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DE69216886T2 - Vorrichtung zum Aufbringen von Klebeband und deren Verfahren - Google Patents

Vorrichtung zum Aufbringen von Klebeband und deren Verfahren

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DE69216886T2
DE69216886T2 DE69216886T DE69216886T DE69216886T2 DE 69216886 T2 DE69216886 T2 DE 69216886T2 DE 69216886 T DE69216886 T DE 69216886T DE 69216886 T DE69216886 T DE 69216886T DE 69216886 T2 DE69216886 T2 DE 69216886T2
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DE
Germany
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tape
web
application
double
reserve
Prior art date
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DE69216886T
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Yoshikazu Morita
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Mitsubishi Gas Chemical Co Inc
Original Assignee
Mitsubishi Gas Chemical Co Inc
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
Application filed by Mitsubishi Gas Chemical Co Inc filed Critical Mitsubishi Gas Chemical Co Inc
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Publication of DE69216886T2 publication Critical patent/DE69216886T2/de
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    • B65HHANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL, e.g. SHEETS, WEBS, CABLES
    • B65H37/00Article or web delivery apparatus incorporating devices for performing specified auxiliary operations
    • B65H37/04Article or web delivery apparatus incorporating devices for performing specified auxiliary operations for securing together articles or webs, e.g. by adhesive, stitching or stapling
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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Textile Engineering (AREA)
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  • Replacement Of Web Rolls (AREA)

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung und ein Verfahren zum kontinuierlichen Aufbringen eines Bandes. Insbesondere bezieht sich die Erfindung auf eine Vorrichtung und ein Verfahren zum Aufbringen beispielsweise eines doppeltbeschichteten Bandes mit einer Trennschicht für die Verwendung zum Anbringen von Frischhaltemitteln oder Trockenmitteln an Verpackungsbeuteln oder den Deckeln von Verpackungsbehältern zur Aufnahme von Nahrungsmitteln, wie Konfekt, Delikatessen, chinesischen Nudeln, Schinken, Salami, Würsten und gekochtem Reis, zu den Frischhaltemitteln, den Trockenmitteln oder einem bahnförmigen Film, der zur Bildung des Deckels des Verpackungsbehälters verwendet wird.
  • Bisher wurden Frischhaltemittel oder ein Trockenmittel in einen kleinen Beutel aufgenommen, der gewöhnlich und einfach in einem Behälter zusammen mit einem Nahrungsmittel aufgenommen wurde. Da das übliche Frischhaltemittel oder dergl. nicht am Behälter befestigt wurde, entsteht ein Problem insofern, als die Verbraucher irregeführt werden und das Frischhaltemittel als Nahrungsmittel ansehen könnten oder das Frischhaltemittel mit dem Nahrungsmittel in eine Bratpfanne oder dergl. geben und kochen könnten.
  • Dementsprechend wurde ein Verfahren untersucht und angewendet, bei welchem ein Beutel, der das Frischhaltemittel oder dergl. aufnimmt, am Verpackungsbeutel oder am Behälter befestigt wird.
  • Als bekanntes Verfahren zum Befestigen des Frischhaltemittels oder dergl. wurden ein Verfahren, bei dem Heißversiegelung angewendet wurde, ein Verfahren, bei dem ein heißschmelzendes Material verwendet wurde, sowie ein Verfahren, bei welchem ein doppeltbeschichtetes Band verwendet wurde, vielfach angewendet. Das Befestigungsverfahren mit Verwendung des doppelbeschichteten Bandes umfaßt folgende Schritte: automatisches Zuführen einer Reihe von Beutelteilen, die so gebildet sind, daß die kleinen Beutel zur Aufnahme des Frischhaltemittels oder dergl. kontinuierlich zusammenhängen; kontinuierliches Aufbringen des doppeltbeschichteten Bandes auf die Reihe von Beutelteilen; Zerschneiden der Reihe von Beutelteilen, auf welche das doppeltbeschichtete Band aufgebracht worden ist und welche das Frischhaltemittel oder dergl. in jeder Beuteleinheit aufnimmt, in Synchronisation mit einer Vorrichtung zur Herstellung der Verpackungsbeutel oder der Verpackungsbehälter; und jeweils Befestigen der so erhaltenen kleinen Beutel an den Verpackungsbeuteln oder den inneren Teilen der Verpackungsbehälter. Bei diesem Verfahren wird das doppelbeschichtete Band mit einer vorbestimmten Breite in einer vorbestimmten Länge auf eine Rolle gewickelt.
  • Wenn daher eine Rolle des doppeltbeschichteten Bandes verbraucht ist, müssen die folgenden Vorgänge durchgeführt werden: der Betrieb der Vorrichtung zum Aufbringen des doppelbeschichteten Bandes wird angehalten; die Rolle, auf der das doppeltbeschichtete Band vollständig verbraucht ist, wird gegen eine andere Rolle ausgewechselt, auf welche ein neues doppelbeschichtetes Band gewickelt ist; und das doppeltbeschichtete Band wird in den Anfangszustand versetzt, in welchem das neue, auf die Rolle gewickelte doppeltbeschichtete Band auf eine zusammenhängende Reihe von Beuteln in einer bahnartigen Form aufgebracht werden kann.
  • Bei dem Verfahren, bei dem das doppeltbeschichtete Band in der oben beschriebenen Weise verwendet wird, muß der Betrieb der Vorrichtung zum Aufbringen eines Bandes angehalten werden, wenn ein auf eine Rolle aufgewickeltes doppeltbeschichtetes Band verbraucht ist, und daher müssen alle Vorgänge der Vorrichtung und des Verfahrens zum Verpacken der Nahrungsmittel mit dem Anhalten der Vorrichtung zum Aufbringen des Bandes angehalten werden. Daher wurde der Nutzungsgrad bei der Herstellung übermäßig verschlechtert und das Anhalten der Vorrichtung bringt verschiedene Probleme mit sich.
  • WO-A-8804272 beschreibt eine Anordnung zum Aufbringen von sich in Längsrichtung erstreckenden Bändern auf eine bewegte Bahn, die mehrere Bandspeicher umfaßt. Wenn ein Bandspeicher entleert ist, so wird Band aus einem der anderen Bandspeicher entnommen. Der Verbrauch eines Bandvorrats wird erfaßt, wenn der Bandspeicher in der Form einer Rolle sich zu drehen aufhört.
  • Dementsprechend ist es ein Ziel von Ausführungsformen der Erfindung, eine Vorrichtung zum kontinuierlichen Aufbringen eines Bandes auf ein bahnförmiges Organ zu schaffen. Ein weiteres Ziel von Ausführungsformen der Erfindung ist die Schaffung eines Verfahrens zum kontinuierlichen Aufbringen eines Bandes auf ein bahnförmiges Organ.
  • Gemäß einem Aspekt schafft die Erfindung eine Vorrichtung zum Aufbringen eines Bandes, welche aufweist:
  • ein kontinuierlich zuzuführendes bahnförmiges Organ;
  • eine erste Aufnahmeeinrichtung zum Aufnehmen eines Bandes;
  • eine erste Aufbringeinrichtung zum Aufbringen des von der ersten Aufnahmeeinrichtung aufgenommenen Bandes auf das bahnförmige Organ;
  • eine erste Zuführeinrichtung zum Zuführen des Bandes von der ersten Aufnahmeeinrichtung zu der ersten Aufbringeinrichtung;
  • eine zweite Aufnahmeenrichtung zum Aufnehmen eines Reservebandes, wobei die erste und zweite Aufnahmeeinrichtung Rollen sind, um welche die Bänder gewickelt sind;
  • eine zweite Aufbringeinrichtung zum Aufbringen des in der zweiten Aufnahmeeinrichtung aufgenommenen Reservebandes auf das bahnförmige Organ;
  • eine zweite Zuführeinrichtung zum Zuführen des in der zweiten Aufnahmeeinrichtung aufgenommenen Reservebandes zu der zweiten Aufbringeinrichtung; und
  • eine Umschalteinrichtung zur Betätigung der zweiten Aufbringeinrichtung und der zweiten Zuführeinrichtung, um das Reserveband auf das bahnförmige Organ aufzubringen, wenn das in der ersten Aufnahmeeinrichtung aufgenommene Band verbraucht ist; dadurch gekennzeichnet, daß eine Erfassungseinrichtung so ausgebildet und angeordnet ist, daß sie ein Erfassungssignal abgibt, welches feststellt, daß das genannte Band verbraucht ist, wenn der Durchmesser des auf diese Rolle aufgewickelten Bandes sich auf einen Wert verringert hat, der kleiner ist als ein vorbestimmter Wert, und daß die Umschalteinrichtung so ausgebildet und angeordnet ist, daß sie in Abhängigkeit von dem Erfassungsignal den Betrieb der ersten Aufbringeinrichtung und der ersten Zuführeinrichtung stoppt und gleichzeitig die zweite Aufbringeinrichtung und die zweite Zuführeinrichtung aktiviert.
  • Gemäß einem zweiten Aspekt schafft die Erfindung eine Vorrichtung zum Aufbringen eines Bandes, welche aufweist:
  • ein kontinuierlich zuzuführendes bahnförmiges Organ;
  • eine erste Aufnahmeeinrichtung zum Aufnehmen eines Bandes;
  • eine erste Aufbringeinrichtung zum Aufbringen des von der ersten Aufnahmeeinrichtung aufgenommenen Bandes auf das bahnförmige Organ;
  • eine erste Zuführeinrichtung zum Zuführen des Bandes von der ersten Aufnahmeeinrichtung zu der ersten Aufbringeinrichtung;
  • eine zweite Aufnahmeeinrichtung zum Aufnehmen eines Reservebandes;
  • eine zweite Aufbringeinrichtung zum Aufbringen des von der zweiten Aufnahmeeinrichtung aufgenommenen Reservebandes auf das bahnartige Organ;
  • eine zweite Zuführeinrichtung zum Zuführen des von der zweiten Aufnahmeeinrichtung aufgenommenen Reservebandes zu der zweiten Aufbringeinrichtung; und
  • eine Umschalteinrichtung zur Betätigung der zweiten Aufbringeinrichtung und der zweiten Zuführeinrichtung, um das Reserveband auf das bahnförmige Organ, wenn das von der ersten Aufnahmeeinrichtung aufgenommene Band verbraucht ist;
  • dadurch gekennzeichnet, daß sowohl die erste als auch die zweite Aufbringeinrichtung ein Paar von Aufbringwalzen aufweist, die zur Förderung des bahnförmigen Organs und des Bandes in den Zwischenraum zwischen denselben wahlweise in gegenseitigen Kontakt kommen und das Band auf das bahnförmige Organ aufbringen können, indem sie unter Druck in gegenseitigen Kontakt kommen, und die sich voneinander wegbewegen, um den Förder- und Aufbringvorgang zu stoppen, und daß die umschalteinrichtung ein Betätigungsglied ist, welche eine Auseinanderbewegung der ersten Aufbringwalzen der ersten Aufbringeinrichtung und ein gegenseitiges In-Kontakt-Kommen der zweiten Aufbringwalzen der zweiten Aufbringeinrichtung bewirkt, wenn das Band, welches doppeltbeschichtet ist, verbraucht ist.
  • Gemäß einem dritten Aspekt schafft die Erfindung eine Vorrichtung zum Aufbringen eines Bandes, welche aufweist:
  • ein kontinuierlich zuzuführendes bahnförmiges Organ;
  • eine erste Aufnahmeeinrichtung zur Aufnehmen eines Bandes;
  • eine erste Aufbringeinrichtung zum Aufbringen des von der ersten Aufnahmeeinrichtung aufgenommenen Bandes auf das bahnförmige Organ;
  • eine erste Zuführeinrichtung zum Zuführen des Bandes von der ersten Aufnahmeeinrichtung zu der ersten Aufbringeinrichtung;
  • eine zweite Aufnahmeeinrichtung zum Aufnehmen eines Reservebandes;
  • eine zweite Aufbringeinrichtung zum Aufbringen des in der zweiten Aufnahmeeinrichtung aufgenommenen Reservebandes auf das bahnförmige Organ;
  • eine zweite Zuführeinrichtung zum Zuführen des in der zweiten Aufnahmeeinrichtung aufgenommenen Reservebandes zu der zweiten Aufbringeinrichtung;
  • einen Vorrat an Band an wenigstens einer der Aufbringeinrichtungen zum Aufbringen auf das bahnförmige Organ; und
  • eine Umschalteinrichtung zur Betätigung der zweiten Aufbringeinrichtung und der zweiten Zuführeinrichtung, um das Reserveband auf das bahnförmige Organ aufzubringen, wenn das in der ersten Aufnahmeeinrichtung aufgenommene Band verbraucht ist, sowie eine Erfassungseinrichtung zum Erfassen des Verbrauchs des Bandes,
  • dadurch gekennzeichnet, daß eine Schneideinrichtung zum Schneiden des Bandes vorgesehen ist, wobei die Schneideinrichtung so betätigbar ist, daß sie das Band an einer Stelle unmittelbar vor dem Verbrauch in Abhängigkeit von einem von der Erfassungseinrichtung übertragenen Erfassungssignal abschneidet.
  • Gemäß einem vierten Aspekt schafft die Erfindung ein Verfahren zum Aufbringen eines Bandes, welches die folgenden Schritte umfaßt:
  • kontinuierliches Zuführen eines bahnförmigen Organs;
  • Zuführen eines Bandes zu dem bahnförmigen Organ;
  • Aufbringen des Bandes auf das bahnförmige Organ;
  • Veranlassen eines Reservebandes, sich in einem Wartezustand bereit zum Zuführen und Aufbringen des Reservebandes auf das bahnförmige Organ zu befinden, wenn das Band, das gerade auf das bahnförmige Organ aufgebracht wird, verbraucht ist; und
  • Zuführen eines neuen Bandes, welches zum Reserveband wird, wenn das gerade zugeführte Band verbraucht ist;
  • gekennzeichnet durch die folgenden Schritte: Erfassen, wann das Band verbraucht ist, und Erzeugen eines Erfassungssignals, wenn das Band verbraucht ist, wobei der Erfassungsschritt das Feststellen umfaßt, wann der Durchmesser des auf eine Rolle gewickelten Bandes sich auf einen kleineren Wert verringert hat als einen vorbestimmten Wert, und gleichzeitig Stoppen des Aufbringens des Bandes und Aktivieren des Aufbringens des Reservebandes in Abhängigkeit von dem Erfassungssignal, wobei dem bahnförmigen Organ eine bahnförmige Gestalt gegeben wird, in der eine Anzahl von Beuteln in einer Richtung miteinander verbunden ist, welche wenigstens eines aus der Gruppe von Sauerstoffscavcenger oder Sauerstoffspülmittel, einem Frischhaltemittel oder einem Trockenmittel enthalten.
  • So wird eine Technologie für das Aufbringen eines Bandes auf ein bahnförmiges Organ beschrieben, das kontinuierlich zugeführt wird, wobei ein als Reserve vorgesehenes neues Band ausgegeben wird, wenn das Band verbraucht ist, um den Betrieb des Aufbringens des Bandes fortzusetzen, so daß das Band am bahnförmigen Organ durch Verwendung mehrerer Bänder kontinuierlich angeklebt werden kann, während das Erfordernis ausgeschaltet wird, daß der Betrieb des Bandaufbringens auf das bahnförmige Organ unterbrochen wird.
  • Eine Vorrichtung und ein Verfahren gemäß der Erfindung werden in einem Vorgang zum Verpacken von Nahrungsmitteln oder dergl. angewendet, wobei Beutel zur Aufnahme von Sauerstoffscavenger oder Sauerstoffspülmittel, Frischhaltemittel oder Trockenmittel, mittels Klebebändern auf Folien oder Filme für die Verwendung als Deckel der Behälter aufgebracht werden. Insbesondere kann bei dem Verfahren ein doppeltbeschichtetes Klebeband und ein Trennband verwendet werden, und bei Betrieb wird die Trennschicht von dem doppeltbeschichteten Band abgeschält oder abgezogen, und eine Seite des doppeltbeschichteten Bandes mit dem Klebstoff wird auf die Folie oder den Film aufgebracht, und die andere Seite desselben wird auf den Beutel aufgebracht, der den Sauerstoffscavenger enthält.
  • Wenn das Band verbraucht ist, kann ein neues Band als Reserveband zugeführt werden. Durch Wiederholung dieses Vorgangs kann das Band kontinuierlich auf das bahnförmige Organ aufgebracht werden.
  • Beispielsweise wird ein doppeltbeschichtetes Band als dieses Band verwendet. Der Ausdruck "doppeltbeschichtetes Band" bedeutet ein Band, auf dessen gegenüberliegende Seiten jeweils ein Klebstoff (oder ein druckempfindliches Mittel) aufgebracht ist, wobei wenigstens auf eine Seite eine Trennschicht aufgebracht ist. Insbesondere wird bevorzugt, daß ein doppeltbeschichtetes Band verwendet wird, das nur auf einer Seite die Trennschicht trägt. Das doppeltbeschichtete Band kann auf eine Rolle gewickelt sein und wird von der Rolle während des Betriebes abgewickelt.
  • Das "bahnförmige Organ" kann ein Organ sein, das eine Bahnform besitzt, oder ein plattenartige Bahn, in welcher eine Anzahl von Beuteln in einer Richtung miteinander verbunden ist, die einen Sauerstoffscavenger, ein Frischhaltemittel oder ein Trockenmittel enthalten. Die "plattenartige Bahn" kann ein bahnförmiges Organ sein, in welcher eine Anzahl von bahnartigen Etiketten oder bahnartigen Aufklebern miteinander verbunden sind.
  • Das Band kann von der Rolle so zugeführt werden, daß es über eine Führungsrolle, die als Zuführeinrichtung zur Regelung der Zuführrichtung und der Lage des abgewickelten Bandes dient sowie eine Spannrolle, wenn erforderlich, zum Einstellen der Lockerheit des Bandes und dergl., einer Seite des bahnförmigen Organs zugeführt wird, das kontinuierlich gefördert wird. Falls das doppelbeschichtete Band verwendet wird, kann die Seite, an der die Trennschicht nicht angeklebt ist, zum bahnartigen Organ hin weisen.
  • Die Aufbringeinrichtung kann aus einem Paar von Walzen bestehen, die stets gedreht werden und in der Lage sind, in gegenseitigen Kontakt zu kommen oder sich auseinander zu bewegen. Falls das Band auf das bahnförmige Organ aufgebracht wird, werden das bahnförmige Organ und das Band durch einen Zwischenraum zwischen den zwei Walzen gefördert, und das Band kann auf das bahnförmige Organ aufgebracht werden, indem die beiden Walzen unter Kraftausübung in gegenseitigen Kontakt gebracht werden. Ein Paar von Walzen zum Aufbringen des Reservebandes auf das bahnförmige Organ kann in gegenseitigem Abstand gehalten werden, bis das Reserveband verwendet wird.
  • Die Umschalteinrichtung kann den Betrieb von der Linie für das verbrauchte Band auf die Linie für das Reserveband um schalten, indem beispielsweise das Paar der Aufbringwalzen für das Reserveband in gegenseitigen Kontakt gebracht wird und das Paar für das verbrauchte Band voneinander weg bewegt wird.
  • Die Umschalteinrichtung kann ein Betätigungsglied zum Bewegen wenigstens eines Paares von Walzen umfassen. Das Betätigungsglied ist beispielsweise so ausgeführt, daß es entweder von einer Feder, durch Magnetkraft, Luftdruck oder von hydraulischem Druck betrieben wird. Das genannte Betätigungsglied besteht beispielsweise aus einem Arm oder einer Stange.
  • Wenn der Verbrauch des Bandes in Abhängigkeit vom Empfang des Erfassungssignals erfaßt wird, das von der Erfassungseinrichtung übertragen wird, kann das Walzenpaar der Aufbringeinrichtung voneinander weg bewegt werden, und gleichzeitig kann das Walzenpaar für die Aufbringeinrichtung des Reservebandes unter Kraftausübung in gegenseitigen Kontakt gebracht werden, so daß das Aufbringen des Reservebandes beginnt. Die Kraft zurn Ausgeben des Bandes von der Rolle kann durch die Klebkraft erzielt werden, welche während des Aufbringens des Bandes auf das bahnförmige Organ erzeugt wird, welches kontinuierlich gefördert wird.
  • Die Vorrichtung kann eine Einrichtung zum kontinuierlichen Abziehen der Trennschicht von dem doppeltbeschichteten Band aufweisen. Das erfindungsgemäße Verfahren kann einen Vorgang des Entfernens der Trennschicht von dem doppeltbeschichteten Band umfassen. Die Trenneinrichtung kann eine Trennführungswalze zum Führen der Trennschicht, die von dem doppeltbeschichteten Band abgetrennt worden ist, weg von dem doppeltbeschichteten Band sowie ein Paar von Ausgabewalzen zum Ausgeben der Trennschicht von der Trennführungswalze zu einer Rutsche zum Ausgeben der Trennschicht aufweisen. Wenn erforderlich, kann eine Spannwalze vorgesehen werden, die die Lockerheit der Trennschicht ausschaltet und ihr eine vorbestimmte Spannung erteilt. Die Ausgabewalzen können eine Antriebswalze und eine Leerlaufwalze umfassen.
  • Die vom doppeltbeschichteten Band abgezogene Trennschicht kann so nacheinander durch die genannten Walzen und die Rutsche gefördert werden, um aus der Vorrichtung ausgegeben zu werden.
  • In gleicher Weise wie die Aufbringwalzen zum Aufbringen des doppeltbeschichteten Bandes kann das Paar von Ausgabewalzen in der Lage sein, selektiv in gegenseitigen Kontakt zu kommen oder sich voneinander weg zu bewegen. Das heißt, wenigstens eine der beiden Walzen kann in gleicher Weise ausgebildet sein wie die oben genannten Walzen, um für einen Lagewechsel der Walze geeignet zu sein. Die Drehkraft der Ausgabewalzen kann von einem Motor erhalten werden, der direkt mit den Antriebswalzen verbunden ist. Gewöhnlich werden die genannten Walzen ständig gedreht. Die Trennschicht kann durch die Trennführungswalze und durch einen Zwischenraum zwischen einem Paar von Ausgabewalzen gefördert werden, wobei die beiden Walzen unter Kraftausübung in gegenseitigen Kontakt gebracht werden, so daß die Trennschicht von dem doppeltbeschichteten Band kontinuierlich abgezogen und auf die Rutsche ausgegeben werden kann. Vor der Verwendung des Reservebandes können die Ausgabewalzen für das Reserveband in Abstand voneinander gebracht werden. Wenn das Erfassungssignal, welches den Verbrauch des Bandes anzeigt, empfangen wird, kann das Betatigungsglied ausgelöst werden, so daß das Paar von Walzen, welche die Trennschicht des verbrauchten Bandes ausgeben, voneinander weg bewegt werden, und ein weiteres Walzenpaar für das Reserveband kann unter Kraftausübung in gegenseitigen Kontakt gebracht werden.
  • Das Reserveband kann längs einer Linie eingestellt werden, die sich von der Aufnahmeeinrichtung, der Zuführeinrichtung und der Aufbringeinrichtung derart erstreckt, daß das Aufbringen des Reservebandes durchgeführt werden kann, unmittelbar nachdem das Band, welches bisher aufgebracht wurde, verbraucht ist. Vorzugsweise erstreckt sich der führende Abschnitt des Reservebandes, das auf der Rolle aufgenommen ist, durch einen Zwischenraum zwischen einem Paar von Aufbringwalzen und wird während der Abwärtsbewegung der Aufbringwalzen in eine leichte Vorwärtslage gebracht. Die Trennschicht kann von dem Band abgezogen werden, und der führende Abschnitt der Trennschicht wird zwischen die Ausgabewalzen gebracht.
  • Die Erfassungseinrichtung kann so aufgebaut sein, daß ein Lichtsender auf einer Seite der Rolle, auf welche das Band aufgewickelt ist, und ein Lichtempfänger auf der anderen Seite derart vorgesehen ist, daß der Empfänger veranlaßt wird, ein Erfassungssignal in Abhängigkeit von dem Licht abzugeben, welches durch das Band gelaufen ist, wenn der Durchmesser des auf die Rolle gewickelten Bandes verringert worden ist. Ein anderer Aufbau kann angewendet werden, der reflektierte Ultraschallwellen empfängt, oder ein Aufbau, der eine Änderung des Magnetismus oder einer statischen Kapazität erfaßt, oder ein Aufbau, der einen Begrenzungsschalter verwendet.
  • Gleichzeitig mit oder nach einer vorbestimmten Zeit ab dem Empfang des Erfassungssignals, das von der Erfassungseinrichtung abgegeben wird, können die Bandzuführeinrichtung und die Aufbringeinrichtung angehalten und die Zuführeinrichtung und die Aufbringeinrichtung für das Reserveband in Gang gesetzt werden. Gleichzeitig mit oder nach einer vorbestimmten Zeit ab dem Empfang des Erfassungssignals wird vorzugsweise das Band, das nahezu verbraucht ist, abgeschnitten, da der innere Endabschnitt des aufgewickelten Bandes nur aus der Trennschicht besteht. Das nahezu verbrauchte Band kann an einer Stelle innerhalb des Fließbereiches des Bandes von einer Stelle unmittelbar nach dem Ausgehen des Bandes von der Rolle bis zu einer Stelle unmittelbar vor dem Erreichen der Aufbringwalzen abgeschnitten werden. In Abhängigkeit von der genannten Schnittstelle kann der Zeitpunkt, zu dem das Reserveband nach dem Empfang des Signals aus dem Detektor zugeführt wird, festgelegt werden.
  • Die oben erwähnten verschiedenen Walzen können zusammengefaßt werden und eine Anzahl von Führungsnuten in einer Walze bilden. Beispielsweise kann die Trennführungswalze zum Führen der Trennschicht und die Walze zum Führen des doppeltbeschichteten Reservebandes durch eine gemeinsame Walze ersetzt werden, die zueinander parallel verlaufende Führungsnuten enthält. Die Führungswalze zum Führen des gerade zugeführten doppelbeschichteten Bandes und die Führungswalze zum Führen des doppeltbeschichteten Reservebandes können ebenfalls durch eine gemeinsame Walze ersetzt werden, die zueinander parallel verlaufende Führungsnuten enthält. Die Führungswalze zum Führen der Trennschicht, die gerade abgezogen wird, und die Trennführungswalze zum Führen der Trennschicht des doppeltbeschichteten Reservebandes können ebenfalls durch eine gemeinsame Walze ersetzt werden, die zueinander parallel verlaufende Nuten enthält. Wenn der Aufbau mit Verwendung der gemeinsamen Walze angewendet wird, kann die Größe der Vorrichtung verringert werden
  • Der Vorgang der Bewegung des Paares von Aufbringwalzen voneinander weg, der Vorgang der Bewegung des Paares von Trennführungswalzen zum Führen der Trennschicht voneinander weg und der Vorgang, durch den das Paar von Walzen zum Aufbringen des Reservebandes unter Druckausübung in gegenseitigen Kontakt gebracht werden, die durchzuführen sind, wenn das Band verbraucht ist, können unter der Steuerung eines Mikrocomputers, auf welchen das genannte Erfassungssignal gegeben wird, automatisch durchgeführt werden. Die genannten Vorgänge können alternativ auch von Hand durchgeführt werden.
  • Wie oben beschrieben, kann erfindungsgemäß das Band kontinuierlich auf das bahnförmige Organ aufgebracht werden.
  • Ausführungsformen der Erfindung werden nunmehr lediglich beispielhaft mit Bezugnahme auf die Figuren beschrieben. Es zeigt:
  • Fig. 1 eine schematische Darstellung, welche eine erste Ausführungsform der Erfindung darstellt;
  • Fig. 2 einen Schnitt längs der Linie II-II in Fig.1; Fig. 3 einen Schnitt längs der Linie III-III in Fig.1;
  • Fig. 4 eine schematische Darstellung einer zweiten Ausführungsform der Erfindung;
  • Fig. 5 eine Seitenansicht, welche eine durch Zusammenfassung einer Führungswalze 7 und einer Führungswalze 4' gebildete gemeinsame Walze darstellt;
  • Fig. 6 eine schematische Darstellung einer dritten Ausführungsform der Erfindung;
  • Fig. 7 eine Seitenansicht, welche eine gemeinsame Walze darstellt, welche die Arbeitsweise einer Führungswalze 4 und der Führungswalze 4' ausführt;
  • Fig. 8 eine Seitenansicht, welche eine gemeinsame Walze darstellt, die durch Zusammenfassung von Stellungsbegrenzungswalzen 5 und 5' zum Begrenzen der Stellungen der doppelt -beschichteten Bänder B und C gebildet ist;
  • Fig. 9 eine Seitenansicht, welche eine gemeinsame Walze darstellt, die durch Zusammenfassung von Stellungsbegrenzungswalzen 14 und 14' zum Begrenzen der Stellungen der Trennschichten D und E gebildet ist; und
  • Fig. 10 eine Seitenansicht, welche eine gemeinsame Walze darstellt, die durch Zusammenfassen der Führungswalzen 7 und 7' zum Führen der Trennschichten D und E gebildet ist.
  • Eine erfindungsgemäße Vorrichtung zum Aufbringen eines Bandes weist einen nicht dargestellten Mechanimus zum kontinuierlichen Zuführen eines bahnförmigen Organs A auf. Eine Anlage zum Zuführen und Aufbringen des doppeltbeschichteten Bandes auf das bahnförmige Organ A besteht aus Linien α und β. Eine der zwei Linien ist in einem Betriebszustand, in welchem das Band zugeführt und aufgebracht wird, während die andere Linie sich in einem Wartezustand für den nächsten Bandzuführ- und Aufbringvorgang befindet. Jede Linie umfaßt: Aufnahmerollen 1 und 1', auf welche jeweils doppeltbeschichtete Bänder B und C, auf deren eine Seite jeweils eine Trennschicht aufgeklebt ist, jeweils aufgewickelt sind; sowie Führungsstäbe 2 und 2' zum Führen der Oberfläche des doppeltbeschichteten Bandes, auf die die Trennschicht aufgebracht ist. Die Linie weist ferner auf: Reibungswalzen zum Führen der Oberfläche des doppeltbeschichteten Bandes, auf welche ein Klebstoff aufgebracht ist, die eine Lockerheit des doppeltbeschichteten Bandes während des Zuführens ausschalten, um dem doppeltbeschichteten Band eine Spannung zu erteilen; sowie Führungswalzen 4 und 4' zum Führen des doppeltbeschichteten Bandes in Zuführrichtung, in der dasselbe auf das bahnförmige Organ A aufgebracht wird. Die Linie weist ferner auf: Stellungsbegrenzungswalzen 5 und 5' zum Begrenzen der Endstellung während des Aufbringens des doppeltbeschichteten Bandes auf das bahnförmige Organ A; sowie Aufbringwalzen 6 und 6', die jeweils aus einem Paar bestehen, das eine feststehende Walze 6(6') und eine bewegliche Walze 6A(6'A) aufweist, um die Klebstoffseite des doppeltbeschichteten Bandes ohne Trennschicht auf das bahnförmige Organ A durch Pressen des doppeltbeschichteten Bandes zwischen den beiden Walzen 6 und 6A unter Kraftausübung aufzubringen. Die Linie weist ferner auf: Trennschicht-Führungswalzen 7 und 7' zur Führung der von dem doppeltbeschichteten Band abgezogenen Trennschichten D und E in Zuführrichtung; sowie Spannwalzen 8 und 8' zum Ausschalten der Lockerheit der Trennschichten D und E, um denselben eine vorbestimmte Spannung zu erteilen. Die Linie weist ferner auf: Antriebswalzen 9 und 9', mit denen ein Motor direkt verbunden ist, damit sie zum kontinuierlichen Ausgeben der Trennschicht gedreht werden; Leerlaufwalzen 10 und 10', die entsprechend den Antriebswalzen 9 und 9' angeordnet sind; und eine Ausgaberutsche 11 zum Wegführen der Trennschicht, wobei die Ausgaberutsche 11 von den beiden Linien gemeinsam benutzt wird. Das Paar von Antriebswalzen 9, 9' und gegenüberliegenden Leerlaufwalzen 10,10' bildet die Ausgabewalzen.
  • Fig.2 ist ein Schnitt längs der Linie II-II in Fig.1 und gibt die Querschnittsform einer Hälfte der Trennführungswalze 7 wieder. Fig.3 ist ein Schnitt längs der Linie III-III in Fig.1 und stellt die Querschnittsform einer Hälfte der Führungswalze 4 zum Führen des doppeltbeschichteten Bandes dar. Die genannten Walzen haben Führungsnuten 30, die mit dem doppeltbeschichteten Band oder der Trennschicht in Berührung kommen.
  • Die genannte bewegliche Walze 6A(6'A) des Paars von Aufbringwalzen 6(6') kann auf die feststehende Walze zu oder von dieser weg durch einen Gleithebel 13(13') bewegt werden. Das Paar von Aufbringwalzen 6 und 6A wird in gegenseitige Berührung gebracht, um das doppeltbeschichtete Band auf das bahnförmige Organ in einem Zwischenraum zwischen den beiden Walzen aufzubringen. Ein weiteres Paar von Aufbringwalzen 6' und 6'A, die nicht in Betrieb sind, sind voneinander weg bewegt.
  • Auch die Leerlaufwalze 10(10') ist geeignet, sich auf die Antriebswalze 9(9') derart zuzubewegen, daß sie in gegenseitigen Kontakt während des Ausgebens der Trennschicht vom doppeltbeschichteten Band kommen, um die zwischen der Leerlaufwalze und der Antriebswalze angeordnete Trennschicht der Rutsche zuzuführen. Wenn der Vorgang des Abziehens der Trennschicht nicht durchgeführt wird, werden die genannten Walzen voneinander weg bewegt, und daher wird das Zuführen der Trennschicht nicht durchgeführt.
  • Die Leerlaufwalze und die Antriebswalze sind für jede der Linien α und β vorgesehen. Die in den Darstellungen weggelassenen Leerlaufwalzen sind senkrecht zur Zeichenebene angeordnet. Auch die Antriebswalzen sind in gleicher Weise angeordnet.
  • Die Oberfläche jeder der Reibungswalzen 3 und 3' wird in Kontakt mit der Oberfläche des doppeltbeschichteten Bandes gebracht, auf welche die Trennschicht nicht aufgeklebt ist, sondern der Klebstoff aufgebracht ist. Um ein Ankleben des doppeltbeschichteten Bandes an der Oberfläche der Walze zu verhindern, was eine Schwierigkeit beim Zuführen des Bandes bedeuten würde, wird eine schlitzartige Nut in der Oberfläche der Reibungswalze ausgebildet. Die schlitzartige Nut ruft eine Bremswirkung während des Zuführens des doppeltbeschichteten Bandes hervor.
  • Die Trennführungswalzen 7 und 7' stellen die Richtung ein, in der die Trennschicht abgezogen wird, um die Trennschicht von dem doppeltbeschichteten Band glatt abzuziehen. Die Leerlaufwalzen 10 und 10' pressen die Trennschicht auf die Antriebswalzen 9 und 9', um die Trennschicht auszugeben, während die Antriebswalzen 9 und 9' veranlaßt werden, die Trennschicht durch die Drehkraft der Antriebswalzen 9 und 9' abzuziehen. So wird die Förderung der Trennschicht in einem der Lockerheit der Trennschicht entsprechenden Grad durchgeführt, so daß die Trennschicht ausgegeben wird.
  • Unter der Annahme, daß das doppeltbeschichtete Band B auf das bahnförmige Organ A aufzubringen ist und das doppeltbeschichtete Band C das Reserveband ist, wird das doppeltbeschichtete Band B von der Aufnahme- oder Vorratsrolle 1 abgewickelt und über den Führungsstab 2, die Reibungswalze 3, die Führungswalze 4 und die Stellungsbegrenzungswalze 5 in eine Stellung unmittelbar vor der Aufbringwalze 6 geleitet.
  • Das doppeltbeschichtete Band B wird unter Kraftausübung in Kontakt mit dem bahnförmigen Organ A gebracht, wenn es durch das Paar von Walzen 6 läuft, so daß die Klebstoffseite des doppeltbeschichteten Bandes B auf das bahnförmige Organ A aufgebracht wird. Die auf der gegenüberliegenden Seite des doppeltbeschichteten Bandes B angeordnete Trennschicht D wird vom doppeltbeschichteten Band B abgezogen, wenn es durch die Aufbringwalze 6 läuft. Sodann wird die Förderrichtung der Trennschicht D durch die Trennführungswalze 7 geführt. Die infolge des Überschußteils der Trennschicht D hervorgerufene Lockerheit wird durch die Spannwalze 8 aufgenommen. Sodann wird die Trennschicht D durch die Antriebswalze 9 und die Leerlaufwalze 10, die mit der Antriebswalze 9 in Kontakt gebracht wird, weiter gefördert, so daß die Trennschicht durch die Führungsrutsche 11 ausgegeben wird.
  • Die Kraft zum Zuführen des doppeltbeschichteten Bandes von der Rolle kann daraus erhalten werden, daß das doppeltbeschichtete Band einheitlich mit dem bahnförmigen Organ gefördert wird, was durch die Aufbringung des doppeltbeschichteten Bandes auf das kontinuierlich zugeführte bahnförmige Organ bewirkt wird.
  • Das Reserveband C wird von der Vorratsrolle 1' ausgegeben und läuft über den Führungsstab 2', die Reibungswalze 3', die Führungswalze 4' und die Stellungsbegrenzungswalze 5' und weiter durch das Paar von Walzen 6', die voneinander weg bewegt sind. Die Trennschicht E wird von dem doppeltbeschichteten Reserveband C abgezogen, unmittelbar nachdem das doppeltbeschichtete Band durch die Walze 6' gelaufen ist, und nur die Trennschicht E läuft weiter über die Trennführungswalze 7' und die Spannungswalze 8'. Sodann wird es durch den Zwischenraum zwischen der Antriebswalze 9' und die im Abstand befindliche Leerlaufwalze 10' weiter gefördert, und der führende Abschnitt der Trennschicht wird in die Führungsrutsche 11 eingeleitet, so daß die Linie des Reservebandes C und E sich in einem Wartezustand bereit zum Aufbringen des doppeltbeschichteten Bandes und Ausgeben der Trennschicht befindet.
  • Lichtsender 12A und 12'A sind auf beiden Seiten der Vorratsrollen 1 und 1' angeordnet, während Lichtempfänger 12B und 12'B auf der anderen Seite derselben angeordnet sind. Die Intensität des ausgesendeten Lichtes wird vorher so eingestellt, daß das Licht von den Lichtsendern durch das Band gleichzeitig mit oder unmittelbar vor dem Verbrauch des doppeltbeschichteten Bandes nach dem Aufbringen des doppeltbeschichteten Bandes auf das bahnartige Organ übertragen wird, wenn der Durchmesser des doppeltbeschichteten Bandes verringert ist.
  • Unmittelbar vor dem Verbrauch des doppeltbeschichteten Bandes in der in Betrieb befindlichen Linie wird ein Erfassungssignal von dem genannten Lichtempfänger 12B übertragen. In Abhängigkeit von einem Steuersignal, das von einem Mikrocomputer (in der Darstellung weggelassen) übertragen wird, der das genannte Signal empfangen hat, wird der Gleitstab 13 betätigt, um die bewegliche Walze 6A von der feststehenden Walze 6 der Aufbringwalzen weg zu bewegen, und die Leerlaufwalze 10 der Ausgabewalzen wird von der Antriebswalze 9 weg bewegt. In diesem Zeitpunkt wird das doppeltbeschichtete Band B an einer Stelle unmittelbar nach der Hindurchförderung des doppeltbeschichteten Bandes B durch die Walze 1 abgeschnitten. Der genannte Schneidvorgang kann von Hand oder unter Verwendung einer Schneidvorrichtung durchgeführt werden, die ein vom Mikrocomputer ausgegebenes Steuersignal empfängt. 6
  • Gleichzeitig mit dem Empfang des Erfassungssignals, das vom Lichtempfänger 12B ausgegeben wird, wird die bewegliche Walze 6'A der Aufbringwalze 6' unter Kraftausübung mit der feststehenden Walze in Kontakt gebracht, und die Leerlaufwalze der Ausgabewalze 10' wird gegen die Antriebswalze 9' gepresst. Als Ergebnis beginnt der Betrieb des Aufbringens des doppeltbeschichteten Reservebandes C auf das bahnförmige Organ A, und gleichzeitig beginnt die Ausgabe der Trennschicht E des doppeltbeschichteten Bandes D.
  • Während des Aufbringvorgangs des Reservebandes C wird eine Vorratsrolle 1, auf welche ein neues doppeltbeschichtetes Band (das Reserveband) aufgewickelt ist, eingebracht, während das doppeltbeschichtete Band und die Trennschicht durch das oben geschilderte Verfahren in vorbestimmte Stellungen gebracht werden. Wenn das doppeltbeschichtete Band C, das auf die Rolle 1' aufgewickelt ist, verbraucht ist, wird ein Umschalten auf das Aufbringen des doppeltbeschichteten Bandes von der Vorratsrolle 1 durchgeführt. Durch Wiederholen des genannten Vorgangs kann das Band auf das bahnförmige Organ kontinuierlich aufgebracht werden, während die Notwendigkeit des Unterbrechens des Bandaufbringvorgangs ausgeschaltet wird. Wenn das auf das bahnförmige Organ auf zubringende doppeltbeschichtete Band umgeschaltet wird, können das Band, das auf das bahnförmige Organ aufgebracht wird, und das Reserveband miteinander verbunden werden, indem ihre sich überlagernden Endabschnitte auf der Oberfläche des bahnförmigen Organs oder durch Aufbringen derselben auf die Oberfläche des bahnförmigen Organs miteinander verbunden werden, während sie parallel laufen und der Aufbringvorgang derselben ausgeschaltet wird.
  • Obwohl die erläuterte Ausführungsform derart ausgebildet und angeordnet ist, daß die erwähnten verschiedenen Walzen jeweils für die Linien α und β vorgesehen sind, können eine Walze der einen Linie und eine Walze der anderen Linie durch eine gemeinsame Walze mit einer Anzahl von darauf ausgebildeten Führungsnuten ersetzt werden.
  • Wie in den Figuren 2 und 3 gezeigt, sind die Seitenflächen der Führungswalze 7 und der Führungswalze 4' in einander entgegengesetzten Richtungen geneigt, so daß die Trennschicht D, die von der Führungswalze 7 ausgegeben wird, und das Band C, das der Führungswalze 4' zugeführt wird, diagonal in entgegengesetzten Richtungen bewegt werden und dadurch ihre Überschneidung verhindert werden kann. Als Ergebnis können beide doppeltbeschichteten Bänder und die Trennschicht glatt gefördert werden. Der Winkel (θ1) der Führungswalze 7 und der Winkel (θ2) der Führungswalze 4' kann θ1 = θ2 = 60º betragen. Die Erfindung ist jedoch nicht hierauf eingeschränkt. Beispielsweise können unterschiedliche Werte oder andere ausgewählte Werte angewendet werden.
  • Fig.4 zeigt eine Vorrichtung gemäß einer zweiten Ausführungsform, bei welcher z.B. die Führungswalze 7 zum Führen der Trennschicht D und die Führungswalze 4' zum Führen des doppeltbeschichteten Bandes C durch eine gemeinsame Walze 15 ersetzt sind. Die Führungswalze 15 hat, wie in Fig.5 gezeigt, Führungsnuten 40 und 42, die parallel zueinander verlaufen, so daß das doppeltbeschichtete Band durch eine der Nuten und die Trennschicht durch die andere Nut gefördert werden kann. Infolge der in Fig.4 gezeigten Anordnung kann die Anzahl von Walzen verringert und die Größe der Vorrichtung verkleinert werden. Die in Fig.4 gezeigte Vorrichtung weist ferner Trennschicht-Stellungsbegrenzungswalzen 14 und 14' zum Begrenzen der Richtungen auf, in welchen die Trennschichten D und E gefördert werden, so daß die Richtung, in der die Trennschichten bezüglich der Führungswalzen 15 und 7' gefördert werden, begrenzt werden kann. Infolgedessen kann die Trennschicht glatt ausgegeben werden. Die Führungsnut 40 und die Führungsnut 42 der Führungswalze 15 gemäß Fig.5 können in entgegengesetzten Richtungen gedreht werden, je nachdem, welche Linie in Betrieb ist, da das doppeltbeschichtete Band C und die Trennschicht D in entgegengesetzten Richtungen zugeführt werden.
  • Fig.6 zeigt eine dritte Ausführungsform, bei der die Walzen mit Ausnahme der genannten Aufbringwalzen 6 und 6', der Leerlaufwalzen 10 und 10', der Spannungswalzen 8 und 8' und der Antriebswalzen 9 und 9' durch entsprechende gemeinsame Walzen ersetzt sind. Fig.7 ist eine Seitenansicht, die eine Walze 16 darstellt, welche als gemeinsame Walze dient, die anstelle der Führungswalze 4 zum Führen des gerade zugeführten doppeltbeschichteten Bandes B und der Führungswalze 4' zum Führen des gerade zugeführten doppeltbeschichteten Bandes verwendet wird. Fig.8 gibt eine Seitenansicht wieder, die eine Walze 17 darstellt, welche durch Zusammenfassung der Stellungsbegrenzungswalzen 5 und 5' für die doppeltbeschichteten Bänder B und C gebildet ist. Fig.9 gibt eine Seitenansicht wieder, die eine Walze 18 darstellt, welche durch Zusammenfassen der Stellungsbegrenzungswalzen 14 und 14' für die Trennschichten D und E gebildet wird. Fig.10 ist eine Seitenansicht, welche eine Walze 19 darstellt, die durch Zusammenfassung der Führungswalzen 7 und 7' für die Trennschichten D und E gebildet ist. Jede der genannten Walzen hat Führungsnuten 40 und 42, die parallel zueinander verlaufen, um die Förderung des doppeltbeschichteten Bandes oder der Trennschicht durch eine der Nuten zu bewirken. Die Ausbildung der erwähnten Ausführungsform führt zu der Wirkung, daß die Größe der Vorrichtung verringert werden kann.
  • Die Erfassungseinrichtung ist nicht auf den genannten Detektor eingeschränkt. Beispielsweise kann sie so ausgebildet sein, daß die Länge des Bandes vorher in einer Speichereinrichtung eines Mikrocomputers eingestellt wird, der Mikrocomputer die Länge des Bandes berechnet, die zugeführt worden ist, und ein Erfassungssignal in dem Zeitpunkt abgibt, in welchem das Band verbraucht ist. Das Verfahren zum Erfassen des Verbrauchs des Bandes mittels des Detektors ermöglicht einen einfachen Nachweis des Verbrauchs des Bandes, auch wenn das Band unterschiedliche Länge besitzt.
  • Bei den erwähnten Ausführungsformen sind zwar zwei Linien zur Zuführung der doppeltbeschichteten Bänder zum Aufbringen derselben auf die bahnförmigen Organe vorgesehen, es können aber auch drei oder mehr Linien vorgesehen werden. Ferner kann das Umschalten auf das Reserveband von Hand durchgeführt werden. Zusätzlich kann der Verbrauch des Bandes visuell festgestellt werden.
  • Die Vorrichtung nach den beschriebenen Ausführungsformen ruft die Erzielung folgender Wirkungen bei einem Verfahren hervor, bei welchem eine Reihe von Beutelteilen jeweils ein Frischhaltemittel, ein Trockenmittel oder einen Sauerstoffscavenger enthält, automatisch zugeführt wird, ein doppeltbeschichtetes Band wird auf die Reihe von Beutelteilen aufgebracht, die Reihe von Beutelteilen wird in kleine Beutel zerschnitten und jeder Beutel wird an der Innenfläche des Verpackungsbeutels oder der Innenfläche des Deckels des Behälters angebracht. Das doppeltbeschichtete Band kann kontinuierlich aufgebracht werden, während das Erfordernis einer Betriebsunterbrechung des Aufbringens des doppeltbeschichteten Bandes durch das Umschalten des doppeltbeschichteten Bandes nach dem Verbrauch des doppeltbeschichteten Bandes beseitigt wird. Infolgedessen kann das Erfordernis der Unterbrechung des Fortgangs des Verfahrens zum Verpacken von Nahrungsmitteln und des Frischhaltemittels sowie der dazu dienenden Vorrichtung ausgeschaltet werden. Dementsprechend kann der Verpackungsvorgang sehr wirkungsvoll durchgeführt werden, und deshalb können die zum Verpacken der Nahrungsmittel erforderlichen Kosten in zufriedenstellender Weise reduziert werden.
  • Obwohl die Erfindung in ihrer bevorzugten Form in einer gewissen Spezialisierung beschrieben worden ist, ist klar, daß die Beschreibung der bevorzugten Ausführungsform in ihren Bauteilen sowie der Kombination und Anordnung von Teilen abgeändert werden kann, ohne vom beanspruchten Schutzumfang der Erfindung abzuweichen.

Claims (21)

1. Vorrichtung zum Aufbringen eines Bandes, welche aufweist:
ein kontinuierlich zuzuführendes bahnförmiges Organ (A);
eine erste Aufnahmeeinrichtung (1) zum Aufnehmen eines Bandes (B);
eine erste Aufbringeinrichtung (6,6A) zum Aufbringen des von der ersten Aufnahmeeinrichtung (1) aufgenommenen Bandes (B) auf das bahnförmige Organ (A);
eine erste Zuführeinrichtung (2-5; 2,3,16,17) zum Zuführen des Bandes von der ersten Aufnahmeeinrichtung (1) zu der ersten Aufbringeinrichtung (6,6A);
eine zweite Aufnahmeeinrichtung (1') zum Aufnehmen eines Reservebandes (C), wobei die erste und zweite Aufnahmeeinrichtung Rollen sind, um welche die Bänder gewickelt sind;
eine zweite Aufbringeinrichtung (6',6A') zum Aufbringen des in der zweiten Aufnahmeeinrichtung (1') aufgenommenen Reservebandes (C) auf das bahnförmige Organ (A);
eine zweite Zuführeinrichtung (2'-5';2',3',15,5'; 2,3,16,17) zum Zuführen des in der zweiten Aufnahmeeinrichtung (1') aufgenommenen Reservebandes (C) zu der zweiten Aufbringeinrichtung (6',6A'); und
eine Umschalteinrichtung (13,13') zur Betätigung der zweiten Aufbringeinrichtung und der zweiten Zuführeinrichtung, um das Reserveband (0) auf das bahnförmige Organ (A) aufzubringen, wenn das in der ersten Aufnahmeeinrichtung (1) aufgenommene Band verbraucht ist;
dadurch gekennzeichnet, daß eine Erfassungseinrichtung (12A, 12'A, 12B, 12'B) so ausgebildet und angeordnet ist, daß sie ein Erfassungssignal abgibt, welches feststellt, daß das genannte Band verbraucht ist, wenn der Durchmesser des auf diese Rolle aufgewickelten Bandes sich auf einen Wert verringert hat, der kleiner ist als ein vorbestimmter Wert, und daß die Umschalteinrichtung (13,13') so ausgebildet und angeordnet ist, daß sie in Abhängigkeit von dem Erfassungssignal den Betrieb der ersten Aufbringeinrichtung (6,6A) und der ersten Zuführeinrichtung stoppt und gleichzeitig die zweite Aufbringeinrichtung (6',6A') und die zweite Zuführeinrichtung aktiviert.
2. Vorrichtung zum Aufbringen eines Bandes, welche aufweist:
ein kontinuierlich zuzuführendes bahnförmiges Organ (A);
eine erste Aufnahmeeinrichtung (1) zum Aufnehmen eines Bandes (B);
eine erste Aufbringeinrichtung (6,6A) zum Aufbringen des von der ersten Aufnahmeeinrichtung (1) aufgenommenen Bandes (B) auf das bahnförmige Organ (A);
eine erste zuführeinrichtung (2-5;2,3,16,17) zum Zuführen des Bandes von der ersten Aufnahmeeinrichtung (1) zu der ersten Aufbringeinrichtung (6,6A);
eine zweite Aufnahmeeinrichtung (1') zum Aufnehmen eines Reservebandes (C);
eine zweite Aufbringeinrichtung (6',6A') zum Aufbringen des von der zweiten Aufnahmeeinrichtung (1') aufgenommenen Reservebandes (C) auf das bahnartige Organ (A);
eine zweite Zuführeinrichtung (2'-5';2',3',15,5'; 2,3'16,17) zum Zuführen des von der zweiten Aufnahmeeinrichtung (1') aufgenommenen Reservebandes (C) zu der zweiten Aufbringeinrichtung (6',6A'); und
eine Umschalteinrichtung (13,13') zur Betätigung der zweiten Aufbringeinrichtung und der zweiten Zuführeinrichtung, um das Reserveband (C) auf das bahnförmige Organ (A), wenn das von der ersten Aufnahmeeinrichtung (1) aufgenommene Band verbraucht ist,
dadurch gekennzeichnet, daß sowohl die erste als auch die zweite Aufbringeinrichtung ein Paar von Aufbringwalzen (6,6A,6',6A') aufweist, die zur Förderung des bahnförmigen Organs (A) und des Bandes (B,C) in den Zwischenraum zwischen denselben wahlweise in gegenseitigen Kontakt kommen und das Band auf das bahnförmige Organ (A) aufbringen können, indem sie unter Druck in gegenseitigen Kontakt kommen, und die sich voneinander wegbewegen, um den Förder- und Aufbringvorgang zu stoppen, und daß die Umschalteinrichtung ein Betätigungsglied (13,13') ist, welche eine Auseinanderbewegung der ersten Aufbringwalzen (6,6A) der ersten Aufbringeinrichtung und ein gegenseitiges In-Kontakt-Kommen der zweiten Aufbringwalzen (6',6'A) der zweiten Aufbringeinrichtung bewirkt, wenn das Band, welches doppelbeschichtet ist, verbraucht ist.
3. Vorrichtung zum Aufbringen eines Bandes, welche aufweist:
ein kontinuierlich zuzuführendes bahnförmiges Organ (A);
eine erste Aufnahmeeinrichtung (1) zum Aufnehmen eines Bandes (B);
eine erste Aufbringeinrichtung (6,6A) zum Aufbringen des von der ersten Aufnahmeeinrichtung (1) aufgenommenen Bandes (B) auf das bahnförmige Organ (A);
eine erste Zuführeinrichtung (2-5;2'3,16,17) zum Zuführen des Bandes von der ersten Aufnahmeeinrichtung (1) zu der ersten Aufbringeinrichtung (6,6A);
eine zweite Aufnahmeeinrichtung (1') zum Aufnehmen eines Reservebandes (C);
eine zweite Aufbringeinrichtung (6',6A') zum Aufbringen des in der zweiten Aufnahmeeinrichtung (1') aufgenommenen Reservebandes (C) auf das bahnförmige Organ (A);
eine zweite Zuführeinrichtung (2'-5';2',3',15,5'; 2,3,16,17) zum Zuführen des in der zweiten Aufnahmeeinrichtung (1') aufgenommenen Reservebandes (C) zu der zweiten Aufbringeinrichtung (6',6A):
einen Vorrat an Band (B,C) an wenigstens einer der Aufbringeinrichtungen (1,1') zum Aufbringen auf das bahnförmige Organ ; und
eine Umschalteinrichtung (13,13') zur Betätigung der zweiten Aufbringeinrichtung und der zweiten Zuführeinrichtung, um das Reserveband (C) auf das bahnförmige Organ (A) aufzubringen, wenn das in der ersten Aufnahmeeinrichtung (1) aufgenommene Band verbraucht ist, sowie eine Erfassungseinrichtung (12A,12'A,12B,12'B) zum Erfassen des Verbrauchs des Bandes,
dadurch gekennzeichnet, daß eine Schneideinrichtung zum Schneiden des Bandes (B,C) vorgesehen ist, wobei die Schneideinrichtung so betätigbar ist, daß sie das Band an einer Stelle unmittelbar vor dem Verbrauch in Abhängigkeit von einem von der Erfassungseinrichtung übertragenen Erfassungssignal abschneidet.
4. Vorrichtung zum Aufbringen eines Bandes nach Anspruch 2, welche eine Erfassungseinrichtung (12A,12'A,12B,12'B) zum Erfassen des Verbrauchs des Bandes enthält.
5. Vorrichtung nach Anspruch 3 oder 4, bei welcher die Umschalteinrichtung (13,13') die Betätigung der ersten Aufbringeinrichtung (6,6A) und der ersten Zuführeinrichtung stoppt und gleichzeitig die zweite Aufbringeinrichtung (6',6A') und der zweiten Zuführeinrichtung aktiviert.
6. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, bei welcher ein neues Band entweder in der ersten Aufnahmeeinrichtung (1) oder in der zweiten Aufnahmeeinrichtung (1') aufgenommen wird, in welcher das Band verbraucht ist, wobei das neue Band zu dem Reserveband wird.
7. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, bei welcher dem bahnförmigen Organ (A) eine bahnförmige Gestalt gegeben wird, in welcher eine Anzahl von Beuteln in einer Richtung verbunden sind, die wenigstens eines aus der Gruppe von Sauerstoffscavenger oder Sauerstoffspülmittel, einem Frischhaltemittel oder einem Trockenmittel enthalten.
8. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, bei welcher dem bahnförmigen Organ eine bahnförmige Gestalt gegeben wird, die durch Verbinden einer Anzahl von bahnförmigen Etiketten oder bahnförmigen Aufklebern gebildet ist.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 oder 4 oder einem darauf zurückbezogenen Anspruch, bei welcher die Aufnahmeeinrichtung eine Rolle (1,1') ist, um die das Band gewickelt ist, und die Erfassungseinrichtung (12A,12'A, 12B,12'B) ein Erfassungssignal überträgt, welches die Tatsache feststellt, daß das Band verbraucht ist, wenn der Durchmesser des aufgewickelten Bandes sich auf einen Wert verringert hat, der kleiner ist als ein vorbestimmter Wert.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1, 3 oder 4 oder einem darauf zurückbezogenen Anspruch, bei welcher die Erfassungeinrichtung eine fotoelektrische Röhre (128, 12'B) ist.
11. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, bei welcher das Band ein doppeltbeschichtetes Band ist, das eine Trennschicht auf einer Seite desselben aufweist, und die erste und zweite Aufbringeinrichtung (6,6A,6', 6A') die andere Seite des doppeltbeschichteten Bandes aufbringen, auf der die Trennschicht nicht vorgesehen ist.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11, welche aufweist: eine erste Abzieheinrichtung (7,15,19,9,10,11) zum Abziehen der Trennschicht von dem doppeltbeschichteten, auf das bahnförmige Organ (A) aufgebrachten Bandes, und eine zweite Abzieheinrichtung (7',19,9',10',11) zum Abziehen der Trennschicht, wenn das doppeltbeschichtete Reserveband auf das bahnförmige Organ (A) aufgebracht wird.
13. Vorrichtung nach Anspruch 12, bei welcher sowohl die erste als auch die zweite Abzieheinrichtung aufweisen:
eine Trennführungswalze (7,7';15,7';19) zum Führen der von dem doppeltbeschichteten Band abgetrennten Trennschicht weg von dem doppeltbeschichteten Band; ein Paar von Ausgabewalzen (9,9',10,10'), die wahlweise zur Zuführung der Trennschicht in gegenseitigen Kontakt kommen oder sich voneinander wegbewegen können, um die Zuführung der Trennschicht zu stoppen; und eine Gleiteinrichtung (11) zum Ausgeben der Trennschicht von den Zuführwalzen, und bei der die Umschalteinrichtung ein Betatigungsglied ist, welches die Ausgabewalzen (9,10) der ersten Abzieheinrichtung so betätigt, daß sie sich auseinanderbewegen, und die Ausgabewalzen (9',10') der zweiten Abzieheinrichtung so betätigt, daß sie miteinander in Kontakt kommen, wenn das doppelbeschichtete Band verbraucht ist.
14. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 3. oder einem der Ansprüche 4 bis 13, soweit sie auf die Ansprüche 1 oder 3 zurückbezogen sind, bei welcher sowohl die erste als auch zweite Aufbringeinrichtung ein Paar von Aufbringwalzen (6,6A,6',6A') aufweist, die wahlweise zum Fördern des bahnförmigen Organs (A) des Bandes (B,C) durch einen Zwischenraum zwischen denselben in gegenseitigen Kontakt kommen und das Band auf das bahnförmige Organ (A) aufbringen können, indem sie unter Druck in gegenseitigen Kontakt kommen, und sich zum Stoppen des Förder- und Aufbringvorgangs voneinander wegbewegen können, und bei welcher die Umschalteinrichtung ein Betätigungsglied (13,13') ist, welches ein Auseinanderbewegen der ersten Aufbringwalzen (6,6A) der ersten Aufbringeinrichtung sowie ein gegenseitiges In-Kontakt-Kommen der zweiten Aufbringwalzen (6',6A') der zweiten Aufbringeinrichtung bewirkt, wenn das Band, welches doppelbeschichtet ist, verbraucht ist.
15. Vorrichtung nach Anspruch 14, bei welcher das doppelbeschichtete Reserveband durch einen Zwischenraum zwischen dem Paar von voneinander entfernten Aufbringwalzen (6',6A') gefördert wird, der führende Abschnitt des doppelbeschichteten Reservebandes an einer Stelle etwas von den zweiten Aufbringwalzen nach vorn angeordnet ist, die Trennschicht von dem doppelbeschichteten Reserveband abgezogen wird und die Trennschicht zwischen dem Paar von voneinander entfernten Ausgabewalzen (9',10') angeordnet ist.
16. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, bei welcher sowohl die erste als auch zweite Zuführeinrichtung eine Führungswalze (4,4';16) zur Steuerung der Zuführrichtung und der Lage des Bandes aufweist.
17. Vorrichtung nach Anspruch 16' bei welcher die erste Führungswalze der ersten Zuführeinrichtung und die zweite Führungswalze der zweiten zuführeinrichtung als eine Walze (16) mit parallel zueinander laufenden Führungsnuten (40,42) zusammengefaßt sind.
18. Vorrichtung nach Anspruch 13 oder einem darauf zurückbezogenen Anspruch, bei welcher die Trennführungswalze der ersten Abzieheinrichtung und die Führungswalze der zweiten Abzieheinrichtung zu einer Walze (19) mit parallel zueinander laufenden Führungsnuten (40,42) zusammengefaßt sind.
19. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 4 oder einem darauf zurückbezogenen Anspruch, bei welcher das zugeführte Band (B,C) an einer Stelle unmittelbar vor dem Verbrauch in Abhängigkeit von einem von der Erfassungeinrichtung (12A, 12B, 12 'A,12 'B) übertragenen Erfassungssignal abgeschnitten wird.
20. Verfahren zum Aufbringen eines Bandes, welches die folgenden Schritte umfaßt:
kontinuierliches Zuführen eines bahnförmigen Organs (A);
Zuführen eines Bandes (B) zu dem bahnförmigen Organ (A);
Aufbringen des Bandes (B) auf das bahnförmige Organ (A);
Veranlassen eines Reservebandes (C), sich in einem Wartezustand bereit zum Zuführen und Aufbringen des Reservebandes (C) auf das bahnförmige Organ (A) zu befinden wenn das Band, das gerade auf das bahnförmige Organ aufgebracht wird, verbraucht ist; und
Zuführen eines neuen Bandes, welches zum Reserveband wird, wenn das gerade zugeführte Band verbraucht ist; gekennzeichnet durch die folgenden Schritte: Erfassen, wenn das Band verbraucht ist und Erzeugen eines Erfassungssignals, wenn das Band verbraucht ist, wobei der Erfassungsschritt das Feststellen umfaßt, wann der Durchmesser des auf eine Rolle gewickelten Bandes sich auf einen kleineren Wert verringert hat als einen vorbestimmten Wert, und gleichzeitig Stoppen des Aufbringens des Bandes und Aktivieren des Aufbringen des Reservebandes in Abhängigkeit von dem Erfassungssignal, wobei dem bahnförmigen Organ eine bahnförmige Gestalt gegeben wird, in der eine Anzahl von Beuteln in einer Richtung miteiander verbunden ist, welche wenigstens eines aus der Gruppe von sauerstoffscavenger oder Sauerstoffspülmittel, einem Frischhaltemittel oder einem Trockenmittel enthalten.
21. Verfahren zum Aufbringen eines Bandes nach Anspruch 20, bei welchem das Band ein doppelbeschichtetes Band ist und welches den weiteren Schritt des Abziehens einer Trennschicht von dem doppelbeschichteten Band umfaßt, nachdem das doppelbeschichtete Band auf das bahnförmige Organ aufgebracht worden ist.
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