Bereich der Erfindung
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Das Ziel der vorliegenden Erfindung ist eine Drehlagerfeder
für Kraftfahrzeug-Sonnenblenden, die insbesondere bei
Sonnenblenden anwendbar ist, die einen Aufbau aufweisen, der
aus einem hohlen Körperteil gebildet ist, das durch
Blasformen von Kunststoff erzeugt wurde.
Hintergrund der Erfindung
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Es ist gut bekannt, daß die Sonnenblenden, die normalerweise
als ursprüngliche Ausstattung in Kraftfahrzeugen angebracht
werden, ein Drehlager bzw. Scharnier haben, das
grundsätzlich aus einem Schwenkzapfen gebildet ist, der einen Teil
eines Bügelteiles bildet, das am Fahrzeugaufbau angebracht
und normalerweise am Fahrzeugdach angebracht ist, sowie aus
einer Feder, die fest an der Sonnenblende angebracht ist.
Die genannte Feder nimmt den genannten Schwenkzapfen auf und
hält ihn, so daß die Sonnenblende rund um den genannten
Schwenkzapfen geschwenkt werden kann und fest jede Position
beibehalten kann, wie sie vom Benutzer gewählt ist, in die
sie unter den normalen Gebrauchspositionen versetzt wurde.
Ferner sind der genannte Schwenkzapfen und die genannte
Haltefeder mit Mitteln versehen, die im allgemeinen durch
entsprechende Positionierungsabflachungen gebildet sind, die
die Ruhelage oder -lagen der Sonnenblende kräftiger
festlegen.
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In Sonnenblenden, die aus einem Körper-Hohlteil mit im
wesentlichen prismatischer Form aufgebaut sind, das durch
Blasformen von Kunststoff erzeugt wurde, und in dem die
Haltefeder, die in Wirklichkeit eine Drehlagerfeder ist,
weil beide Funktionen in einem einzigen Teil kombiniert
sind, vollständig innerhalb des Hohlkörperteils aufgenommen
ist, ist die Haltefeder von der Außenseite mittels eines
Durchgangsloches zugänglich, das an einem solchen Ende im
Hohlkörperteil vorgesehen ist, und es erfolgt durch das
genannte Durchgangsloch, daß die Haltefeder den
entsprechenden Abschnitt des Schwenkzapfens des Bügelteils aufnimmt.
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Als ein Beispiel bekannter Ausführungsbeispiele von
Sonnenblenden wie die, die oben beschrieben sind, in welchen die
Haltefeder, d.h. die Drehlagerfeder, vollständig innerhalb
des Hohlkörperteils aufgenommen ist, kann das spanische
Patent P 9100391 genannt werden, das unter dem
Prioritätsdatum vom 14.02.91 hinterlegt wurde und am 03.09.92 (3.
September 1992) unter der veröffentlichungsnummer WO-A92/14623
veröffentlicht wurde. Das genannte Patent P9100391 (WO-
A92/14623) offenbart eine Haltefeder mit im wesentlichen
rechteckiger Form, die zu ihrer Längsebene im wesentlichen
symmetrisch ist, und zwei übereinanderliegende, jeweils
halbzylindrische und prismatische Abschnitte festlegt, in
welchen der halbzylindrische oder obere Abschnitt den
Schwenkzapfen des Bügelteils aüfnimmt.
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Die Haltefeder, die im spanischen Patent P 9100391 offenbart
ist, ist in ihrer Lage im Inneren des Hohlkörperteils über
eine Vielzahl von Aussparungen befestigt, die in den Wänden
des Körperteils ausgebildet sind und sie flankieren, sowie
durch die Federfähigkeit der Feder selbst, wobei deren
Seitenwände unmittelbar gegen die entsprechenden Innenflächen
der Seitenwände des Hohlkörperteils andrücken. Die Tatsache,
daß die Haltefeder unmittelbar auf den genannten
Innenflächen des Hohlkörperteils anliegt, bedeutet, daß, wenn der
Benutzer die Sonnenblende aus der Ruhelage bzw. den
Ruhelagen in irgendeine andere Gebrauchslage bewegt, oder wenn die
Sonnenblende genau in die Ruhelage(n) bewegt ist, die
Wirkung des Schwenkzapfens auf die Haltefeder durch deren
Verformung wiederum die Verformung des Hohlkörperteils nach
einem verlängerten Gebrauchszeitraum verursacht, und zwar
genau in den unmittelbaren Umgebungen der Lage, die von der
Haltefeder eingenommen wird. Eine solche Verformung des
Sonnenblenden-Hohlkörperteils kann ausreichend ernsthaft
sein, um durch Befühlen gespürt zu werden, was ein Nachteil
ist, und zeitweise sogar der Sonnenblende eine unregelmäßige
Sichtfläche verleiht.
Zusammenfassung der Erfindung
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Im Hinblick darauf, eine neue Ausführung einer
Halte-Drehlagerfeder vorzusehen, die, während sie voll im Hohlkörper
teil der Sonnenblende aufgenommen ist, keinerlei Verformung
des Hohlkörperteils verursacht und demzufolge auch nicht der
Sonnenblende, als Ergebnis der Reibung des Schwenkzapfens
des Bügelteils an der Drehlagerfeder während der Änderungen
aus oder zu der oder den Ruhelage(n) der Sonnenblende, ist
eine Drehlagerfeder für Kraftfahrzeug-Sonnenblenden
offenbart, die einen neuen Aufbau aufweist.
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Die Sonnenblenden-Drehlagerfeder der Erfindung ist
einstükkig und aus hochfederfähigem Material hergestellt, bevorzugt
aus viereckig geformtem Stahlblech. Die genannte
Drehlagerfeder ist im wesentlichen spatförmig, mit abgerundeten
Kanten, und ist an zwei gegenüberliegenden Seiten offen. Sie
ist bezüglich ihrer Längsmittelebene symmetrisch und bildet,
wobei die eine Seite und die beiden miteinander einen
rechten Winkel bilden, der den oberen Bereich der Drehlagerfeder
begrenzt, ein längliches Gehäuse, um ergreifend den
entsprechenden Abschnitt eines Schwenkzapfens des Bügelteils
aufzunehmen, wobei das genannte Gehäuse an seinen Seitenwänden
jeweilige Positionierungsabflachungen festlegt, die in
Übereinstimmung mit den Positionierungsabflachungen des
Schwenkzapfens bemessen sind; an einem mittleren Abschnitt hiervon
eine Längs-Verengung; an einem unteren Abschnitt hiervon
einen im wesentlichen rechteckigen, länglichen Abschnitt,
dessen Seitenwände ein wenig mehr nach außen vorstehen als
die Seitenwände des Gehäuses im oberen Abschnitt der
Drehlagerfeder; und die Wand des rechteckigen Abschnitts, die
dem Gehäuse des oberen Bereichs zugewandt ist, durch
jeweilige gebogene Verlängerungen der Seitenwände ausgebildet
ist, mit denen sie einen rechten Winkel bildet
(Drehlagerfeder der Art, die beispielsweise in DE-B-2 551 633 offenbart
ist), dadurch gekennzeichnet, daß die genannten
Verlängerungen an ihrem freien Ende mit jeweiligen, gebogenen
Endflanschen versehen sind, die dem genannten Gehäuse zugewandt
sind;
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- jede der beiden Seitenwände des rechteckigen Abschnitts
und ihre jeweiligen gebogenen Verlängerungen zwei
Querschlitze aufweisen, die vom mittigen oder verschmälerten
Bereich ausgehen, wobei die genannten Schlitze durch
Entfernen von Material der Drehlagerfederung gebildet sind und die
genannten Schlitze bevorzugt auf eine solche Weise
angeordnet sind, daß sie am Ende der Seitenwände und an den
jeweiligen gebogenen Verlängerungen der Seiten- oder
Anbringungslaschen jeweils und in dem mittigen Abschnitt mittige,
flexible Greiflaschen bilden, und die mittigen, flexiblen
Greiflaschen über einen verhältnismäßig kurzen Abstand über die
Anbringungslaschen überstehen, wobei die genannten
Anbringungslaschen, wenn die Drehlagerfeder voll im Sonnenblenden-
Hohlkörperteil aufgenommen sind, ständig und über einen
verhältnismäßig kurzen Abstand von den entsprechenden
Innenwänden des Hohlkörperteils befindlich sind.
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In Übereinstimmung mit einem weiteren, charakteristischen
Ausführungsbeispiel der Drehlagerfeder für Kraftfahrzeug-
Sonnenblenden der Erfindung weist die Sonnenblende alle
betrieblichen Teile auf, die oben beschrieben wurden, und
ist dadurch gekennzeichnet, daß mindestens an einer der
Seitenwände des rechteckigen Abschnitts und an der mittigen,
flexiblen Greiflasche hiervon eine Zunge vorliegt, deren
freies Ende gegen die Innenoberfläche der genannten
mittleren, flexiblen Greiflasche anliegt, die zugewandt ist,
wobei die kleinere oder größere Länge der Zunge einen
größeren bzw. kleineren Greif-Andruck der Drehlagerfeder am
Schwenkzapfen des Bügelteils bestimmt.
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Die Merkmale der Drehlagerfedern der Erfindung, die oben
beschrieben sind, liefern eine Lösung für die Probleme, die
von der federnden Verformung bekannter Ausführungsbeispiele
von Haltefedern verursacht wurden, die vollständig im
Hohlkörperteil der Sonnenblende aufgenommen sind. Bei der
Haltefeder, die ständig gegen die entsprechenden Innenwände des
Hohlkörperteils andrückt, verursacht diese Verformung, wie
schon oben erwähnt, die Verformung des Körperteils und
dementsprechend der Sonnenblende. Tatsächlich verursacht, wenn
die Drehlagerfeder der Erfindung vollkommen im Hohlkörper
teil aufgenommen ist, so daß seine Befestigungslaschen
ständig unter verhältnismäßig kurzem Abstand zu den
entsprechenden Innenseitenwänden des Hohlkörperteils vorliegen,
bevorzugt mittels Haltevorsprüngen, die zu einem solchen Zweck im
Hohlkörperteil selbst vorgesehen sind, der Übergang der
Sonnenblende von oder zu der bzw. den Ruhelage(n) in der
Drehlagerfeder durch die Wirkung des Schwenkzapfens des
Bügelteils die federnde Verformung ihrer mittigen, flexiblen
Greiflaschen, ohne daß diese federnde Verformung in
irgendeiner Weise auf das Hohlkörperteil übertragen wird;
tatsächlich verhindert der Abstand zwischen den Befestigungslaschen
der Drehlagerfeder und den entsprechenden Wänden des
Hohlkörperteils, welcher Abstand bestimmt ist durch die
genannten Haltevorsprünge, die zu dem Zweck vorgesehen sind, die
mittigen, flexiblen Greiflaschen daran, die genannten Wände
des Hohlkörperteils während ihrer federnden Verformung unter
normalen Gebrauchsbedingungen zu berühren.
Kurze Beschreibung der Zeichnungen
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Die Drehlagerfeder für Kraftfahrzeug-Sonnenblenden der
Erfindung ist in den beiden Zeichnungsblättern dargestellt,
die dieser Beschreibung beigefügt sind. In den Zeichnungen
ist:
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Fig. 1 eine Seitenansicht, die ein Ausführungsbeispiel R1
der Drehlagerfeder der Erfindung zeigt.
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Fig. 2 eine Frontansicht der Drehlagerfeder der Erfindung,
die in Fig. 1 gezeigt ist.
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Fig. 3 eine Seitenansicht des Ausführungsbeispiels R1 der
Drehlagerfeder der Erfindung, aufgenommen im Hohlkörperteil
einer Sonnenblende.
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Fig. 4 ein Querschnitt des Ausführungsbeispiels R1 der
Drehlagerfeder der Erfindung, angebracht am Schwenkzapfen eines
Bügelteils, in der Ruhelage.
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Fig. 5 ein Querschnitt des Ausführungsbeispiels R1 der
Drehlagerfeder der Erfindung, angebracht am Schwenkzapfen eines
Bügelteils, in einer anderen Lage als der Ruhelage.
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Fig. 6 eine Seitenansicht, die ein Ausführungsbeispiel R2
der Drehlagerfeder der Erfindung zeigt.
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Fig. 7 eine Frontansicht der Drehlagerfeder der Erfindung,
die in Fig. 6 gezeigt ist.
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Fig. 8 ein Querschnitt längs Linie VIII-VIII in Fig. 6.
Detaillierte Beschreibung des Ausführungsbeispiels
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Die Drehlagerfedern R1 und R2 für
Kraftfahrzeug-Sonnenblendenscharniere der Erfindung, die als ein Ausführungsbeispiel
beschrieben sind, sind im wesentlichen spatförmig bzw.
parallelepipedförmig, mit abgerundeten Ecken, und sind um ihre
Längsmittellinie symmetrisch, wie in den Fig. 1, 2, 6 und 7
gezeigt ist. Die Drehlagerfedern R1 und R2 der Erfindung
sind bevorzugt aus hochfederndem Stahlblech mit viereckigem
Profil gebildet.
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Beide Drehlagerfedern R1 und R2 haben gleiche Teile, die für
die größere Deutlichkeit der Beschreibung in dieser
Beschreibung und in den Figuren der Zeichnung mit denselben
Bezugszeichen bezeichnet sind. Auf diese Weise ist
nachfolgend das Ausführungsbeispiel der Drehlagerfeder R1 der
Erfindung, das in den Fig. 1 bis 5 gezeigt ist, vorgelegt, und
diese Beschreibung ist in gleicher Weise durch Anwendung auf
das Drehlagerfeder-Ausführungsbeispiel R2 der Erfindung
ausdehnbar, das in den Fig. 6 bis 8 gezeigt ist.
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Die Fig. 1 und 2 zeigen, wie die Drehlagerfeder R1 der Länge
nach gebildet ist: an ihrem oberen Bereich durch das Gehäuse
1, an ihrem mittleren Bereich durch die Verengung 2 und an
ihrem unteren Bereich durch den rechteckigen Abschnitt 3.
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In diesem Ausführungsbeispiel der Drehlaqerfeder R1 ist das
Gehäuse 1 kürzer als die Verengung 2 und der rechteckige
Abschnitt 3. Das genannte Gehäuse 1 ist relativ zur
Quermittellinie der Drehlagerfeder R1 zentriert.
Offensichtlicherweise ist die Länge des Gehäuses 1 in Abhängigkeit von
den Erfordernissen einer speziellen Anwendung gegeben, ohne
daß dies den korrekten Betrieb der Drehlagerfeder R1 der
Erfindung beeinträchtigt, wobei dasselbe in gleicher Weise
auch auf die Verengung 2 und den rechteckigen Abschnitt 3
anwendbar ist.
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Die Fig. 2, 4 und 5 zeigen, wie das Gehäuse 1 in diesem
Ausführungsbeispiel im wesentlichen halbzylindrisch und auf
eine solche Weise bemessen ist, daß es, wie in den Fig. 3, 4
und 5 gezeigt, den Schwenkzapfen 4 des Bügelteils 5
ergreifen und aufnehmen kann, welches, wie oben vermerkt, am
Kraftfahrzeugaufbau angebracht ist.
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Die Fig. 2, 4 und 5 zeigen, wie das Gehäuse 1 der
Drehlagerfeder R1 mit zwei Positionierungs-Abflachungen 6 und 6'
ausgebildet ist, die in funktioneller Übereinstimmung mit
den Positionierungsabflachungen 7 und 7' bemessen sind, die
länglich am Schwenkzapfen 4 des Bügelteils 5 ausgebildet
sind, wie in den Fig. 3, 4 und 5 gezeigt.
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Die Fig. 3, 4 und 5 zeigen, wie die Drehlagerfeder R1 im
Inneren des Hohlkörperteils 8 der Sonnenblende aufgenommen
ist, das durch Blasformen eines Kunststoffes erzeugt ist,
und welches der deutlicheren Offenbarung halber nur
teilweise gezeigt ist. In den genannten Fig. 3, 4 und 5 ist die
Drehlagerfeder R1 im Ende des Hohlkörperteils 8 entsprechend
der Lage aufgenommen, die vom Bügelteil 5 eingenommen wird,
und ist von der Außenseite nur durch die Durchgangsbohrung 9
zugänglich, die für einen solchen Zweck im Hohlkörperteil 8
ausgebildet ist.
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Die Drehlagerfeder R1 ist in ihrer Lage über drei
Aussparungen 10 befestigt, die in jeder der entsprechenden
Seitenwände des Hohlkörperteils 8 ausgebildet sind und die die
Drehlagerfeder R1 flankieren, wie in Fig. 3 gezeigt. Es wird
darauf hingewiesen, daß die Anzahl und Anordnung der
Aussparungen 10 sich in Abhängigkeit von den Erfordernissen
einer jeden speziellen Anwendung und/oder der Form ändern
kann, die der Drehlagerfeder R1 verliehen wurde.
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Die Fig. 1 bis 5 zeigen, wie die Verengung 2 in
Längsrichtung den Zwischenbereich der Drehlagerfeder R1 bildet, die
die jeweiligen, im wesentlichen rechteckigen Abschnitte
definiert, die in das Gehäuse 1 und in den rechteckigen
Abschnitt 3 unter einem Winkel zu diesem übergehen.
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Die Fig. 2, 4 und 5 zeigen, wie die beiden Seitenwände 11,
11' des rechteckigen Abschnitts 3 längs der Gesamtheit ihrer
Längen in jeweils gebogenen Verlängerungen 12, 12'
verlängert sind, deren freie Enden, ebenfalls längs deren gesamter
Längenerstreckung, jeweilige gebogene Endflansche 17, 17'
bilden, die dem Gehäuse 1 der Drehlagerfeder R1 zugewandt
sind.
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Jede der beiden Seitenwände 11 und 11' sowie ihre jeweiligen
gebogenen Verlängerungen 12 und 12' des rechteckigen
Abschnitts 3 haben jeweils zwei Schlitze 13, die quer zur
Drehlagerfeder R1 verlaufen und sich von der Verengung 2 aus
erstrecken, wie in den Fig. 1 und 3 gezeigt.
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Die beiden Schlitze 13 jeder der beiden Seitenwände 11, 11'
und der jeweiligen gebogenen Verlängerung 12, 12' sind
symmetrisch auf beiden Seiten der Quermittellinie angeordnet,
wie in den Fig. 1 und 3 gezeigt, und bilden an den Enden der
Seitenwände 11 und 11' sowie an den jeweiligen gebogenen
Verlängerungen 12 und 12' die Seiten- oder
Befestigungslaschen 14 bzw. 14' und im mittleren Abschnitt hiervon die
mittleren, flexiblen Greiflaschen 15 bzw. 15'.
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Die Fig. 3, 4 und 5 zeigen, wie das Hohlkörperteil 8 der
Sonnenblende innen an beiden Seitenwänden zwischen den
Positionierungsaussparungen 10 mit im wesentlichen zylindrischen
Befestigungsvorsprüngen 16 ausgebildet sind, obwohl sie auch
irgendeine andere Funktion haben können, etwa eine
prismatische, die geeignet ist für jede spezielle Anwendung.
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Wenn die Drehlagerfeder R1 im Hohlkörperteil 8 der
Sonnenblende aufgenommen ist, wie in den Fig. 3, 4 und 5 gezeigt,
dann sind die Befestigungsvorsprünge 16 auf eine solche
Weise angeordnet, daß sie über den Befestigungslaschen 14
und 14' liegen, wobei die Befestigungsvorsprünge 16 auf eine
solche Weise bemessen sind, daß sie die Befestigungslaschen
14 und 14' bei einem verhältnismäßig kurzen Abstand zur
Innenoberfläche der entsprechenden Seitenwände des
Hohlkörperteus 8 halten.
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Fig. 4 zeigt, wie die Drehlagerfeder R1 im Inneren des
Hohlkörperteils 8 angeordnet ist, nachdem erst einmal der
Schwenkzapfen 4 des Bügelteils 5 passend in das Gehäuse 1
der Drehlagerfeder R1 durch das Durchgangsloch 9 eingesetzt
wurde, das im Hohlkörperteil 8 ausgebildet ist. In Fig. 4
nimmt das Hohlkörperteil 8 der Sonnenblende die Ruhelage
ein. Unter diesen Bedingungen liegen die Positionierungs-
Abflachungen 6, 6' des Gehäuses 1 der Drehlagerfeder R1
unter Wirkung der Drehlagerfeder R1 selbst an der
Positionierungs-Abflachung 7 bzw. 7' des Schwenkzapfens 4 des
Bügelteils 5 an. Dieser Druck verhindert unter normalen
Gebrauchsbedingungen, daß die Schwingungen, die verursacht
werden, wenn das Fahrzeug fährt, das unzeitige Freigeben der
Sonnenblende verursachen.
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Fig. 4 zeigt, wie in der Ruhelage, erzwungen durch den
Schwenkzapfen 4 des Bügelteils 5, die mittigen, flexiblen
Greiffiaschen 15 und 15' der Drehlagerfeder R1 um einen
verhältnismäßig kurzen Abstand über die Befestigungslaschen
14 bzw. 14' hinausstehen, ohne die Innenoberfläche der
entsprechenden Seitenwände des Hohlkörperteils 8 in irgendeinem
Fall zu berühren.
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Fig. 5 zeigt eine andere Lage als die Ruhelage, die von dem
Hohlkörperteil 8 der Sonnenblende eingenommen wird. In
dieser Lage verhindert die Greifwirkung der Positionierungs-
Abflachung 6 und 6' der Drehlagerfeder R1 des Schwenkzapfens
4 des Bügelteils 5 die unzeitige Freisetzung der
Sonnenblende,
wie oben beschrieben. In dieser Lage des Hohlkörperteils
verursacht der Schwenkzapfen die federnde Verformung der
mittigen, flexiblen Greiflaschen 15 und 15' der
Drehlagerfeder R1 auf eine solche Weise, daß sie über die
Anbringungslaschen 14 bzw. 14' weiter hinausstehen als in der Ruhelage,
die in Fig. 4 gezeigt ist, ohne daß die mittigen, flexiblen
Greiflaschen 15, 15' die Innenoberfläche der entsprechenden
Seitenwände des Hohlkörperteils 8 in irgendeinem Fall
berühren, wie oben für die Ruhelage erwähnt.
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Auf diese Weise verhindern die Merkmale der Drehlagerfeder
R1 der Erfindung, daß die federnde Verformung der
Drehlagerfeder auf das obere Körperteil 8 der Sonnenblende übertragen
wird, während sich die Sonnenblende aus der Ruhelage,
gezeigt in Fig. 4, in irgendeine andere Lage bewegt, die die
eine sein kann, die in Fig. 5 gezeigt ist, oder umgekehrt.
Auf diese Weise leiden das Hohlkörperteil 8 und demzufolge
die Sonnenblende nicht unter irgendeiner Verformung, wie sie
bei den bekannten Ausführungsbeispielen von Haltefedern
stattfindet, die voll im Hohlkörperteil von Sonnenblenden
aufgenommen sind.
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Fig. 6 bis 8 zeigt ein Ausführungsbeispiel der
Drehlagerfeder R2 der Erfindung, die, wie oben erwähnt, alle die
Elemente aufweist, die für das Ausführungsbeispiel der
Drehlagerfeder R1 der Erfindung beschrieben wurden.
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Die Fig. 6 bis 8 zeigen, wie die mittigen, flexiblen
Greiflaschen 15 der Seitenwand 11 des rechteckigen Abschnitts 3
der Drehlagerfeder R2 mit einer Zunge 18 versehen ist, deren
freies Ende senkrecht gegen die innere Seitenwand der
mittigen, flexiblen Greiflasche 15' anliegt, die ihr zugewandt
ist. In diesem Ausführungsbeispiel der Drehlagerfeder R2
befindet sich die Zunge 18 auf der mittigen, flexiblen
Greiflasche 15, obwohl es offensichtlich sein sollte, daß
sie auch auf der mittigen, flexiblen Greiflasche 15'
befindlich
sein könnte, die ihr zugewandt ist, und gegen die
andere flexible Greiflasche 15 anliegen könnte, ohne die
Wirkungsweise der Drehlagerfeder R2 zu beeinträchtigen.
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Die Fig. 7 und 8 zeigen, wie in diesem Ausführungsbeispiel
die Zunge 18 der Drehlagerfeder R2 sich gemeinsam mit der
Wand des rechteckigen Abschnitts 3 erstreckt, die von den
gebogenen Verlängerungen 12 bzw 12' gebildet ist. Es wird
darauf hingewiesen, daß genau die kürzere oder größere Länge
der Zunge 18 den größeren bzw. kleineren Greifdruck der
Positionierungs-Abflachungen 6 und 6' der Drehlagerfeder R2
am Schwenkzapfen des Bügelteils 5 bestimmen wird, ohne daß
dies die Wirkungsweise der Drehlagerfeder R2 beeinträchtigt,
die sich nicht von der unterscheidet, die für die
Drehlagerfeder R1 beschrieben ist.