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DE7010984U - Stocksitz. - Google Patents

Stocksitz.

Info

Publication number
DE7010984U
DE7010984U DE19707010984 DE7010984U DE7010984U DE 7010984 U DE7010984 U DE 7010984U DE 19707010984 DE19707010984 DE 19707010984 DE 7010984 U DE7010984 U DE 7010984U DE 7010984 U DE7010984 U DE 7010984U
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
stick
seat
feet
seat according
handle
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired
Application number
DE19707010984
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Koenig & Meyer
Original Assignee
Koenig & Meyer
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Koenig & Meyer filed Critical Koenig & Meyer
Priority to DE19707010984 priority Critical patent/DE7010984U/de
Publication of DE7010984U publication Critical patent/DE7010984U/de
Expired legal-status Critical Current

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  • Walking Sticks, Umbrellas, And Fans (AREA)

Description

Die Neuerung bezieht sich auf einen Stocksitz, bei dem an einem mit Griff versehenen Stock zwei Füße angelenkt sind, die gelenkig mit einem Sitz verbunden sind, der außerdem mittels eines Bügels am Stock bis zu einem Anschlag führbar ist.
Bsi den bekannten Stocksitzen sind aus Stabilitätsgründen der Stock, die Füße und der Sitz aus Metall hergestellt. So bestehen der Stock und die Füße aus Metallrohren. Bei einer Ausführungsform ist der Sitz ein Aluminiumgußstück mit angegossenen Gelenklagern. Bei einer anderen AusfUhrungsform besteht der Sitz aus einer Blechplatte mit angeschweißten Winkeln, welche die Gelenklager tragen.
Die bekannten Stocksitze entsprechen nicht oder nur unzureichend den Bedürfnissen des Benutzers. Insbesondere ist der Stock in unwegsamem Gelände nur zum Tragen des Sitzes, nicht aber als Abstützung brauchbar. Auch stört häufig die Kühle der Metallkonstruktion.
Der Neuerung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Stocksitz der eingangs beschriebenen Art den Bedürfnissen und der Bequemlichkeit des Benutzers anzupassen.
Diese Aufgabe wird nach einem ersten Merkmal der Erfindung dadurch gelöst, daß der Stock unten mit einer abnehmbaren Spitze versehen ist. Mit dieser Spitze wird der Stocksitz zu einem echten Wanderstock, der auch in unwegsamem Gelände als rutschfeste Stütze verwendbar ist. Zur Benutzung des Sitzes kann die Spitze abgenommen werden, damit der Stock durch das Gewicht des
Sitzenden nicht in den Boden eingebohrt wird und damit auf gepflegtem Untergrund der Boden nicht beschädigt wird.
Vorzugsweise hat der Stock einen an sich bekannten Federbolien, der in eine Aussparung der abnehmbaren Spitze eingreift. Mit diesem Federbolzen wird die Spitze sicher arretierx, laut sich aber leicht abnehmen.
In diesem Zusammenhang ist es zweckmäßig, wenn der aus Metallrohr bestehende Stock unten mit einem rutschfesten Kunststoffpfropfen verschlossen ist, dessen Durchmesser kleiner ist als ein das Stockende aufnehmender Hohlraum in der Spitze. Dieser Stopfer behindert nicht das Aufsetzen der Spitze, verhindert aber bei abgenommener Spitze ein Wegrutschen des unteren Stockendes.
Sehr leicht wird der Stocksitz, wenn Stock und Füße aus Aluminiumrohr bestehen und alle unten mit einem rutschfesten Kunststoff pfropf en versehen sind. Statt dessen kann auch Stahlrohr verwendet werden.
Nach einem weiteren Merkmal ist der Stocksitz dadurch gekennzeichnet, daß der Griff mit einer wärmedämmenden Schicht überzogen ist. Die Hand kommt daher nicht unmittelbar mit dem Metall des Rohres in Berührung. Der Handgriff fühlt sich wärmer an als ein Holzgriff. Außerdem ist eine solche wärmedämmende Schicht normalerweise rutschfest, so daß man den Stocksitz an eine Wand stellen kann, ohne daß dieser umkippt.
Eine sehr einfache Ausführungsform ergibt sich, wenn der Griff mit einem Kunststoffschlauch überzogen ist.
Nach einem weiteren Merkmal ist der Stocksitz dadurch gekennzeichnet, daß der Sitz aus einem wärmedämmenden Material besteht und eine einteilige Halterungspiacte trägt, an der der Bügel und beide Füße angelenkt sind. Infolge des wärmedämmenden Materials kommt der Benutzer nicht mit einem kalten Metallsitz
in Berührung. Die einteilige Halterungsplatte führt zu einer sehr leichten und trotzdem sehr stabilen Konstruktion. Sie vereinigt auf einfachsxe Weise einen nichtmetallischen Sitz mit den verschiedenen erforderlichen Gelenken.
£e besteht der- Sitz aus einer Holz- oder Kunststoffplatte. Bei einer anderen Ausführung besteht der Sitz aus einem Rahmen mit einer Bespannung, z. B. aus Zeltplane, Leder, Kunststoff u. dgl. Die Bespannung kann einstückig sein, aus Bändern oder Schnüren bestehen, ein Flechtwerk aufweisen usw.
Die Halterungsplatte kann einen U-förmigen, sich nach hinten verjüngenden Querschnitt haben, wobei die Fußgelenke an zwei zueinander parallelen Sch^nkelteilen an einem Ende ausgebildet sind. Eine solche Halterungsplatte vermag den Sitz sicher abzustützen und bietet mit seinen Schenkelteilen ein sehr einfach auszubildendes Lager für die Gelenke. Der Stock paßt zwischen die Schenkel der U-förmigen Platte, so daß sich der Stocksitz sehr flach zusammenlegen läßt.
Ferner kann die Halterungsplatte eine U-förmige Klemmfeder zur Aufnahme des Stocks in dem zusammengelegten Zustand tragen. Bei Verwendung als Wanderstock sind der Sitz und auch die Füße sicher fixiert.
Nach einem noch anderen Merkmal ist der Stocksitz dadurch gekennzeichnet, daß das Gelenk zwischen Stock und Füßen durch eine lösbare Schraube gebildet ist und der Bügel eine größere Höhe hat als die Gesamtlänge des Anschlags am Stock. Auf diese Weise läßt sich nach Lösen der Gelenkschraube der Stock um 90° drehen und dann aus dem Bügel herausziehen. Dann kann der Stock allein, also ohne Sitz, verwendet werden. Dies ist besonders günstig, weil nach Aufsetzen der Spitze hierbei ein echter Wanderstock entsteht.
Die Neuerung wird nachstehend im Zusammenhang mit einem in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiel näher erläutert.
- 4 Es zeigen:
Fig. 1 in räumlicher Darstellung den Stocksitz gemäß der Neuerung in zusammengelegtem Zustand,
Fig. 2 eine Seitenansicht des Stocksitzes in aufgeklapptem Zustand und
Fig. 3 den unteren Teil des Stocks mit aufgesetzter Spitze«
Der Stocksitz weist einen Stock 1 mit Griff 2 auf. Der Griff ist mit einem Kunststoffschlauch 3, der wärmedämmende Eigenschaften hat, überzogen. Mit dem Stock 1 sind zwei PQBe 4 und 5 gelenkig verbunden. Als Gelenk dient eine lösbare Gelenkschraube 6. Stock und Füße bestehen aus Aluminium-Rohr und sind an ihren offenen Enden mit Kunststoffpfropfen 7, 8t 9 und 10 verschlossen. Diese Pfropfen können einander gleich sein.
,. Ein Sitz 11 aus einer Kunststoffplatte ist über mehrere Niete
, 12 mit einer Halterungsplatte 13 aus Blech verbunden. Diese
hat U-förmigen Querschnitt und besteht aus einer Grundplatte 14 sowie zwei Schenkeln 15» die nach hinten aufeinander zulaufen. Die Schenkel sind am vorderen Ende parallel zueinander gestellt und tragen dort Gelenke 16 zum Anschluß der Fuße 4 und 5. Am hinteren Ende befinden sich Gelenke 17 für einen Bügel 18, der den Stock 1 übergreift und in der aufgeklappten Stellung an einem aus Schraube und Mutter bestehenden Anschlag 19 des Stocks 1 anliegt. Die Grundplatte trägt ferner eine Feder 20, die den Stock in der zusammengeklappten Stellung an der Halterungsplatte 13 fixiert.
Am unteren Ende des Stocks 1 ist ein Federbolzen 21 vorgesehen. Venn eine Spitze 22 auf den Stock 1 aufgeschoben wird, greift dieser Feder stift in eine entsprechende öffnung 23 der Spitze 2. Der Pfropfen 10 ist so bemessen, daß er in den das Stock* ende aufnehmenden Hohlraum der Spitze 22 paßt.
Durch einfaches Hochklappen des Sitzes geht dieser von der Stellung der Fig. 1 in die Stellung der Fig. 2. Genauso leicht kann der Stocksits wieder ;: -sammengelegt werden. In unwegsamem Gelände, z.B. im 3-1 -if·, kann die Spitze 22 aufgesetzt werden. Sie ist aber uor^hmbar, falls der Stocksitz in einem Zimmer o. dgl. zum Sitzen benutzt werden soll. Nach Lösen der Gelenkschraube 6 kann man den Stock 1 nach oben aus dem Bügel herausziehen. Hierzu braucht der Stock lediglich um 90° gedreht zu werden. Dann kann nämlich der Anschlag 19, der normalerweise mit dem Bügel 18 kollidiert, durch den Bügel herausgezogen werden.

Claims (12)

- 6 Schutzansprüche
1. Stoi1 ;, jei dem an einem mit Griff versehenen Stock zwei FüVä angelenkt sind, die gelenkig mit einem Sitz
<jSjT 5ΐΙυθΓ"ν^θΠϊ EI
Stock bis zu einem Anschlag führbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Stock (1) unten mit einer abnehmbaren Spitze (22) versehen isx.
2. Stoc^sitz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Stock (1) einen an sich bekannten Federbolzen (21) aufweist, der in eine Aussparung (23) der abnehmbaren Spitze (22) eingreift.
3. Stocksitz nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der aus Metallrohr bestehende Stock (1) unten mit einen rutschfesten Kunststcffpfropfen (10) versehen ist, dessen Durchmesser kleiner ist als ein das Stockende aufnehmender Hohlraum in der Spitze (22).
4. Stocksitz nach Ansprüche1 - 3, dadurch gekennzeichnet, daß Stock (1) und Füße (4, 5) aus A?uminiumrohr bestehen und alle unten mit einem rutschfesten Kunststoff pfropfen (8, 9, 10) versehen sind.
5. Stocksitz, insbesondere nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Griff (2) mit einer wärmedämmenden Schicht (3) überzogen ist
6. Stocksitz nach Anspruch 5» dadurch gekennzeichnet, daß der Griff (2) mit einem Kunststoffschlauch (3) überzogen ist.
Stocksitz, insbesondere nach einem der Ansprüche 1 Ms 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Sitz (11) aus einem wärmedämmenden Material besteht und eine einteilige Halterungsplatte (13) trägt, an der der Bügel (18) und beide Füße (4, 5) angelenkt sind.
8. Stocksitz nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dad der ^ Sitz (11) aus einer Holz- oder Kunststoffplatte bectelrfc. j
9. Sxocksitz nach Arspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der | Sitz aus einem Rahmen mit einer Bespannung bearceb/b. -
10. Stocksitz nach einem der Ansprüche 7-9, dadurch gekennzeichnet, daß die Halterungsplatte (15) einen U-föraigen, sich nach hinten verjüngenden Querschnitt hat, wobei die Fußgelenke (16) an zwei zueinander parallelen Schenkeltellen an einem Ende ausgebildet sind.
11. Stocksitz nach einem der Ansprüche 7-10, dadurch gekennzeichnet, daß die Halterungsplatte (13) eine U-förmige Klemmfeder (20) zur Aufnahme des Stocks (1) in dem zusammengelegtec Zustand trägt.
12. Stocksitz, insbesondere nach einem der ;\nS>rttche 1-11, dadurch gekennzeichnet, daß das Gelvsk (6) zwischen Stock (1) und Füßen (4, 5) durch eine lösbare Schraube gebildet ist und der Bügel (18) eine größere Hol hat als die Gesamtlänge des Anschlags (19) am Stock.
DE19707010984 1970-03-25 1970-03-25 Stocksitz. Expired DE7010984U (de)

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DE19707010984 DE7010984U (de) 1970-03-25 1970-03-25 Stocksitz.

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DE19707010984 DE7010984U (de) 1970-03-25 1970-03-25 Stocksitz.

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DE7010984U true DE7010984U (de) 1970-06-25

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