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DE8001935U1 - Mastfußgelenk für ein Windsurfgerät - Google Patents

Mastfußgelenk für ein Windsurfgerät

Info

Publication number
DE8001935U1
DE8001935U1 DE8001935U DE8001935DU DE8001935U1 DE 8001935 U1 DE8001935 U1 DE 8001935U1 DE 8001935 U DE8001935 U DE 8001935U DE 8001935D U DE8001935D U DE 8001935DU DE 8001935 U1 DE8001935 U1 DE 8001935U1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
fork
joint
coupling piece
another
fork arm
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired
Application number
DE8001935U
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Windglider Fred Ostermann 6631 Altforweiler GmbH
Original Assignee
Windglider Fred Ostermann 6631 Altforweiler GmbH
Publication date
Publication of DE8001935U1 publication Critical patent/DE8001935U1/de
Expired legal-status Critical Current

Links

Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B63SHIPS OR OTHER WATERBORNE VESSELS; RELATED EQUIPMENT
    • B63HMARINE PROPULSION OR STEERING
    • B63H8/00Sail or rigging arrangements specially adapted for water sports boards, e.g. for windsurfing or kitesurfing
    • B63H8/20Rigging arrangements involving masts, e.g. for windsurfing
    • B63H8/24Arrangements for connecting the rigging to a board

Landscapes

  • Chemical & Material Sciences (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Combustion & Propulsion (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Ocean & Marine Engineering (AREA)
  • Footwear And Its Accessory, Manufacturing Method And Apparatuses (AREA)

Description

.DR. SOLF & ZAPF
Zugelassene Verlfelef beim Europäischen Patentamt · · · · * < Professional Representatives before the European* Patent Öftice
I/p/1583
WindgÜder Fred Ostermann GmbH, Comotörstri 12, 6631 Altforweüer
Mastfußgelenk für ein Windsurfgerät
Die Erfindung betrifft ein Mastfußgelenk für ein Windsurfgerät, bestehend aus zwei sich gegenüberliegend ange^ | ordneten t um SO0 zueinander versetzten Gelenkgabel und einem Kupplungsstück zwischen den Gelenkgabeln,
Ein Windsurfgerät besteht im wesentlichen aus dem Segelbrett und dem Rigg, wobei der Mastfuß des Riggs mit dem Segelbrett über ein Gelenk in Verbindung steht. Das Gelenk soll in bezug auf die Brettebene eine Neigung des Masts bzw. Riggs von möglichst über 180 und eine voll- | kommen freie Verschwenk- oder Drehbarkeit um eine zur Brettebene senkrechte Achse ermöglichen.
Es ist bereits ein Kardangelenk bekannt, das aus Kunst-^ stoff besteht und sich gegenüberliegend angeordnete, um 90° zueinander versetzte Gelenkgabeln aufweist. Zwischen den Gabeln sitzt ein würfelförmiges Kupplungsstück, da.s über je eine Drehachse mit den Gabelarmen in Verbindung steht. Dieses bekannte kardanartige Gelenk hat sich in der Praxis sehr gut bewährt. Nachteilig ist lediglich, daß zwischen dem Kupplungsstück und dem Gabelarmbasissteg eine Öffnung vorhanden ist; denn
SchloBbfeiche 20. Postfach 130219 -D-5600 Wuppertal 1 Patentanwalt Dn-tng.Dpl.-lng. A So»
Telefon (0202) 445096/451226 - Telex; 8591273 soza Patentanwalt Dipl.-lng.Chr. Zapf
Zugelassene Vertreter beim Europäischen fitentarrj w_ w Professional Representatives before fhe Bitfspeoniatent ©ffice
,-, .PR. SOLF & ZAPF
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der ggf. barfuß segelnde Surfer, der sich z. B. mit einem Fuß am Gelenk abstützt, könnte sich verletzen, wenn der Mast umfällt und beispielsweise ein Zeh in die Öffnung gerät.
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Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist, diese Verletzungsgefahr auszuschließen.
Diese Aufgabe wird durch die Merkmale der Ansprüche gelöst. Anhand der Zeichnung wird die Erfindung beispielhaft näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 das Gelenk im zusammengebauten, gestreckten
Zustand,
Fig. 2 einen Längsschnitt durch eine Gelenkgabel, Fig. 3 einen Längsschnitt durch eine Gelenkgabel
rechtwinklig zum Schnitt nach Fig. 2, Fig. 4 eine Draufsicht auf eine Gelenkgabel, Fig. 5 eine Seitenansicht des Kupplungsstücks, Fig. 6 eine Draufsicht auf das Kupplungsstück.
Das erfindungsgemäße Kardangelenk besteht aus den beiden im wesentlichen gleich ausgebildeten Gelenkgabeln 1 und 2, deren Gabelarme 3 und 4 sich gegenüberliegen und um 90 zueinander versetzt angeordnet sind. Diesen Zustand zeigt Fig. 1 für die gestreckte Stellung des Gelenks. Die Gabelarmköpfe 9 und 10 tragen Bohrungen 5 und 6, in denen durchgehende Achsen 7 und 8 stecken. Sie sind derart zueinander positioniert, daß die Achse 8 unmittelbar unterhalb der Achse 7 (Fig. 1) angeordnet ist. Dadurch wird zwischen den Gabelarmköpfen ein Raum geschaffen, in dem das quader- oder würfelförmdge Kupplungsstück 12 sitzt, durch das die Achsen 7 und 8 durch entsprechende Boh-
Sc£IoßWeiche20.Postfach 130219 -D-5600 Wuppertal 1 Patentanwalt Dc-lng.Dipl.-lng.A-SoIf
Tetefon (0202) 445096/451226 - Telex: 8591273 soza Patentanwalt Dip!,h>g.Cnr ^pf
Zugelassene Vertreter beim Eufoöäischen Palenlamt« * ·
Professional Represenlälives before the Ei/rope'an Patent Office
SOLF & ZAPF
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rungen 13 und 14 rechtwinklig zueinander gehen, wobei die Achse 7 ebenfalls über der Achse 8 im KupplüngsstUck 12 angeordnet ist. Ein solches Kardangelenk zählt zum Stand der Technik, Nach der Erfindung wird jedoch ein Kupplungsstück verwendet , bei dem an den beiden freien Endflächen Füllkörper zum Ausfüllen des freien Raums jeweils zwischen den beiden Gabelarmen einer Gelenkgabel bis zur Gabelarmbasis ausfüllt, ohne die Bewegung des Gelenks zu hemmen.
Zu diesem Zweck wird ein bis auf die Anordnung der Bohrungen 13 und 14 spiegelsymmetrisches Kupplungsstück 12 mit Füllkörpern 15 und 16 verwendet, wobei die Füllkörper rechtwinklig zueinander an den freien Flächen des Kupplungsstücks 12 angeordnet sind und das Kupplungsstück seitlich T-balkenförmig überragen. Als freie Flächen des Xupplungsstücks 12 werden die Flächen bezeichnet, die keine Achsbohrungen tragen.
Da die Länge L der Füllkörper 15 und 16 vorzugsweise der Breite B der Gabelarme 3 bzw. 4 entspricht, wird auch der Raum zwischen den Gabelarmköpfen 10 und der Gabelarmbasis 17 der Gelenkgabel 1 bzw. den Gabelarmköpfen 11 und der Gabelarmbasis 18 der Gelenkgabel 2 ausgefüllt, so daß auch bei der Betätigung des Gelenks durch Neigung des Masts zwischen den Gabelarmen keine Öffnung entsteht, die den Surfer gefährdet. Zu diesem Zweck sind die sich gegenüberliegenden Flächen 21 bzw. 22 jeweils des Füllkörpers 15, 16 und der jeweiligen Gabelarmbasis 17,18 so geformt, daß sich der dazwischen liegende Spalt 19 bei der Betätigung nicht verbreitert* Zudem sind die sich gegenüberliegenden Flächen 24 und 25 der Gabelarmköpfe und des jeweiligen Füllkörpers so ausgebildet, daß sie bei der Betätigung aufeinander ab-
SchtoBbteiche 20. Postfach 130219 -D-5600 Wuppertal 1 Patentanwalt Dr-lng.Dipl.-lng. A.Sotf
Telefon (0202) 445096/451226 - Telex: 8591273 soza Patentanwalt Dipl.-lng.Chi: Zapf
DR. SOLF & ZAPF
Zugelassene Vertreter beim Europaischen Patentamt ; · ;
Professional Representatives before the Eurobe?.rif?atent Office
rollen.
In ärn Fig. 2, 3 und 4 wird dies anhand einer Gelenkgabel 2 näher erläutert, wobei die Gelenkgabel 2 der Gelenkgabel 1 gleicht. Die Gelenkgabel 2 besteht aus den beiden sich gegenüberliegend angeordneten Gelenkgabelarmen 4, die über die Gabelarmbasis 18 miteinander verbunden sind. Rückwärtig an die Gabelarmbasis 18 ist der Gelenkdrehzapfen 20 angeordnet, der frei drehbar im Bootskörper bzw. im Mast sitzen kann (nicht dargestellt). Die Gabelarmbasis 18 ist im Querschnitt zylindrisch ausgebildet, wobei die Gabel arme 4 Teile von Zylinderabschnitten darstellen, die sich seitlich zum Gabelarmkopf 10 konkav bogenförmig verjüngen. Zweckmäßig gemäß der Erfindung ist, daß die Fläche 22 der Basis 18 zwischen den Gabelarmen 4 in Längsrichtung konkav bogenförmig ausgebildet ist (Fig. 3). Sie kann darüber hinaus noch geringfügig konkav rechtwinklig zur Längsrichtung ausgebildet sein (Fig. 2). Dieser Formgestaltung entsprechend ist auch die Fläche 21 des T-Balkenstücks des Füllkörpers 15 bzw. 16 ausgeführt (Fig. 5), indem die Fläche 21 in Längsrichtung und rechtwinklig dazu (Fig. 6) entsprechend konvex geformt ist. Daraus resultiert, daß der achmale Spalt 19 bei der Betätigung des Gelenks keinerlei Vergrößerung oder Verkleinerung erfährt» so daß zwischen den Gabelarmbasen 17 und 18 und dom Kupplungsstück 12 bei der Betätigung des Gelenks keine die Bedienungsperson gefährdende Öffnung entsteht . Zur Einsparung von Gewicht und Material kann im T-BalkenstUck ein Durchbruch 23 vorgesehen sein.
Die Fläche 24 der Gabelarmköpfe 10 bzw. 11 ist konvex bogenförmig geformt (Pig. 3). Ebenso sind die Gegenflächeh 26 unter dem T-ßalkenstUek des Füilkb'rpers Ig bzw. 16 konvex bogenförmig ausgebildet, so d&ß diese Flächen
Sefiloßbieicf«20.P6sflaeh15ög1S D'56Ö0VAißpertäJ1 Pafefifänwäll ßMMDiöWfiä ASoff
Tetefön (0202) 445Ö96/451226 ■ Telöx 659f 273 6öZä PälehläfiWäll DipWfiäCHf. 2i&
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Zugelassene Vertreter beim Europäischen Paterttärhf .'J ' '. *.*'. Professional Representatives before the Eufcjqe^g fafent Office m ; m *.,*
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bei der Betätigung des Gelenks spaltlos aufeinander abrollen können.
Die Abmessungen und die Form der- Füllkörper sowie die Formgestaltung der sich gegenüberliegenden Flächen der Gelenkgabeln sind somit optimal derart aufeinander abgestimmt, daß das Gelenk vor und bei der Betätigung bzw. Neigung des Masts keine gefährdenden Öffnungen bildet, die zu Verletzungen des Surfers führen könnten.
Schlöß&leiche 20,PoSfIoCh 1301S · D<56öO WbppeftäH Telefon (020S) 44S09G/451226 ■ Telex: 8SSI273 äöiä
Patentanwalt Or-Ittg. DipF.'lng. A. SaIi
Patentanwalt Dipping.-Chr. zapf

Claims (7)

  1. Ansprüche:
    Mastfußgelenk für ein Windsurfgerät, bestehend aus
    sich gegenüberliegend angeordneten, um 90 zueinander versetzten GelerA-^abeln.und einem Kupplungsstück zwischen den Gelenkgabeln, dadurch g e kennzeichnet, daß der freie Raum zwischen dem Kupplungsstück und einer Gabelarmbasis ausgefüllt ist.
  2. 2. Mastfußgelenk nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der freie Raum zwischen
    dem Kupplungsstück (12) und einer Gabelarmbasis (17 und/oder 18) mit einem Füllkörper (15 und/oder 16) ausgefüllt ist, wobei die Füllkörper einstückig mit dem Kupplungsstück (12) verbunden sind. 15
  3. 3. Mastfußgelenk nach Anspruch 1 und/oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß es zwei im wesentlichen gleich ausgebildete Gelenkgabeln (1,2) aufweist, deren Gabelarme (3,4) sich gegenüberliegend und um 90° zueinander versetzt angeordnet sind» die Gabelarmköpfe (9,10) Bohrungen (5*6) tragen, in denen durchgehende Achsen (7,8) stecken, wobei die Achse (8) unmittelbar unterhalb der Achse (7) angeordnet ist,
    Schloßbleiche 2O.Pöstfaeh 130219 · D-560ÖWuppertaM Pätenlänwall DMng.Dipl.-Ing A.SoIf
    Telefon (0202) 445096/451226 ■ Telex: 6591273sofa Pälenlanwall DipWhg.Öhf.äpf
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    im Raum zwischen den Gabelarmköpfen ein quader- oder vrtirfeiförmiges Kupplungsstück (12) sitzt, durch das die Achsen (7,8) durch entsprechende Bohrungen (13,14) rechtwinklig zueinander gehen, und daß an den freien Flächen aes Kupplungsstücks (12) die Füllkörper (15,16) in zueinander rechtwinkliger Lage angeordnet sind und das Kuppiungsstück seitlich T-balkenförmig überragen.
  4. 4. Mastfußgelenk nach Anspruch 3, dadurch g e -
    kennzeichnet, daß die Länge L der Füllkörper (15,16) vorzugsweise der Breite B der Gabelarme (3,4) entspricht.
  5. 5. Mastfußgelenk nach Anspruch 3 und/oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß die sich gegenüberliegenden Flächen (21 bzw. 22) jeweils der Füllkörper (15,16) und der jeweiligen Gabelarmbasis (17,18) so geformt sind, daß sich der dazwischen liegende Spalt (19) bei der Betätigung des Gelenks nicht verbreitert.
  6. 6. Mastfußgelenk nach einem oder mehreren der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die sich gegenüberliegenden Flächen (24,25) der Gabelarmköpfe (10 bzw. 11) und des jeweiligen FuIlkörpers so ausgebildet sind, daß sie bei der Betätigung aufeinander abrollen.
  7. 7. Mastfußgelenk nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 6jdadurGh gekennzeichnet, daß die Gelenkgabel (2) der Gelenkgabel (1) gleicht, aus den beiden sieh gegenüberliegend angeordneten Gelenkgabelarmen (4) besteht, die über die Gelenk" ax'mbasis (18) miteinander verbunden sind, rückwärtig an die Gabelarmbasis (18) der Gelenkdrehzapfen (20)
    pchlöÖbleiche2u,Pöstfs5hi3ö21§ 0-5600 Wuppertal 1 Patentanwalt DMngDißMnä A. golf
    elelon (0202) 445Ö96/4i»122Ö ■ Yelex: 8591273 söüa Patenlanwäll Dipping. Öhr. 2apf
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    Zugelassene Vertreter bei'n Europäischen Patentamt " ' ' * ♦ « * «
    Professional Representatives before the Eufbbeän'Wfenf Öftfcfe '"
    angeordnet ist, die Gabeiarmoäsis (18) im Querschnitt zylindrisch ausgebildet istf Wobei die Gäbeiarrhe (4) Teile von Zyiinderabschnitten darstellen,- die sich seitlich zürn Gäbelärmköpf (1Ö) konkav bogenförmig verjüngen, und daJ3 die Fläche (22) der Basis (iö) zwischen den Gäbeläfmen (4) in Längsrichtung konkav bogenförmig ausgebildet ist» dementsprechend auch die Fläche (21) des T-Balkenstücks des Füllkörpers (15 bzw, 16) in Längsrichtung konvex geformt ist*
    10
    8* Mastfußgelenk nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß im T-Balkenstück ein Durchbruch (23) vorgesehen ist*
    9» Mastfußgelenk nach Anspruch 7 und/oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Fläche (24) der Gabelarmköpfe (10 bzwi 11) konvex bogenförmig geformt ist und ebenso die Gegenflächen (25) unter dem T·^ Balkenstück des Füllkörpers (15 bzw* 16) konvex bogenförmig ausgebildet sind, so daß diese Flächen bei der Betätigung des Gelenks spaltlos aufeinander abrollen.
    SchloBbleicfTe 20 Postfach 130219 -D-SeoOWuppertaJI Patentanwalt Dc-irig.DipL-IngASotf
    Telefon (0202) 445095/451226 ■ Telex: 8591273 soza Patentanwalt DipL-lng.ChcZapf
DE8001935U Mastfußgelenk für ein Windsurfgerät Expired DE8001935U1 (de)

Publications (1)

Publication Number Publication Date
DE8001935U1 true DE8001935U1 (de) 1980-05-08

Family

ID=1326147

Family Applications (1)

Application Number Title Priority Date Filing Date
DE8001935U Expired DE8001935U1 (de) Mastfußgelenk für ein Windsurfgerät

Country Status (1)

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DE (1) DE8001935U1 (de)

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