DE69307403T2 - Schutzplankeneinrichtung aus Stahl - Google Patents
Schutzplankeneinrichtung aus StahlInfo
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Description
- Die Erfindung bezieht sich auf eine metallische Schutzplanke, insbesondere für Brücken und Viadukte, und zwar von jener Art, wie sie in der EP- A-0 428 097 beschrieben ist.
- Genauer ausgedrückt bezieht sich die Erfindung auf eine Planke, die strengsten Sicherheitsstandards entspricht und gleichzeitig ein Gewicht hat, das mit üblichen Leitbalken für Straßen, insbesondere Brücken und Viadukten vergleichbar ist.
- Die erfindungsgemäße Planke kann an Brücken und Viadukten als mittlerer Fahrbahnteiler oder als feste seitliche Abgrenzung verwendet werden, sie kann aber auch für jeden anderen Verwendungszweck, der Sicherheitsorgane mit einem niederen Gewicht und einem großen Zurückhaltevermögen verlangt, eingesetzt werden.
- Nach dem Stand der Technik sind verschiedene Einrichtungen zum Verbessern der Verkehrssicherheit an modernen Straßen und Autobahnen bekannt.
- Unter diesen Einrichtungen spielen die sogenannten Leitschienen eine wichtige Rolle.
- Diese Produkte erfüllen in bekannter Weise eine zweifache Aufgabe, nämlich dem Fahrzeuglenker deutlich seinen Weg anzuzeigen und ein Fahrzeug vom Verlassen seines Weges im Falle eines Unfalles oder Lenkfehlers abzuhalten.
- Insbesondere haben die Leitschienen die folgenden Kriterien zu erfüllen:
- - eine große Festigkeit, um schwere und leichte Motorfahrzeuge zurückzuhalten und abzuweisen;
- - eine große Kapazität zur Verhinderung eines Überschlages auf die andere Fahrbahn;
- - eine große Kapazität zur Aufnahme von Energie (Nachgiebigkeit).
- Zusätzlich zu diesen Eigenschaften werden noch weitere Merkmale gefordert, z.B. ein funktionaler Schmuck (längsverlaufende grüne Hecken), Oberflächenentwässerung der Fahrbahnen etc..
- Gute Resultate wurden bei Verwendung von Planken erzielt, die aus vorfabrizierten armierten Betonelementen mit einem bekannten Profil bestehen und als "New Jersey" bezeichnet werden.
- Diese Planken, die nun schon einige Jahre in verschiedenen Ländern in Verwendung stehen, besitzen eine geneigte Oberfläche an ihrer Basis und können so direkt auf die Lenkung eines auf einem Kollisionskurs befindlichen Motorfahrzeuges einwirken, sodaß dieses Fahrzeug in seine Bahn zurückgelenkt wird.
- Darüber hinaus wurden Versuche durchgeführt, die natürliche Starrheit dieser Art von Planken durch Verwendung von nachgiebigen Verankerungssystemen am Boden zu vermeiden.
- Die Planken können daher Deformationen und bleibende Verlagerungen erleiden, wodurch die im Motorfahrzeug auftretenden Verzögerungen auf ein Minimum reduziert werden und auch ein annehmbares Zurückprallen zusammen mit einer minimalen Beschädigung erreicht wird.
- Durch obige Merkmale konnte ein Großteil der an normalen Straßenstrecken auftretenden Probleme bewältigt werden, nicht aber die Probleme auf Brücken oder Viadukten.
- Es ist nämlich der schwere Aufbau der New Jersey Betonplanken mit den Belastungen, denen normal verwendete Rahmenwerke widerstehen können, nicht vereinbar.
- Derzeit werden die üblichen Leitschienen aus Stahl an Brücken und Viadukten angewendet, die mit ihren bekannten Grenzen immer mehr die absolute Notwendigkeit, Motorfahrzeuge davon abzuhalten, ihre Fahrbahn an den obgenannten Teilen der Straßen zu verlassen, mit sich bringen.
- Die EP-A-0 428 097 beschreibt eine Sicherheitsplanke, die aus einem modularen metallischen Element besteht, das mit anschließenden gleichen Elementen verbunden werden kann; dieses Element besitzt Seitenwände in einem oder mehreren gegenseitig verbundenen Elementen, und frontale Wände.
- Dieses Element ist im wesentlichen hohl und weist der Länge nach verlaufende Versteifungsmittel und Mittel für die Verbindung mit anschließenden Elementen, zusammen mit Mitteln für die Befestigung am Boden auf.
- Gemäß der EP-A-0 428 097 wird jedoch eine metallische Planke vorgeschlagen, die zur Erreichung der erforderlichen Absorptions- oder Aufnahmekapazität und Stabilität Gewichte und Teile erfordert, die im Hinblick auf das Gewicht und die Festigkeit die Planke verschlechtert und demgemäß einen unerwünschten Effekt auf das Tragwerk und auf Fahrer im Falle eines Unfalles hat.
- Um die Nachteile nach dem Stand der Technik zu vermeiden und um weitere Vorteile zu erreichen, haben die Anmelder diese Erfindung entworfen, getestet und verkörpert.
- Die Erfindung wird vorausgesetzt und charakterisiert im Hauptanspruch, wogegen die abhängigen Ansprüche Varianten der Hauptidee der Ausführungsform beschreiben.
- Zweck vorliegender Erfindung ist es, eine metallische Sicherheitsplanke zu schaffen, die leichter, aber stabiler und sicherer ist als die in der EP-A-0 428 097 beschriebene Planke.
- Die erfindungsgemäße Planke besteht aus modularen metallischen Elementen, die zur Bildung einer Sicherheitsplanke mit gleichen anschließenden Elementen verbunden werden können.
- Jedes dieser modularen Elemente besteht im wesentlichen aus einer frontalen metallischen Aufnahmeplatte, welche der Länge nach und quer durch mindestens ein Verstärkungselement versteift ist.
- Die frontale Aufnahmeplatte besitzt das bekannte New Jersey Profil, das als doppeltes Trapez ausgebildet ist, das gegen den Boden zu breiter wird und in der unteren Hälfte einen Wechsel der Neigung aufweist, um die Tragbasis des modularen Elementes zu verbreitern, und um gegen die Reifen eines Motorfahrzeuges abweisend zu wirken.
- Die erfindungsgemäße Aufnahmeplatte ist vorteilhaft an ihrem unteren Ende entlang ihrer Tragbasis nach hinten gebogen und bildet einen Teil der Tragbasis.
- Die modularen Elemente sind an ihrer Hinterseite offen um leichter zu sein.
- Die erfindungsgemäße Planke wiegt etwa 120 bis 140 Kilo per Meter Länge gegenüber 100 bis 1.100 Kilo per Meter Länge der normalen New Jersey Betonplanken und gegenüber 160 Kilo per Meter Länge der Planken gemäß der EP-A-0 428 097.
- Die modularen Elemente der erfindungsgemäßen Planke weisen an ihrem oberen Ende Mittel auf, mit denen sie mit mindestens einer Längsstange zusammenwirken, die eine weitere Rückhaltewirkung besitzt.
- Diese Längshaltestange hat den Zweck, die Sicherheitsplanke in Längs- und Vertikalrichtungen weiters zu versteifen und zu verstärken und spielt eine spezielle Rolle beim Zurückhalten eines Motorfahrzeuges auf seiner eigenen Fahrbahn, indem es das Motorfahrzeug daran hindert, an der Sicherheitsplanke hochzusteigen.
- Gemäß einer Variante sind zwei oder mehr Längshaltestangen vorgesehen.
- Im wesentlichen in Übereinstimmung mit den Stützen der Haltestangen oder in deren Nachbarschaft weist die frontale Aufnahmeplatte in ihrem oberen Teil eine Versteifungskonsole zur Verteilung der Belastungen auf, um die Beanspruchungen, die die Haltestange im Augenblick eines Stoßes an die Aufnahmeplatte überträgt, besser zu verteilen.
- Um die Steifheit und Verstärkung zu verbessern, sind erfindungsgemäß die Verbindungspunkte einer Haltestange mit einer anderen vorteilhaft nicht bei den Verbindungsenden aneinander anschließender modularer Elemente angeordnet.
- Die verbleibende metallische Struktur der erfindungsgemäßen Planke wurde zur Erreichung einer Sicherheitswirkung ersonnen, insbesondere im Hinblick auf das Aufnahmevermögen kinetischer Energie durch Umwandlung dieser Energie in eine größere Deformationswirkung im Moment des Aufpralls.
- Diese bessere Struktur weist verbesserte Versteifungsrippen oder Verstärkungssteher und neue Längsverstärkungselemente auf, weiters ist die Struktur vorteilhaft mit speziellen Ankerbolzen befestigt.
- Die Verletzungen von Personen im Motorfahrzeug und Beschädigungen am Motorfahrzeug werden auf diese Weise beträchtlich vermindert und gleichzeitig auch das Zurückprallen des Motorfahrzeuges gegen die eigene Fahrbahn begrenzt.
- Gemäß einer Variante sind die Stützmittel, mit denen die Haltestange zusammenwirkt, in Übereinstimmung mit Versteifungsrippen angeordnet, wobei in diesem Fall die Versteifungskonsolen zur Verteilung der Belastung weggelassen werden.
- Die erfindungsgemäße Planke erzielt vorzügliche Resultate beim Zurückhalten eines Motorfahrzeuges mit 30 Tonnen Gewicht, das bei einer Geschwindigkeit von 65 km/h unter einem Auftreffwinkel von 30 º schleudert.
- Beim obigen Beispiel ist der Bereich bleibender Deformation im wesentlichen auf den Auftreffpunkt des Motorfahrzeuges gegen die Sicherheitsplanke beschränkt.
- Gemäß einer Variante kann eine Deckplatte, zum Beispiel durch Nieten oder andere Mittel, an der Hinterseite der frontalen Auffangplatten aus ästhetischen und nicht Festigkeitsgründen befestigt werden.
- Gemäß einer anderen Variante weist das modulare metallische Element an seinem unteren Frontteil dann einen Verbindungsschuh auf, wenn die Sicherheitsplanke an einer oberhalb des Straßenniveaus verlaufenden Platte befestigt wird.
- Die modularen metallischen Elemente gemäß der Erfindung sind stumpf aneinander stoßend mit einer gegenseitigen Verbindung an ihren Enden mittels geeigneter Verbindungsmittel angeordnet, sodaß eine kontinuierliche Planke geschaffen wird.
- Gemäß einer Variante bestehen die Verbindungsmittel aus horizontalen Platten, die auf die oberen Enden der frontalen Aufnahmeplatten aufgesetzt und z.B. durch Bolzen und Muttern fest an den beiden zu verbindenden modularen metallischen Elementen befestigt sind.
- Gemäß einer anderen Variante bestehen die Mittel zur Verbindung der modularen metallischen Elemente aus einem Doppelgelenk, wobei dessen Ösen fest an den Endverstärkungsstehern befestigt sind.
- Eine Verbindungsplatte mit zugehörigen Verbindungsösen wirkt mit diesen Ösen zusammen.
- Die Installation zur Verbindung aneinander anschließender modularer metallischer Elemente erfolgt bei dieser Variante dadurch, daß die Verbindungsplatte zwischen zwei aneinander anschließenden modularen metallischen Elementen mit ihren Ösen, gleichachsig mit den Ösen an den zwei modularen metallischen Elementen, positioniert wird, worauf von oben zwei Zapfen in die entsprechenden Ösen eingeschraubt werden.
- Gemäß einer anderen Variante erstreckt sich das Doppelgelenk nur teilweise entlang der modularen metallischen Elemente, vorzugsweise entlang deren oberem Teil.
- Die erfindungsgemäßen modularen metallischen Elemente können auch spezielle Haken für die Verbindung mit schon bestehenden modularen metallischen Elementen einer anderen Art aufweisen.
- Jedes modulare metallische Element besitzt Mittel für die Verankerung am Boden; diese Verankerungsmittel sind vorteilhaft vorgespannt und nachgiebig, um einen erforderlichen nachgiebigen Widerstand gegen die beim Anprall eines Motorfahrzeuges auftretenden Beanspruchungen zu bieten.
- Die Verankerungsmittel der modularen metallischen Elemente mit dem Boden bestehen aus einer Mehrzahl von Ankerbolzen, die mit geeigneten Sitzen im unteren Teil der modularen metallischen Elemente zusammenwirken und die in der Fahrbahndecke verankert sind. Diese Sitze wirken direkt mit den vertikalen Versteifungselementen zusammen, die aus Versteifungsrippen oder Stehern bestehen.
- Sind Brücken aus Stahl hergestellt, bestehen gemäß einer Variante die Verankerungsmittel aus Ankerbolzen, die mit Hülsen oder Umhüllungen zusammenwirken, die fest an der Innenseite der metallischen Struktur der Brücke befestigt sind.
- Die Versteifungsrippen, von denen mindestens zwei für jedes modulare metallische Element vorgesehen sind, sind fest mit der Innenfläche der frontalen Aufnahmeplatte verbunden, sodaß ein einziger Körper gebildet wird.
- Das Längsverstärkungselement ist im wesentlichen so lang wie das modulare metallische Element und ist in einer Höhe zwischen 0,3 und 0,6, im wesentlichen 0,45 der Höhe der frontalen Aufnahmeplatte der erfindungsgemäßen metallischen Planke angeordnet. Dieses Längsverstärkungselement ist in geeigneter Weise geformt, z.B. im wesentlichen als "V", das mit seinen breiten Seiten fest am Rücken der frontalen Aufnahmeplatte befestigt ist.
- Gemäß einer Variante besteht das Längsverstärkungselement aus einem inneren "V-förmigen" Biegeelement, oder vorteilhaft einem schwalben- schwanzförmigen Element, das in der frontalen Aufnahmeplatte ausgeformt ist.
- In diesem Fall können vertikal voneinander entfernte Verbindungsbrücken in Übereinstimmung mit den horizontalen Rippen der inneren Biegung vorgesehen sein.
- Gemäß einer weiteren Variante wirken zwei oder mehr Längsverstärkungselemente mit der frontalen Aufnahmeplatte zusammen. Bei zwei Längsverstärkungselementen ist das obere der beiden in einer Höhe vom Boden zwischen 0,3 und 0,6, vorteilhaft 0,45 der Höhe der frontalen Aufnahmeplatte angeordnet, wogegen das untere der beiden vorteilhaft mit einer seiner Seiten mit dem Scheitel des Wechsels der Neigung der frontalen Aufnahmeplatte zusammenwirkt.
- Die Versteifungsrippen weisen einen L-förmigen Querschnitt auf, dessen längere Seite eine veränderliche Länge besitzt, sodaß es der Form der frontalen Aufnahmeplatte angepaßt ist.
- Genauer ausgedrückt bedeutet dies, daß die längere Seite des "L" nach unten zu vergrößert wird, sodaß es mit seinem freien Ende an der hinteren Fläche der frontalen Aufnahmeplatte fest befestigt werden kann.
- Die Richtung der hinteren, vertikal positionierten kürzeren Seite der Versteifungsrippen ist entgegengesetzt der Fahrtrichtung der vorbeifahrenden Fahrzeuge.
- Im wesentlichen V-förmige Nuten sind in einer der Anzahl der Längsverstärkungselemente entsprechenden Anzahl in der längeren Seite der Versteifungsrippen angeordnet; diese Nuten ermöglichen den Längsverstärkungselementen gegen die hintere Fläche der frontalen Aufnahmeplate positioniert zu werden.
- Die Versteifungsrippen sind an ihrem unteren Ende zur Formung einer Tragbasis gebogen, die endseitig mit der vorteilhaft gebogenen unteren Kante der frontalen Aufnahmeplatte zusammenwirkt.
- In den beiliegenden Zeichnungen sind bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung dargestellt, ohne auf diese Beispiele beschränkt zu sein. Dabei zeigen:
- Fig. 1 in schaubildlicher Ansicht eine erfindungsgemäße metallische Schutzplanke;
- Fig. 2 die Rückansicht einer erfindungsgemäßen metallischen Schutzplanke;
- Fig. 3 einen Längsschnitt einer metallischen Schutzplanke entlang der Linie D-D von Fig. 4, zusammen mit einem vergrößerten Detail einer Art einer Verbindung zwischen benachbarten Elementen;
- Fig. 4 einen Querschnitt der metallischen Schutzplanke entlang der Linie A- A in Fig. 2;
- Fig. 5 einen Querschnitt einer Variante der metallischen Schutzplanke nach Fig. 4;
- Fig. 6 einen Querschnitt einer möglichen Art der Verankerung der metallischen Schutzplanke nach Fig. 4 am Boden;
- Fig. 7 in vergrößertem Maßstab einen horizontalen Querschnitt einer Versteifungsrippe entlang der Linie B-B in Fig. 2;
- Fig. 8 einen vertikalen Längsschnitt der Versteifungsrippe entlang der Linie C-C in Fig. 7;
- Die Fig. 9 bis 13 Querschnitte verschiedener Formen von Ausführungsbeispielen der erfindungsgemäßen metallischen Schutzplanke;
- Fig. 14 eine Rückansicht einer anderen Ausführungsform der erfindungsgemäßen metallischen Schutzplanke;
- Fig. 15 die Rückansicht einer erfindungsgemäßen metallischen Schutzplanke, wobei eine abgeänderte Art der Verbindung der verschiedenen Elemente gezeigt ist;
- Fig. 16 einen Querschnitt der metallischen Schutzplanke gemäß Fig. 15 entlang der Linie E-E;
- Fig. 17 und 18 Querschnitte von zwei Arten der Verankerung der erfindungsgemäßen metallischen Schutzplanke an einer metallischen Struktur.
- Fig. 1 zeigt eine Schutzplanke 10, die aus einer Mehrzahl von modularen metallischen Elementen 11 besteht, die aneinander anschließen und miteinander verbunden sind; die modularen metallischen Elemente 11 weisen Mittel 30 für ihre Befestigung auf dem Boden 28 auf.
- Die frontale Ausbildung der modularen metallischen Elemente 11 ist ähnlich der New Jersey Art und weist die bekannten vorteilhaften Merkmale der selben auf.
- Das modulare metallische Element 11 besitzt eine frontale Aufnahmeplatte 12, die in ihrem unteren Teil eine Spitze oder einen Scheitel 33 besitzt, die bzw. der mit einem Wechsel der Neigung der frontalen Aufnahmeplatte 12 übereinstimmt.
- Im Beispiel nach den Fig. 2, 4, 5 und 8 weist die frontale Aufnahmeplatte 12 zwei Verstärkungselemente 13a, 13b auf, die längs ihrer hinteren Fläche angeordnet sind und im wesentlichen die gleiche Länge wie das modulare metallische Element 11 besitzen.
- Das erste untere Verstärkungselement 13a ist mit einer Seite in der Nähe des Scheitels 32 des Wechsels der Neigung der frontalen Aufnahmeplatte 12 angeordnet und erstreckt sich nach unten, wogegen das zweite höhere längliche Verstärkungselement 13b in einer Höhe vom Boden 28 zwischen 0,3 und 0,6, vorzugsweise 0,45 der Höhe der frontalen Aufnahmeplatte 12 der erfindungsgemäßen metallischen Planke 10 angeordnet ist.
- Gemäß einer Variante (Fig. 9, 10, 11, 12 und 13) weist die frontale Aufnahmeplatte 12 nur ein Verstärkungselement 13b auf, das entlang der Hinterseite der Platte 12 angeordnet ist und im wesentlichen die gleiche Länge wie das modulare metallische Element 11 besitzt.
- Entsprechend einer Variante wird das Verstärkungselement 13b durch eine innere V-förmige Biegung der frontalen Aufnahmeplatte (Fig. 12) oder durch eine innere schwalbenschwanzförmige Biegung der frontalen Aufnahmeplatte (Fig. 11) erhalten.
- Die frontale Aufnahmeplatte 12 weist weiters eine Mehrzahl von im wesentlichen vertikalen Versteifungsrippen 14 auf, wobei mindestens zwei bei jedem modularen metallischen Element 11 vorgesehen sind. Die Rippen 14 sind voneinander regelmäßig entfernt und an der frontalen Aufnahmeplatte 12 und den Verstärkungselementen 13 befestigt.
- Im Beispiel nach Fig. 2 ist eine metallische Planke 10 dargestellt, bei der jedes modulare metallische Element sechs Versteifungsrippen 14 aufweist.
- Die Versteifungsrippen 14 weisen entlang einer horizontalen Ebene einen L- förmigen Querschnitt auf (Fig. 7); die längere Seite 14a des "L" besitzt eine veränderliche Länge, die dem Profil der frontalen Aufnahmeplatte 12 angepaßt ist, mit der die Rippen 14 fest verbunden sind.
- In den längeren Seiten 14a der Versteifungsrippen 14 sind überdies im wesentlichen V-förmige Nuten 33 eingearbeitet, die in Form und Stellung den Verstärkungselementen 13a - 13b angepaßt sind.
- Wenn nur ein Verstärkungselement 13b vorgesehen ist, (Fig. 9, 10, 11, 12 und 13) weisen die Versteifungsrippen 14 nur eine Nut 33 auf, die in ihrer Form und Stellung dem Verstärkungselement 13b entspricht.
- Die Versteifungsrippen 14 sind in ihrem unteren Teil zur Formung eines tragenden Fußes 19 gebogen, der endseitig mit der frontalen Aufnahmeplatte 12, die ihrerseits zur Formung eines Fußes 26 gebogen ist, und mit dem Boden 28 zusammenwirkt.
- Von der frontalen Aufnahmeplatte 12 ragen Stützen 15 nach oben, die mit dem oberen Teil 35 der Platten 12 und den vertikalen Versteifungsrippen 14 zusammenwirken; mit diesen Stützen 15 wirkt eine Haltestange 16 zusammen, die sich entlang der gesamten Länge der Sicherheitsplanke 10 erstreckt.
- Die Stützen 15 sind nach vorne gebogen, sodaß sie die Haltestange 16 in der Projektion mit der fast vertikalen Oberfläche der frontalen Aufnahmeplatte 12 halten.
- In Übereinstimmung mit den Stützen 15 besitzt die Aufnahmeplatte 12 in ihrem oberen Teil eine V-förmige Konsole 17 zur Versteifung und Kräfteverteilung, die den Zweck hat, die im Moment eines Aufpralles eines Motorfahrzeuges durch die Haltestange 16 auf die frontale Aufnahmeplatte 12 aufgebrachten Kräfte aufzunehmen und zu verteilen.
- Bei einer Variante (Fig. 14) sind die Stützen 15 in Übereinstimmung mit den vertikalen Versteifungsrippen 14 angeordnet, sodaß in diesem Fall die Konsolen 17 wegfallen.
- Gemäß einer anderen Variante (Fig. 14) sind die Stützen 15 übereinstimmend mindestens mit den Endversteifungsrippen 14 angeordnet und wirken so als Verbindungsorgane 20.
- Die Haltestangen 16 sind vorzugsweise miteinander durch Verbindungsstützen 18 verbunden, in denen die Enden aneinander anschließender Haltestangen 16 befestigt sind.
- Bei einer Variante (Fig. 13) weist die frontale Aufnahmeplatte 12 eine verminderte Höhe auf, die zwischen 0,5 und 0,8 der normalen Höhe beträgt, und es sind mindestens zwei Haltestangen 16 vorgesehen.
- Die an den Enden des modularen metallischen Elementes 11 angeordneten Versteifungsrippen 14 besitzen wechselseitig Befestigungsorgane 20 zum Verbinden zweier aneinander anschließender metallischer Elemente 11.
- Bei den Beispielen nach den Fig. 2 und 3 bestehen die wechselseitigen Befestigungsorgane 20 aus einem Scharnier mit einer Mehrzahl von auf den Versteifungsrippen 14 angeordneten Ösen 21 und einer Verbindungsplatte 22, welche ihrerseits an jeder ihrer Seiten eine Mehrzahl von Ösen 23 besitzt.
- Die Verbindung zweier aneinander anschließender modularer metallischer Elemente 11 wird dadurch erreicht, daß zwei Zapfen 24 je mit den Ösen 21 der entsprechenden Versteifungsrippe 14 und den Ösen 23 der Verbindungsplatte 22 fluchtend zusammenwirken.
- Zur Erhöhung der Deutlichkeit sind die in Fig. 2 dargestellten Zapfen 24 nur teilweise in die entsprechenden Ösen 21 - 23 eingeschraubt.
- Im Falle von Kurven oder anderen Abweichungen in den Straßen ist es bloß erforderlich, die Abmessungen und/oder die Gestalt der Verbindungsplatte 22 entsprechend zu ändern, sodaß die aneinander anschließenden modularen metallischen Elemente 11 miteinander verbunden werden können.
- Bei der in Fig. 14 dargestellten Variante erstreckt sich das Scharnier nur entlang eines Teiles der Versteifungsrippen 14 der erfindungsgemäßen metallischen Planke 10.
- Bei einer anderen in den Fig. 15 und 16 dargestellten Variante bestehen die wechselseitigen Befestigungsmittel 20 aus einer horizontalen Platte 36, die auf der oberen Seite 35 der frontalen Aufnahmeplatten 12 zweier anschließender modularer metallischer Elemente 11 aufruht und mit den Elementen 11 durch Bolzen und Muttern 37 verbunden ist.
- Durch Verbinden der Rückseiten von zwei modularen metallischen Elementen 11 ist die Schaffung eines Mittelabweisers möglich.
- Aus ästhetischen Gründen ist es möglich, die Rückseite eines modularen metallischen Elementes 11 mit einer Platte zu versehen, die die Verstärkungselemente 13 und die Versteifungsrippen 14 überdeckt; die Oberfläche dieser Platte kann z.B. für die Anbringung von Reklame od.dgl. verwendet werden.
- Fig. 6 zeigt eine Ausführungsform von Mitteln 30 für die nachgiebige Verankerung des modularen metallischen Elementes 11 am Boden 28. Jedes modulare metallische Element 11 weist in seinem unteren Teil in Übereinstimmung mit dem Fuß 26 eine Mehrzahl von Zellen 25 auf. Jede Zelle 25 ist mit einer Verstärkungsplatte 34 ausgestattet.
- In Übereinstimmung mit den Zellen 25 sind im Fuß 26 Öffnungen 27 vorgesehen und Ankerbolzen 29 durch die Öffnungen 27 eingesetzt. Diese Ankerbolzen 29 werden vorzugsweise mit einem Drehmomentenschlüssel oder mit kalibrierten Schraubern angezogen, um den gewünschten Wert der Vorspannung zu erreichen. Die Verstärkungsplatte 34 ruht auf der Tragbasis 19 und die letztere auf dem Fuß 26 auf. Dies bewirkt, daß die nachgiebige Verankerung der Ankerbolzen 29 mit der Sicherheitsplanke 10 ohne lokale Spitzen der Aufprallenergie zusammenwirkt.
- Wenn die Sicherheitsplanke 10 auf einer oberhalb des Straßenplateaus 28 befindlichen Platte befestigt wird, weist das modulare metallische Element 11 an seinem unteren Ende einen Verbindungsschuh 31 (Fig. 15 und 18) auf.
- Bei einer völlig aus Stahl bestehenden Brücke bestehen gemäß einer Variante die Verankerungsmittel 30 aus Ankerbolzen 29, die mit Büchsen oder Umhüllungen 38 zusammenarbeiten, die innen zwischen einer oberen Platte 40a und einer unteren Platte 40b der die Basis 39 der Stahlbrücke bildenden metallischen Struktur angeordnet sind.
- Im Beispiel nach den Fig. 17 und 18 sind Verstärkungsrippen 42 unterhalb der oberen Platte 40a angeordnet.
- Die im wesentlichen koaxial mit dem Ankerbolzen 29 verlaufende Hülse 38 ist fest an der oberen Platte 40a, die die Basis 39 der Stahlbrücke bildet, befestigt und weist in ihrem Boden 44 eine Öffnung 41 auf, mit der der Ankerbolzen 29 zusammenwirkt.
- Beim Beispiel nach Fig. 18 besitzt die metallische Brücke eine Platte 43, die höher als das Straßenniveau 28 ist, und mit der der am unteren Ende des modularen metallischen Elementes 11 vorgesehene Verbindungsschuh 31 zusammenwirkt.
- Bei diesem Beispiel ist die Hülse 38 fest an der Platte 43 und an der oberen Platte 40a befestigt, wobei die Hülse 38 durch die obere Platte 40a durchgeht.
Claims (15)
1. Metallische Sicherheitsplanke (10) mit einer Mehrzahl von modularen
metallischen Elementen (11), die aus einer frontalen Aufnahmeplatte (12), der
Länge nach durchgehenden Verstärkungselementen (13a, b), an den Enden
vorgesehenen Stehern oder Versteifungsrippen (14) und Zellen (25) für die
Befestigung von Ankerbolzen (29) am Boden (28) bestehen, wobei Mittel (21, 23,
24) für die gegenseitige Verbindung der modularen metallischen Elemente (11) an
ihren Enden vorgesehen sind, die frontale Aufnahmeplatte sich von einer oberen
Lage mit einem Oberteil (35) zu einer unteren Basislage erstreckt, mindestens ein
Verstärkungselement (13a, b) angeordnet ist, das sich entlang der Länge der
frontalen Aufnahmeplatte (12) erstreckt, die Hinterseite der Steher oder
Versteifungsrippen (14) im wesentlichen vertikal verläuft und ihre Frontseite an
der Hinterseite der frontalen Aufnahmeplatte (12) und an den
Verstärkungselementen (13) verankert ist, die Zellen (25) mit einem Basisteil (26) der frontalen
Aufnahmeplatte (12) zusammenwirken, die frontale Aufnahmeplatte (12) einen
Richtungswechsel mit einer weniger hervorgehobenen Neigung in ihrem unteren
Teil und einen Scheitel (32) aufweist, und der Teil mit der weniger
hervorgehobenen Neigung sich in seinem unteren Teil in mindestens einem im
wesentlichen horizontalen Teil fortsetzt, der den Fußteil bildet, dadurch
gekennzeichnet,
- daß die modularen metallischen Elemente (11) mindestens zwei Zwischensteher
oder Versteifungsrippen (14) besitzen, wobei alle Steher oder Versteifungsrippen
(14) pro modularem metallischen Element (11) äquidistant angeordnet sind;
- daß der horizontale Querschnitt der Steher oder Versteifungsrippen (14) die
Form eines "L" aufweist, dessen Frontteil an der Hinterseite der frontalen
Aufnahmeplatte (12) und an den der Länge nach verlaufenden
Verstärkungselementen (13) befestigt ist,
- und daß die Zellen (25) als Höhlungen mit einem Zugangsraum im Teil mit der
geringeren Neigung der frontalen Aufnahmeplatte (12) ausgebildet sind, wobei die
Basis mit dem Basisteil (26) und mit einem Fuß (19) der Steher oder
Versteifungsrippen (14) zusammenwirkt.
2. Planke (10) nach Anspruch 1, bei der die Längsversteifungselemente
(13a, b) als "V" ausgebildet sind, deren offene Seiten gegen die frontale
Aufnahmeplatte (12) weisen.
3. Planke (10) nach Anspruch 1 oder 2, bei der die
Längsversteifungselemente (13a) sich entlang der Rückseite der frontalen Aufnahmeplatte (12)
erstrecken und durchgehend in Berührung mit der frontalen Aufnahmeplatte (12)
sind.
4. Planke (10) nach einem der vorstehenden Ansprüche, bei der auf dem
oberen Teil (35) der frontalen Aufnahmeplatte (12) Stützen (15) angeordnet sind,
die mindestens eine Haltestange (16) lagern, die oberhalb und entlang der
modularen metallischen Elemente (11) verläuft.
5. Planke (10) nach Anspruch 4, bei der die Haltestange (16) nach vorne
gegen die Straße zum Zusammenwirken mit der vertikalen Projektion der oberen
fast vertikalen Fläche der frontalen Aufnahmeplatte (12) verlagert ist.
6. Planke (10) nach Anspruch 4 oder 5, bei der eine Versteifungskonsole
(17) zur Verteilung der Beanspruchungen im Zusammenwirken mit jeder Stütze
(15) am inneren oberen Teil der frontalen Aufnahmeplatte (12) angeordnet ist.
7. Planke (10) nach einem der Ansprüche 4 bis 6, bei der jede Stütze (15) in
Zusammenwirkung mit einem Steher oder einer Versteifungsrippe (14) angeordnet
ist.
8. Planke nach einem der vorstehenden Ansprüche, bei der die Stütze (15)
auch die Funktion von Befestigungsmitteln (20) in Übereinstimmung mit einem
Endsteher oder einer Endversteifungsrippe (14) besitzt.
9. Planke (10) nach einem der vorstehenden Ansprüche, bei der die Kante
einer der Seiten eines ersten unteren Längsverstärkungselementes (13a) im
Zusammenwirken mit dem Scheitel (32) der frontalen Aufnahmeplatte (12) steht
und das Verstärkungselement an der unteren fast vertikalen Fläche dieser Platte
(12) befestigt ist.
10. Planke (10) nach Anspruch 9, bei der ein zweites höheres
Längsverstärkungselement (13b) in einer Höhe oberhalb des Bodens zwischen 0.3
und 0.6 der Höhe der frontalen Aufnahmeplatte (12) angeordnet ist.
11. Planke (10) nach einem der vorstehenden Ansprüche, bei der der L-
förmige Hinterteil der Versteifungsrippen (14) in eine der Fahrtrichtung der
Motorfahrzeuge entgegengesetzte Richtung weist und mit einem
Versteifungsfortsatz versehen ist.
12. Planke (10) nach einem der vorstehenden Ansprüche, bei der die Zellen
(25) eine Verstärkungsplatte (34) und Seitenwände zur Abstützung und
Verbindung aufweisen.
13. Planke (10) nach einem der vorstehenden Ansprüche, bei der die
Befestigungsmittel (20) als vertikale Platte (22) ausgebildet sind, die mit
Verbindungszapfen (24) zusammenwirken, wobei sich die vertikale Platte (22)
vertikal über mindestens einen Teil der Höhe der Endsteher oder
Endversteifungsrippen (14) erstreckt.
14. Planke (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 12, bei der die
Befestigungsmittel (20) als horizontale Platte (36) ausgebildet sind, die mittels
Bolzen und Muttern (37) mit den oberen Enden zweier aneinander gereihter
modularer metallischer Elemente (11) zusammenwirkt.
15. Planke (10) nach einem der vorstehenden Ansprüche, bei der die
frontale Aufnahmeplatte (12) eine verminderte Höhe zwischen 0.5 und 0.8 der
normalen Höhe besitzt.
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