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Pneumatisch oder hydraulisch betriebene Hubeinrichtung an Kippwagen
Die Erfindung betrifft pneumatisch oder hydraulisch betriebene Hubeinrichtungen
an Kippwagen, also Einrichtungen, wobei ein auf einem Grundrahmen angeordneter Kipprahmen
zwecks Entleerung durch einen pneumatischen oder hydraulischen Hebebock um eine
Kippachse hochgeschwungen wird. Es ist bei Kippwagen bekannt, entgegengesetzt zur
Kippachse oder zu den Kippachsen ausrückbare Mittel zur Verriegelung des Kipprahmens
mit dem Grundrahmen im Höhensinn vorzusehen, welche es verhindern, daß der Kipprahmen
während der Fahrt, z. B. beim Überfahren tiefer Schlaglöcher oder größerer Steine,
vom Grundrahmen hochgeworfen wird. Bei Mehrseitenkippern bieten diese Verriegelungen
außerdem die Sicherheit, daß sie an einer Kippachse eingerückt das Kippen gerade
nach der gewünschten Riclittliig sicherstellen. Bei derartigen Hubeinrichtungen
besteht die Gefahr, daß der Hebebock in Tätigkeit gesetzt wird, bevor die Verriegelungen
an der anzuhebenden Seite gelöst sind. Dadurch würden schwere Beschädigungen am
Fahrzeug auftreten.
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Die Erfindung behebt diesen Nachteil. Sie besteht zunächst darin,
daß mit den genannten Verriegelungsmitteln eine zur Zusammenarbeit mit dem Zuleitungsmittel,
z. B. einem Hahn, Ventil, Schieber o. dgl., für Druckluft oder Druckflüssigkeit
zum Hebebock oder Hebeböcken geeignete Sicherungsplatte zu gemeinsamer Bewegung
derart verbunden ist, daß sie bei eingeschalteter Verriegelung den Angriff am Zuleitungsmittel
verhindert und ihn bei ausgerückter Verriegelung freigibt.
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Dieser Grundgedanke der Erfindung kann in verschiedener Weise verwirklicht
werden.
So kann bei Einrichtungen mit bei jeder Bedienung einzusteckendem
Schlüssel für das genannte Zuleitungsmittel die genannte Sicherungsplatte eine Durchbrechung
haben, welche mit dem Schlüssel nur bei ausgerückter Verriegelung derart fluchtet,
daß der Schlüssel durch sie hindurch auf die Angriffsstelle am Zuleitungsmittel
aufgesteckt \\ erden kann.
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Die erfindungsgemäße Hubeinrichtung kann aber andererseits in weiterer
Ausgestaltung der Erfindung auch so ausgeführt sein, daß der Bedienungsscblüssel
für das genannte Zuleitungsmittel auf dessen Angriffsstelle stets aufgesteckt bleiben,
dalier mit ihm dauernd verbunden und daher stets sofort greifbar und unverlierbar
sein kann. In dieseln Fall kann der Betätigungsschlüssel mit einem Anschlagnocken
eine Durchbrechung der S icherungsplatte durchsetzen, welche Durchbrechung eine
Fläche aufweist, an welcher der Nocken bei eingerückter Kipprahmenverriegelung Anschlag
hat, und wobei an den diese Anschlagfläche der genannten Durchbrechung enthaltenden
Durchbrechungsteil ein weiterer Durchbrechungsteil anschließt, welcher bei durch
Ausrücken der Kipprahmenverriegelung verstellter Sicherungsplatte (lern Anschlagnocken
die Offnungsbewegung für (las genannte Druckzulassungsmittel gestattet.
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Derartige Einrichtungen sind nachstehend sowohl für Einseiten- wie
für Zweiseitenkipper beschrieben.
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Bei Zweiseitenkippern ist es zweckmäßig, die :\nordnung' in weiterer
Ausgestaltung des grundlegenden Erfindungsgedankens so zu treffen, daß die genannte
Kipprahmenverriegelung jeder Wagenseite unter Verstellung der genannten Sicherungsplatte
ausgerückt werden kann, ohne die Verriegelung an der anderen Wagenseite zu beeinflussen.
Zu diesem Zweck kann ein Gestänge zum Bewegen der Sicherungsplatte aus zwei an Verriegelungsbedienungshebeln,
wobei der eine Bedienungshebel einarmig und der andere zweiarmig ist, angelenkten
Stangen bestehen, welche an der durch eine Feder o. dgl. im Sinne der Aufrechterhaltung
der Sicherungswirkung belasteten Sicherungsplatte im Sinne der Haltung derselben
in Entsicherungsstellung angreifen, während an der der jeweiligen Angriffsstelle
entgegengesetzten Seite ein Leerweg von der nötigen Sicherungsplattenbewegung entsprechender
Länge vorgesehen ist.
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Auf der Zeichnung sind halbschematisch mehrere lusführungsbeispiele
von erfindungsgemäßen Hubeinrichtungen und Einzelheiten dazu dargestellt, und zwar
zeigt Fig. i einen als Hinterkipper dargestellten Einseitenkipper im Aufriß von
der Seite mit einem ersten Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen 1-lubeinrichtung.
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Fig. 2 in größerem Maßstab einen Schnitt nach l.iriie .-I-11' der
Fig. i, Fahrzeugrahmen nicht ge-:chnitten.
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Fig.3 in Teildarstellung in Sichtrichtung der Fig. 1 und größerem
Maßstab als diese ein zweites, sonst zu Fig. i passendes Ausführungsbeispiel, teilweise
im Schnitt entsprechend Linie E-F der Fig. 8, Fig. 4 in Teildarstellung ein noch
weiteres Ausführungsbeispiel zu einem Einseitenkipper, sonst nach Fig. i, Sichtrichtung
wie in Fig. i, Fig.5 einen Zweiseitenkipl)er mit einer erfindungsgemäßen Hubeinrichtung,
im Aufriß von der Seite, Fig.6 in größerem Maßstab als Fig. 5 in Teildarstellung
eine Ansicht von der rechten Seite der Fig.5, ein erstes Ausführungsbeispiel der
Erfindung in An,#vendung auf Fig. 5 zeigend, Fig. 7 in noch größerem Maßstab ein
zweites Ausführungsbeispiel der Erfindung in Anwendung auf Fig. 5, Sichtrichtung
wie bei Fig. 6, Sicherungsplatte in verschiedenen Stricharten in ihren beiden Betriebsstellungen
eingezeichnet, Fig.8 größtenteils eine Ansicht von der linken -Seite der Fig. 7,
teilweise im Schnitt nach Linie C-D der Fig. 7, Fig. 9 einen Schnitt nach Linie
T-F der Fig. 8 und Fig. io ein rein beispielsweise als Hahn dargestelltes Druckzulassungsmittel
zum Hebebock oder den Hebeböcken im Schnitt quer zum Küken und durch die Zuleitungsachsen.
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Die Fig. 6 bis 9 gelten sinngemäß, soweit darauf anwendbar, auch in
Verbindung mit Fig. 4. Gleiche Bezugszeichen in den verschiedenen Figuren bezeichnen
durchweg wirkungsgleiche Teile.
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Es bezeichnet i den Grundrahmen, 2 den gegen diesen hochschwingbaren
Kipprahmen, 3 den am Grundrahmen i bei .4 und am Kipprahmen 2 bei 5 angreifenden
Hebebock, 6 das Druckzulassungsmittel zum Hebebock.
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Bei Fig. i bis 4 ist der Kipprahmen 2, wenn entriegelt, durch den
Hebebock 3 um die am hinteren Wagenende angeordneten Achsen 7 im Sinne des Pfeils
a hochschwingbar. Vorn ist der Kipprahmen 2 bei fahrbereitem Fahrzeug gegen Hochschleudern
gesichert durch den am Grundrahmen i gelagerten Riegel 8 und den ihn übergreifenden
am Kipprahmen 2 befestigten Haken 9. Der Riegel 8 bildet das eine Ende einer Stange
io, an der er zwecks Bereitstellens zum Kippen des Kipprahmens 2 aus dem Haken 9
herausziehbar ist.
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Bei dem Ausführungsbeispiel nach Fig. i bildet das andere Ende der
Stange io eine Platte i i, die Sicherungsplatte, welche bei dem in Fig. i gezeichneten
Zustand die :\ngriffsstelle des Druckzulassungsmittels 6, z. 13. ein Mehrkant 12,
derart abdeckt, daß der Betätigungsschlüssel 13 nicht auf 12 aufgesteckt werden
kann. Die Platte i i hat eine Durchbrechung i4. Verschiebt man die Stange io nach
der Kippachse 7 hin so weit, daß die Verriegelung 8, 9 gelöst ist, so kommt die
Durchbrechung i4 derart fluchtend vor die Zulassungsmittelangriffsstelle 12 zu stehen,
claß der Betätigungsschlüssel 13 eingesteckt und das Zulassungsmittel 6 geöffnet
werden kann. r,5 ist z. B. ein Handgriff zum Bewegen der Stange io aus der Verriegelungsstellung,
16 eine Rückführfeder in
Verriegelungsstellung, 17 ein Anschlag
der Stange io gegenüber einem ihrer Führungslager 18, welcher am Lager 18 anliegt,
sobald die Sicherungsplattendurchbrechung i4 das Einführen des Schlüssels 13 nach
der Betätigungsstelle 12 des Zulassungsmittels 6 gestattet. i9 ein weiterer Anschlag
auf der Stange io, welcher bei der dargestellten Verriegelungsstellung an einem
Führungslager 2o der Stange io anschlägt.
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Der Schlüssel 13 wird bei diesem Ausfiihrutigsbeispiel vor jeder Betätigung
eigens aufgesteckt. In Fig. i ist er noch uraufgesteckt und vor dein Druckzulassungsmittel
6 und der Platte ii liegend zu denken.
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Bei der in F4'. 3 gezeigten Abänderung gegenüber Fig. i kann der Betätigungsschlüssel
13 ständig am Fahrzeug verbleiben, wie z. B. in Fit-. 8 größer dargestellt, auf
ein Mehrkant 12 des Zulassungsmittels 6 dauernd aufgeschraubt sein. Von dem Kopf
21 des Schlüssels 13 ragt dann ein Anschlagnocken 22 durch die Durchbrechung 14.
Diese hat eine Fläche 23, an welcher der Nocken 22 gegen Verdrehung im Öffnungssinn
des Zulassungsmittels 6 sperrend anliegt, solange die Verriegelung 8, 9 nicht aufgehoben
ist. Neben (lern die Sperrfläche 23 enthaltenden Aussparungsteil 24 ist die Aussparung
14 dann (s. ihren Teil 25) derart erweitert, daß bei entsprechend weiter Verschiebung
der Platte i i nach der Kippachse 7 hin, wobei die Sperrung 8, 9 gelöst wird, der
Anschlagnocken 22 in ihr gedreht und das Zulassungsmittel 6 geöffnet werden kann.
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Bei dein Ausführungsbeispiel nach Fig. 4 ist die Sicherungsplatte
i i bei 52 am Grundrahmen i schwingbar gelagert. Zu ihrer Verschwingung ist am Grundrahmen
i bei 26 ein Hebel 27 angelenkt, der mit der Sicherungsplatte i i durch eine Stange
28 verbunden ist und der andererseits an Stange io bei 29 z. B. mittels eines geschlitzten
Kopfes angreifend, die Stange io und damit den Riegel 8 betätigt.
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Auch in diesem Fall kann der Betätigungsschlüssel 13 von Fall zu Fall
aufsteckbar sein und die Sicherungsplatte i i eine bei ausgerückter Verriegelung
8, 9 mit der Angriffsstelle zum Aufstecken des Schlüssels 13 geeignet fluchtende
Durchbrechung haben.
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Auch diese Ausführungsart kann aber sehr vorteilhaft auch verwendet
werden mit einem ständig am Fahrzeug verbleibenden Betätigungsschlüssel 13 und einer
Sicherungsplatte mit einer Durchbrechung in der Form wie in den Fig.7 und 9 größer
dargestellt und wie weiter für diese Figuren und diesbezüglich auch für Fig. 4 geltend
beschrieben.
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Mit einer Einrichtung entsprechend den Fig. i bis 4 kann natürlich
auch ein Einseitenkipper mit Kippung quer zur Fahrtrichtung versehen sein; die Wand
30 ist dann eben die Rückwand des Fahrzeugs.
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Riegel 8 und Haken 9 sind natürlich, entgegen der gezeichneten Darstellung,
mit nur einem Riegel 8 und nur einem Haken 9, auch in paariger Anordnung, an einander
gegenüberliegenden Ralimenwandungen, anbringbar. Die Anlenkung 52 in Fig. 4 muß
dann eben als Welle von Fahrzeugseite zu Fahrzeugseite durchlaufen und auch an der
zweiten Seite einen dem Hebelarm 31 des Ilebels 27 gleichen, gegen 31 unverdrelibaren
Arm zum Angrift an einer Stange io haben. Auch die :xusfiihrung nach Fig. i ist
durch Anordnung einer Ouerwelle und darauf sitzender Hebelarme für Verriegelungen
8, 9 an beiden Fahrzeugseiten einrichtbar.
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Aus den Fig.5 bis 9 ist ein Zweiseitenkipper mit Sicherung der Hubeinrichtung
in zwei Ausführungsbeispielen ersichtlich. Dabei sind am Grundrahmen i nach oben
offene Lager 32 auf der einen und 33 auf der anderen Wagenseite und am l#,il)hr;rlltrlell
2 die Lagerbolzen 34 auf der einen und 35 auf der anderen Wagenseite befestigt.
In den Lagern 32 und 33 gehalten werden bei fahrbereitem Fahrzeug die Bolzen 34
bzw. 35 durch die Sperrklinken 36 auf der einen und 37 auf der anderen Wagenseite.
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Diese Sperrklinken 36 bzw. 37 sind, für jede Fahrzeugseite gemeinsam,
mittels der sie gegen sich nicht drehbar tragenden Wellen 38 und 39 nach dein Fahrzeug
hin so weit verschwingbar, also ausrückhar, daß die betreffenden Bolzen 35 bzw.
34 an ihnen vorbeigehen können, wenn der Kippralimen 2 in den gegenüberliegenden
Lagern 32 bzw. 33 hochgeschwungen wird. Werden z. B. die Sperrklinken 37 ausgerückt,
so kann der Kipprahmen 2 im Sinne des Pfeils b der Fig. 6 in den Lagern 32 hochgeschwungen
werden, und umgelehrt, wenn die Sperrklinken 36 ausgerückt sind, in den Lagern 33
im Sinn des Pfeils c der Fig. 6. Die eingerückt bleibenden Klinken 36 bzw. 37 halten
dabei die Bolzen 34 bzw. 35 gegen Steigen in den Lagern 32 bz-,-,-- 34 fest. Fig.
6 zeigt dagegen die Lagerungen 32, 34 und 33, 35 beider Seiten als durch die Sperrklinken
36 und 37 noch verriegelt.
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4o ist ein Hebel zur Betätigung der Sperrklinketiwelle 38, 41 ein
Hebel zur Betätigung der Sperrklinkenwelle 39.
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Die Sicherungsplatte 11 ist mit dein zweiarmigen Hebel 40 durch eine
Stange 42 und mit (lern einarmigen Hebel 4t durch eine Stange 43 verbunden. Die
Enden der Stangen 42 und 43 sind mit nach ein und derselben Seite gerichteten Schlitzen
44 bzw. 45 versehen. Im in den Fig.6 und 7 ausgezogen gezeichneten Zustand, welcher
der Fahrbereitschaft des Fahrzeugs entspricht, liegen die einen Enden 46 bzw. 47
dieser Schlitze 44, 45 an einem Verstellbolzen 48 der Sicherungsplatte i i, deren
Schwinglager wieder mit 52 bezeichnet ist, an. Die Länge der Schlitze 44 bzw. 45
ist so bemessen, daß der Verstellbolzen 48 in jedem von ihnen ohne Beeinflussung
der ihn enthaltenden Stange 42 bzw. ,43 einen Weg zurücklegen kann, der ausreicht,
um bei der für die Entsicherung des Druckzulassungsmittels 6 nötigen Verschwingung
der Sicherungsplatte i i durch die andere Stange, 43 bzw. 42, eine Beeinflussung
des einen Hebels,
z. l3. 41, bei Betätigung des anderen, z. B. 4o,
und umgekehrt, auszuschließen.
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Soll der Kipprahmen z. B. in den Lagerstellen 32, 34 hochgekippt werden,
so wird die Sperrung der gegenüberliegenden Lagerstellen 33, 35 durch Ausrücken
der Sperrklinken 37 mittels des Hebels 4i durch dessen Verschwingen in Richtung
des Pfeils e in Fig. 6 gelöst. Mit der gleichen Bewegung verschwingt der Hebel 41
durch die Stange 43 die Sicherungsplatte ii so weit, daß das Druckzuleitungsmittel6
betätigt werden kann. In dem Schlitz 44 der vom anderen Hebel 4o ausgehenden Stange
42 läuft dabei der Verstellbolzen 48 leer, so daß der Hebel 40 und damit die Sperrung
der Lagerstellen 32, 34 nicht beeinflußt wird. Umgekehrt ist es, wenn um die Lagerstellen
33, 35 hochgekippt werden soll, wobei eben durch entsprechendes Verschwingen des
Hebels 40 im Sinne des Pfeils f in Fig. 6 die Sperrklinken 36 wieder unter gleichzeitiger
Verstellung der Sicherungsplatte i i in zum Betätigen des Druckzuflußmittels 6 geeignete
Lage gelöst werden, ohne dadurch, da der Verstellbolzen 48 dann im Schlitz 45 der
Stange 43 leer läuft, den Hebel 41 und darnit die Sperrklinken 37 zu beeinflussen.
49 ist eine Feder, welche die Sicherungsplatte i i stets so zu halten sucht, daß
das Druckzuleitungsmittel6 nicht betätigt werden kann, 5o sind Federn, welche die
Sperrklinken 36, 37 stets in Sperrstellung zu halten streben.
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Bei Fig. 6 zeigt die Sicherungsplatte i i wieder, wie bei Fig. i,
einfach eine zylindrische Durchbrechung 14, durch welche, wenn sie mit einem Mehrkant
12 o. dgl. des Druckzuleitungsmittels 6 gleichachsig liegt, die Einführung der Tülle
51 eines Betätigungsschlüssels 13 gestattet (Schlüssel 13 in Fig. 6 wie in Fig.
i noch nicht eingesteckt, sondern im ganzen vor der Sicherungsplatte i i liegend
zu denken).
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Bei Fig. 7 bis 9 ragt wieder ein Anschlagnocken 22 eines ständig am
Druckzulassungsmittel belaßbaren Schlüssels 13 in die im ganzen wieder mit 14 bezeichnete
Durchbrechung der Sicherungsplatte i i hinein, und ein mit 24 bezeichneter Durchbrechungsteil
hat wieder eine Fläche 23, an welcher der Nocken 22 Anschlag findet, solange die
Sicherungsplatte i i noch nicht in die in Fig. 7 strichpunktiert angedeutete Entsicherungsstellung
verbracht ist. Ist die Entsicherungsstellung erreicht, so betindet sich der Nocken
22 innerhalb des an den Durchbrechungstei124 anschließenden größeren, seine beliebige
Bewegung gestattenden Durchbrechungsteil 25 und außer Anschlagmöglichkeit an der
Fläche 22, und die Hubeinrichtung kann betätigt werden. Der Durchbrechungsteil24
und damit der Weg der Sicherungsplatte ii von Sicherungsstellung (ausgezogen in
Fig. 7) bis Entsicherungsstellung (strichpunktiert in Fig. 7) können hier kleiner
werden als bei Fig. i und 2. Eine ebenso günstige Sicherungsplatte kann auch bei
einem Hinterkipper oder sonstigen Einseitenkipper verwendet werden, wenn zur Verschiebung
der dortigen Stange io, wie in Fig. 4 gezeigt, ein Hebel 27 mit daran mit entsprechendem
Ül>ersetzungsverhältnis nach der Sicherungsplatte i1 hin angreifender Übertragungsstange
28 verwendet wird. 53 ist noch ein am Gehäuse 54 des Druckzuleitungsmittels 6 angeordneter
Anschlag für den Nocken 22, welcher .\nschlag 53 es verhindert, daß der BetätigUngsschliissel
13 in verkehrter Richtung, nämlich entgegengesetzt zur durch Pfeil d in Fig. 7 angegebenen
Richtung, verschwungen wird, in welchem Fall sonst trotz des Anschlagpaares 22,
23 sozusagen verkehrt herum Druck unbeabsichtigterweise zum Hebebock 3 zugelassen
werden könnte. Der Vermeidung des nämlichen Nachteils dient bei Fig.3 das Anliegen
des Anschlagnockens 22 an einer wieder mit 53 bezeichneten Stelle des Durchbrechungsteiles
24, wenn die Drehrichtung für Öffnen des Druckzulassungsmittels 6 durch den Pfeil
d der Fig. 3 gegeben ist.
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Statt an einem geneinsamen Verstellbolzen 48 können die Stangen 42
und 43 natürlich auch an je einem eigenen an der Sicherungsplatte ii angeordneten
Bolzen angreifen. Auch können, statt in den Köpfen der Stangen 42, 43 Schlitze zur
Erzeugung der nötigen Leerwege dann konzentrisch zum Sicherungsplattenschwiligbolzen
52 und in umgekehrter Richtung als in Köpfen von Stangen 42, 43 in der Sicherungsplatte
i i angeordnet sein, wobei die Verstellbolzen in den Köpfen der Stangen 42 und 43
leerwegfrei befestigt sind. In weniger vorteilhafter, aber natürlich auch in den
Bereich des Schutzrechts fallender Weise kann ferner die Unabhängigkeit jeder Sperriegelgruppe
36 bzw. 37 von der anderen beim Lösen einer derselben auch in anderer Weise als
durch Leerwegschlitze 44 und 45 erreicht sein, z. B. durch Lösbarkeit der jeweils
nicht benutzten Stange 42 oder 43 von der Sicherungsplatte ii (die in diesem Absatz
genannten Alternativen als nach dem vorstehenden für den Fachmann selbstverständlich
nicht eigens gezeichnet).
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55 ist die vom Druckzuleitungsmittel6 ausgehende Leitung zum Zu- und
Abführen des Betriebsdruckes zum und vom Hebebock 3.
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Das Druckzuleitungsmittel6 ist rein beispielsweise als Hahn gezeichnet,
dessen beide Betriebsstellungen in Fig. io in verschiedenen Stricharten dargestellt
sind. Das Druckmittel wird dem Druckzuführungsmittel 6 durch eine Leitung 56 zugeführt.
Steht das Küken 57 wie in Fig. io ausgezogen gezeichnet, so gelangt Druck durch
die Leitung 55 in den Hebebock ß; steht das Küken wie in Fig. 10 gestrichelt
gezeichnet, so kann das Druckmittel aus dem Hebebock 3 durch Leitung 55 und den
Stutzen 58 des Druckzuleitungsmittels 6 abfließen, sei es im Fall eines pneumatischen
Hebebocks ins Freie, sei es im Fall eines hydraulischen Hebebocks durch eine an
den Stutzen 58 anschließende Leitung 59 zurück zu einem Druckölbehälter, aus dem
eine Druckpumpe das 01 entnimmt.
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Statt eines Hahns als Druckzuleitungsmittel kann im Rahmen der Erfindung
natürlich auch ein anderes geeignetes Absperr- und Umleitungsmittel verwendet sein.
wie ein entsprechendes Mehrfachventil,
ein Schieber o. dgl. Solche
Absperr- und Umleitungsmittel sind wie ein Hahn allgemein bekannt und daher nicht
noch eigens gezeichnet.
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In Fig. i ist ein hydraulischer, in Fig. 5 ein ,pneumatischer Hebebock
3, wobei 6o noch einen Vorratskessel für Druckluft bedeutet, gezeichnet. Diese Hebebockarten
sind aber natürlich nur rein beispielsweise, es kann jedes mit einer erfindungsgemäßen
Hubeinrichtung ausgestattete Fahrzeug beliebig mit hydraulischem oder pneumatischem
Hebebock ausgestattet sein. Auch können natürlich statt nur eines Hebebocks auch
deren zwei oder mehrere über die Fahrzeuglänge verteilt angeordnet werden, wobei
ihnen allen daran eben die Leitung 55 gemeinsam ist (als für den Fachmann selbstverständlich
nicht eigens gezeichnet).