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DE7022581U - - Google Patents

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Publication number
DE7022581U
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DE
Germany
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hollow body
container
container according
height
shortened
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Active
Application number
DE7022581U
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VERTRIEBSGES DEUTSCHER EISENWARENHAENDLER MBH
Original Assignee
VERTRIEBSGES DEUTSCHER EISENWARENHAENDLER MBH
Publication of DE7022581U publication Critical patent/DE7022581U/de
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Description

Dipl.-Ing. H. Sauerland ■ Dr.-Ing. R. König Patentanwälte · loao Düsseldorf · Cecilienallee 7B · Telefon 43Ξ7 3Ξ
Unsere Akte: 25 837 15. Juni 1970
Vertriebsgesellschaft Deutscher Eisenwarenhändler m.b.H., 4000 Düsseldorf-Nord, Eichendorffstraße 3
"Behältnis zur Aufnahme gebundener und/oder loser Blätter"
Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Behältnis zur Aufnahme gebundener und/oder loser Blätter.
Eine sinnvolle und praktischa Abiägemoglichkeit für in einem Büro vorhandene und anfallende Informationsschreiben, Kataloge u.a. besitzt eine große Bedeutung im täglichen, bürointernen Arbeitsablauf, da solche Unterlagen ständig gebraucht werden und deshalb griffbereit und übersichtlich, aber gleichzeitig auch raumsparend aufbewahrt werden sollten.
Die bekannten, zur Zeit vorwiegend verwendeten Ablagevorrichtungen sind die sogenannten "Ordner", in welche die Schriften in aller Regel eingeheftet werden müssen. Die Verwendlang dieser Ordner bringt den Nachteil mit sich, daß jedes einzelne Schriftstück vor dem Abheften zunächst gelocht oder in anderer Weise zur lösbaren Befestigung im Ordner vorbereitet werden muß. Auch das Herausnehmen einzelner Schriftstücke ist bei den herkömmlichen Ordnern nicht anders möglich, als daß der betreffende Ordner herausgenommen, aufgeklappt und die Mechanik bedient werden muß. Dies bedingt aber täglich zusätzliche, zeitraubende und im Grunde unproduktive Arbeitsvorgänge. Da solche Ordner außerdem aufgrund ihres Abheftmechanismus einen erheb-
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lichen Platzbedarf über die eigentliche Größe der einzelnen Schriftstücke hinaus benötigen, sind zur Aufnahme der Ordner größere Regale vorzusehen als die Schriftstücke aelüat ca erfordern, 5O daß nicht nur sine schlechte Raum— ausnutzung, sondern auch eine Verteuerung der Büroeinrichtung die Folge ist. Daneben erfordert die Herstellung der Ordner selbst, bedingt durch ihren Abheftmechanismus und ihre äußere Gestaltung, wie dem in der Frontseite befindlichen, notwendigen Griffloch, erhebliche fertigungstechnische Aufwendungen, die zu einem im Verhältnis zur Funktion der Ordner hohen Kaufpreis führen.
Außerdem haben sich die bekannten Ordner insofern als unzweckmäßig erwiesen, als einerseits dickere, gebundene Schriften nur sehr schwierig oder*" überhaupt nicht abgeheftet werden können, und andererseits von außen nicht ohne weiteres festgestellt werden kann, welche und wieviel Schriften in dem Ordner abgeheftet sind.
Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht nun darin, ein Behältnis zur Aufnahme gebundener und/oder loser Blätter zu schaffen, das die obigen Nachteile nicht besitzt und insbesondere eine raumsparende und übersichtliche Ablage ohne zusätzlichen Arbeitsgang ermöglicht. Erfindungsgemäß wird die Aufgabe dadurch gelöst, daß das Behältnis aus einem mindestens einseitig offenen Hohlkörper mit rechteckiger Grundfläche und einem von den Unterkonten der Seiten- und Frontwände des Hohlkörpers nach oben versetztem Boden besteht.
In zweckmäßiger Ausgestaltung der Erfindung ist eine Frontwand des Hohlkörpers gegenüber seiner Höhe verkürzt ausgeführt, wobei die Oberkanten der die beiden Frontwände verbindenden Seitenwände zur Grundfläche geneigt verlaufen könnenβ
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In den erfindungsgemäßen Hohlkörper können somit die anfallenden Schriften zeitsparend abgelegt und entnommen werden. Durch die gegenüber der gesamten Höhe des Hohlkörpers verkürzte Äuöxühruiig eixiex· ri'üilbwäiiu Ui'id die Neigung der Oberkanten der Seitenwände ist die Ablage von zwei Seiten einsehbar, so daß mit einem Blick der Inhalt wahrgenommen und zum Herausnehmen ergriffen werden kann, ohne dan das Behältnis aus dem Regal entfernt werden muß. Durch den erfindungsgemäß nach oben versetzten Hohlkörperboden entsteht eine Griffkante, wodurch das als Abstellplatz dienende Regal raum- und kostensparend so ausgeführt werden kann, daß seine Tiefe um einige Zentimeter kleiner als die Tiefe des Hohlkörpers ist, so daß dieser aus dem Regal herausragt und an seiner Griffkante aus diesem - zur Entnahme von Ablagegut - teilweise oder ganz leicht hervorgezogen werfen icsxm«
Eine zweckmäßige Variante des erfindungsgemäßen Hohlkörpers besteht darin, daß die Oberkanten der die beiden Frontwände verbindenden Seitenwände hyperbolisch verlaufen. Durch den gegen die Grundfläche geneigten, insbesondere hyperbolischen Verlauf der Oberkanten der Seitenwände ergibt sich der besondere Vorteil, daß der obere Teil der im Hohlkörper befindlichen Schriftstücke, auf dem sich meist die wichtigsten Angaben befinden, sichtbar herausragt, so daß bei einer Durchsicht ohne ein Herausnehmen die einzelnen Schriftstücke durchgeblättert, eingesehen und leicht entnommen werden können.
Ein weiteres erfindungsgemäßes Merkmal besteht darin, daß der Hohlkörper aus Kunststoff gefertigt ist, so daß er ein geringes Gewicht besitzt und außerdem rationelle Fertigung ermöglicht, die eine preiswerte Herstellung gewährleistet. Die Erfindung erlaubt es weiterhin, die Innenabmessungen des Hohlkörpers genau dem Format der abzulegenden Blätter anzupassen, wodurch eine optimale Raumausnutzung ermöglicht
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wird, da im Gegensatz zu mit einem Abheftmechanismus versehenen Ordnern nunmehr keine größeren Regale, als es das Blattformat verlangt, aufgestellt werden müssen. Vorzugsweise wird der Hohlkörper derart bemessen, daß die Frontseite um 3/4 der Höhe des Hohlkörpers verkürzt und der Boden um etwa 15 mm gegenüber den Unterkanten der Seitenflächen des Hohlkörpers nach oben versetzt ist. Durch die verkürzte Frontseite sind z.B. die mit dem Schrifttitel beschrifteten Rücken gebundener Schriftstücke unverdeckt, so daß ein gesuchtes Schriftstück leicht gefunden und ein abzulegendes Schriftstück leicht eingeordnet werden kann. 15 mm als Griffkantenhöhe haben sich deshalb als günstig erwiesen, da einerseits nicht zuviel Innenraum des Hohlkörpers verloren geht und andererseits genügend, ein sicheres Anfassen gewährleistende Griffhöhe vorhanden ist.
Die Erfindung sei nun anhand eines Ausführungsbeispiels und unter Bezugnahme auf die beiliegende Zeichnung näher beschrieben. Es zeigt:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht des erfindungsgemäßen Behältnisses.
Das Behältnis 1 besitzt zwei Frontseiten 2 und 3, von denen die Frontseite 2 gegenüber der Behältnishöhe verkürzt ausgeführt ist. Der rechteckige Boden 4 des Behältnisses ist gegen die Unterkanten 5 um etwa 15 mm nach oben versetzt, wodurch eine Griffkante entsteht. Die Seitenwände 6 und 7 verbinden die Frontseiten 2 und 3 miteinander. Da die am häufigsten im Geschäftsverkehr verwendeten Schriften DIN A4-Format besitzen, ist die vorzugsweise verwendete Ausführungsform in ihren Abmessungen diesem Format angepaßt und weist eine Gesamthöhe von etwa 340 mm und eine Gesamttiefe von etwa 240 mm auf. Die Frontwände 2 und 3 besitzen beispielsweise eine Breite von 100 mm. Die Oberkanten der Seitenwände 6 und 7 verlaufen von der Oberkante
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der Frontseite 3 aus zunäcl" ; ei;i kurzes Stück waagerecht, d.h. parallel zur Grundfläche, und anschließend, stark hyperbolisch abfallend und enden waagerecht in aie Oberkante der um 3/4 der Behältnishöhe verkürzten Frontseite L Durch diese Verkürzung der Frontseite und den hyperbolischen Verlauf der Oberkanten der Seitenwände wird erreicht, daß bei dem auf DIN A4-Format angepaßten Behältnis auch in Ausnahmefällen verwendetes DIN A5-Schriftgut sowohl in Hoch- als auch in Querlage einige Zentimeter über den Rand der Frontseite 2 und einen Teil der Seitenwände vorsteht, so daß es sichtbar ist und leicht ergriffen werden kann. Aufgrund der beschriebenen Behältnisform ragt DIN A4 Schriftgut ungefähr mit seinem oberen Drittel, auf dem sich meistens die kennzeichnenden und wichtigen Angaben befinden, aus dem Behältnis hervor, wodurch die wesentlichen Daten der abgelegten Schriftstücke schnell erfaßt und die Schriftstücke bei Gebrauch leicht herausgenommen werden können.
Die Übergänge vom waagerechten zum hyperbolischen Verlauf der Oberkanten der Seitenwände sind abgerundet; dadurch erhält das Behältnis im ganzen nicht nur ein gefälliges Aussehen, sondern es werden auch scharfe Ecken vermieden, die leicht zu Beschädigungen der Schriftstücke führen könnten.
Soll ein optisch schönes und einheitlich geordnetes Bild der Ablage entstehen oder eine ohne weiteres mögliche Einsichtnahme vermieden werden, kann das Behältnis mit der verkürzten Frontwand dem Regalinnern zugekehrt aufgestellt werden, so daß sich eine nach außen geschlossene Frontseite ergibt.
Zur Kennzeichnung des Inhalts der einzelnen Behältnisse können in diesem Fall die Frontseiten beschriftet werden.

Claims (7)

Ver' ::p^sgesellschaft Deutscher Eisenwarenhändler m.b.H., 4000 Düsseldorf—Nord Ei Schutzansprüche;
1. Behältnis zur Aufnahme gebundener und/oder loser Blätter, dadurch gekennzeichnet, daß das Behältnis aus einem mindestens einseitig offenen Hohlkörper (1) mit rechteckiger Grundfläche (4) und einem von den Unterkanten (5) der Seiten- (6, 7) und Frontwände (2, 3) des Hohlkörpers (1) nach oben versetzten Boden (4) besteht.
2. Behältnis nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch eine gegenüber der Hohlkörperhöhe verkürzte Frontwand (2).
3. Behältnis nach Anspruch 2, dadurch gekennze ichnet, daß die Oberkanten (8) der die beiden Frontwände (2, 3) verbindenden Seitenwände (6, 7) zur Grundfläche (4) geneigt verlaufen.
4. Behältnis nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Oberkanten (8) hyperbolisch verlaufen.
5. Behältnis nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Hohlkörper (1) aus Kunststoff besteht.
6. Behältnis nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Innenabmessungen des Hohlkörpers (1) genau dem Format der abzulegenden Blätter entsprechen.
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7. Behältnis nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Frontwand (2) um 3/4 der Höhe des Kohlkörpers (i) verkürzt und der Boden (4) um etwa 15 mm gegenüber den Unterkanten (5) der Seitenfläche λ (6, 7) des Hohlkörpers (1) nach oben versetzt ist.
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