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Einrichtung zum Beschicken von Verkokungsöfen mit flüssigem, verkokbarem
Gut Die Erfindung bezieht sich auf Einrichtungen zum Beschicken von Verkokungsöfen,
insbesondere solchen mit hohen, schmalen Kammern, mit flüssigem, verkokbarem Gut,
das den Ofenkammern mittels durch die Ofendecke eingebrachter Rohre zugeführt wird.
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Bei den bisher bekannten Einrichtungen dieser Art sind die in die
Kammer eingebrachten Rohre vorzugsweise düsenförmig ausgebildet. Die Füllung einer
Ofenkammer erstreckt sich über einen Zeitraum von etwa 2i`2 bis 3 Stunden, so daß
also infolge des langsamen Ansteigens des Kammerinhaltes zu einer gegebenen Zeit
nur eine geringe Menge des flüssigen Gutes mit den Wandflächen in Berührung gelangt.
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Es hat sich gezeigt, daß bei einer derartigen Beschickung der Ofenkammern
mit flüssigem Gut im Laufe der Zeit Zerstörungen an den Wandflächen auftreten. Es
wurde festgestellt, daß diese Zerstörungen darauf zurückzuführen sind, daß Strahlen
des von oben in die Kammer einfließenden flüssigen Gutes so abgelenkt werden, daß
immer wieder flüssiges Gut an dieselben Stellen der Wandflächen gelangt. Das flüssige
Gut, beispielsweise Steinkohlenteerpech, wird zweckmäßig vor dem Einfüllen in die
Verkokungskammer auf eine Temperatur von etwa 3 1o° C
erhitzt.
Bei dieser Temperatur ist der erste Umwandlungspunkt des als Baumaterial für die
Verkokungskammern verwendeten Silikamaterials praktisch überschritten. Eine Abkühlung
der Gesichtsfläche der Steine bis auf etwa 31o° C ist daher unschädlich, so daß
also bei einem allmählichen Einfüllen des so vorgewärmten Verkokungsgutes kaum Schäden
am Steinmaterial entstehen können. Trifft nun immer wieder flüssiges Gut von niedrigerer
Temperatur an dieselben Stellen der auf weit höhere Temperatur erhitzten Wandflächen,
so tritt eine stärkere und auch tiefer in das Steinmaterial gehende entsprechende
Abkühlung ein. Eine derartig tiefe Abkühlung und nachfolgende Wiedererhitzung wirkt
sich jedoch auf die Dauer schädlich auf das Silikamaterial aus, da dessen Temperatur
dann infolge der ständigen Volumenänderung dauernd um den sog. ersten Umwandlungspunkt
schwankt.
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Zweck der vorliegenden Erfindung ist nun, eine Einrichtung zum Einfüllen
flüssigen, verkokbaren Gutes für Koksöfen zu schaffen, bei der derart nachteilige
Abkühlungen mit Sicherheit vermieden werden. Gemäß der Erfindung wird dieses dadurch
erreicht, daß das flüssige Gut durch ein etwa bis auf die Ofensohle eingeführtes
Rohr, welches einen in Höhe der Beschickung angebrachten Längsschlitz besitzt, in
die Ofenkammer eingeführt wird, wobei vorzugsweise das Rohr an einem Ende der Ofenkammer
in diese eingebracht wird und der Längsschlitz auf das andere Kammerende gerichtet
ist. Auf diese Weise kann kein flüssiges Gut an die Ofenkammerwände gespritzt werden,
und die Füllung erfolgt entsprechend der vorgesehenen Füllzeit allmählich.
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Durch eine derartige erfindungsgemäße Ausbildung der Füllrohre, wobei
der Längsschlitz etwa die Höhe der Kammerbeschickung besitzt, ist eine Füllung der
Kammer durch Auslaufen des flüssigen Gutes unmittelbar über der Ofenkammersohle
bis zum Ende der Beschickung ohne erhöhten Druck möglich. Bei den bekannten Einrichtungen
enden die Füllrohre über der Beschickung. Eine Anordnung dieser bekannten Füllrohre,
derart, daß dieselben unmittelbar über der Kammersohle enden, würde eine bedeutende
Druckerhöhung des Flüssiggutes erfordern.
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Die Maßnahme, das erfindungsgemäß ausgebildete Einfüllrohr an einem
Ende der Ofenkammer in diese hineinzubringen, besitzt noch weitere wesentliche Vorzüge,
die ebenfalls Gegenstand der Erfindung sind und im wesentlichen darin bestehen,
daß jede Ofenkammer nur eine Füllstelle besitzt, die leicht von einer längs der
Ofenbatterie oberhalb der Füllöffnungen der einzelnen Kammern angeordneten Zufuhrleitung
beschickt werden kann.
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Eine solche Anordnung der Fülleinrichtung zum Beschicken der Verkokungskammern
mittels der erfindungsgemäß ausgebildeten, in die Ofenkammer abgesenkten Füllrohre
hat den Vorteil, daß nicht wie bei den bisher bekannten Einrichtungen zwecks Beschickung
einer Verkokungskammer durch mehrere Füllöffnungen für jede Füllung einer Kammer
die Zuleitungen neu verlegt oder die ganze Decke der Ofenbatterie mit einem weitverzweigten
Rohrnetz versehen werden muß.
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Gemäß der Erfindung ist die Zuleitung für das Flüssiggut mit oberhalb
jeder Füllstelle liegenden Absperrhähnen versehen, dessen Küken hohl ausgebildet
und mit in das obere Ende des in die Ofenkammer ragenden Füllrohres einschwenkbaren
Winkelrohren versehen ist, wobei die Absperrhähne so ausgebildet sind, daß sie in
der ausgeschwenkten Stellung des Winkelrohres geschlossen und in der eingeschwenkten
geöffnet sind. Außer der Einbringung von nur einem Füllrohr in die Kammern sind
daher keine Rohrverlegungen erforderlich. Statt der längs der Batterie für jeden
Ofen in der ortsfesten Zuleitung angeordneten Absperrhähne kann gemäß der Erfindung
auch nur ein Absperrhahn vorgesehen sein, welcher an einer über den Füllöffnungen
vierfahrbaren Einrichtung an der gelenkig mit der vierfahrbaren Einrichtung verbundenen
Zufuhrleitung angebracht ist. Vorzugsweise ist die vierfahrbare Beschickungseinrichtung
mit einer Hebevorrichtung für die in die Ofenkammer einzubringenden Füllrohre verbunden.
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Die Erfindung sieht weiter vor, den Absperrhahn der vierfahrbaren
Beschickungseinrichtung so auszubilden, daß erst nach fester Verbindung des von
dem Absperrhahn abgehenden, mit Gewinde versehenen Rohrstutzens mit dem Ofenfüllrohr
durch einfaches Drehen des Rohrstutzens der Durchfluß zum Füllrohr der Ofenkammer
freigegeben wird. Auf diese Weise wird ein vorzeitiges Ausfließen des Flüssiggutes
vermieden. Eine solche nur mit einem Absperrhahn versehene Fülleinrichtung ist besonders
dann von Vorteil, wenn die Fülleinrichtung mit einer Umlaufleitung zum dauernden
Umlauf des Flüssiggutes auch während der Füllpause versehen ist. In diesem Falle
sind die bei den Einrichtungen mit jedem Ofen zugeordneten Absperrhahn erforderlichen
Umgänge vermieden, so daß die Gefahr eines Verstopfens weitgehend herabgesetzt ist.
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Die erfindungsgemäße Einrichtung ist beispielsweise in einer Ausführungsform
in den zugehörigen Zeichnungen dargestellt.
Abb. i zeigt einen Schnitt
durch eine Verkokungskammer mit eingebrachtem Füllrohr.
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Abb. 2 stellt eine ortsfest auf der Decke einer Ofenbatterie angebrachte
Fülleitung mit einer Hebevorrichtung für das Ofenfüllrohr dar.
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Abb. 3 ist ein Längsschnitt durch einen bei der Einrichtung der Abb.
2 verwendeten Absperrhahn.
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Abb. 4 zeigt eine andere Ausführungsform einer ortsfest auf der Ofenbatterie
angeordneten Fülleitung.
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Abb. 5 ist ein Längsschnitt durch einen bei der Einrichtung nach Abb.
4 verwendeten -Absperrhahn und Abb. 6 ein Längsschnitt nach Abb. 5. Abb. 7 zeigt
die Verbindung des Füllhahnes mit dem Ofenfüllrohr der Einrichtung nach Abb.4.
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Abb. 8 stellt eine auf der Ofendecke verfahrbare Fülleinrichtung in
Verbindung mit einer Hebevorrichtung für das Ofenfüllrohr dar.
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Abb. 9 und io schließlich zeigen in einem Längsschnitt, durch das
Ofenkammerende und in einer Vorderansicht gegen die Ofenbatterie auf der Ofendecke
getrennt, je eine verfahrbare Fülleinrichtung und Hebevorrichtung für das Ofenfüllrohr.
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Der in Abb. i dargestellte Verkokungsofen besteht aus der Ofenkammer
i, die von einem Türverschluß 2 gasdicht abgeschlossen ist. Die Verkokungskammern
werden von auf der Zeichnung nichtdargestellten, nach Art der bei Steinkohlenverkokungsöfen
ausgebildeten Heizzügen beheizt. In der Ofendecke 3 jeder der zu einer Batterie
vereinigten Verkokungsöfen ist an einem Kammerende eine während des Verkokungsganges
durch einen Deckel 5 abgeschlossene Öffnung 4 vorgesehen, die zum Einbringen des
Füllrohres 6 in die Ofenkammer dient. Das Füllrohr 6 reicht bis nahe auf die Ofensohle
7 und liegt mit einem das Rohr umfassenden Dichtungsring 8 abdichtend gegen die
Mündung der Öffnung 4 der Ofendecke an. Das Füllrohr 6 besitzt einen in Höhe der
Beschickung angeordneten Längsschlitz 9, der in Richtung des anderen Kammerendes
mündet. Das Einfüllrohr 6 ragt mit seinem Ende io aus der Ofendecke heraus und ist
mit einem Querhaupt i i versehen, mittels dem es aus der Ofenkammer herausgezogen
werden@kann. Das obere Ende io des Füllrohres ist trichterförmig ausgebildet.
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Auf der Ofendecke ist auf Konsolen 12 eine Fülleitung 13 angeordnet,
die mit Absperrhähnen 14 versehen ist. Jeder Füllöffnung 4 einer Verkokungskammer
ist ein Absperrhahn 14 zugeordnet. Das Füllrohr io wird durch eine an einer in entsprechender
Höhe oberhalb- der Ofendecke angeordneten Laufschiene 15 verfahrbare Hubvorrichtung
16 in die Ofenkammer eingebracht und aus dieser herausgezogen.
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Die Ausbildung der Absperrhähne 14 geht im einzelnen aus Abb. 3 hervor.
Wie hieraus ersichtlich, ist in dem Hahngehäuse 14 quer zur Durchflußrichtung ein
das in üblicher Weise konisch ausgebildete Hahnküken 15 dicht umschließendes Gehäuse
16 angeordnet, das durch Flanschen 17 fest mit dem Gehäuse 14 verbunden ist. Zwischen
dem Innengehäuse 16 und dem äußeren Hahngehäuse 14 ist ein freier, als Umgang für
das durch die Leitung strömende flüssige Gut dienender Raum 25 vorgesehen. Das Innengehäuse
16 besitzt ferner eine im Zuge der Strömungsrichtung liegende Öffnung 18, die sich
mit einer in dem Hahnküken 15 angeordneten Öffnung i9 in der Offnungsstellung überdeckt.
Das Hahnküken 15 ist in üblicher Weise mit einem Flansch 2o im Gehäuse gehalten
und durch eine Stopfbüchse 2i abgedichtet. Das Hahnküken 15 und der daran anschließende
Hals 22 ist hohl ausgebildet, so daß bei der in der Zeichnung dargestellten Öffnungsstellung
des Hahnes das Flüssiggut durch den Hals 22 fließen kann. Wie weiter ersichtlich,
kann ein Teil des durch den Stutzen 23 des Absperrhahnes eintretenden Flüssiggutes
jederzeit durch den Umgang 25 an dem entgegengesetzten Stutzen 26 austreten. Das
heiße Gut ist also ständig in Bewegung und hat keine Gelegenheit in toten Räumen
sich festzusetzen und zu erstarren.
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An dem Hals 22 des Hahnkükens 15 ist ein winkelförmig abgebogenes
Winkelrohr27 fest angeschraubt, so daß beim Schwenken des Winkelrohres 27 das Küken
15 verstellt wird. Die Verbindung des Winkelrohres 27 ist dabei so vorgenommen,
daß bei hochgeschwenktem Winkelrohr (welche Stellung aus Abb. 2, mit Ausnahme des
in der Füllstellung in das Füllrohr abgesenkten Winkelrohres, erkennbar ist) die
Öffnung 19 des Hahnkükens 15 aus dem Bereich der Öffnung 18 des Innengehäuses 16
gelangt ist. In dieser Stellung ist der Durchfluß durch das Hohlküken und Stutzen
27 verschlossen. Bei dem in Abb. 2 in der Füllstellung dargestellten Winkelrohr
27 liegen die Öffnungen i8 und i9 des Hahnkükens und Kükensitzes übereinander, so
daß also der Durchfluß des flüssigen Gutes durch das Winkelrohr 27 erfolgt. Durch
eine an der Konsole 12 befestigte Zugfeder 28 wird das Winkelrohr 27 sowohl in der
Füll- als auch in der Öffnungsstellung festgehalten. Das flüssige Pech wird durch
die Leitung 13 zugeführt, wobei es sämtliche Absperrhähne 14 je nach deren Stellung
zum Teil oder vollständig durch die Umgänge 25 der Absperrhäline
14
durchfließt. Das Pech fließt schließlich durch die Leitung 29 wieder zu dem Behälter
zurück, in welchem es auf die erforderliche Temperatur erhitzt wird.
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Die in Abb. 4 dargestellte Fülleinrichtung betrifft eine weitere Ausbildung
der in Abb.2 dargestellten Einrichtung und ermöglicht ein schnell aufeinanderfolgendes
Füllen zweier nebeneinanderliegender Ofenkammern. Seitlich der Füllöffnungen 30,
31 usw. der Ofendecke ist die Zuleitung 32 und die damit verbundene Rückleitung
vorgesehen. Zu- und Rückleitung sind zwischen je zwei Füllöffnungen, auf der Zeichnung
zwischen den Füllöffnungen 30 und 31, mit Drosselhähnen 34, 35 fest
verbunden, die in drehbarer Verbindung mit einem in der Füllstellung oberhalb der
Ofenfülleitung io angeordneten Füllhahn 38 stehen. Der Füllhahn 38 wird also auf
diese Weise parallel geführt, so daß er, je nachdem, welche von den beiden Füllöffnungen
30 oder 31 beschickt wird, mit seinem unteren Auslaufstutzen39 in das konisch erweiterte
obere Einfüllende des Einfüllrohres io mittels des Handhebels 40 geschwenkt werden
kann.
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Die Ausbildung des Füllhahnes 38 sowie des Drosselhahnes 34., 35 geht
im einzelnen aus den Abb. 5 bis ; hervor. Der Füllhahn 38 (Abb. 7) ist in ähnlicher
Weise ausgebildet wie der in Abb. 3 dargestellte Hahn und besteht aus einem Gehäuse
41, in dem das nach unten sich mit einem Stutzen 4.2 fortsetzende konische Hahnküken
4.3 drehbar angeordnet ist. Das Gehäuse 41 besitzt seitliche Anschlüsse 44., .45,
in deren Stutzen in Stopfbüchsen 4.6 die winkelförmig abgebogenen Leitungen 36,
37 drehbar sind.
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Im Zuge der beiden Anschlußstellen 4.4., .I5 des Gehäuses 41 ist ein
die beiden Anschlußstellen um das Haltnküken herum verbindender Umgang 4.8 vorgesehen,
durch den ein dauernder Durchfluß des flüssigen Gutes erfolgt. In der Füllstellung
ist der Stutzen 4.5 mit einer erweiterten Durchbohrung 47 des Halrnkükens 43 durch
eine Öffnung 4.9 verbunden, so daß das durch die Leitung 36 ankommende flüssige
Gut durch den Stutzen 4.2 des Hahnkükens und die daran angeschlossene Ofenfülleitung
io abfließen kann.
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Der Stutzen 42 ist an seinem unteren Ende mit einem groben Kordelgewinde
50 versehen. Das Umstellen des Füllhahnes erfolgt in der Weise, daß der Stutzen
42 nach Einschwenken des Füllhahnes in den trichterförmig ausgebildeten Kopf 51
der Ofenfülleitung io mit einem in dem Kopf 51 angebrachten entsprechenden Gewinde
verbunden wird. Die Verbindung erfolgt vorzugsweise so, daß mittels des an dem Fülltrichter
51 angebrachten Hebels 52 der Fülltrichter 51 in einer stopfbüchsenartig an dem
Füllrohr io angebrachten Führung 53 so weit gedreht wird, bis das Gewinde in Eingriff
gelangt ist. Beim Weiterdrehen wird dann die Öffnung 49 des Hahnkükens in den Bereich
des an dem Gehäuse 41 angebrachten Anschlusses 45 gebracht, so daß der Durchgang
des flüssigen Peches zu der Fülleitung io freigegeben ist. In entsprechend umgekehrter
Weise erfolgt der Abschluß des Füllhahnes durch Drehung des Hahnkükens und Lösen
des Gewindes, wobei in jedem Falle durch eine oberhalb des Hahnkükens in dem Halmgehäuse
41 angebrachte Anschlagschraube 54 Öffnungs- und Schließstellung festgelegt ist.
Die Drosselhähne 34, 35 sind, wie aus Abb. 5 und 6 hervorgeht, ebenfalls so ausgebildet,
daß stets ein Durchgang des flüssigen Gutes durch diese erfolgt. Das Hahnküken 54,
an dessen Hals 55 die Leitung 36 bzw. 37 angeschlossen ist, ist in diesem Falle
nicht voll ausgebildet, sondern besitzt unten zwei sich gegenüberliegende, dem runden
Gehäuseteil 56 angepaßte Zapfen 57. Das mittlere Gehäuseteil 56 ist durch Wände
58 halbseitig geschlossen ausgebildet. Durch Drehung des Kükens 54 in die Öffnungsstellung
werden die Zapfen 57, wie in der Zeichnung strichpunktiert dargestellt, vollkommen
aus dem Strömungsbereich des Gutes gebracht. Das Abschließen der Hauptmenge des
Flüssiggutes von dem Durchlauf in die Zu- bzw. Rückleitung 32, 33 geschieht durch
Drehung des Hahnkükens infolge Schwenkens des Füllhahnes in das in eines der beiden
zugehörigen Deckenöffnungen eingebrachte Füllrohr io. In der einen Füllstellung
wird der rechte Stutzen 59 durch einen der Zapfen 57, wie in Abb.6 dargestellt,
und in der anderen der linke Stutzen 59 entsprechend abgesperrt. Die Zapfen 57 sind
so ausgebildet, daß auch in der Schließstellung ein Teil des Flüssiggutes durch
die Umlaufleitung fließen kann und somit ein ständiger Kreislauf in allen Teilen
der Leitungen gewährleistet ist. Der andere Teil 57 des Kükens 54. gibt den Durchgang
des linken Stutzens 58 stets vollkommen frei, so daß das Gut durch den Kükenhals
55 und die daran angeschlossenen Leitungen 35, 37 zu- bzw. abfließen kann.
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Die in Abb.8 dargestellte Fülleinrichtung besteht im wesentlichen
aus einem Fahrgestell 6o, das mittels Laufräder 61 auf einer oberhalb der Ofenbatterie
62 angeordneten Fahrbahn 63 über den Füllöffnungen 4 verfahrbar ist. Das Fahrgestell
6o besitzt oben ein Gerüst 6.4, in dem eine Hebevorrichtung 65 angeordnet ist, die
zum Herausziehen und Einhängen der Ofenfülleitung io in die Ofenkamrner oder aus
derselben dient. An dem Fahrgestell 6o ist nach unten hin ein im
Grundriß
im wesentlichen rechtwinklig ausgebildetes Traggestell 66 angeordnet, das
unten waagerechte Auflageträger 67 und eine an diesen angebrachte senkrechte Führung
68 besitzt. Eine an dem oberen Teil der Füllleitung io angebrachte Auflageplatte
69, die mit einem Führungszapfen 7o versehen ist, der in der senkrechten Führung
68 geführt wird, legt sich auf die Träger 67 auf und hält somit die Fülleitung io
im Boden des Traggestells fest.
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Beiderseits der Fahrschienen 63 sind die Zu- bz-,v. Rücklaufleitungen
71 in Rohrschellen 72 fest gelagert. An die Zu- bzw. Ablaufleitungen 7i an jeder
Fahrschiene sind winkelförmig abgebogene Rohrleitungen 73 in Stöpfbüchsengelenken
74 schwenkbar angeordnet. Die Leitungen 73 sind unten ebenfalls winkelförmig abgebogen
und durch ein @Stopfbüchsengehäuse io2 mit Leitungen 75 ebenfalls schwenkbar verbunden.
Die Leitung 75 ist mit ihrem winkelförmig umgebogenen anderen Ende in Stopfbüchsengehäusen
76 drehbar gelagert, die an Hebeln 77 gelenkig befestigt sind. Die Hebel 77 liegen
auf einer an dem Rahmengestell 66 gelagerten Welle 78. Mit den Stopfbüchsengehäusen
76 sind Leitungen 78 fest verbunden, die zu einem Füllhahn 79 führen. Der Füllhahn
79 besitzt einen Auslaufstutzen 8o, der in derselben Weise in den trichterförmig
ausgebildeten Kopf des Einfüllrohres io eingeschraubt wird, wie dieses bereits bei
der Einrichtung nach Abb.7 beschrieben ist. Der Füllhahn 79 ist entsprechend dem
in Abb. 7 dargestellten Hahn ausgebildet und mit einem Umgangskanal zum dauernden
Durchfluß des Flüssiggutes versehen.
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Der Füllhahn 79 ist mit einem Verbindungshebel 82, der auf einer am
Gestell 6o gelagerten Welle 85 angebracht ist, verbunden und wird mittels eines
an der Welle 85 angreifenden Handhebels 8i betätigt.
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Die Rohrleitungen 73, 75, 78 sind also auf beiden Seiten der Fahrbahn
derart gelenkig geführt, daß beim Verfahren des Gestells 6o, 66 auf der Fahrbahn
63 sämtliche Rohrleitungen dem Wege des Fahrgestells folgen. Die Rohre 73, 75 müssen
also eine derartige Länge besitzen, daß bei der weitesten Ausfahrstellung des Wagengestells
6o, 65 auch das am weitesten nach außen liegende Füllloch 4 der Ofendecke beschickt
werden kann.
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Ist nun die Fülleinrichtung über die zu füllende Ofenkammer gebracht,
so wird zunächst durch eine an dem Traggestell 66 angeordnete Verriegelungsvorrichtung
83, die in entsprechende, an der Fahrbahn 63 angeordnete Sperrzapfen 84 eingreift,
die Einrichtung an einem weiteren Verfahren gehindert. Sodann wird mittels der Hebevorrichtung
65 das Füllrohr io in die Ofenkammer eingebracht und in der beschriebenen Weise
im Fahrgestell 66 gesichert. Nun wird mittels des Handhebels 81 durch das
Parallelgestänge 77, 82 der Auslaufstutzen 8o des Füllhahnes 79 in bereits beschriebener
Weise mit dem Füllrohr io verbunden. Das Flüssiggut, das beispielsweise durch die
auf der linken Seite der Fahrbahn angeordnete Leitung 71 ankommt, durchströmt
die mit dieser ge:enkig verbundenen Rohrleitungen 73, 75, 78 und fließt durch den
Füllhahn 79 und die auf der rechten Seite der Fahrbahn angeordneten Leitungen 71
zurück.
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Da der Füllvorgang sich über einen längeren Zeitraum von etwa 21/2
bis 3 Stunden erstreckt, kann es von Vorteil sein, statt die Vorrichtung zum Ein-
und Ausbringen des Füllrohres in und aus der Ofenkammer mit der verfahrbaren Füllvorrichtung
zu verbinden, beide Vorrichtungen nebeneinander auf der Ofendecke verfahrbar anzuordnen.
Dieses ist besonders dann vorteilhaft, wenn mit einer Füllvorrichtung so viel Ofenkammern
hintereinander beschickt werden sollen, daß der zwischen der Beendigung des Füllvorganges
der einen Kammer und dem Beginn des Füllens der nächsten Kammer liegende Zeitraum
so knapp bemessen ist, daß für das Herausziehen des Füllrohres aus der einen Kammer
und das Einbringen desselben in die nächste Kammer keine Zeit mehr vorhanden ist.
In diesem Falle werden mindestens zwei Füllrohre io verwandt, wobei mittels der
für sich auf der Ofendecke verfahrbaren Hubvorrichtung zunächst die zu füllende
Kammer mit dem Einfüllrohr io versehen wird und sodann, wenn der Füllvorgang der
anderen Kammer beendet- ist, das Füllrohr aus dieser herausgezogen wird.
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Wie aus Abb. 9 und io ersichtlich, ist die Füllvorrichtung 86 an einer
Laufschiene 87 verfahrbar aufgehängt, die an einem mit den Ankerständern 88 der
Ofenbatterie verbundenen Traggerüst 89 befestigt ist. Die seitlich der in der Ofendecke
3 angeordneten Füllöffnungen 4 v erfahrbare Füllvorrichtung 86 ist unten in einer
Schiene 9o geführt und an seitlichen Bewegungen gehindert. Die Zu-und Rücklaufleitungen
9i sind an dem Traggerüst 89 befestigt, an dem in ähnlicher Weise wie bei der Einrichtung
nach Abb. 8 die gelenkig geführten, zu dem Füllhahn 92 führenden Leitungen 93 angeschlossen
sind. Eine besondere Hubvorrichtung 94 ist der Füllvorrichtung 86 gegenüberliegend
auf einer auf der Ofendecke angeordneten Schiene 95 verfahrbar vorgesehen. Die Hubvorrichtung
94 ist oben von einer an Konsolen des Traggerüstes 89 angeordneten Laufschiene96
v erfahrbaren Laufrolle 97 abgestützt. Mittels
einer von Hand zu
betätigenden Antriebsvorrichtung 98 wird zwecks Heraushebens des Füllrohres io aus
der Ofenkammer ein mit Aussparungen versehener Doppelhebel 99 so herumgeschwenkt,
daß die Aussparungen in entsprechende Vorsprünge der Fülleitung io eingreifen. Nach
vorheriger Entfernung des Füllhahnes 92 aus dem Bereich des herauszuziehenden Füllrohres
kann sodann das Füllrohr aus dem Ofen herausgezogen werden.