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Elektrischer Durchführungskondensator im Isolierstoffgehäuse Durchführungskondensatoren
sind bekanntlich solche Kondensatoren, durch deren Wickelkörper ein Leiter geführt
ist, der auf beiden Seiten mit Anschlußvorrichtungen versehen ist und mit einem
Kondensatorbelag in unmittelbarer Verbindung steht, während der Gegenbelag mit dem
Gehäuse konzentrisch leitend verbunden ist, welches seinerseits konzentrisch leitend
in einem Durchbruch einer Abschirmwand o. dgl. befestigt ist. Der Durchführungsleiter
wird in die aufgetrennte, zu beschaltendeLeitung eingefügt und stellt damit einen
Teil der Lbitung dar, von welcher irgendwelche, insbesondere Störfrequenzen abgeführt
werden sollen. Infolge praktisch nicht vorhandener Zuleitungen zu den Kondensatorbelegungen
haben diese Kondensatoren eine sehr geringe Dämpfung, bzw. ist ihr sosogenannter
Kernwiderstand besonders klein, so daß auch sehr hohe Frequenzen kapazitiv abgeleitet
werden können. Daneben ist eine weitere wichtige Eigenschaft des Kondensators die,
daß er zwischen den an ihn angeschlossenen Teilen der Stromleitung entkoppelnd wirkt,
sofern er in eine Abschirmwand eingesetzt ist, die konzentrisch leitend, lochfrei
mit dem Gehäuse des Kondensators verbunden ist. In diesen Fällen ist der Teil der
Leitung, der auf der einen Seite der Abschirmwand vorhanden ist, von dem auf der
anderen Seite der Abschirmwand weitergeführten Teil vollständig entkoppelt und abgeschirmt,
so daß Störfelder auf der einen Seite keine Spannungen in den Leitern auf der anderen
Seite der Abschirmwand erzeugen können.
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Bei den bekannten Konstruktionen besteht nun, insbesondere wegen der
Heranziehung des Gehäuses als einen Anschlußpol des Kondensators, das Gehäuse in
jedem Fall aus Metall. Es hat sich nun das Bedürfnis herausgestellt, Durchführungskondensatoren
auch in nicht metallische Gehäuse, beispielsweise Isolierstoffbecher, unterzubringen
und trotzdem die dem Durchführungskondensator eigenen Eigenschaften beizubehalten.
Diese Forderung ist tatsächlich
zu erfüllen, da es ja nicht darauf
ankommt, das gesamte Gehäuse leitend zu gestalten, sondern lediglich darauf, zwischen
dem einen Belag des Kondensators und der Abschirmwand eine konzentrische lochfreie,
möglichst kurze Verbindung herzustellen. Um dies zu erreichen genügt es aber, das
Gehäuse nur an der Klemmstelle mit der Abschirmwand aus Metall auszubilden. Dies
bedingt zum Teil jedoch Konstruktionen, die einen Aufwand erfordern, der in keinem
Verhältnis zu dem beabsichtigten Zweck steht. Erst dann, wenn entsprechend dem Kennzeichen
der Erfindung der Deckel oder der Gehäusemantel oder auch beide der elektrischen
Verbindung dienende Metallteile besitzen, gelingt es, das Problem in einfacher Weise
zu lösen, weil einerseits eine gute mechanische Verbindung zwischen Metall-und Isolierstoff
gewährleistet ist und andererseits die erforderlichen elektrischen Verbindungen
beim Zusammenbau des Kondensators ohne Schwierigkeiten vorgesehen werden können.
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Eine der bisher verbreitetsten und elektrisch einwandfreiesten Ausführungsformen
von Durchführungskondensatoren besitzt für die Befestigung des Kondensators an der
einen Stirnseite des Gehäuses einen SchraubanschluB, der einen geringeren Durchmesser
als das Kondensatorgehäuse hat. Zwischen dem eigentlichen Gewindeansatz und der
Stirnfläche des Behälters ist eine konische oder kugelige Ringfläche vorgesehen,
die sich beim Festschrauben des Kondensators in einem Loch der Abschirmwand fest
gegen dessen Rand preßt und dabei die gewünschte elektrische lochfreie konzentrische
Verbindung herstellt. Wenn man diese bewährte und sowohl elektrisch als auch praktisch
günstige Ausführungsform mit dem Gedanken der vorliegenden Erfindung verknüpft,
ergeben sich Konstruktionen, wie sie in der Zeichnung schematisch wiedergegeben
sind, die die Anwendung von Isolierstoffgehäusen gestatten und trotzdem elektrisch
die gleichen Wirkungen besitzen wie Durchführungskondensatoren in Metallgehäusen.
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In Abb. i ist mit a der Kondensatorkörper und mit b der Duchführungsleiter
bezeichnet. Das Gehäuse setzt sich aus den drei Teilen e, d und
e zusammen, wobei c eine hohlzylindrische Hülse und d und e die Deckelteile
sind. Entsprechend der Regel der Erfindung ist ein Deckelteil, und zwar e, sowie
auch der Gehäusemantel c mit Metalleinlagen f, g versehen, die der elektrischen
Verbindung dienen. f ist eine Metallhülse, die in dem mit Gewindestutzen versehenen
Deckelteil e eingepreßt ist und sich in ihrer Formgestaltung dem Deckel anpaBt und
mit dem konischen Ringteil für die Klemmverbindung mit der nicht näher dargestellten
Abschirmwand bestimmt ist. g ist in dem Gehäusemantel c eingepreßt und steht um
einen geringen Betrag vor und ist mit f verlötet, wodurch gleichzeitig eine leitende
Verbindung und ein Abschluß des Gehäuseinnern mit h hergestellt wird, welches ein
napfähnlicher Lötkorb ist, der mit der einen Belegung, die aus der Stirnseite des
Kondensatorkörpers a Herausragt, verbunden ist. Der Durchführungsleiter b ist in
dem Deckelteil e eingepreßt. i und k sind Isolierstoffeinlagen,
die zur Isolierung bzw. festen Lagerung des Kondensatorkörpers a dienen. l ist eine
weitere Lötplatte, die den Gegenpol mit dem Durchführungsleiter b verbindet. Beim
Aufbau des Kondensators geht man so vor, daß man den mit den Lötkörben
h und l
versehenen Wickelkörper in das Gehäuse c einführt, den Deckelteil
e aufsetzt und g mit h und f bei m verlötet. Danach erfolgt die Verbindung
zwischen l und b, und schließlich wird der Deckel d aufgesetzt, der
mit b und c unter Benutzung eines geeigneten Klebstoffes verbunden wird.
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In Abb. 2 und 3, wobei Abt). 3 einen Schnitt der Abb. 2 längs der
Linie A-B darstellt, ist lediglich der Deckelteil ta mit einem eingepreßten Metallteil
o versehen. o durchdringt den Deckel n, wie die Abb. 3 zeigt, an verschiedenen symmetrisch
verteilten Stellen und steht im Innern mit dein Lötkorb p in konzentrisch leitender
Verbindung. ra ist mit dem Gehäuse q durch Verkleben verbunden. Bei dieser Ausführung
ist zwar durch die Aussparungen in dem Metallteil o, die durch die Deckelkonstruktion
bedingt sind, keine vollkommen lochfreie konzentrische Verbindung zwischen dem Belag
des Kondensators und der Abschirmwand, mit welcher o in Druckverbindung kommt, gegeben,
jedoch ist dies bei Anordnungen, bei welchen sehr hohe Frequenzen nicht vorhanden
sind bzw. nicht abgeleitet zti werden brauchen, tragbar. Handelt es sich aber um
Entstörungsanordnungen, bei denen auch allerhöchste Frequenzen sicher von dem entstörten
Leiterteil ferngehalten werden müssen, dann sind nur Ausführungen wie in Abt). i
als Beispiel angegeben brauchbar. Die Ausführung nach Abt). 2 hat lediglich den
Vorteil, daß sie einfacher und billiger zu erstellen ist.
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Die Abb.4 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen
Durchführungskondensators. Der Durchführungsleiter 3 ist mittels des metallischen
Lötkorbes2 mit der einen Belegung des Kondensatorwickels 5 verbunden. Die andere
Belegung des Kondensators steht mittels des Lötkorbes 6 in metallischer Verbindung
mit dem kegelförmigen Metallteil 7 des Deckels, der in bekannter Weise bei Befestigung
des Durchführungskondensators an die Abschirmwand 4 gepreßt wird. Im Teil 7 ist
das Isolierteil b befestigt. Teil 7 und Teil 8 bilden zusammen den Deckel. Der Durchführungsleiter
3 läuft durch eine metallische Buchse 9, z. B. einen Hohlniet, mit dem er verlötet
ist. Zusammengehalten wird der Kondensator durch das Isolierstoffgehäuse i. Ist
für die Montage ein Schutz gegen Verdrehung gewünscht, so kann das Gehäuse z. B.
einen sechskantigenMantel erhalten. Gegebenenfalls kann das Gehäuse auch über den
Deckelteil 7 und den Lötkorb 2 hinaus etwas verlängert «-erden, um den Kondensator
an beiden Enden vergießen zu können.