DE69316804T2 - Vorrichtung zur automatischen Ausgabe von Nahrungsmitteln - Google Patents
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Description
- Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum automatischen Ausgeben von Nahrungsmitteln und bezieht sich insbesondere auf eine neue Anordnung, welche die Verteilung von Portionen solcher warmer Lebensmittelprodukte ermöglicht, ohne daß Personal benötigt wird. Eine bevorzugte Anwendung der Erfindung betrifft die Verteilung von zubereiteten Kartoffeln insbesondere in der Form von Pommes frites.
- Die automatische Verteilung von warmen Gerichten an öffentlichen Stellen trifft auf zahlreiche Probleme, insbesondere wenn es sich um Nahrungsmittelprodukte handelt, die traditionell die Zubereitung durch Fritieren in Öl notwendig machen, beispielsweise Pommes frites. Eine der zu lösenden Probleme betrifft den Unterhalt des Fritierbades, die Steuerung der Zubereitung und die Steuerung des Frittierfettanteils, die in den verteilten Lebensmittelprodukten zugelassen werden. Zur Zeit ist es praktisch unmöglich, eine gänzlich automatische Abgabe solcher warmen Lebensmittelprodukte ins Auge zu fassen. Es ist ebenfalls schwierig, eine konstante Qualität der ausgegebenen Produkte zu garantieren, selbst wenn die Zubereitung und die Ausgabe durch einen Angestellten überwacht werden. Im Gegensatz kann man leicht große Produktionseinheiten schaffen, in denen die Qualität der Produkte und die Zubereitungsbedingungen von Spezialisten eng überwacht werden, so daß Produkte mit konstanter Qualität vorgelegt werden, die so zubereitet sind, daß sie ihre organoleptischen Eigenschaften möglichst bewahren. Insbesondere im Fall von Pommes frites ist es möglich, die Qualität der Zubereitung und des Gehaltes an Fett sehr eng zu steuern, das in zubereiteten Pommes frites toleriert wird. Es ist auch bekannt, derartige Produkte vorgekocht zu verpacken und derartige Mittel einzusetzen, so daß die organoleptischen Eigenschaften während einer relativ langen Zeitperiode aufrecht erhalten werden können.
- Die US-3 340 789 beschreibt einen Verteiler oder ein Ausgabegerät für Lebensmittelprodukte im Beutel, in welchen die Produkte in heißem Wasser erhitzt werden, bevor sie an eine Öffnungsstelle der Beutel überführt werden.
- Die Erfindung schlägt eine neue Anordnung vor, welches die automatische Ausgabe von vorzubereiteten Produkten ermöglicht, die warm serviert werden können, und zwar ohne menschliche Hilfe.
- Im einzelnen betrifft die Erfindung ein Gerät der automatischen Ausgabe von Lebensmittelprodukten, die so verpackt sind, daß sie individualisierte Rationen bilden. Die Rationen sind in Verpackungen eingeschlossen, die in Art einer Kette miteinander verbunden sind, mit folgenden Merkmalen:
- Mittel zum Antrieb der Kette und zum Umlauf entlang einer vorbestimmten Bahn;
- Mittel zum Öffnen der Verpackungen, die an einer vorbestimmten Stelle entlang der Bahn angebracht sind;
- ein Auffänger, der zur Aufnahme einer Ration angeordnet ist, die jedes Mal aus einer geöffneten Verpackung stammt; und
- Heizeinrichtungen, dadurch gekennzeichnet, daß die Heizeinrichtungen dem Auffänger zugeordnet sind, und daß diese eine Evakuierungseinrichtung aufweist oder einer solchen zugeordnet ist, die den Transport der erhitzten Portion an eine Stelle ermöglicht, an der sich ein Aufnahmebehälter befindet.
- Die oben aufgeführten Mittel werden nacheinander wirksam gemacht, beispielsweise durch Motore und/oder Hebezylinder, die durch ein Steuersignal in Gang gesetzt werden, welches von einem Empfangssensor für Geld, Tickets, einem Kartenleser oder dergleichen abgegeben wird.
- Die elektrotechnischen Einzelteile, die zum Ingangsetzen der genannten verschiedenen Mittel benötigt werden, werden als dem Fachmann bekannt betrachtet, jedoch ist ihre Zusammensetzung global neu. Verschiedene Heizmittel können in einem derartigen Gerät verwendet werden. Man bevorzugt häufig eine Erhitzung mit Heißluft. Eine Induktionserhitzung ist ebenfalls möglich.
- Nach einer speziell in Betracht gezogenen Ausführungsform werden die Verpackungen durch einfache Beutel gebildet, die mit ihren Rändern zusammenhängen, und die Öffnungseinrichtungen umfassen ein Abschneidorgan, das auf der Bahn der Kette angeordnet ist, um die Beutel oberhalb des Auffängers zu öffnen. In einem solchen Apparat ist es notwendig, einen Stapel von leeren Schiffchen vorzusehen und diese Schiffchen entlang des weges zu einer Stelle hin zu verteilen, an der die Portionen aufeinanderfolgend abgegeben werden, nachdem sie den Heizmitteln ausgesetzt waren.
- Nach einer anderen Ausführungsform stellen die Verpackungen, welche die Kette bilden, miteinander über ein abschälbares Band verbundene Schiffchen dar, welches die Deckel aller Schiffchen der Kette bildet. Unter diesen Voraussetzungen werden die Öffnungsmittel zum Abnehmen des abschälbaren Bandes eingesetzt und zwar unter solchen Voraussetzungen, daß einerseits die Lebensmittelprodukte in den Auffänger ausgeschüttet werden, um der Einwirkung der Heizmittel zu unterliegen, und andererseits die unabhängig gewordenen Schiffchen an eine Stelle geleitet werden, an der sie die aufgewärmten Lebensmittelprodukte empfangen können.
- Unter diesen Bedingungen werden die Schiffchen, die zur Konditionierung und zur Konservierung der Lebensmittelprodukte gedient haben, wieder verwendet, um die warme Nahrung dem Konsumenten darzubieten. Es ist nicht mehr notwendig, eine Reserve leerer Schiffchen in der Vorrichtung selbst bereit zu halten.
- Die Erfindung wird besser verständlich und andere Vorteile erscheinen klarer im Licht der nachfolgenden Beschreibung zweier Ausführungsformen des Abgabeapparates für Lebensmittelprodukte konform mit dem Prinzip und nur als Ausführungsbeispiel mit Bezug auf die Zeichnungen ohne Beschränkung. Dabei zeigt:
- Fig. 1 eine erste Ausführungsform des Abgabegerätes gemäß Erfindung in einer schematischen Seitenansicht,
- Fig. 2 eine Ansicht analog zu Fig. 1 zur Darstellung einer Variante und
- Fig. 3 und 4 zur Darstellung einer Kette aus Schiffchen, die mit dem Gerät der Fig. 2 verwendet werden, bzw. zu einer Verpackung gefaltet werden und entfaltet werden.
- Das automatische Abgabegerät für Lebensmittelprodukte, wie in Fig. 1 dargestellt, umfaßt ein Lager 11, das zur Aufnahme eines Behälters 12 bestimmt ist, beispielsweise eines Kartons, der eine gewisse Anzahl von Rationen umschließt, hier Rationen von Pommes frites, die in jeweiligen Verpackungen 13 eingeschlossen sind, welche untereinander zur Bildung einer Kette 14 verbunden sind.
- Im Beispiel sind die Rationen vorgekocht und in der angedeuteten Form in einer industriellen Einheit konditioniert, wo die ausführenden Geräte Zubereitungsbedingungen und optimale Konditionierung garantieren. Sobald ein Behälter 12 mit einer gewissen Anzahl von Rationen in das Abgabegerät eingelegt worden ist, bringt die Bedienungsperson die Kette mit einer Zugtrommel 16 zum Eingriff und befestigt das freie Ende an eine Aufwickeltrommel 18, die dazu bestimmt ist, den Rest der Verpackungen kontinuierlich aufzunehmen, nachdem diese geöffnet und die Lebensmittelprodukte abgegeben worden sind. Dank der Trommeln 16 und 18 unterliegt die Kette der Verpackungen somit der Verschiebung entlang einer vorbestimmten Bahn 20, die hier im wesentlichen horizontal verläuft. Öffnungsmittel 21 der Verpackungen sind entlang der Bahn angeordnet.
- Im Beispiel der Fig. 1 haben die Verpackungen 13 die Form von einfachen Beuteln, die perlenschnurartig aufgereiht sind, so daß die Öffnungsmittel durch ein einfaches Abschneidorgan gebildet sein können, beispielsweise eine Klinge oder dergleichen, die so angeordnet ist, um die Beutel längs aufzuschlitzen, wenn diese entlang der Bahn bewegt werden. Das Abschneidorgan ist so angeordnet, daß die Öffnung eines Beutels das Rausfallen der Pommes frites in den Auffänger 22 zur Folge hat. Das Fortschreiten der Kette erfolgt sequenziell, so daß der Auffänger nur eine Ration bei jedem Schritt aufnimmt. Die Heizeinrichtungen 24 sind dem Auffänger zugeordnet. Es handelt sich hier um Heizeinrichtungen mit Warmluft, von denen man zwei Heißluft- Auslaßdüsen dargestellt hat, die zum Auffänger hingerichtet sind. Dieser enthält einen Auslaßmechanismus 26 oder ist einem solchen zugeordnet, welcher die Weiterleitung der Portion der aufgeheizten Fritten an eine Stelle ermöglicht, wo sich ein Behälter befindet, der für einen Konsumenten zugänglich ist. Im einzelnen umfaßt im dargestellten Ausführungsbeispiel der Auffänger einen gesteuerten Öffnungsboden (durch ein System von Elektromagnet oder dergleichen, nicht dargestellt), der Teil des Auslaßmechanismus darstellt.
- Um das Fallen der Fritten in den Auffänger zu erleichtern, sind im übrigen Ablenker 28 oberhalb des Auffängers angeordnet, um die beiden Teile der Verpackungskette gespreizt zu halten, die vom Längsaufschlitzen der Beutel stammen.
- Unter diesen Bedingungen ermöglicht die Aufwickeltrommel 18 die Reste der Beutel wiederzugewinnen, die mit ihren Enden aneinander hängen und von ihrem Inhalt geleert sind. Ein Reib-Zugsystem kann vor der Trommel 18 angeordnet sein, die nicht unentbehrlich ist. Die Abgabevorrichtung wird durch einen Stapel leerer Schiffchen 30 vervollständigt, die zwischen einen vertikal beweglichen Sockel 31 und einen Vereinzeler 32 angeordnet sind, wie es an sich bekannt ist, wobei die Schiffchen eine nach der anderen entlang einer horizontalen Führung 33 bis zu einer Stelle geleitet werden, die unterhalb des Auffängers 22 liegt, wo jedes Schiffchen eine Portion heißer Pommes frites empfangen kann.
- Es versteht sich, daß diese Stelle sich an einer Öffnung im Gehäuse des Gerätes befindet und dem Konsumenten ermöglicht, das mit einer Ration gefüllte Schiffchen in Besitz zu nehmen.
- Der Unterhalt des Abgabegerätes gemäß der vorstehenden Beschreibung macht nur den periodischen Einsatz eines Behälters 12 notwendig, welcher eine Kette von Beutel enthält, sowie ein Stapel leerer Schiffchen 30.
- Es versteht sich, daß bei jeder erneuten Bereitstellung die Aufwickeltrommel 18 von den Resten der leeren Beutel befreit wird. Um diese Arbeit zu erleichtern, stellt die Trommel 18 einen ausziehbaren Kern dar, der ein Kartonrohr aufnehmen kann, welches weggeworfen wird, nachdem die Beutel aufgerollt sind.
- In Fig. 2 tragen die Strukturelemente analog zu denen der Fig. 1 die gleichen Bezugszeichen. Man findet eine Antriebstrommel 16, einen Auffänger 22, einen Auswurfmechanismus 26 und Heißluftaufwärmeinrichtungen 24. Im Gegensatz ist der Behälter mit einer Kette 14a von verpackungen gefüllt, die von Schiffchen 50 gebildet werden, die untereinander durch ein Schälband 52 verbunden sind, beispielsweise warmverschweißt und welche die Deckel von allen Schiffchen der Kette bilden. Die Öffnungsmittel dieser Behälter umfassen im wesentlichen einen Abhebemechanismus 54 des Schälbandes, der stromauf von dem Auffänger 22 entlang der Bahn 20 der Schiffchen angeordnet ist. Im einzelnen besteht dieser Mechanismus aus einer Aufrolleinrichtung des Schälbandes 52 und umfaßt eine Abheberolle 56, die in unmittelbarer Nähe des Auffängers 22 und oberhalb dieses angeordnet ist, eine Umlenkrolle 57 und eine Aufwickelrolle 58. Es versteht sich, daß die Kette der Verpackungen über der Zugtrommel installiert ist derart, daß die Schiffchen in umgekehrter Stellung in der Nähe der Öffnungsmittel und oberhalb des Auffängers gelangen, wie es in der Zeichnung zu sehen ist. Die Vorrichtung wird durch Führungsmittel und/oder Zugmittel 60 für die Schiffchen kompletiert, und zwar werden diese dann aufgenommen, wenn sie voneinander freigekommen sind, nachdem das Schälband abgehoben worden ist. Die Führungsmittel und/oder Mitnahmemittel sind zwischen den Öffnungsmitteln und insbesondere der Abheberolle 56 und einer Stelle 62 angeordnet, die unterhalb des Aufwurfmechanismus 26 angeordnet ist, d.h. unterhalb des Auffängers 22, damit jedes Schiffchen, das an diese Stelle gelangt ist, in der Lage ist, eine Ration der aufgewärmten Lebensmittelprodukte aufzunehmen. Es versteht sich, daß diese Stelle dem Konsumenten zugänglich ist, der Besitz von dem Schiffchen nehmen kann.
- Diese Ausführungsart unterscheidet sich somit vorteilhaft von der vorhergehenden darin, daß es nicht mehr notwendig ist, das Gerät mit leeren Schiffchen zu füllen.
- Im übrigen können die Schiffchen 50 unter sich mit dem Schälband 52 in einer Weise verbunden sein, daß ihre Anordnung in dem Behälter in Form von rechteckigen Parallelepipeden optimal ist und die Abwicklung der Kette, wie sie von der Zugtrommel 16 bewerkstelligt wird, erleichtert wird.
- Auf diese Weise sind die Schiffchen von der Verpackungskette in Gruppen angeordnet, die in Längsrichtung durch Abschnitte l&sub0; des Schälbandes 52 voneinander beabstandet sind, wie es in Fig. 3 und 4 dargestellt ist. Genauergesagt, sieht man Schiffchen vor, die im wesentlichen zwei mal länger als hoch sind. Die Länge des Behälters 12 ist derart, daß man eine ganze Anzahl von Schiffchen horizontal plus ein Schiffchen vertikal unterbringen kann. Wegen dieser Gestaltung ist die Schiffchenkette so ausgebildet, daß sie sich in Gruppen unterteilt vorfindet, welche mit den Rändern an scharnierte Schiffchen B&sub1; bis B&sub4;, B&sub6; bis B&sub1;&sub3; umfaßt, und zwar durch das Schälband, wobei zwei derartiger Gruppen durch ein Schiffchen B&sub5; bzw. B&sub1;&sub4; voneinander getrennt sind, die mit jeder Gruppe über einen ausreichend langen Abschnitt 10 des Schälbandes verbunden sind, wie dargestellt. Dies ermöglicht regelmäßige Schichten von Schiffchen in dem Behälter zu definieren und ermöglicht die größtmögliche Anzahl von Schiffchen in einem gegebenen Raum unterzubringen, wobei gleichzeitig das Abrollen der Kette der Schiffchen erleichtert wird, sobald diese in Eingriff mit der Zugtrommel steht und wenn das Schälband mit den Aufrollmitteln verbunden ist.
- In jedem Behälter 12 umfaßt die Kette der Schiffchen oder Beutel ein Band an jedem Ende. Das Band am Ende der Kette ist zugänglich, um seine Verbindung mit dem Anfangsband am Ende des nachfolgenden Behälters zu ermöglichen. Man kann auf diese Weise das Gerät wieder auffüllen, bevor der im Dienst stehende Behälter leer ist. Man kann das Gerät in der Weise kompletieren, daß die Abwicklung von mehreren Schiffchenketten mit unterschiedlichen Lebensmittelprodukten erzeugt werden kann, von denen gewisse zu erhitzen sind. Beispielsweise kann man die Abgabe von Würstchen gleichzeitig oder nicht mit der Abgabe von Fritten vorsehen. Man kann auf diese Weise die Abgabe der Beutel mit Saisonprodukten mit Vorzug gleichzeitig in Produktketten vorsehen. Salz kann auf der Ebene des Auffängers mittels einer Düse gestreut werden, das am Ende der Aufheizung gesteuert wird. Andere Varianten sind möglich. Im einzelnen kann der Auffänger vibrierend oder oszillierend aufgehängt sein. Anstelle einen Öffnungsboden aufzuweisen, könnte er schwenkbar gelagert sein, um die Lebensmittelprodukte auszuschütten. Schließlich könnten die Verpackungen 13, 50 in einer Gefriereinheit mehr oder weniger gefroren konserviert werden.
Claims (10)
1. Vorrichtung zur automatischen Ausgabe von
Nahrungsmitteln, die zur Bildung von individualisierten
Rationen verpackt sind, wobei die Rationen in
Verpackungen (13, 50) eingeschlossen sind, die jeweils
zur Bildung einer Art von Kette miteinander verbunden
sind, mit folgenden Merkmalen:
Mittel (16) zum Antrieb der Kette und zum Umlauf entlang
einer vorbestimmten Bahn;
Mittel (21, 56) zum Öffnen der Verpackungen, die an
einer vorbestimmten Stellen entlang der Bahn angebracht
sind;
ein Auffänger (22), der zur Aufnahme einer Ration
angeordnet ist, die jedes Mal aus einer geöffneten
Verpackung stammt, und
Heizeinrichtungen (24)
dadurch gekennzeichnet,
daß die Heizeinrichtungen dem Auffänger zugeordnet sind,
und daß dieser eine Evakuierungseinrichtung (26)
aufweist oder einer solchen zugeordnet ist, die den
Transport der aufgewärmten Portion an einer Stelle
ermöglicht, an der sich ein Aufnahmebehälter befindet.
2. Ausgabevorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Heizeinrichtungen (24) Warmluftheizungen
darstellen, die mindestens eine Düse zur Abgabe heißer
Luft aufweisen, welche auf den Auffänger gerichtet wird.
3. Ausgabevorrichtung nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Auffänger (22) einen gesteuerten Öffnungsboden
(26) umfaßt, der Teil der Evakuierungseinrichtung ist.
4. Ausgabevorrichtung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Verpackungen in Form von Beutel (13) vorliegen,
die mit ihren Enden verbunden sind, und daß die
Öffnungseinrichtungen ein Abschneidorgan (21), in Form
von Klingen oder dergleichen umfassen, das in der Nähe
und unterhalb des Auffängers (22) angeordnet ist, um die
Beutel in Längsrichtung zu öffnen.
5. Ausgabevorrichtung nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Öffnungseinrichtungen Leitbleche (28) aufweisen,
die oberhalb des Auffängers angeordnet sind, um die
beiden Teile der Verpackungskette zu spreizen, die von
dem Längsschnitt der Beutel resultieren, und um das
Herunterfallen der Lebensmittel in den Auffänger (22) zu
begünstigen.
6. Ausgabevorrichtung nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß er einen den Öffnungseinrichtungen nachgeschaltete
Aufwickeltrommel (18) für die Beutel aufweist, die mit
ihren Enden aneinandergeliegen und hinsichtlich ihres
Inhalts entleert worden sind.
7. Ausgabevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Packungen aus Schiffchen (50) gebildet werden,
die durch ein Band (52) miteinander verbunden sind,
welches die Deckel aller Schiffchen der Kette bildet,
und daß die Öffnungseinrichtungen dieser Behälter eine
Abhebevorrichtung (56) des Bandes umfaßt, die in
Fließrichtung vor dem Behälter (22) entlang der Bahn
angeordnet ist.
8. Ausgabevorrichtung nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Öffnungseinrichtungen Mittel zum
Wiederaufwickeln (58) des Bandes umfassen.
9. Ausgabevorrichtung nach Anspruch 7 oder 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Kette entlang der Bahn derart gezogen wird, daß
die Schiffchen (50) in umgekehrter Stellung in die Nähe
der Öffnungseinrichtungen (56) und oberhalb des
Auffängers (22) gelangen.
10. Ausgabevorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 9,
dadurch gekennzeichnet,
daß sie Führungs- und/oder Mitnahmeeinrichtungen (60)
der Schiffchen umfassen, die zwischen den
Öffnungseinrichtungen (56) und einer Stelle (62)
angeordnet sind, welche unterhalb der
Evakuationseinrichtung gelegen ist, um die Rationen der
erwärmten Lebensmittel in den jeweils gleichen
Schiffchen aufzunehmen.
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