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DE102007048015A1 - Lebensmittel-Schneidemaschine und Verfahren zur Ablage von Lebensmittel-Schnittgutscheiben - Google Patents

Lebensmittel-Schneidemaschine und Verfahren zur Ablage von Lebensmittel-Schnittgutscheiben Download PDF

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Publication number
DE102007048015A1
DE102007048015A1 DE102007048015A DE102007048015A DE102007048015A1 DE 102007048015 A1 DE102007048015 A1 DE 102007048015A1 DE 102007048015 A DE102007048015 A DE 102007048015A DE 102007048015 A DE102007048015 A DE 102007048015A DE 102007048015 A1 DE102007048015 A1 DE 102007048015A1
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DE
Germany
Prior art keywords
separation medium
food
cutting
disc separation
machine according
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE102007048015A
Other languages
English (en)
Inventor
Helmut Biermann
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Bizerba SE and Co KG
Original Assignee
Bizerba SE and Co KG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Bizerba SE and Co KG filed Critical Bizerba SE and Co KG
Priority to DE102007048015A priority Critical patent/DE102007048015A1/de
Publication of DE102007048015A1 publication Critical patent/DE102007048015A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • B26HAND CUTTING TOOLS; CUTTING; SEVERING
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    • B26D7/27Means for performing other operations combined with cutting
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A22BUTCHERING; MEAT TREATMENT; PROCESSING POULTRY OR FISH
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Abstract

Lebensmittel-Schneidemaschine, umfassend eine Messereinrichtung zur Herstellung von Lebensmittel-Schnittgutscheiben und eine Aufnahmeeinrichtung für Schnittgutscheiben nach dem Schneiden, gekennzeichnet durch eine Beaufschlagungseinrichtung für Schnittgutscheiben, durch welche Schnittgutscheiben nach dem Schneiden mit einem fluiden Scheibentrennmedium beaufschlagbar sind.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Lebensmittel-Schneidemaschine, umfassend eine Messereinrichtung zur Herstellung von Lebensmittel-Schnittgutscheiben, und eine Aufnahmeeinrichtung für Schnittgutscheiben nach dem Schneiden.
  • Die Erfindung betrifft ferner ein Verfahren zur Ablage von Lebensmittel-Schnittgutscheiben, bei dem die Schnittgutscheiben geschnitten werden und mindestens teilweise überlappend aufeinander abgelegt werden.
  • Insbesondere bei Lebensmitteln mit hohem Fettanteil wie Käse, Wurst mit Käseanteil oder bei fetthaltiger Wurst entsteht das Problem, dass aufeinander abgelegte Aufschnittscheiben aneinander kleben. Beim Versuch, diese voneinander zu trennen, können die Scheiben zerrupft werden. In solchen Fällen ist es deshalb vorgesehen, dass Trennblätter aus einem Kunststoffmaterial oder aus Pergamentpapier zwischen benachbarte Scheiben gelegt werden. Ein solcher Trennblatt-Spendevorgang erfolgt insbesondere automatisch.
  • Aus der EP 1 491 302 A1 ist eine Aufschnitt-Schneidemaschine bekannt, welche eine Trennblatt-Spendevorrichtung umfasst. Die Trennblatt-Spendevorrichtung stellt Trennblätter bereit.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Lebensmittel-Schneidemaschine bereitzustellen, bei welcher die Trennmaterialbereitstellung auf einfache Weise durchführbar ist.
  • Diese Aufgabe wird bei der eingangs genannten Lebensmittel-Schneidemaschine erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass eine Beaufschlagungseinrichtung für Schnittgutscheiben vorgesehen ist, durch welche Schnittgutscheiben nach dem Schneiden mit einem fluiden Scheibentrennmedium beaufschlagbar sind.
  • Eine solche Lebensmittel-Schneidemaschine (Aufschnitt-Schneidemaschine) lässt sich auf kompakte Weise ausbilden. Beispielsweise lässt sich ein Vorrat an fluidem Scheibentrennmedium grundsätzlich beliebig positionieren. Durch die Fluidität, d. h. Fließfähigkeit, des Scheibentrennmediums lässt sich dieses auf einfache Weise beispielsweise zu einer Düse führen und über die Düse aufbringen.
  • Als fluides Scheibentrennmedium lässt sich ein Stoff einsetzen, welcher geschmacksneutral und geruchsneutral ist. Vorzugsweise sollte dieser Stoff auch farbneutral sein. Er sollte eine Trennbarkeit verwirklichen, d. h. antihaftende Eigenschaften aufweisen. Ferner muss er zum Verzehr geeignet sein.
  • Ein mögliches Scheibentrennmedium ist Traubenkernöl. Mögliche Scheibentrennmedien sind in der EP 0 153 870 B1 , EP 0 746 208 B1 , EP 0 782 883 B1 und EP 0 640 111 B1 erwähnt. Die DD 238 718 A5 beschreibt ein Verfahren zur Herstellung eines im Wesentlichen freifließenden Pulvererzeugnisses.
  • Durch das Aufbringen eines fluiden Scheibentrennmediums lässt sich der Abfall sowohl an der Lebensmittel-Schneidemaschine als auch im Gesamtumlauf minimieren.
  • Günstig ist es, wenn die Beaufschlagungseinrichtung mindestens eine Düse aufweist. Durch die mindestens eine Düse wird das fluide Scheibentrennmedium bereitgestellt. Durch eine Düse kann dabei eine direkte Besprühung von Schnittgutscheiben erfolgen oder es können einem oder mehreren Kontaktelementen (wie einem Pinsel oder einer Rolle bzw. Walze) Scheibentrennmedium zum Aufbringen bereitgestellt werden.
  • Bei einem Ausführungsbeispiel ist die mindestens eine Düse als Sprühdüse ausgebildet, durch welche eine Schnittgutscheibe direkt mit Scheibentrennmedium besprühbar ist. Die entsprechende Beaufschlagungseinrichtung lässt sich auf einfache Weise ausbilden und positionieren.
  • Insbesondere ist dann die mindestens eine Düse mit einem Sprühstrahl auf einen Aufnahmebereich der Aufnahmeeinrichtung ausgerichtet angeordnet. Dadurch lässt sich auf einfache Weise eine Schnittgutscheibe mit einer Scheibentrennmediumschicht versehen.
  • Es ist alternativ oder zusätzlich möglich, dass die Beaufschlagungseinrichtung eine Aufbringeinrichtung für Scheibentrennmedium aufweist, durch welche Scheibentrennmedium in direktem Kontakt mit einem oder mehreren Kontaktelementen auf eine Schnittgutscheibe aufbringbar ist. Eine solche Lösung ist beispielsweise vorteilhaft, wenn eine Schnittgutscheibe nach dem Schneiden beispielsweise an einen Kettenrahmen geführt wird. Bei einem solchen Führungsvorgang lässt sich eine Schnittgutscheibe an der Aufbringeinrichtung vorbeiführen und dadurch lässt sich auf automatische Weise eine Aufbringung von Scheibentrennmedium erreichen.
  • Insbesondere weist die mindestens eine Aufbringeinrichtung als Kontaktelement einen Aufbringpinsel oder eine Aufbringwalze auf. Dadurch lässt sich auf einfache Weise Scheibentrennmedium (und insbesondere flüssiges Scheibentrennmedium) auf eine Schnittgutscheibe aufbringen.
  • Es kann dabei vorgesehen sein, dass die Aufbringeinrichtung mindestens eine Düse zur Bereitstellung von Scheibentrennmedium an ein Kontaktelement umfasst. Durch diese Düse kann beispielsweise in zeitlichen Intervallen oder kontinuierlich flüssiges Scheibentrennmedium einem Pinsel und/oder einer Walze bereitgestellt werden.
  • Es ist dann insbesondere vorteilhaft, wenn die Aufbringeinrichtung so angeordnet und ausgebildet ist, dass Schnittgutscheiben nach dem Schneiden an der Aufbringeinrichtung und insbesondere an einem oder mehreren Kontaktelementen der Aufbringeinrichtung vorbeigeführt sind. Dadurch lässt sich ein automatisches Bestreichen der Schnittgutscheiben mit Scheibentrennmedium realisieren.
  • Günstig ist es, wenn eine Steuerungseinrichtung für die Beaufschlagungseinrichtung vorgesehen ist. Dadurch lässt sich der Aufbringvorgang steuern. Beispielsweise lässt sich eine Scheibentrennmediumemission zeitlich steuern.
  • Es ist dann weiterhin vorteilhaft, wenn die Steuerungseinrichtung für die Beaufschlagungseinrichtung mit einer Steuerungseinrichtung für Schneidvorgänge verbunden ist. Dadurch lässt sich eine Kopplung bzw. Synchronisierung ermöglichen.
  • Es ist ferner günstig, wenn die Beaufschlagungseinrichtung mindestens einen Behälter für Scheibentrennmedium umfasst. Dadurch kann Scheibentrennmedium bereitgehalten werden.
  • Das Scheibentrennmedium liegt als Ausgangsprodukt insbesondere als Flüssigkeit oder in Pulverform vor. Ein flüssiges Scheibentrennmedium lässt sich spritzen, aufpinseln oder aufrollen. Ein Scheibentrennmedium in Pulverform lässt sich aufspritzen.
  • Das Scheibentrennmedium kann ein Filmbildner sein, wobei durch Trocknung bzw. Aushärtung an der Luft ein Film gebildet wird. Dieses Scheibentrennmedium ist beispielsweise aufsprühbar, aufstreichbar oder aufwalzbar. Der entsprechende Film ist dann insbesondere so ausgebildet (entsprechend wird der Scheibentrennmediumauftrag eingestellt), dass er abziehbar ist. Es wird gewissermaßen durch Beaufschlagung mit einem fluiden Scheibentrennmedium eine Trennfolie auf der Scheibe erzeugt.
  • Bei einer einfach ausgebildeten Lebensmittel-Schneidemaschine umfasst die Aufnahmeeinrichtung einen Ablagetisch, auf welchen Schnittgutscheiben direkt nach dem Schneiden fallen; sie fallen im freien Fall auf den Ablagetisch. Sie können dann auf dem Ablagetisch direkt mit Scheibentrennmedium beaufschlagt werden und insbesondere mit Scheibentrennmedium besprüht werden.
  • Bei einer alternativen Ausführungsform umfasst die Aufnahmeeinrichtung eine Transporteinrichtung, welche Schnittgutscheiben bei und/oder nach dem Schneiden aufnimmt und von der Messereinrichtung wegtransportiert. Durch eine solche Aufnahmeeinrichtung lässt sich beispielsweise auch eine gefächerte Stapelablage ermöglichen.
  • Bei einer Ausführungsform weist die Transporteinrichtung eine oder mehrere Ketten mit Spießelementen für Schnittgutscheiben auf. Schnittgutscheiben lassen sich an einer oder mehreren Ketten aufspießen, wobei das Aufspießen beim oder nach dem Schneiden erfolgt. Diese Schnittgutscheiben lassen sich dann mitführen und damit von der Messereinrichtung wegführen.
  • Der Erfindung liegt ferner die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren der eingangs genannten Art bereitzustellen, welches auf einfache Weise durchführbar ist.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass ein fluides Scheibentrennmedium auf eine Schnittgutscheibe aufgebracht wird, bevor diese Schnittgutscheibe oder eine weitere Schnittgutscheibe abgelegt wird.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren weist die bereits im Zusammenhang mit der erfindungsgemäßen Lebensmittel-Schneidemaschine erläuterten Vorteile auf.
  • Insbesondere ist das fluide Scheibentrennmedium als Ausgangsprodukt eine Flüssigkeit oder liegt in Pulverform vor. Es ist dadurch spritzbar bzw. streichbar und/oder walzbar.
  • Als Scheibentrennmedium kann auch ein Filmbildner verwendet werden, welcher durch Trocknung bzw. Aushärtung an der Luft einen Trennfilm bildet, welcher benachbarte Scheiben voneinander trennt. Dieser Film ist insbesondere so ausgebildet, dass er abziehbar ist.
  • Das Scheibentrennmedium kann beispielsweise aufgespritzt und/oder aufgestrichen und/oder aufgewalzt werden.
  • Bei einer Ausführungsform wird das Scheibentrennmedium in einem oder mehreren Freistrahlen aufgespritzt. Es erfolgt ein "kontaktloses" Aufbringen, d. h. eine Düsenöffnung steht nicht in Kontakt mit einer Schnittgutscheibe.
  • Es ist alternativ oder zusätzlich möglich, dass Schnittgutscheiben an einer Aufbringeinrichtung für Scheibentrennmedium vorbeigeführt werden. Durch das Vorbeiführen an der Aufbringeinrichtung lässt sich ein direkter Auftrag durch mechanischen Kontakt ermöglichen.
  • Es ist auch möglich, dass Schnittgutscheiben nach dem Schneiden durch freien Fall auf einen Ablagetisch abgelegt werden. Die entsprechende Lebensmittel-Schneidemaschine lässt sich auf einfache Weise ausbilden.
  • Bei einer alternativen Ausführungsform werden Schnittgutscheiben nach dem Schneiden umgelenkt und durch eine Transporteinrichtung aufgenommen und mitgeführt. Es lässt sich dadurch eine definierte Ablage und insbesondere gefächerte Stapelung erreichen.
  • Es ist grundsätzlich möglich, dass Scheibentrennmedium auf eine Oberseite einer Schnittgutscheibe aufgebracht wird, auf welcher später eine weitere Schnittgutscheibe abgelegt wird.
  • Es ist auch möglich, dass Scheibentrennmedium auf eine Unterseite einer Schnittgutscheibe aufgebracht wird, mit welcher diese später auf einer weiteren Schnittgutscheibe abgelegt wird.
  • Die nachfolgende Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen dient im Zusammenhang mit den Zeichnungen der näheren Erläuterung der Erfindung.
  • Es zeigen:
  • 1 eine schematische Darstellung eines ersten Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Lebensmittel-Schneidemaschine;
  • 2 eine Teildarstellung eines zweiten Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Lebensmittel-Schneidemaschine; und
  • 3 eine drittes Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Lebensmittel-Schneidemaschine.
  • Ein erstes Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Lebensmittel-Schneidemaschine, welches in 1 schematisch gezeigt und dort mit 10 bezeichnet ist, umfasst eine Messereinrichtung 11 mit einem Messer 12. Das Messer 12 ist beispielsweise ein Kreismesser, welches rotatorisch durch einen Antrieb 14 angetrieben ist. Dem Messer 12 ist eine Schneidebene 15 zugeordnet.
  • Die Lebensmittel-Schneidemaschine 10 umfasst eine Zuführungseinrichtung 16 für Schneidgut 18. Die Zuführungseinrichtung 16 kann beispielsweise ein Förderband umfassen oder einen verschieblichen Schlitten, an welchem das Schneidgut 18 aufgenommen ist.
  • Durch das Messer 12 werden an dem Schneidgut 18 Lebensmittel-Schnittgutscheiben geschnitten. Eine Scheibendicke ist dabei durch den relativen Abstand zwischen dem Messer 12 und einer Anschlagplatte (siehe 2 und 3) parallel zu einer Rotationsachse des Messers 12 definiert.
  • Die Lebensmittel-Schneidemaschine 10 weist eine Aufnahmeeinrichtung 20 für Schnittgutscheiben 22 auf. Die Aufnahmeeinrichtung 20 umfasst einen Ablagetisch 24, auf dem die Schnittgutscheiben ablegbar sind.
  • Die Schnittgutscheiben 22 werden durch das Messer 12 erzeugt. Sie fallen unter Schwerkraftwirkung nach dem Schneiden auf den Ablagetisch 24. Eine Schnittgutscheibe 22 fällt dabei auf eine bereits auf dem Ablagetisch 24 liegende Schnittgutscheibe, so dass ein Schnittgutscheibenstapel 26 entsteht.
  • Damit Schnittgutscheiben 22 in dem Schnittgutscheibenstapel 26 nicht miteinander verkleben, wird auf eine Oberseite einer abgelegten Schnittgutscheibe ein Scheibentrennmittel aufgebracht. Aus dem Stand der Technik ist es bekannt, als Scheibentrennmittel eine Folie zu verwenden (siehe beispielsweise EP 1 491 302 A1 ).
  • Die Lebensmittel-Schneidemaschine 10 umfasst eine Beaufschlagungseinrichtung 28, mit welcher ein fluides (fließfähiges) Scheibentrennmedium 30 auf eine abgelegte Schnittgutscheibe 22 aufsprühbar ist. Die Beaufschlagungseinrichtung 28 umfasst dazu eine oder mehrere Düsen 32, wobei eine entsprechende Düse 32 insbesondere als Spritzdüse ausgebildet ist. Die Düse 32 emittiert flüssiges Scheibentrennmedium in einem Freistrahl in der form eines Spritzstrahlkegels 34, welcher so ausgerichtet ist, dass eine Schnittgutscheibe 22 nach der Ablage, d. h. nach dem Fall auf den Ablagetisch 24, besprüht wird.
  • Die Beaufschlagungseinrichtung 28 umfasst einen oder mehrere Behälter 36, in welchen das Scheibentrennmedium 30 aufgenommen ist. Der Behälter 36 speichert einen Vorrat an Scheibentrennmedium. Eine Pumpe 38 ist fluidwirksam mit dem Behälter 36 und/oder einer Leitung 40, welche von dem Behälter 36 zu der mindestens einen Düse 32 führt, verbunden. Vorzugsweise ist die Anordnung und Ausgestaltung derart, dass Scheibentrennmedium unter Druck an der Düse 32 ansteht. Die Düse 32 ist über eine Steuerungseinrichtung 42 schaltbar. Dadurch kann in zeitlich gesteuerten Intervallen eine Besprühung von Schnittgutscheiben 22 mit Scheibentrennmedium 30 erfolgen.
  • Die Steuerungseinrichtung 42 steuert ferner die Zuführungseinrichtung 16 an und/oder empfängt Signale von der Zuführungseinrichtung 16. Dadurch kann eine angepasste Besprühung von Schnittgutscheiben 22 erfolgen. Insbesondere lässt sich sicherstellen, dass ein Auftrag von Scheibentrennmedium 30 auf eine Schnittgutscheibe 22 unmittelbar nach dem Schneiden und der Ablage an dem Ablagetische 24 erfolgt. Die Besprühung erfolgt dabei in einem solchen Zeitraum, dass eine ausreichend dicke Scheibentrennmediumschicht auf einer Schnittgutscheibe 22 gebildet ist. Nach Erreichen einer bestimmten Zeitdauer wird die Besprühung abgeschaltet und wieder angeschaltet, wenn eine neue Schnittgutscheibe 22 aufgelegt ist.
  • Es ist auch möglich, dass eine Besprühung mit Scheibentrennmedium ununterbrochen erfolgt. Dies ist insbesondere relevant, wenn die Lebensmittel-Schneidemaschine eine Hochleistungs-Lebensmittel-Schneidemaschine wie ein Slicer ist (hier können mehr als 200 Lebensmittelscheiben pro Minute geschnitten werden). In diesem Fall wird die Besprühung vorzugsweise dann abgeschaltet, wenn ein fertiger Schnittgutscheibenstapel abtransportiert wird, d. h. die Besprühung wird nur zwischen Leertakten von Schneidevorgängen bezogen auf die Herstellung eines kompletten Stapels abgeschaltet.
  • Bei der Lebensmittel-Schneidemaschine 10 erfolgt eine Scheibentrennmediumbeaufschlagung der Schnittgutscheiben 22 auf einer Oberseite, auf welcher mindestens in einem Teilbereich eine weitere Schnittgutscheibe mit einer Unterseite abgelegt wird.
  • Das Scheibentrennmedium 30, welches fließfähig ist, ist beispielsweise eine Flüssigkeit. Es ist grundsätzlich auch möglich, dass als Scheibentrennmedium beispielsweise ein Pulver eingesetzt wird.
  • Ein mögliches Material für ein flüssiges Scheibentrennmedium ist Traubenkernöl. Das Scheibentrennmedium muss ein Lebensmittel sein, d. h. als Lebensmittel zugelassen sein bzw. als Lebensmittelzusatz zugelassen sein. Ferner muss es geruchsneutral und geschmacksneutral sein. Weiterhin sollte es farbneutral sein. Es muss ausreichende Antihafteigenschaften aufweisen.
  • Es ist grundsätzlich auch möglich, dass das Scheibentrennmedium ein Filmbildner ist, wobei durch Trocknung bzw. Aushärtung an der Luft ein Film gebildet wird. Durch entsprechende Einstellung der Scheibentrennmediumbeaufschlagung lässt sich dann insbesondere ein Film herstellen, welcher vor dem Verzehr der Lebensmittelscheiben als Ganzes abziehbar ist.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren funktioniert wie folgt:
    Durch das Messer 12 werden Schnittgutscheiben 22 geschnitten. Diesen fallen im freien Fall auf den Ablagetisch 24, wo sie gestapelt werden. Eine Schnittgutscheibe wird durch die Beaufschlagungseinrichtung 28 mit Scheibentrennmedium 30 besprüht. Die Besprühung erfolgt, wenn die Schnittgutscheibe 22 auf dem Ablagetisch 24 liegt, bevor eine weitere Schnittgutscheibe auf der erstgenannten Schnittgutscheibe 22 abgelegt wird. Dazu ist die Beaufschlagungseinrichtung 28, insbesondere eine Düse 32, mit der Zuführungseinrichtung 16 synchronisiert; die Synchronisation ist derart, dass eine Schnittgutscheibe 22 in dem entsprechenden Oberflächenbereich besprüht wird, so lange dies möglich ist, d. h. so lange der Spritzstrahlkegel 34 die Schnittgutscheibe 22 trifft.
  • Ein zweites Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Lebensmittel-Schneidemaschine, welches in 2 in einer Teilschnittdarstellung schematisch gezeigt und dort mit 44 bezeichnet ist, umfasst eine Messereinrichtung 45 mit einem rotatorisch angetriebenen Kreismesser 46. Die Rotationsachse 48 liegt senkrecht zu einer Messerebene.
  • Die Lebensmittel-Schneidemaschine 44 umfasst ferner eine Anschlagplatte 50, an welche Schneidgut 52 anlegbar ist. Eine Position der Anschlagplatte 50 in einer Richtung parallel zur Rotationsachse 48 ist einstellbar. Dadurch ist die Dicke einer Schnittgutscheibe einstellbar.
  • Das Schneidgut 52 ist durch einen Schlitten 54 aufgenommen, welcher in einer Richtung/Gegenrichtung 56 hin- und herverschieblich ist. Diese Richtung/Gegenrichtung 56 ist dabei quer und insbesondere senkrecht zur Rotationsachse 48.
  • Die Lebensmittel-Schneidemaschine 44 umfasst ein Umlenkelement 58, welches um eine Drehachse 60 (in 2 senkrecht zur Zeichenebene) drehbar ist. Das Umlenkelement 58, welches rollenförmig ausgebildet ist mit zahnförmigen Greifelementen 62 an der Oberfläche ist insbesondere in seiner Drehbewegung angetrieben (der entsprechende Antrieb ist in 2 nicht gezeigt), wobei das Umlenkelement 58 eine Drehrichtung 63 aufweist, welche derart ist, dass Schnittgutscheiben 64 beim Schneiden von dem Umlenkelement 58 mitgenommen und von dem Schneidgut 52 weggeführt werden.
  • Dem Umlenkelement 58 gegenüberliegend ist ein Gleitelement 66 angeordnet, welches zur Führung der Schnittgutscheiben 64 innerhalb eines Kanals 68 dient. Dieser Kanal 68 ist zwischen dem Umlenkelement 58 und dem Gleitelement 66 angeordnet und führt zu einer Aufnahmeeinrichtung 70 für Schnittgutscheiben. Die Aufnahmeeinrichtung 70 wiederum umfasst eine Transporteinrichtung 71 mit einem Kettenrahmen 72, an welchem eine oder mehrere Ketten 74 in einer Transportrichtung 76 bewegt werden. Die Kette oder Ketten 74 sind insbesondere endlos ausgebildet und an gegenüberliegenden Rollen 78a, 78b geführt.
  • Die Rollen 78a, 78b sind dabei um eine Drehachse 80 drehbar, welche parallel zur Drehachse 60 ist. Insbesondere ist eine der Rollen 78a, 78b in ihrer Drehbarkeit angetrieben.
  • An der oder den Ketten 74 sind Spießelemente 82 angeordnet, welche quer zur Drehachse 80 an der oder den Ketten 74 hinausragen.
  • Wenn die Kette oder Ketten 74 mit ihren Spießelementen 82 im Bereich des Kanals 68 parallel zu einer Schnittgutscheibe 64, welche durch das Umlenkelement 58 und gegebenenfalls durch das Gleitelement 66 geführt ist, vorbeiläuft, dann können die Spießelemente 82 eine Schnittgutscheibe 64 aufspießen und mitnehmen; die Schnittgutscheiben 64 werden durch die Transporteinrichtung 71 in der Transportrichtung 76 befördert.
  • Ferner umfasst die Aufnahmeeinrichtung 70 einen Abschläger 84, welcher rahmenförmig ausgebildet ist und um eine Achse 86 parallel zur Rotationsachse 48 schwenkbar ist. Durch den Abschläger 84 lassen sich Schnittgutscheiben, welche an den Spießelementen 82 des Kettenrahmens 72 gehalten sind, über Verschwenkung mitnehmen und auf einem Ablagetisch 88 ablegen. In 2 ist eine abgelegte Schnittgutscheibe mit dem Bezugszeichen 90 angedeutet.
  • Es ist eine Beaufschlagungseinrichtung 92 vorgesehen, welche eine oder mehrere Düsen 94 umfasst. Die Düse oder Düsen 94 weisen eine Düsenöffnung auf, welche dem Kettenrahmen 72 zugewandt ist und auf den Kanal 68 folgt.
  • Dem Umlenkelement 58 ist ein Abstreifer 96 zugeordnet, welcher beispielsweise aus einem Blech gebildet ist und welcher dem Kettenrahmen 72 gegenüberliegt. Dieser sorgt für eine Ablösung von einer mitgenommenen Schnittgutscheibe 64 von dem Umlenkelement 58 zu deren Übergabe an die Kette oder Ketten 74.
  • Eine Düse 94 ist in der Nähe dieses Abstreifers 96 angeordnet. Wenn eine Schnittgutscheibe 64 an dem Abstreifer 96 vorbeiläuft und an Spießelementen 82 teilweise aufgespießt ist, dann wird diese Schnittgutscheibe 64 an einer Unterseite 98 mit flüssigem Scheibentrennmedium besprüht. Eine Schnittgutscheibe, welche zur Ablage an dem Ablagetisch 88 vorgesehen ist, weist dann bereits eine Scheibentrennmediumschicht auf; die durch den Abschläger 84 auf dem Ablagetisch 88 abgelegten Schnittgutscheiben 90 weisen an ihrer Unterseite 98 bereits die Scheibentrennmediumschicht auf.
  • Eine Steuerungseinrichtung 100 steuert den Beaufschlagungsvorgang.
  • Die Unterseite 98 einer Schnittgutscheibe 64 ist diejenige Seite, mit welcher sie auf einer Oberseite einer bereits abgelegten Schnittgutscheibe (wie der Schnittgutscheibe 90) abgelegt wird.
  • Ansonsten funktioniert die Lebensmittel-Schneidemaschine wie oben beschrieben.
  • Bei der Lebensmittel-Schneidemaschine 10 und der Lebensmittel-Schneidemaschine 44 wird das Scheibentrennmedium berührungslos aufgespritzt; die Düsen 32, 94 stehen nicht in direktem mechanischen Kontakt mit den Schnittgutscheiben. Es erfolgt eine Freistrahlbeaufschlagung von Schnittgutscheiben.
  • Bei einem weiteren Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Lebensmittel-Schneidemaschine, welches in 3 schematisch in einer Teilschnittdarstellung gezeigt und dort mit 102 bezeichnet ist, ist eine Beaufschlagungseinrichtung 104 vorgesehen, welche eine Aufbringeinrichtung 105 mit einem oder mehreren Kontaktelementen 106 zum Auftrag von Scheibentrennmedium aus einem Vorrat 108 aufweist. Ein Kontaktelement 106 ist beispielsweise ein Pinsel oder eine drehbare Walze oder Rolle, an welchem bzw. welcher eine Schnittgutscheibe 110 vorbeigeführt wird. Eine oder mehrere Düsen 112 sind mit dem Vorrat 108 fluidwirksam verbunden und stellen dem oder den Kontaktelementen 106 flüssiges Scheibentrennmedium bereit.
  • Die Lebensmittel-Schneidemaschine 102 ist grundsätzlich gleich ausgebildet wie die Lebensmittel-Schneidemaschine 44. Für gleiche Elemente werden gleiche Bezugszeichen verwendet.
  • Das oder die Kontaktelemente 106 sind zwischen dem Kettenrahmen 72 und dem Abstreifer 96 angeordnet, und zwar derart, dass Schnittgutscheiben 110, welche vorbeigeführt werden, an dem oder den Kontaktelementen 106 vorbeistreichen.
  • Wenn ein Kontaktelement 106 vorgesehen ist, dann ist dieses so ausgebildet, dass eine gesamte Breite (in 3 senkrecht zur Zeichenebene) mit Scheibentrennmedium bestrichen wird. Wenn mehrere Kontaktelemente 106 vorhanden sind, dann sind diese entsprechend angeordnet und ausgebildet, so dass die gesamte Breite mit Scheibentrennmedium beaufschlagt wird.
  • Bei der erfindungsgemäßen Lösung wird ein fließfähiges Scheibentrennmedium auf eine Schnittgutscheibe nach dem Schneiden aufgetragen. Das fließfähige (fluide) Scheibentrennmedium ist insbesondere eine sprühbare, streichbare oder rollbare Flüssigkeit oder ein sprühbares Pulver. Die dazu notwendige Düse bzw. notwendigen Düsen oder Kontaktelemente lassen sich platzsparend ausbilden und auf einfache Weise in die entsprechende Lebensmittel-Schneidemaschine integrieren.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - EP 1491302 A1 [0004, 0048]
    • - EP 0153870 B1 [0009]
    • - EP 0746208 B1 [0009]
    • - EP 0782883 B1 [0009]
    • - EP 0640111 B1 [0009]
    • - DD 238718 A5 [0009]

Claims (26)

  1. Lebensmittel-Schneidemasche, umfassend eine Messereinrichtung (11; 45) zur Herstellung von Lebensmittel-Schnittgutscheiben (22), und eine Aufnahmeeinrichtung (20; 70) für Schnittgutscheiben (22) nach dem Schneiden, gekennzeichnet durch eine Beaufschlagungseinrichtung (28; 104) für Schnittgutscheiben (22), durch welche Schnittgutscheiben (22) nach dem Schneiden mit einem fluiden Scheibentrennmedium (30) beaufschlagbar sind.
  2. Lebensmittel-Schneidemaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Beaufschlagungseinrichtung (28; 92) mindestens eine Düse (32; 94) aufweist.
  3. Lebensmittel-Schneidemaschine nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Düse (32) als Sprühdüse ausgebildet ist, durch welche eine Schnittgutscheibe (22) direkt mit Scheibentrennmedium (30) besprühbar ist.
  4. Lebensmittel-Schneidemaschine nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Düse (32) mit einem Sprühstrahl (34) auf einen Aufnahmebereich (24) der Aufnahmeeinrichtung (20) ausgerichtet angeordnet ist.
  5. Lebensmittel-Schneidemaschine nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Beaufschlagungseinrichtung (92) eine Aufbringeinrichtung (105) für Scheibentrennmedium aufweist, durch welche Scheibentrennmedium in direktem Kontakt mit einem oder mehreren Kontaktelementen (106) auf eine Schnittgutscheibe (64; 110) aufbringbar ist.
  6. Lebensmittel-Schneidemaschine nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass ein Kontaktelement (106) einen Aufbringpinsel oder eine Aufbringwalze aufweist.
  7. Lebensmittel-Schneidemaschine nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufbringeinrichtung (105) mindestens eine Düse (94) zur Bereitstellung von Scheibentrennmedium an ein Kontaktelement (106) umfasst.
  8. Lebensmittel-Schneidemaschine nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufbringeinrichtung so angeordnet und ausgebildet ist, dass Schnittgutscheiben (64; 110) nach dem Schneiden an der Aufbringeinrichtung (105) vorbeigeführt sind.
  9. Lebensmittel-Schneidemaschine nach einem der vorangehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine Steuerungseinrichtung (42; 100) für die Beaufschlagungseinrichtung (28; 92).
  10. Lebensmittel-Schneidemaschine nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuerungseinrichtung (92; 100) für die Beaufschlagungseinrichtung (28; 92) mit einer Steuerungseinrichtung für Schneidvorgänge verbunden ist.
  11. Lebensmittel-Schneidemaschine nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Beaufschlagungseinrichtung (28) mindestens einen Behälter (36) für Scheibentrennmedium umfasst.
  12. Lebensmittel-Schneidemaschine nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Scheibentrennmedium (30) als Ausgangsprodukt als Flüssigkeit oder in Pulverform vorliegt.
  13. Lebensmittel-Schneidemaschine nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Scheibentrennmedium ein Filmbildner ist.
  14. Lebensmittel-Schneidemaschine nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmeeinrichtung (20) einen Ablagetisch (24) umfasst, auf welchen Schnittgutscheiben (22) direkt nach dem Schneiden fallen.
  15. Lebensmittel-Schneidemaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmeeinrichtung (70) eine Transporteinrichtung (71) umfasst, welche Schnittgutscheiben beim und/oder nach dem Schneiden aufnimmt und von der Messereinrichtung (11; 45) wegtransportiert.
  16. Lebensmittel-Schneidemaschine nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Transporteinrichtung eine oder mehrere Ketten (74) mit Spießelementen (82) für Schnittgutscheiben aufweist.
  17. Verfahren zur Ablage von Lebensmittel-Schnittgutscheiben, bei dem die Schnittgutscheiben geschnitten werden und mindestens teilweise überlappend aufeinander abgelegt werden, umfassend: – Aufbringen eines fluiden Scheibentrennmediums auf eine Schnittgutscheibe, bevor diese Schnittgutscheibe oder eine weitere Schnittgutscheibe abgelegt wird.
  18. Verfahren nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass das fluide Scheibentrennmedium als Ausgangsprodukt eine Flüssigkeit ist oder in Pulverform vorliegt.
  19. Verfahren nach Anspruch 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet, dass das Scheibentrennmedium ein Filmbildner ist.
  20. Verfahren nach einem der Ansprüche 17 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass das Scheibentrennmedium aufgespritzt und/oder aufgestrichen und/oder aufgewalzt wird.
  21. Verfahren nach einem der Ansprüche 17 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass das Scheibentrennmedium in einem oder mehreren Freistrahlen aufgespritzt wird.
  22. Verfahren nach einem der Ansprüche 17 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass Schnittgutscheiben an einer Aufbringeinrichtung für Scheibentrennmedium vorbeigeführt werden.
  23. Verfahren nach einem der Ansprüche 17 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass Schnittgutscheiben nach dem Schneiden durch freien Fall auf einem Ablagetisch abgelegt werden.
  24. Verfahren nach einem der Ansprüche 17 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass Schnittgutscheiben nach dem Schneiden umgelenkt werden und durch eine Transporteinrichtung aufgenommen und mitgeführt werden.
  25. Verfahren nach einem der Ansprüche 17 bis 24, dadurch gekennzeichnet, dass Scheibentrennmedium auf eine Oberseite einer Schnittgutscheibe aufgebracht wird, auf welcher später eine weitere Schnittgutscheibe abgelegt wird.
  26. Verfahren nach einem der Ansprüche 17 bis 25, dadurch gekennzeichnet, dass Scheibentrennmedium auf eine Unterseite einer Schnittgutscheibe aufgebracht wird, mit welcher diese später auf einer weiteren Schnittgutscheibe abgelegt wird.
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