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Die
Erfindung betrifft eine Lebensmittel-Schneidemaschine, umfassend
eine Messereinrichtung zur Herstellung von Lebensmittel-Schnittgutscheiben,
und eine Aufnahmeeinrichtung für Schnittgutscheiben nach
dem Schneiden.
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Die
Erfindung betrifft ferner ein Verfahren zur Ablage von Lebensmittel-Schnittgutscheiben,
bei dem die Schnittgutscheiben geschnitten werden und mindestens
teilweise überlappend aufeinander abgelegt werden.
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Insbesondere
bei Lebensmitteln mit hohem Fettanteil wie Käse, Wurst
mit Käseanteil oder bei fetthaltiger Wurst entsteht das
Problem, dass aufeinander abgelegte Aufschnittscheiben aneinander
kleben. Beim Versuch, diese voneinander zu trennen, können
die Scheiben zerrupft werden. In solchen Fällen ist es
deshalb vorgesehen, dass Trennblätter aus einem Kunststoffmaterial
oder aus Pergamentpapier zwischen benachbarte Scheiben gelegt werden.
Ein solcher Trennblatt-Spendevorgang erfolgt insbesondere automatisch.
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Aus
der
EP 1 491 302 A1 ist
eine Aufschnitt-Schneidemaschine bekannt, welche eine Trennblatt-Spendevorrichtung
umfasst. Die Trennblatt-Spendevorrichtung stellt Trennblätter
bereit.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Lebensmittel-Schneidemaschine
bereitzustellen, bei welcher die Trennmaterialbereitstellung auf einfache
Weise durchführbar ist.
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Diese
Aufgabe wird bei der eingangs genannten Lebensmittel-Schneidemaschine
erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass
eine Beaufschlagungseinrichtung für Schnittgutscheiben
vorgesehen ist, durch welche Schnittgutscheiben nach dem Schneiden
mit einem fluiden Scheibentrennmedium beaufschlagbar sind.
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Eine
solche Lebensmittel-Schneidemaschine (Aufschnitt-Schneidemaschine)
lässt sich auf kompakte Weise ausbilden. Beispielsweise
lässt sich ein Vorrat an fluidem Scheibentrennmedium grundsätzlich
beliebig positionieren. Durch die Fluidität, d. h. Fließfähigkeit,
des Scheibentrennmediums lässt sich dieses auf einfache
Weise beispielsweise zu einer Düse führen und über
die Düse aufbringen.
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Als
fluides Scheibentrennmedium lässt sich ein Stoff einsetzen,
welcher geschmacksneutral und geruchsneutral ist. Vorzugsweise sollte
dieser Stoff auch farbneutral sein. Er sollte eine Trennbarkeit
verwirklichen, d. h. antihaftende Eigenschaften aufweisen. Ferner
muss er zum Verzehr geeignet sein.
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Durch
das Aufbringen eines fluiden Scheibentrennmediums lässt
sich der Abfall sowohl an der Lebensmittel-Schneidemaschine als
auch im Gesamtumlauf minimieren.
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Günstig
ist es, wenn die Beaufschlagungseinrichtung mindestens eine Düse
aufweist. Durch die mindestens eine Düse wird das fluide
Scheibentrennmedium bereitgestellt. Durch eine Düse kann dabei
eine direkte Besprühung von Schnittgutscheiben erfolgen
oder es können einem oder mehreren Kontaktelementen (wie
einem Pinsel oder einer Rolle bzw. Walze) Scheibentrennmedium zum
Aufbringen bereitgestellt werden.
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Bei
einem Ausführungsbeispiel ist die mindestens eine Düse
als Sprühdüse ausgebildet, durch welche eine Schnittgutscheibe
direkt mit Scheibentrennmedium besprühbar ist. Die entsprechende
Beaufschlagungseinrichtung lässt sich auf einfache Weise
ausbilden und positionieren.
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Insbesondere
ist dann die mindestens eine Düse mit einem Sprühstrahl
auf einen Aufnahmebereich der Aufnahmeeinrichtung ausgerichtet angeordnet.
Dadurch lässt sich auf einfache Weise eine Schnittgutscheibe
mit einer Scheibentrennmediumschicht versehen.
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Es
ist alternativ oder zusätzlich möglich, dass die
Beaufschlagungseinrichtung eine Aufbringeinrichtung für
Scheibentrennmedium aufweist, durch welche Scheibentrennmedium in
direktem Kontakt mit einem oder mehreren Kontaktelementen auf eine
Schnittgutscheibe aufbringbar ist. Eine solche Lösung ist
beispielsweise vorteilhaft, wenn eine Schnittgutscheibe nach dem
Schneiden beispielsweise an einen Kettenrahmen geführt
wird. Bei einem solchen Führungsvorgang lässt
sich eine Schnittgutscheibe an der Aufbringeinrichtung vorbeiführen
und dadurch lässt sich auf automatische Weise eine Aufbringung
von Scheibentrennmedium erreichen.
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Insbesondere
weist die mindestens eine Aufbringeinrichtung als Kontaktelement
einen Aufbringpinsel oder eine Aufbringwalze auf. Dadurch lässt sich
auf einfache Weise Scheibentrennmedium (und insbesondere flüssiges
Scheibentrennmedium) auf eine Schnittgutscheibe aufbringen.
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Es
kann dabei vorgesehen sein, dass die Aufbringeinrichtung mindestens
eine Düse zur Bereitstellung von Scheibentrennmedium an
ein Kontaktelement umfasst. Durch diese Düse kann beispielsweise
in zeitlichen Intervallen oder kontinuierlich flüssiges
Scheibentrennmedium einem Pinsel und/oder einer Walze bereitgestellt
werden.
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Es
ist dann insbesondere vorteilhaft, wenn die Aufbringeinrichtung
so angeordnet und ausgebildet ist, dass Schnittgutscheiben nach
dem Schneiden an der Aufbringeinrichtung und insbesondere an einem
oder mehreren Kontaktelementen der Aufbringeinrichtung vorbeigeführt
sind. Dadurch lässt sich ein automatisches Bestreichen
der Schnittgutscheiben mit Scheibentrennmedium realisieren.
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Günstig
ist es, wenn eine Steuerungseinrichtung für die Beaufschlagungseinrichtung
vorgesehen ist. Dadurch lässt sich der Aufbringvorgang
steuern. Beispielsweise lässt sich eine Scheibentrennmediumemission
zeitlich steuern.
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Es
ist dann weiterhin vorteilhaft, wenn die Steuerungseinrichtung für
die Beaufschlagungseinrichtung mit einer Steuerungseinrichtung für Schneidvorgänge
verbunden ist. Dadurch lässt sich eine Kopplung bzw. Synchronisierung
ermöglichen.
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Es
ist ferner günstig, wenn die Beaufschlagungseinrichtung
mindestens einen Behälter für Scheibentrennmedium
umfasst. Dadurch kann Scheibentrennmedium bereitgehalten werden.
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Das
Scheibentrennmedium liegt als Ausgangsprodukt insbesondere als Flüssigkeit
oder in Pulverform vor. Ein flüssiges Scheibentrennmedium lässt
sich spritzen, aufpinseln oder aufrollen. Ein Scheibentrennmedium
in Pulverform lässt sich aufspritzen.
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Das
Scheibentrennmedium kann ein Filmbildner sein, wobei durch Trocknung
bzw. Aushärtung an der Luft ein Film gebildet wird. Dieses
Scheibentrennmedium ist beispielsweise aufsprühbar, aufstreichbar
oder aufwalzbar. Der entsprechende Film ist dann insbesondere so
ausgebildet (entsprechend wird der Scheibentrennmediumauftrag eingestellt), dass
er abziehbar ist. Es wird gewissermaßen durch Beaufschlagung
mit einem fluiden Scheibentrennmedium eine Trennfolie auf der Scheibe
erzeugt.
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Bei
einer einfach ausgebildeten Lebensmittel-Schneidemaschine umfasst
die Aufnahmeeinrichtung einen Ablagetisch, auf welchen Schnittgutscheiben
direkt nach dem Schneiden fallen; sie fallen im freien Fall auf
den Ablagetisch. Sie können dann auf dem Ablagetisch direkt
mit Scheibentrennmedium beaufschlagt werden und insbesondere mit
Scheibentrennmedium besprüht werden.
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Bei
einer alternativen Ausführungsform umfasst die Aufnahmeeinrichtung
eine Transporteinrichtung, welche Schnittgutscheiben bei und/oder
nach dem Schneiden aufnimmt und von der Messereinrichtung wegtransportiert.
Durch eine solche Aufnahmeeinrichtung lässt sich beispielsweise
auch eine gefächerte Stapelablage ermöglichen.
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Bei
einer Ausführungsform weist die Transporteinrichtung eine
oder mehrere Ketten mit Spießelementen für Schnittgutscheiben
auf. Schnittgutscheiben lassen sich an einer oder mehreren Ketten aufspießen,
wobei das Aufspießen beim oder nach dem Schneiden erfolgt.
Diese Schnittgutscheiben lassen sich dann mitführen und
damit von der Messereinrichtung wegführen.
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Der
Erfindung liegt ferner die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren der eingangs
genannten Art bereitzustellen, welches auf einfache Weise durchführbar
ist.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst,
dass ein fluides Scheibentrennmedium auf eine Schnittgutscheibe
aufgebracht wird, bevor diese Schnittgutscheibe oder eine weitere
Schnittgutscheibe abgelegt wird.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren weist die bereits im
Zusammenhang mit der erfindungsgemäßen Lebensmittel-Schneidemaschine
erläuterten Vorteile auf.
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Insbesondere
ist das fluide Scheibentrennmedium als Ausgangsprodukt eine Flüssigkeit
oder liegt in Pulverform vor. Es ist dadurch spritzbar bzw. streichbar
und/oder walzbar.
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Als
Scheibentrennmedium kann auch ein Filmbildner verwendet werden,
welcher durch Trocknung bzw. Aushärtung an der Luft einen
Trennfilm bildet, welcher benachbarte Scheiben voneinander trennt.
Dieser Film ist insbesondere so ausgebildet, dass er abziehbar ist.
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Das
Scheibentrennmedium kann beispielsweise aufgespritzt und/oder aufgestrichen
und/oder aufgewalzt werden.
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Bei
einer Ausführungsform wird das Scheibentrennmedium in einem
oder mehreren Freistrahlen aufgespritzt. Es erfolgt ein "kontaktloses"
Aufbringen, d. h. eine Düsenöffnung steht nicht
in Kontakt mit einer Schnittgutscheibe.
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Es
ist alternativ oder zusätzlich möglich, dass Schnittgutscheiben
an einer Aufbringeinrichtung für Scheibentrennmedium vorbeigeführt
werden. Durch das Vorbeiführen an der Aufbringeinrichtung
lässt sich ein direkter Auftrag durch mechanischen Kontakt
ermöglichen.
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Es
ist auch möglich, dass Schnittgutscheiben nach dem Schneiden
durch freien Fall auf einen Ablagetisch abgelegt werden. Die entsprechende
Lebensmittel-Schneidemaschine lässt sich auf einfache Weise
ausbilden.
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Bei
einer alternativen Ausführungsform werden Schnittgutscheiben
nach dem Schneiden umgelenkt und durch eine Transporteinrichtung
aufgenommen und mitgeführt. Es lässt sich dadurch
eine definierte Ablage und insbesondere gefächerte Stapelung
erreichen.
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Es
ist grundsätzlich möglich, dass Scheibentrennmedium
auf eine Oberseite einer Schnittgutscheibe aufgebracht wird, auf
welcher später eine weitere Schnittgutscheibe abgelegt
wird.
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Es
ist auch möglich, dass Scheibentrennmedium auf eine Unterseite
einer Schnittgutscheibe aufgebracht wird, mit welcher diese später
auf einer weiteren Schnittgutscheibe abgelegt wird.
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Die
nachfolgende Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen
dient im Zusammenhang mit den Zeichnungen der näheren Erläuterung
der Erfindung.
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Es
zeigen:
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1 eine
schematische Darstellung eines ersten Ausführungsbeispiels
einer erfindungsgemäßen Lebensmittel-Schneidemaschine;
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2 eine
Teildarstellung eines zweiten Ausführungsbeispiels einer
erfindungsgemäßen Lebensmittel-Schneidemaschine;
und
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3 eine
drittes Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen
Lebensmittel-Schneidemaschine.
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Ein
erstes Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen
Lebensmittel-Schneidemaschine, welches in 1 schematisch
gezeigt und dort mit 10 bezeichnet ist, umfasst eine Messereinrichtung 11 mit
einem Messer 12. Das Messer 12 ist beispielsweise
ein Kreismesser, welches rotatorisch durch einen Antrieb 14 angetrieben
ist. Dem Messer 12 ist eine Schneidebene 15 zugeordnet.
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Die
Lebensmittel-Schneidemaschine 10 umfasst eine Zuführungseinrichtung 16 für
Schneidgut 18. Die Zuführungseinrichtung 16 kann
beispielsweise ein Förderband umfassen oder einen verschieblichen
Schlitten, an welchem das Schneidgut 18 aufgenommen ist.
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Durch
das Messer 12 werden an dem Schneidgut 18 Lebensmittel-Schnittgutscheiben
geschnitten. Eine Scheibendicke ist dabei durch den relativen Abstand
zwischen dem Messer 12 und einer Anschlagplatte (siehe 2 und 3)
parallel zu einer Rotationsachse des Messers 12 definiert.
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Die
Lebensmittel-Schneidemaschine 10 weist eine Aufnahmeeinrichtung 20 für
Schnittgutscheiben 22 auf. Die Aufnahmeeinrichtung 20 umfasst
einen Ablagetisch 24, auf dem die Schnittgutscheiben ablegbar
sind.
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Die
Schnittgutscheiben 22 werden durch das Messer 12 erzeugt.
Sie fallen unter Schwerkraftwirkung nach dem Schneiden auf den Ablagetisch 24. Eine
Schnittgutscheibe 22 fällt dabei auf eine bereits auf
dem Ablagetisch 24 liegende Schnittgutscheibe, so dass
ein Schnittgutscheibenstapel 26 entsteht.
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Damit
Schnittgutscheiben
22 in dem Schnittgutscheibenstapel
26 nicht
miteinander verkleben, wird auf eine Oberseite einer abgelegten
Schnittgutscheibe ein Scheibentrennmittel aufgebracht. Aus dem Stand
der Technik ist es bekannt, als Scheibentrennmittel eine Folie zu
verwenden (siehe beispielsweise
EP 1 491 302 A1 ).
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Die
Lebensmittel-Schneidemaschine 10 umfasst eine Beaufschlagungseinrichtung 28,
mit welcher ein fluides (fließfähiges) Scheibentrennmedium 30 auf
eine abgelegte Schnittgutscheibe 22 aufsprühbar
ist. Die Beaufschlagungseinrichtung 28 umfasst dazu eine
oder mehrere Düsen 32, wobei eine entsprechende
Düse 32 insbesondere als Spritzdüse ausgebildet
ist. Die Düse 32 emittiert flüssiges
Scheibentrennmedium in einem Freistrahl in der form eines Spritzstrahlkegels 34,
welcher so ausgerichtet ist, dass eine Schnittgutscheibe 22 nach
der Ablage, d. h. nach dem Fall auf den Ablagetisch 24,
besprüht wird.
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Die
Beaufschlagungseinrichtung 28 umfasst einen oder mehrere
Behälter 36, in welchen das Scheibentrennmedium 30 aufgenommen
ist. Der Behälter 36 speichert einen Vorrat an
Scheibentrennmedium. Eine Pumpe 38 ist fluidwirksam mit
dem Behälter 36 und/oder einer Leitung 40,
welche von dem Behälter 36 zu der mindestens einen
Düse 32 führt, verbunden. Vorzugsweise
ist die Anordnung und Ausgestaltung derart, dass Scheibentrennmedium unter
Druck an der Düse 32 ansteht. Die Düse 32 ist über
eine Steuerungseinrichtung 42 schaltbar. Dadurch kann in
zeitlich gesteuerten Intervallen eine Besprühung von Schnittgutscheiben 22 mit
Scheibentrennmedium 30 erfolgen.
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Die
Steuerungseinrichtung 42 steuert ferner die Zuführungseinrichtung 16 an
und/oder empfängt Signale von der Zuführungseinrichtung 16.
Dadurch kann eine angepasste Besprühung von Schnittgutscheiben 22 erfolgen.
Insbesondere lässt sich sicherstellen, dass ein Auftrag
von Scheibentrennmedium 30 auf eine Schnittgutscheibe 22 unmittelbar
nach dem Schneiden und der Ablage an dem Ablagetische 24 erfolgt.
Die Besprühung erfolgt dabei in einem solchen Zeitraum,
dass eine ausreichend dicke Scheibentrennmediumschicht auf einer
Schnittgutscheibe 22 gebildet ist. Nach Erreichen einer
bestimmten Zeitdauer wird die Besprühung abgeschaltet und
wieder angeschaltet, wenn eine neue Schnittgutscheibe 22 aufgelegt
ist.
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Es
ist auch möglich, dass eine Besprühung mit Scheibentrennmedium
ununterbrochen erfolgt. Dies ist insbesondere relevant, wenn die
Lebensmittel-Schneidemaschine eine Hochleistungs-Lebensmittel-Schneidemaschine
wie ein Slicer ist (hier können mehr als 200 Lebensmittelscheiben
pro Minute geschnitten werden). In diesem Fall wird die Besprühung
vorzugsweise dann abgeschaltet, wenn ein fertiger Schnittgutscheibenstapel
abtransportiert wird, d. h. die Besprühung wird nur zwischen
Leertakten von Schneidevorgängen bezogen auf die Herstellung eines
kompletten Stapels abgeschaltet.
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Bei
der Lebensmittel-Schneidemaschine 10 erfolgt eine Scheibentrennmediumbeaufschlagung der
Schnittgutscheiben 22 auf einer Oberseite, auf welcher
mindestens in einem Teilbereich eine weitere Schnittgutscheibe mit
einer Unterseite abgelegt wird.
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Das
Scheibentrennmedium 30, welches fließfähig
ist, ist beispielsweise eine Flüssigkeit. Es ist grundsätzlich
auch möglich, dass als Scheibentrennmedium beispielsweise
ein Pulver eingesetzt wird.
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Ein
mögliches Material für ein flüssiges Scheibentrennmedium
ist Traubenkernöl. Das Scheibentrennmedium muss ein Lebensmittel
sein, d. h. als Lebensmittel zugelassen sein bzw. als Lebensmittelzusatz
zugelassen sein. Ferner muss es geruchsneutral und geschmacksneutral
sein. Weiterhin sollte es farbneutral sein. Es muss ausreichende
Antihafteigenschaften aufweisen.
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Es
ist grundsätzlich auch möglich, dass das Scheibentrennmedium
ein Filmbildner ist, wobei durch Trocknung bzw. Aushärtung
an der Luft ein Film gebildet wird. Durch entsprechende Einstellung der
Scheibentrennmediumbeaufschlagung lässt sich dann insbesondere
ein Film herstellen, welcher vor dem Verzehr der Lebensmittelscheiben
als Ganzes abziehbar ist.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren funktioniert wie folgt:
Durch
das Messer 12 werden Schnittgutscheiben 22 geschnitten.
Diesen fallen im freien Fall auf den Ablagetisch 24, wo
sie gestapelt werden. Eine Schnittgutscheibe wird durch die Beaufschlagungseinrichtung 28 mit
Scheibentrennmedium 30 besprüht. Die Besprühung
erfolgt, wenn die Schnittgutscheibe 22 auf dem Ablagetisch 24 liegt,
bevor eine weitere Schnittgutscheibe auf der erstgenannten Schnittgutscheibe 22 abgelegt
wird. Dazu ist die Beaufschlagungseinrichtung 28, insbesondere
eine Düse 32, mit der Zuführungseinrichtung 16 synchronisiert;
die Synchronisation ist derart, dass eine Schnittgutscheibe 22 in
dem entsprechenden Oberflächenbereich besprüht
wird, so lange dies möglich ist, d. h. so lange der Spritzstrahlkegel 34 die
Schnittgutscheibe 22 trifft.
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Ein
zweites Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen
Lebensmittel-Schneidemaschine, welches in 2 in einer
Teilschnittdarstellung schematisch gezeigt und dort mit 44 bezeichnet
ist, umfasst eine Messereinrichtung 45 mit einem rotatorisch
angetriebenen Kreismesser 46. Die Rotationsachse 48 liegt
senkrecht zu einer Messerebene.
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Die
Lebensmittel-Schneidemaschine 44 umfasst ferner eine Anschlagplatte 50,
an welche Schneidgut 52 anlegbar ist. Eine Position der
Anschlagplatte 50 in einer Richtung parallel zur Rotationsachse 48 ist
einstellbar. Dadurch ist die Dicke einer Schnittgutscheibe einstellbar.
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Das
Schneidgut 52 ist durch einen Schlitten 54 aufgenommen,
welcher in einer Richtung/Gegenrichtung 56 hin- und herverschieblich
ist. Diese Richtung/Gegenrichtung 56 ist dabei quer und
insbesondere senkrecht zur Rotationsachse 48.
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Die
Lebensmittel-Schneidemaschine 44 umfasst ein Umlenkelement 58,
welches um eine Drehachse 60 (in 2 senkrecht
zur Zeichenebene) drehbar ist. Das Umlenkelement 58, welches
rollenförmig ausgebildet ist mit zahnförmigen
Greifelementen 62 an der Oberfläche ist insbesondere
in seiner Drehbewegung angetrieben (der entsprechende Antrieb ist
in 2 nicht gezeigt), wobei das Umlenkelement 58 eine
Drehrichtung 63 aufweist, welche derart ist, dass Schnittgutscheiben 64 beim
Schneiden von dem Umlenkelement 58 mitgenommen und von dem
Schneidgut 52 weggeführt werden.
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Dem
Umlenkelement 58 gegenüberliegend ist ein Gleitelement 66 angeordnet,
welches zur Führung der Schnittgutscheiben 64 innerhalb
eines Kanals 68 dient. Dieser Kanal 68 ist zwischen
dem Umlenkelement 58 und dem Gleitelement 66 angeordnet und
führt zu einer Aufnahmeeinrichtung 70 für Schnittgutscheiben.
Die Aufnahmeeinrichtung 70 wiederum umfasst eine Transporteinrichtung 71 mit einem
Kettenrahmen 72, an welchem eine oder mehrere Ketten 74 in
einer Transportrichtung 76 bewegt werden. Die Kette oder
Ketten 74 sind insbesondere endlos ausgebildet und an gegenüberliegenden
Rollen 78a, 78b geführt.
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Die
Rollen 78a, 78b sind dabei um eine Drehachse 80 drehbar,
welche parallel zur Drehachse 60 ist. Insbesondere ist
eine der Rollen 78a, 78b in ihrer Drehbarkeit
angetrieben.
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An
der oder den Ketten 74 sind Spießelemente 82 angeordnet,
welche quer zur Drehachse 80 an der oder den Ketten 74 hinausragen.
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Wenn
die Kette oder Ketten 74 mit ihren Spießelementen 82 im
Bereich des Kanals 68 parallel zu einer Schnittgutscheibe 64,
welche durch das Umlenkelement 58 und gegebenenfalls durch
das Gleitelement 66 geführt ist, vorbeiläuft,
dann können die Spießelemente 82 eine
Schnittgutscheibe 64 aufspießen und mitnehmen;
die Schnittgutscheiben 64 werden durch die Transporteinrichtung 71 in
der Transportrichtung 76 befördert.
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Ferner
umfasst die Aufnahmeeinrichtung 70 einen Abschläger 84,
welcher rahmenförmig ausgebildet ist und um eine Achse 86 parallel
zur Rotationsachse 48 schwenkbar ist. Durch den Abschläger 84 lassen
sich Schnittgutscheiben, welche an den Spießelementen 82 des
Kettenrahmens 72 gehalten sind, über Verschwenkung
mitnehmen und auf einem Ablagetisch 88 ablegen. In 2 ist
eine abgelegte Schnittgutscheibe mit dem Bezugszeichen 90 angedeutet.
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Es
ist eine Beaufschlagungseinrichtung 92 vorgesehen, welche
eine oder mehrere Düsen 94 umfasst. Die Düse
oder Düsen 94 weisen eine Düsenöffnung
auf, welche dem Kettenrahmen 72 zugewandt ist und auf den
Kanal 68 folgt.
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Dem
Umlenkelement 58 ist ein Abstreifer 96 zugeordnet,
welcher beispielsweise aus einem Blech gebildet ist und welcher
dem Kettenrahmen 72 gegenüberliegt. Dieser sorgt
für eine Ablösung von einer mitgenommenen Schnittgutscheibe 64 von
dem Umlenkelement 58 zu deren Übergabe an die
Kette oder Ketten 74.
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Eine
Düse 94 ist in der Nähe dieses Abstreifers 96 angeordnet.
Wenn eine Schnittgutscheibe 64 an dem Abstreifer 96 vorbeiläuft
und an Spießelementen 82 teilweise aufgespießt
ist, dann wird diese Schnittgutscheibe 64 an einer Unterseite 98 mit
flüssigem Scheibentrennmedium besprüht. Eine Schnittgutscheibe,
welche zur Ablage an dem Ablagetisch 88 vorgesehen ist,
weist dann bereits eine Scheibentrennmediumschicht auf; die durch
den Abschläger 84 auf dem Ablagetisch 88 abgelegten
Schnittgutscheiben 90 weisen an ihrer Unterseite 98 bereits
die Scheibentrennmediumschicht auf.
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Eine
Steuerungseinrichtung 100 steuert den Beaufschlagungsvorgang.
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Die
Unterseite 98 einer Schnittgutscheibe 64 ist diejenige
Seite, mit welcher sie auf einer Oberseite einer bereits abgelegten
Schnittgutscheibe (wie der Schnittgutscheibe 90) abgelegt
wird.
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Ansonsten
funktioniert die Lebensmittel-Schneidemaschine wie oben beschrieben.
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Bei
der Lebensmittel-Schneidemaschine 10 und der Lebensmittel-Schneidemaschine 44 wird
das Scheibentrennmedium berührungslos aufgespritzt; die
Düsen 32, 94 stehen nicht in direktem
mechanischen Kontakt mit den Schnittgutscheiben. Es erfolgt eine
Freistrahlbeaufschlagung von Schnittgutscheiben.
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Bei
einem weiteren Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen
Lebensmittel-Schneidemaschine, welches in 3 schematisch
in einer Teilschnittdarstellung gezeigt und dort mit 102 bezeichnet
ist, ist eine Beaufschlagungseinrichtung 104 vorgesehen,
welche eine Aufbringeinrichtung 105 mit einem oder mehreren
Kontaktelementen 106 zum Auftrag von Scheibentrennmedium
aus einem Vorrat 108 aufweist. Ein Kontaktelement 106 ist
beispielsweise ein Pinsel oder eine drehbare Walze oder Rolle, an
welchem bzw. welcher eine Schnittgutscheibe 110 vorbeigeführt
wird. Eine oder mehrere Düsen 112 sind mit dem
Vorrat 108 fluidwirksam verbunden und stellen dem oder
den Kontaktelementen 106 flüssiges Scheibentrennmedium
bereit.
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Die
Lebensmittel-Schneidemaschine 102 ist grundsätzlich
gleich ausgebildet wie die Lebensmittel-Schneidemaschine 44.
Für gleiche Elemente werden gleiche Bezugszeichen verwendet.
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Das
oder die Kontaktelemente 106 sind zwischen dem Kettenrahmen 72 und
dem Abstreifer 96 angeordnet, und zwar derart, dass Schnittgutscheiben 110,
welche vorbeigeführt werden, an dem oder den Kontaktelementen 106 vorbeistreichen.
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Wenn
ein Kontaktelement 106 vorgesehen ist, dann ist dieses
so ausgebildet, dass eine gesamte Breite (in 3 senkrecht
zur Zeichenebene) mit Scheibentrennmedium bestrichen wird. Wenn
mehrere Kontaktelemente 106 vorhanden sind, dann sind diese
entsprechend angeordnet und ausgebildet, so dass die gesamte Breite
mit Scheibentrennmedium beaufschlagt wird.
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Bei
der erfindungsgemäßen Lösung wird ein fließfähiges
Scheibentrennmedium auf eine Schnittgutscheibe nach dem Schneiden
aufgetragen. Das fließfähige (fluide) Scheibentrennmedium
ist insbesondere eine sprühbare, streichbare oder rollbare Flüssigkeit
oder ein sprühbares Pulver. Die dazu notwendige Düse
bzw. notwendigen Düsen oder Kontaktelemente lassen sich
platzsparend ausbilden und auf einfache Weise in die entsprechende
Lebensmittel-Schneidemaschine integrieren.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - EP 1491302
A1 [0004, 0048]
- - EP 0153870 B1 [0009]
- - EP 0746208 B1 [0009]
- - EP 0782883 B1 [0009]
- - EP 0640111 B1 [0009]
- - DD 238718 A5 [0009]