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DE7108039U - Schutz und Transportbehälter fur fotografisches Gerat - Google Patents

Schutz und Transportbehälter fur fotografisches Gerat

Info

Publication number
DE7108039U
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Authority
DE
Germany
Prior art keywords
container
container according
receiving
shell
devices
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired
Application number
DE7108039U
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
DICHTL E
NIRSCHL F
Original Assignee
DICHTL E
NIRSCHL F
Publication date
Publication of DE7108039U publication Critical patent/DE7108039U/de
Expired legal-status Critical Current

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  • Purses, Travelling Bags, Baskets, Or Suitcases (AREA)
  • Details Of Rigid Or Semi-Rigid Containers (AREA)

Description

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Erwin Dichtl, 8000 München 19, Sadelerstr. 11, und Friedrich Nirschl, 806 Dachau, Rudolf-Diesel-Str. 13
"Schutz- und Transporfbehälter für fotographisches
Gerät"
Die Neuerung betrifft einen Schutz- und Transportbehälter für fotographisches Gerät mit Einsätzen zur Aufnahme von Fotogeräten und -zubehör.
Derartige bekannte Schutz- und Transportbehälter wie Transporttaschen oder Transportkoffer enthalten nur fotographisches Gerät und Zubehör. Die Unterbringung von weitergehenden Geräten oder Utensilien ist in der Regel weder vorgesehen noch möglich.
Bei Autounfällen erfolgt in zunehmendem Maße eine Einigung der am Unfall Beteiligten untereinander ohne Unfallaufnahme
durch offizielle Organe, wie Verkehrspolizei, ^s ergeben sich dabei häufig nachträglich Schwierigkeiten in der Rekonstruktion der Unfallsituation, da die Aufzeichnungen ungenau sind und ausserdem, wenn sie nicht von allen Beteiligten unterzeichnet sind, keine Beweiskraft haben.
Es werden zwar gelegentlich für den Fall, daß einer der Beteiligten einen Fotoapparat mitführt Aufnahmen art Unfallort gemacht. Die Versicherungsgesellschaften und Automobil-Clubs haben ausserdem Vordrucke für die schriftliche und zeichnerische Festlegung von Unfallsituationen herausgegeben, jedoch fehlt bisher eine Koordiaation aller für die genaue Festlegung der Unfallsituation zur Verfügung stehenden Mittel.
Es ist die der Neuerung zugrundeliegende Aufgabe, dem Verkehrsteilnehmer, insbesondere dem Autofahrer alle Mittel unverlierbar gesammelt ständig verfügungsbereit in die Hand zu geben um eine sichere, beweiskräftige Festlegung der Unfallsituation zu ermöglichen.
Gemäß der Neuerung wird dies dadurch erreicht, daß ein Schutz- und Transportbehälter der eingangs erwähnten Art Einrichtungen zur Aufnahme von Vordrucken wie Unfallmelduagen für Versicherungen und anderen Schriftsachen zur Aufnahme von
Verkehrsunfällen, sowie für Schreib- und Markiergerät wie Bleistift, Signierkreide oder dergleichen, enthält. Dabei besteht gemäß der Neuerung der Behälter vorzugsweise kofferartig aus zwei etwa gleich ausgebildeten Schalen, welche an einer Seite durch eine Schanieranordnung gegeneinander zu und aufklappbar verbunden sind und an der anderen Seite zwei bei geschlossenem Deckel aufeinander liegende Handgriffe aufweist. Die Schalen haben vorzugsweise quaderförmigen Umriß mit ebenen Grundflächen, so daß die Aussenseite oder der Grundflächen als Schreibunterlage dienen kann. Um das Aufbewahren der Vordrucke und anderen ücnriftsachen im Behälter zu erleichtern ohne die Benutzung der übrigen Gerate zu beeinträchtigen, haben vorzugsweise die Innenseiten
£ der Grundflächen etwa die Größe entsprechend einem genormten
f Papiermaß.
Um eine leichte, geänderte und übersichtliche Unterbringung der einzelnen mitzuführenden Teile zu ermöglichen und eina Beschädigung während des Transports, z.B. im Kofferraum zu verhindern ist vorzugsweise in einer der Schalen ein Einsatz ■ zur Aufnahme eines Fotoapparates, wenigstens eines Filmes
j und einer Blitzlichteinricb^rng für.pehrere Blitzaufnahmen
[ vorgesehen, während in der arieren Schale von einer Seiten-
] wand her wenigstens eine in Abstand vcn der Bodenwand der
Schale etwa parallel zu dieser vorspringender Zapfen, vor-
zugsweise mit rechteckigem Querschnitt,angeordnet, welcher an seiner Vorderseite Einrichtungen zum Einklemmen von Signier- und Schreibgeräten, wie Signierkreide bzw. Bleistift oder Kugelschreiber tragt. Bei dieser Anordnung können sehr einfach die Schriftsachen an der Innenseite der Bodenwand hinter den Zapfen eingeschoben werden. Dabei kann z.B. als vorderstes Deckblatt nach Öffnen des Behälters sichtbar, ein einen Werbeaufdruck enthaltendes Kartonblatt angebracht sein.
Vorzugsweise ist im Behälter z.B. in dem den Fotoapparat aufnehmenden Einsatz eine Aufnahmeeinrichtung für einen Maßstab oder ein Bandmaß vorgesehen, so daß auch eine genaue Vermessung des Unfallortes möglich ist.
Der Behälter selbst ist vorzugsweise in an sich bekannter Weise aus Kunststoff z.B. durch Spritzgießen oder -ziehen hergestellt und ferner ist vorzugsweise der Einsatz zur Aufnahme des Fotoapparates und -Zubehörs eine tiefgezogene Kunststoffplatte, die Vertiefungen zur Aufnahme der Geräte aufweist und an ihren Umfangsflächen an den Seitenwänden der Behälterschale eingepreßt und/oder verklebt ist.
Durch diesen neuerungsgemäßen Üchutz- und Transportbehälter , der ständig im Kraftfahrzeug mitgeführt werden kann, steht
7 108C" 9 -9.9.71
dem Benutzer einmal jederzeit die Fotoausrüstung für normale Fotoaufnahmen z.B. im Urlaub oder bei Ausflügen zur Verfügung, während er andererseits im Falle eines Unfalls die erforderlichen Unterlagen für die Sicherung der Unfallssituation und die Unfallmeldung an die zuständigen Stellen automatisch mitführt, also in .jedem Falle sofort zur Verfügung hat, ohne daß dazu im Handschuhkasten des Wagens oder im Gepäck lange nachgesucht werden muß. Durch die vorzugsweise Ausbildung des Schutzbehälters kann die Fotoausrüstung ohne Gefahr der Beschädigung auch ständig in dem nur schwer von Unbefugten zu öffnenden Kofferraum eingeschlossen sein. F wird dadurch der Neigung, die für die Unfallsieherung und -meldung erforderlichen Papiere und die Fotoausrüstung bei Fahrten zu vergessen oder bei Stadtfahrten absichtlich zu Hause zu lassen, entgegengewirkt. Durch die Neuerung kann also eine erhebliche Vereinfachung und Beschleunigung der Schadensregelung und eine Entlastung der zur Feststellug von Verkehrsunfällen von amtlicher Seite beauftragten Stellen erreicht werden.
Die Neuerung wird im folgenden anhand der Zeichnungen an einem Ausführungsbeispiel näher erläutert.
In den Zeichnungen zeigen:
Pig. 1 eine Schrägansicht auf einen erfindungsgemäßen Schutz- und Transportbehälter mit aufklappbarem Deckel, und
Fig. 2 einen Querschnitt durch den Behälter gemäß Pig. 1.
Der Behälter besteht aus zwei Schalen (1), die quaderförmig gleich ausgebildet sind und an einer Längsseite mittels eines Schaniers (2) verbunden sind. An der dem Schanier gegenüberliegenden Längsseite sind Handgriffe (3) beim Spritzgießen der Schalen (1) aus Kunststoff angegossen. Die Handgriffe haben, wie aus Pig. 2 zu ersehen, ist, halbkreisförmigen Querschnitt.
In der unteren Schale (1) ist ein Einsatz (4) mit den nach unten gezogenen Seitenwänden (5) mit Preßsitz eingesetzt. Der Einsatz (4) hat in seiner oben liegenden Wandfläche mehrere Vertiefungen, und zwar eine Vertiefung (6) für die Aufnahme eines Fotoapparates, eine Ausnehmung (7) für die Aufnahme eines oder mehrerer Reservefilme, drei Ausnehmungen (8) für die Aufnahme von Blitzwürfeln (9) zum Aufsetzen auf das im Fotoapparat (10) enthaltene Blitzgerät sowie eine Ausnehmung (11) zur Aufnahme eines Gliedermaßstabes.
In der oberen, als I<ockel verwendeten Schale (1) ist in Abstand von der Bodenwand (12) ein Zapfen (13) mit rechteckigem Querschnitt angeordnet, der an der Seitenwand (14) angegossen ist. Dev Zapfen (13) weist eine etwa halbkreisförmige Ausnehmung (15) zur Aufnahme eines Stückes Signier-ν kreide und (16) zur Aufnehme eines Bleistiftes auf. Der Ab-
stand zwischen der Rückseite des Zapfens (13) und der Innen-■ fläche der Bodenwand (12) ist so groß, daß entsprechend auf
, die Größe der Innenfläche der Bodenwand zusammengefaltete
! Papiere (17) z.B. Unfallmeldungen oder Anleitungen zum Auf-
!.■ nehmen von Unfällen eingesteckt werden können,
f Es kann die Aussenseite des Zapfens (13) so ausgebildet sein,
; daß sie bei geschlossenem Behälter in dem Einsatz (A) enthaltene Geräte in den vorgesehenen Vertiefungen festhält. Ferner können am Innenutcfang der oberen Schale (1) ent-
( sprechende, nicht dargestellte Vorsprünge angebracht sein,
j die dem gleichen Zweck dienen. Die sich auf die Geräte und
ν Zubehörteile/in den Vertiefungen (6, 7, 8 und 11) auflie-
: genden Seitenflächen des Zapfens (13) bzw. der nicht dar-
: gestellten Vorsprünge können gepolstert sein.

Claims (7)

Schutzansprüche
1. Schutz- und Transportbehälter für fotographisches Geiät mit Einsätzen zur Aufnahme von Fotogeräten und Zubehör dadurch gekennzeichnet, daß der Behälter Einrichtungen (4, 13) zur Aufna>me von Vordrucken wie Unfallmeldungen für Versicherungen oder anderen Schriftsachen (17) zur Aufnahme von Verkehrsunfällen sowie für Schreib- und Markiergeräte wie Bleistift, Signierkreide oder dergleichen enthält.
2. Behälter nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, daß der Behälter kofferartig aus zwei etwa gleich ausgebildeten Schalen (1) besteht, welcher an einer Seite durch eine Schanieranordnung (2) gegeneinander zu und aufklappbar verbunden sind und an der anderen Seite zwei bei geschlossenem Deckel aufeinander liegende Handgriffe (3) aufweist.
3. Behälter nach Anspruch 2 dadurch gekennzeichnet, daß die Schalen (1) etwa quaderförmigen Umriß mit ebenen Grundflächen ^12) aufweisen.
4. Behälter nach Anspruch 3 dadurch gekennzeichnet, daß
die Innenseiten der Grundflächen (12) etwa eine Größe entsprechend einem genormten Papiermaß haben.
5. Behälter nach Anspruch 2, 3 oder 4 dadurch gekennzeichnet, daß in einer Schale (1) ein Einsatz (4) zur Aufnahme eines Fotoapparates (10) wenigstens eines Filmes und einer Blitzlichteinrichtung (9) vorgesehen ist und daß in der anderen Schale (1) von einer Seitenwand (14) hat wenigstens eine in Abstand von der Bodenwand (12) der Schale (1) etwa parallel zu dieser vorspringenden Zapfen (13) angeordnet, welcher an seiner Vorderseite Einrichtungen (15, 16) zum Einklemmen von Signier- and Schreibgeräten wie Signierkreide bzw. Bleistift oder
Kugelschreiber trägt.
6. Behälter nach einem der vorhergehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, daß eine Aufnahmeeinrichtung (11) für einen Maßstab oder ein Bandmaß vorgesehen ist.
7. Behälter nach einem der vorhergehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, daß der Einsatz (4) zur Aufnahme des Fotoapparates (10) und Zubehör (z.B. 9) eine tiefgezogene Kunststoffplatte ist, die Vertiefungen (6, 7, 8 und 11) zur Aufnahme der Geräte aufweist und an Innenumfangs-
flächen (j) den Seitenwanden der Behälterschale (1) eingepreßt und/oder verklebt ist.
7108033-9.9. ti
DE7108039U Schutz und Transportbehälter fur fotografisches Gerat Expired DE7108039U (de)

Publications (1)

Publication Number Publication Date
DE7108039U true DE7108039U (de) 1971-09-09

Family

ID=1265193

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Application Number Title Priority Date Filing Date
DE7108039U Expired DE7108039U (de) Schutz und Transportbehälter fur fotografisches Gerat

Country Status (1)

Country Link
DE (1) DE7108039U (de)

Cited By (3)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE8500645U1 (de) * 1985-01-11 1985-08-22 Allit-Plastic - Werk Kimnach GmbH & Co, 6550 Bad Kreuznach Kunststoffbehälter aus zwei gleichen Teilen
DE9205914U1 (de) * 1992-05-01 1993-08-26 Emil Lux GmbH & Co KG, 42929 Wermelskirchen Koffer
DE10355787A1 (de) * 2003-11-26 2005-06-16 Hepco & Becker Gmbh Werkzeughalter zur Anbringung in einem Koffer

Cited By (3)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE8500645U1 (de) * 1985-01-11 1985-08-22 Allit-Plastic - Werk Kimnach GmbH & Co, 6550 Bad Kreuznach Kunststoffbehälter aus zwei gleichen Teilen
DE9205914U1 (de) * 1992-05-01 1993-08-26 Emil Lux GmbH & Co KG, 42929 Wermelskirchen Koffer
DE10355787A1 (de) * 2003-11-26 2005-06-16 Hepco & Becker Gmbh Werkzeughalter zur Anbringung in einem Koffer

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