-
Die vorliegende Erfindung betrifft eine
Verbindungsvorrichtung für Lichtleitfaserkabel. Unter Lichtleitfaserkabeln sind
dabei nicht nur Kabel zu verstehen, die ausschließlich
Lichtleitfasern enthalten, sondern auch gemischte Kabel, die
sowohl Lichtleitfasern als auch Leitungen für den
Energietransport enthalten.
-
Bekanntlich ist es zum Verbinden von Lichtleitfaserkabeln
erforderlich, daß die Lichtleitfasern während des Verbindens
ausreichend Lose haben, um die Fasern miteinander verbinden
zu können, ohne sie dabei Beanspruchungen auszusetzen, die
ihre Übertragungseigenschaften beeinträchtigen würden.
-
Sind die zu verbindenden Kabel mit Verbindungskästen
verbunden, so sieht man demnach im Inneren der Verbindungskästen
ein ausreichend langes abisoliertes Lichtleitfaserstück vor,
damit beim Verbinden ausreichend Lose zur Verfügung steht.
-
Die FR-A-2 564 989 beschreibt in diesem Zusammenhang eine
Verbindungsvorrichtung, bei der nach dem Verbinden die
abisolierten Lichtleitfasern im Verbindungskasten aufgerollt
werden, um die Lose aufzunehmen, die das Herstellen der
Verbindung ermöglichte. In dem genannten Dokument ist die
Möglichkeit vorgesehen, den Verankerungspunkt der Trägerelemente des
Kabels zu verändern, um für das Verbinden ein längeres
Faserstück zur Verfügung zu haben, jedoch ist auch hier ein
Aufrollen der Fasern im Inneren des Gehäuses vorgesehen. Für
dieses Aufrollen wird vergleichsweise viel Raum benötigt, da
die Lichtleitfasern nicht über eine bestimmte kleinstmögliche
Krümmung hinaus gebogen werden dürfen, so daß die
Verbindungskästen größere Abmessungen haben müssen, als es für die
Aufnahme der Verbindung eigentlich nötig wäre. Bekanntlich
steht jedoch gerade für Verbindungen von
Lichtleitfaserkabeln, die häufig in der Telekommunikation eingesetzt werden,
besonders wenig Raum zur Verfügung.
-
Ein Ziel der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine
Verbindungsvorrichtung für Lichtleitfaserkabel vorzuschlagen,
die wenig Raum benötigt und dabei die Lichtleitfasern keinen
übermäßigen Beanspruchungen aussetzt.
-
Zur Lösung dieser Aufgabe wird gemäß der Erfindung eine
Verbindungsvorrichtung für Lichtleitfaserkabel gemäß den
Ansprüchen 1 und 3 vorgeschlagen.
-
Die den Lichtleitfasern gegebene Lose läßt sich somit
beliebig variieren, indem man die Kabel mehr oder weniger weit
aneinander annähert und sie in der gewünschten Position
festhält. Insbesondere werden die Kabelenden zum Zeitpunkt des
Herstellens der Verbindung in einer Position gehalten, in der
sie sehr weit aneinander angenähert sind, um den
Lichtleitfasern möglichst viel Lose zu geben, während die Kabelenden
nach dem Verbinden voneinander entfernt werden, um die Lose
der Lichtleitfasern aufzunehmen, so daß diese in einem
Schutzelement mit kleinem achsnormalem Querschnitt
aufgenommen werden können.
-
Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung ist
das Schutzelement ein zylindrisches Rohr. Somit kann nach dem
Koppeln der Lichtleittasern die Verbindung auf sehr einfache
Weise dadurch geschützt werden, daß man das Rohr über die
Verbindung schiebt.
-
Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus
der folgenden Beschreibung zweier nicht beschränkend zu
verstehender konkreter Ausführungsbeispiele der Erfindung in
Verbindung mit den beigefügten Zeichnungen. Es zeigen:
-
Figur 1 eine perspektivische
Teilschnittansicht eines ersten
Ausführungsbeispiels der Verbindungsvorrichtung
gemäß der Erfindung,
-
Figur 2 eine perspektivische
Teilschnittansicht eines zweiten
Ausführungsbeispiels der Verbindungsvorrichtung
gemäß der Erfindung.
-
Unter Bezugnahme auf die Figur 1 wird das erste
Ausführungsbeispiel gemäß der Erfindung anhand von Lichtleitfaserkabeln
1 beschrieben, die Lichtleitfasern 2 enthalten, die von einem
zentralen Stab 3 mit schraubenförmigen Rillen 4 gestützt
sind.
-
Die Rillenstäbe 3 werden über die notwendige Länge hinweg
freigelegt, um die Lichtleitfasern 2 herauszuziehen und an
ihnen Kopplungen 5 vorzunehmen oder sie auf eine beliebige
andere Art miteinander zu verbinden. Die Lage der Kabelenden
1 relativ zueinander wird dadurch eingestellt, daß man die
Rillenstäbe 3, die hier die Aufgabe von
Positionierungselementen erfüllen, in einem Verriegelungselement 6 verschiebt.
-
Beim dargestellten Ausführungsbeispiel ist das
Verriegelungselement 6 ein quaderförmiger Block, durch den zwei parallele
Durchgangslöcher laufen, die dazu bestimmt sind, die
Rillenstäbe 3 aufzunehmen, die von Verriegelungsschrauben 7, die
sich quer zu den die Rillenstäbe aufnehmenden Löchern
erstrecken, in der gewünschten Lage relativ zueinander
festgehalten werden.
-
Sollen Kopplungen 5 ausgeführt werden, so müssen die
Lichtleitfasern 2 ausreichend Lose haben, um ein Arbeiten an den
Lichtleitfasern zu ermöglichen, ohne daß diese dabei mit
einem zu kleinen Krümmungsradius gebogen werden, was ihre
Übertragungseigenschaften sowie ihre Lebensdauer beeinträchtigen
würde. Zu diesem Zweck verschiebt man die Rillenstäbe 3 im
Verriegelungsblock 6, so daß man die Kabelenden 1 aneinander
annähert, bis die Lichtleitfasern 2 genug Lose haben. Dann
werden die Verriegelungsschrauben 7 auf den Rillenstäben 3
festgezogen, die die Kabel in der gewünschten Lage relativ
zueinander halten. Nachdem man die Kopplungen 5 ausgeführt
hat, werden die Schrauben 7 wieder gelöst und die Kabelenden
auseinandergezogen, um die Lose der Lichtleitfasern 2 soweit
zu verringern, daß eine Arbeit an der Verbindungsstelle oder
ein durch Schwankungen der Umgebungstemperatur bedingtes
Ausdehnen und Zusammenziehen derselben möglich ist, ohne daß die
Lichtleitfasern übermäßigen mechanischen Beanspruchungen
ausgesetzt sind. Die Verriegelungsschrauben 7 werden wieder
festgezogen und die gesamte Anordnung wird dann mit einem
Schutzelement bedeckt. Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß
Figur 1 handelt es sich bei dem Schutzelement um ein
zylindrisches Rohr 8, das vor dem Herstellen der Verbindung an einem
der Kabel vorgesehen wurde und das durch Verschieben in seine
Position gebracht wird. Das zylindrische Rohr 8 ist
vorzugsweise durch zylindrische Muffen 9 zentriert, die ebenfalls
vor dem Herstellen der Verbindung angeordnet wurden. Die
zylindrischen Muffen 9 haben einen Außendurchmesser, der im
wesentlichen gleich dem Innendurchmesser des Schutzrohres 8
ist, und eine zylindrische Bohrung 10, deren Durchmesser im
wesentlichen gleich dem Außendurchmesser des Kabels 1 ist,
sowie eine Bohrung 11, durch die der Rillenstab 3
hindurchgeführt ist. Nach dem Anbringen des zylinderförmigen Rohres 8,
bei dem es sich beispielsweise um ein Metallrohr handelt, das
mechanische Beanspruchungen auffangen kann, denen die
Verbindung möglicherweise ausgesetzt ist, wird das Schutzrohr
vorzugsweise mit verschiedenen Elementen überzogen, um eine
Abdichtung der Verbindung zu gewährleisten.
-
Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel wird die Abdichtung
erreicht, indem das Schutzrohr 8 über einen Teil seiner Länge
hinweg-mit einer wärmeschrumpfbaren Hülle 12 überzogen wird,
und indem man dann das Ende der wärmeschrumpfbaren Hülle 12,
das Ende des Schutzrohres 8, das Ende der Zentriermuffe 9
sowie einen Teil der Ummantelung des Kabels 1 mit einem
selbstamalgamierenden Kitt 13 bedeckt, der seinerseits von einer
wärmeschrumpfbaren Hülle 14 bedeckt und festgehalten wird. In
Figur 1 ist nur ein Ende der Verbindungsvorrichtung im Detail
dargestellt, vorzugsweise sind jedoch beide Enden in gleicher
Weise abgedeckt.
-
Nach dem Herstellen der Verbindung verlaufen die
Lichtleitfasern 2 im Inneren des Schutzrohres 8 benachbart zur
Längsachse der Kabel, so daß der Gesamtplatzbedarf der Verbindung
relativ gering ist. Beim Auseinanderziehen der Kabelenden zum
Beseitigen der Lose der Lichtleitfasern 2 wird diese in der
Praxis auf die Kabelabschnitte übertragen, die der Verbindung
benachbart sind und sich außerhalb des Schutzrohres 8
erstrecken. Beiderseits der Verbindung weisen die Kabel demnach
hufeisen- bzw. schlangenförmige Wellen auf. Derartige Wellen
sind nicht störend, da sie im allgemeinen in der
Verbindungskammer und in den Leitungskanälen oder Rohrleitungen, in
denen die Kabel verlegt sind, Platz finden. Ferner betreffen
die Wellen Kabelabschnitte, in denen die Lichtleitfasern in
geeigneter Weise gestützt sind, so daß beim Bilden der Wellen
nicht die Gefahr einer Beschädigung besteht.
-
Ist ein erneuter Eingriff an der Verbindungsstelle
erforderlich, so werden die Abdichtungs- und Schutzelemente entweder
durch Verschieben oder durch Aufschneiden entfernt und die
Kabelenden können erneut aneinander angenähert werden, um den
Lichtleitfasern 2 wieder ausreichend Lose zu geben, um ein
Arbeiten an den Fasern zu ermöglichen.
-
Bei dem in der Figur 2 dargestellten Fall sind die
miteinander verbundenen Kabel Rohrkabel, d.h. die Lichtleitfasern 2
sind in Stützrohren 15 enthalten, die ihrerseits in einem
Schutzrohr 16 aufgenommen sind. Bei diesem
Ausführungsbeispiel lassen sich die Stützrohre 15 oder gar das Schutzrohr
16 schlecht als Positionierungselement verwenden, da diese
Rohre im Gegensatz zu den Rillenstäben mit den an der
Umfangsfläche des Stabes vorgesehenen Rillen keinen seitlichen
Zugang zu den Lichtleitfasern 2 erinöglichen. Bei diesem
Ausführungsbeispiel sind daher die Positionierungselemente als
teleskopartig ausziehbare Stifte 17 ausgebildet, die über
Flansche 18 an den Enden der Kabel 1 befestigt sind, wobei
die Flansche 18 durch beliebige geeignete Mittel wie
beispielsweise konische Steckhülsen 19 mit den Kabeln 1
verbunden sind. Die teleskopartig ausziehbaren Stifte 17 werden von
Verriegelungsschrauben 20 in der gewünschten Lage relativ
zueinander festgehalten. Bei diesem Ausführungsbeispiel sind
die Kopplungsstellen der Lichtleitfasern 2 in einem Gehäuse
21 enthalten, das in der Kabelachse liegt.
-
In gleicher Weise wie vorstehend beschrieben ist ein
Schutzrohr 8 um die gesamte Anordnung gelegt. Es liegt an seinen
Enden an den Flanschen 18 an und kann, wie bei dem in Figur 1
gezeigten Ausführungsbeispiel, mit Dichtungselementen
abgedeckt sein.
-
Selbstverständlich ist die Erfindung nicht auf die
beschriebenen Ausführungsbeispiele beschränkt, und es können
Modifikationen durchgeführt werden, ohne den Bereich der Erfindung
zu verlassen. Insbesondere kann, obwohl die Erfindung hier im
Zusammenhang mit Kabeln beschrieben wurde, die ausschließlich
Lichtleitfasern enthalten, die Erfindung auch mit gemischten
Kabeln realisiert werden, insbesondere mit Erdseilen oder
Blitzschutzseilen, bei denen ein Lichtleitfaserkabel von
Leitungen für den Energietransport umgeben ist. Die Verbindung
der Energieleitungen kann auf eine beliebige bekannte Weise
erfolgen. Sie kann auch dadurch erfolgen, daß man bestimmte
Elemente der erfindungsgemäßen Verbindungsvorrichtung
verwendet, beispielsweise das Schutzrohr 8 aus Metall, um den
Stromfluß zwischen den Energieleitern zu gewährleisten, die
dazu abisoliert und in geeigneter Weise gebogen werden, um in
Kontakt mit dem Schutzrohr 8 zu kommen. Das Schutzelement
wurde hier zwar als rohrförmiges Element beschrieben, jedoch
können auch andere Schutzelemente verwendet werden,
insbesondere längliche Schutzgehäuse aus mehreren mittels Schrauben
oder Bolzen verbundenen Teilen, die kleine Abmessungen quer
zur Längsachse des Gehäuses haben.
-
Bei der Verwendung von angefügten Positionierungselementen
gemäß Figur 2 kann man diese Positionierungselemente in
ähnlicher Weise wie in Figur 1 einsetzen, d.h. indem man
lediglich ein Ende jedes Trägerelementes an einem Kabelende
befestigt und ein dazwischenliegendes Verriegelungselement
vorsieht, in dem die Positionierungselemente gleitend
aufgenommen sind und in der gewünschten Lage fixiert werden können.
-
Bei den dargestellten Ausführungsbeispielen liegen die
Verbindungsstellen der Lichtleitfasern auf der Höhe der
Verriegelungselemente, jedoch können die Verbindungsstellen auch
von den Verriegelungselementen beabstandet sein, um ein
bequemeres Arbeiten zu ermöglichen.