DE69016443T2 - Abgestufter kabelblock. - Google Patents
Abgestufter kabelblock.Info
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Description
- Die Erfindung betrifft einen Kabelblock, der optimal konstruiert ist, um einen Umgebungsblock für ein Kommunikationskabel, z. B. ein Lichtwellenleiterkabel oder elektrisches Kabel, zu bilden, das einen abisolierten Zwischenabschnitt oder Endabschnitt hat, um Zugang zu Lichtleitfasern oder elektrischen Leitern darin zu erhalten.
- Lichtwellenleiter-Kabelnetzwerke werden gegenüber Netzwerken, die ein elektrisches Leitungsmedium verwenden, weitgehend bevorzugt aufgrund der größeren Bandbreite von Lichtwellenleitern und der Unempfindlichkeit von Lichtwellenleitern gegenüber den Auswirkungen von elektromagnetischen Störungen und HF-Störungen. Es wurden zwar verschiedene Lichtwellenleiter-Kabelnetzwerke vorgeschlagen, aber es bestehen Probleme beim Zugang zu Lichtleitfasern innerhalb von Lichtwellenleiterkabeln in einer gegenüber der Umgebung sicheren Weise, um zu verhindern, daß aus der Umgebung stammende Verunreinigungen wie etwa Wasser innere Bereiche des Lichtwellenleiterkabels mit den darin enthaltenen Lichtleitfasern sowie verschiedene elektrooptische Komponenten und Schaltkreise, die der Faser zugeordnet sind, verunreinigen.
- Es besteht daher immer noch ein Bedarf für benutzerfreundliche Gegenstände zum abdichtenden Abschließen von Kommunikationskabeln, z. B. Lichtwellenleiterkabeln und elektrischen Kabeln.
- FR-A-2 494 856 zeigt eine Umgebungsabdichtung für ein Kommunikationskabel, das einen Wellmantel hat. Zwei Halbschalenelemente, die jeweils ein inneres konkaves Profil haben, das an die Wellung angepaßt ist, werden um das Kabel herum unter Druck zueinander gedrängt. EP-A-0 305 832 zeigt einen Verbinder für Lichtwellenleiterkabel, wobei das Kabel einen stufenweise verringerten Querschnitt hat und der Verbinderkörper auf das Kabel an Abschnitten mit unterschiedlichem Querschnitt gecrimpt ist.
- Es ist eine Aufgabe der Erfindung, eine verbesserte Umgebungsabdichtung für ein Telekommunikationskabel, z. B. ein Lichtwellenleiter- oder ein elektrisches Kabel anzugeben.
- Es ist eine weitere Aufgabe, einen Kabel-Wasserblock für ein Lichtwellenleiterkabel anzugeben, wobei zu einem Zwischenabschnitt davon Zugang erfolgen soll, um beide inneren Schichten des Kabels und der Lichtleitfasern oder Rohre, die sie darin enthalten, freizulegen.
- Noch eine weitere Aufgabe ist die Bereitstellung eines Kabel-Wasserblocks für ein Kabel an einem Endabschnitt desselben zum leichten Abschließen.
- Diese und weitere Ziele der Erfindung werden mit einem Telekommunikationskabelblock für ein Telekommunikationskabel erreicht, der aufweist: ein Telekommunikationskabel, das einen ersten Bereich hat, von dem ein Außen- und ein Innenmantel abisoliert sind, um einen Zwischenabschnitt des Innenmantels entlang dem Kabel freizulegen und um eine Länge von Telekommunikationstransportmedien, die von dem Kabel geschützt sind, freizulegen; ein erstes und ein zweites in und außer Eingriff bringbares Element, wobei die Elemente, wenn sie in Eingriff sind, mindestens einen ersten abgestuften, im wesentlichen zylindrischen Kanal bilden, der einen ersten und einen zweiten Längsbereich mit mindestens einer Stufe dazwischen hat, wobei der Abschnitt des Innenmantels in dem ersten Kanalbereich angeordnet ist und ein Abschnitt des Außenmantels in dem zweiten Kanalbereich angeordnet ist; und eine Einrichtung, um das erste und das zweite Element zusammenzudrücken, um mit dem Innen- bzw. dem Außenmantel in dem ersten bzw. dem zweiten Kanalbereich abdichtend in Eingriff zu gelangen.
- Eine Ausführungsform der Erfindung, die sich speziell auf Lichtwellenleiterkabel bezieht, ist in Anspruch 12 definiert.
- Fig. 1 zeigt eine erste bevorzugte Ausführungsform der Erfindung in Verbindung mit einem Lichtwellenleiterkabel mit geschlitztem Kern, das einen Zwischenabschnitt hat, zu dem Zugang erfolgen soll;
- Fig. 2 zeigt eine zweite bevorzugte Ausführungsform der Erfindung für ein Kabel, das ein Ende oder einen Teil eines Zwischenabschnitts hat, der abzuschließen ist;
- Fig. 3a bis 3c zeigen ein Element, das in Kombination mit der Ausführungsform von Fig. 2 fakultativ verwendbar ist;
- Fig. 4 zeigt eine Anordnung von Elementen, die in den Fig. 2 und 3 gezeigt sind, um ein Kabelende herum;
- Fig. 5 zeigt eine bevorzugte Anwendung der Anordnung von Fig. 4;
- Fig. 6 zeigt eine andere Ausführungsform der Erfindung, bevorzugt zum umgebungsmäßigen Abdichten eines Losrohr-Lichtwellenleiterkabels; und
- Fig. 7 gleicht Fig. 1 mit der Ausnahme, daß ein Losrohr- Lichtwellenleiterkabel gezeigt ist.
- Fig. 1 zeigt eine erste bevorzugte Ausführungsform der Erfindung, um einen Umgebungsblock für ein Kabel vorzusehen, und zwar bevorzugt ein Losrohr-Lichtwellenleiterkabel oder eines mit geschlitztem bzw. genutetem Kern, wobei in der Figur ein Kabel 1 mit geschlitztem Kern gezeigt ist. Gemäß Fig. 1 hat das Lichtwellenleiterkabel 1 einen Außenmantel 2, der eine metallische Erdungsabschirmung 3 umgibt, die ihrerseits einen Innenmantel 4 umgibt, der einen geschlitzten Kern 5 umgibt, der auf einer Außenfläche davon Spiralnuten 9 hat, die eine Vielzahl von Lichtleitfasern 8 in den Nuten führen.
- Fig. 7 zeigt ein ähnliches Lichtwellenleiterkabel 11 mit gleichartiger Konstruktion von Außenmantel, metallischer Abschirmung und Innenmantel, jedoch mit der Ausnahme, daß das Kabel 11 von Fig. 7 vom Losrohr-Typ ist, wobei anstelle des geschlitzten Kerns 5 das Kabel eine Vielzahl von Losrohren 10 umgibt, wobei im optimalen Fall eine Vielzahl von Lichtleitfasern in jedem einzelnen Rohr 10 enthalten ist. Daher sind es Rohre und nicht Lichtleitfasern, die freigelegt sind, wenn die verschiedenen Kabelschichten abisoliert und einzeln abgedichtet sind, wie nachstehend erläutert wird.
- Gemäß den beiden Ausführungsformen der Fig. 1 und 7 wird das Kabel 1, 11 blockiert durch Verwendung eines ersten und eines zweiten Halbschalenelements 15, 16, die in Eingriff bringbar sind, indem Ausfluchtungsstifte 17 mit Ausfluchtungslöchern 18 ausgefluchtet und miteinander in Eingriff gebracht werden. Die Halbschalenelemente werden unter Verwendung von Bolzen und Muttern oder von Schrauben, die durch zusammenpassende Löcher 20, 21 die Elemente miteinander in Eingriff bringen, aneinander befestigt. Jedes Halbschalenelement hat bevorzugt zwei in Längsrichtung orientierte abgestufte halbzylindrische Kanäle 24 darin, die von einer im wesentlichen ebenen Fläche 25 ausgehen. Die Flächen 25 passen zusammen und gelangen abdichtend in Eingriff miteinander und bilden eine Abdichtung zwischen sich, wie noch im einzelnen beschrieben wird. Jeder Kanal 24 hat im optimalen Fall eine Vielzahl von abgestuften Kanalbereichen, und zwar einen Bereich für jede Kabellage, um aufeinanderfolgend abgedichtet zu werden und so einen Wasserblock zu bilden, und zwar ohne Rücksicht darauf, welche Schichtgrenze kontaminiert werden kann und ein Fließen von Wasser in Längsrichtung entlang dem Kabel haben kann. Die Ausführungsform von Fig. 1 zeigt drei abgestufte, im wesentlichen halbzylindrische Kanalbereiche 31, 32, 33, wobei wiederum die genaue Anzahl von Kanälen durch die Anzahl von Kabellagen bestimmt ist, an denen eine Abdichtung benötigt wird. Schließlich erstreckt sich eine Vielzahl von elektrischen Schutzkontaktstiften 35 in einen oder mehrere der Kanalbereiche 31 bis 33 in Radialrichtung bis zu einer ausreichenden Tiefe, um elektrischen Kontakt mit der metallischen Kabelabschirmung 3 herzustellen, und im Optimalfall erstreckt sich ein elektrischer Leiter (nicht gezeigt) von einer Oberfläche, z. B. von einer von einem Lichtleitfaser-Abzweigbereich des Kabels fernen hinteren Oberfläche von den Halbschalenelementen. Der elektrische Leiter ist bevorzugt mit einem geeigneten Erdungsmedium verbunden. Diese Konstruktion schützt das Lichtwellenleiterkabel (oder andere Kabelarten) sicher vor Blitzschlägen und anderen Arten von Stromstößen. Bevorzugt ist ein Umgebungsabdichtband 37 wendelförmig um diejenigen Bereiche einer äußeren Oberfläche des Kabels gewickelt, die von den Halbschalenelementen 15, 16 gegenüber der Umgebung abgedichtet werden sollen. Bevorzugt ist das Band 37 mit Gel getränkt und hat daran und darin ein relativ weiches elastisches Gel, dessen Konuspenetration zwischen 100 und 350 (10&supmin;&supmin; ¹ mm) ist und das eine Bruchdehnung von wenigstens 100 % hat; solche Gele und Bänder sind im einzelnen beschrieben in den US-PS'en 4 600 261, 4 634 207, 4 643 924 und 4 650 228.
- Zum Abdichten und Blockieren eines Zwischenbereichs eines Lichtwellenleiterkabels gegenüber der Umgebung wird sein Außenmantel 2 zuerst entlang einer Zwischenlänge 38 des Kabels 1 entfernt, so daß die metallische Abschirmung 3 freigelegt wird und zwei Stufen 39 in dem Zwischenabschnitt des Lichtwellenleiterkabels gebildet werden. Dann wird die metallische Abschirmung 3 entlang einem zweiten Zwischenabschnitt des Lichtwellenleiterkabels, der mit dem ersten Abschnitt 38 kollinear, aber kürzer als dieser ist, entfernt, so daß nur eine relativ kurze Länge der metallischen Abschirmung 3 freigelegt verbleibt und somit eine zweite Stufe 40 gebildet und der Innenmantel des Kabels freigelegt wird. Ebenso wird ein Zwischenbereich des freigelegten Kabelinnenmantels entlang einem dritten Abschnitt des Lichtwellenleiterkabels, der mit dem ersten und dem zweiten Abschnitt kollinear, jedeoch wiederum kürzer als sowohl der erste wie auch der zweite Abschnitt ist, entfernt, um in einem freigelegten kurzen Bereich des Kabelinnenmantels 4 zu resultieren, so daß eine dritte Stufe 41 gebildet ist, von der der geschlitzte Kern 5 des Kabels verläuft. Anschließend wird ein Zwischenabschnitt des freigelegten geschlitzten Kerns entfernt, der wiederum mit dem dritten Abschnitt kollinear, jedoch kürzer als dieser ist, so daß die Lichtleitfasern 8 entlang einer erheblichen Zwischenlänge davon frei und zugänglich bleiben. Fakultativ wird die exakte Länge der freigelegten metallischen Abschirmung 3 und des freigelegten Innenmantels 4 an das Ausmaß angepaßt, das für eine Länge seines entsprechenden Kanalbereichs 33, 32 praktisch ist.
- Dann wird bevorzugt die Gesamtlänge der so freigelegten verschiedenen geschichteten Kabelabschnitte, die in die Kanalbereiche 31 bis 33 einzusetzen sind, mit dem gelgetränkten Band 37 wendelförmig umwickelt, wie Fig. 1 zeigt, und das geschichtete und abisolierte Kabel an entgegengesetzten Seiten des Faserverzweigungsbereichs wird in die halbzylindrischen Kanäle 24 in dem ersten und zweiten Halbschalenelement eingesetzt, wie Fig. 1 zeigt, und die Halbschalenelemente werden unter Verwendung der Ausfluchtungsstifte 17 und -löcher 18 zusammengefügt und dann unter Verwendung von Bolzen oder anderen ähnlichen Elementen in zusammenpassenden Löchern 20, 21 aneinander befestigt. Bevorzugt ist ein Innendurchmesser jedes abgestuften Kanalbereichs 31, 32, 33 nur geringfügig größer als ein Außendurchmesser jedes abgestuften Kabelbereichs 2, 3, 4, so daß anschließend an das Umwickeln des abgestuften Kabelbereichs mit dem gelgetränkten Band der Gesamtdurchmesser des Kabels plus Band geringfügig größer als der Innendurchmesser der Kanalbereiche ist. Wenn daher die Halbschalenelemente wie beschrieben zusammengefügt werden, wird das Gel mit einer Druckkraft beaufschlagt und wird elastisch und federnd um und in Oberflächen, die es berührt, gedrängt, wobei eine kleine Menge Gel und/oder Gelband unter Druck zwischen die Verbindungsflächen 25 der Halbschalenelemente 15, 16 gedrängt und verlagert wird, um so eine ausgezeichnete Kabelabsperrung gegenüber der Umgebung zu bilden.
- Die Konstruktion von Fig. 7 ist derjenigen von Fig. 1 ganz ähnlich mit der Ausnahme, daß in Fig. 7 das Lichtwellenleiterkabel 1 durch ein Lichtwellenleiterkabel 11 ersetzt ist, das vom Losrohr-Typ ist, wobei der Hauptunterschied in der Kabelkonstruktion das Nichtvorhandensein eines geschlitzten bzw. genuteten Kerns ist. Daher werden anschließend an das Entfernen des Innenmantels 4 eines oder mehr einer Vielzahl von Losrohren schließlich aus einem innersten Kabelkern 29 freigelegt, wobei einzelne Lichtleitfasern 8 in den hohlen Rohren 10 enthalten sind. Bereiche von Zwischenabschnitten der Rohre 10 können dann nach Erfordernis entfernt werden, um Zugang zu einzelnen Lichtleitfasern 8 zu erhalten. In jeder anderen Hinsicht ist der Kabelblock von Fig. 7 funktions- und betriebsmäßig der gleiche wie derjenige von Fig. 1.
- Der Kabelblock, wie er unter Bezugnahme auf die Fig. 1 und 4 beschrieben wurde, bildet einen sehr guten Wasserblock für ein Lichtwellenleiterkabel, das einen Zwischenabschnitt hat, der zugänglich gemacht werden soll, um Zugang zu Lichtleittasern in dem Kabel zu erhalten, insbesondere zum optischen Koppeln damit unter Verwendung von passiven nichtinvasiven Kopplern des Typs, der in jeder der US-PS'en 4 728 169, 4 741 585, 4 824 199 und der US-Patentanmeldung Serial-Nr. 252 915 vom 30. Sept. 1988 und der US-Patentanmeldung Serial-Nr. 383 828 vom 21. Juli 1989 beschrieben ist. Wenn das Lichtwellenleiterkabel geeignet gegenüber der Umgebung blockiert ist, kann jede Art von herkömmlichem Verschluß, etwa der in der US-Patentanmeldung Serial-Nr. 262 067 vom 24. Okt. 1988 angegebene, verwendet werden, um umgebungsmäßige Abdichtungen um einen äußeren Bereich der Halbschalen 15, 16 und um jedes elektrische Kabel und/oder Starkstromkabel herum, die ebenfalls in das Gehäuse eintreten oder daraus herausgeführt sein müssen, zu bilden.
- Zusätzlich zu der umgebungsmäßigen Isolierung und dem Schutz des Zwischenbereichs eines Lichtwellenleiterkabels an einer Stelle, an der es erwünscht ist, Zwischenabschnitte von ein oder mehr Lichtleitfasern passiv und nichtinvasiv, wie bereits beschrieben, abzuzweigen, ist die Erfindung außerdem nützlich zum umgebungsmäßigen Blockieren und Schützen eines Endsegments eines Lichtwellenleiterkabels, wie es an einem Endabschluß wie etwa an einer Büroschnittstelleneinheit auftreten kann, wo der Abschluß der Lichtleitfasern schließlich an einer Leiterverteilertafel 45, wie sie in Fig. 5 gezeigt ist, erfolgen soll. Eine weitere bevorzugte Ausführungsform der Erfindung verwendet ein Element, das wiederum zusammenpassende erste und zweite Halbschalenelemente 64, 65 aufweist, die jedoch gemeinsam nur einen inneren abgestuften Längskanal bilden, da es sich nur um ein Ende des Kabels handelt, das abzudichten ist, wie Fig. 2 zeigt. Jedes Halbschalenelement 64, 65 enthält einen Stift 66, der in ein zugehöriges Loch 67 an dem anderen Element eingreift, um die Halbschalenelemente 64, 65 somit richtig aneinanderzulegen, und sie sind ebenso wie bei der Ausführungsform von Fig. 1 daran mit Bolzen oder Schrauben befestigt, die durch Befestigungslöcher 68 verlaufen, wobei dazwischen ein im wesentlichen zylindrisch geformter abgestufter Kanal ausgebildet ist, der in dichtem Eingriff mit einem gelumwickelten abisolierten abgestuften Kabel (in Fig. 2 nicht gezeigt) ist. Zum Abschließen eines Lichtwellenleiterkabels mit geschlitztem bzw. genutetem Kern hat es sich als vorteilhaft erwiesen, die Konstruktion von Fig. 2 mit einem weiteren Element zu ergänzen, wie in den Fig. 3a bis 3c gezeigt ist.
- Insbesondere hat das Element 51 in Fig. 3 einen zentralen, längsverlaufenden und im wesentlichen zylindrischen Kanal 52, der in Längsrichtung teilweise durch das Element 51 verläuft und der einen Endbereich des freigelegten geschlitzten Kerns 5 des Kabels aufnimmt und daran mit Gewindestiften (nicht gezeigt) sicher befestigt ist, die in Radialrichtung durch das Element 51 in Löcher 53, die in Fig. 3b gezeigt sind, eingeführt werden. Im optimalen Fall ist das Element 51 mit ersten und zweiten Halbschalenelementen 64, 65 verwendbar, die ähnlich wie die Halbschalenelemente 15, 16 ausgebildet sind mit der Ausnahme, daß die Halbschalenelemente 64, 65 gemeinsam nur eine einzige abgestufte, im wesentlichen zylindrische Längsbohrung bilden, wie bereits erläutert wurde. Ein Ende der Halbschalenelemente 64, 65 hat bevorzugt Ansätze, z. B. Zapfen 70, die davon in Längsrichtung vorspringen und die mit entsprechenden Löchern 71 an einem Ende des Elements 51 in Ausfluchtung und Verbindung gelangen. Fakultativ hat eine Seite 75 der Elemente 64, 65, an der der freigelegte geschlitzte Kern und die Leiterfasern des Kabels austreten, eine sich erweiternde konische Gestalt. Mit dieser Konstruktion kann das Element 51 leicht an den Halbschalenelementen 64, 65 angebracht werden, wie in Fig. 4 gezeigt ist (die nur einen Teil des abgeschlossenen Kabels zeigt), und die Gesamtanordnung, z. B. die Elemente 51, 64, 65 und ein Bereich eines nichtabisolierten Kabels, der in die Halbschalen 64, 65 eintritt, kann durch eine wärmeschrumpfbare rückstellbare Hülle 72 umgebungsmäßig umschlossen und geschützt werden.
- Bei der Montage werden die durch den freigelegten geschlitzten Kern frei liegenden Lichtleitfasern durch ein oder mehr Leitungen 80 geführt, die in Längsrichtung vollständig durch das Element 51 verlaufen. Bei dieser Konstruktion wird das Aufbringen seitlicher Kräfte auf die Lichtleitfasern positiv verhindert, wodurch jegliche Gefahr, daß die Fasern während der Handhabung ungewollt brechen, was geschehen könnte, wenn sie an einer Leiterverteilertafel 45 gemäß Fig. 5 befestigt werden, deutlich minimiert wird. Fig. 3b zeigt ferner eine zylindrische Bohrung, die teilweise von einer Endfläche des Elements 51 von einer zu der Bohrung 52 entgegengesetzten Seite ausgeht, die den freiliegenden Bereich des geschlitzten Kerns aufnimmt, wobei dieses Element mit 73 bezeichnet ist.
- Für den Fall, daß ein Ende eines Lichtwellenleiterkabels abzuschließen ist, das vom Losrohr-Typ ist, zeigt Fig. 6 eine bevorzugte Konstruktion, wobei erste und zweite Halbschalenelemente eine ähnliche Ausbildung wie in Fig. 2 haben mit der Ausnahme, daß ein Ende 85 der Halbschalen einen Abschnitt 77 mit stark verringertem Durchmesser hat, durch den Losrohre des Kabels verlaufen.
- Außerdem verläuft eine Rippe 86 von einer äußeren Oberfläche des Abschnitts 77 mit verringertem Durchmesser nach oben. Bei dieser Konstruktion verlaufen die Losrohre, die Lichtleitfasern enthalten, einfach durch den Abschnitt 77 mit verringertem Durchmesser, und zum weiteren umgebungsmäßigen Schutz kann fakultativ ein weiteres Rohr 91 über einem äußeren Bereich des durchmesserverringerten Abschnitts 77 angeordnet und darauf durch die Rippe 86 gehalten werden, um dadurch die Losrohre und die darin enthaltenen Lichtleitfasern noch besser zu schützen. Das Rohr 91 hat darin einen Längskanal und kann im optimalen Fall über den äußeren Teil des einen Endes 85 der Halbschalen geschoben und daran durch die Rippe 86 im elastischen Festsitz befestigt werden. Insbesondere kann das Rohr 91 aus einem elastischen Kautschuk bestehen, dessen Durchmesser im wesentlichen gleich dem des einen Endes 85 ist, so daß er über die Rippe 86 gedehnt werden muß, um zwischen beiden einen Reibsitz zu bilden.
- Die Erfindung wurde zwar unter Bezugnahme auf bestimmte bevorzugte Ausführungsformen beschrieben, die Erfindung ist jedoch nicht dadurch, sondern nur durch die anhängenden Ansprüche eingeschränkt.
Claims (15)
1. Telekommunikationskabelblock für ein
Telekommunikationskabel, der aufweist:
ein Telekommunikationskabel (1, 11), das einen ersten
Bereich hat, von dem ein Außen- und ein Innenmantel (2, 4)
abisoliert sind, um einen Zwischenabschnitt des
Innenmantels (4) entlang dem Kabel freizulegen und um eine Länge
von Telekommunikationstransportmedien (8, 10), die von
dem Kabel geschützt sind, freizulegen;
ein erstes und ein zweites in und außer Eingriff
bringbares Element (15, 16, 64, 65), wobei die Elemente, wenn
sie in Eingriff sind, mindestens einen ersten
abgestuften, im wesentlichen zylindrischen Kanal bilden, der
einen ersten und einen zweiten Längsbereich (32, 31) mit
mindestens einer Stufe dazwischen hat, wobei der
Abschnitt des Innenmantels (4) in dem ersten Kanalbereich
(32) angeordnet ist und ein Abschnitt des Außenmantels
(2) in dem zweiten Kanalbereich (31) angeordnet ist; und
eine Einrichtung, um das erste und das zweite Element
zusammenzudrücken, um mit dem Innen- bzw. dem Außenmantel
in dem ersten bzw. dem zweiten Kanalbereich abdichtend in
Eingriff zu gelangen.
2. Kabelblock nach Anspruch 1, der ferner ein relativ
weiches elastisches Gelband (37) aufweist, wobei das Band mit
einem Gel imprägniert ist, das eine Konuspenetration
zwischen 100 und 350 (10&supmin;¹ mm) und eine Bruchdehnung größer als
mindestens 100 % hat, wobei das Gelband um das Kabel
herumgewickelt ist, um sowohl mit einer Innenfläche des
zylindrischen
Kanals als auch mit einer Außenfläche des Kabels um
einen Umfang von 360º herum in Kontakt zu sein.
3. Kabelblock nach Anspruch 1 oder 2, wobei der Kabelbereich
abisoliert ist, um einen Abschnitt einer metallischen
Kabelabschirmung (3) zwischen einem Ende eines nichtabisolierten
Teils des Außenmantels (2) und dem freigelegten Abschnitt
des Innenmantels (4) freizulegen, wobei die freigelegte
metallische Abschirmung in einem dritten Kanalbereich (33)
angeordnet ist, der zwischen dem und angrenzend an den
ersten und zweiten Kanalbereich liegt und durch Stufen davon
getrennt ist, wobei eine Länge des dritten Kanalbereichs
einer Länge der freigelegten metallischen Abschirmung im
wesentlichen gleich ist, wobei der erste bzw. der zweite
Kanalbereich entlang einer Länge davon von dem freigelegten
Innenmantel bzw. dem Außenmantel im wesentlichen eingenommen
ist, wobei bevorzugt ein Gel (37) in sämtlichen drei
Kanalbereichen angeordnet ist und wobei das Kabel ein
Lichtwellenleiterkabel mit geschlitztem Kern oder ein
Losrohr-Lichtwellenleiterkabel aufweist.
4. Kabelblock nach Anspruch 3, der ferner eine Einrichtung
(35) aufweist, um die metallische Abschirmung (3) elektrisch
zu verbinden, wobei die Verbindungseinrichtung in dem
dritten Kanalbereich (33) angeordnet ist, um fähig zu sein,
Elektrizität daraus und weg von dem ersten und dem zweiten
Element zu einer elektrischen Masse zu leiten.
5. Kabelblock nach Anspruch 4, wobei das erste und das
zweite Element Halbschalenelemente aufweisen, die jeweils einen
halbzylindrischen, abgestuften Längskanal darin haben, die
gemeinsam den abgestuften, im wesentlichen zylindrischen
Kanal bilden, wenn das erste und das zweite Element in
Eingriff sind, wobei die Elemente zusammenpassende
Ausfluchtungsstifte und -löcher aufweisen, die die Elemente
miteinander ausfluchten, um ihren Eingriff zu erleichtern.
6. Kabelblock nach Anspruch 5, der ferner ein drittes
Element (51) aufweist, das ein Ende hat, das mit einem Ende des
ersten und des zweiten Elements (64, 65) zusammenfügbar ist,
wobei das erste, das zweite und das dritte Element
Einrichtungen (70, 71) haben, um ihre jeweiligen Enden miteinander
auszufluchten, wobei das dritte Element einen ersten
Längskanal (52) hat, der es nur teilweise in Längsrichtung
durchsetzt, wobei der erste Längskanal des dritten Elements einen
kurzen Abschnitt eines freigelegten geschlitzten Kerns eines
Lichtwellenleiterkabels aufnimmt, der sich von einem Ende
des freigelegten Kabelinnenmantels erstreckt, wobei das
dritte Element mindestens einen zweiten Längskanal (80)
enthält, der sich im wesentlichen parallel zu seinem ersten
Längskanal erstreckt, um Lichtwellenleiter aufzunehmen, die
von einer Außenfläche des geschlitzten Kerns ausgehen.
7. Kabelblock nach Anspruch 6, wobei das dritte Element
mindestens einen in Radialrichtung verlaufenden Kanal (53)
darin hat, der sich in eine Zwischenlänge des ersten Kanals
des dritten Elements erstreckt, und ferner eine Einrichtung
aufweist, die in dem in Radialrichtung verlaufenden Kanal
angeordnet ist, um das dritte Element an dem geschlitzten
Kern zu befestigen.
8. Kabelblock nach Anspruch 6, der ferner eine Schutzhülle
aufweist, die über einer Außenfläche mindestens eines Teils
des dritten Elements, über einer vollständigen Außenfläche
des ersten und des zweiten Elements und über einem Teil
eines nichtabisolierten Teils des Kabelaußenmantels
angeordnet ist.
9. Kabelblock nach Anspruch 4, wobei das erste und das
zweite Element gemeinsam einen Auslaßkanal (77) für eine
Vielzahl von in dem Kabel enthaltenen losen Rohren aufweist, die
freigelegt sind, nachdem das Kabel abisoliert ist, wobei
eine Außenumfangsfläche des Auslaßkanals eine Umfangsrippe
(86) darum herum hat, um ein rohrförmiges Element (91) auf
einer Außenfläche des Auslaßkanals zu halten.
10. Kabelblock nach Anspruch 1, wobei die Elemente, wenn sie
in Eingriff sind, einen zweiten abgestuften Längskanal
bilden, der eine Konstruktion hat, die der des ersten Kanals im
wesentlichen gleich ist, um einen zweiten abisolierten
Kabelbereich aufzunehmen und abzudichten, der eine
Konstruktion hat, die der des ersten abisolierten Kabelbereichs im
wesentlichen gleich, jedoch in Längsrichtung entlang dem
Kabel davon verlagert ist, wobei die
Telekommunikationsleitmedien zum leichten Zugang zwischen dem ersten und dem
zweiten abisolierten Kabelbereich freigelegt sind.
11. Kabelblock nach Anspruch 4, wobei die Elemente, wenn sie
in Eingriff sind, einen zweiten abgestuften Längskanal
bilden, der eine Konstruktion hat, die der des ersten Kanals im
wesentlichen gleich ist, um einen zweiten abisolierten
Kabelbereich aufzunehmen und abzudichten, der eine
Konstruktion hat, die dem ersten abisolierten Kabelbereich im
wesentlichen gleich, jedoch in Längsrichtung entlang dem Kabel
davon verlagert ist, wobei die Telekommunikationsleitmedien
zum leichten Zugang zwischen dem ersten und dem zweiten
abisolierten Kabelbereich freigelegt sind.
12. Lichtwellenleiterkabelblock für ein
Lichtwellenleiterkabel, das Lichtwellenleiter darin enthält, wobei der
Kabelblock aufweist:
ein Lichtwellenleiterkabel (1, 11), das mindestens einen
Außenmantel (2) und einen Innenmantel (4) hat und in dem
mindestens ein Lichtwellenleiter angeordnet ist, wobei
von einem ersten Abschnitt des Kabels eine längs
verlaufende Länge des Außenmantels (2) entfernt ist, um
mindestens einen Kabelinnenmantel (4) darunter entlang einem
zweiten Kabelabschnitt freizulegen, der kürzer als der
erste Kabelabschnitt und damit kollinear ist;
ein erstes und ein zweites in und außer Eingriff
bringbares Halbschalenelement (15, 16, 64, 65), wobei jedes
Halbschalenelement mindestens einen längs verlaufenden,
abgestuften, halbzylindrischen Kanal (24) darin enthält,
der angeordnet ist, um sich von einer Oberfläche (25)
jedes der Elemente, die miteinander in Eingriff bringbar
sind, zu erstrecken, wobei die Elemente, wenn sie in
Eingriff sind, mindestens einen längs verlaufenden,
abgestuften, zylindrischen Kanal darin bilden, wobei ein
erster (32) bzw. ein zweiter (31) Längsbereich des Kanals
einen Stufendurchmesser hat, dessen Größe der des
Kabelinnenmantels (4) bzw. des Kabelaußenmantels (2) gleich
ist, wobei das erste und das zweite Halbschalenelement um
das Kabel herum derart angeordnet sind, daß eine erste
Länge des freigelegten Innenmantels in dem ersten
Kanalbereich (32) angeordnet ist und ein nichtabisolierter
Bereich des Kabels in dem zweiten Kanalbereich (31)
angeordnet ist, wobei die erste Länge des Innenmantels
kürzer als der zweite Kabelabschnitt ist;
eine Einrichtung, um das erste und das zweite
Halbschalenelement zusammenzudrücken, um mit dem Innen- bzw. dem
Außenmantel in dem ersten bzw. dem zweiten Kanalbereich
abdichtend in Eingriff zu gelangen.
13. Kabelblock nach Anspruch 12, wobei eine Zwischenlänge
des Kabelinnenmantels (4) entlang einem dritten
Kabelabschnitt, der mit dem zweiten Kabelabschnitt kollinear, aber
kürzer als dieser ist, entfernt ist, wobei der erste (32)
und der zweite (31) Kabelbereich bevorzugt an
entgegengesetzten Enden der Halbschalenelemente angeordnet sind, wobei
der Kabelblock bevorzugt ferner ein relativ weiches
elastisches Gelband aufweist, wobei das Band mit einem Gel
imprägniert ist, das eine Konuspenetration zwischen 100 und
350 (10&supmin;¹ mm) und eine Bruchdehnung größer als mindestens
100 % hat, wobei das Gelband um das Kabel herumgewickelt
ist, um sowohl mit einer Innenfläche des zylindrischen
Kanals als auch mit einer Außenfläche des Kabels um einen
Umfang von 360º herum in Kontakt zu sein.
14. Kabelblock nach Anspruch 13, wobei das Kabel eine
metallische Abschirmung (3) zwischen dem Innenmantel (4) und dem
Außenmantel (2) aufweist, wobei eine Zwischenlänge der
metallischen Abschirmung entlang einem vierten Kabelabschnitt,
der mit dem ersten Kabelabschnitt kollinear, aber kürzer als
dieser und länger als der zweite Kabelabschnitt ist,
entfernt ist, wobei der längs verlaufende abgestufte Kanal
einen dritten Längsbereich (33) hat, der zwischen dem ersten
(32) und dem zweiten (31) Kanalbereich angeordnet ist, wobei
eine Zwischenlänge der Abschirmung, die freigelegt ist, in
dem dritten Kanallängsbereich angeordnet ist.
15. Kabelblock nach Anspruch 14, der ferner eine Einrichtung
(35) aufweist, um die metallische Abschirmung (3) elektrisch
zu verbinden, wobei die Verbindungseinrichtung in dem
dritten Kanalbereich (33) angeordnet ist, um fähig zu sein,
Elektrizität daraus und weg von dem ersten und dem zweiten
Halbschalenelement zu leiten, wobei die elektrische
Verbindungseinrichtung eine Vielzahl von dünnen langgestreckten
Elementen aufweist, die sich in Radialrichtung durch
mindestens einen Teil eines der Halbschalenelemente erstrecken,
um eine Ende zu haben, das in dem dritten Kanalbereich
endet, um mit der metallischen Abschirmung in elektrischem
Kontakt zu sein, wobei ein entgegengesetztes Ende der
langgestreckten Elemente mit einer elektrischen Masse elektrisch
verbunden ist.
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