DE913235C - Mit waagerechten Schwingzapfen versehene Fenster, Tueren, Scheidewaende u. dgl. - Google Patents
Mit waagerechten Schwingzapfen versehene Fenster, Tueren, Scheidewaende u. dgl.Info
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Description
- Mit waagerechten Schwingzapfen versehene Fenster, Türen, Scheidewände u. dgl. Die Erfindung betrifft mit waagerechten Schwingzapfen versehene Fenster, Türen, Scheidewände u. dgl.
- Es ist bekannt; daß der gegenüber den gewöhnlichen Flügel- bzw. Schiebeverschlüssen technische und wirtschaftliche Vorzüge aufweisende Kippverschluß Nachteile besitzt, die seine praktische Anwendung in Frage stellen. Im besonderen kann bei den zur Zeit bekannten Typen kein vollkommener Verschluß gegen Luft und Wasser erzielt werden, indem beiderseits der Schwingzapfen die mit den Anschlägen des Festrahmens zusammenwirkenden Anschläge des Kipprahmens auf verschiedenen Seiten beider Rahmen liegen und durch den Schwingzapfen unterbrochen sind, wodurch eine durchgehende abdichtende Fuge nicht vorhanden ist. Weiterhin ist es bei den bekannten Verschlußarten nicht möglich, den Kipprahmen vollständig umzudrehen und ihn für die Wartung vollständig in den Innenraum überzuführen. Auch läßt sich der Kipprahmen nicht von dem festen Rahmen durch einen einfachen Vorgang lösen.
- Die Erfindung betrifft nun mit Schwingzapfen versehene Fenster, Türen u. dgl., bei welchen die oben aufgeführten Nachteile beseitigt sind und die außerdem Vorteile aufweisen, die aus der folgenden Beschreibung hervorgehen.
- Das Schwingfenster, die -tür u. dgl. gemäß der Erfindung besteht aus einem an einem festen Rahmen angelenkten Kipprahmen, die so miteinander verbunden sind, daß der Kipprahmen gegenüber dem Festrahmen eine Dreh- und Gleitbewegung ausführen kann, wobei durch die Schwingbewegung der Kipprahmen aus der Verschlußstellung in eine beliebige Offenstellung übergeführt und in der größten Offenlage durch eine Gleitbewegung quer zu seiner Schwingachse vollständig in den Innenraum übergeführt werden kann. Erfindungsgemäß wird die Verbindung zwischen den beiden Rahmen durch Organe hergestellt, die eine Drehbewegung des Kipprahmens zum Festrahmen zulassen, auf denen aber der Kipprahmen verschiebbar und feststellbar gelagert ist, so daß er, vom Festrahmen losgelöst, zu jeder Zeit die gewünschte Gleitbewegung ausführen und in den Innenraum übergeführt werden kann.
- Da erfindungsgemäß die Schwingzapfen des Kipprahmens, um die die Drehbewegung der oben angeführten Verbindungsorgane und folglich auch jene des Kipprahmens erfolgt, seitlich abstehend von der Verschlußebene und parallel zu ihr liegen, können die über der Schwingachse liegenden Anschläge und die unter ihr liegenden Anschläge aneinanderstoßen und eine dauernd fortlaufende Verbindung bilden. Hierbei ist an den Stoßstellen entsprechend den gegeneinander versetzten Rahmenanschlägen ein Anschlag senkrecht zu den Längsanschlägen und parallel zur Schwingachse vorgesehen, so daß der ganze Rahmen am Umfang entlang eine ununterbrochen fortlaufende Dichtung aufueist.
- Der Kipprahmen besteht erfindungsgemäß vorzugsweise aus zwei aufeinanderliegenden und aufklappbaren Rahmenteilen. Zwischen den beiden mit Glasscheiben versehenen Teilen wird ein Hohlraum geschaffen, in den ein aus Metallamellen gebildeter zusammenrollbarer und verstellbarer Rolladen angeordnet sein kann. Der in Rede stehende Kipprahmen kann jedoch auch auf andere Art und Weise, z: B. als einteiliger Rahmen, ausgebildet sein.
- Im nachstehenden soll eine bevorzugte Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Schwingfensters an Hand der Zeichnungen beschrieben werden, wobei Zeichnungen und Beschreibung nur ein Ausführungsbeispiel ohne jede Beschränkung des Erfindungsbereichs darstellen.
- Fig. z, 2, 3 zeigen in schematischem Längsschnitt verschiedene Lagen des Schwingfensters; Fig. 4 ist eine perspektivische Ansicht des gesamten Verschlusses; Fig.5 veranschaulicht eine Rahmeneinzelheit mit Regenwasserabflußrinnen im unteren Rahmenteil; Fig. 6 zeigt perspektivisch dargestellt eine Rahmeneinzelheit an der Schwingachse, Fig.7 einen Rahmenquerschnitt inHöhedesSchwingzapfens Fig. 8 stellt einen der Schwingzapfen im Querschnitt mit Reibungssperre dar.
- In den Figuren sind mit A der Festrahmen und mit B und C die beiden Teile des Kipprahmens bezeichnet. Die beiden Teile B und C liegen mit der Fläche a aufeinander und sind durch Scharniere derart miteinander verbunden, daß sie, wie in Fig. 3 dargestellt, in der Pfeilrichtung Y voneinander abgehoben werden können. Selbstverständlich weist zum mindesten eine der Rahmenseiten geeignete Mittel (nicht dargestellt) zur Verbindung der beiden Kipprahmenteile B und C auf. In den Fig. r, 2, 3 sind mit ausgezogener bzw. gestrichelter Linie einige Lagen veranschaulicht, die der Kipprahmen gegenüber dem Festrahmen einnehmen kann. Die Öffnung des Kippverschlusses erfolgt in der Pfeilrichtung X.
- An den Seitenteilen des Festrahmens A sind, z. B. mit Hilfe von Winkelstücken 6, die beiden Schwingzapfen 4 des Kipprahmens gleichachsig zueinander angebracht. Die Dreh- bzw. Schwingachse liegt, wie aus den Figuren ersichtlich, seitlich von der zu verschließenden Fläche, also von dem Festrahmen nach dem Innenraum abstehend. Auf jedem Schwingzapfen 4 ist eine zur Verbindung mit dem Kipprahmen dienende Lagerplatte 8 drehbar gelagert. An diesen Lagerplatten liegen die Seitenteile des Kipprahmens an und wirken in dem dargestellten Ausführungsbeispiel mit einer Reibungssperre (Big. 7 und 8) so zusammen, daß sie eine freie Schwingbewegung des Kipprahmens im Pfeilsinn X gestatten, jedoch im Gegensinn eine Bremswirkung ausüben. Diese Reibungssperre besteht aus beiderseits der Lagerplatten 8 auf dem Schwingzapfen 4 sitzenden zwei Reibungsscheiben =o aus Asbest od. dgl. und zwei starren Platten 14, die mit Hilfe einer Gewindebuchse 16 in axialer Richtung an die mit dem Kipprahmen verbundenen Lagerplatten 8 angepreßt werden und den erforderlichen Reibungswiderstand erzeugen, durch den die Neigung des drehbaren Verschlüßteiles 8 je nach Wunsch geregelt werden kann, indem die Reibungssperre der Schwerkraft entgegenwirkt, die bestrebt ist, den Verschluß in der entgegengesetzten Richtung zu Pfeil X zu drehen.
- Die besondere Lage der Schwingachse seitlich zur Verschlußebene gestattet, die Dichtungsanschläge glatt am Kipp- und Festrahmen durchzuführen. Letzterer weist an seinem über der Schwingachse liegenden Teil einen nach dem Innenraum zugekehrten Anschlag 18 auf, der mit einem nach außen gerichteten Anschlag 2o des zweiteiligen Kipprahmens zusammenwirkt, während sein unter der Schwingachse liegender Teil einen nach außen gerichteten Anschlag 22 aufweist, der mit einem nach innen gekehrten Anschlag 24 des Kipprahmens zusammenwirkt. Entsprechend den gegeneinander versetzten Anschlägen wird die Dichtfläche durch senkrecht und parallel zur Schwingachse des Kipprahmens liegende Flächen gebildet, welche sich im wesentlichen über die ganze Breite der beiden Längsanschläge erstrecken. Durch die seitlich von der Verschlußebene liegende Schwingachse können die in deren Höhe auf verschiedenen Seiten des Rahmens liegenden Anschläge stumpf aneinanderstoßen. Um auch diese Fuge abzudichten, ist, wie in Fig. 5 und 6 gezeigt, an der Stoßstelle ein keilförmiger Vorsprung 26 vorgesehen, dessen Seiten so geneigt sind, daß sie die Verdrehung des Kipprahmens B, C nicht stören.
- Die eine dreieckige Form aufweisenden Lagerplatten 8 sind mit dem Teil C des Kipprahmens nicht starr verbunden, sondern stützen sich an den Innenflächen der Seitenteile ab. Die Enden der Platten 8 haben an der abgestützten Seite je einen Vorsprung 28 und seitlich einen zweiten Vorsprung 30 (Fig. 2). An den Seitenteilen des Kipprahmenteils C sind zwei einander entgegengesetzte Hakenpaare 32 und 34 vorgesehen, wobei die beiden Haken eines jeden Paares so versetzt sind, daß der eine Haken mit dem Endvorsprang 28, der andere mit dem Seitenvorsprung 3o der Lagerplatte 8 zusammenwirkt.
- Auf diese Weise läßt sich der Kipprahmen B, C gegenüber den Lagerplatten 8 um ein vom gegenseitigen Abstand der beiden Hakenpaare 32 und 34 abhängiges Maß verschieben und in den Endlagen mit den Platten 8 durch Übergreifen des einen oder anderen Hakenpaares fest verbinden. Die Verbindung kann auch mit anderen Mitteln und bei verschiedenen Lagen erzielt werden.
- In Fig. i liegt der Kipprahmen mit dem Hakenpaar 32 auf der Lagerplatte 8, wogegen er bei einer Umdrehung um 18o° aus der Verschlußlage mit dem Hakenpaar 34 an der Platte anliegt (Fig. 2). Der Kipprahmen hat daher eine Gleitbewegung auf den Platten 8 im Pfeilsinn Z ausgeführt und sich infolgedessen vom oberen Querstück des Festrahmens A entfernt.
- Selbstverständlich ist auch die vollständige Lösung des Rahmens von den Hakenpaaren der Platten 8 möglich, in welchem Fall der Kipprahmen auf den Lagerplatten 8 so lange gleitet, bis er, wie in Fig. 3 veranschaulicht, in das Rauminnere gelangt.
- Die beiden Rahmenteile B und C können hier durch Drehung des Teils B im Pfeilsinn Y um das Scharnier 2 voneinander abgehoben werden, wodurch man in der Lage ist, die Innenseite der Scheiben zu reinigen und jede weitere übliche Wartung vorzunehmen. Das Umkippen des Rahmens gemäß Fig. 2 gestattet -die Reinigung der Außenseite der Scheiben.
- Jeder der beiden Kipprahmenteile B und C ist vorzugsweise mit einer Glasscheibe 36 versehen, wodurch eine Art Dichtungskammer gebildet wird, die zur thermischen und akustischen Isolierung dienen kann.
- Im Hohlraum zwischen den beiden Glasscheiben 36 kann zweckmäßig ein Rolladen eingeführt werden (Fig. i), der auch im Verschlußfall betätigt werden kann. Der Rolladen kann vorzugsweise aus Metalllamellen bestehen, die oben bzw. unten zusammengerollt und je nach Wunsch orientiert werden können.
- Die in Randausnehmungen der Kipprahmenteile B, C eingelegten Glasscheiben 36 können darin beispielsweise durch auf die Rahmenteile aufgesetzte rechteckige Leisten 40 festgehalten werden.
- Die Befestigungsleiste 4o am unteren Rahmenteil B (Fig. 5) weist einige Innenrillen 42 auf, die in Rillen 4.4 im Rahmenteil B einmünden. Die Rillen dienen als Abflußrinnen für das sich gegebenenfalls am unteren Außenrand des Kipprahmens ansammelnde Regenwasser, insbesondere wenn der Rahmen nach außen geneigt ist. Weitere Abflußrinnen 46 sind am Unterteil des Festrahmens A vorgesehen und dienen zur Abfuhr des sich eventuell im Hohlraum zwischen den beiden Glasscheiben ansammelnden Kondenswassers.
- Praktisch können die Ausführungseinzelheiten des erfindungsgemäßen Schwingfensters Veränderungen erfahren, ohne dabei aus dem Erfindungsrahmen und damit aus dem Patentbereich zu fallen.
Claims (18)
- PATENTANSPRÜCHE: i. Mit waagerechten Schwingzapfen versehene Fenster, Türen, Scheidewände u. dgl. mit an einem festen Rahmen angebrachtem Kipprahmen, dadurch gekennzeichnet, daß der Kipprahmen (B, C) um eine außerhalb der Verschlußebene und parallel zu ihr liegenden Schwingachse (4, 4) verschwenkbar und senkrecht zu dieser Schwingachse derart gelagert ist, daß der Kipprahmen in der Offenlage durch Verschieben in den Innenraum überführbar ist.
- 2. Kippverschluß nach Anspruch i, gekennzeichnet durch an den beiden Längsteilen des Festrahmens (A) angebrachte Schwingzapfen (4) und auf ihnen verschwenkbare Lagerplatten (8), an denen der Kipprahmen (B, C) verschiebbar und feststellbar angebracht ist.
- 3. Kippverschluß nach Anspruch i, dadurch gekennzeichnet, daß die in der Höhe der Schwingachse auf verschiedenen Seiten der Rahmen liegenden Längsanschläge an der Trennungsstelle dicht aneinanderstoßen.
- 4. Kippverschluß nach einem der Ansprüche i bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß an der Stoßstelle der Längsanschläge mindestens ein keilförmiger Vorsprung (26) vorgesehen ist, der parallel zur Schwingachse verläuft und dessen Seiten so geneigt sind, daß sie die Bewegung des Kipprahmens zulassen.
- 5. Kippverschluß nach Anspruch i, dadurch gekennzeichnet, daß der Schwingzapfen (4) mit einer Reibungssperre zusammenwirkt, die geeignet ist, den Kipprahmen in der eingestellten .Neigung zu halten.
- 6. Kippverschluß nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Reibungsflächen der Reibungssperre durch auf einem der Schwingzapfen beiderseits der Lagerplatte (8) für den Kipprahmen sitzende Scheiben (1o, 4 gebildet werden, die durch eine Gewindebüchse (i6) in axialer Richtung gegen die Lagerplatte gepreßt werden.
- 7. Kippverschluß nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungsmittel zwischen Lagerplatten (8) und Kipprahmen ausschaltbar sind. B.
- Kippverschluß nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungsmittel aus zwei entgegengesetzten, zueinander gerichteten Hakenpaaren (32, 34) bestehen, die am Kipp-,rahmen angeordnet sind und mit Vorsprüngen an den auf beiden Schwingzapfen sitzenden Lagerplatten (8) zusammenwirken, wobei die Hakenpaare als Endanschläge und als Verbindungsmittel der beiden Teile dienen.
- 9. Kippverschluß nach Anspruch 8; dadurch gekennzeichnet, daß jedes Hakenpaar aus zwei seitlich gegeneinander verstellten Haken besteht (32, 34), die mit zwei ebenfalls seitlich verstellten Plattenvorsprüngen zusammenwirken. io.
- Kippverschluß nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Lagerplatten (8) irrwesentlichen Dreieckform haben und sich mit einer Längsseite am Kipprahmen abstützen. ii.
- Kippverschluß nach Anspruch i oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Kipprahmen aus zwei Teilen (B, C) besteht, die je einen Scheibenrahmen darstellen und miteinander durch Scharviere (2) derart verbunden sind, daß sie aufklappbar sind.
- 12: Kippverschluß nach Anspruch ii, dadurch gekennzeichnet, daß die Scharnierseite (2) der beiden Rahmenteile in der Verschlußläge des Kipprahmens die obere ist.
- 13. Kippverschlüß nach Anspruch ii, dadurch gekennzeichnet, daß die der Scharnierseite entgegengesetzten Seiten der Kipprähmenteile (B, C ) durch lösbare Mittel zusammengehalten werden: 1q..
- Kippverschluß nach Anspruch ii, dadurch gekennzeichnet, daß im Hohlraum zwischen den beiden durch Glasscheiben abgedeckten Rahmenteilen (B, C) ein von außen einstellbarer Rolladen angeordnet ist.
- 15. Kippverschlüß nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß der Rolladen aus Metalllamellen gebildet ist, die einstellbar sind und zu einem Paket zusammengerollt werden können.
- 16. Kippverschluß nach Anspruch i oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der untere Außenrand des Kipprahmens Abflußrinnen aufweist, die das sich ansammelnde Regenwasser nach unten abführen:
- 17. Kippverschluß nach Anspruch i und ii, dadurch gekennzeichnet; daß der Kipprahmen einige nach außen führende Abflüßrinnen aufweist, die zur Abfuhr des sich am Boden des zwischen den beiden Glasscheiben geschaffenen Hohlraums ansammelnden Kondenswassers dienen.
- 18. Kippverschluß nach Anspruch z, dadurch gekennzeichnet, daß die Glasscheiben mit Hilfe auf die Rahmenteile aufgesetzter Leisten (4o) rechteckigen Querschnittes festgehalten werden.
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