DE7001936U - Zweifluegelige hebetuer. - Google Patents
Zweifluegelige hebetuer.Info
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- E06B—FIXED OR MOVABLE CLOSURES FOR OPENINGS IN BUILDINGS, VEHICLES, FENCES OR LIKE ENCLOSURES IN GENERAL, e.g. DOORS, WINDOWS, BLINDS, GATES
- E06B3/00—Window sashes, door leaves, or like elements for closing wall or like openings; Layout of fixed or moving closures, e.g. windows in wall or like openings; Features of rigidly-mounted outer frames relating to the mounting of wing frames
- E06B3/04—Wing frames not characterised by the manner of movement
- E06B3/06—Single frames
- E06B3/08—Constructions depending on the use of specified materials
- E06B3/12—Constructions depending on the use of specified materials of metal
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- E06B3/32—Arrangements of wings characterised by the manner of movement; Arrangements of movable wings in openings; Features of wings or frames relating solely to the manner of movement of the wing
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- E06B3/36—Arrangements of wings characterised by the manner of movement; Arrangements of movable wings in openings; Features of wings or frames relating solely to the manner of movement of the wing with only one kind of movement with a single vertical axis of rotation at one side of the opening, or swinging through the opening
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Description
Die Erfindung betrifft eine zweiflügelige Hebetür, insbesondere Hebe-Dreh-Kipptür, bei welcher die nach innen öffnenden Flügel türinnenseitig mit einem Überschlagflansch den oberen horizontalen Stockrahmenschenkel übergreifen und der (zuerst öffnende) Hauptflügel mit einem Blendflansch den Nebenflügel längs des vertikalen Mittelstoßes beider Flügel überlappt.
Derartige Hebetüren sind bekannt. Bei ihnen sind die Überschlagflansche und der Blendflansch auf die Flügelrahmen aufgesetzt, stehen also über die Rahmenebene vor, wobei aber die Flügelrahmen selbst zueinander und mit dem Stockrahmen in einer gemeinsamen Ebene liegen.
Diese erhaben aufgesetzten Überschlag- und Blendflansche bilden einen unerwünschten bilderrahmenähnlichen äußeren Anblick. - Dieser unerwünschte Effekt soll durch die Erfindung vermieden werden, der somit die Aufgabe zu Grunde liegt, eine Hebetür der eingangs genannten Art so auszubilden, dass die türinnenseitigen Flügelrahmenflächen glatt und zueinander bündig sind.
Diese Aufgabe wird nach der Erfindung dadurch gelöst, dass der Nebenflügel einen längs des Mittelstoßes bis zur oberen Kante des Überschlagflansches durchlaufenden Falz aufweist, in dem der Hauptflügel mit einer ebenfalls bis zur oberen Kante des Überschlagflansches durchlaufenden, auf die Falztiefe verjüngten Randzunge des Blendflansches eingreift.
Bei der Tür nach der Erfindung erfolgt somit die Überlappung des Nebenflügelrahmens durch den Blendflansch des Hauptflügelrahmens innerhalb des durch die Stärke der Überschlagflansche bestimmten, quer zur Türebene liegenden Tiefenbereiches, was durch den Falz am Nebenflügel
und die sich darin einlegende, auf die Falztiefe verjüngte Randzunge am Hauptflügel erreicht wird. Die durch den Falz und die Randzunge gebildete Überlappung beider Flügelrahmen ist hierdurch aus der äußeren Flügelrahmenebene in das Rahmeninnere verlegt, so dass die äußeren Rahmenebenen beider Türflügel zueinander bündig und glatt ausgeführt werden können. Die Überlappung schließt aber auch bis zu ihrem Ende an den oberen Kanten der Überschlagflansche bündig mit den Rückenflächen der Überschlagflansche ab, liegt also bündig mit ihnen an der türinnenseitigen Fläche des oberen horizontalen Stockrahmenschenkels an, und gleitet daher mit den Überschlagflanschen am oberen horizontalen Stockrahmenschenkel empor, wenn die Türflügel angehoben werden. Da sich die Überlappung bis an die obere Kante der Überschlagflansche erstreckt, kann die Stoßfuge zwischen beiden Flügeln zum Ausgleich von Toleranzen verhältnismäßig groß gehalten werden, ohne dass sich zum Fugenraum zwischen beiden Flügelrahmen hin offene Spalten bilden.
Eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, dass im Kantenbereich der Überschlagflansche und der verjüngten Randzunge des Blendflansches auf den Stockrahmen, bzw. den Nebenflügelrahmen hin vorspringende Stege vorgesehen sind, die zwischen sich Kammern zur Aufnahme von Dichtungsbürsten bilden, wobei im Hauptflügel die Kammern des Überschlagflansches und der Randzunge in der Gehrung zusammentreffen und lediglich wegen der Randzungenverjüngung in Richtung der Rahmentiefe gegeneinander versetzt sind, wozu die die Kammern bildenden Stege an der Randzunge um das Verjüngungsmaß niedriger als an den Überschlagflanschen ausgebildet sind. Um trotz dieser unterschiedlichen Steghöhen an den Überschlagflanschen und dem Blendflansch mit demselben Profilstab zur Herstellung des Flügelrahmens arbeiten zu können, besteht die vorteilhafte Möglichkeit, dass im Überschlagflansch quer zur Türebene zwei Kammern hintereinander angeordnet sind und im Blendflansch des Hauptflügels zur Bildung der verjüngten Randzunge die die äußere Kammer bildenden Stegteile
entfernt sind, so dass die Dichtungsbürste an der verjüngten Randzunge in die stehen gebliebene innere Kammer, an den Überschlagflanschen dagegen in die äußere Kammer eingesetzt ist.
Nach einem weiteren Vorschlag der Erfindung ist zur Bildung des Falzes am Nebenflügel ein dem Rahmengrundprofil aufgesetztes Zusatzprofil vorgesehen, das mit seinen den Falz bildenden Profilstegen bis zur oberen Kante des Überschlagflansches emporgezogen, in seinem übrigen Teil aber auf die Höhe der oberen Profilfläche des den oberen horizontalen Schenkel des Nebenflügelrahmens bildenden Grundprofiles zurückgeschnitten ist, so dass es beim Anheben des Flügels nicht gegen den oberen horizontalen Stockrahmenschenkel anstößt. Das Zusatzprofil weist zweckmäßig einen die Falzstirnfläche bildenden Profilsteg auf, der einmal den über den beschriebenen Rückschnitt vorstehenden Teil des Zusatzprofiles versteift und im übrigen den Hohlraum zwischen den oberen horizontalen Schenkeln des Nebenflügel- und des Stockrahmens gegen Einsicht verschließt. In einfachster Ausführung ist die Anordnung im übrigen so getroffen, dass der die Falzfläche
bildende Profilsteg des Zusatzprofiles an seiner zum Stockrahmen gekehrten Fläche bündig mit den die Kammern bildenden Stegen an den Überschlagflanschen abschließt.
Im folgenden wird die Erfindung an einem in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiel näher erläutert; es zeigen:
Figur 1 einen Horizontalschnitt durch den vertikalen Mittelstoß von Haupt- und Nebenflügel einer Hebetür nach der Erfindung,
Figur 2 einen Schnitt in Richtung II - II durch den in Figur 1 gestrichelt angedeuteten oberen horizontalen Stockrahmenschenkel mit einer Stirnansicht des Nebenflügels im gehobenen Zustand,
Figur 3 einen Vertikalschnitt durch den oberen horizontalen Stockrahmenschenkel und einen der Türflügelrahmen außerhalb des Mittelstoßes.
Die Zeichnung zeigt eine zweiflügelige Hebetür in der Ausführungsform als Hebe-Dreh-Kipptür. Die sich nach innen in Richtung der in den Figuren 1 und 3 eingetragenen Pfeile 1 öffnenden Türflügel 2, 3, von welchen jeweils nur die Rahmenschenkel dargestellt sind, übergreifen türinnenseitig mit einem Überschlagflansch 4 den oberen horizontalen Stockrahmenschenkel 5. Der Hauptflügel 2, der sich zuerst öffnet, überlappt mit einem Blendflansch 6 den sich danach öffnenden Nebenflügel 3 längs des vertikalen Mittelstoßes beider Flügel. Der Nebenflügel 3 besitzt einen längs des Mittelstoßes bis zu oberen Kante 4a des Überschlagflansches 4 durchlaufenden Falz 7, in den der Hauptflügel 1 mit einer ebenfalls bis zur oberen Kante 4a des Überschlagflansches 4 durchlaufenden, auf die Falztiefe verjüngten Randzunge 8 des Blendflansches 6 eingreift. Das hat zur Folge, dass die beiden Türflügelrahmen 2, 3 türinnenseitig mit glatter Oberfläche bündig zueinander abschließen. Die Überlappung der Randzunge 8 des Blendflansches 6 im Falz 7 des Nebenflügelrahmens 3 schließt
aber auch bis hin zur oberen Kante 4a der Überschlagflansche 4 bündig mit den Rückenflächen 4b dieser Überschlagflansche 4 ab; sie liegt also bündig mit ihnen an der türinnseitigen Fläche 5 des oberen horizontalen Stockrahmenschenkels 5 an und behindert daher nicht das Anheben der beiden Türflügel 2, 3.
Im Kantenbereich der Überschlagflansche 4 und der verjüngten Randzunge 8 des Blendflansches 6 sind auf den Stockrahmen 5, bzw. den Nebenflügelrahmen 3 hin vorspringende Stege 9, 10 vorgesehen, die zwischen sich hinterschnittene Kammern 11, 12 zur Aufnahme von der Einfachheit halber nicht dargestellten Dichtungsbürsten bilden. Im Hauptflügel 2 treffen die Kammern 11, 12 des Überschlagflansches 4 und der Randzunge 8 in der Gehrung zusammen und sind lediglich wegen der Randzungenverjüngung in Richtung der Rahmentiefe gegeneinander versetzt. Dieses Versetzungsmaß ist in Figur 3 bei 13 gestrichelt eingetragen. Die Versetzung wird in einfacher Weise dadurch erreicht, dass die die Kammern bildenden Stege 9, 10 an der Randzunge 8 um das
Verjüngungsmaß der Zunge niedriger als an den Überschlagflanschen 4 ausgebildet sind. Im einzelnen empfiehlt es sich, im Überschlagflansch 4 quer zur Türebene zwei Kammern 11, 12 hintereinander anzuordnen und im Blendflansch 6 des Hauptflügels 2 zur Bildung der verjüngten Randzunge 8 die die äußere Kammer 12 bildenden Stegteile zu entfernen, so dass in der aus Figur 1 ersichtlichen Weise nur die innere Kammer 11 zur Aufnahme der Dichtungsbürste erhalten bleibt. Der Hauptflügelrahmen 2 kann dann jedenfalls im oberen horizontalen und mittigen vertikalen Rahmenschenkel aus demselben Profilstab hergestellt werden, wobei es lediglich erforderlich ist, am mittigen vertikalen Rahmenschenkel die die äußere Nut 12 bildenden Teile der Stege 9, 10 in der beschriebenen Weise zu kürzen, bzw. abzufräsen.
Zur Bildung des Falzes 7 am Nebenflügel 3 ist ein dem Rahmengrundprofil 3a aufgesetztes Zusatzprofil 3b vorgesehen. Dieses Zusatzprofil 3b ist mit seinen den Falz 7 bildenden Profilstegen 14, 15 bis zur oberen Kante 4a
des Überschlagflansches 4 emporgezogen. In seinem übrigen, in Figur 1 durch Schraffierung kenntlich gemachten Teil aber ist es bis auf die Höhe der oberen Profilfläche 16 des den oberen horizontalen Schenkel des Nebenflügelrahmens 3 bildenden Grundprofiles 3a zurückgeschnitten, damit es mit diesem Teil beim Anheben des Nebenflügels nicht gegen den oberen horizontalen Stockrahmenschenkel 5 anstößt. Im übrigen besitzt das Zusatzprofil 3b einen die Falzstirnfläche bildenden Profilsteg 14, der einerseits den stehengebliebenen Profilsteg 15 versteift, und zum anderen eine Sichtabdeckung des hinter dem Überschlagflansch 4 liegenden Profilraumes bildet, der in Figur 2 mit 17 bezeichnet ist. Der die Falzfläche bildende Profilsteg 15 des Zusatzprofiles 3b schließt an seiner zum Stockrahmen 5 hin gekehrten Fläche 17 bündig mit den die Kammern 11, 12 bildenden Stegen 9, 10 an den Überschlagflanschen 4 ab.
Claims (6)
1. Zweiflügelige Hebetür, insbesondere Hebe-Dreh-Kipptür, bei welcher die nach innen öffnenden Flügel türinnenseitig mit einem Überschlagflansch den oberen horizontalen Stockrahmenschenkel übergreifen und der (zuerst öffnende) Hauptflügel mit einem Blendflansch den Nebenflügel längs des vertikalen Mittelstoßes beider Flügel überlappt, dadurch gekennzeichnet, dass der Nebenflügel (3) einen längs des Mittelstoßes bis zur oberen Kante (4a) des Überschlagflansches (4) durchlaufenden Falz (7) aufweist, in den der Hauptflügel (2) mit einer ebenfalls bis zur oberen Kante (4a) des Überschlagflansches (4) durchlaufenden, auf die Falztiefe verjüngten Randzunge (8) des Blendflansches (6) eingreift.
2. Hebetür nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass im Kantenbereich der Überschlagflansche (4) und der verjüngten Randzunge (8) des Blendflansches (6) auf den Stockrahmen (5), bzw. den Nebenflügelrahmen (3) hin vorspringende Stege (9, 10) vorgesehen sind, die zwischen sich Kammern (11, 12) zur Aufnahme von Dichtungsbürsten bilden, wobei im Hauptflügel (2) die Kammern (11, 12) des Überschlagflansches und der Randzunge (8) in der Gehrung zusammentreffen und lediglich wegen der Randzungenverjüngung in Richtung der Rahmentiefe gegeneinander versetzt sind, wozu die die Kammern (11, 12) bildenden Stege (9, 10) an der Randzunge (8) um das Verjüngungsmaß niedriger als an den Überschlagflanschen (4) ausgebildet sind.
3. Hebetür nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass im Überschlagflansch (4) quer zur Türebene zwei Kammern (11, 12) hintereinander angeordnet
sind und im Blendflansch (6) des Hauptflügels (2) zur Bildung der verjüngten Randzunge (8) die die äußere Kammer (12) bildenden Teile der Stege (9, 10) entfernt sind.
4. Hebetür nach den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass zur Bildung des Falzes (7) am Nebenflügel (3) ein dem Rahmengrundprofil (3a) aufgesetztes Zusatzprofil (3b) vorgesehen ist, das mit seinen den Falz (7) bildenden Profilstegen (14, 15) bis zur oberen Kante (4a) des Überschlagflansches (4) emporgezogen, in seinem übrigen Teil aber auf die Höhe der oberen Profilfläche (16) des den oberen horizontalen Schenkel des Nebenflügelrahmens (3) bildenden Grundprofiles (3a) zurückgeschnitten ist.
5. Hebetür nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Zusatzprofil (3b) einen die Falzstirnfläche bildenden Profilsteg (14) aufweist.
6. Hebetür nach den Ansprüchen 4 und 5, dadurch gekennzeichnet, dass der die Falzfläche bildende Profilsteg (15) des Zusatzprofiles (3b) an seiner zum Stockrahmen (5) gekehrten Fläche bündig mit den die Kammern (11, 12) bildenden Stegen (9, 10) an den Überschlagflanschen (4) abschließt.
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