen Ränder 3, 4 wellenförmig ausgebildet sind. Dadurch wird der Datenträger beim Ausrichten desselben mittels des oben beschriebenen Mechanismus durch Einwirken der Seitenwände 19, 20 gegen eine Verformung oder Beschädigung so stabilisiert, daß ein einwandfreies Ausrichten ohne Beschädigung des Datenträgers möglich wird. Beim anschließenden Niederdrücken der Druckplatte 45 werden die Bolzen 48, 49, 50; 52, 53 gegen die Kraft der jeweiligen Druckfedern zurückbewegt, so daß die Druckplatte den zunächst wellenförmigen Datenträger wie oben beschrieben gegen den Tragrahmen 14 und damit in die Auflageebene desselben drückt. Das Kennsichnen und/oder Identifizieren erfolgt dann in der gleichen Weise wie oben beschrieben.
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In dem oben beschriebenen Ausführungsbeispiel sind die
Bolzen 48, 49, 50, 52 und 53 stets in der vorstehenden
Stellung vorgespannt, so daß ein entsprechend wenig formstabiles Papier beim Einzug stets in der beschriebenen
Weise gewellt wird. Die Bolzen können auch so gelagert
sein, daß sie sich beim Einführen des Datenträgers in
ihrer zurückgezogenen Stellung befinden und erst nach Anzeigen des Eingezogenseins des Datenträgers über die
Steuerung 59 und eine entsprechende nichtgezeigte Einrichtung in die hervorgeschobene in Figuren 2 und 3 gezeigte
Stellung bewegt werden, wobei der Datenträger dann in den gewellten Querschnitt gebracht wird.
In dem obigen Ausführungsbeispiel weist der Datenträger 1 zwei zueinander parallele seitliche Ränder 3, 4 auf. Grundsätzlich ist das nicht erforderlich. Die Ausrichtung kann mit dem Mechanismus auch bei andersgeformten Datenträgern vorgenommen werden. Voraussetzung ist lediglich, daß eine der Seiten wenigstens einen Rand mit zwei Angriffspunkten für eine seitliche Spanneinrichtung und die gegenüberliegende Seite wenigstens einen solchen Punkt für das Angreifen einer Spanneinrichtung aufweist. Bei einer solchen Einrichtung mit ungleichförmigen Rändern des Datenträgers sind die als Spannelemente dienenden Seitenwände 19, 20 vorzugsweise nicht als volle sondern als unterbrochene Flächen
ausgebildet.
In obigem Ausführungsbeispiel weist die Vorrichtung einen parallelogrammartigen Mechanismus auf. Wie aus obiger Beschreibung ersichtlich ist, kann die Zentrierung mit jedem Mechanismus erfolgen, der so aufgebaut ist, daß er zwei
auf beiden Seiten des auzurichtenden Datenträgers angeordnete Angriffselemente aufweist, die so zwangsgeführt
sind, daß sie sich jeweils gleichzeitig und in gleichem
Maße auf den dazwischenliegenden Datenträger hin- bzw. von diesem wegbewegen, wodurch eine Mittenlinie zwischen den
beiden eindeutig definiert ist, die deckungsgleich zu einer Bahn eines Sensors einer Datenerkennungseinrichtung verläuft,
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In Figur 5 ist eine abgewandelte Ausführungsform gezeigt. Diese weist ein Basisteil 60 auf. Das Basisteil ist an seinen beiden Querseiten wie in Figur 5 ersichtlich U-förmig ausgebildet. Der innere Schenkel 61, 62 bildet die Auflagefläche für den Datenträger 1. Auf jeder Seite ist zwischen dem inneren Schenkel 61 bzw. 62 und dem jeweiligen äußeren Schenkel 63 bzw. 64 eine Spannschiene 65, 66 vorgesehen, die mittels zwischen dem inneren Schenkel und der Spannschiene angeordneter Druckfedern 67, 68 nach außen gegen die äußeren Schenkel vorgespannt sind.
Jeder äußere Schenkel 63, 64 weist wenigstens zwei in einem Abstand zueinander angeordnete kugelförmige Druckelemente 69, 70; 71 auf. Die Kugeln sind in Bohrungen der Außenschenkel angeordnet und weisen einen größeren Durchmesser auf als die Breite der Außenschenkel. Auf der Außenseite der Außenschenkel und an diesen im wesentlichen anliegend sind relativ zu den Außenschenkeln auf- und abbewegbare Seitenwände 72, 73 vorgesehen, die mittels eines Querteiles 74 miteinander verbunden sind. Die Seitenwände 72, 73 weisen an ihren unteren Enden zu den Druckelementen hin abgeschrägte Endflächen 75, 76 auf. Zwischen der durch die inneren Schenkel gebildeten Auflagefläche für den Datenträger und dem oberen Querteil ist wieder eine Druck-
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platte/angeordnet, die senkrecht zu der Auflagefläche auf- und abbewegbar ist. Unterhalb der Auflagefläche zwischen den beiden inneren Schenkeln ist eine Ausnehmung vorgesehen, so daß der Datenträger in dem aufgelegten Zustand von unten lesbar ist. In der Mitte des von den beiden inneren Schenkeln gebildeten Kanales ist wie beim ersten Ausführungsbeispiel ein Sensor 57 einer Datenerkennungseinrichtung auf der Mittenlinie zwischen den beiden Schenkeln relativ zu dem Basisteil zum Kennzeichnen und/oder Identifizieren des Datenträgers hin- und herbewegbar.
Im Betrieb sind bei dieser Ausführungsform zunächst das
Querteil 74 mit seinen äußeren Seitenwänden 72, 73 soweit nach oben bewegt, daß die Spannschienen 65, 66 aufgrund der Federn 67, 68 in Richtung auf die äußeren
Schenkel hin bewegt sind. Die Druckplatte 77 ist von der Auflagefläche nach oben abgehoben. Dann wird der Datenträger 1 in üblicher Weise in die Station eingeschoben
und/oder eingezogen. Hat er seine Endlage erreicht, dann wird dies wie bei dem ersten Ausführungsbeispiel durch
einen nichtgezeigten Sensor angezeigt. Anschließend wird das Querteil mit seinen Seitenwänden zum Basisteil hin abgesenkt. Dabei gelangen die abgeschrägten Endflächen 75, 76 mit den Kugeln in Eingriff und drücken diese nach innen gegen die Spannschienen 65, 66, so daß die Spannschienen parallel zur Auflageebene gegen die seitlichen Ränder 3, 4 des Datenträgers gedrückt werden. Dadurch wird der Datenträger unabhängig von seinen tatsächlichen äußeren
Abmessungen so auf den inneren Schenkeln seitlich justiert, daß die Mittenlinie des Datenträgers mit der Mittenlinie zwischen den inneren Schenkeln zusammenfällt. Im nächsten Arbeitstakt wird die Druckplatte auf den Datenträger nach unten abgesenkt, so daß der Datenträger vollständig in der durch die Auflageflächen der inneren Schenkel gebildeten Ebene liegt. Anschließend erfolgt das Kennzeichnen und/oder Identifizieren wie bei dem zuerst beschriebenen Ausführungsbeispiel. Am Ende werden Druckplatte und Querteil 74 mit Seitenwänden 72, 73 wieder abgehoben, woraufhin der Datenträger aus der Station herausnehmbar wird. Die Relativbewegung der Seitenwände 72, 73 zum Basisteil kann mit bekannten Antrieben erfolgen.
Bei beiden Ausführungsformen wirken sich auch Änderungen der Abmessungen von Teilen der Vorrichtungen etwa infolge starker Wärmeeinwirkung immer so symmetrisch auf eine
apparateeigene Mittenlinie aus, daß unabhängig von solchen
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Ausdehnungsänderungen der Datenträger stets so zum Bearbeiten justiert wird, daß die Mittenlinie des Datenträgers mit der apparateeigenen Mittenlinie zusammenfällt, so daß ein auf der apparateeigenen Mittenlinie abtastender Sensor stets auch Daten der linienartigen Spur genau auf der Mitte des Datenträgers erfaßt.
Durch die Erfindung ist es möglich, den Datenträger auch immer dann perfekt auf die Mittenlinie desselben ausgerichtet in verschiedensten Datenverarbeitungsstationen zu positionieren. Das ist insbesondere dann wichtig, wenn der Datenträger in Form eines Ausweises oder einer Kreditkarte in verschiedensten Terminals Anwendung finden soll, die von verschiedenen Herstellern und unter Umständen mit verschiedenen Fertigungstoleranzen hergestellt worden sind.

Claims (8)

  1. Hermann Stockburger Hans-Georg Winderlich
    30. April 1984
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    1 .^Datenträger mit einem ersten und einem zweiten Rand und einer eine Zufallsinformation tragenden linienartigen Spur, __ dadurch gekennzeichnet, daß die Spur (8) zwischen dem ersten und zweiten Rand (3, 4) in der Mitte angeordnet ist.
  2. 2. Datenträger nach Anspruch 1,
    dadurch gekennzeichnet, daß in der Spur (8) ein eine wiederholbar einstellbare Information aufweisendes Element (11) vorgesehen ist.
  3. 3. Datenträger nach Anspruch 2,
    dadurch gekennzeichnet, daß das Element (11) von dem Datenträger (1) abnehmbar ausgebildet ist.
  4. 4. Vorrichtung zur Kennzeichnung und/oder Identifizierung von Datenträgern nach einem der Ansprüche 1 bis 3, mit einem Datentragereinzugs- und Haltemechanismus und einer Datenerkennungseinrichtung (57),
    gekennzeichnet durch eine Einrichtung (13) zum Ausrichten des Datenträgers (1) mit dessen beiden Seitenrändern (3, 4) symmetrisch zu der Datenerkennungseinrichtung (57).
  5. 5. Vorrichtung nach Anspruch 4,
    dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtung (13) an einem
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    Punkt auf einer senkrecht zur Datenträgerebene liegenden Linie mit der Datenerkennungseinrichtung (57) angeordnet ist und an dem Datenträger (1) seitlich angreifende Teile (19, 20) aufweist, die in Richtung der Ebene des Datenträgers (1) symmetrisch zu dieser Linie hin- und herbewegbar ausgebildet sind.
  6. 6. Vorrichtung nach Anspruch 4 oder 5,
    dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtung (13) ein Element zum Verformen des Datenträgers (1) in einen nichtebenen Querschnitt aufweist.
  7. 7. Vorrichtung nach Anspruch 6,
    gekennzeichnet durch eine Steuerung, die bewirkt, daß der Datenträger (1) zunächst in einen nichtebenen Querschnitt verformt, in verformten! Zustand mittels der Einrichtung zum Ausrichten symmetrisch zur Datenerkennungseinrichtung (57) ausgerichtet und dann mittels einer Andrückplatte (45) auf einem Tragrahmen (14) angedrückt und festgehalten wird.
  8. 8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Datenerkennungseinrichtung (57) relativ zum Datenträger (1) in der Richtung parallel zur Spur (8) bewegbar ausgebildet ist.
DE19808008068 1980-03-24 1980-03-24 Datentraeger mit einem ersten und einem zweiten rand und eine zufallsinformation tragenden linienartigen spur Expired DE8008068U1 (de)

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DE19808008068 Expired DE8008068U1 (de) 1980-03-24 1980-03-24 Datentraeger mit einem ersten und einem zweiten rand und eine zufallsinformation tragenden linienartigen spur

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