DE703811C - Anhaengerkupplung mit schwenkbarem Kupplungsmaul fuer Kraftfahrzeuge - Google Patents
Anhaengerkupplung mit schwenkbarem Kupplungsmaul fuer KraftfahrzeugeInfo
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- DE703811C DE703811C DE1939R0105528 DER0105528D DE703811C DE 703811 C DE703811 C DE 703811C DE 1939R0105528 DE1939R0105528 DE 1939R0105528 DE R0105528 D DER0105528 D DE R0105528D DE 703811 C DE703811 C DE 703811C
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Classifications
-
- B—PERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
- B60—VEHICLES IN GENERAL
- B60D—VEHICLE CONNECTIONS
- B60D1/00—Traction couplings; Hitches; Draw-gear; Towing devices
- B60D1/01—Traction couplings or hitches characterised by their type
- B60D1/02—Bolt or shackle-type couplings
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- Mechanical Engineering (AREA)
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Description
DEUTSCHES REICH
AUSGEGEBEN AM
17, MÄRZ 1941
17, MÄRZ 1941
E-HEI 1941
REICHSPATENTAMT
PATENTSCHRIFT
KLASSE 63 c GRUPPE 3
R 105528 IIJ63C
sind als Erfinder genannt worden.
Patentiert im Deutschen Reich vom i. Juli 193g an
Patenterteilung bekanntgemacht am 13. Februar 1941
Die Erfindung bezieht sich auf Anhängerkupplungen für Kraftfahrzeuge mit in waagerechter
Ebene schwenkbarem Kupplungsmaul und "beim Einschieben der Kupplungsöse
zwangsläufig einfallenden Kupplungsbolzen. Es ist bekannt, das schwenkbare Kupplungsmaul
während der Bereitschaftsstellung der Kupplung durch eine Klinke festzulegen. Beim Kupplungsvorgang wird diese Sperre
aufgehoben, so daß das Kupplungsmaul während des Betriebes geschwenkt werden kann.
Die Betriebssicherheit aller Anhängerkupplungen hängt in der Hauptsache von dem Verhalten des Kupplungsbolzens
ab. Es ist notwendig und auch allgemein gebräuchlich, ihn in der Kupplungsstellung
durch die Steuerteile zu sichern, indem beispielsweise der Steuerhebel in der Kupplungsstellung sich am Kopf des Bolzens abstützt,
zo so daß dieser von sich aus nicht ohne Schwenken
des Steuerhebels angehoben werden kann. Es ist auch bekannt, eine zweite Sicherung
vorzusehen, die unabhängig von der ersten ist. Erfindungsgemäß wird bei Anhängerkupp'-lungen
mit schwenkbarem· Kupplungsmaul durch den das Kupplungsmaul feststellenden
Riegel der Kupplungsbolzen gesichert, so z. B. indem der Feststellriegel des Kupplungsmauls
den Steuerhebel des Kupplungsbolzens festlegt. Zu diesem Zweck ist der Feststellriegel
auf der Steuerwelle für den Handgriff geführt und von dem Steuerhebel gabelartig umfaßt.
Durch entsprechende Bemessung des Riegels und der Ausnehmung im Steuerhebel wird
erreicht, daß in der Bereitschaftsstellung der Steuerhebel den Riegel für das schwenkbare
Kupplungsmaul festlegt, während in der Kupplungsstellung der zurückgezogene Riegel
den Hebel und damit den Kupplungsbolzen ■ festlegt, so daß neben der Sicherung .deä
Kupplungsbolzens die Schwenkbarkeit des Maules gewährleistet ist. .Bei dieser Ausführung
können die gleichen Federn herangezogen werden, um den Steuerhebel des Kupplungsbolzens in der Verschlußstellung zu
halten und den Riegel außer Eingriff mit dem Kupplungsmaul zu bringen.
Zum Lösen der Kupplung sind zwei Handgriffe erforderlich, die nacheinander bedient
werden müssen. Zuerst ist über den ersten
Handgriff der Riegel zwecks Feststeilens des Kupplungsmauls einzuschieben, dann kann mit
dem zweiten Handgriff der Kupplungsbolzen zurückgezogen werden. Durch entsprechende
Anordnung des Handgriffes für den Feststellriegel wird die Stellung der Kuppplungsteüe
und insbesondere die Sicherung des Kupplungsbolzens durch den Feststellriegel von
außen leicht erkennbar gemacht, ίο An Hand der Zeichnung wird eine Ausführungsform
der Erfindung näher erläutert.
Abb. I zeigt eine Anhängerkupplung in der Kupplungsstellung als Aufriß im Längsschnitt.
Abb. 2 zeigt in gleicher Darstellung die Bereitschaftsstellung,
Abb. 3 eine Zwischenstellung, Abb. 4 die Kupplung im Grundriß und Abb. 5 einen Querschnitt nach den Linien
A-B der Abb. 3, in Pfeilrichtung gesehen, mit hochgehobenem Riegel (Abb. 1).
Bei der in der Zeichnung dargestellten Kupplung handelt es sich um eine solche, bei
der der zugeschärfte Kupplungsbolzen 1 beim Einführen der Kupplungsöse 2 durch Anheben
aus der Bereitschaftsstellung (Abb. 2) ausgelöst wird. Die Erfindung kann jedoch auch
auf andere selbsttätige Kupplungen angewendet werden.
Innerhalb der Zugstangengabel 3 ist das um den Kupplungsbolzen 1 als Achse in waagerechter
Ebene schwenkbare Kupplungsmaul 4 gelagert. Es wird in der Mittelstellung gehalten
und in diese zurückgeführt durch die Rückstellfeder 5. Der Kupplungsbolzen 1 wird
gesteuert durch den Hebel 6, der gabelartig ausgebildet ist und an seinem freien Ende in
einem Schlitz 7 des Bolzenkopfes 8 geführt ist, während die Gabelarme auf der Steuerwelle 9
befestigt sind. Die Welle 9 ist über den Handgriff 10 zu schwenken, so daß über den
Hebel 6, der sich an den Stift 11 im Bolzenkopf 8 anlegt, der Kupplungsbolzen 1 hochgezogen
wird. In der Bereitschaftsstellung (Abb. 2) legt sich der Stift 1 r in eine Ausnehmung
12 des Steuerhebels 6. In der Kupplungsstellung (Abb. 1) verhindert der Hebel 6
in Verbindung mit dem Anschlag 13 ein selbsttätiges Hocharbeiten des Kupplungsbolzens 1.
Zur zusätzlichen Sicherung steht der Steuerhebel 6 unter dem Einfluß zweier als Spiralbänder
ausgebildeter Federn 14, die auf der Steuerhebelwelle 9 befestigt sind und diese
rechtsdrehend beeinflussen, so daß der Hebel 6 den Kupplungsbolzen 1 niederhält.
Das Feststellen des schwenkbaren Kupplungsmauls 4 erfolgt in der Bereitschafts stellung
der Kupplung (Abb. 2) durch einen Riegel ι s, der ebenfalls unter dem Einfluß
der Federn 14 steht, die ihn außer Eingriff mit dem Kupplungsmaul 4 zu halten bestrebt
sind. Die Bandfederspiralen 14 greifen zu diesem Zweck mit ihren Enden an einem in
Eingriff mit dem Riegel 15 stehenden Mitnehmer 16 an. Der Mitnehmer 16 ist auf
einer Welle 17 befestigt, die mit dem Handhebel 18 zu schwenken ist. Der Riegel 15 ist
mittels Schlitzes 19 auf der Steuenvelle9 geführt
und zwischen den beiden Gabelarmen des Hebels 6 angeordnet. Er greift in der Bereitschaftsstellung der Kupplung (Abb. 2)
in einen Schlitz 20 im Kupplungsmaul 4 ein und stellt dieses dadurch fest.
Die Länge des Riegels 15 und die Tiefe der
Gabel des Steuerhebels 6 sind so aufeinander abgestimmt, daß in der Kupplungsstellung 7S
(Abb. ι) der Hebel 6 und damit auch der Kupplungsbolzen 1 nicht nach oben bewegt ■
werden kann, bevor der Riegel 15 nach unten geschoben ist. Andererseits macht, wie Abb. 2
zeigt, die Bemessung des Schlitzes des Hebels 6 sowie der Abrundung des Riegels 15
das Zurückziehen des letzteren aus der Eingriffsstellung mit dem Kupplungsmaul 4 unmöglich,
bevor der Kupplungsbolzen 1 in die Schließstellung gefallen ist.
Beim Schließen der Kupplung durch das Einführen der Deichselöse 2 wird der Kupplungsbolzen
ι kurz angehoben, so daß der Stift 11 aus der Rast 12 des Hebels 6 freikommt.
Letzterer schlägt unter dem Einfluß seiner 9" Federn 14 nach unten und beschleunigt das
Einschießen des Kupplungsbolzens 1 in die Kupplungsöse 2. Hierbei gleitet der Hebel 6
mit seiner Gabel auf dem Riegel 15. In dem Augenblick, in dem die Gabel des Hebels 6 'J·1·
die Abrundung des Riegels verläßt, wird der Riegel 15 gleichfalls durch die Wirkung der
Federn 14 nach oben gezogen und gibt damit das Kupplungsmaul 4 zum Schwenken frei.
Um die Kupplung zu lösen, also die Stellung der Teile nach Abb. 1 in die nach
Abb. 2 zu bringen, ist es zuerst notwendig, durch Bedienen des Handhebels 18 über die
Welle 17 und den Mitnehmer 16 den Riegel
15 in den Schlitz 20 einzuschieben, so daß das Kupplungsmaul 4 festgestellt ist. Diese
Zwischenstellung zeigt die Abb. 3. Der Handgriff 18 muß nun so lange niedergehalten werden
(da er sonst durch die Federn 14 wieder zurückgezogen würde), bis mittels des Handhebeis
10 über Welle 9 der Steuerhebel 6 hochgeschwenkt und dabei der Kupplungsbolzen
ι "mitgenommen ist und der Stift 11 in !die
Rast 12 des Hebels 6 einfällt, womit dieStellung
der Kupplungsteile, wie sie in Abb. 2 gezeichnet istj erreicht ist.
In der Kupplungsstellung (Abb. 1) steht der Handgriff 18 des Riegels 15 senkrecht und
ragt, von der Seite gesehen, nicht über das Gehäuse 21 hinaus. Ist der Riegel 15 eingeschoben
und damit das Kupplungsmaul 4 festgestellt und die Sicherung des Kupplungsbol-
zens ι durch den Riegel 15 aufgehoben
(Abb. 3), so steht der Handgriff 18 über das Gehäuse 21 vor. Es ist daher von außen leicht
erkennbar, welche Stellung die Kupplungs-S teile haben und, was sehr wichtig ist, ob beim
Kupplungsvorgang, der ja selbsttätig ist, der richtige Eingriff und die Sicherung aller
Kupplungsteile herbeigeführt ist.
In Ausnahmefällen wird es notwendig sein, den Anhänger zu lösen, wenn das Kupplungs-..
maul 4 ausgeschwenkt ist, der Schlitz 20 also nicht unter dem Riegel 15 liegt. Um- dies
zu ermöglichen, ist das Kupplungsmaul 4, wie Abb. 5 zeigt, an der Stelle des Schlitzes 20
'5 verstärkt, während es beiderseits des Schlitzes 20 zurückgenommen ist, so daß der Riegel
15 in die so gebildete Aussparung 22 hineingeschoben
wird, ohne allerdings einzugreifen und das Maul 4 festzustellen.'
Claims (7)
- Patentansprüche:I. Anhängerkupplung für Kraftfahrzeuge mit schwenkbarem· Kupplungsmaul und selbsttätig einfallendem Kupplungsbolzen, dadurch gekennzeichnet, daß der das Kupplungsmaul (4) feststellende Riegel (15) zusätzlich zur Sicherung des Kupplungsbolzens verwendet wird.
- 2. Anhängerkupplung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Steuerhebel (6) für den Kupplungsbolzen (1) sich an seiner Welle (9) derart gabelt, daß der Riegel (15), der mit einem Langloch (19) an der Welle (9) geführt ist, in der Kupplungsstellung durch die Gabel hindurchtritt und so den · Steuerhebel festlegt, während sich die Gabel in der Bereitschaftsstellung gegen die Stirnseite des Riegels (15) legt' und ihn damit sichert.
- 3. Anhängerkupplung nach den An-Sprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die den Steuerhebel (6) des Kupplungsbolzens (1) im Schließsinne beeinflussende Feder (14) zugleich auf den Riegel (15) eine diesen zurückziehende Kraft ausübt.
- 4. Anhängerkupplung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die gemeinsame Feder (14) als eine die Steuerhebelwelle (9) umgebende Bandspirale, ausgebildet ist, die einerseits an dieser und andererseits an einem Mitnehmer (16) an- - greift, der auf den Riegel (15) einwirkt.
- 5. Anhängerkupplung nach den Ansprüchen ι bis 4, dadurch 'gekennzeichnet, daß der Riegel (15) über eine Mitnehmerwelle (17) mit Handgriff (18) für sich zu bedienen ist.
- 6. Anhängerkupplung nach den Ansprüchen r bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Handgriff (18) für den Riegel (15) durch seine Stellung anzeigt, ob der Kupplungsbolzen (1) gesichert ist.
- 7. Anhängerkupplung nach den Ansprüchen ι bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß das schwenkbare Kupplungsmaul (4) neben der Eingriffsstelle (20) des Riegels (15) (bei 22) so ausgespart ist, daß die Kupplung auch bei ausgeschwenktem Maulzu lösen ist. 'Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1939R0105528 DE703811C (de) | 1939-07-01 | 1939-07-01 | Anhaengerkupplung mit schwenkbarem Kupplungsmaul fuer Kraftfahrzeuge |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1939R0105528 DE703811C (de) | 1939-07-01 | 1939-07-01 | Anhaengerkupplung mit schwenkbarem Kupplungsmaul fuer Kraftfahrzeuge |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE703811C true DE703811C (de) | 1941-03-17 |
Family
ID=7421191
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE1939R0105528 Expired DE703811C (de) | 1939-07-01 | 1939-07-01 | Anhaengerkupplung mit schwenkbarem Kupplungsmaul fuer Kraftfahrzeuge |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE703811C (de) |
Cited By (4)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE931455C (de) * | 1950-06-29 | 1955-08-08 | Arthur Ade | Anhaengerkupplung mit einem seitlich schwenkbaren Kupplungsmaul |
| DE1292512B (de) * | 1963-08-01 | 1969-04-10 | Cramer Kupplung Gmbh | Anhaengerkupplung |
| DE3701369A1 (de) * | 1987-01-19 | 1988-07-28 | Rockinger Spezial Fab Joh | Kupplungsanordnung |
| EP1495883A1 (de) * | 2003-07-09 | 2005-01-12 | Schnabl, Peter | Anhängekupplung |
-
1939
- 1939-07-01 DE DE1939R0105528 patent/DE703811C/de not_active Expired
Cited By (4)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE931455C (de) * | 1950-06-29 | 1955-08-08 | Arthur Ade | Anhaengerkupplung mit einem seitlich schwenkbaren Kupplungsmaul |
| DE1292512B (de) * | 1963-08-01 | 1969-04-10 | Cramer Kupplung Gmbh | Anhaengerkupplung |
| DE3701369A1 (de) * | 1987-01-19 | 1988-07-28 | Rockinger Spezial Fab Joh | Kupplungsanordnung |
| EP1495883A1 (de) * | 2003-07-09 | 2005-01-12 | Schnabl, Peter | Anhängekupplung |
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