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Lösbare Befestigung für Deckenbaldachine, Schalenhalter, Rohrstücke
und Reflektoren an einem Pendelrohr Beleuchtungsarmaturen (vorzugsweise Zweckleuchten),
wie beispielsweise Kugelpendel oder die bekannten Sistrahleuchten, bestehen üblicherweise
außer den die Glühlampe abschirmenden oder umhüllenden Glasteilen aus verschiedenen
Metallteilen, wie Schalenhalter, Pendelrohr, Deckenbaldachin USW. ' Bei den'
meisten Beleuchtungsarmaturen der genannten Art ist es erforderlich, die Lichtpunkthöhe
der Glühlampe einzustellen, also die umhüllenden Glasteile zur Glühlampe höher oder
tiefer anzubringen. Dies geschieht beispielsweise, indem das Pendelrohr am unteren
Ende mit einem Gewinde versehen ist, vermittels dessen der die Glasteile tragende
Schalenhalter durch Rechts- oder Linksdrehen höher oder tiefer eingestellt werden
kann.
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Auch sind Vorrichtungen zum Einstellen der Lichtpunkthöhe bekannt,
bei denen in einem als Führung dienenden und mit Längsschlitzen versehenen Rohr
ein mit Rasten versehenes inneres Rohr verschiebbar ist, wobei eine Feder des Führungsrohres
in die Rasten eingreift.
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Ähnlich wie der Schalenhalter muß auch der Deckelbaldachin verstellbar
angeordnet werden, um ein sattes Anliegen des Deckenbaldachins an der Decke nach
erfolgter Montage zu ermöglichen. Hier sind z. B. Anschlußdosen bekannt, die in
ihrem Boden mit Öffnungen für die Haltestange versehen und wobei am Boden der Dose
Führungen mit Sperreinrichtungen vorhanden sind, die die Aufhängestange gegen unerwünschte
Verschiebung, gegen Verdrehung und gegen Herausfallen sichern.
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Bekannt ist auch die Halterung eines Glühlampensockels durch einen
federnden Ring, der schräg zur Längsachse des Sockels liegt und in das Gewinde der
Glühlampe eingreift,
wobei dieser federnde Metallring durch Aussparungen
der Glühlampenfassung hindurchgreift.
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Beim Gegenstand der vorliegenden Erfindung handelt es sich um lösbare
Befestigungen von Deckenbaldachinen, Schalenhaltern, Rohrstücken und Reflektoren
an einem Pendelrohr, ohne daß die genannten Teile aus Metall sein müssen, mittels
einer oder mehrerer federnder Klammern.
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Die genannte Einrichtung soll dazu dienen, Deckenbaldachine, Schalenhalter,
Rohrstücke sowie Pendelrohre u. dgl. aus nichtmetallischen Werkstoffen herstellen
zu können, beispielsweise aus Glas, Porzellan oder sonstigen keramischen Massen
oder aus geeigneten Kunstharzpreßmassen. Diese Forderung schließt von vornherein
die Verwendung von ziemlich feinen Gewinden, ferner von Schrauben, die in den genannten
Teilen befestigt werden, aus.
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Die Erfindung besteht darin, daß die zu befestigenden Teile, wie Baldachine
und Schalenhalter oder Überwurfmuffen, mindestens zwei tangentiale Bohrungen aufweisen,
und daß das Pendelrohr oder der Reflektor am ganzen Umfang der Befestigungsstelle
eine oder mehrere rillenförmige Vertiefungen hat, in welche durch die tangentialen
Bohrungen durchgesteckte federnde Klammern eingreifen; dabei können die federnden
Klammern durch weitere Klammern, die ebenfalls durch die erwähnten tangentialen
Bohrungen gesteckt werden, verriegelt werden.
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Erfindungsgemäß können weiterhin bei Schalenhaltern die zur Befestigung
der Glasschirme oder Glasglocken dienenden federnden Klammern durch zwischen die
Klarnmernschenkel eingeschobene Stifte in gespreizter Stellung gehalten und unverlierbar
gemacht werden. Die tangentialen Bohrungen sollen in ihrer Höhe und Breite so beschaffen
sein, daß die federnden Klammern sich nur in einer Richtung bewegen können und die
Sicherungsklammern die federnden Klammern fest verriegeln. Des ferneren ist vorgesehen,
daß die herausragenden Enden der federnden Klammern nach innen abgebogen werden,
so daß sie sich kreuzen, und daß die Enden dieser Klammern verdickt ausgebildet
sind.
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Der Gegenstand der Erfindung wird an Hand der Zeichnungen näher erläutert.
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Abb. i zeigt einen Schalenhalter nebst verstellbarem Pendelrohr für
Glasschirme und Glasglocken oder ähnliches ohne sogenannten Kragenrand. Dieser Schalenhalter
bestellt aus einem je nach Bedarf hoch gebauten oder mehr gedrückt gehaltenen glockenförmigen
Teil .I. Auf dein unteren Rand 14 dieses Teils 4 ruht der obere Rand des Beleuchtungsglases
12. Es kann eine Zwischenlage 13 aus Gummi, Pappe oder sonst geeignetem Werkstoff
angebracht werden, um dem Glaskörper eine weitere Unterlage zu verschaffen. Der
Körper .4 ebenso wie der Körper 7 und das Pendelrohr i können aus Porzellan, Glas,
Kunstharzpreßmassen oder sonst geeignetem nichtmetallischem Werkstoff bestehen.
Die senkrechte Wandung 5 des Teils .4 ist außen mit einem groben Gewinde versehen,
in welches der obere Randteil des ebenfalls glockenförmigen Köpers 7, der innen
mit demselben Gewinde versehen ist, paßt. Teil 7 dient dazu, um, entsprechend fest
heruntergeschraubt, die Glasglocke 12 festzuhalten. Auch hier kann eine Zwischenlage
i i, wie erwähnt, aus geeignetem Werkstoff angebracht werden zum Schutz der Glasglocke
12. Gegen den unteren Rand io des Teils 7 hin sind an sich bekannte Luftlöcher 9
in beliebiger Anzahl angebracht. Etwas höher wie diese Löcher sind im unteren Rand
des vertikalen Teils der Glocke ebenfalls Luftlöcher f; in genügender Anzahl angebracht.
Abb.3 zeigt den unteren Rand des Teils .I von unten gesehen. Der Ausschnitt 16 erleichtert
in bekannter Weise die Einführung dieses Teils in die Lampenglocke.
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Bei fast allen Beleuchtungsarmaturen ist es von Bedeutung, daß die
Glühlampe in einer ganz bestimmten Höhe eingestellt werden kann. Nach der vorliegenden
Erfindung geschieht dies derart, daß das Lampen- bzw. Pendelrohr i an dein die Fassung
tragenden Ende am ganzen Umfange mit vorzugsweise mehreren rillenförmigen Vertiefungen
versehen wird. Diese sind in Abb. i im Schnitt und in den Abb. 4., 5 und 7 in Ansicht
gezeichnet. In dem obersten Teil des Körpers 4 befinden sich zwei tangential verlaufende.
vorzugsweise rechteckige Bohrungen 3 (Abb. 7).
In Abb. 2 sind diese Schlitze
im Schnitt von oben gesehen gezeichnet. In diesem Schlitz 3 wird, wie Abb. 2 zeigt,
eine Stahlfeder 17 eingesetzt, deren Enden nach dein Einsetzen der Feder abgebogen
werden. An Stelle von Stahl kann auch irgendein anderes gut federndes Metall oder
sonst geeigneter @-Z'erkstoff genommen werden. Nimmt man Stahl, so wird man die
Oberfläche in bekannter «,'eise gegen Verrosten schützen. Die Feder 17 ist so gebogen,
daß sie stark nach innen federt. Der Bügel i9 dient dazu, die Feder 17 zu verkeilen
und zu verhindern, daß sie aus einer der Rillen im Rohr i unbeabsichtigterweise
herausgleiten kann. Die Einrichtung wird folgendermaßen betätigt: Man entfernt durch
Herausziehen den l,ügel i9, der auch aus nichtfederndem @@'erkstofff bestehen kann,
und kann darin mit Dauinen und Zeigefinger die beiden abgebogenen Enden der. Feder
17 so zusannnendrücl;en,
daß die Feder auseinändergeht und die Rillen
2 im Rohr i freigibt. Jetzt kann man durch Heben oder Senken die Glühlampenfassung
auf die gewünschte Höhe einstellen. Wenn man nun die Feder 17 wieder losläßt, greift
sie in eine der Rillen 2 im Rohr i ein und hält den Schalenhalter am Rohr i fest.
Durch. den Bügel 1g, der nun eingeschoben wird, wird in der beschriebenen Weise
eine Sicherung der Feder 17 durch Verriegelung hergestellt. Der Schlitz 3 wird bei
allen Ausführungsformen zweckmäßigerweise nur so breit gemacht und auch nur so hoch,
daß in der Breite die beiden nebeneinanderliegenden Schenkel der Feder 17 und des
Bügels 1g Platz finden und die Höhe nur um ein Geringes den Durchmesser der Schenkel
der Feder 17 und des Bügels 1g übersteigt. Am unteren Ende des Rohres-i wird entweder
in bekannter Weise eine Befestigungsmöglich-]zeit für die Fassung geschaffen, oder
die Befestigung eines Gewindenippels kann unter Verwendung der gleichen Kupplungsorgane
17 und 1g vorgenommen werden, wie sie zum Kuppeln des Rohres i mit dem Teil ,4 verwendet
werden.
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Abb. q. zeigt die gleiche Einrichtung zum Befestigen eines Deckenbaldachins,
der aus den gleichen Werkstoffen herzustellen ist wie die Teile 1, .4 und 7. Das
Pendelrohr trägt die -Nummer 23. 22 ist ein Isolieraufhänger bekannter Ausführung,
der beispielsweise mittels einer angeschraubten Gewindemuffe 21 befestigt wird.
Doch genügt bei nichtmetallischen Rohren ein gewöhnlicher Aufhänger. 20 zeigt den
Deckenbaldachin im Schnitt.
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Verschiedene der genannten Werkstoffe, z. B. Porzellan oder andere
keramische Massen, können an der Oberfläche mit einem metallischen Überzug beliebiger
Farbe versehen werden, so daß die ganze Armatur den Eindruck macht, als sei sie
von Metall hergestellt: Vor allen Dingen kann die Armatur dadurch in der Oberflächenwirkung
im Raum etwa bereits vorhandenen :Metallarmaturen angepaßt werden. Sinngemäß können
die genannten Werkstoffe aber auch mit Farbüberzügen beliebiger Farbe matt und glänzend
versehen werden, so daß hierdurch sehr reizvolle Wirkungen erzielt werden können.
Bei der Oberflächenbehandlung von,-Metallen sind solchen Farbwirkungen Grenzen gesetzt,
indem z. B. aufgebrachte Lackfarben bekanntlich wenig beständig sind und leicht
abblättern oder verkratzt werden können. Dies ist nicht der Fall bei Farben, die
beispielsweise auf keramischen Massen durch Einbrennen befestigt sind.
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Um bei den genannten Werkstoffen den Eindruck von Metall hervorzurufen,
kann die Oberfläche auch in bekannter Weise durch galvanische Überzüge metallisiert
werden. Gegenüber Ganzmetallarmaturen werden dabei unter Berücksichtigung der außerordentlich
dünnen Wandstärken galvanischer Überzüge sehr große Ersparnisse an Metall erzielt.
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Da Rohre aus den genannten Werkstoffen, wie Porzellan, Glas, Steingut
und sonstigen keramischen Werkstoffen oder Kunstharzpreßmassen, nur in bestimmten
Längen hergestellt werden können und da man solche Rohre nicht ohne weiteres überall
auf die jeweils gewünschten Längen abschneiden kann und die freien Enden dann beispielsweise
mit Gewinden versehen kann, um solche Rohre durch Muffen zu verbinden, ist vorgesehen,
Rohrstücke aus den genannten Werkstoffen in verschiedenen Längen herzustellen, z.
B. 20, 4o, 6o, So und loo cm lang, und diese Rohrstücke an beiden Enden jeweils
mit den erwähnten rillenförmigen Vertiefungen zu versehen. Es ist ferner vorgesehen
(vgl. Abb. 5), aus den gleichen genannten Werkstoffen Muffen herzustellen mit jeweils
vier tangentialen Bohrungen und als Kupplungsorgane wiederum sinngemäß die Federn
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und Verriegelungsbügel 1g zu verwenden. So lassen sich alle gewünschten
Rohrlängen herstellen, wiederum unter sparsamster Verwendung von Metall. Abb. 6
zeigt eine solche Kupplung im Querschnitt.
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Bei Glasschirmen und sonstigen Beleuchtungsgläsern mit Kragenrand
kann die Befestigung des Beleuchtungsglases oder Schirmes, beispielsweise auch eines
Metallschirms, nicht in gleicher Weise erfolgen wie in Abb. i gezeichnet. Üblicherweise
werden solche Beleuchtungsgläser usw. an Schalenhaltern befestigt, in deren unteren
Rand meistens drei radial angebrachte Schrauben in den Kragenrand hineinfassen.
Solche Schrauben lassen sich in den genannten Werkstoffen schlecht befestigen. Sie
werden auch, wenn sie nicht unverlierbar gemacht werden, leicht verloren. Durch
zu starkes Zudrehen solcher Befestigungsschrauben kann ein Glaskörper erfahrungsgemäß
leicht beschädigt werden. Außerdem können sich solche Befestigungsschrauben lockern,
was ein Herabfallen des befestigten Glases zur Folge haben kann. Unfälle der genannten
Art sind bekannt. Die Erfindungsidee, zwei feste Körper durch federnde Klammern
zu kuppeln, wurde, wie aus Abb. 7 und 8 ersichtlich, bei Gläsern und Schirmen mit
Kragenrand derart gelöst, daß in dem unteren Rand des in der Form beliebig zu haltenden
Schalenhalters 32 wiederum tangentiale Bohrungen 3o angebracht sind, durch welche
federnde Klammern 2g aus Stahldraht oder sonst geeignetem Werkstoff eingeschoben
«-erden
können, wie die Schnittzeichnung Abb. 8 in Aufsicht zeigt. Die Bohrungen sind auch
hier in der Höhe so gehalten, daß sie den Querschnitt eines Schenkels einer solchen
Klammer 29 nur um ein Geringes übersteigt. Die beiden äußeren Enden der Klammer
29 werden zweckmäßig nach außen gebogen, damit die Klammer nicht nach der entgegengesetzten
Seite durchgeschoben werden kann. Die Klammer kann an dem den Kragenrand 28 berührenden
Teil so gebogen werden, daß sie sich der Wölbung des Kragenrandes etwas anpaßt.
Dadurch wird ein sicherer Sitz der Klammer 29 erreicht. Ein in die Bohrung 30 vertikal
zwischen die Klammerschenkel eingeschobener dünner Stift 33 verhindert, daß die
Klammer 29 zu weit herausgezogen und verloren werden kann. Außerdem verhindert dieser
Stift, daß die beiden Schenkel der Klammer 29 durch das Gewicht des Glaskörpers
21 so weit zusammengedrückt werden, daß der Glaskörper herabfallen kann. Es können
infolgedessen erhebliche Ungleichmäßigkeiten in der Gestaltung des Kragenrandes
28 in Kauf genommen werden. Die Klammer 29 muß, was aus der Zeichnung nicht hervorgeht,
so gebogen werden, daß sie sich soweit herausziehen läßt, bis der Stift an der hinteren
Biegung der Klammer anliegt.
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Die Einstellung des Lampenrohres 25 geschieht auch beim Schalenhalter
gemäß Abb.7 in der gleichen Weise wie bei dem Schalenhalter nach Abb. i. In der
Schnittzeichnung Abb. i wurden der Übersicht halber die Feder 17 und die Klammer
i9 weggelassen.
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Bei der Bauart von Schalenhaltern nach Abb. 7 und unter Verwendung
der Klammer 29 kann eine Beschädigung des zu tragenden Glaskörpers niemals eintreten,
weil die Stärke der Klammern der Widerstandskraft der zu tragenden Glasteile angepaßt
werden kann.
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Die beschriebenen Einrichtungen lassen sich selbstverständlich sämtlichen
in der Beleuchtungstechnik üblichen Maßen anpassen. Die gezeichneten Federn zeigen
eine beispielsweise Ausführung des Erfindungsgedankens.
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Gegenüber den bekannten und erwähnten Vorrichtungen bedeutet die vorliegende
Erfindung einen erheblichen technischen Fortschritt und eine Verbilligung der Herstellungsweise.