DE8000222U1 - Medizinische Zange, insbesondere Nasenspekulum - Google Patents
Medizinische Zange, insbesondere NasenspekulumInfo
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Description
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| I- #· * | • · »# · · · | HAUPTMANNSRBUTe 46 | ||
| pätintanwaTt | OIPL'ING, J, WINZSL | 7 βΤυΤΤβΑΑΪ |
Die Erfindune bezieht eieh auf eine medizinisohe Zange,
insbesondere N&eenspekulum(die eine zweiteilige Blattfeder mit einem die beiden Blattfederteile miteinander verbindenden Oelenk aufweist.
Bei den bekannten Zangen dieser Art ist die Lebensdauer der zweiteiligen Federn begrenzt, so daft diese im Laufe
der Zeit wegen eines Bruohes häufig ersetzt werden müssen*
Das liegt daran, daß die Federenden immer einstückig mit
den Oelenkstellen versehen waren, so daft man gezwungen
war, härtbaren Federstahl zu verwenden, bei dessen Behandlung und Verarbeitung die erwähnten Qualitätsmängel auftreten. Dies ist besonders bei medizinischen Zangen schwer·
wiegend, weil der Federbruch dann zu unbeabsichtigt starken Bewegungen der Zange, z.B. in der Nase des Patienten,
führt, so daß Schmerzen und/oder Verletzungen hierdurch , nicht auszuschließen sind.
Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, die medizinische Zange der eingangs erwähnten Art so auszubilden,
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daß der befürchtete Federbruch in aller Regel gar nicht
mehr auftreten kann.
Die Lösung dieser Aufgabe duroh die Erfindung besteht
darin, daß das Qeleftk als von der Feder getrenntes Teil
ausgebildet und mit Aufnahmen tu» die Federenden versehen
lind«
Dadurch entsteht der zusätzliche Vorteil, daß die fertigung der beiden Federblätter wesentlich erleichtert ist«
Es ist zwar die Fertigung eines zusätzlichen Teiles* nämlioh des Gelenkes, erforderlich« Dies kann aber aus beliebigem Material bestehen, das sich sehr leicht und z.B.
auch auf Automaten fertigen läßt. Deshalb ist die Fertigung insgesamt trotz des erwähnten zusätzlichen Teiles in den
Fachmann Uberrasohender Weise weniger aufwendig.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß das Gelenk zweiteilig ausgebildet ist. Hierbei ist be»
vorzugt, daß das Gelenk quer zur Drehachse geteilt ist. Dadurch ist sowohl die Ausbildung als auch die Montage erleichtert.
Im einzelnen ist hierzu nach einem weiteren Merkmal vorgesehen, daß die Aufnahme, insbesondere für die lange Feder
als Schlitz ausgebildet ist, der seitlich der Drehachse liegt.
HifPbel ist weiter bevorzugt, daß der Schlitz so gelegt
ISt1 daß der Achsbolzen des Gelenkes in eine entsprechende Ausnehmung des Federendes eingreift*
Dadurch ist das Federblatt nach Einbau des Aehsboleens in
dem Gelenk einwandfrei arretiert, so daß die Feder auch im auegebauten Zustand nicht herausrutschen kann.
Mach einem darüber hinausgehenden Merkmal der Erfindung ist bevorzugt, daß die Aufnahme, insbesondere für die kurze
Blattfeder durch je ein Loch in Jeder Gelenkhälfte sowie eine Aussparung gebildet ist, in die entsprechende Teile
des Federendes eingreifen und den erforderlichen Bewegungeweg ermöglichen*
Hierbei ist zweckmäßig, daß dae Loch zum Eingriff der entsprechenden vorstehenden Teile der Feder als Sackloch ausgebildet ist. Auf diese Weise ist ein Teil der kurzen Blatt·
feder gewissermaßen als Achsbolzen ausgebildet, wodurch
eine zusätzliche Bewegbarkeit innerhalb des Gelenkstückes unabhängig von der eigentlichen Achse möglich ist.
Diese kurze Feder ist in der Regel völlig gerade und hat bei der Bewegung die Federkraft nahezu ausschließlich in
Längsrichtung des Federblattes zu übertragen. Deshalb kann die kurze Feder in einem einzigen Stanzschnitt die erforderliche Form erhalten.
Weitere Vorteile und Einzelheiten der Erfindung ergeben
βloh aus der nun folgenden Beschreibung eines Aueführungebeisplelee unter Hinweis auf die Zelohnungi Zn dieser «eigen t
Figt 1 eine Seitenansicht auf die Zange insgesamt]
FIg* 2 eine Ansieht auf die lange Blattfeder in vergrößertem
Maßstab}
Flg. 3 eine Ansicht auf beide montierten Federnj
Fig* 4 eine Ansicht ähnlich Flg. 3, Jedoch auf die kurze
Feder allein;
Fig. 5 eine Seitenansicht auf die eine Oelenknälftej
Fig. 6 eine Ansicht In Achsrichtung auf das Gelenkten
nach Fig. 5 und
Fig. 7 eine Ansicht von der anderen Seite der gleichen Qelenkhälfte.
Fig. 1 zeigt die vollständige medizinische Zange und zwar ein Nasenspekulum. Zangen dieser Art gehören zum Stand der
Technik und müssen nicht in allen Einzelheiten beschrieben
werden. Die beiden Zangenhälften 15 und 16 sind durch das Gelenk 17 miteinander verbunden, welches bis auf den Achsbolzen
Teil der beiden Zangenhälften ist. Die beiden Handgriffe 18 und 19 werden durch die Feder auseinandergedrückt,
die aus den beiden Blattfederhälften 2 und 3 besteht. Diese sind in der Mitte durch das Gelenk 1 mit dem
Achsbolzen 9 an dem einen Ende gelenkig miteinander verbunden. Das linke Federblatt 2 ist ferner an dem gegenüberliegenden
Ende in bekannter Weise mit einem Stift 2o befestigt, während das rechte kurze Blattfederteil 3 mit
einem Stift 21 an der rechten Zangenhälfte 19 befestigt ist.
Hierdurch wird die nach außen drückende Federkraft ausschließlich von der linken langen Blattfeder 2 aufgebracht,
die nach reohts gebogen ist und in rechtsdrehendem Sinne auf das Gelenk 1 wirkt, so daß über die im wesentlichen
gerade kurze Blattfeder 3 die rechte Zangenhälfte 19 durch den Druck auf dan Stift 21 nach rechts beaufschlagt wird.
In den FIg* 2-7 sind die Einzelheiten der erfindungsgemäßen
Konstruktion dargestellt. Fig. 2 zeigt zunächst die erwähnte linke lange gebogene Blattfeder 2 für sich allein.
Gemäß der Erfindung let das obere Federende 6 sehr einfach
ausgebildet und zeigt lediglloh eine Ausnehmung Io In An
passung An den Aohsbolzen 9 naoh Flg. 1·
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In Pig. k ist die rechte kurze Blattfeder 3 dargestellt,
die unten eine Ausnehmung 22 für den Stift 21 nach Fig. aufweist. Am anderen Ende 7 ist eine Ausstanzung vorgesehen,
die einen Vorsprung 13 nach links und 12 nach rechts zur Verankerung in dem erfindungsgemäßen Gelenk 2 zeigt ~
In den Fig. 5, 6 und 7 ist eine Hälfte 1 a dieses Gelenkes
dargestellt, das völlig getrennt von der Feder ausgebildet ist und daher für sich allein gefertigt werden kann.
Die komplementäre Gelenkhälfte 1 b ist entsprechend ebenso ausgebildet. Deshalb genügt die Darstellung nur der
einen Hälfte im einzelnen. Fig. 6 zeigt die Ansicht in Richtung der mittleren Drehachse 8, wo ein Durchgangsloch für den Achsbolzen 9 nach Fig. 1 vorgesehen ist. In
der linken Hälfte ist ein durchgehender Schlitz 5 angebracht, der so gelegen ist, daß die erwähnte Bohrung für
den Achsbolzen 9 ein wenig in den Schlitz eingreift. Rechts neben der Durchgangsbohrung sieht man eine Sacklochbohrung
4 mit kleinerem Durchmesser, der den Ansätzen 12 oder 13 nach Fig. 1 angepaßt ist.
Die Flg. 7 zejlgt mit unterbrochenen Linien, daß es sich
bei der Bohrung 1 um ein Sackloch handelt und nicht um
eine Duirohgangebohrung« Außerdem ist hier eine Aussparung
14 im vorderen Bereich bis fast zur Mitte des Gelenkes 1
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vorgesehen, um die Beweglichkeit des kurzen Blattfederteiles 3 um den erforderlichen Winkel zu gewährleisten.
In der Fig« 5 ist diese Aussparung 14 mit unterbrochenen
Linien dargestellt, weil dies die Darstellung des Gelenkes 1 a von der im Vergleich zu Fig. 7 gegenüberliegenden Seite 1st.
Die Fig. 3 zeigt die erwähnten Einzelteile im montierten Zustand ohne die Zange. Hierzu wird zunächst die lange
Blattfeder 2 in den Schlitz 5 eingeführt und anschließend der Achsbolzen 9 in die Mittenbohrung mit der Achse 8 installiert. Daraufhin wird der Vorsprung 12 der kurzen
Blattfeder 3 in das Loch 4 eingeführt. Anschließend kann man.xlie erwähnte andere Gelenkhälfte 1 b aufsetzen, indem
man ebenfalls die Blattfeder 2 in den dort vorhandenen Schlitz 5 sowie den Vorsprung 13 in die entsprechende Bohrung 4 einführt. Danach kann der Bolzen 9 arretiert werden, indem er z.B. verschraubt oder vernietet wird.
Aue Figi 3 wird unter anderem ersichtlich, daß die Aussparung 4 aus dem erwähnten Grunde erforderlich ist. Der
Bolzen 9 sitzt nunmehr In der Ausnehmung Io der Feder 2,
wodurch diese in dem Gelenk 1 arretiert 1st und sich somit erst demontieren läßt, wenn der Bolzen 9 herausgezogen
ist,
Außerdem sitzen die Vorsprünge 12 und 13 in den Löchern Ί, so daß sich die kurze Blattfeder 3 nur entfernen läßt,
wenn eine der Hälften 2 a oder 2 b entfernt oder gemäß Fig. 3 nach rechts oder links gelockert wird.
Unten sieht man in der Blattfeder 2 noch eine Ausstanzung 23 für den erwähnten Stift 2o nach Pig. I.
Die weitere Montage der montierten Feder mit dem Gelenk 1 nach Fig. 3 in der Zange nach Fig. 1 ist sehr einfach. Zunächst wird der Stift 2o in die Ausstanzung 23 gesteckt,
dann wird die Feder um den Stift gedreht und dadurch arretiert. Anschließend wird die Ausnehmung 22 unter Federdruck
auf den Stift 21 gesetzt.
Entscheidend ist, daß durch die Erfindung eine sehr einfache Ausbildung der beiden Blattfedern 2 und 3 erreicht wird.
Die beiden Gelenkhälften 1 a und 1 b können aus sehr leicht zerspanbarem Material, sogenanntem"Automatenstahl", gefertigt sein, der sich für die Fertigung auf Automaten sehr
gut eignet.
Durch die Erfindung wird die Lebensdauer der Feder insgesamt so stark erhöht, daß sie die Lebensdauer der Zange
Inβgesamt erreiohti Vor Allem 1st aber nioht mehr erfoi~
dcrlioh, härtbaren Stahl für die Feder 2, 3 zu verwenden»
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PATiNTANWALT DlPL-INQ. J. W6N26L 7 STUTTGART MAUPTMANNSflSUTI 46
sondern es kann hoohwertiger Peäerst&hl in Pöige der sehr
einfaohen Ausbildung Verwendung finden. Auf diese Weise
sind Qualitätsmangel bei der Fertigung «rot2 geringerem
Fertigung«aufwand wel« weniger au befürchten als früher.
Claims (8)
1. Medizinische Zange, Insbesondere Nasenspekuly^ die eine
zweiteilige Blattfeder mit einem die beiden Blattfederteile miteinander verbindenden Gelenk aufweist, dadurch
gekennzeichnet, daß das Gelenk als von der Feder (2, 3) getrenntes Teil (1) ausgebildet und mit Aufnahmen (4, 5)
für die Federenden (6, 7) versehen sind.
2. !isdizinische Zange nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß das Gelenk zweiteilig (la, 1 b) ausgebildet ist.
3. Medizinische zange nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß das Gelenk quer zur Drehachse (8) geteilt ist.
4. Medizinische Zange nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Aufnahme, Insbesondere für die lange Feder (2) als Schlitz (5) ausgebildet ist, der
seitlich der Drehachse (8) liegt.
5· Medizinische Zange nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Schlitz (5) so gelegt 1st, daß der Aohsboliaen (9) dee Gelenkes (1) in eine entsprechende Aus-
PATENTANWALT DIPL.-ING. J. WENZEL 7 STUTTGART HAUPTMANNSREUTE 46
nehmung (lo) des Pederendes (6) eingreift.
6. Medizinische Zange nach Anspruch 2 oder mehreren der
vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahme, insbesondere für die kurze Blattfeder (3)
durch je ein Loch (H) in Jeder Gelenkhälfte (1 a, I b) sowie eine Aussparung (14) gebildet ist, in die entsprechende
Teile des Federendes (7) eingreifen und den erforderlichen Bewegungsweg ermöglichen.
7. Medizinische Zange nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Loch (4) zum Eingriff der entsprechenden
vorstehenden Teile (12, 13) der Feder (3) als Sackloch ausgebildet ist.
8. Medizinische Zange nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet,
daß die vorstehenden Teile (12, 13) der kurzen Feder (3) durch einen Stanzschnitt gebildet sind.
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Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE8000222U1 true DE8000222U1 (de) | 1980-04-17 |
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| DE8000222U Expired DE8000222U1 (de) | Medizinische Zange, insbesondere Nasenspekulum |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE8000222U1 (de) |
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0
- DE DE8000222U patent/DE8000222U1/de not_active Expired
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